DE29518999U1 - Befestigungsbügel - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Befestigungsbügel
für die Befestigung eines Rohres oder einer Leitung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein solcher Befestigungsbügel ist aus der EP-A-O 534 518 bekannt. Bei dem bekannten Befestigungsbügel ist der Schraubenbolzen
an dem Flansch durch einen aus einem Plattenteil aus Federstahl hergestellten Träger befestigt. Der anhand der Figuren 3A
und 3B dieser Veröffentlichung beschriebene Träger kann auf den
Flansch geschoben werden und hat dazu umgebogene Teile, die um die Längsränder des Flansches herumgreifen können. Zwischen den
umgebogenen Teilen des Trägers erstreckt sich ein Teil, das an der Außenseite des Flansches zu liegen kommt, also auf der dem
anderen Flansch abgewandten Seite. In diesem Teil des Trägers sind zwei Einschnitte gebildet, die sich von der Seite des Trägers,
der nahe dem Vorderrand des Flansches zu liegen kommt, in die Richtung des Bügelkörpers erstrecken und zwischen ihnen in
einem federnden Lippenteil des Trägers begrenzen. An der Außenseite des Lippenteils ist auf nicht näher beschriebene Weise
eine Metallmutter befestigt, die mit dem Schraubenbolzen eine Schraubenverbindung bildet.
Der bekannte Befestigungsbügel, insbesondere mit dem zuvor erläuterten
Träger, hat einige Nachteile. So werden Befestigungsbügel des im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Typs für die
Befestigung von Rohren und Leitungen mit unterschiedlichen Durchmessern verwendet. Darum werden im Handel von jedem Bügel-
typ mehrere Größen angeboten, wobei es für den Durchmesser des ringförmigen Bügelkörpers und die Breite des Bügelkörpers mehrere
Größen gibt, während die Materialdicke des Bügelkörpers nahezu immer die gleiche ist. Der Durchmesser des verwendeten
Schraubenbolzens ist bei den verschiedenen Bügelmaßen meistens gleichbleibend. Da die Flansche in der Regel dieselbe Breite
wie der Bügelkörper haben, bedeutet dies bei dem zuvor beschriebenen bekannten Bügel, daß für jede Befestigungsbügelbreite ein
separater Träger angefertigt werden muß. Dies ist aus produktionstechnischen Gründen und im Hinblick auf die Kosten unerwünscht.
Auch ist es nachteilig, daß dieser bekannte Träger nur schwer auf den Flansch geschoben werden kann, weil die umgebogenen Teile
des Trägers, insbesondere an der Aufsteckseite des Trägers,
nicht auseinanderfedern können. Dadurch ist die Automatisierung dieser Handlung bei der Produktion der Bügel, zum Beispiel mit
einem Roboter, problematisch.
Weiterhin ist die gemäß der EP-A-O 534 518 vorgeschlagene Verbindung
zwischen der Metallmutter und dem Lippenteil des Trägers, das aus Federstahl besteht, unvorteilhaft, da die verschiedenen
Materialsorten nicht einfach verbunden werden können.
Die Erfindung zielt daher darauf ab, einen verbesserten Befestigungsbügel
zu schaffen, bei dem insbesondere der Träger für den Schraubenbolzen in solcher Weise ausgeführt ist, daß dieser in
einer einzigen Ausführung für verschiedene Befestigungsbügelmaße geeignet ist, sowohl was die Breite als auch den Durchmesser
des Bügels betrifft. Weiterhin muß der Träger einfach maschinell auf den Plansch des Bügels geschoben und der Träger preiswert
hergestellt werden können.
Für das Erreichen dieses Zieles stellt die vorliegende Erfindung einen Befestigungsbügel gemäß dem Anspruch 1 bereit. Da
der Träger des Bügels gemäß der Erfindung nur um den vorderen Rand des Flansches herumgreift, sind die Maße des Trägers jetzt
von der Flanschenbreite des Bügels unabhängig, so daß eine einzige Ausführung des Trägers für einen großen Bereich von Bügelgrößen
verwendbar ist. Der Träger des Bügels gemäß der Erfindung hat jetzt ein Teil, das an der Innenseite des Flansches zu
liegen kommt, und ein Teil, das an der Außenseite des Flansches zu liegen kommt, wobei diese Teile, wenn der Träger auf den
Flansch geschoben wird, auseinanderfedern können. Dadurch kann
diese Handlung auf einfache Weise maschinell ausgeführt werden.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen des Befestigungsbügels
gemäß der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben und werden anhand der Zeichnung in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Dabei zeigt:
Figur 1
eine Seitenansicht einer Ausführungsform des Befestigungbügels gemäß der Erfindung;
Figur 2
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des Trägers für den Schraubenbolzen
und einen Teil des Flansches, der auf den Träger geschoben wird;
Figur 3
eine Darstellung des Plattenteils für die Anfertigung des Trägers von Figur 2 und
Figuren 4a - 4d
den Träger von Figur 2 und 3 in Draufsicht, Seitenansicht, Ansicht von unten und Vorderansicht.
In Figur 1 ist ein Befestigungsbügel gemäß der Erfindung dargestellt,
der im ganzen mit der Bezugsziffer 1 gekennzeichnet ist. Der ringförmige Bügelkörper des Befestigungsbügels 1 besteht
in diesem Fall aus zwei gelenkig miteinander verbundenen
metallischen Bügelhälften la und Ib. Das freie Ende der beiden
Bügelhälften la und Ib bilden jedesmal einen gegenüber dem Bügelkörper
umgebördelten Flansch 2 bzw. 3. Der Flansch 3 hat ein längliches Loch 4, durch das ein Schraubenbolzen 5 hindurchgesteckt
ist. Der Schraubenbolzen 5 ist durch einen anhand der Figuren 2 und 3 sowie 4a bis d näher zu beschreibenden Träger 6
schwenkbar mit dem Flansch 3 verbunden.
Der Flansch 2 hat ein zum Vorderrand 2a offenes Schlitzloch 7 für die Aufnahme des Schaftes des Schraubenbolzens 5. Nahe dem
Vorderrand 2a hat der Flansch 2 einen schräg umgebördelten Teil 8.
Ein solcher Befestigungsbügel 1 dient insbesondere zur Befestigung
einer Leitung 10. Dabei wird normalerweise erst ein Stehbolzen {nicht gezeigt) in einer Wand oder Decke verankert, wonach
der Befestigungsbügel 1 mit der an der Bügelhälfte Ib geschweißten
Mutter 11 auf diesen Stehbolzen geschraubt wird. Der gezeigte Befestigungsbügel 1 ist mit einem Gummibelag 12 versehen.
Nachdem die Leitung 10 zwischen den Bügelhälften la und Ib plaziert ist, drückt der Monteur die Bügelhälfte la in die Richtung
des Pfeils A. Dadurch, daß der schräge Teil 8 des Flansches 2 dann gegen den Bolzenkopf 5a des Schraubenbolzens 5
drückt, wird der Schraubenbolzen 5 von seiner Anfangsposition aus - im wesentlichen senkrecht zu dem Flansch 3 - seitwärts
nach außen in die Richtung des Pfeils B in die in Figur 1 gezeigte Position verschwenkt. Sobald der schräge Teil 8 des Flansches
2 den Bolzenkopf 5a passiert hat, bewirkt die Federwirkung des noch näher zu erläuternden Trägers 6, daß der Schraubenbolzen
5 in seine Anfangsposition zurückschwenkt, wodurch der Flansch 2 jetzt hinter dem Bolzenkopf: 5a zu liegen kommt.
Der Monteur kann daraufhin ein Werkzeug nehmen und den Schraubenbolzen 5 anziehen, bis die Leitung 10 fest von dem Befestigungsbügel
1 umschlossen ist.
Der in Figur 1 gekennzeichnete Träger 6 wird jetzt näher anhand
der Figuren 2 und 3, sowie 4a bis 4c erläutert. Der Träger 6 ist aus einem einzigen und relativ dünnen Plattenteil aus Federstahl
angefertigt, das in Figur 3 gezeigt wird.
In dem rechteckigen Plattenteil sind zwei öffnungen 14, 15 eingeformt.
Die öffnung 14 bildet die Einschrauböffnung für den Schraubenbolzen 5, wobei der Durchmesser des kreisförmigen
Teils der Öffnung 14 auf den Durchmesser des Schaftes des Schraubenbolzens 5 abgestimmt ist. Das Teil 14a der öffnung
erleichtert es, den Schraubenbolzen 5 in die öffnung 14 zu schrauben. Die Dicke des Plattenteils des Trägers 6 ist derart,
daß der Schraubenbolzen 5 nur durch einen einzigen Schraubengang in dem Träger 6 festgehalten wird, was für eine beträchtliche
Anzahl von Anwendungen ausreichend fest ist.
Die öffnung 15 bildet zwei Einschnitte 15a und 15b, die zu beiden Seiten des Teils 17 liegen, das die öffnung 14 umschließt
und im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Lippenteil 17 des Trägers 6 bezeichnet wird. In dem Plattenteil sind ebenfalls
zwei U-förmige Einschnitte angebracht, die die beiden Lippen begrenzen.
Von dem flachen Plattenteil in Figur 3 ausgehend wird der Träger 6 durch Biegebearbeitungen gebildet. Die U-Form (Figur 2)
des Trägers 6 wird erzielt durch Biegen des Plattenteils in dem Bereich zwischen den Linien 20 und 21, was in der Praxis als
letzter Schritt erfolgt. Der in Figur 3 links von der Linie gelegene Teil des Trägers 6 bildet dann den Abschnitt, der an
der Innenseite des Flansches 3 zu liegen kommt, und das andere Teil den Abschnitt, der an der Außenseite des Flansches 3 zu
liegen kommt. Weiterhin wird der an der Außenseite des Flansches 3 zu liegen kommende Abschnitt an seinem freien Ende nahezu
rechtwinklig um die Linie 22 umgebördelt. Dies hat den Vorteil, daß der Flansch 2 weniger weit von dem Bügelkörper herausragen
muß.
• · · 6
Es ist vorteilhaft, daß die Biegelinie 22 so liegt, daß sich die Einschnitte 15a und 15b an beiden Seiten des Lippenteils
bis in das rechtwinklig umgebördelte Teil 24b erstrecken. Insbesondere hat sich gezeigt, daß keine scharfe Biegelinie 22 erzielt
wird, wenn die Einschnitte 15a, 15b in einem Abstand vor der Biegelinie 22 enden.
Weiterhin ist der an der Innenseite der Flansche 3 zu liegen kommende Abschnitt des Trägers 6 schräg um die Biegelinie 24 gebogen.
Dies ist insbesondere vorteilhaft, um den Träger 6 auf den Flansch 3 zu schieben, da das schräge Teil 24a und das
rechtwinklig umgebogene Teil 24b des Trägers 6 jetzt gleichsam einen Suchrand bilden, wodurch es erleichtert wird, den Träger
6 auf den Flansch 3 zu stecken.
Die Lippen 18 werden aus der Fläche des Plattenteils gedruckt,
wie in Figur 4b zu erkennen ist, und die Lippen fassen, wenn der Träger 6 auf den Flansch geschoben wird, in Aussparungen
25, die neben dem länglichen Loch 4 in dem Flansch 3 eingeformt sind. Wenn der Träger 6 auf den Flansch 3 geschoben worden ist,
kann der Schraubenbolzen 5 in die öffnung 14 in dem Lippenteil 17 geschraubt werden, wonach der Bügel 1 gebrauchsfertig ist.
Die Montage des Bügels 1 kann jedoch dadurch vereinfacht werden, daß das längliche Loch 4 in dem Flansch 3 als zum Vorderrand
3a des Flansches 3 offenes Schlitzloch ausgeführt wird, wie es mit gestrichelten Linien in Figur 2 angegeben ist. Bei
dieser Ausführungsform kann der Schraubenbolzen 5 bereits in den Träger 6 geschraubt werden, bevor die Kombination von
Schraubenbolzen 5 und Träger 6 als ein Ganzes auf den Flansch (3) geschoben wird.
Claims (3)
1. Befestigungsbügel für die Befestigung eines Rohres oder einer
Leitung mit einem ringförmigen Bügelkörper, der an den beiden Enden nach außen umgebördelte Flansche aufweist, die
für das Schließen des Bügels mit einem Schraubenbolzen zueinander bewegbar sind, wobei einer der Flansche mit einem zu
dessen Vorderrand offenen Schlitzloch versehen ist und der andere Flansch eine Durchlaßöffnung für den schwenkbar mit
diesem Flansch verbundenen Schraubenbolzen hat, wobei die Schwenkverbindung zwischen dem Schraubenbolzen und dem zugehörigen
Flansch einen auf diesen Flansch geschobenen Träger umfaßt, der aus einem Plattenteil aus Federstahl besteht,
das in solcher Weise geformt ist, daß umgebogene Teile des Trägers um den Umrißrand des betreffenden Flansches herumgreifen,
und daß der Träger ein Lippenteil hat, das in Bezug auf das an dem Flansch angreifende Teil des Trägers eine Federbewegung
um eine nahe dem Bügelkörper gelegene Achse ausführen kann, so daß der Schraubenbolzen beim Schließen des
Bügels unter dem Einfluß des gegen den Kopf des Schraubenbolzens drückenden Flansches nach außen schwenkt und, nachdem
der Flansch den Kopf des Schraubenbolzens passiert hat, die Federwirkung des Lippenteils bewirkt, daß der Schraubenbolzen
mit seinem Schaft in das offene Schlitzloch dieses Flansches zurückschwenkt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (6) ein im wesentlichen
U-förmig gebogenes Plattenteil mit zwei im wesentlichen gleichlaufenden Abschnitten ist, die in der auf den Flansch
(3) geschobenen Position des Trägers (6) an der Innenseite
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bzw. der Außenseite des Flansches (3) anliegen, wobei das Teil des Trägers (6), das die Abschnitte verbindet, entlang
dem Vorderrand (3a) des Flansches (3) liegt, wobei ferner der an der Innenseite anliegende Abschnitt des Trägers (6)
die Durchlaßöffnung (4) in diesem Flansch (3) freiläßt und der an der Außenseite anliegende Abschnitt das Lippenteil
(17) umfaßt, das mit einer Einschrauböffnung (14) versehen
ist, die, wenn der Schraubenbolzen (5} hineingesteckt und eingeschraubt ist, damit eine Schraubenverbindung bildet,
und wobei das Lippenteil (17) in solcher Weise mit dem verbleibenden Teil dieses Abschnitts verbunden ist, daß es nach
außen um eine zwischen der Einschrauböffnung und dem Bügelkörper gelegenen Achse verschwenkbar ist.
2. Befestigungsbügel gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der an der Außenseite des Flansches (3) anliegende Abschnitt des Trägers (6) an seinem
freien Ende (24b) nach außen umgebördelt ist.
3. Befestigungsbügel gemäß Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß daß der Träger (6) mit umgebogenen Teilen (18) versehen ist, die, wenn der Träger (6) auf
den Flansch (3) geschoben ist, in Aussparungen (25) in dem Flansch einfassen.
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