DE29516029U1 - Filmtransportvorrichtung für wahlweise über oder unter Wasser verwendbare Einwegkameras - Google Patents
Filmtransportvorrichtung für wahlweise über oder unter Wasser verwendbare EinwegkamerasInfo
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Description
KODAK Aktiengesellschaft
70323 Stuttgart
70323 Stuttgart
1613/II Po/Wid 6. Oktober 1995
Filmtransportvorrichtung für wahlweise über
oder unter Wasser verwendbare Einwegkaineras
Die Erfindung betrifft eine Filmtransportvorrichtung für wahlweise über
oder unter Wasser verwendbare Einwegkameras, mit Mitteln zur Umsetzung einer translatorischen in eine rotatorische Bewegung, die in einem wetterfesten
Kameragehäuse angeordnet und mit einem durch das Gehäuse geführten Bedienelement betätigbar ist.
Aus dem DE-GM 1 283 957 ist ein Schnellaufzug für photographische Filmkameras
bekannt, bei dem die Drehung des Knopfes für den FUmvorschub
in eine geradlinige Bewegung umgesetzt wird. Dazu ist eine drehbare
Scheibe zur Aufnahme eines Zugmittels (Zugschnur) vorgesehen, die ein Gesperre aufweist. Eine am Gehäuse und an der Scheibe eingespannte Spiralfeder
führt die Zugschnur nach der Betätigung in ihre Ausgangslage zurück. Durch Betätigung der Schnur erfolgt über Koppelelemente die
Drehung der Filmtransportaehse und die Spannung des Verschlusses. Anstelle des Schnurzugs ist auch eine Zahnstange mit Ritzel einsetzbar.
Das DE-GM 1 380 097 offenbart eine Aufzugsvorrichtung für eine Kamera,
die ein aus einem Federgehäuse austretendes Zügband aufweist. Das Band
ist am anderen Ende an einem mit Zughebel versehenen Schlitten befestigt, so daß bei Betätigung des Zugbandes der Filmtransport durchgeführt und
über die Feder wieder aufgewickelt wird.
Aus dem DE-GM 7 329 445 ist eine photographische Kamera mit einem ··
Schieber für den Filmtransport und Spannen des Verschlusses bekannt, bei der der Schieber mittels einer Führungstange gehaltert und geführt
wird. Durch eine Zahnstange und Mitnehmerelemente erfolgt bei Betätigung
des Schiebers der Filmtransport, wobei eine Spannfeder diesen nach Betätigung
in seine Ausgangsstellung zurückführt.
Die DE-PS 2 028 758 beschreibt eine Kamera mit Filmtransport und Verschlußaufzug,
bei welcher von einer Zahnstange eines hin- und herbewegbaren Schiebers der Antrieb für den Filmtransport derart genutzt wird,
daß durch ein Freilaufkopplungsgetriebe die Hin- und Herbewegung in
eine fortlaufende gleichsinnige Bewegung des Filmtt*imsportantriebs
umsetzbar ist.
Alle genannten Lösungen besitzen den Nachteil, daß der Filmtransportmechanismus
Bauteile, wie Getriebe, Freilauf getriebe, Ritzel o.a. aufweist,
welche für den Einsatz in sogenannten Einwegkameras, insbesondere für
wasserdichte Einwegkameras, infolge ihres technischen und kostenmäßigen Aufwandes ungeeignet sind.
Heutige bekannte Einwegkameras für Unterwasserphotographie sind im
wesentlichen herkömmliche Einwegkameras, die ein zusätzliches zweites,
wasserdichtes und meist transparentes, Gehäuse enthalten. Um bei diesen Kameras den Filmtransport zu ermöglichen, muß außerhalb des Gehäuses
ein zweites Transportrad (Daumenrad) vorhanden sein, das mit dem ersten
axial gekoppelt ist. Die Wasserabdichtung erfolgt dabei mittels eines O-Ringes zwischen dem zweiten Gehäuse und der Achse des aufgesetzen
Transportrads. Bei einigen Modellen befindet sich dieses zusätzliche Transportrad in einer taschenartigen Ausbildung des äußeren Gehäuses.
Aufgrund dieser Ausführung ist die Baugröße dieser Unterwasservariante beträchtlich. Außerdem stellt der Filmtransport mittels eines Transportrades
eine unter ergonomisehen Gesichtspunkten unbefriedigende Lösung dar. Außerdem muß durchschnittlich fünfmal das Transportrad betätigt
werden, um den Film um ein Bild weiterzutransportieren. Des weiteren
erhöht sich der Kostenaufwand für der Herstellung bei diesen Kameras durch, die Verwendung eines zweiten Gehäuses.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Filmtransportvorrichtung für wahlweise
über oder unter Wasser verwendbare Einwegkameras zu schaffen, mit der
eine sichere sowie ergonomische Bedienung möglich ist und die infolge
eines einfachen Aufbaus kostengünstig hergestellt werden kann. Außerdem
soll die Vorrichtung gestatten, daß ein Filmtransport um ein Vollbild mit einer minimalen Anzahl von Betätigungshüben des Schiebers erfolgen
kann.
Erfindungs gemäß -wird die Aufgabe durch die Merkmale des Hauptanspruchs
gelöst.
Die Einwegkamera weist dazu ein Kameragehäuse mit wenigstens zwei,
gegen Feuchtigkeit unterschiedlich abdichtbare Gehäusekammern auf, wobei in einer ersten nicht gegen Druckwasser abgedichteten Gehäusekammer
zum Zwecke des Filmtransport Mittel angeordnet sind, die aus einem Zugband, welches mit einem eine Filmspule antreibenden Filmtransportrad und
einem Bedienelement verbunden ist, einem Zugbandführungselement und einem Rückstellelement gebildet sind. Zur Filmaufnahme vorgesehene Mittel,
bestehend aus einem eine Filmspule aufnehmenden Transportrad und einer in dieses eingreifenden Klinkensperre, sind in einer zweiten, gegen
Druckwasser abgedichteten Kammeragehäusekammer angeordnet.
Das Zugband wird dabei ausgehend vom Bedienelement durch eine in der
äußeren Kameragehäusewand angeordneten nicht druckwasserfesten Dichtung &egr;&igr;&eegr; das Filmtransportrad geführt. Dadurch wird vorteilhaft erreicht,
daß die Kamera gegen Staub, Sand bzw. Luftfeuchtigkeit, wie sie an
Badestränden auftritt, wirksam geschützt ist.
Durch eine weitere druckwasserfeste, vorzugsweise als O-Bing ausgeführte
Dichtung, die in einer beide Gehäusekammern trennenden Gehäusewand angeordnet ist, wird eine Achse geführt, welche das Filmtransportrad und
das die Filmspule tragende Transportrad verbindet. Die Kamera ist somit im Inneren gegen eindringendes Wasser geschützt, wobei Tauchtiefen bis
ca. 3ö m erreichbar sind.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorteilhaft erreicht, daß
wahlweise durch Weglassen der Druckwasserdichtung eine wetterfeste oder durch Montage der Druckwasser dichtung, eine unter Wasser verwendbare
Einwegkamera kostengünstig realisierbar ist.
«-•9
Durch die Länge des Zugbandes, die auch die Anzahl der Achsumdrehungen
der Filmspule bestimmt, wird ebenfalls erfindungsgemäß vorteilhaft erreicht, daß mit zwei Betätigungshüben der Transportvorrichtung der
Film um ein Bild weitertransportierbar ist.
Die Kostruktion gestattet außerdem, daß mit wenigen spritzgießtechnisch
herstellbaren Elementen eine einfache und ergonomisch bedienbare FiImtransportvoTrichtung
realisierbar ist.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und
aus einem anhand der Zeichnung erläuterten Ausführunggsbeispiel. Die
Zeichnung zeigt in einer schematischen Darstellung in der
Fig. 1 eine Filmtransportvorrichtung in einer Schnittdarstellung
(Draufsicht),
Fig. 2 die Filmtransportvorrichtung in einer Explosions darstellung,
Fig. 3 die Filmtransportvorrichtung in einer Teilansicht, eingebaut in
einer Einwegkamera.
Die erfindungsgemäße Filmtransportvorrichtung 20 ist in einer Einwegkamera
30, entsprechend Fig. 3, integriert. Im Kameragehäuse 10 ist eine Schlitzöffnung 11 vorgesehen, in der ein verschiebbares Bedienelement 1
angeordnet ist. Die Länge der Schlitzöffung 11 ist mit einem entsprechend dimensionierten Filmtransportrad 6 dabei derart gewählt, daß durch Verschieben
des Bedienelements bis zum Schlitzende der Film um ein Halbbild
weitertransportierbar ist, d.h., daß bei zweimaliger Betätigung des Schiebers der Film um ein Vollbild bewegt wird.
Das Kameragehäuse weist zwei gegen Feuchtigkeit unterschiedlich abdichtbare
Gehäusekammern 10a, 10b auf. In der ersten, nicht gegen Druckwasser
abgedichteten Gehäusekammer 10a ist das Filmtransportrad 6 mit einem Zugband 2 angeordnet, welches über ein Bandführungselement 4 und
durch eine in der äußeren Gehäusewand 10 angeordneten nicht druckwasserfesten Dichtung 7a geführt und mit dem Bedienelement 1 verbunden
ist. Zum Zwecke des Filmtransports ist das Zugband 2 mit dem Filmtransportrad
6 derart verbunden, daß das Zugband 2 bei Betätigung des Bedienelements 1 am Umfang des Transportrads 6 abrollt. Ein als Spiralfeder
ausgebildetes Rückstellelement 5 stützt sich mit seinem ersten Ende
am Filmtransportrad 6 und mit seinem zweiten Ende an einer Ausnehmung am Kameragehäuse 10 innerhalb der Kammer 10a (nicht dargestellt) ab.
Zur Filmaufnahme vorgesehene Mittel, bestehend aus einem, eine Filmspule
9 aufnehmenden Transportrad 3 und einer in dieses und in das Gehäuse
10 eingreifenden Klinkensperre 3a, sind in einer zweiten, gegen Druckwasser
abgedichteten Kammeragehäusekammer 10b angeordnet/ Die Abdichtung
erfolgt mittels einer vorzugsweise als O-Ring ausgeführten Dichtung
7b, die in der beide Gehäusekammern 10a, lob trennenden Gehäusewand
10c angeordnet ist. Durch Dichtung ist eine Achse 8 geführt, welche die Transpprträder 3 und 9 verbindet.
Die "Wirkungsweise der Filmtransportvorrichtung ist folgende:
Zum Zwecke des Filmtransports um ein Teilbild ist das Bedienelement 1 in
Pfeilrichtung "A" zu bewegen, bis dieses an seinem Führungsende des Öffungsschlitzes 11 anschlägt. Dadurch wird das Zugband 2 in dieselbe
Richtung bewegt und überträgt seine Bewegung auf das Filmtransportrad 6, so daß aus der translatorischen Bewegung des Zugbandes eine Rotationsbewegung
der Filmspule wird. Nach dem Loslassen des Bedienelements 1 wird über die durch die Vorschubbewegung gespannte Spiralfeder &dgr; das
Zugband 2 mit dem Bedienelement 1 in seine Ausgangsstellung zurücktransportiert.
Die Klinkensperre 3a verhindert hierbei, daß das Transportrad 3 sich mit zurückbewegt.
Claims (5)
1. Filmtransportvorriehtung (20) für wahlweise über oder unter Wasser
verwendbare Einwegkameras, mit Mitteln zur Umsetzung einer translatorischen
in eine rotatorische Bewegung, die in einem wetterfesten Kameragehäuse (10) angeordnet und mit einem durch das Gehäuse
geführten Bedienelement (1) betätigbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kameragehäuse (10) wenigstens zwei, gegen Feuchtigkeit unterschiedlich abdichtbare Gehäusekammern (10a, 10b) aufweist, daß
Mittel (2, 4, 5, 6) zum Filmtransport vorgesehen sind, die in einer ersten, nicht gegen Druckwasser abgedichteten Gehäusekammer (10a)
angeordnet sind, und daß Mittel (3, 3a, 9) zur Filmaufnahme in einer zweiten, gegen Druckwasser abgedichteten Gehäusekammer (10b)
angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
(2, 4, 5, 6) zum Filmtransport aus einem Zugband (2), das mit einem eine Filmspule (9) antreibenden Filmtransportrad (6) und einem
Bedienelement (1) verbunden ist, einem Zugbandführungselement (4) sowie einem Rückstellelement (5) gebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugband (2) am Umfang des Filmtransportrads (6) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugband (2) durch eine in der äußeren Kameragehäusewand (10)
angeordneten, nicht druckwasserfesten Dichtung (7a) geführt und mit dem Bedienelement (1) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zur Filmaufnahme (3, 3a, 9) aus einem die Filmspule (9) aufnehmenden Transportrad (8) und einer in das Transportrad (3) eingreifenden
Klinkensperre (3a) gebildet sind.
8, Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Druckwasserdichtung (7b) in einer beide Gehäusekammern (10a, 10b) trennenden Wand (10c) vorgesehen ist, durch die eine Achse (8)
geführt ist, welche das Filmtransportrad (6) und das die Filmspule (9) tragende Transportrad (3) verbindet.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29516029U DE29516029U1 (de) | 1995-10-10 | 1995-10-10 | Filmtransportvorrichtung für wahlweise über oder unter Wasser verwendbare Einwegkameras |
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DE29516029U Expired - Lifetime DE29516029U1 (de) | 1995-10-10 | 1995-10-10 | Filmtransportvorrichtung für wahlweise über oder unter Wasser verwendbare Einwegkameras |
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DE (1) | DE29516029U1 (de) |
-
1995
- 1995-10-10 DE DE29516029U patent/DE29516029U1/de not_active Expired - Lifetime
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