DE29623586U1 - Spenderpatrone für Dentalmaterial - Google Patents
Spenderpatrone für DentalmaterialInfo
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Description
·&phgr;
Dentsply GmbH
1G-10440
1G-10440
Die Erfindung betrifft eine Spenderpatrone für Dentalmaterial.
Verschiedene Arten von Material, insbesondere von medizinischer oder quasi-medizinischer Art werden häufig in
abgedichtete Patronen gefüllt, die in einen geeigneten Typ einer Halter- und/oder. Ejektorvorrichtung einsetzbar sind,
um die Sauberkeit des Medikaments und dergleichen beizubehalten und sicherzustellen, dass ein Patient genau abgemessene
Mengen erhält, und um auch z. B. den Aufwand zu minimieren, wie er erforderlich ist, Materialvolumina in
eine Spritze zu füllen und daraus abgemessene Mengen auszuspritzen. Verschiedene bisherige Bemühungen in dieser
Richtung sind in verschiedenen US-Patenten veranschaulicht und beschrieben, insbesondere in den US-Patenten mit
den Nummern 3,581,399 und 3,900,955 für Dragan vom 1. Juni 1971, in denen ein typisches Beispiel einer gefüllten
Patrone in Verbindung mit einem Typ einer Halterund Spendervorrichtung veranschaulicht ist.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Patrone mit einem hohlen, länglichen, gleichmäßig zylindrischen Körper mit
einem offenen Ende und einem entgegengesetzten, geschlossenen Ende sowie einem Ausgabestutzen mit einer Kappe mit verbessertem
Haltevermögen daran zu schaffen.
Es ist ferner eine Aufgabe der Erfindung, eine Patrone mit einem hohlen, länglichen, gleichmäßig zylindrischen Körper
mit einem offenen Ende und einem entgegengesetzten geschlossenen Ende und einem Ausgabestutzen mit einer Außenwand-
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fläche zu schaffen, die einen proximal zum Körper liegenden proximalen Durchmesser aufweist, der größer als sein
medialer Durchmesser ist.
Es ist ferner eine Aufgabe der Erfindung, eine Patrone mit einem hohlen, länglichen, gleichmäßig zylindrischen Körper
mit einem offenen Ende und einem entgegengesetzten geschlossenen Ende und einem Ausgabestutzen mit einer Außenwandfläche
zu schaffen, deren proximal zum Körper liegender proximaler Durchmesser größer als sein medial zum Körper
liegender medialer Durchmesser ist, wobei der Körper eine polymerisierbare Dentalzusammensetzung enthält.
Diese Aufgaben sind durch die Patronen gemäß den beigefügten unabhängigen Ansprüchen 1 bzw. 6 gelöst.
Die Erfindung schafft eine Minikapselpatrone mit einem hohlen, länglichen, im Wesentlichen zylindrischen Körper mit
einer Innenwand mit im Wesentlichen gleichmäßigem Durchmesser. Die Innenwand umschließt eine Kammer. Ein Ende des
Körpers ist offen, und es ist an seinem äußersten Ende mit einem kreisringförmigen Außenflansch versehen. Das entgegengesetzte
Ende des Körpers ist durch eine Stirnwand verschlossen. Ein Ausgabestutzen ist einstückig mit dem Körper
verbunden und verfügt über einen Durchgangskanal, der sich von der Kammer am geschlossenen Ende des Körpers aus erstreckt,
um die Ausgabe einer polymerisierbaren Dentalzusammensetzung aus der Patrone zu erleichtern. Der Stutzen
verfügt über eine Außenwand. Diese Außenwand verfügt über einen proximal zum Körper liegenden proximalen Durchmesser
sowie einen medialen Durchmesser an einer medialen Position entlang der Mittelachse des Stutzens und medial zum
Körper. Der mediale Durchmesser ist größer als der proximale
Durchmesser. Eine tassenförmige Kappe ist wegnehmbar
mit dem Ausgabestutzen am Körper verbunden, um die Öffnung des Durchgangskanals am Außenende des Stutzens zu
&Rgr;&Lgr;&Igr;&Bgr;4156\156ANM\NH0000S4
verschließen. Die Kappe erstreckt sich über die mediale Po sition des Stutzens.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
der Körper der Patrone eine ebene Fläche auf, die angrenzend an das geschlossene Ende und dem Stutzen gegenüberliegend
positioniert ist. Die ebene Fläche schneidet die Stirnwand entlang einer Linie, die mit der Mittelachse des Körpers
einen spitzen Winkel bildet.
Einzelheiten der vorstehenden Aufgaben und der Erfindung wie auch andere Aufgaben derselben sind in der folgenden
Beschreibung dargelegt und in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht.
Figur 1 ist eine Seitenansicht eines Ejektorhalters zum Aufnehmen einer erfindungsgemäßen Patrone.
Figur 2 ist eine Draufsicht des Halters und der Patrone, wie in Figur 1 dargestellt.
Figur 3 ist eine vergrößerte Teilunteransicht des Vorderendes des Zylinders des in den Figuren 1 und 2 dargestellten
Ejektorhalters.
Figur 4 ist eine Teilunteransicht eines Ejektorhalters, der dem von Figur 3 ähnlich ist, jedoch mit kleinerem Maßstab,
wobei eine im Vorderende des Zylinders aufgenommene Patrone veranschaulicht ist.
Figur 5 ist ein Vertikalschnitt des Vorderendteils des Zylinders des in Figur 3 dargestellten Ejektorhalters, gesehen
entlang der dortigen Linie 5-5.
Figur 6 ist eine Stirnansicht des Vorderendes des in den Figuren 1-4 dargestellten Zylinders.
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Figur 7 ist eine teilweise ausgebrochene Seitenansicht einer Patrone, die derjenigen ähnlich ist, wie sie in den Figuren
1, 2 und 4 dargestellt ist, jedoch mit größerem Maßstab, wobei ein in das offene Ende der Patrone eingeführter Kolben
dargestellt ist, und wobei auch bruchteilhaft ein Teil einer Kolbenstange des Ejektorhalters dargestellt ist, die
so ausgebildet ist, dass sie mit dem Kolben der Patrone in Eingriff treten kann.
Figur 8 ist eine Seitenansicht einer Patrone, die der von Figur 7 ähnlich ist, wobei speziell eine Kappe über dem Ausgabestutzen
des Patronenkörpers dargestellt ist.
Figur 9 ist ein Vertikalschnitt der in Figur 8 dargestellten Patrone.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf diese Figuren 1 - 9 beschrieben. Figur 1 zeigt einen Ejektorhalter von
einem Typ, der speziell dazu konzipiert ist, eine Patrone, die die Prinzipien der Erfindung verkörpert, in betriebsbereiter
Stellung zu halten. Der Halter umfasst einen Zylinder 10 mit einer Innenbohrung 12, die sich ausgehend vom
Hinterende 14 des Zylinders zu dessen Vorderende 16 erstreckt, um einen Plunger 18 des Durchmessers der Innenbohrung
12 über den Hauptteil der Länge des Plungers aufzunehmen, wobei das Vorderende des Plungers eine Verlängerung
20 mit kleinerem Durchmesser aufweist.
Das Hinterende 14 des Zylinders 10 erstreckt sich durch einen rechtwinklig zum Zylinder 10 verlaufenden Handgriff 22
und ist an diesem befestigt. Mit dem Handgriff 22 verschwenkbar ist ein Bedienungshebel 24 verbunden, dessen oberes
Ende über einen Drehstift 26 schwenkbar mit dem oberen Ende des Handgriffs 22 verbunden ist. Das obere Ende 28 des
Bedienungshebels 24 ist in Querrichtung versetzt, um die Bedienung des Hebels 24 hinsichtlich des Außenendes des
Plungers 18 zu erleichtern, der in einem Knopf 3 0 endet, an
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dem die Innenfläche 32 des Bedienungshebels 24 angreifen kann.
Bei speziellerer Betrachtung der Figuren 1-4 ist erkennbar, dass das Vorderende 16 des Zylinders 10 sich verjüngend
ausgebildet ist und mit einer sich in Längsrichtung erstreckenden Öffnung versehen ist, mit einer Kammer 32, die
sich ausgehend vom Abschlussende des Vorderendes 16 nach hinten zur Innenbohrung 12 erstreckt. Die untere Fläche der
Kammer 32 ist, wie es aus Figur 3 erkennbar ist, halbzylindrisch, und sie ist komplementär zum länglichen Körper
der Patrone 34 ausgebildet, um dieselbe abzunehmen und zu halten, wie es in den Figuren 1, 2 und 4 dargestellt ist.
Jedoch erstrecken sich die Seitenwände 36 und 38 der Kammer 3 2 ausgehend von der halbzylindrischen Bodenfläche nach
oben, wie in Figur 3 dargestellt, und sie verlaufen über einen begrenzten Weg parallel zueinander, während sich die
Oberränder 40 und 42 um einen begrenzten Weg zueinander erstrecken. Die obersten Teile der Seitenwände 3 6 und 3 8
weisen auch begrenzte Flexibilität auf, wodurch der Abstand zwischen den Oberrändern 40 und 42 der Seitenwände geringfügig
kleiner als der Durchmesser der Patrone 34 ist, wodurch durch diese Seitenwände und die Oberränder 40 und 42 eine
Einschnapp-Haltefunktion hinsichtlich der Patrone 34 erzielt wird, wenn die letztere in die Kammer 32 eingeführt
wird.
Das Vorderende 16 des Zylinders 10 verfügt auch über einen ausgeschnittenen Teil 44, der sich in Längsrichtung nach
hinten erstreckt, um eine Schulter 46 zu bilden, die das Innenende des ausgeschnittenen Abschnitts bestimmt. Dank
der Tatsache, dass das Vorderende 16 verjüngt ist und der Zylinder 10 ansonsten kreisförmig ist, sorgt die Ausschnittsanordnung
für ebene Flächen 48 und 50. Auch weisen, wie es am besten in Figur 3 dargestellt ist, die Seitenwände
der Kammer 3 2 an ihren inneren Enden Queraussparungen 52 und 54 auf, die um ein größeres Stück voneinander be-
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abstandet sind, als es dem Durchmesser des ringförmigen Außenflanschs 56 entspricht, damit der Flansch in die Kammer
3 2 eingeführt werden kann, wodurch, der radialen Einführbewegung desselben in die Kammer folgend, die Patrone
axial nach vorne bewegt werden kann, um den Flansch 56 in einem hinterschnittenen Sitz 58 zu positionieren, der in
den Figuren 3-5 deutlich dargestellt ist. Der Sitz sorgt, in Verbindung mit dem Teil der Kammer 32, der sich von ihm
ausgehend nach vorne erstreckt, für eine feste Maßnahme zum Aufnehmen einer Patrone 34, die festgehalten in der Kammer
sitzt, insbesondere durch die Einschnapp-Passanordnung, wie sie durch die Oberränder 4 0 und 42 der Seitenwände 3 6
und 38 geschaffen ist, wie oben beschrieben.
Das bevorzugte Material, ohne dass hierauf eine Beschränkung besteht, aus dem der Zylinder 10, der Handgriff 22 und der
Bedienungshebel 24 bestehen, ist ein geeignetes stabiles Kunststoffmaterial, damit diese Elemente leicht und genau
durch Formen aus einem Ausgangskunststoffmaterial hergestellt werden können; offensichtlich wird die Schraubenfeder
60 aus Federdraht hergestellt, um den Plunger 18 zurückzuziehen, wenn der Bedienungshebel 24 folgend auf einen
Ausspritzvorgang von Material aus der Patrone 34 losgelassen wird.
Die Patrone 34, die Gegenstand dieser Anmeldung ist, wird ebenfalls durch Formen aus einem geeigneten stabilen Kunstharz
oder Kunststoffmaterial durch ein geeignetes Formwerkzeug hergestellt. Der mittlere Körperteil der Patrone 34 hat
gleichmäßigen Innen- und Außendurchmesser und erstreckt sich vom ringförmigen Flansch 56 angrenzend an das offene Ende
der Patrone zum entgegengesetzten geschlossenen Ende 62. Der Körperteil ist zylindrisch, wohingegen das geschlossene Ende
62 vorzugsweise halbkugelförmig ausgebildet ist und einen
sich abgewinkelt erstreckenden Ausgabestutzen 64 aufweist, dessen Öffnung vorzugsweise von sehr feinen Abmessungen mit
kleinem Durchmesser ist. Um ein Ausspritzen von Material aus
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der Patrone 34, wie &zgr;. B. Zahnfüllmaterial, Zement oder anderes viskoses Dentalmaterial und dergleichen auszuführen,
enthält die Patrone 34 einen Kolben 66, dessen Durchmesser sehr eng zum Inneren der Patrone 34 passt und dessen
inneres Ende 68 ebenfalls halbkugelförmig und komplementär zum Inneren des geschlossenen Endes 62 der Patrone ausgebildet
ist. Das Außenende des Kolbens kann, ohne dass eine Beschränkung hierauf besteht, für Eingriffszwecke flach ausgebildet
sein, z. B. mit der Verlängerung 20, die bruchstückhaft in Figur 7 dargestellt ist, wenn der Plunger 18
durch Betätigen des Bedienungshebels 34 nach vorne verstellt wird.
Ein Entnehmen der Patrone 34 aus der Kammer 3 2 erfolgt leicht durch Ausschnappen der Patrone über die etwas flexiblen
Oberränder 4 0 und 42 der Kammer hinweg, nachdem der Inhalt der Patrone ausgegeben wurde oder verbraucht ist,
je nach Bedarf.
Aus dem Vorstehenden ist erkennbar, dass der Ejektorhalter
speziell so ausgebildet ist, dass er die spezielle, mit ihm zu verwendende Art von Patrone, die Gegenstand der vorliegenden
Anmeldung ist, aufnimmt. Der Ejektor hat eine sehr einfache, hoch-wirkungsvolle Konstruktion, um sichere und
schnelle Montage einer Patrone innerhalb der Kammer am Vorderende des Zylinders des Halters zu ermöglichen, wobei mit
gleicher Leichtigkeit eine Entnahme der Patrone hieraus erzielbar ist.
Die erfindungsgemäße Patrone kann nicht nur als Behälter für
auszugebendes Material dienen, wenn sie z. B. aus einem Versorgungsvorrat aufgefüllt wurde, sondern sie kann, was sogar
noch wichtiger ist, in der Fabrik durch automatische Maschinenanlagen mit einer vorbestimmten Materialmenge gefüllt
werden und dort durch Aufsetzen des Kolbens 66 abgedichtet werden, der unter diesen Umständen als Verschluss der Patrone
dient. Die oben beschriebene Konstruktion erleichtert
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derartige Vorgänge besonders. Ferner kann, während des Füllvorgangs,
Luft in der Patrone vor dem Material durch den Stutzen 64 ausgegeben werden, bis der Füllvorgang beendet
ist, wobei dann das offene Ende des Stutzens in geeigneter und billiger Weise durch eine geeignete Abdichtungseinrichtung
verschlossen werden kann, wie durch ein kleines Stück Folienmaterials mit einem druckempfindlichen Zement auf
einer Seite, wobei dieses Stück auf irgendeine geeignete Weise um den Stutzen gelegt wird.
Gemäß der Erfindung umfasst ein weiteres verbessertes Merkmal der Patrone das Bereitstellen einer vorzugsweise tassenförmigen
Kappe 70, die in geeigneter Weise so geformt ist, dass sie entweder durch Reibung mit dem vorderen Abschnitt
des Stutzens 64 in Eingriff steht, was für die Kappe oder den Stutzen oder beide gilt, wodurch die Kappe lösbar, aber
auf abgedichtete Weise an der Spitze des Stutzens befestigt ist. Die Kappe 70 verfügt über einen Außenflansch
angrenzend an die Öffnung der Kappe 70 liegt,
geschlossenen Stellung ist die Innenfläche der
auf die Außenfläche des Stutzens 64 aufgeschnappt. Die Kappe 70 wird durch den Stutzen in geschlossener Stellung gehalten, und es ist eine Kraft, die dazu ausreicht, die Wand der Kappe leicht zu verbiegen, erforderlich, um die Kappe anfangs entlang dem Stutzen 64 aus der geschlossenen Stellung vom Körper der Patrone 32 wegzuziehen.
angrenzend an die Öffnung der Kappe 70 liegt,
geschlossenen Stellung ist die Innenfläche der
auf die Außenfläche des Stutzens 64 aufgeschnappt. Die Kappe 70 wird durch den Stutzen in geschlossener Stellung gehalten, und es ist eine Kraft, die dazu ausreicht, die Wand der Kappe leicht zu verbiegen, erforderlich, um die Kappe anfangs entlang dem Stutzen 64 aus der geschlossenen Stellung vom Körper der Patrone 32 wegzuziehen.
Darüber hinaus dient die Kappe 70 als mögliches wichtiges Zusatzmerkmal dahingehend, dass sie, zusätzlich zum Abdichten
des Inhalts der Patrone, in Verbindung mit dem Kolben 66, für eine Anzahl von Zwecken farbcodiert werden kann, wie
zum Kennzeichnen der Materialart für spezielle Zwecke, des Gewichts oder der Materialmenge, der Härtungszeit, oder zu
anderen Zwecken.
Auch können sowohl der Körper der Patrone als auch die Kappe 70 und der Kolben 66 alle aus ähnlichem Kunststoffmaterial
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104, | der |
In | der |
Kappe | 70 |
geformt werden, das in geeigneter Weise gefärbt wird, um diese Einzelteile für durch Strahlung durch Umgebungslicht
undurchsichtig oder in anderer Weise undurchlässig zu machen, was, wenn der Inhalt durch derartiges Licht aushärtet,
eine vorzeitige Aushärtung desselben verhindert.
Demgemäß schafft die Erfindung gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
eine Minikapselpatrone mit einem hohlen, länglichen, im Wesentlichen zylindrischen Körper mit einer
Innenwand mit im Wesentlichen gleichmäßigem Durchmesser. Der Körper verfügt über eine Mittelachse C, wie sie in Figur
9 dargestellt ist. Die Innenwand umschließt eine Kammer. Ein Ende des Körpers ist offen und an seinem Ende
mit einem kreisringförmigen Außenflansch versehen. Das entgegengesetzte
Ende des Körpers ist durch eine Stirnwand verschlossen. Ein Ausgabestutzen ist einstückig mit dem
Körper verbunden und verfügt über einen Durchgangskanal, der sich ausgehend von der Kammer am geschlossenen Ende
des Körpers erstreckt, um einen Ausgabevorgang aus der Patrone zu erleichtern. Der Stutzen verfügt über eine Außenwand
mit einem proximalen Durchmesser 10 0 proximal zum Körper sowie einem medialen Durchmesser 101 medial zum
Körper. Der mediale Durchmesser ist größer als der proximale
Durchmesser. Vorzugsweise ist der proximale Durchmesser mindestens 5 Prozent kleiner als der mediale Durchmesser.
Der Stutzen verfügt über eine Mittelachse CN. Mit dem Ausgabestutzen am Körper ist eine tassenförmige Kappe
wegnehmbar verbunden, um das Außengewinde des Stutzens zu verschließen. Die Kappe erstreckt sich über die mediale
Position des Stutzens.
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Claims (11)
10
Ansprüche
Ansprüche
Miniaturkapselpatrone, gekennzeichnet durch:
einen hohlen, länglichen, gleichmäßig zylindrischen Körper vorbestimmter Länge und mit gleichmäßigem
Innen- und Außendurchmesser, der aus einem stabilen Kunststoffmaterial geformt ist, wobei ein Ende des
Körpers offen ist und an seinem äußersten Ende mit einem kreisringförmigen, relativ kurzen Außenflansch
(56) begrenzter Breite versehen ist, der so ausgebildet ist, dass er lösbar in einem komplementären
Sitz eines Ejektorhalters aufgenommen werden kann, und wobei das entgegengesetzte Ende des Körpers
durch eine Wand verschlossen ist, die im Wesentlichen dieselbe gleichmäßige Dicke wie der Körper aufweist
;
einen Ausgabestutzen (64) aus demselben Material wie dem des Körpers mit einstückiger Ausformung
mit demselben und mit einem Durchgangskanal, der sich vom geschlossenen Ende des Körpers ausgehend
erstreckt, um ein unmittelbares Ausgeben aus der Patrone in das Innere in einen Mundraum zu erleichtern,
wobei dieser Stutzen eine Wand mit einer Außenfläche mit einem proximalen Durchmesser proximal
zum Körper und einem medialen Durchmesser medial zum Körper aufweist, wobei der mediale Durchmesser
(101) größer als der proximale Durchmesser (100) ist;
einen Kolben (68) mit Seitenwänden, die eng zu den Innenwänden des Körpers passen, und der in das offene
Ende des Körpers eingeführt ist, um eine kombinierte Verschließ- und Ausstoßeinrichtung für
Material zu bilden, wenn er in der Patrone aufgenommen ist, wobei das Innenende des Kolbens
halbkugelförmig ist und komplementäre Form zur Innenfläche des geschlossenen Endes des Körpers aufweist,
um ein Ausstoßen im Wesentlichen des gesamten
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Inhalts der Patrone herbeizuführen, wenn der Kolben vollständig in den Körper der Patrone eingeführt
wird; und
eine Abdichtungseinrichtung aus einer tassenförmigen Kappe (70), die wegnehmbar mit dem Ausgabestutzen am
Körper verbunden ist, um das Außenende des Stutzens zu verschließen, um den Inhalt der Patrone gegen
das Eindringen der umgebenden Atmosphäre und/oder gegen jegliche verunreinigende Substanzen der Umgebung
abzudichten.
2. Patrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper und der Kolben (68) aus einem Kunststoffmaterial
bestehen, das geeignet eingefärbt ist, um es gegen das Durchstrahlen von Umgebungslicht undurchlässig
zu machen, um dadurch die Patrone dafür auszubilden, dass sie durch Licht härtbares Material
und dergleichen enthält, wobei vorzeitiges Aushärten solchen, in der Patrone untergebrachten Materials verhindert
ist.
3. Patrone nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (70) farbcodiert ist, um
gewünschte Eigenschaften des Inhalts der Patrone anzuzeigen.
4. Patrone nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper einen ebenen Teil entgegengesetzt
zum Stutzen (64) und angrenzend an das geschlossene Ende aufweist.
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5. Miniaturkapselpatrone, gekennzeichnet durch:
einen hohlen, länglichen, im Wesentlichen zylindrischen Körper mit einer Innenwand mit im Wesentlichen
gleichmäßigem Durchmesser, die eine Kammer umschließt, wobei ein Ende des Körpers offen ist und
an seinem äußersten Ende mit einem kreisringförmigen Außenflansch (56) versehen ist, wobei das
entgegengesetzte Ende des Körpers durch eine Stirnwand verschlossen ist;
einen Ausgabestutzen (64), der einstückig mit dem Körper verbunden ist und einen Durchgangskanal aufweist,
der sich von der Kammer am geschlossenen Ende des Körpers aus erstreckt, um einen Ausgabevorgang
aus der Patrone zu erleichtern, wobei dieser Stutzen eine Wand mit einer Außenfläche mit
einem proximalen Durchmesser proximal zum Körper und einem medialen Durchmesser an einer medialen
Position entlang der Mittelachse des Stutzens medial zum Körper aufweist, wobei der mediale
Durchmesser (101) größer als der proximale Durchmesser (100) ist; und
einer tassenförmigen Kappe (70) , die wegnehmbar
mit dem Ausgabestutzen am Körper verbunden ist, um das Außenende des Stutzens abdichtend zu verschließen,
wobei sich die Kappe über die mediale Position des Stutzens erstreckt.
6. Patrone nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen Kolben (68) mit Seitenwänden, die eng zu den Innenwänden
des Körpers passen, und der in das offene Ende des Körpers eingeführt ist, wobei das Innenende des Körpers
komplementäre Form zur Innenfläche des geschlossenen Endes des Körpers hat.
7. Patrone nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (70) eine Innenwand
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&Ggr;: "!.&Ggr;: Q. OX
aufweist, die an der medialen Position des Stutzens (64) an der Außenwand desselben angreift.
8. Patrone nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper eine polymerisierbare
Dentalzusammensetzung enthält.
9. Patrone nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (70) einen Außenflansch
(104) aufweist.
10. Patrone nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch ge kennzeichnet, dass die Kappe (70) eine Innenfläche aufweist,
die auf die Außenfläche des Stutzens (64) aufgeschnappt ist.
11. Patrone nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (70) durch den Stutzen
(64) in geschlossener Stellung gehalten wird und zum anfänglichen Wegziehen der Kappe vom Körper entlang
dem Stutzen eine Kraft erforderlich ist, die dazu ausreicht, die Wand der Kappe leicht zu verbiegen.
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