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Mit einer thermischen Isolierung versehene Gasleitung
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großer Abmessungen Die Erfindung betrifft eine mit einer thermischen
Isolierung versehene Gasleitung großer Abmessungen, die von einem Gas hohen Druckes
und hoher Temperatur durchströmt wird und insbesondere zur Verbindung des Heißgassammelraums
eines Hochtemperaturreaktors mit einer Komponente des Kühlgaskreislaufs verwendbar
ist, bestehend aus einer tragenden Wand und der innen auf dieser angeordneten thermischen
Isolierung, die mehrere Lagen Isoliermaterials und auf dem Isoliermaterial angebrachte,
mit oeffnungen versehene Abdeckplatten umfaßt, wobei die Abdeckplatten mittels die
ganze Isolierung durchdringender Befestigungselemente an der tragenden Wand befestigt
sind.
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Derartige Gasleitungen eignen sich besonders als Gasführungskomponenten
in Anlagen mit geschlossenen Gaskreisläufen wie Hochtemperaturreaktoren und Prozeßwärmeanlagen
oder auch in schnellen Brütern, wobei die Gasleitungen bevorzugt als koaxiale Gasführungssysteme
ausgebildet sind. Ein solches Gasführungssystem wird beispielsweise in der Offenlegungsschrift
24 39 224 beschrieben.
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Bei dem bekannten Gasführungssystem sind die Heißgasleitungen sämtlich
mit einer Innenisolierung versehen, die als mehrlagige Faser- oder Metallfolienisolierung
ausgeführt und schußweise an dem Druckmantel oder Tragrohr befestigt ist. Der innere
Gasführungsmantel
ist schußweise elastisch an dem Tragrohr aufgehängt. Um bei einer infolge eines
Stõrfalls auftretenden schnellen Druckänderung eine übermäßig hohe mechanische Belastung
der thermischen Isolierung zu vermeiden, ist die Isolierung mit perforierten Blechen
abgedeckt. Die Herausbildung einer Zwangskonvektion, durch die die Isolierwirkung
zunichte gemacht werden kann, wird bei dem genannten Gasführungssystem sowie bei
einer weiteren, aus der Offenlegungsschrift 22 57 699 bekannten Gasführung dadurch
verhindert, daß die einzelnen SchAsse, aus denen die Gasftlhrungskanäle zusammengesetzt
sind, gegeneinander abgeschottet sind. Die Abschottung erfolgt durch Zwangskonvektionssperren
in Form von Doppelkonen, die einerseits an dem Tragrohr und andererseits an dem
Gasführungsinantel angeschweißt sind.
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Bei den bekannten Gasführungen dienen die Doppelkonen gleichzeitig
zur Befestigung und Zentrierung des Gasftlhrungsmantels.
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Diese Art der Befestigung wird auch bei einer in der Offenlegungsschrift
27 05 314 gezeigten thermischen Isolierung angewandt. Bei dieser Isolierung ist
der Raum zwischen dem Druckmantel oder Tragrohr und dem Gasführungsmantel durch
eine Vielzahl von d(1nnwandigen Dichtungselementen in einzelne Kammern unterteilt.
In jeder Kammer sind mehrere Lagen von Strahlungsblechen angeordnet, die mittels
Distanzscheiben und an dem Gasführungamantel angeschweißter Hohlbolzen fixiert sind.
Der Raum zwischen den Strahlungsblechen kann mit Fasermatten ausgefüllt sein. In
dem Gasführungsmantel sind Druckentlastungsbohrungen vorgesehen.
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Eine thermische Isolierung für Flachen, an denen ein heißer Gasstrom
entlanggeführt wird, ist aus der Offenlegungsschrift 26 43 284 bekannt. Bei dieser
für Reaktordruckbehälter oder Gasleitungen verwendbaren Isolierung wird der von
perforierten Deckblechen gebildete Gasführungsmantel mittels Bolzen gehalten,
die
sowohl an dem Druckmantel oder Liner als auch an den Deckblechen angeschweißt sind.
Das in mehreren Schichten auf den Druckmantel oder Liner aufgebrachte Isoliermaterial
wird von den Deckblechen leicht komprimiert.
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Stand der Technik ist auch eine thermische Isolierung für Reaktordruckbehälter,
die mehrere Lagen hochporösen metallischen Maschengeflechtes und zwischen den Lagen
angeordnete dünne Metallblecheumfaßt. Sie ist in der Offenlegungsschrift 21 59 781
dargestellt. Jede Lage des Maschengeflechtes besteht aus mehreren Metallgewebeschichten,
in die senkrecht zur Schichtebene eine Wellenstruktur eingepragt ist. Die Isolierung
wird von Halteblechen abgedeckt und leicht komprimiert. Die Haltebleche sind mittels
durch die ganze Isolierung geführter Bolzen mit dem Liner des Druckbehälters verbunden,
wobei die Bolzen mit dem Liner verschweißt und auf der heißen Seite Schraubverbindungen
vorgesehen sind. Die Isolierung setzt sich aus einzelnen in der Werkstatt vorgefertigten
Matratzen zusammen, wobei zwischen zwei Matratzen ein durch die Fertigungstoleranzen
bedingter Spalt offenbleibt. Durch diese Spalte sind die einzelnen Maschengeflechtslagen
mit dem in dem Druckbehälter zirkulierenden Wärmeträger verbunden. Die Spalte erlauben
den unmittelbaren Zutritt des Wärmeträgers zu der zu schützenden Behälterwandung,
wodurch die Isolierwirkung beeinträchtigt wird.
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Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, bei einer derartigen Isolierung
jeden Haltebolzen mit einer Distanzhülse zu versehen, die sich mit ihrem einen Ende
an der Tragstruktur (in diesem Falle dem Tragrohr eines Gaskanals) abstützt und
an deren anderem Ende die Haltebleche oder Abdeckplatten ortsfest gelagert sind.
Auf diese Weise lassen sich die Abdeckplatten fixieren, ohne daß die Elastizität
des Isoliermaterials Einfluß auf die Lage der Abdeckplatten nehmen kann.
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Von diesem Stand der Technik wird bei der Erfindung ausgegangen,
wobei
ihr die Aufgabe zugrunde liegt, bei einer thermisch isolierten Gasleitung großer
Abmessungen der eingangs beschriebenen Bauart die Isolierung so auszugestalten,
daß sie bei guter Isolierwirkung hohen Gasgeschwindigkeiten und Schwingungsbeanspruchungen
standhält und bei schnellen Druckentlastungsvorgängen nicht zerstört wird.
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß das
Isoliermaterial aus aufeinandergeschichteten, zusammengepreßten Fasermatten besteht
und mit mehreren Drahtgewebeschichten abgedeckt ist, daß zwischen den Drahtgewebeschichten
und den Abdeckplatten eine Lochplatte bzw. ein Gitter oder dgl. angeordnet ist,
die bzw. das von den Befestigungselementen für die Abdeckplatten gehalten wird,
und daß zwischen der Lochplatte bzw. dem Gitter und den Abdeckplatten ein Entlastungsspalt
vorgesehen ist.
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Der für einen Störfall mit schneller Druckentlastung gedachte Entlastungsspalt,
der auf der einen Seite von der gasdurchlassigen Lochplatte bzw. dem Gitter und
auf der anderen Seite von den mit Ausströmöffnungen ausgestatteten Abdeckplatten
begrenzt wird, ist so bemessen und auf die Ausströmöffnungen abgestimmt, daß einerseits
die Belastung der Abdeckplatten und Befestigungselemente im Druckentlastungsfall
klein bleibt, andererseits die Entstehung von unzulässig hohen Konvektionsströmen
in dem Isoliermaterial unterbunden wird. Da das Entgasen des Isoliermaterials durch
definierte Ausströmöffnungen in den Abdeckplatten erfolgt, laßt sich für die Abdeckplatten
und Befestigungselemente eine einwandfreie und sichere Auslegung erzielen, denn
die im Druckentlastungsstörfall auftretende zusätzliche Belastung der Abdeckplat
en und Befestigungselemente infolge nicht eindeutig definierbarer Durchlässigkeiten
im Isoliermaterial (die nicht ganz vermeidbar sind) wird bei dem erfindungsgemäßen
Gaskanal weitgehend verringert.
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Durch das Schichten der Fasermatten im Gegensatz zum Stopfen werden
die Fasern geschont, und es läßt sich eine gleichmäßige Dichte der Fasern wie der
ganzen Isolierung über den gesamten Umfang der Gasleitung erreichen. Eine gleichmäßige
Faserdichte bedeutet aber eine gleichmäßige Belastung der Lochplatte bzw.
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des Gitters und einen gleichmäßigen Wärmedurchgang.
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Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Gasleitung sind darin zu sehen,
daß sie eine geringe Bauhöhe aufweist und ein geringes Gewicht besitzt, was sich
besonders günstig bei senkrecht verlaufenden Gasleitungen auswirkt. Die thermische
Isolierung läßt sich leicht montieren, und es werden keine besonderen Anforderungen
an die Herstellungstoleranzen gestellt. Auch bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Gasleitung als Krümmer ergeben sich keine Schwierigkeiten.
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Die Fasermatten können vorgealtert sein. Dadurch werden bei gleicher
Dichte der Fasermatten die Mattenkräfte und somit auch die Belastungen der Lochplatte
bzw. des Gitters reduziert. Die Lochplatte bzw. das Gitter kann daher von vornherein
für geringere Kräfte ausgelegt werden.
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Vorteilhafterweise werden zur Abdeckung der Fasermatten Drahtgewebeschichten
verwendet, die unterschiedliche Maschenweiten haben, und zwar werden die Maschenweiten
der einzelnen Schichten in Richtung auf die Fasermatten zu kleiner. Die Drahtgewebeschichten
unterbinden das Ausfasern der Fasermatten.
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Zur Vergrößerung der Isolierwirkung können in dem Isoliermaterial
Konvektionssperren vorgesehen sein, die in Längs- und in Umfangsrichtung angeordnet
sind und den von dem Isoliermaterial ausgefüllten Raum in zahlreiche Kammern unterteilen.
Sie unterbinden die Entstehung einer Gasströmung längs und quer durch die Isolierung.
Das durch die Gasleitung geführte heiße Gas erleidet daher nur einen geringen Wärmeverlust.
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Um die in den Konvektionssperren auftretenden thermischen Spannungen
in Grenzen zu halten, können die Konvektionssperren mehrfach geschlitzt sein. Zweckmäßigerweise
sind die Schlitze ein-oder beidseitig durch dünne Bleche abgedeckt. Auf diese Weise
werden Sekundärstrdme unterbunden. Die thermische Isolierung stellt somit ein geschlossenes
System dar, das keine Spalte mit direktem Zugang des heißen Gases zu der tragenden
Wand hat.
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Die Befestigungselemente für die Abdeckplatten können aus ringartigen
Elementen mit T-förmigem Profil bestehen, die derart am inneren Umfang der Gasleitung
angeordnet sind, daß ihre Fußstücke kraft- oder formschlüssig an der tragenden Wand
befestigt sind, während die Kopfstücke über die Abdeckplatten gezogen sind. Die
ringartigen Elemente wirken gleichzeitig als Konvektionssperren und verhindern das
Entstehen einer Gasströmung in Längsrichtung der Gasleitung.
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Zur Reduzierung von thermischen Spannungen sind in die Kopfstücke
der ringartigen Elemente Schlitze eingearbeitet, die zweckmäßigerweise ein- oder
beiseitig mit dünnen Blechen abgedeckt sind. So können sich auch hier keine Sekundärströmungen
herausbilden.
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Um ein ständiges Anpressen der Abdeckplatten an die Kopf stücke der
ringartigen Elemente sicherzustellen, ist in der Isolierung eine Vielzahl von Druckbolzen
vorgesehen, die an der tragenden Wand befestigt sind. Die Druckbolzen, die mittels
Teller- oder Spiralfedern wirksam sind, sorgen für eine schwingfeste Lagerung der
Abdeckplatten, und zwar unabhängig von der Elastizität der Fasermatten.
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Vorteilhafterweise bestehen die Druckbolzen aus einer an der tragenden
Wand angeschweißten Hülse, aus mehreren in der Hülse geführten Isolierstücken sowie
aus einem sich an der tragenden
Wand abstützenden Federsystem,
das gegenüber dem oberen, also dem "heißen~, Hülsenraum mittels Kolbenringen abgedichtet
ist.
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Das Federsystem kann eine Spiralfeder sein, oder es können mehrere,
um die Druckbolzen-Mittelachse angeordnete Tellerfedern verwendet werden.
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Anstelle der ringartigen Elemente mit T-förmigem Profil können als
Befestigungselemente für die Abdeckplatten auch auf Zug beanspruchte Bolzen vorgesehen
sein, die je von einem Druckkörper aus schlecht wärmeleitendem Werkstoff umgeben
sind. Sie sind jeweils in der Mitte und an den Ecken der vorzugsweise rechteckig
ausgebildeten Abdeckplatten angeordnet. Die Bojen sind an der tragenden Wand befestigt,
wobei sie entweder in die Wand eingeschraubt und mittels eines Paßstiftes gesichert
oder durch die Wand hindurchgeführt sind und mit einer Mutter gehalten werden.
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Die Zugbeanspruchung der Bolzen erfolgt durch die Druckkörper, die
die Abdeckplatten gegen die Köpfe der Bolzen drücken. Der Druck auf die Druckkörper
wird jeweils von einer Federsäule, beispielsweise aus Tellerfedern, ausgeübt.
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Die Bolzen können ein- oder zweiteilig ausgeführt sein. Bei der zweiteiligen
Ausführung, die einen oberen und einen unteren Bolzenteil vorsieht, ist der mit
der tragenden Wand in Verbindung stehende, untere Bolzenteil vorteilhafterweise
aus gut wärmeleitendem Werkstoff hergestellt, während der obere Bolzenteil, der
den Bolzenkopf trägt, aus schlecht wärmeleitendem Material besteht. In dem oberen
Bolzenteil stellt sich daher ein Wärmestau ein. Die trotzdem noch durchfließende
Wärme wird durch den unteren Bolzenteil an die tragende Wand abgeleitet, so daß
die Temperaturbelastung der Federsäule gering bleibt.
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Vorteilhafterweise sind die Positionen der Konvektionssperren auf
die Positionen der zur Befestigung dienenden Bolzen, also der auf Zug beanspruchten
Bolzen, abgestimmt.
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Bei der Ausbildung der erfindungsgemäßen Gasleitung als Krümmer oder
Umlenkstelle für den Gasstrom kann vorteilhafterweise die Isolierung in eine größere
Anzahl von Kammern unterteilt sein als bei geraden Leitungsabschnitten; d. h. es
sind hier besonders zahlreiche Konvektionssperren angeordnet. Auf diese Weise läßt
sich die beim Durchgang durch einen Krümmer oder eine Umlenkstelle in dem Gasstrom
auftretende Druckdifferenz in Grenzen halten.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen
Gasleitung sokematisch dargestellt, die beispielsweise als Heißgasleitung eines
Hochtemperaturreaktors Verwendung findet und den Heißgassammelraum des Reaktors
mit einem Dampferzeuger verbindet. Diese Heißgasleitung bildet den inneren Leitungsteil
eines koaxialen Gasführungssystems, in dessen äußerem Leitungsteil das in dem Danapferzeuger
abgekühlte Kaltgas zu dem Reaktorkern zurückgeführt wird. Durch die auf der Innenseite
der Heißgasleitung angebrachte thermische Isolierung wird erreicht, daß der Wärmeaustausch
zwischen dem Heißgas und dem Kaltgas gering bleibt und die tragende Wand der Heißgasleitung
vor unzulässig hohen Temperaturen geschützt wird.
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Die Figuren zeigen im einzelnen: Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem
ersten Ausführungsbeispiel der Heißgasleitung mit einem Befestigungselement, teils
im Längsschnitt, teils perspektivisch gesehen, Fig. 2 einen Ausschnitt aus dem gleichen
Ausführungsbeispiel im Längsschnitt mit einem Druckbolzen, Fig. 3 einen Ausschnitt
aus einem zweiten Ausführungsbeispiel mit einem alternativen Befestigungselement,
Fig.
4 einen Ausschnitt aus einem dritten Ausführungsbeispiel der Heißgasleitung mit
einer weiteren Befestigungsmöglichkeit, Fig. 5 eine Einzelheit, die bei allen Ausführungsbeispielen
vorgesehen sein kann, perspektivisch dargestellt.
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Wie aus der Fig. 1 zu ersehen ist, besteht die Heißgasleitung aus
einer tragenden Wand 1 und einer innen auf der tragenden Wand 1 angebrachten thermischen
Isolierung 2. Diese ist folgendermaßen aufgebaut: unmittelbar an die tragende Wand
1 schließt sich aus mehreren Lagen Fasermatten 3 bestehendes Isoliermaterial an,
das von mehreren Drahtgewebeschichten 4 abgedeckt ist; auf die Drahtgewebeschichten
4 ist eine Lochplatte 5 aufgelegt, die gleichmäßig von Bohrungen 6 durchsetzt ist;
auf die Lochplatte 5 folgt eine Vielzahl von rechteckigen Abdeckplatten 7, die mit
Ausströmöffnungen 8 versehen sind.
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Die Abdeckplatten 7 sind an der tragenden Wand 1 befestigt. An den
Befestigungsstellen liegen die Abdeckplatten 7 unmittelbar auf der Lochplatte 5
auf; in allen übrigen Bereichen (abgesehen von den Positionen, an denen sich Druckbolzen
befinden, wie noch beschrieben wird) ist ein Entlastungsspalt 9 zwischen den Abdeckplatten
und der Lochplatte vorgesehen, der im Druckentlastungsstörfall wirksam wird. Lochplatte
5 und Abdeckplatten 7 sind durch eine Anzahl von Stiften 10 gegen Verschiebungen
relativ zueinander gesichert.
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Die Fasermatten 3 sind vorgealtert und dicht zusammengepreßt aufeinandergeschichtet.
Durch die Abdeckung mit den Drahtgewebeschichten 4 wird ein Faseraustrag unterbunden.
Die einzelnen Drahtgewebeschichten 4 besitzen unterschiedliche Maschenweiten, wobei
die Maschenweiten in Richtung auf die Fasermatten 3 zu immer kleiner werden (nicht
dargestellt).
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Als Befestigungsmittel für die Abdeckplatten 7 sind bei diesem Ausführungsbeispiel
ringartige Elemente 11 mit T-förmigem Profil vorgesehen, die innen auf dem Umfang
der Heißgasleitung angeordnet sind. In der Fig. 1 ist eines dieser ringartigen Elemente
gezeigt. Das Fußstück 12 des ringartigen Elementes 11 ist formschlüssig in die tragende
Wand 1 eingelassen, wobei es sich auf einem Federband 15 abstützt. Das Kopf stück
13 ist über den Rand der Abdeckplatten 7 gezogen, die sich beiderseits des Kopfstückes
13 erstrecken. Gleichzeitig wird auch die Lochplatte 5 von dem Kopfstück 13 gehalten.
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Der zwischen Kopf- und Fußstück befindliche Steg 14 des ringartigen
Elementes 11 wirkt als Konvektionssperre; d. h. er verhindert das Entstehen einer
Gasströmung in der thermischen Isolierung 2 in Längsrichtung. Das Kopfstück 13 weist
eine Reihe von Schlitzen 16 auf, die die thermischen Spannungen in dem ringartigen
Element 11 in zulässigen Grenzen halten. Um die Herausbildung einer sekundären Gasströmung
durch die Schlitze zu verhindern, sind die Schlitze 16 mit dünnen Blechen 17 abgedeckt.
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Die Fig. 2 zeigt einen anderen Ausschnitt aus der gleichen Heißgasleitung,
in dem ein Druckbolzen 18 angeordnet ist. Dieser hat die Aufgabe, die Abdeckplatten
7 an die Kopf stücke 13 der ringartigen Elemente 11 anzupressen. Die Bauteile der
Heißgasleitung sind wieder mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
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Der Druckbolzen 18 steht unter der Wirkung eines Federsystems, für
dessen Ausführung es zwei Alternativen gibt. Die eine ist in der linken Figurenhälfte
(Fig. 2a) und die andere in der rechten Figurenhälfte (Fig. 2b) dargestellt.
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Der Druckbolzen 18 besteht aus einer Hülse 19, die an der tragenden
Wand 1 angeschweißt ist, aus dem genannten Federsystem 20 sowie aus drei Isolierstücken
21, die oberhalb des Federsystems 20 in der Hülse 19 untereinander angeordnet sind.
Am
Umfang des untersten Isolierstücks sind mehrere Kolbenringe
22 vorgesehen, die den Raum 23, in dem sich das Federsystem 20 befindet, gegenüber
dem als Isolierraum wirkenden oberen Hülsenraum 24 abdichten.
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Auf das obere Ende der Hülse 19 ist ein Ring 25 aufgesetzt und durch
Schweißnaht mit ihm verbunden. Er hintergreift das oberste der Isolierstücke 21,
das direkt an der Lochplatte 5 anliegt. In diesem Bereich grenzt die Lochplatte
5 unmittelbar an die Abdeckplatten 7; d. h. es ist hier kein Entlastungsspalt vorhanden.
In der tragenden Wand 1 ist in dem von der Hülse 19 umschlossenen Bereich in einer
Bohrung ein Stopfen 26 installiert.
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In der Fig. 2a wird das Federsystem 20 von einer Spiralfeder 20a gebildet,
die auf einer kleineren, ebenfalls an der tragenden Wand 1 angeschweißten Hülse
27 angeordnet ist. Die Feder 20a übt unmittelbar auf das unterste der Isolierstücke
21 Druck aus.
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Die Fig. 2b zeigt ein aus einer Anzahl von Tellerfedern 20b bestehendes
Federsystem 20. Die Tellerfedern 20b sind in Sackbohrungen 29 innerhalb eines metallischen
Zwischenstückes 28 geführt, das mit einer ringartigen Konsole an dem untersten Isolierstück
anliegt.
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In der Fig. 3 ist ein Ausschnitt aus einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Heißgasleitung mit einem Bolzen als Befestigungselement für die Abdeckplatten
7 dargestellt. Der Bolzen 31, der auf Zug beansprucht wird, ist einteilig ausgeführt
und in die tragende#Wand 1 eingeschraubt, wobei er durch einen Paßstift 32 gesichert
ist. Um den Bolzen 31 ist ein Druckkörper 33 aus schlecht wärmeleitendem Werkstoff
angeordnet, der sich auf einer Federsäule 34 an der tragenden Wand 1 abstützt. Zwischen
den Abdeckplatten 7 und dem Kopf 36 des Bolzens 31 ist eine Unterlegscheibe 35 vorgesehen.
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Die Zugbeanspruchung des Bolzens 31 kommt dadurch zustande, daß von
der Federsäule 34 Druck auf den Druckkörper 33 ausgeübt wird, der seinerseits über
die Lochplatte 5 die Abdeckplatten 7 gegen die Unterseite des Bolzenkopfes 36 drückt.
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Die Fig. 4 läßt einen Ausschnitt aus einer weiteren Heißgasleitung
erkennen, bei der die Befestigung der Abdeckplatten 7 mit einem zweiteiligen Bolzen
37 vorgenommen ist.
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Ein unterer Bolzenteil 37a, der aus gut wärmeleitendem Werkstoff besteht,
ist mit seinem mit Gewinde versehenen Ende durch eine Bohrung 38 in der tragenden
Wand 1 gesteckt und darin mittels einer Kronenmutter 39 befestigt. Zwischen der
mit einem Splint gesicherten Kronenmutter 39 und der tragenden Wand 1 ist eine Unterlegscheibe
40 angeordnet.
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Der aus schlecht wärmeleitendem Werkstoff gefertigte obere Bolzenteil
37b ist von einer Hülse 41 aus Isoliermaterial umschlossen, aus der nur der Bolzenkopf
42 herausragt. Zwischen dem Bolzenkopf 42 und den Abdeckplatten 7 befindet sich
eine Unterlegscheibe 43. Die beiden Bolzenteile 37a und 37b sind an ihrer Verbindungsstelle
45 von einer aus zwei Teilen bestehenden Hülse 44 umgeben, an die sich nach oben
die Hülse 41 anschließt.
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Ein Druckkörper 46 aus schlecht wärmeleitendem Werkstoff ist auf den
Hülsen 41 und 44 angeordnet. Zwischen diesem und der tragenden Wand 1 befindet sich
eine Federsäule 47, durch die der untere Bolzenteil 37a geführt ist. Wie bei dem
in der Fig. 3 gezeigten Bolzen drückt die Federsäule 47 auf den Druckkörper, der
seinerseits die Abdeckplatten 7 gegen die Unterseite des Bolzenkopfes 42 preßt,
wodurch eine Zugbeanspruchung des Bolzens 37 hervorgerufen wird.
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In der Fig. 5 ist eine Einzelheit dargestellt, die in allen gezeigten
Ausführungsbeispielen
verwendet werden kann, und zwar handelt es sich um eine in Umfangs- und in Längsrichtung
wirksame Konvektionssperre 48, die in die Fasermatten 3 eingebaut ist. Sie besteht
aus einem walzenförmigen Körper 49, an dem unter verschiedenen Winkeln Bleche 50
angebracht sind. Zur Herabsetzung von Wärmespannungen sind die Bleche 50 mit Schlitzen
51 versehen. Um das Auftreten von Sekundärströmungen zu unterbinden, sind die Schlitze
51 mit dünnen Blechen 52 abgedeckt.
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Die thermische Islierung 2 kann auf diese Weise in eine Vielzahl von
Kammern unterteilt sein. Im Bereich von Krümmern oder dgl.
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ist zum Ausgleich der Druckdifferenzen in der Gesstrõmung die Zahl
der installierten Konvektionssperren 48 besonders groß.
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Bei Verwendung der Konvektionssperren 48 in Heißgasleitungen gemaß
den Figuren 3 und 4 sind die Positionen der Konvektionssperren 48 in der thermischen
Isolierung 2 auf die Positionen der zur Befestigung dienenden Bolzen 31 bzw. 37
abgestimmt.