DE29602617U1 - Integrierte Abzugshaube mit Luftreinigungsfunktion - Google Patents
Integrierte Abzugshaube mit LuftreinigungsfunktionInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine integrierte Abzugshaube mit Luftreinigungsfunktion zum Reinigen der Luft von
Rauch, Staub, toxischen Gasen, Viren, Bakterien und dergleichen.
Bekanntlich ist unsere Umwelt von verschiedenen Formen der Verschmutzung betroffen, z.B. durch Industrieabgase, Verkehrs-
und Heizabgase, Rauch und dergleichen.
Einer der in einer Wohnung am meisten von Verschmutzung betroffenen
Räume ist die Küche, da dieser Raum nicht nur den von außen eindringenden umweltschädlichen Einflüssen ausgesetzt
ist, sondern darüber hinaus auch der Verschmutzung, die
beim Kochen und bei der Verbrennung von Gas entsteht. Beispielsweise trägt das Verdampfen von Wasser, das einen hohen
Gehalt an Chlor und anderen hochflüchtigen umweltschädlichen Bestandteilen hat, in beträchtlichem Maße zur Verschmutzung
der Umwelt bei.
Zur Beseitigung von Gerüchen und Verschmutzungen, die beim Kochen entstehen, werden üblicherweise Abzugshauben, die mit
einem Gebläse ausgestattet sind und eine Abluftleitung nach außen haben, oder einen Aktivkohlefilter enthaltende Abzugshauben
mit Luftrückführung verwendet. Diese herkömmlichen Abzugshauben sind jedoch nicht in der Lage, alle in der Umgebungsluft
enthaltenen Verunreinigungen zu beseitigen. Sie können vielmehr sogar zur Bildung von Bakterienkolonien führen.
Die zur Zeit verfügbaren Filter zum Herausfiltern von Verunreinigungen
aus der Luft arbeiten nach verschiedenen physikalischen Prinzipien (z.B. mechanisch, chemisch oder elektrostatisch)
und sind nicht in der Lage, pathogene Keime aus der Luft zu entfernen und kleinere Partikel, z.B. mit einer Größe
unter 0,1 oder 0,01 &mgr;&pgr;&igr;, zurückzuhalten.
Darüber hinaus ist bekannt, daß neben der Reinheit der Luft für das körperliche Wohlbefinden die Anwesenheit von Anionen
in der Luft eine wichtige Rolle spielt, wobei die Ionisierung durch Sonnenstrahlung, bewegte Wassermassen und Bäume hervorgerufen
wird. In geschlossenen Räumen ist die Ionisierung der Luft jedoch äußerst gering, zum einen aufgrund der Verschmutzung
und zum anderen aufgrund der Verwendung von Klimaanlagen und dergleichen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Abzugshaube zur Verfügung zu stellen, die Küchengerüche und
dergleichen beseitigt und darüber hinaus eine vollständige Reinigung der Luft ermöglicht, wobei insbesondere auch sehr
kleine Partikel zurückgehalten und gesundheitsschädliche Gase und pathogene Keime entfernt werden.
Innerhalb dieser Aufgabenstellung hat die vorliegende Erfindung zum Ziel, eine integrierte Abzugshaube mit Luftreinigungsfunktion
anzugeben, die einfach aufgebaut ist, zuverlässig arbeitet und sich vielseitig einsetzen läßt.
Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße integrierte Abzugshaube
mit Luftreinigungsfunktion gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie mit einem Luftreinigungsgerät verbunden
ist, welches in einem Gehäuse, das in einem unteren Bereich mit einem Einlaßgitter und in einem oberen Bereich
mit einem Ausstoßgitter verbunden ist, die folgenden Elemente enthält: einen mechanischen Filter und einen Aktivkohlefilter,
die zueinander benachbart an einem Rahmen angeordnet sind, der oberhalb des Einlaßgitters derart in das Gehäuse
eingeführt ist, daß er entlang einer horizontalen, quer zum Gehäuse liegenden Ebene herausziehbar ist; Ansaugmittel, die
oberhalb des herausziehbaren Rahmens angeordnet sind und einen Luftstrom im Gehäuse erzeugen; eine Sammelvorrichtung,
die oberhalb der Ansaugmittel angeordnet ist und die folgenden Elemente in der angegebenen Reihenfolge enthält: ein Aufladungsgitter,
das bei hoher Spannung negativ polarisiert ist und in einer horizontalen, quer zum Gehäuse liegenden Ebene
angeordnet ist; eine Trennwand, die vor dem Aufladungsgitter angeordnet und relativ zu diesem geneigt ist, um den Luftstrom
in Richtung mindestens eines Bereiches mit verringertem Querschnitt zu lenken; eine negativ geladene Ablenkplatte und
eine positiv geladene Sammelplatte, die vertikal in geringem Abstand zueinander angeordnet sind, um so den Bereich mit
verringertem Querschnitt zu begrenzen; eine keimtötende Lampe, die an einer Öffnung der Ablenkplatte angeordnet ist
und die Sammelplatte im wesentlichen über deren gesamte Länge hinweg in einer horizontalen Richtung bestrahlt.
Die Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der ausführlichen Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der integrierten
Abzugshaube mit Luftreinigungsfunktion, das lediglich als Beispiel in den beigefügten Zeichnungen dargestellt
ist und nicht einschränkend ausgelegt werden darf. Es zeigen:
Figur 1 eine Vorderansicht der integrierten
Abzugshaube mit Luftreinigungsfunktion,
Figur 2 einen Längsschnitt der Abzugshaube,
Figur 3 eine in Einzelteile aufgelöste Per-
spektivansicht des Luftreinigungsgerätes,
Figur 4 einen Längsschnitt des Gerätes ent
lang der Mittellinie,
Figur 5 einen Schnitt des Gerätes entlang ei
ner vertikalen Ebene, die quer zur Ebene gemäß Figur 4 verläuft,
Figur 6 ein Detail des Aufladungsgitters.
Unter Bezugnahme auf die oben genannten Figuren bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Abzugshaube, die in einer hängend
montierten Wandeinheit 2 für Küchen aufgenommen ist. Die Abzugshaube
1 hat zwei Gebläse 3, die von zugehörigen Elektromotoren 4 angetrieben werden und einen Luftstrom erzeugen.
Die Abzugshaube 1 ist mit einer Abluftleitung 5 verbunden, die die angesaugte Luft nach außen ableitet.
Innerhalb der Wandeinheit 2 ist vor der Haube 1 ein Luftreinigungsgerät,
allgemein mit dem Bezugszeichen 6 bezeichnet, angeordnet. Das Gerät 6 ist normalerweise hinter einer Tür 7
der Wandeinheit 2 verborgen, die für die üblichen Wartungsarbeiten und dergleichen geöffnet werden kann.
Das Gerät 6 hat ein Gehäuse 8, dessen größte Ausdehnung sich
im wesentlichen senkrecht erstreckt. Das Gehäuse 8 umfaßt einen rückwärtigen Gehäusekörper 9 und eine vordere Abdeckung
10, die in einer senkrechten Verbindungsebene miteinander
verbunden sind.
Die Wandeinheit 2 hat ein Lufteinlaßgitter 11 im unteren Bereich der Vorderseite unterhalb der Tür 7 und ein Ausstoßgitter
12 an der Oberseite. Die Gitter 11 und 12 haben Lamellen 13 und 14, die zum Lenken des Luftstromes in geeigneter Weise
geneigt sind, und sind am Gehäuse 8 des Gerätes 6 befestigt.
Das Einlaßgitter 11 ist an einer unteren Leiste 15 der Wandeinheit
vor einer vorderen Öffnung des Gehäuses 8 angeordnet, und seine Lamellen 13 sind gegenüber der Außenfläche geneigt,
um den Luftstrom in das Gehäuseinnere 8 zu lenken (vgl. insbesondere Figur 4).
Das Ausstoßgitter 12 ist über eine teleskopartig ausziehbare Leitung 16 mit einer Öffnung 17 an der Oberseite des Gehäuses
8 verbunden, und seine Lamellen 14 sind so geneigt, daß sie die ausströmende Luft in einen vor der Abzugshaube liegenden
Bereich lenken. Die ausziehbare Leitung 16 hat einen rechtekkigen Querschnitt, der im wesentlichen dem des Gitters 12
entspricht, und ihre Länge läßt sich abhängig von der jeweiligen Höhe der Wandeinheit 2 verändern.
Die Gitter 11 und 12 haben eine größte Ausdehnung, die im wesentlichen
der Breite des Gehäuses 8 entspricht. Die Gitter sind dazu ausgebildet, einen großen Luftstrom durch das Gehäuse
8 zu leiten.
Im Gehäuse 8 sind übereinander ein Rahmen 18, der einen mechanischen
Filter 18a, vorzugsweise einen Faserfilter, sowie einen Aktivkohlefilter 18b trägt, ein Gebläsepaar 19 zum Erzeugen
des Luftstromes und eine Sammelvorrichtung 20 angeordnet.
Da selbstverständlich eine größtmögliche Kompaktheit des Gerätes angestrebt wird, sind die genannten Elemente jeweils
benachbart zueinander angeordnet. Die Elemente können in einem beliebigen geeigneten Abstand zueinander angeordnet sein,
ohne die Reinigungswirkung des Gerätes zu beeinträchtigen.
Der Rahmen 18 läßt sich zwischen zwei Führungen 21, die im
Gehäuse 8 ausgebildet sind, entlang einer horizontalen, quer zum Gehäuse liegenden Ebene in dieses einführen. Der Rahmen
18 läßt sich zur Durchführung der regelmäßigen Reinigungsarbeiten oder zum Austauschen des mechanischen Filters und des
Aktivkohlefilters entlang der Führungen 21 aus dem Gehäuse 8 heraus &zgr; iehen.
Die Gebläse 19 sind symmetrisch mit horizontaler Drehachse an einer elektrischen Antriebseinheit 22 gelagert. Der Elektromotor
22 ist an einer Teilungswand 23 montiert, die sich in einer senkrechten Mittelebene des Gehäuses 8 erstreckt. Die
Teilungswand 2.3 teilt ein Gehäuse 24, in dem die Gebläse 19 aufgenommen sind, und das in einem oberen Bereich offen ist
und seitlich kreisförmige Öffnungen 25 zum Kanalisieren des Luftstromes■hat.
Die Sammelvorrichtung 20 hat ein Aufladungsgitter 26, das bei
hoher Spannung negativ polarisiert ist und oberhalb des Gehäuses 24 für die Gebläse 19 in einer horizontalen, quer zum
Gehäuse 8 liegenden Ebene angeordnet ist. Das Aufladungsgitter 2 6 enthält eine Metallplatte mit einer Vielzahl von
gleichmäßig verteilten gestanzten öffnungen 27.
Wie im Detail in Figur 6 gezeigt, sind die Öffnungen 27 durch
das Ausstanzen einer Mehrzahl von scharfkantigen Seitenlappen gebildet, die an jeder Öffnung einen pyramidenförmigen Vorsprung
bilden und an ihrem jeweiligen Scheitelpunkt eine Spitze haben, um die Elektronenemission zu verstärken. Darüber
hinaus wird kein Ozon gebildet.
Vor dem Aufladungsgitter 26 ist eine Trennwand 28 aus Kunststoff angeordnet, die so geneigt ist, daß sie den Luftstrom
in Richtung auf den oberen Bereich des Gehäuses 8 lenkt. Die Trennwand 28 ist mit einer Ablenkplatte 29 versehen, die sich
in einer zur Vorderseite parallelen vertikalen Ebene erstreckt, starr mit der Trennwand 28 verbunden und negativ polarisiert
ist.
Eine positiv geladene Sammelplatte 30 ist so angeordnet, daß sie der Ablenkplatte 29 in geringem Abstand frontal gegenüberliegt.
Die Platten 29 und 30 begrenzen einen verengten Bereich des Luftstromkanals.
Die Sammelplatte 30 ist in vertikalen Führungen 31 gleitend gelagert, die an den Seiten des Gehäuses 8 an einem Rahmen 32
ausgebildet sind, der im wesentlichen eine Verlängerung des Gehäuses 24 der Gebläse 19 ist. Die Platte 30 kann über eine
Öffnung 33 an der Oberseite des Gehäuses mittels eines entsprechenden Griffes 34 zur regelmäßigen Reinigung herausgenommen
werden.
Zweckmäßigerweise sind an einer der Führungen 31 zwei Kontakte (nicht dargestellt) vorgesehen, die abwechselnd mit der
Sammelplatte 30 in Kontakt treten und dazu dienen, eine Spannung an die Sammelplatte 30 anzulegen, wenn diese in das Gehäuse
8 eingeführt ist, und keine Spannung anzulegen, wenn die Platte 30 herausgenommen wird. Ein Mikroschalter ist ferner
dazu ausgebildet, das korrekte Einführen der Sammelplatte 30 in das Gehäuse 8 anzuzeigen.
Die Ablenkplatte 29 hat eine Öffnung 35, die sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Platte 29 erstreckt. Ein
Gehäuse 36 ist benachbart zur Öffnung 35 montiert und dient als Aufnahme für eine UV-Neonlampe 37, die keimtötende Wirkung
hat. Bei der Lampe 37 handelt es sich um eine Lampe eines Typs, der keine Ozonemission verursacht. Das Gehäuse 36
besteht aus einem metallischen Material und hat eine polierte Innenseite, so daß es als Parabolreflektor zum Reflektieren
des Lichtes wirkt.
Zweckmäßigerweise besteht die Sammelplatte 30 aus matt geschliffenem
Stahl, um eine Reflexion des von der Lampe 37 ausgestrahlten Lichtes zu verhindern. Die Ausführung der Sammelplatte
30 und des Gehäuses 36 aus Metall stellt ferner sicher, daß die von der Lampe 37 erzeugte UV-Strahlung keine
Kristallisierung und Emission gesundheitsschädlicher Gase aus dem Kunststoffmaterial bewirkt, aus dem das Gehäuse 8 und die
Trennwand 28 hergestellt sind. Die Führungen 31 und der Griff 34 sind ebenfalls aus Kunststoffmaterialien hergestellt und
sind daher elektrisch isoliert.
Ferner enthält das Gerät 6 zweckmäßigerweise ein Ionisierungselement
45, das in bekannter Weise von einem Kopf mit einer Doppelspitze zur Emission von Anionen gebildet ist, der
entlang dem Ausgangsluftstrom angeordnet ist. Die Intensität
der Ionisierung ist zweckmäßigerweise mittels eines Reglers 43 einstellbar, der am Steuerpult 44 einer an einem L-förmigen,
unterhalb des Einlaßgitters 11 liegenden Streifen 38 angeordneten elektronischen Einheit zur Steuerung des Gerätes
vorgesehen ist.
Unterhalb der Abzugshaube 1 hat die Wandeinheit 2 eine zur Aufnahme von Luft vorgesehene öffnung 39. Die öffnung 39 ist
an der Unterseite der Wandeinheit 2 angeordnet und erstreckt sich im wesentlichen über deren gesamte Breite.
Vor der Öffnung 39 liegt zur Außenseite hin ein mechanischer
Filter 40. Oberhalb des Filters 40 ist in der Wandeinheit eine ausziehbare Leiste 41 gleitend gelagert, die einen zusätzlichen
mechanischen Filter 42 trägt. Durch Herausziehen der Leiste 41 läßt sich die Ausdehnung des mechanischen Filters,
der in einer horizontalen Ebene über dem Kochbereich angeordnet ist, praktisch verdoppeln.
Die Funktionsweise des Gerätes wird aus der voranstehenden Beschreibung ohne weiteres deutlich.
Durch das Herausziehen der Leiste 41, durch die der mechanische Filter 40, 42 verfügbar wird, wird die Abzugshaube in
Betrieb gesetzt, d.h. es werden die Gebläse 3 eingeschaltet, die aus dem über dem Kochfeld liegenden Bereich Luft ansaugen
und diese über die Abluftleitung 5 nach außen ableiten. Während
dieses Schrittes ist das Luftreinigungsgerat 6 nicht eingeschaltet.
Schiebt man die Leiste 41 in ihre eingefahrene Position in die Wandeinheit 2 hinein, so werden die Gebläse 3 der Abzugshaube
automatisch abgeschaltet, wohingegen die Gebläse 19 des Luftreinigungsgerätes 6 in Betrieb genommen werden. Die Gebläse
19 erzeugen einen Luftstrom, der vom Einlaßgitter 11 durch das Gerät 3 zum Ausstoßgitter 12 fließt.
Der von den Gebläsen 19 erzeugte Luftstrom passiert nacheinander den mechanischen Filter und den Aktivkohlefilter, die
am Rahmen 18 montiert sind, sowie die Sammelvorrichtung 20. Der .mechanische Filter ist so ausgebildet, daß er Partikel
mit einer Größe von über 200 &mgr;&igr;&agr; zurückhält, während der Aktivkohlefilter
in der Luft enthaltene toxische Gase herausfiltert.
Die Sammelvorrichtung 20 dient dazu, alle in der Luft enthaltenen kleineren Partikel, bis hinunter zu einer Größe von weniger
als 0,001 &mgr;&pgr;&igr;, sowie Viren, Bakterien und andere Mikroorganismen
(Sporen, Schimmelpilze, Hefen, Algen) zurückzuhalten. Zu diesem Zweck lädt das negativ geladene Aufladungsgitter
26 die Partikel, die im durch das Gitter dringenden Luftstrom enthalten sind, auf. Diese Aufladung ist das Resultat
einer Elektronenemission von den Spitzen und den Seitenlappen der gestanzten Öffnungen 27 des Gitters 26.
Der Luftstrom wird durch die Trennwand 28 abgelenkt und in den Bereich mit verringertem Querschnitt zwischen der Ablenkplatte
29 und der Sammelplatte 30 geleitet. In diesem Bereich
werden die vom Aufladungsgitter 26 negativ geladenen Partikel von der Ablenkplatte 29, die ebenfalls negativ geladen ist,
in Richtung auf die Sammelplatte 30 abgestoßen, die ihrerseits die Partikel anzieht, da sie positiv geladen ist. Die
Partikel und Mikroorganismen lagern sich daher an der Sammelplatte 30 ab.
Die an der Sammelplatte 30 abgelagerten Partikel werden von der keimtötenden UV-Lampe 37 bestrahlt, die dadurch die in
den Partikeln enthaltenen Mikroorganismen abtötet.
Es ist zu betonen, daß die Strahlungsenergie der Lampe 37 pro Flächeneinheit aufgrund des geringen Abstandes zwischen der
Lampe 37 und der Sammelplatte 30 sehr hoch und die Bestrahlungszeit sehr lang ist, da die Mikroorganismen sich auf der
Sammelplatte 30 nicht bewegen. Dies gewährleistet eine vollständige
Inaktivierung der Mikroorganismen.
Ferner ist zu betonen, daß die keimtötende Lampe 37 eine Neonröhre
hat, deren Länge im wesentlichen der der Sammelplatte 30 entspricht, so daß die gesamte Platte 30 bestrahlt wird.
Ferner wirkt die keimtötende Lampe 37 unmittelbar, d.h. ohne dazwischenliegende Glasplatten oder ähnliches, auf die Partikel
ein, die sich auf der Platte 30 ablagern.
Abschließend ist zu bemerken, daß die beschriebene Abzugshaube herkömmliche Abzugshauben mit einem Gebläse und einer
Abluftleitung nach außen oder auch einen Aktivkohlefilter enthaltende Abzugshauben mit Luftrückführung vollständig ersetzt.
Die erfindungsgemäße Abzugshaube erlaubt ein Ableiten von beim Kochen entstehendem Rauch und Küchengerüchen nach
außen, während das Gerät zur Luftreinigung automatisch aktiviert wird, wenn die Abzugshaube nicht in Betrieb ist.
Das Gerät ermöglicht eine vollständige Reinigung der Raumluft, wobei selbst kleinste Partikel herausgefiltert und
toxische Gase und pathogene Keime beseitigt werden. Der Ioni-
sator reichert darüber hinaus die saubere, in den Raum zurückgeleitete
Luft mit Anionen an, wobei die Intensität einstellbar ist, um den nützlichen Effekt zu maximieren.
Es ist zu betonen, daß die Anordnung des Luftreinigungsgerätes relativ zur Abzugshaube von der Anordnung, die vorstehend
lediglich als Beispiel beschrieben wurde, abweichen kann.
Inbesondere kann z.B. das Luftreinigungsgerät hinter der Haube angeordnet oder in eine der Wände der Abzugshaube integriert
sein.
Claims (9)
1. Integrierte Abzugshaube mit Luftreinigungsfunktion, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit einem Luftreinigungsgerät (6) verbunden ist, welches in einem Gehäuse (8), das
in einem unteren Bereich mit einem Einlaßgitter (11) und in einem oberen Bereich mit einem Ausstoßgitter (12) verbunden
ist, die folgenden Elemente enthält: einen mechanischen Filter (18a) und einen Aktivkohlefilter (18b),
die zueinander benachbart an einem Rahmen (18) angeordnet sind, der oberhalb des Einstromgitters (11) derart in das
Gehäuse (8) eingeführt ist, daß er entlang einer horizontalen, quer zum Gehäuse (8) liegenden Ebene herausziehbar
ist; Ansaugmittel (19), die oberhalb des herausziehbaren Rahmens (18) angeordnet sind und einen Luftstrom im Gehäuse
(8) erzeugen; eine Sammelvorrichtung (20), die oberhalb der Ansaugmittel (19) angeordnet ist und die
folgenden Elemente in der genannten Reihenfolge enthält: ein Aufladungsgitter (26), das bei hoher Spannung negativ
polarisiert ist und in einer horizontalen, quer zum Gehäuse liegenden Ebene angeordnet ist; eine Trennwand
(28), die vor dem Aufladungsgitter (26) liegt und relativ zu diesem geneigt ist, um den Luftstrom in Richtung mindestens
eines Bereiches mit verringertem Querschnitt zu lenken; eine negativ geladene Ablenkplatte (29) und eine
positiv geladene Sammelplatte (30) , die vertikal in geringem Abstand zueinander angeordnet sind, um so den oben
genannten Bereich mit verringertem Querschnitt zu begrenzen; eine keimtötende Lampe (37), die an einer Öffnung
(35) der Ablenkplatte (29) angeordnet ist und die Sammelplatte (30) in einer horizontalen Richtung im wesentlichen
über deren gesamte Länge hinweg bestrahlt.
2. Abzugshaube nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, daß
das Luftreinigungsgerät (6) vor der Abzugshaube (1) in einer hängend montierten Wandeinheit (2) angeordnet ist,
die in einem unteren Bereich einen Lufteinlaß (39) hat,
dem zur Außenseite hin ein mechanischer Filter (40) gegenüberliegt,
wobei oberhalb des Filters (40) eine herausziehbare Leiste (41) gleitend gelagert ist, die einen
weiteren mechanischen Filter (42) trägt, wobei alternativ zur Aktivierung des Luftreinigungsgerätes (6) beim Herausziehen
der Leiste (41) die Ansaugmittel (3) der Abzugshaube aktiviert werden.
3. Abzugshaube nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einlaßgitter (11) im unteren Teil der Vorderseite der Wandeinheit (2) angeordnet ist und Lamellen
(13) hat, die relativ zur Außenfläche geneigt sind, um die einströmende Luft in das Innere des Gehäuses (8) des
Luftreinigungsgerätes (6) zu lenken.
4. Abzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ausstoßgitter (12) an der Oberseite der Wandeinheit (2) angeordnet und mit dem Gehäuse (8)
des Luftreinigungsgerätes (6) über eine ausziehbare Leitung (16) verbunden ist, wobei das Ausstoßgitter (12) Lamellen
(14) hat, die relativ zur Außenfläche geneigt sind, um die ausströmende Luft in Richtung eines vor der
Haube (1) liegenden Bereiches zu leiten.
5. Abzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ansaugmittel zwei Gebläse (19) haben, die symmetrisch mit horizontaler Drehachse an einer
elektrischen Antriebseinheit (22) gelagert sind, die an einer Teilungswand (23) montiert ist, welche sich in
einer senkrechten Mittelebene eines Gehäuses (24) zur Aufnahme der Gebläse (19) erstreckt, wobei das Gehäuse
(24) in einem oberen Bereich offen ist und seitlich kreisförmige Öffnungen (25) zum Kanalisieren des Luftstromes
hat.
6. Abzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sammelplatte (30) gleitend an ver-
tikalen Führungen (31) gelagert ist, die an den Seiten
des Gehäuses (8) ausgebildet sind, und aus einer oberen Öffnung (33) des Gehäuses (8) durch Ziehen an einem entsprechenden
Griff (34) herausziehbar ist.
7. Abzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Luftreinigungsgerät (6) ein Gehäuse (36) enthält, das sich benachbart zur Öffnung (35) der
Ablenkplatte (29) über deren gesamte Breite hinweg erstreckt und als Aufnahme für die keimtötende Lampe (37)
ausgebildet ist, und daß das Gehäuse (36) aus einem metallischen Material hergestellt ist und eine polierte Innenseite
hat, um als Parabolreflektor zum Reflektieren des von der keimtötenden Lampe (37) ausgestrahlen Lichtes
zu dienen, wobei es sich bei dem ausgestrahlten Licht um Strahlung vom UV-Typ handelt.
8. Abzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Luftreinigungsgerät (6) ein Ionisierungselement (45) enthält, das entlang des Ausgangsluftstromes
angeordnet ist und einen Kopf mit Doppelspitze zum Abgeben von Anionen enthält, wobei die Intensität
der Ionisierung mittels eines Reglers (43) einstellbar ist, der am Steuerpult (44) einer an einem unterhalb
des Einlaßgitters (11) liegenden L-förmigen Streifen (38) angeordneten elektronischen Einheit zum
Steuern des Gerätes vorgesehen ist.
9. Abzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufladungsgitter (26) eine Vielzahl gleichmäßig verteilter Öffnungen (27) hat, die in einer
Metallplatte durch das Ausstanzen einer Mehrzahl von scharfkantigen Seitenlappen gebildet sind, die an jeder
Öffnung einen im wesentlichen pyramidenförmigen Vorsprung bilden und an ihrem jeweiligen Scheitelpunkt eine Spitze
haben.
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