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DE29617699U1 - Knabberartikel - Google Patents

Knabberartikel

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Publication number
DE29617699U1
DE29617699U1 DE29617699U DE29617699U DE29617699U1 DE 29617699 U1 DE29617699 U1 DE 29617699U1 DE 29617699 U DE29617699 U DE 29617699U DE 29617699 U DE29617699 U DE 29617699U DE 29617699 U1 DE29617699 U1 DE 29617699U1
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DE
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snack
snack according
tear
molding
hafner
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DE29617699U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes, or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture
    • B65D75/66Inserted or applied tearing-strings or like flexible elements
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23LFOODS, FOODSTUFFS, OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT COVERED BY SUBCLASSES A21D OR A23B-A23J; THEIR PREPARATION OR TREATMENT, e.g. COOKING, MODIFICATION OF NUTRITIVE QUALITIES, PHYSICAL TREATMENT; PRESERVATION OF FOODS OR FOODSTUFFS, IN GENERAL
    • A23L7/00Cereal-derived products; Malt products; Preparation or treatment thereof
    • A23L7/10Cereal-derived products
    • A23L7/117Flakes or other shapes of ready-to-eat type; Semi-finished or partly-finished products therefor
    • A23L7/126Snacks or the like obtained by binding, shaping or compacting together cereal grains or cereal pieces, e.g. cereal bars
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23PSHAPING OR WORKING OF FOODSTUFFS, NOT FULLY COVERED BY A SINGLE OTHER SUBCLASS
    • A23P20/00Coating of foodstuffs; Coatings therefor; Making laminated, multi-layered, stuffed or hollow foodstuffs
    • A23P20/20Making of laminated, multi-layered, stuffed or hollow foodstuffs, e.g. by wrapping in preformed edible dough sheets or in edible food containers

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Nutrition Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

j"; ».BR. HAFNER & STIPPL
-7-Rainer
Dubrikow st-He/96331
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Neuerung betrifft einen Knabberartikel mit artgleichen Einzelbestandteilen, die zumindest den Hauptbestandteil des Knabberartikels darstellen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Viele Knabberartikel, wie z.B. Erdnüsse, Chips und dgl., werden in loser Form verpackt. Beim Verzehr werden sie üblicherweise mit den Fingern einzeln zum Mund geführt, was für Kinder manchmal nicht leicht nachzuvollziehen ist. Eine Beschmutzung der Knabberartikel mit den Fingern ist vor allem bei Kindern gewöhnlich nicht auszuschließen. Auch sind die dazugehörigen Verpackungen nicht gerade leicht zu öffnen. Ebenso in loser Form erwerblich ist Puffmais, bekannt unter dem englischen Ausdruck „Popcorn", das unter Zugabe von Zucker oder Salz in Wärme aufgepuffte Maiskörner darstellt. Popcorn ist im allgemeinen sehr beliebt, ist aber nur in loser Form verpackt zu erwerben.
Die Aufgabe der vorliegenden Neuerung besteht nun darin, einen handlichen Knabberartikel zu schaffen, welcher ein besonders eigentümliches, gut zu vermarktendes Produkt darstellt und welcher zudem einfach zu verzehren ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der Rnabberartikel stellt einen aus Einzelbestandteilen gepreßten Formling dar. Für die Einzelbestandteile ist Popcorn vorgesehen. Der Formling zeichnet sich durch eine gewisse Eigenstabilität aus, wodurch ein einfaches Abbeißen, wie bei einem Eis, möglich ist. Zudem ist der Formling mit einer Aufreißhülle umgeben.
: .**· .". .5*r. hafner & stippl · · · t ♦ ···
···
-8-
Diese schützt den Knabberartikel beim Transport. Außerdem ist sie leicht zu öffnen und bietet Schutz vor unerwünschter Verschmutzung mit den Fingern beim Verzehr.
Es ist von Vorteil, daß die Popkörner gemäß Anspruch 2 im Formling ihre ursprüngliche Form beibehalten, da sie nur so auch als Popcorn wiedererkannt werden und der gesamte Form- bzw. Preßling nicht auseinanderfallt.
Gemäß Anspruch 3 gleicht der Knabberartikel in seiner Form einem Zylinder, was zum einen eine besonders gute Handhabung der Popcomstange gewährleistet und zum anderen aber auch Vorteile bei der Aufnahme eines Überraschungsgegenstandes bietet.
Der Zylinder ist gemäß Anspruch 4 vieleckig ausgebildet und gemäß Anspruch 5 stellt der Querschnitt des Zylinders ein Achteck dar, wodurch an der Popcornstange Planflächen vorhanden sind, die eine einfache Beschriftung bzw. Etikettierung ermöglichen.
Femer können die Popcomstangen in Achteckform jeweils in einer vorher definierten Anordnung gelagert werden, so daß z.B. bestimmte gekennzeichnete Bereiche sich immer an einer bestimmten Position befinden. Darüber hinaus ist auch die Packungsdichte einzelner Popcomstangen innerhalb eines Kartons oder Schachtel höher als z.B. bei einer Popcomstange mit rundem Querschnitt. Hinzu kommt, daß aufgrund einer besseren Lagerfähigkeit einer Zerstörung der Popcornstangen während des Transports vorgebeugt werden kann. Im übrigen ist auch der Anbiß vergleichbar besser als bei einer Popcomstange mit rundem Querschnitt.
·*. .". .'OR. HAFNER & STIPPL
-9-
Daß es sich bei Anspruch 6 um einen Knabberartikel, bestehend aus kandiertem Popcorn handelt, bewirkt eine gute Verpreßbarkeit der Einzelbestandteile und der gemäß Anspruch 7 angegebene Kandierbereich von 30 bis 60 Gew.% Zukker bei 100 Gew.% aufzupuffenden Mais fuhrt zu einer optimalen Eigenstabilität des gesamten Formlings.
Gemäß den Ansprüchen 8 und 9 ist der Formling aus zwei Formteilen zusammengesetzt, die so gestaltet sind, daß sie einen Hohlraum bilden, in dem sich gemäß Anspruch 10 ein Überraschungsgegenstand befindet. Die aus Popcorn bestehende Formteile stellen somit gleichzeitig ein Behältnis dar.
Ferner zeichnen sich die Formteile durch eine formschlüssige Verbindung gemäß Anspruch 11 aus, bei der an einem Formteil ein Vorsprung vorgesehen ist, der in die Ausnehmung des gegenüberliegenden Formteils eingreift. So kann der Überraschungsgegenstand noch vor dem Verzehr durch Trennen der beiden Formteile entnommen werden. Anschließend sind die Formteile wieder zusammensteckbar und als handliches Produkt - ohne Verrutschen der beiden Formteile gegeneinander - einfach zu verzehren.
Die horizontale Kontaktfläche der beiden Formteile ist gemäß Anspruch 12 in einer Höhe angebracht, die etwa einem Drittel der Länge des Formlings entspricht. Auf diese Art ist ausreichend Platz für den Vorsprung an einem Formteil, den Hohlraum mit dem Überraschungsgegenstand und einer stabilen Popcornschicht an jedem Ende des Formlings gegeben.
Außerdem ist die horizontale Kontaktfläche gemäß Anspruch 13 paßgenau gestaltet, was zur Stabilität der formschlüssigen Verbindung beiträgt.
."OR. HAFNER & STIPPL
- 10-
Die vertikale Kontaktfläche dagegen weist gemäß den Ansprüchen 14 und 15 eine Fuge auf, so daß die Verbindung leicht zu trennen ist. Ohne diese Fuge würde eine zu starke Reibung der vertikalen Kontaktflächen zu einem Ausbrechen einzelner Popkörner führen und eine ausreichende Stabilität wäre nicht mehr gewährleistet.
Die Aufreißhülle des Formlinge ist gemäß Anspruch 16 unter eine Druckspannung gesetzt, d.h. sie liegt eng am Formling an, ist also platzsparend und somit für die Lagerung der Popcornstangen von Vorteil. Außerdem wird durch diese Verpackungsmethode ein unerwünschtes Auseinanderfallen des Formlinge durch Rüttelbewegungen beim Transport vermieden; die Popcornstange wird also von außen zusätzlich stabilisiert.
Zum einfachen Öffnen ist die Aufreißhülle mit einem Aufreißband gemäß Anspruch 17 versehen.
Die Aufreißhülle besteht gemäß Anspruch 18 aus durchsichtigem Material, wodurch der Verbraucher sofort über den Inhalt des Artikels aufgeklärt ist.
Dieses Aufreißband ist gemäß Anspruch 19 etwa in Höhe der horizontalen Kontaktfläche der beiden Formteile angebracht, so daß der Knabberartikel zunächst über einen definierten Längenbereich freigelegt werden kann. Somit kann die Überraschungs-Popcorn-Stange ohne Verschmutzung durch die Hände verzehrt werden. Gleichzeitig ist der Zugriff auf den Überraschungsgegenstand erleichtert, indem die beiden Formteile für die Entnahme des Überraschungsgegenstandes kurz getrennt und zum Verzehr wieder zusammengefügt werden können, während ein Formteil durch die Aufreißhülle geschützt bleibt.
.: .: .**. ."..'DR. HAFNER & STfPPL
-11-
Sämtliche Kanten des Formlinge sind gemäß Anspruch 20 leicht abgerundet. Aufgrund dieses Merkmals stören die Kanten beim Verzehr nicht, es kann also auch eine Kante problemlos abgebissen werden. Außerdem besteht keine Einreißgefahr der Aufreißhülle durch scharfe Kanten.
Durch die hohe Dichte des Formlings gegenüber der losen Schüttform gemäß Anspruch 21 erhält der Verbraucher eine verhältnismäßig große Menge Popcorn bei gleichzeitig handlichem kleinen Volumen.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellungsweise des Knabberartikels
sowie
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A aus Fig. 1.
Der Knabberartikel 1 besitzt, wie in Fig. 1 dargestellt, eine zylindrische Grundform, deren Querschnitt 4 ein Achteck darstellt. Der Knabberartikel 1 ist aus Popkörnern 2 aufgebaut. Die Popkörner 2 sind in der Zeichnung in stark vereinfachter, idealisierter Weise dargestellt. Die Popkörner 2 sind in die dargestellte Form gepreßt und erhalten ihre Verbindung untereinander durch Kandierung. Ein Kandiergehalt von 30 bis 60 Gew.% Zucker bei 100 Gew.% aufzupuffenden Maiskörnern ermöglicht eine optimale Eigenstabilität.
Der Knabberartikel 1 ist, wie aus Fig. 2 ersichtlich, aus zwei Formteilen 8, 9 zusammengesetzt. Die beiden Formteile 8, 9 sind so gestaltet, daß sie im zusammengesetzten Zustand einen Hohlraum 5 bilden, in dem sich ein Überraschungs-
,; .: .: .". .*%.13r. HAFNER & STlPPL i i · . · ♦ · »··
- 12-
gegenstand 6 befindet. Die beiden Formteile 8, 9 sind mittels einer formschlüssigen Verbindung 15 zusammengesteckt, so daß auch im unverpackten Zustand ein Verrutschen der beiden Formteile 8, 9 gegeneinander ausgeschlossen ist.
Dabei besitzt das untere Formteil 9 einen Vorsprung 10, der in die Ausnehmung 11 des oberen Formteils 8 formschlüssig eingreift. Bei dieser Verbindung ergibt sich eine horizontale 12 und eine vertikale Kontaktfläche 13 der beiden Formteile 8, 9. Zur Erhöhung der Stabilität der Verbindung 15 ist die horizontale Kontaktfläche 12 paßgenau ausgebildet. Für eine leichte Trennung und Fügung der Verbindung 15 ist die vertikale Kontaktfläche 13 mit einer Fuge 14 versehen. Diese verhindert eine zu starke Reibung der Kontaktfläche 13 beim Öffnen bzw. Schließen der Verbindung 15 und vermeidet ein Ausbrechen von einzelnen Popkörnern.
Die horizontale Kontaktfläche 12 befindet sich etwa ein Drittel über dem unteren Ende der Popconstange, so daß Vorsprung 10 und Hohlraum 5 in bezug auf die gesamte Popcornstange eine zentrale Position einnehmen.
Zur Stabilisierung des gesamten Knabberartikels 1 bzw. zum Schutz vor Verschmutzung ist der Knabberartikel 1 mit einer eng anliegenden Aufreißhülle 3 umgeben. Zum Öffnen ist ein Aufreißband 7 vorgesehen, das sich etwa in Höhe der horizontalen Kontaktfläche 12 der beiden Formteile 8, 9 befindet. Dadurch kann der Knabberartikel 1 beim Verzehr zunächst nur über einen definierten Längenbereich freigelegt werden. Die am unteren Formteil 9 verbleibende Aufreißhülle 3 behindert auch nicht den Zugriff auf den Überraschungsgegenstand 6.
Sämtliche Kanten der Popcornstange sind abgerundet, wodurch fur die enganliegende Aufreißhülle 3 keine Einreißgefahr besteht.
.: .: .I .*\ .**. ."OR. HAFNER & STIPPL
- 13 -
Rainer Dubrikow
st-He/96331
BEZUGSZEICHEN
1 Knabberartikel
2 Einzelbestandteile/Popkörner
3 Aufreißhülle
4 Querschnitt
5 Hohlraum
6 Überraschungsgegenstand
7 Aufreißband
8 oberes Formteil
9 unteres Formteil
10 Vorsprung
11 Ausnehmung
12 horizontale Kontaktfläche
13 vertikale Kontaktfläche
14 Fuge
15 formschlüssige Verbindung

Claims (21)

"..OR-HAFNERSST(PPl Rainer Dubrikow st-He/96331 SCHUTZANSPRUCHE
1. Knabberartikel (1) mit artgleichen Einzelbestandteilen (2), die zumindest den Hauptbestandteil des Knabberartikels (1) darstellen,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Einzelbestandteile (2) Popkörner vorgesehen sind, die in ihrer Gesamtheit als eigenstabiler Formling ausgebildet sind und der Formling mit einer schützenden Aufreißhülle (3) umgeben ist.
2. Knabberartikel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Popkörner (2) im Formling ihre ursprüngliche Form beibehalten.
3. Knabberartikel nach einem der vorgehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Knabberartikel (1) in seiner Form einem Zylinder gleicht.
,: .: .: .". ♦**· «ok hafner&stippl « · · · · · · ···
-2-
4. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
&khgr; dadurch gekennzeichnet, daß
der Zylinder vieleckig ausgebildet ist.
5. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Querschnitt (4) des Zylinders ein Achteck darstellt.
6. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei dem Knabberartikel (1) um kandiertes Popcorn (2) handelt.
7. Knabberartikel nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Kandierbereich von 30 bis 60 Gew.%. Zucker bei 100 Gew.% aufzupuffendem Mais vorgesehen ist.
.: .: .: .··. .·\ .ür. hafner&stippl
-3-
8. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Formling aus zwei Formteilen (8, 9) zusammengesetzt ist.
9. Knabberartikel nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zwei Formteile (8, 9) in zusammengesetztem Zustand einen Hohlraum (5) bilden.
10. Knabberartikel nach den Ansprüchen 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich im Hohlraum (5) ein Überraschungsgegenstand (6) befindet.
11. Knabberartikel nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
an einem Formteil (z.B. unteres Formteil 9) ein Vorsprung (10) vorgesehen ist, der in die Ausnehmung (11) des gegenüberliegenden Formteils (z.B. oberes Formteil 8) insbesondere formschlüssig eingreift.
: : : .**. ."«.oft. hafner& stnppl
-4-
12. Knabberartikel nach Anspruch 8, 9 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
horizontale Kontaktfläche (12) der beiden Formteile (8, 9) in einer Höhe angebracht ist, die etwa einem Drittel der Länge des Formlings entspricht.
13. Knabberartikel nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die horizontale Kontaktfläche (12) der beiden Formteile (8, 9) paßgenau gestaltet ist.
14. Knabberartikel nach Anspruch 8, 9 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die vertikale Kontaktfläche (13) zwischen Vorsprung (10) und Ausnehmung (11) eine Fuge (14) aufweist.
15. Knabberartikel nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fuge (14) etwa 0,2 - 0,7 mm, vorzugsweise 0,5 mm breit.
.: .: .: .". ."..Ur. hafner&stippl
-5-
16. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißhülle (3) des Formlings unter eine Druckspannung gesetzt ist.
17. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißhülle (3) mit einem Aufreißband (7) versehen ist.
18. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufreißhülle (3) aus durchsichtigem Material besteht.
19. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufreißband (7) etwa in Höhe der horizontalen Kontaktfläche (12) der beiden Formteile (8, 9) angebracht ist.
*. ,*» j ♦£>]*„ HAFNER & STlPPL
-6-
20. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
sämtliche Kanten des Formlings leicht abgerundet sind.
21. Knabberartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichte des Formlings etwa 2,3 - 2,7 &khgr; ,vorzugsweise 2,5 &khgr; größer ist als die Dichte der lose aufgeschütteten Popkörner.
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Citations (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR1203203A (fr) * 1958-07-25 1960-01-15 Procédé pour fabriquer des dragées creuses ou des articles de confiserie creux, et produits obtenus par ce procédé
US4849233A (en) * 1987-11-12 1989-07-18 Hemker Leonard E Meltable coating and binder composition for popped corn kernels
DE4129998A1 (de) * 1991-09-10 1993-03-11 Remedia Pharmazeutische Praepa Feste darreichungsform fuer arzneistoffe, die in grossen mengen oral zugefuehrt werden muessen
DE9308730U1 (de) * 1993-06-11 1993-08-12 Ciccolella, Guerino, 71292 Friolzheim Speiseeisbehälter
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DE4431203A1 (de) * 1994-09-02 1995-03-16 Baschta Alois Dipl Kaufm Ein-Stück-Umhüllung

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