DE29513249U1 - Transportvorrichtung für eine Hängefördervorrichtung - Google Patents
Transportvorrichtung für eine HängefördervorrichtungInfo
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Description
Franz Gärtner
Obereisbach, DE
AZ: M 3617 G
Obereisbach, DE
AZ: M 3617 G
Transportvorrichtung für eine
Hängefördervorrri chtung
Hängefördervorrri chtung
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für eine Hängefördervorrichtung, insbesondere für die innerbetriebliche
Hängeförderung in der Bekleidungsindustrie gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1-
Eine derartige Transportvorrichtung für eine Hängefördereinrichtung
ist aus der Druckschrift G 92 10 549.1 bekannt. Der Antrieb der Transportvorrichtung ist ein Reibantrieb, der im
wesentlichen aus einem angetriebenen Endlosreibband besteht, das auf geraden Förderstrecken in einer Schiene bewegbar ist,
aber in Kurven durch entsprechend plazierte Umlenkrollen und
Übergabestationen schienenfrei verläuft. Die Fördermittel weisen Mitnahmereibflächen auf, die im Eingriff mit der Reiboberfläche
des Endlosantriebsriemens in einem kreuzartigen Reibschlufi stehen, so daß die Fördermittel zum Bestimmungsort
transportierbar sind. Der Endlosantriebsriemen der Transportvorrichtung ist zwischen dem Fördermittel und der Hängefördervorrichtung,
insbesondere nahezu zentral längs der Hängefördervorrichtung
intergriert angeordnet. Somit sind die kreuzartigen Reibschlüsse, die einen Transport der Fördermittel
ermöglichen, somit ebenso in der Hängefördervorrichtung
präsent.
Ein Problem besteht dann am Bestimmungsort, wenn zu viele Fördermittel dort hintereinander eintreffen, so daß sich bei
einem Rückstau der Fördermittel eine weitere Fördermittelübernahme schwierig gestaltet. Bei einer Ausdehnung zu einem
unkontrollierbarem Stau ist es schließlich erforderlich, den Antrieb abzuschalten und den Stau abzubauen, was zu zeitaufwendige
Arbeitsschritten führt.
Es ist aus dem Prospekt: "Kunststoffriemen" der Fa. Berner,
ABE-Antriebstechnik, Nürnberg bekannt, daß zum Antrieb von
Transport- und Förderanlagen Kunststoffriemen im Endlosverbund je nach Einsatzgebiet und -ort mit verschiedenen Profilen
verwendet werden können. Diese Kunststoffriemen werden
hauptsächlich als Rundriemen sowohl in horizontalen als auch in vertikalen Anlagen besonders wegen ihrer ausgeprägten
Haftreibung und wegen unterschiedlicher Shore-Härten vermehrt eingesetzt.
Es ist desweiteren eine gattungsgemäße Transportvorrichtung für eine Hängefördervorrichtung, insbesondere für die
innerbetriebliche Hängeförderung aus der Druckschrift DE-PS 40 17 821 bekannt, die mit Laufschienen und darauf verschiebbaren,
die Laufschienen von unten mit Tragbügeln umgreifenden Tragwagen ausgerüstet ist. Die Transportvorrichtung besitzt
zum selbsttätigen Transportieren der Tragwagen einen Antrieb, der aus einem mit Borsten versehenen Endlosantriebsriemen aus
Kunststoff besteht, wobei die Borsten mit an den Tragbügeln angeordneten Kupplungselementen, insbesondere Mitnahmekörpern
die selbsttätige Mitnahme bewirken. Unmittelbar unter der Laufschiene ist eine Kunststoffschiene befestigt, die einen
offenen Führungskanal aufweist, der mit einem nach unten offenen Längsschlitz ausgebildet ist, in den jeweils ein endsei
tiger Teil der Mitnahmekörper verschiebbar eingreifen. Im Führungskanal gleitet als Zugelement der Endlosantriebsriemen,
der die senkrecht nach unten gerichteten Borsten als Mitnahmeelement für die senkrecht angeordneten Mitnahmekörper,
insbesondere einen Mitnahmesteg, der am Tragwagen befestigt ist, einsetzt. Die Borsten ragen in den Schlitz der
Kunststoffschiene, in der sich der jeweils endseitige Teil
der Mitnahmestege befindet und ziehen die Tragwagen längs ihrer Laufschiene.
Der Endlosantriebsriemen befindet sich hier ebenso innerhalb der Hängef ördervorri ch tung, so daß auch die bekannten Stauprobleme
auftreten.
Ein Problem z.B. besteht darin, daß die am Endlosantriebsriemen befindlichen Borsten eine Unterbrechung der Zufuhr weiterer
Fördermittel zum schon bestehenden Stau nicht ermöglichen. Durch die selbsttätige Mitnahme besteht das weitere
Problem, daß der Stau an Tragwagen außer Kontrolle gerät. Die Borsten werden zwar weiterhin vorteilhafterweise über die
senkrecht gerichteten Mitnahmestege geführt, bringen aber weitere Tragwagen zur Staustrecke, so daß dort eine Überlastung
auftreten kann. Der Endlosantriebsriemen mit den Borsten läuft somit über die Mitnahmestege weiter, so daß kostenaufwendige
Energie verbraucht wird. Ein Problem der Transportvorrichtung besteht auch darin, daß sie zentral
längs in die Hängefördervorrichtung integriert ist, so daß dauernd der Kontakt zwischen den Mitnahmestegen und den Borsten
vorhanden ist, wobei der ständige schleifende, bürstende Kontakt, vor allem in den Staustrecken zu weitgehenden Materialermüdungserscheinungen
der Borsten führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Entkoppelbarkeit des Mitnahmekörpers am Fördermittel vom Antrieb mittels
Endlosantriebsriemen herbeizuführen, so daß sich anbahnender Stau kontrolliert unterbrochen werden und dann erst eine weitere
Förderung erfolgen kann, wenn der Stau weitgehend abgebaut ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Mit der Erfindung erfolgt eine weitgehend steuerbare und baulich räumliche Trennung zwischen dem Antrieb der Transportvorrichtung
und der Hängefördervorrichtung für Fördermittel, insbesondere für Tragwagen.
Die Erfindung eröffnet die Möglichkeit, einem sich anbahnenden Stau auf den Förderstrecken kontrollierbarer zu begegnen,
indem die weitere Hängeförderung gesteuert unterbrochen werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels mittels mehrerer Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der Transportvorrichtung für eine Hängefördervorrichtung und
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines an der Laufschiene hängenden Tragwagens in Seitenansicht und
im Teilschnitt.
im Teilschnitt.
In Fig. 1 ist die perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung für eine Hängefördervorrichtung
gezeigt.
Die Hängefördervorrichtung 29 weist eine Laufschiene 1 mit
den zueinander dachförmig gewinkelten Laufflächen 2,3 auf. Die Laufschiene 1 besteht vorzugsweise aus einem Vierkantrohr.
Sie kann aber auch lediglich ein Winkelprofil oder Rundprofil sein.
Die Fördermittel sind vorzugsweise Tragwagen 4 (in Fig. 1 ausSchnittsweise, in Fig. 2 schematisch dargestellt), die
jeweils aus einem horizontalen Tragsteg 5, der auch ein Vierkantrohr sein kann, das auf eine Kante gestellt angeordnet
ist, bestehen. An dem horizontalen Tragsteg 5 befindet sich endseitig jeweils ein senkrecht gerichteter Mitnahmekörper
6;32, die zylInderförmig, plattenförmig od.dgl. ausgebildet
sein können. Die Mitnahmekörper 6,32 sind fest am Tragsteg 5 befestigt.
Die Mitnahmekörper 6,32 besitzen im freien Endbereich jeweils ein Querloch 7, das von einem Tragbügel 8,31 frei durchgriffen
wird, so daß die Tragbügel 8,31 um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert sind.
Die beiden zu einem Tragwagen 4 gehörenden Tragbügel 8,31 umgreifen von unten die Laufschiene 1. Zur Abstützung des
Tragwagens 4 sind an den Enden der Tragbügel 8,31 jeweils zwei zueinander schräg gestellte Laufrollen 9,10 bzw. 33
{Fig. 2) angeordnet, die sich auf den Laufflächen 2,3 der Laufschiene 1 abstützen.
Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung 30 für die Hängefördervorrichtung
29 weist eine Antriebsschiene 11 auf, die im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist und parallel
zur Laufschiene 1 gerichtet und von ihr beabstandet ist. An den Schmalseiten 12,13 der Antriebsschiene 11 ist jeweils ein
offener, vorzugsweise dem Riemenprofil angepaßter Führungskanal 14,15 eingearbeitet, in dem ein Endlosantriebsriemen 16
in Förderrichtung (Pfeil X) geführt ist. Die Antriebsschiene 11 ist desweiteren mit einer vorzugsweise externen, separaten
Antriebsvorrichtung (in Fig. 1,2 nicht eingezeichnet) verbunden, die steuerbar bzw. mit der die Geschwindigkeit des Endlosantriebsriemens
16 einstellbar ist. Vorzugsweise ist jeweils endseitig an der Antriebsschiene 11 eine Rundung (nicht
eingezeichnet) vorhanden, so daß die Führungskanäle 14,15 zu einem weitgehend offenen Endlosführungskanal zusammengeführt
werden können, wobei die Antriebsvorrichtung in den
Endlosführungskanal eingreift und den Endlosantriebsriemen 16 im Endlosführungskanal 14,15 bewegen kann.
Die Antriebsschiene 11 ist vorzugsweise horizontal in Höhe der senkrecht gerichteten Mitnahmekörper 6,32 des Tragwagens
4 angeordnet, so daß durch den jeweils kreuzenden Reibschluß 34 zwischen den Reibflächen der Mitnahmekörper 6,32 und des
Endlosantriebsriemen 16 eine Mitbewegung der Mitnahmekörper 6,32 längs der Bewegungsrichtung (Pfeil X) des Endlosantriebsriemens
16 erreichbar ist.
Vorzugsweise ist die Antriebsschiene 1 an einem Halterungsbügel 17 mittels einer ersten Verschraubung 24 befestigt, wobei
der Halterungsbügel 17 insbesondere dreimal um 90° abgewinkelt bis zu seiner Anbindung an die plattenfömige Halteschiene
18 der Laufschiene 1 ausgebildet ist. An der vorzugsweise senkrecht gerichteten und fest angeordneten Halteschiene 18
ist der mehrmals abgewinkelte Halterungsbügel 17 vorzugsweise mittels einer zweiten Verschraubung 25 befestigt. Zwischen
der Halteschiene 18 und der ersten abgewinkelten, senkrecht
gerichteten, beabstandeten Haltebahn 19 des Halterungsbügels 17 befindet sich ein druckbeaufschiagbarer steuerbarer Arbeitszylinder
20, der im Ruhezustand weitgehend senkrecht zur Halteschiene 18 und senkrecht zur Haltebahn 19 gerichtet und
sowohl an der Halteschiene 18 als auch an der Haltebahn 19 befestigt ist. Der Arbeitszylinder 20 kann sowohl mit hydraulischem
oder auch pneumatischem Arbeitsmittel betrieben werden.
Durch die auf beiden Breitseiten der Antriebsschiene 11 vorhandenen,
mittigen Längsnuten 26, die jeweils aus einer außen gelegenen Schmallängsnut 27 und einer nach innen anschließend
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gelegenen Breitlängsnut 28 bestehen, sind genügend Variiermöglichkeiten
einer Einstellung der Antriebsschiene 11 zum Halterungsbügel 17 vorhanden.
In der über dem Arbeitszylinder 20, vorzugsweise einem doppelt wirkenden Zylinder, befindlichen, vorwiegend waagerechten
Haltebahn 21 befindet sich erfindungsgemäß ein Scharnier 22, wobei das zweite Scharnierteil die Haltebahn 35 ist, die
mittels der zweiten Verschraubung 25 mit der Halteschiene 18 fest verbunden ist. Damit kann der Arbeitszylinder 20 im Arbeitszustand
bei Druckerhöhung auf seinen Kolben den verschwenkbaren Halterungsbügelteil 23 parallel zur Laufschiene
1 vom Tragwagen 4 wegdrückend oder an den Tragwagen 4 heranziehend
verschwenken, je nachdem, wie im Arbeitszustand welche Kolbenseite mit Druck beaufschlagt wird.
Als Antriebsriemen kann vorzugsweise ein aus Polyurethan bestehender,
mit Weichmacher dosiert hergestellter Endlosantriebsriemens 16 eingesetzt werden, der für die Mitnahmekörper
6,32 an den Tragbügeln 8,31 als Mitnahmeelement fungiert. Vorzugsweise besitzt der Endlosantriebsriemen 16 eine sehr
rauhe Reibober fläche, wie sie z.B. bei NSW-Kunststoff riemen mit unterschiedlichen Shore-Härten vorhanden ist. Riemen diese
Art sind auf einfache Weise zu Endlosantriebsriemen verschweißbar.
Vorzugsweise weisen die Mitnahmekörper 6 eine Oberfläche auf, die vorzugsweise eine ebensolche Haftreibung wie die Oberfläche
der Endlosantriebsriemen 16 aufweist, daß bei einem Kontakt in Form des kreuzenden Reibschlusses 34 zwischen dem
Endlosantriebsriemen 16 und den Mitnahmekörpern 6,32 eine weitgehende Start-Stopp-Steuerung des Antriebs bzw. des
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Transports des Fördermittels, z.B. des Tragwagens 4 möglich
ist. Das Abheben bzw. das Heranführen der Transportvorrichtung 30 weg von der bzw. an die Hängefördervorrichtung 29
ergibt die Möglichkeit eines Start-Stop-Betriebes. Die Steuerung ermöglicht desweiteren eine weitgehend elektronische
Kontrolliertätigkeit entstehender Staue auf einer Staustrecke.
Bei einer längeren Laufschiene 1 ist es zweckmäßig, mehrere
dieser druckbeaufschiagbaren und steuerbaren Halterungsbügel
17 in Reihe an der Halteschiene 18 zu befestigen, wobei die Zylinder 20 synchron vorzugsweise steuerelektronisch mit der
Verschwenksteuerung verbunden sind.
Als Antriebsvorrichtung kann vorzugsweise ein Elektromotor mit Übertragungselementen hin zum Endlosantriebsriemen 16
eingesetzt werden, der auch auf der Antriebs schiene 11 plaziert
sein kann.
Die Erfindung eröffnet die Möglichkeit, auch in anderen Transport- und Förderanlagen die erfindungsgemäße Transportvorrichtung
mit ver schwenkbarem Antrieb zur Förderung und hauptsächlich zur Steuerung von Stauvorgängen einzusetzen.
Deshalb können bei entsprechend gestalteten Mitnahmekörpern unterschiedliche Fördermittel transportiert werden.
Bezugszeichenliste
1 Laufschiene
2 Lauffläche
3 Lauffläche
4 Tragwagen
5 Tragsteg
6 Mitnahmeelement
7 Querloch
8 Tragbügel
9 Laufrolle
10 Laufrolle
11 Antriebsschiene/Führungsschiene?
12 Schmalseite
13 Schmalseite
14 Führungskanal
15 Führungskanal
16 Endlosantriebsriemen
17 Halterungsbügel
18 Halteschiene
19 Haltebahn
20 Arbeitszylinder
21 Halterungsbügelteil
22 Scharnier
23 Halterungsbügelteil
24 erste Verschraubung
25 zweite Verschraubung
26 Längsnut
27 Schmallängsnut
28 Breitlängsnut
29 Hängefördervorrichtung
30 Tranportvorrichtung
31 Tragbügel
32 Mitnahmekörper
33 Laufrolle
34 kreuzender Reibschluß
Claims (11)
1. Transportvorrichtung für Hängefördervorrichtungen, insbesondere
für die innerbetriebliche Hängeförderung in der Bekleidungsindustrie mit einer Laufschiene und darauf
verschiebbaren, die Laufschiene von unten mit Tragbügeln umgreifenden Fördermitteln, vorzugsweise Tragwagen, wobei
zur Abstützung auf einer Laufschiene jeweils zwei zueinander schräg gestellte Laufrollen an den Tragbügeln
angeordnet sind, an denen senkrecht gerichtete Mitnahmekörper angebracht sind, von denen mindestens zwei an
einem Tragwagen vorwiegend endseitig befestigt sind, und
zum Transportieren der Tragwagen ein der Hängefördervorrichtung zugeordneter parallel gerichteter Antrieb mittels
eines Endlosantriebsriemens vorgesehen ist, der mit den an den Tragbügeln angeordneten Mitnahmekörpern deren
Mitnahme bewirkt,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Antrieb separat außerhalb der Hängefördervorrichtung (29) angeordnet ist und senkrecht zur Laufschiene
(1) gerichtet derart verschwenkbar ist, daß ein kreuzartiger Reibschluß (34) zum wahlweisen Transport
der Fördermittel (4) zwischen den Mitnahmekörpern (6;32) an den Tragbügeln (8;31) und dem Endlosantriebsriemen
(16) einstellbar ist.
2. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus einem Antrieb mit dem Endlosantriebsriemen (16) , einem senkrecht zur Laufschiene (1) der Hängefördervorrichtung
(29) verschwenkbaren Halterungsbügel (17)
und einem druckbeaufschlagbaren Arbeitszylinder (20)
besteht, wobei der Halterungsbügel (17) an der Hängefördervorrichtung
(29) befestigt ist und sein freies Ende mit dem Antrieb fest verbunden ist sowie ein Scharnier
(22) besitzt, um das der Antrieb, insbesondere die Antriebsschiene (11) schwenkbar gelagert ist.
3. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Scharnier (22) zwischen der Befestigung des Arbeit
s Zylinders (20) am Halterungsbügel (17) und der Befestigung
(2S) des Halterungsbügels (17) an der Laufschiene (1) angeordnet ist.
4. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitszylinder (20) vorzugsweise ein doppelt
wirkender Zylinder ist, der mit hydraulischem oder pneumatischem Arbeitsmittel arbeitet.
5. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Endlosantriebsriemen (16) ein Kunststoffriemen,
vorzugsweise ein NSW-Kunststoffriemen mit großer Haftfähigkeit
an der Reiboberfläche und wählbarer Shore-Härte ist.
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6. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Endlosantriebsriemen (16) je nach Fördermittel
eine Rund-, Platt-, Polyeck- od.dgl. Profilform besitzt.
7. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsschiene (11) vorzugsweise auf ihren Breitseiten symmetrisch mittig Längsnute (26) bzw.
Schmallängsnute (27) und nach innen sich anschließende Breitlängsnute (28) besitzt, so daß die erste Verschraubung
(24) der Arbeit s schiene (11) am Halterungsbügel (17) längs der Arbeitsschiene (11) einstellbar durchführbar
ist.
8. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitszylinder (20) senkrecht zur Laufschiene
(1) angeordnet ist und den ver schwenkbar en Teil des Halterungsbügels (17) senkrecht gerichtet zur Laufschiene
(1) verschwenkt.
9. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitszylinder (20) durch steuerbare Druckbeaufschlagung
den Endlosantriebsriemen (16) senkrecht gegen die Mitnahmekörper (6,32) am Fördermittel (4) zum
Erhalt eines kreuzenden Reibschlusses (34) zur Förderung des Fördermittels (4) verschwenkt.
10. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer längeren Laufschiene (1) mehrere druckbeaufschlagbare
und steuerbare Halterungsbügel (17) in Reihe an der Halteschiene (18) befestigt sind, wobei die
Arbeitszylinder (20) vorzugsweise steuerelektronisch mit einer zugehörigen Verschwenksteuerung verbunden sind.
11. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß als Antriebsvorrichtung vorzugsweise ein Elektromotor mit Übertragungselementen, die mit dem Endlosantriebsriemen
(16) in Verbindung stehen, eingesetzt ist, wobei der Elektromotor separat vorzugsweise auf der Antriebsschiene
(11) plaziert ist.
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