DE29515627U1 - Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte - Google Patents
Kommissionierungsanlage für ApothekenprodukteInfo
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Description
Gesthuysen & von Rohr *..* .&iacgr;.. ·&idigr;· «· ·."···* _j_
Die Erfindung betrifft eine Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte mit den
Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
Eine Kommissionierungsanlage der zuvor erläuterten Art ist durch offenkundige Vorbenutzung
bekannt und im übrigen auch durch das Gebrauchsmuster 93 15 118 veröffentlicht.
Diese bekannte Kommissionierungsanlage ist speziell auf die Bedürfnisse bei Apothekenprodukten abgestimmt und an die Besonderheiten des Handling von
Apothekenprodukten angepaßt, wobei auf die Kommissionierungsseite, also die
Entnahme aus den Sortierfächern Augenmerk gerichtet wird. Dabei ist eine besondere Ausgestaltung der Greif- und Sammeleinrichtung zur Entnahme der
Apothekenprodukte aus den Sortierfächern von Bedeutung, die die Voraussetzungen bei Apothekenprodukten berücksichtigt:
1. Apothekenprodukte sind regelmäßig in kleinen bis mittelgroßen Packungen mit
Abmessungen zwischen 2 und 20 cm verpackt.
2. Apothekenprodukte in den Verpackungen haben sehr unterschiedliche Abmessungen
von langgestreckt-dünn (Tablettenröhrchen) bis flach-plattenartig (Pflaster- oder Verbandspackung).
3. Im Verhältnis zum Gewicht des Inhalts sind die regelmäßig aus Pappe bestehenden
Verpackungen von Apothekenprodukten sehr widerstandsfähig. Apothekenprodukte können daher durchaus geringfügig fallen oder geworfen werden.
4. Bei der Kommissionierung zählt die Verfahrzeit der Greif- und Sammeleinrichtung.
Diese ist im wesentlichen von der Beschleunigung der Greif- und Sammeleinrichtung
abhängig, da diese dauernd anfahren und vor einem weiteren Sortierfach wieder anhalten muß, um einen kompletten Auftrag zu kommissionieren.
Das geringe Gewicht der Apothekenprodukte hat dabei praktisch keinen Einfluß auf die maschinentechnisch erreichbare Beschleunigung der Greif- und
Sammeleinrichtung, - anders als bei einem Warenhaus-Lagersystem mit häufig schweren Paketen. Daher sind sehr hohe Beschleunigungen erreichbar. Dabei
muß man aber gewährleisten, daß bereits gesammelte Apothekenprodukte während des Kommissionierens aus der Greif- und Sammeleinrichtung nicht wieder
verlorengehen.
Gesthuysen & von Rohr -2-
Bei der bekannten Kommissionierungsanlage ist eine Nachfüll-Beschickung der Regalwand
mit Apothekenprodukten von der Rückseite her von Hand vorgesehen. Dabei ist als Hilfsmittel auch ein Indexsystem bekannt, das eine die Regalwand nachfüllende
Person für das jeweilige, durch Codierungsleser identifizierte Apothekenprodukt computergesteuert auf das richtige "Fach" hinführt.
Bekannt ist es im übrigen bei Kommissionierungsanlagen für Apothekenprodukte mit
waagerecht ausgerichteten Sortierfächern, die Greif- und Sammeleinrichtung nicht
nur zur Kommissioniemng der Apothekenprodukte, sondern auch zur Einlagerung der Apothekenprodukte zu verwenden (Prospekt KHT "Kommissionier-Roboter"
04.90, Nr. 701 IS 272). Dabei arbeitet die Greif- und Sammeleinrichtung in beiden
Phasen und jeweils von ein und derselben Seite, nämlich der Vorderseite der Regalwand
her. Das hat naturgemäß gewisse Probleme wegen der unterschiedlichen Anforderungen
an die Funktion der Greif- und Sammeleinrichtung für das Kommissionieren einerseits und das Einlagern andererseits. Eine solche Kommissionierungsanlage
wird daher bei der Greif- und Sammeleinrichtung relativ komplex und/oder betrieblich
langsam.
Bei Kommissionierungsanlagen für große Lagerbestände ist es bekannt, die zur Vorderseite
einer Regalwand hin abfallend geneigten und an der Rückseite offenen Sortierfächer
von der Rückseite der Regalwand her mittels einer motorisch angetriebenen und computergesteuerten Befüllvorrichtung zu befüllen (DE - A - 22 63 330).
Die besonderen konstruktiven Einzelheiten dieser Befüllvorrichtung sind auf die Voraussetzungen bei großen Lagerkartons einheitlicher Abmessungen abgestellt, berücksichtigen
also die Besonderheiten für Apothekenprodukte nicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte, eingangs erläuterte Kommissionierungsanlage
für Apothekenprodukte hinsichtlich der automatischen Nachfüll-Beschickung auszugestalten und weiterzubilden.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist bei einer Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche be-
Gesthuysen & von Rohr *
" "** -3-
schreiben vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen dieser Kommissionierungsanlage.
Die erfindungsgemäße Kommissiomerungsanlage für Apothekenprodukte ist auf der
Nachfüllseite mit einer eigenen, auf die Besonderheiten der Nachfüllung abgestimmten
Befüllvorrichtung äußerst einfachen konstruktiven Aufbaus ausgerüstet. Dieser konstruktive Aufbau berücksichtigt die besonderen Voraussetzungen für
Apothekenprodukte, die oben geschildert worden sind, setzt diese Voraussetzungen
aber in einer konstruktiv einfachen und daher kostengünstigen Weise um.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kommissiomerungsanlage für Apothekenprodukte
in einer schematisierten, perspektivischen Darstellung, eine Regalwand und eine Gebäudedecke teilweise weggebrochen,
Fig. 2 in schematischer Darstellung die Kommissiomerungsanlage aus Fig. 1 in
einer Stirnansicht,
Fig. 3 in einer Aufsicht von oben die Befüllvorrichtung der Kommissionie-
rungsanlage aus Fig. 1, ebenfalls stark vereinfacht, und
Fig. 4 in einer Seitenansicht die Befüllvorrichtung aus Fig. 3.
Die in Fig. 1 in schematischer Darstellung und perspektivisch dargestellte Kommissionierungsanlage
ist für Apothekenprodukte in Apotheken und im pharmazeutischen Großhandel bestimmt und geeignet. Sie erlaubt eine voll automatisierte Entnahme
und Befüllung von Apothekenprodukten in jeder gewünschten Sortierung und Stückelung.
In Fig. 1 erkennt man am Boden 1 eines Gebäudes zunächst eine eine Längsrichtung
definierende Regalwand 2, deren endseitige Träger 3 sich außer am Boden 1 auch an
einer Decke 4 des Gebäudes abstützen. Die Regalwand 2 weist eine Vielzahl von
Gesthuysen & von Rohr "* -4-
quer zur Längsrichtung ausgerichteten, an der Vorderseite offenen bzw. offenbaren
Sortierfächern 5 auf. Die Sortierfächer 5 sind zur Vorderseite der Regalwand 2 hin abfallend
geneigt, so daß die in den Sortierfächern 5 "gelagerten, schematisch angedeuteten
Apothekenprodukte 6 (Schachteln unterschiedlicher Größe) unter eigener Schwerkraft zur Vorderseite der Sortierfächer 5 gleiten und dort angehalten werden.
Im einzelnen darf dazu auf den eingangs erläuterten Stand der Technik verwiesen werden. Die Breite der Sortierfächern 5 ist dabei einstellbar, und zwar vorzugsweise
durch verschiebbare Trennwände.
Fig. 2 macht deutlich, daß die Sortierfächer 5 an der Rückseite der Regalwand 2 offen
(oder offenbar) sind, so daß eine Nachfüll-Beschickung der Apothekenprodukte 6
von der Rückseite der Regalwand 2 her erfolgen kann.
In der Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte können einzelne oder eine
vorgegebene Gruppe (komplett sortierter Auftrag) von Apothekenprodukten 6 mittels
einer in Fig. 1 schematisch dargestellten Greif- und Sammeleinrichtung 7 automatisch
aus den betroffenen Sortierfächern 5 entnommen und zu einer Abgabeposition transportiert werden. Für Konstruktion und Funktion solcher Greif- und Sammeleinrichtungen
7 darf gleichfalls auf den Stand der Technik verwiesen werden.
Für die Regalwand 2 ist noch zu erläutern, daß die Positionen und die Breiten der
Sortierfächer 5 mittels einer Rasterung definiert vorgebbar sein sollten oder auf eine
andere für eine Computersteuerung geeignete Weise. Entsprechendes gilt für an der
Rückseite der Regalwand 2 die Rasterung durch Indexangaben indizierende Mittel, die natürlich gleichfalls eine Computersteuerung ermöglichen sollen.
In Fig. 1 ist nun angedeutet, daß an der Rückseite der Regalwand 2 eine in Längsrichtung
der Regalwand 2 und in der Höhe verfahrbare, motorisch angetriebene und computergesteuerte Befüllvorrichtung 8 vorgesehen ist, die einen Längsantriebsträger
9, einen daran angeordneten Vertikalträger 10 und eine am Vertikalträger 10 laufende
Höhenlaufkatze 11 aufweist. Das alles läßt Fig. 1 im Zusammenhang mit Fig. 2
sehr deutlich erkennen. Nicht dargestellt ist dabei eine Computersteuerung über ein
übliches Terminal.
Gesthuysen & von Rohr ·..·.!.· ·!· ··· .5.
Fig. 2, 3 und 4 lassen im Zusammenhang nun Details der Befüllvorrichtung 8 erkennen.
Zunächst ist erkennbar, daß die Höhenlaufkatze 11 der Befüllvorrichtung 8 eine
zur Regalwand 2 hin und gegenüber dazu offene (oder offenbare), quer dazu mit
Führungen 12 geschlossene Plattform 13 aufweist, wobei eine der Führungen 12, ggf.
auch beide Führungen 12, in Längsrichtung der Regalwand 2 motorisch verstellbar ist und daß die Plattform 13 mittels eines motorischen Kippantriebes 14 aus einer
praktisch horizontalen Aufnahme- und Transportlage in eine zur Regalwand 2 abfallend
geneigte Befüllage (und zurück) kippbar ist. Man erkennt in Fig. 1 die Kippbewegung
durch den Kippantrieb 14 anhand des Doppelpfeils, in Fig. 2 ist in dünnen Linien die horizontale Transportlage der Plattform 13 und in dickeren Linien die geneigte
Befüllage dargestellt. Man erkennt mit dem Pfeil angedeutet, daß ein Apothekenprodukt
6 aufgrund der Neigung der Plattform 13 gerade in das entsprechende
Sortierfach hineingeruscht ist.
Fig. 2 macht deutlich, daß entsprechend bevorzugter Lehre der Erfindung die Neigung
der Plattform 13 in der Befüllage mit der Neigung der Sortierfächer 5 übereinstimmt.
In Fig. 1 ist dargestellt, daß es sich hier um eine Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte
handelt, bei denen eine Greif- und Sammeleinrichtung 7 zwischen zwei einander gegenüberstehenden Regalwänden 2 läuft. Eine solche Kommissionierungsanlage
würde dann auf der Rückseite jeder Regalwand 2 eine solche Befüllvorrichtung 8 aufweisen. Im Grundsatz könnte die Anordnung auch umgekehrt getroffen
sein (bei umgekehrter Neigungsrichtung der Sortierfächer 5), nämlich mit einer einzigen Befüllvorrichtung 8 im Mittelgang zwischen zwei Regalwänden 2 und einer
außen umfahrenden Greif- und Sammeleinrichtung 7 oder zwei außen fahrenden Greif- und Sammeleinrichtungen 7.
Im zuvor erläuterten Alternativfall wäre dann zweckmäßigerweise vorgesehen, daß
die Plattform 13 wahlweise nach der einen oder der anderen Seite kippbar ist.
Fig. 2 macht eine Besonderheit der hier dargestellten Konstruktion deutlich, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kippachse für den Kippantrieb 14 nahe der Regalwand 2 und unterhalb der Plattform 13 liegt. Dadurch wird durch das Kippen der Plattform 13 gleichzeitig der seitlicher Abstand des vorderen Randes der Plattform 13
Fig. 2 macht eine Besonderheit der hier dargestellten Konstruktion deutlich, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Kippachse für den Kippantrieb 14 nahe der Regalwand 2 und unterhalb der Plattform 13 liegt. Dadurch wird durch das Kippen der Plattform 13 gleichzeitig der seitlicher Abstand des vorderen Randes der Plattform 13
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zur Rückseite der Regalwand 2 überbrückt. Das läßt Fig. 2 sehr schön erkennen.
Damit ist eine besondere Sicherheit geschaffen, da nämlich auch ein aus der Rückseite
des Sortierfaches 5 herausstehendes Apothekenprodukt nicht mit der extrem schnell fahrenden Höhenlaufkatze 11 der Befüll vorrichtung 8 kollidieren kann.
Im übrigen zeigen die Figuren eine Ausführung der Kommissionierungsanlage mit auf
der Rückseite der Regalwand 2 offenen Sortierfächern 5. In gleicher Weise wäre auch die Ausführung mit an sich geschlossenen Sortierfächern 5 möglich, die dann
durch das Anstellen der Befüll vorrichtung 8, beispielsweise durch den Kipp Vorgang
wie er in Fig. 2 dargestellt ist, aktiv geöffnet würden (beispielsweise durch Herunterklappen
oder Herunterschieben einer entsprechenden federbelasteten Verschlußklappe).
Besondere Bedeutung hat die Ausgestaltung der Führung 12 bzw. der Führungen 12
an der Plattform 13 der Höhenlaufkatze 11 der Befüllvorrichtung 8. In Abstimmung
auf die Besonderheiten des Handling von Apothekenprodukten ist nach bevorzugter Lehre vorgesehen, daß die verstellbare Führung 12 an der Plattform 13 automatisch
auf das Breitenmaß der gerade aufzunehmenden Packung (Apothekenprodukt 6) gefahren
wird, und zwar vorzugsweise auf ein etwas größeres Maß, so daß die Packung zwar geführt, aber nicht geklemmt wird. Versuche haben deutlich gemacht, daß eine
tatsächliche Klemmung der Packung auf der Plattform 13 während des Transports gar
nicht erforderlich ist, sondern daß es ausreicht, eine seitliche Verlagerung der Packung
durch die Führungen 12 zu verhindern. Die während des Transports auftretenden hohen Beschleunigungen sind nämlich bei der erfindungsgemäßen Konstruktion in
Längsrichtung der Regalwand 2 gerichtet, nicht quer dazu, werden also an den Führungen
12 abgefangen. Die Oberfläche der Plattform 13 sollte dabei so gestaltet sein, daß die Packungen einen gewissen Haftwiderstand haben, so daß nur die gewünschte
Neigung in die Befüllage zum seitlichen Abrutschen führt.
Für die Computersteuerung ist eine Fehlerfreiheit von erheblicher Bedeutung und
dazu ist nach weiter bevorzugter Lehre vorgesehen, daß an beiden offenen Seiten der
Plattform 13 Lichtschranken od. dgl. zur Warenlaufkontrolle angeordnet sind.
Gesthuysen & von Rohr ·..·.!.. ·&iacgr;· ··· _7_
Generell gilt im übrigen für den Kippantrieb 14 der Plattform 13, daß dieser in jeder
beliebigen konstruktiven Form ausgestaltet sein kann. Dargestellt ist ein Hydraulikzylinder
als Kippantrieb 14. Es werden aber auch Spindelantriebe, Kettenantriebe od.
dgl. angesetzt werden können, je nach Zweckmäßigkeit.
Bislang ist nur erläutert worden, wie die Befüllvorrichtung 8 Apothekenprodukte in
die Sortierfächer 5 einfüllt, nicht wie sie Apothekenprodukte zum Zwecke der Befüllung
aufnimmt. Dazu ist nun nach bevorzugter Lehre vorgesehen, daß eine feste Aufnahmeposition
für die Befüllvorrichtung 8 vorgesehen und an dieser Aufnahmeposition eine Beladevorrichtung 15 angeordnet ist. Es empfiehlt sich, an der Beladevorrichtung
15 eine automatische Produkterkennungseinrichtung vorzusehen, beispielsweise in Form eines Barcodelesers, so daß mittels der Computersteuerung eine
automatische Zuordnung des gerade gelesenen Produkts zu einem bestimmten Sortierfach
5 erfolgen kann. Vorgesehen werden kann auch, noch eine automatische Zufördereinrichtung
vorzusehen, die nachzufüllende Apothekenprodukte aus einem Pufferspeicher nachfördert. Der Barcodeleser kann Teil eines Barcodeleser-Tunnels
sein, durch die die Apothekenprodukte 6 zur Beladevorrichtung 15 hin gefördert werden. Dabei sollte eine Produkthandlingvorrichtung -vorgesehen sein, die computergesteuert
jeweils die richtige Raumlage der Apothekenprodukte herstellt und die Produkterkennung fehlerfrei ermöglicht. Dazu sind bestimmte Schikanen und Labyrinthsysteme
bekannt, die hier im einzelnen nicht erläutert werden müssen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist nun die Beladevorrichtung 17 für die Befüllvorrichtung
8 in besonderer Weise ausgestaltet. Es ist nämlich vorgesehen, daß die Beladevorrichtung 15 eine Bereitstellungsplattform 16 mit einer in Längsrichtung der
Regalwand 2 verlaufenden Führungswand 17 mit einer Durchtrittsöffnung 18 zur Plattform 13 der Befüllvorrichtung 8 aufweist und daß die Breite der Durchtrittsöffnung
18 in der Führungswand 17 auf etwas mehr als das Breitenmaß der gerade zu
behandelnden Packung (Apothekenprodukt 6) eingestellt wird. Man erkennt dies besonders gut in Fig. 3. Durch die Einstellung der Breite der Durchtrittsöffnung 18
wird die gewünschte Vereinzelung der Apothekenprodukte 6 erreicht, die also jeweils
einzeln auf die Plattform 13 der Befüllvorrichtung 8 geschoben werden.
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Gesthuysen & von Rohr *··* ·«· ·:· ··· ··" ··· -8-
Grundsätzlich wäre es auch möglich, jeweils eine Gruppe von Apothekenprodukten,
die dann gestaffelt quer zur Längsrichtung der Regalwand 2 auf die Plattform 13 geschoben
würden, in einem Zug in ein Sortierfach-5 zu kommissionieren. Es müssen dann natürlich identische Apothekenprodukte 6 sein.
Konkret ist die Führungswand 17 als Teleskopwand ausgeführt, weist also einen verschiebbaren
Wandteil 19 auf. Entsprechendes könnte natürlich auch mit einer verschiebbaren Klappe oder sonstigen Breiteneinstellung realisiert werden.
Fig. 3 macht weiter deutlich, daß an der Durchtrittsöffnung 18 eine quer zur Führungswand
17 verlaufende Anschlagwand 20 vorgesehen ist und an der Anschlagwand 20 ein quer zur Führungswand 17 bewegbarer, motorisch angetriebener Schieber
21 angeordnet ist. Dabei ist im übrigen vorgesehen, daß die Bereitstellungsplattform
16 als Förderband ausgeführt ist. Schließlich erkennt man rechts in Fig. 3 an der
Bereitstellungsplattform 16 (Förderband) den Barcodeleser 22 oder ein anderes eine
Codierung lesendes Lesegerät.
Von dem Barcodeleser 22 aus wird das Apothekenprodukt 6 durch das Förderband,
das die Bereitstellungsplattform 16 bildet, bis zur Anschlagwand 20 gefördert. Bei
Anschlag an der Anschlagwand 20 setzt sich der Schieber 21 in Fig. 3 nach oben, also in Richtung der Regalwand 2, in Bewegung und schiebt das Apothekenprodukt
6 an der Anschlagwand 20 anliegend hinüber durch die Durchtrittsöffnung 18 in der
Führungswand 17 hindurch auf die Plattform 13 der Befüll vorrichtung 8. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die an dem in Fig. 4 erkennbaren Schlitten 23 angebrachte
bewegbare Führung 12 auf der Plattform 13 in Fig. 3 noch nicht ganz herangefahren,
das geschieht bei dieser Ausgestaltung erst dann, wenn das konkrete Apothekenprodukt
6 die Plattform 13 erreicht hat. Als Alternative wäre auch die Möglichkeit gegeben, daß der Abstand der Führungen 12 genau auf die Breite der Durchtrittsöffnung
18 abgestimmt ist.
Mit der in Fig. 3 dargestellten Beladevorrichtung 15 gelingt eine automatische Produkterkennung
mittels des Barcodelesers 22 auch bei schneller Folge von Apothekenprodukten und einer unkomplizierten Vereinzelung der Apothekenprodukte 6 an
der Anschlagwand 20 bei entsprechender Steuerung des Förderbandes, das die
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Bereitstellungsplattform 16 bildet. In nur 8 s wird in dem konkreten Ausführungsbeispiel
ein Produkt in die Regalwand eingelagert.
Claims (13)
1. Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte, bei der einzelne oder eine vorgegebene
Gruppe (komplett sortierter Auftrag) von Apothekenprodukten (6) mittels einer Greif- und Sammeleinrichtung (7) automatisch aus dem bzw. den betroffenen
Sortierfächern (5) entnommen und zu einer Abgabeposition transportiert werden,
mit mindestens einer eine Längsrichtung definierenden Regalwand (2), die eine Vielzahl
von quer zur Längsrichtung ausgerichteten, an der Vorderseite offenen (oder offenbaren)
Sortierfächern (5) aufweist, wobei diese Sortierfächer (5) zur Vorderseite
hin abfallend geneigt sind, so daß die in den Sortierfächern (5) gelagerten Apothekenprodukte
(6) unter eigener Schwerkraft zur Vorderseite gleiten, die Breite der Sortierfächer (5), vorzugsweise durch verschiebbare Trennwände, einstellbar ist und
die Sortierfächer (5) an der Rückseite offen (oder offenbar) sind, so daß eine Nachfüll-Beschickung
mit Apothekenprodukten (6) von der Rückseite her erfolgen kann,
wobei vorzugsweise die Positionen und Breiten der Sortierfächer (5) mittels einer
Rasterung oder auf eine andere für eine Computersteuerung geeignete Weise vorgegeben
sind und an der Rückseite der Regalwand (2) die Rasterung od. dgl. durch Indexangaben
oder auf eine andere für eine Computersteuerung geeignete Weise indiziert ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückseite der Regalwand (2) eine in Längsrichtung und in der Höhe verfahrbare,
motorisch angetriebene und computergesteuerte Befüllvorrichtung (8) vorgesehen ist, die einen Längsantriebsträger (9), einen daran angeordneten Vertikalträger
(10) und eine am Vertikalträger (10) laufende Höhenlaufkatze (11) aufweist,
daß die Höhenlaufkatze (11) der Befüllvorrichtung (8) eine zur Regalwand (2) hin
und gegenüber dazu offene (oder offenbare), quer dazu mit Führungen (12) geschlossene
Plattform (13) aufweist, wobei eine der Führungen (12), ggf. auch beide Führungen (12), in Längsrichtung der Regalwand (2) motorisch verstellbar ist, und .
Gesthuysen & von Rohr
daß die Plattform (13) mittels eines motorischen Kippantriebes (14) aus einer praktisch
horizontalen Aufnahme- und Transportlage in eine zur Regalwand (2) abfallend geneigte
Befüllage (und zurück) kippbar ist.
2. Kommissionierungsanlage nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
daß die Neigung der Plattform (13) in der Befüllage mit der Neigung der Sortierfächer (5) übereinstimmt.
3. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattform (13) nach beiden Seiten kippbar ist.
4. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche'/dadurch
gekennzeichnet, daß die Kippachse für den Kippantrieb (14) nahe der Regalwand (2)
und unterhalb der Plattform (13) liegt.
5. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die verstellbare Führung (12) an der Plattform (13) automatisch
auf das Breitenmaß der gerade aufzunehmenden Packung (Apothekenprodukt 6) gefahren
wird, und zwar vorzugsweise auf ein etwas größeres Maß, so daß die Packung zwar geführt, aber nicht geklemmt wird.
6. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an beiden offenen Seiten der Plattform (13) Lichtschranken od.
dgl. zur Warenlaufkontrolle angeordnet sind.
7. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine feste Aufnahmeposition für die Befüllvorrichtung (8) vorgesehen
und an dieser Aufnahmeposition eine Beladevorrichtung (15) angeordnet ist.
8. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beladevorrichtung (15) eine Bereitstellungsplattform (16)
mit einer in Längsrichtung der Regalwand (2) verlaufenden Führungswand (17) mit einer Durchtrittsöffnung (18) zur Plattform (13) der Befüllvorrichtung (8) aufweist
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Gesthuysen & von Rohr *.,·.:.. .&idigr;. ·&idigr;· ..*··· _&ggr;&khgr;_
und daß die Breite der Durchtrittsöffnung (18) in der Führungswand (17) auf etwas
mehr als das Breitenmaß der gerade zu behandelnden Packung (Apothekenprodukt 6) eingestellt wird.
9. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungswand (17) als Teleskop wand ausgeführt ist, also
einen verschiebbaren Wandteil (19) aufweist.
10. Kommissionierungsanlage. nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Durchtrittsöffnung (18) eine quer zur Führungswand (17)
verlaufende Anschlagwand (20) vorgesehen ist und an der Anschlagwand (20) ein quer zur Führungswand (17) bewegbarer, motorisch angetriebener Schiebet'(21) angeordnet
ist.
11. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bereitstellungsplattform (16) als Förderband ausgeführt ist.
12. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß am Anfang der Bereitstellungsplattform (16) eine Produkterkennungseinrichtung,
vorzugsweise ein Barcodeleser (22), insbesondere ein Barcodeleser-Tunnel, angeordnet ist.
13. Kommissionierungsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Beladevorrichtung (15) eine Zufördereinrichtung vorgeschaltet
ist, die eine Produkthandlingvorrichtung aufweist, die computergesteuert für die Apothekenprodukte (6) jeweils die richtige Raumlage herstellt, so daß anschließend
die Produkterkennung fehlerfrei erfolgt und die Vereinzelung möglich ist.
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DE29515627U DE29515627U1 (de) | 1995-09-22 | 1995-09-22 | Kommissionierungsanlage für Apothekenprodukte |
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