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DE29508169U1 - Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte - Google Patents

Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte

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Publication number
DE29508169U1
DE29508169U1 DE29508169U DE29508169U DE29508169U1 DE 29508169 U1 DE29508169 U1 DE 29508169U1 DE 29508169 U DE29508169 U DE 29508169U DE 29508169 U DE29508169 U DE 29508169U DE 29508169 U1 DE29508169 U1 DE 29508169U1
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DE
Germany
Prior art keywords
cassette
holder
cassette according
cardboard
plate
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29508169U
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English (en)
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Refeka Werbemittel GmbH
Original Assignee
Refeka Werbemittel GmbH
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Publication date
Application filed by Refeka Werbemittel GmbH filed Critical Refeka Werbemittel GmbH
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Publication of DE29508169U1 publication Critical patent/DE29508169U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs

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Description

Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte
Die Erfindung betrifft eine Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte, mit einem eine Aufnahmeeinrichtung für eine Platte aufweisenden Kassettenunterteil, einer Halterung für den Eingriff in eine zentrale Öffnung der Platte und mit einem Klappdeckel.
Bekanntermaßen werden für Compaktdisketten (CD) Kassetten verwendet, deren Kassettenunterteil eine flache Vertiefung als Plattenaufnahmeeinrichtung aufweist. In der Mitte der Vertiefung ist eine in die zentrale Öffnung der CD eingreifende, gegen den Innenrand dieser Öffnung drückende Spreizhalterung vorgesehen. Die Spreizhalterung sorgt u.a. dafür, daß die Platte beim Öffnen der Kassette in der Vertiefung im Kassettenunterteil verbleibt und nicht herausfällt, was in Anbetracht der mit dem Öffnen solcher Kassetten häufig verbundenen ruckartigen Bewegungen ansonsten leicht geschehen könnte. Zum Herausnehmen der Compaktdisks aus dem Kassettenunterteil muß die Spreizhalterung zur Freigabe der Platte mit einem Finger zusammengedrückt werden, während die Kassette am Rand zur Entnahme ergriffen wird. Durch das Verbleiben der Kassette in der Vertiefung durch das das Ergreifen des Plattenrandes erschwert ist, und die Notwendigkeit zum gleichzeitigen Lösen der Spreizhalterung ist die Entnahme der Platte aus der Kassette verhältnismäßig umständlich.
Die vorliegende Erfindung schafft eine neuartige Kassette der eingangs erwähnten Art, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Halterung auf einem mit dem Klappdeckel verbundenen, durch Aufklappen des Klappdeckels unter Aushebung der Platte aus der Aufnahmeeinrichtung auffaltbaren Plattenträgerbock angeordnet ist.
Durch diese Erfindungslösung ist die Entnahme einer Platte aus der Kassette erleichtert, da die aus ihrer Aufnahmeeinrichtung ausgehobene Platte bequem ergriffen werden kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kassette weitgehend aus Kartonmaterial hergestellt, wobei nur für die Halterung ein Kunststoffteil verwendet ist. Eine solche, weitgehend aus Kartonmaterial bestehende Kassette eignet sich vorzugsweise zur Verpackung einer als Werbegeschenk zu überreichenden Compaktdisk, wobei durch die Aushebung der Platte aus ihrer Aufnahmeeinrichtung während des öffnens der Kassette ein eine wirksame Präsentation der CD fördernder Überraschungseffekt erzielt wird.
Vorzugsweise ist der Trägerbock so ausgebildet, daß die Platte mit wenigstens zwei diametralen Randbereichen über eine Plattenaufnahmeflache des Plattenträgerbocks übersteht, so daß die Platte an den gegenüberliegenden Bereichen am Plattenrand zur Entnahme mit dem Daumen und einem oder mehreren Fingern bequem ergriffen werden kann.
Vorteilhaft ist die Halterung wie bei herkömmlichen Kassetten für CDs als in eine zentrale Öffnung der Platte eingreifende Spreizhalterung vorgesehen. Bei der Entnahme der ausgehobenen Platte mittels Daumen und einem Finger läßt sich dann bequem unter Zuhilfenahme des Zeigefingers die Spreizhalterung unter Freigabe der Kassette zusammendrücken.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist wenigstens eine, in einem aufgeklappten Zustand des Klappdeckels vertikale Stützstrebe des Plattenträgerbocks unterhalb oder nahezu unterhalb der Halterung angeordnet. Eine solche Ausbildung des Trägerbocks ist zweckmäßig, um einer beim Lösen der Spreizhalterung ausgeübten Druckkraft geeignet entgegenzuwirken und
zu verhindern, daß sich der Trägerbock unter der Druckkraft erheblich deformiert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf ein Ausführungsbeispiel beziehenden Zeichnungen näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Kassette in einer perspektivischen Ansicht im aufgeklappten Zustand,
Fig. 2 das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht in einem teilweise aufgeklappten Zustand, und
Fig. 3-7 Kartonstanzteile für die Herstellung der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassette,
Fig. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Kassette in einer perspektivischen Ansicht, und
Fig. 9 ein Kartonstanzteil für die Herstellung der in Fig. 8 gezeigten Kassette.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist in den Figuren 1 und 2 eine weitgehend aus Kartonmaterial gefertigte Kassette bezeichnet, die ein Kassettenunterteil 2 und einen gegen das Kassettenunterteil 2 um eine Faltlinie 19 verschwenkbaren Klappdeckel 3 aufweist. In dem Kassettenunterteil 2 ist als Aufnahmeeinrichtung für eine Compaktdisk (CD) eine im wesentliche kreis-
förmige Vertiefung 4 vorgesehen, deren Durchmesser geringfügig größer als derjenige der aufzunehmenden Compaktdisk ist. In Abweichung von der Kreisform weist die Vertiefung 4 eine teilweise geradlinig begrenzte Ausbuchtung 5 auf.
Mit dem Bezugszeichen 6 ist in den Figuren 1 und 2 ein auffaltbarer Trägerbock bezeichnet, der einen sich in einem aufgeklappten Zustand horizontal erstreckenden Trägerteil 7 und einen sich in diesem Zustand vertikal erstreckenden Stützteil 8 aufweist. Der Stützteil 8 ist gegen den Trägerteil 7 entsprechend einer Faltlinie 9 abgewinkelt.
Der Trägerteil 7 ist über ein Zwischenteil 11 an den Deckel 3 angelenkt, wobei zwischen dem Trägerteil 7 und dem Zwischenteil 11 eine Faltlinie 12 vorgesehen ist. An der der Faltlinie 12 gegenüberliegenden Seite schließt sich an das Zwischenteil 11 über eine Faltlinie 13 eine Anhangfläche 14 an, die zwischen den Deckel 3 bildenden Kartonmateriallagen 15 und 16 angeordnet und mit der Kartonmateriallage 15 verklebt ist. Die Faltlinie 13 zwischen der Zwischenfläche 11 und der Anhangfläche 14 fällt in ihrem Verlauf etwa mit einem in der Kartonmateriallage 15 vorgesehenen Eintrittsschlitz für die Anhangfläche 14 zusammen.
Das Stützteil 8 ist gegen den Boden der Vertiefung 4 über eine mit dem Boden verklebte Anhangfläche 17 angelenkt, die von dem Stützteil 8 durch eine Faltlinie 18 getrennt ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel reicht die mit dem Boden der Vertiefung verklebte Anhangfläche 17 bis in die Ausbuchtung 5 hinein und reicht unmittelbar bis an deren geradlinige Begrenzung heran.
Auf den Trägerteil 7 ist als einziges nicht aus Kartonmaterial bestehendes Teil der Kassette eine Spreizhalterung 20 aus Kunststoff aufgeklebt. Die Spreizhalterung 20 weist ringför-
mig angeordnete Spreizfinger 21 auf, die in eine zentrale Öffnung einer CD 22 eingreifen und unter Halterung der CD auf der die Spreizfinger 21 umgebenden Fläche der Halterung 20 gegen den Öffnungsrand drücken. In der Fig. 1 ist die CD 22 nur durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
Die Länge des Trägerteils 7 ist so bemessen, daß die CD nahe an die Faltlinie 12 heranreicht. So läßt sich bei gegebener Hubhöhe die Kassette mit geringstmöglicher Gesamtlänge herstellen.
Mit 23 ist in den Figuren 1 und 2 eine Verschlußlasche bezeichnet, die in einen zwischen den Kartonmateriallagen 15 und 16 des Klappdeckels 3 am Rand des Klappdeckels vorgesehenen Schlitz 24 einführbar ist. Die Verschlußlasche 23 weist Faltlinien 25-27 auf, wobei sich über die Faltlinie 25 eine (in der Fig. 1 nicht sichtbare) Anhangfläche 28 anschließt, die durch einen Schlitz im Kassettenunterteil geführt und innenseitig mit dem Kassettenunterteil verklebt ist. Die Faltlinie 2 5 fällt etwa mit der Öffnung dieses Schlitzes zusammen.
Im geschlossenen Zustand der Kassette ist der Plattenträgerbock 6 so zusammengefaltet, daß er zusammen mit der CD 22 und der Halterung 2 0 in der Vertiefung 4 versenkt ist. In diesem Zustand steht der Zwischenteil 11 etwa senkrecht zum Boden der Vertiefung 4 in die Ausbuchtung 5 der Vertiefung 4 hinein, so daß auch der Zwischenteil 11 vollständig in der Vertiefung 4 versenkt ist. Die durch den Zwischenteil 11 gebildete Anlenklänge zwischen dem Trägerteil 7 und dem Klappdekkel 3 richtet sich im wesentlichen nach der Höhe der Halterung 2 0 mit den Spreizfingern 21 und ist so bemessen, daß die Platte 22 in paralleler Anordnung zum Boden der Vertiefung 4 zusammen mit der Halterung 2 0 und deren Spreizfingern 21 in der Vertiefung 4 vollständig versenkbar ist.
Zum Öffnen der Kassette 1 wird die Lasche 23 unter Faltung um die Faltlinien 25-27 aus dem Schlitz 24 herausgezogen und der Klappdeckel 3 aufgeklappt. Mit dem Aufklappen des Klappdekkels 3 wird unter Aushebung der CD 22 aus der Vertiefung 4 der Trägerbock 6 aufgeklappt, der im wesentlichen durch den Trägerteil 7, den Stützteil 8 und einen Teil des Kassettendeckels 3 gebildet ist.
Insbesondere bei Verwendung der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassette zur Verpackung einer als z.B. Werbegeschenk vorgesehenen CD kann die mit dem Öffnen der Kassette eintretende Überraschung, daß dadurch die Kassette aus der Aufnahmevertiefung 4 herausgehoben wird, die Werbewirksamkeit vorteilhaft unterstreichen. Daneben kann die angehobene Kassette gegenüber herkömmlichen derartigen Kassetten wesentlich leichter aus der Kassette entnommen werden, indem sich die über den Trägerteil 7 an drei Seiten überstehende CD 22 mit dem Daumen und einem Finger an gegenüberliegenden Randbereichen bequem ergreifen läßt, während man zweckmäßig mit dem Zeigefinger zur Lösung der Kassette von der Spreizhalterung 2 0 auf die Spreizfinger 21 drückt.
Natürlich könnte die Halterung 20 auch ohne Spreizfinger ausgebildet sein und lediglich vorstehende Teile aufweisen, die ein seitliches Verrutschen der CD 2 2 auf der Trägerfläche des Trägerteils 7 verhindern. In diesem Fall ließe sich die CD noch bequemer von dem Trägerbock 6 entnehmen.
Im Unterschied zu dem gezeigten Ausführungsbeispiel könnten noch weitere dem Stützteil 8 entsprechende Stützteile vorgesehen sein, z.B. ein weiteres Stützteil unterhalb der Halterung 20. Ein solches Stützteil könnte einer auf die Spreizhalterung 20 ausgeübten Druckkraft zusätzlich entgegenwirken
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und eine ungewünschte Deformation des Plattentragerbocks beim Entnehmen der CD verhindern.
Es wäre auch denkbar, einen solchen weiteren, in einem aufgeklappten Zustand vertikalen Stützteil etwas kürzer als den Stützteil 8 vorzusehen, so daß der Trägerteil 7 beim Aufklappen nach unten durchgebogen wird. Durch eine solche Durchbiegung könnte eine Spreizhalterung, die nur auf gegenüberliegenden Kreisabschnitten Spreizfinger aufweist, selbsttätig mit dem Aufklappen des Kassettendeckels gelöst werden.
Zum Verpacken läßt sich die an gegenüberliegenden Randabschnitten mit Hilfe des Daumens und eines Fingers ergriffene CD 22 mühelos auf die Spreizhalterung 20 aufstecken und der Deckel kann unter Versenkung der Platte in der Vertiefung 4 geschlossen werden. Dabei kommt der Trägerteil 7 zur Auflage auf dem Trägerteil 8 und der Anhangfläche 17, während der Zwischenteil 11 etwa senkrecht in die Vertiefung 4 hineinsteht. Natürlich könnte die Kassette auch ohne aufgesteckte CD unter Versenkung der genannten Teile des Plattentragerbocks 6 in der Vertiefung 4 als leere Kassette geschlossen werden.
Nachfolgend werden Stanzteile aus Kartonmaterial beschrieben, aus denen die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Kassette bis auf das Halterungsteil 20 hergestellt werden kann.
Mit dem Bezugszeichen 29 ist in der Fig. 3 ein Kartonstanzteil bezeichnet, das drei deckungsgleiche Flächen 30, 31 und 3 2 umfaßt. Die Fläche 3 2 ist von der Fläche 31 durch eine Faltlinie 33 getrennt. Die Flächen 30 und 31 trennt eine Faltlinie 34, wobei die Faltlinie 34 durch eine in ihrer Mitte angeordnete Ausnehmung 3 5 unterbrochen ist. Die Ausnehmung 3 5 umfaßt einen etwa halbkreisförmigen Ausschnitt 3 6 aus der Fläche 3 0 und einen schlitzförmigen Ausschnitt 37 aus der
Fläche 31. An die Fläche 30 schließt sich getrennt über Faltlinien 38 und 39 an gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Anhangfläche 40 bzw. 41 an. Auf der der Ausnehmung 35 gegenüberliegenden Seite der Fläche 30 ist von der Fläche 30 getrennt durch eine Faltlinie 42 eine weitere Anhangfläche 43 vorgesehen.
Die Fläche 32 weist einen im wesentlichen kreisförmigen Durchbruch 65 mit einer geradlinig begrenzten Ausbuchtung 66 auf. In der Fläche 31 ist ein gerader Schlitz 8 6 vorgesehen.
Das in der Fig. 4 gezeigte Kartonstanzteil 44 weist eine Hauptfläche 45 auf, an die sich an vier Seiten getrennt über Faltlinien 46-49 schmale Anhangflächen 50-53 anschließen. An die schmalen Anhangflächen 50-53 schließen sich getrennt über Faltlinien 55-57 weitere Anhangflächen 58-61 an. Die Faltlinie 49 ist in ihrer Mitte durch einen Schitz 85 unterbrochen.
Fig. 5 zeigt ein Kartonstanzteil 62, das aus wesentlich dikkerem Pappiaaterial als die in den Figuren 3 und 4 gezeigten Kartonstanzteile hergestellt ist. Das dort gezeigte Kartonstanzteil 62 weist einen kreisförmigen Durchbruch 63 mit einer Ausbuchtung 64 auf. Das Kartonstanzteil 62 ist hinsichtlich seiner Außenumrandung deckungsgleich mit der Hauptfläche 45 des Kartonstanzteils 44 von Fig. 4. Das Kartonstanzteil 62 ist diesbezüglich ferner deckungsgleich mit den Flächen 30 bis 32 des Kartonstanzteils 29 von Fig. 3. Der Durchbruch 63 des Kartonstanzteils 62 ist etwa deckungsgleich mit dem Durchbruch 65 in der Fläche 32 des Kartonstanzteils 29 von Fig. 3. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Durchbruch 63 proportional geringfügig weiter ausgedehnt als der Durchbruch 65.
Fig. 6 zeigt ein Kartonstanzteil 67, das eine Fläche 68 mit einem kreisförmig gebogenen Seitenrand 69 aufweist. Die Flä-
ehe 68 ist über eine Faltlinie 69 mit einer Anhangfläche 70 verbunden, wobei sich an die Anhangfläche 70 über eine Faltlinie 71 eine weitere Anhangfläche 72 anschließt. Die Anhangfläche 72 ist nochmals über eine der Faltlinie 71 gegenüberliegende Faltlinie 73 mit einer Anhangfläche 74 verbunden.
Ein in Fig. 7 gezeigtes Kartonstanzteil 75 ist streifenförmig mit aufeinanderfolgenden Flächen 76-80 ausgebildet, wobei die Flächen 76-80 in Streifenlängsrichtung unterschiedliche Längen aufweisen und durch zur Streifenlängsrichtung senkrechte Faltlinien 81-84 voneinander getrennt sind.
Zur Herstellung der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassette aus den Kartonstanzteilen gemäß den Figuren 3-7 erfolgt bei dem Kartonstanzteil 44 von Fig. 4 eine Faltung entlang der Faltlinien 46-49 sowie 54-57 um jeweils 90° derart, daß die Anhangflächen 58-61 jeweils einwärts in bezug auf die Hauptfläche 45 über der Hauptfläche 45 vorstehen. Vor dem Umfalten werden in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Kartonstanzteile 62 zur Bildung einer Fülleinlage auf die Hauptfläche 45 aufgelegt und mit dieser sowie untereinander verklebt. Nach dem beschriebenen Falten erfolgt eine Verklebung der Anhangflächen 58-61 mit der Fülleinlage. Vor dem Einbringen der Fülleinlage wird das in Fig. 6 gezeigte Stanzteil 67 mit den Anhangflächen 70, 72 und 74 durch den Schlitz 85 des Kartonstanzteils 44 von Fig. 4 geschoben und die Fläche 68 des Kartonstanzteils 67 wird mit der Hauptfläche 7 5 des Kartonstanzteils 44 verklebt. Als Fülleinlage könnten zweckmäßig auch den Kartonstanzteilen entsprechende Teile aus einem Schaumstoffmaterial verwendet werden.
Zur Fertigstellung des in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassettenbodenteils 2 wird die Fläche 3 2 mit den der Fülleinlage abgewandten Seiten der Anhangflächen 58-61 derart verklebt, daß der Durchbruch 65 des Kartonstanzteils 29 etwa deckungs-
gleich mit dem Durchbruch 63 der die Fülleinlage bildenden Kartonstanzteile 62 ist, wobei die Ausbuchtung 64 des Durchbruchs 63 bzw. die Ausbuchtung 66 des Durchbruchs 65 der dem Schlitz 85 gegenüberliegenden Seite der Hauptfläche 45 des Kartonstanzteils 44 zugewandt ist.
Zum weiteren Aufbau der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassette wird die Fläche 80 des Kartonstanzteils 75 von Fig. 7 durch den Schlitz 86 in der Fläche 30 des Kartonstanzteils 29 von der der in Fig. 3 sichtbaren Seite gegenüberliegenden Seite her etwa bis zur Faltlinie 84 eingeführt und mit der in Fig. 3 sichtbaren Seite der Fläche 3 0 verklebt. Dann wird die Fläche 30 mit der Fläche 31 zur Deckung gebracht, wozu eine Faltung um 180° um die Faltlinie 34 erfolgt. Vorher sind die sich an die Fläche 30 anschließenden Anhangflächen 40, 41 und 43 ebenfalls um 180° um die Faltlinien 38, 39 und 42 in bezug auf die Fläche 30 nach innen gefaltet und mit der Fläche 30 verklebt worden. Nach dem Auflegen der Fläche 30 auf die Fläche 31 erfolgt eine Verklebung der Anhangflächen 40, 41 und 4 3 mit der Fläche 31, womit der Klappdeckel 3 fertiggestellt ist. Zum Abschluß der Arbeiten, soweit sie die Kartonteile der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassette betreffen, wird die Fläche 76 des Kartonstanzteils 75 von Fig. 7 mit der durch die Durchbrüche 63 und 65 hindurch zugänglichen Hauptfläche 4 5 des Kartonstanzteils 44 von Fig. 4 verklebt, wobei der der FaItlinie 81 des Stanzteils 75 gegenüberliegende Rand der Fläche 76 unmittelbar bis zur geradlinigen Begrenzung der durch ein Kartonstanzteil 62 gebildeten Ausbuchtung 64 geführt ist. Zur Fertigstellung der Kassette ist nun noch ein Kunststoffhalterungstexl 2 0 auf die Fläche 78 des Kartonstanzteils 75 in der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Anordnung zu kleben.
Wie sich aus den vorangehenden Ausführungen ergibt, entspricht die Faltlinie 33 des Stanzteils 29 von Fig. 3 der in
den Figuren 1 und 2 gezeigten Faltlinie 19, um die der Klappdeckel 3 der Kassette verschwenkbar ist. Der Trägerbock 6 ist im wesentlichen durch das Kartonstanzteil 75 gebildet, wobei dem Anhangsteil 14 die Fläche 80, der Faltlinie 13 die Faltlinie 84, dem Zwischenteil 11 die Fläche 79, dem Trägerteil 7 die Fläche 78, der Faltlinie 9 die Faltlinie 82, dem Stützteil 8 die Fläche 77, der Faltlinie 18 die Faltlinie 81 und dem Anhangsteil 17 die Fläche 76 entspricht. Die Vertiefung ist durch den Durchbruch 65 in der Fläche 3 2 und die Durchbrüche 63 in den die Fülleinlage bildenden Kartonstanzteilen 62 gebildet. Die Ausnehmung 3 5 des Kartonstanzteils 29 bildet den in Fig. 1 mit 24 bezeichneten Einsteckschlitz. Die Faltlinien 69, 71 und 73 des Stanzteils 70 entsprechen den Faltlinien 25-27 der Lasche 23 von Fig. 1. Ein Teil der Hauptfläche 45 des Kartonstanzteils 44 bildet den Boden der Vertiefung 4 der in den Figuren 1 und 2 gezeigten Kassette.
In den Figuren 8 und 9 sind in den vorangehenden Figuren gezeigten Teilen entsprechende Teile mit der gleichen, jedoch mit dem Buchstaben a versehenen Bezugszahl bezeichnet.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Kassette in der zwei CDs 2 2a und 22a1 verpackt sind. Die Kassette weist zwei Kassettenunterteile 2a und 2a1 mit einer Vertiefung 4a bzw. 4a1 auf. Die Kassettenunterteile 2a und 2a1 sind gegen ein gemeinsames Deckelteil 3a um Faltlinien verschwenkbar, von denen in der Fig. 8 die Faltlinie 19a sichtbar ist. In dem Deckelteil 3a, der zwei Kartonmateriallagen aufweist, ist ein von beiden Seiten zugänglicher Schlitz 90 vorgesehen, in den z.B. bedruckte Prospekte zwischen den zwei Kartonmateriallagen einsteckbar und, soweit sie aus dem Schlitz herausragen, sichtbar sind. Ansonsten entsprechen die die in der Fig. 8 gezeigte Doppelkassette bildenden Einzelkassetten im wesentlichen der anhand der Figuren 1 und 2 beschriebenen Kassette.
Zur Herstellung der Kassettenunterteile 2a und 2a' können die in den Figuren 4 und 5 gezeigten Stanzteile in der beschriebenen Weise verwendet werden. Damit erhält man zunächst zwei, jeweils eine Vertiefung aufweisende Teile, denen gegenüber den Kassettenunterteilen 2a und 2a1 lediglich noch eine obere Kartonmateriallage fehlt. Die obere Kartonmateriallage und der Deckelteil 3a wird mit Hilfe des Stanzteils von Fig. 9 hergestellt, indem z.B. die Fläche 32a zur Fertigstellung des Kassettenunterteils 2a in der beschriebenen Weise aufgeklebt wird. Eine Faltlinie 33a bildet nun die in der Fig. 8 gezeigte Faltlinie 19a, eine Faltlinie 34a zwischen einer Fläche 31a und einer Fläche 3 0a bildet den oberen Rand des Deckelteils 3a und eine Faltlinie 42a1 zwischen der Fläche 3 0a und einer Fläche 32a1 bildet die in der Fig. 8 nicht sichtbare Faltlinie zwischen dem Deckelteil 3a und dem Kassettenunterteil 2a1. Die Fläche 32a1 wird mit dem aus den Stanzteilen gemäß Fig. 4 und 5 teilweise vorgefertigten Kassettenunterteil 2a1 verklebt, wobei ein Durchbruch 65a1 mit dem Durchbruch 63 zur Deckung gebracht wird. Schlitze 91 und 92 in den Flächen 31a bzw. 30a bilden den in Fig. 8 mit 90 bezeichneten Einsteckschlitz. Schlitze 86a und 86a· haben die gleiche Funktion wie der anhand der in Fig. 3 gezeigte Schlitz 86. Die Fläche 3 0a weist über Faltlinien 38a und 39a getrennte Anhangflächen 4 0a und 41a auf, die zur Herstellung des Dekkelteils 3a um 180° umgefaltet und mit der Fläche 31a verklebt werden.
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Claims (19)

Schutzansprüche
1. Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte, mit einem eine Aufnahmeeinrichtung (4) für eine Platte (22) aufweisenden Kassettenunterteil (2), einer Halterung (20, 21) für den Eingriff in eine zentrale Öffnung der Platte, und mit einem Klappdeckel (3),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterung (20, 21) auf einem mit dem Klappdeckel (3) verbundenen, durch Aufklappen des Klappdeckels unter Aushebung der Platte (22) aus der Aufnahmeeinrichtung (4) aufklappbaren Plattenträgerbock (6) angeordnet ist.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (1) weitgehend, vorzugsweise bis auf die Halterung, aus einem Kartonmaterial hergestellt ist.
3. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenträgerbock (6) einen an den Kassettendeckel (3) angelenkten Trägerteil (7), auf dem die Halterung (20, 21) angeordnet ist, und einen an den Trägerteil (7) und einen Auflageboden der Kassettenaufnahmeeinrichtung (4) angelenkten Stützteil (8) umfaßt.
4. Kassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerteil (7) gegen den Kassettendeckel (3) über ein Zwischenteil (11) angelenkt ist, wobei die durch den Zwischenteil (11) gebildete Gelenklänge etwa einer Versenkungstiefe der Plattenaufnahmeeinrichtung (4) entspricht.
5. Kassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Trägerteil (7) gehalterte Platte (22) etwa bis an den Zwischenteil (11) heranreicht.
6. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (22) mit wenigstens zwei diametralen Randbereichen über ein Trägerteil (7) des Plattentragerbocks (6) übersteht.
7. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung eine im wesentlichen der Plattenumrißform entsprechende Vertiefung (4) in dem Kassettenunterteil (2) umfaßt.
8. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung eine dem zusammengeklappten Trägerbock (6) mit der darauf gehalterten Platte (22) entsprechende Versenkungstiefe aufweist.
9. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein, in einem aufgeklappten Zustand des Klappdeckels (3) vertikaler Stützteil (8) des Plattenträgerbocks (6) unterhalb oder/und nahezu unterhalb der Halterung (20, 21) angeordnet ist.
10. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung eine gegen den Öffnungsrand der zentralen Öffnung drückende Spreizhalterung (20, 21) ist.
11. Kassette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizhalterung (20) Spreizfinger (21) umfaßt, die in bezug auf die Plattenöffnung nach innen abgewinkelt sind.
12. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (20, 21) ein Kunststoffmaterial aufweist.
13. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Kassettenunterteil (2) eine obere (45) und eine untere (32) Kartonitiateriallage und eine zwischenliegende Einlage mit wenigstens einer Lage (62) aus dickerer Pappe aufweist, wobei die Papplage (62) und die obere Kartonmateriallage (32) Durchbrüche (63, 65) zur Bildung der Plattenauf nahmeeinrichtung (4) aufweisen.
14. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Kassettendeckel (3) zwei Kartonmateriallagen (15, 16; 30, 31) aufweist.
15. Kassette nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Kassettendeckel (3) und die obere Kartonmateriallage (32) des Kassettenunterteils (2) aus einem einzigen Kartonstanzteil (29) gebildet sind.
16. Kassette nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützteil (8) des Kassettentragerbocks (6) an einem Auflageboden der Plattenaufnahmeeinrichtung (4) über eine von dem Stützteil (8) durch eine Faltlinie (18) getrennte, auf den Auflageboden geklebte Anhangfläche (17) angelenkt ist.
17. Kassette nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenteil (11) einen Kassettendeckel (3) über eine von dem Zwischenteil (11) durch eine Faltlinie (13) getrennte, gegen eine Innenseite von einer der zwei Kartonmateriallagen (15, 16) des Kassettendeckels (2) geklebte Anhangfläche (14) angelenkt ist, wobei die Anhangfläche (14) durch einen Schlitz (86) in der der Kassetteninnenseite zugewandten Kartonmateriallage (15) geführt ist.
18. Kassette nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette als Doppelkassette mit zwei,
über einen gemeinsamen Klappdeckel (3a) verbundenen Kassettenunterteilen (2a, 2a1) ausgebildet ist.
19. Kassette nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß obere Kartonmateriallagen (32a, 32a') und ein zwei Kartonmateriallagen aufweisender Klappdeckel (3a) durch ein einziges Kartonstanzteil gebildet sind.
DE29508169U 1995-05-17 1995-05-17 Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte Expired - Lifetime DE29508169U1 (de)

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Publication Number Publication Date
DE29508169U1 true DE29508169U1 (de) 1995-08-03

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DE29508169U Expired - Lifetime DE29508169U1 (de) 1995-05-17 1995-05-17 Kassette für eine Ton- oder/und Bildträgerplatte

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29618517U1 (de) * 1996-10-23 1996-12-12 Dinkhauser Kartonagen GmbH, Hall in Tirol Verpackung für scheibenförmige, optische Speicherplatten, insbesondere Compact-Discs
WO1997030449A1 (de) * 1996-02-16 1997-08-21 Birkhäuser Gbc Ag Grafische Unternehmen Compact-disc-hülle
DE19647729A1 (de) * 1996-08-30 1998-03-05 Caroline Kunsemueller Präsentationsverpackung für scheibenförmige Datenträger, insbes. CD's, aus gefalztem Karton oder gleichartigen falzbaren formbeständigen Materialien
FR2760122A1 (fr) * 1997-02-25 1998-08-28 Jerome Crevits Dispositif de support et fixation pour disque compact

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