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DE29502764U1 - Instrument für die Elektro-Chirurgie - Google Patents

Instrument für die Elektro-Chirurgie

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DE29502764U1
DE29502764U1 DE29502764U DE29502764U DE29502764U1 DE 29502764 U1 DE29502764 U1 DE 29502764U1 DE 29502764 U DE29502764 U DE 29502764U DE 29502764 U DE29502764 U DE 29502764U DE 29502764 U1 DE29502764 U1 DE 29502764U1
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STUCKENBROCK MEDIZINTECHNIK GM
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B18/00Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body
    • A61B18/04Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by heating
    • A61B18/12Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by heating by passing a current through the tissue to be heated, e.g. high-frequency current
    • A61B18/14Probes or electrodes therefor
    • A61B18/1402Probes for open surgery

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Description

20. Februar 1995 95-3145 La-mf
Stuckenbrock Medizintechnik GmbH 78532 Tuttlingen
Instrument für die Elektro-Chirurgie
Die Erfindung betrifft ein Instrument für die Elektro-Chirurgie, bestehend aus einem Grundkörper mit Steckerteil, Mittelteil und Funktionsteil.
Bei der schnell voranschreitende Entwicklung in der HF- oder Elektro-Chirurgie werden spezifisch für den jeweiligen Anwendungsbereich gestaltete monopolare und bipolare Instrumente benötigt. Die bipolaren Instrumente dienen einerseits zur bipolaren Koagulation. Andererseits erhält aber auch aus Sicherheitsgründen die Forderung nach bipolaren Schneidinstrumenten immer größere Bedeutung, so daß bereits Instrumente geschaffen wurden, die einerseits zur bipolaren Koagulation und andererseits zum bipolaren Schneiden dienen. Dabei wurden zwei parallele Elektroden, eine als AktivElektrode und die andere als Neutral-Elektrode, in verschiedenen Formgebungen als Funktionsteil verwendet. Die jeweiligen Elektroden können bei Verwendung beispielsweise unter laparoskopischen Bedingungen am Ende eines entsprechenden Schaftes, der in einen Handgriff einsetzbar ist, ausgebildet sein. Bei Anlegen von Hochfrequenzstrom fließt der elektrische Strom nur durch dasjenige lebende Gewebe, das zwischen den parallel zueinander angeordneten Elektroden liegt. Dieses wird lokal erhitzt,
so daß beispielsweise ein Blutgefäß koaguliert wird.
Die bekannten Instrumente weisen in der Regel Elektroden aus Metall auf. Metall hat aber eine hohe thermische Leitfähigkeit. Aufgrund dieser Materialeigenschaft kommt es im Bereich der parallelen Elektroden zu lokalen Überhitzungen, die zum Verbrennen des Blutgefäßes und zum Ankleben bzw. Anhaften von Gewebe an den Elektroden führt. Beim Zurückziehen des Instrumentes besteht daher die Gefahr, daß bereits ein koaguliertes Blutgefäß wieder aufgerissen wird, so daß die gerade erst gestillte Blutung wieder von neuem beginnt. Durch das anhaftende verbrannte Gewebe wird das Instrument darüber hinaus noch für einen sofortigen weiteren Einsatz unbrauchbar. Es muß vor einer weiteren Verwendung erst gereinigt werden.
In der DE 40 17 626 C wurde dieser zuvor beschriebene Nachteil des Standes der Technik bereits für ein Blutgefäßkoagulationsinstrument erkannt, das aus einer Pinzette mit einem Paar von leitfähigen Greifarmen besteht. Um den obegenannten Nachteil des Anhaftens von bereits koaguliertem Material zu vermeiden, wurden die distalen Endteile der Greifarme teilweise aus Keramikmaterial hergestellt. Derartiges Keramikmaterial weist nur eine geringe Wärmeleitfähigkeit auf, so daß die lokalen Überhitzungen im Bereich des Keramikmaterials vermieden werden. Allerdings ist das Keramikmaterial nicht elektrisch leitend, so daß hier jeweils flächige Bereiche in Form von kleinen im Keramikmaterial eingebettete Stäbchen aus einem elektrisch leitenden Material vorgesehen sind. Das Einbetten der Stäbchen in dem Keramikmaterial ist aufwendig und diese Anordnung des leitenden Materials ist störanfällig.
Aufgabe der Erfindung ist es, gattungsgemäße Instrumente für die Elektro-Chirurgie derart weiterzubilden, daß lokale Überhitzun-
gen im Bereich der aktiven Instrumententeile verhindert werden, wobei der Aufbau der Instrumente möglichst einfach und funktionssicher gestaltet sein soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe ausgehend von einem bekannten Instrument durch die Merksmalskombination des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Demnach wird der gesamte Grundkörper aus Keramik hergestellt. Am Funktionsteil sind jeweils Flächen oder Teilflächen des Keramikgrundkörpers metallbeschichtet. Diese Flächen oder Teilflächen des Funktionsteils sind elektrisch leitend mit zugeordneten Kontakten am Steckerteil verbunden.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den sich an den Hauptanspruch anschließenden Unteransprüchen.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausfuhrungsform wird das Funktionsteil eines bipolaren Instruments als aktive Chirurgie-Elektrode, beispielsweise als Messer, Lanzette oder Spatel ausgebildet. Derartige Chirurgie-Elektroden sind bisher in der Regel als monopolare Elektroden ausgebildet worden. Nunmehr können derartige Chirurgie-Elektroden auch als bipolare Instrumente zum Koagulieren und zum Schneiden verwendet werden. Dabei kann beispielsweise ein Messer in seinem Randbereich eine Metallbeschichtung' aufweisen, die mit einem ersten Kontakt am Steckerteil elektrisch leitend verbunden ist. Zumindest auf einer der jeweiligen Seitenflächen des Messers können Flächenbereiche mit einer dünnen Metallschicht verbunden sein, die jeweils mit gegebenenfalls unterschiedlichen Kontakten am Steckerteil elektrisch leitend verbunden sind.
Vorteilhaft können die Schneiden des als Messer, Lanzette oder Spatel ausgebildeten Funktionsteils geschliffen sein. Die hauch-
dünne Metallschicht kann auf den Keramikgrundkörper in einfacher Art und Weise aufgedampft werden oder im Siebdruckverfahren aufgebracht werden.
In vorteilhafter Art und Weise kann die Elektrode im Schneidenbereich die aktive Elektrode bilden, während die mindestens eine Elektrode auf der Seitenfläche beispielsweise messerförmigen Funktionsteils als Neutral-Elektrode dient. Bei dieser Schaltung kann das bipolare Instrument vorteilhaft als Schneidinstrument dienen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß die Elektrode im Schneidenbereich ausgeschaltet ist, während eine auf einer Seitenfläche vorgesehene Elektrode als Aktiv-Elektrode dient und während die gegenüberliegend angeordnete Elektrode auf der anderen Seitenfläche als Neutral-Elektrode dient. In dieser Schaltung kann das bipolare Instrument als Koagulationsinstrument verwendet werden.
Vorteilhaft können die zuvor beschriebenen Schaltungen wahlweise vom Operateur eingeschaltet werden.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des bipolaren Instrumentes ist nicht auf die Messerform oder Lanzettenform des Funktionsteils beschränkt. Auch beliebige andere Formen des Funktionsteils, die wie der Grundkörper aus Keramik bestehen, können in bestimmten Flächenabschnitten mit dünnen Metallbeschichtungen versehen sein, wobei verschiedene Metallflächen mit Kontakten am Steckerteil in Verbindung stehen.
Erfindungsgemäß kann das Instrument, welches als Funktionsteil als aktive Chirurgie-Elektrode, die beispielsweise Messer, Lanzette oder Spatel ausgebildet ist, auch ein monopolares Instru-
ment sein. Die Überhitzung des Funktionsteils wird auch hier verhindert, da der Bestandteil mit hoher Wärmekapazität nur die hauchdünne aufgebrachte Metallfolie darstellt, während der Rest des Funktionsteiles aus dem wenig wärmeleitenden Keramikmaterial besteht.
Der Erfindungsgedanke kann vorteilhaft auch bei einem Zangeninstrument für die minimalinvasive Chirurgie eingesetzt werden. Dort ist es gemäß einer bevorzugten Ausführungsform möglich, daß nur die als Funktionsteil dienenden Maulteile als Keramikgrundkörper ausgebildet sind, wobei deren Oberfläche teilweise oder vollständig metallbeschichtet ist. Dabei kann das Maulteil ausschließlich als Aktiv-Elektrode dienen, so daß das Zangeninstrument als monopolares Instrument ausgebildet ist. Andererseits können auf den Maulteilhälften Flächen ausgebildet sein, so daß Aktiv-Elektrode dienen und Flächen, die als Neutral-Elektrode dienen. In diesem Fall ist das Maulteil als bipolares Instrument ausgebildet. Es kann auch eine Maulteilhälfte als Aktiv-Elektrode und die andere Maulteilhälfte als Neutral-Elektrode dienen. Auch hier ist das Maulteil als bipolares Instrument ausgebildet.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen bipolaren Instruments für die Elektro-Chirurgie,
Fig. 2: verschiedene Ansichten der Ausführungsform gemäß Fig. 1,
Fig. 3: verschiedene Ansichten einer alternativen Ausfüh-
rungsform eines erfindungsgemäßen bipolaren Instruments,
Fig. 4: eine Vorder- bzw. Rückansicht einer alternativen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen bipolaren Instruments,
Fig. 5: eine weitere alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen bipolaren Instruments und
Fig. 6: den Vorderteil eines Zangeninstruments für die
minimalinvasive Chirurgie als weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform des Instrumentes 10 gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das hier bipolare Instrument 10 besteht aus einem dreiteiligen Grundkörper 12 aus Keramik. Als Keramik kann beispielsweise Zirkondioxid, aber auch jede andere Keramik mit entsprechenden Eigenschaften verwendet werden. Der Grundkörper 12 weist ein Steckerteil 14 auf, mit dem das bipolare Instrument in einen hier nicht näher dargestellten aber im Stand der Technik als solchen weithin bekannten Handgriff einsetzbar ist. Das gegenüberliegende Ende des Grundkörpers 12 ist als Funktionsteil ausgebildet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Funktionsteil 18 um ein Messer. Es sind hier aber auch andere Funktionsteile im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich, wie beispielsweise Lanzette, Spatel, Schlingen, Nadeln, Kugeln etc. Im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die Erfindung jedoch an einem Messer 18 näher erläutert. Der umlaufende Schneidenbereich des Messers ist in Fig. 1 mit 26 bezeichnet. In diesem Bereich ist das Messer 18 mit einer Metallschicht, die beispielsweise im Siebdruckverfahren aufgebracht wurde, beschich-
tet. Auf der Seitenfläche 28 und der gegenüberliegenden Seitenfläche 30 sind ebenfalls Metallschichten aufgebracht. Allerdings ist zwischen den jeweiligen Metallschichten 26, 18 und 30 jeweils ein Zwischenraum vorhanden, so daß es hier nicht zum Kurzschluß kommen kann.
Bei den Metallschichten handelt es sich beispielsweise um hauchdünne Platin- oder Wolframschichten. Die jeweiligen metallischen Flächen stehen mit entsprechenden Kontakten im Steckerbereich 14 elektrisch leitend in Verbindung. Dies ist in der Fig. 2 näher dargestellt. So ist die metallische Beschichtung 26 im Schneidenbereich des Messers 18 über eine in der Fig. 2 schematisch dargestellte elektrisch leitende Verbindung 32 mit der Kontaktfläche 20, die auf dem Stecker 14 aufgebracht ist, verbunden. Die seitliche metallische Fläche 28 ist über eine elektrisch leitende Verbindung 34 mit der Kontaktfläche 24 verbunden. Schließlich ist die auf der einen Seitenfläche des Messers aufgebrachte Kontaktfläche 30 über eine elektrisch leitende Verbindung 36 mit der Kontaktfläche 22, die auf dem Steckerteil 14 aufgebracht ist, verbunden.
Den entsprechenden Kontaktflächen 20, 22 und 24 entsprechen im Handstück entsprechend angeordnete Kontaktstellen. Durch geeignete Schaltung können nun die verschiedenen Flächen ein- bzw. ausgeschaltet werden. Dabei kann beispielsweise die Metallfläche 26 im Schneidenbereich als aktive Elektrode geschaltet sein, während die beiden auf den Seitenflächen des Messers 18 vorgesehenen Flächen-Elektroden 28 und 30 als Neutral-Elektroden dienen. Bei dieser Schaltungsweise kann das Messer vorteilhaft als schneidendes Instrument verwendet werden. Andererseits kann die im Schneidenbereich vorgesehene Elektrode 26 ausgeschaltet werden, während dann eine Seitenfläche des Messers 18, beispielsweise die Seitenfläche 28, als aktive Elektrode dient und die zwei-
te Seitenfläche, beispielsweise die Fläche 30, als Neutral-Elektrode. Damit die Kontaktflächen 20, 22 und 24 im hier nicht näher dargestellten Handstück richtig positioniert werden, können Nuten im Steckerteil 14 vorgesehen sein, die mit entsprechenden federnden Vorsprüngen im hier nicht näher dargestellten Handgriff korrespondieren.
Die in der Fig. 3 ausgeführte Ausführungsform des bipolaren Instruments 10 entspricht weitestgehend derjenigen gemäß Fig. 2. Hier ist lediglich das Mittelteil 16 anders ausgestaltet. Hier ist auf dem Mittelteil 16 einerseits ein Sechskant 38 andererseits eine wulstförmige Verdickung 40 vorgesehen, die der besseren Handhabbarkeit beim Wechseln des jeweiligen Instruments im Handstück dienen. Zwischen dem Sechskant 38 und der wulstförmigen Verdickung 40 ist ein zylinderförmiger Bereich 42 vergleichsweise geringeren Durchmessers vorgesehen. Hier kann beispielsweise die Fingerkuppe des Operateurs zu liegen kommen. Die Bereiche 38, 40 und 42 können mit dem übrigen Grundkörper 12 einstückig aus Keramik gepreßt werden. Da der Keramikkörper elektrisch nicht leitend ist, ist hier auch keine Verbrennungsgefahr für den das Instrument handhabenden Operateur gegeben.
In der Fig. 4 ist in Vorderansicht a) und Rückansicht b) eine weitere Ausführungsform für ein Instrument 10 gezeigt. Auch hier ist das Funktionsteil 18 als Messer gestaltet. Mit 48 ist hier die Beschichtung des Schneidenbereichs des Messers bezeichnet. Im Unterschied zu dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel sind hier jeweils auf den Seitenflächen des Messers 18 Flächenbereiche 44 und 46 ausgebildet, die in der Darstellung gemäß Fig. 4 durch gestrichelte bzw. punktierte Linien angedeutet sind. Diese Flächenbereiche, die hier vereinfacht nur als Linien wiedergegeben sind, in Wirklichkeit aber eine entsprechende Fläche überdecken, stehen jeweils mit einem Kontakt im Steckerteil in Ver-
bindung. Je nach Schaltung der Elektroden kann auch mit dieser Ausführungsform geschnitten werden. In diesem Fall ist die Elektrode 48 die Aktiv-Elektrode und die Elektroden 44 und 46 dienen als Neutral-Elektrode. Umgekehrt kann hier auch dieses Instrument 10 zum Koagulieren verwendet werden, wenn die Elektrode 48 ausgeschaltet ist und die Elektroden 44 bzw. 46 entweder als Neutral-Elektrode oder als Aktiv-Elektrode geschaltet sind.
Das in Fig. 5 dargestellte Instrument gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung entspricht weitgehend dem gemäß Fig. 4. So weist es im Schneidenbereich ebenfalls eine Elektrode 54 auf. Der Unterschied dieser Ausführungsform gemäß Fig. 5 zu derjenigen gemäß Fig. 4 besteht nun darin, daß die Flächenelektroden 50 und 52 anders angeordnet sind. Es ist hier, wie der Fig. 5 im einzelenen zu entnehmen ist, eine alternierende streifenförmige Anordnung der Flächenbereiche gewählt, wobei diese Streifen jeweils von der einen zur anderen Seitenkante ausgerichtet sind.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ergibt sich aus der Darstellung gemäß Fig. 6. Hier ist als Instrument 10 eine Zange für die minimalinvasive Chirurgie gezeigt, die konventionell aufgebaut ist, so daß der Aufbau der Zange nicht näher erläutert werden muß. In der Fig. 6 ist das Rohr 56 und der Zug- bzw. Druckstab 58 dargestellt. Entscheidend ist es hier, daß das Funktionsteil 18 aus den Maulteilen 60 und 62 besteht. Die Maulteile 60 und 62 sind aus Keramik gefertigt und weisen im vorliegenden Beispiel auf den gegenüberliegenden gezackten Funktionsflächen jeweils dünne Metallbeschichtungen auf, wobei die hier dargestellte Zange als bipolares Instrument ausgebildet ist, da die Funktionsfläche 60 als Aktiv-Elektrode und die Funktionsfläche 62 als Neutral-Elektrode ausgestaltet ist. In einer alternativen Ausführungsform kann die Zange aber auch als monopolares Instrument ausgebildet sein.

Claims (13)

20. Februar 1995 95-3145 La-mf Stuckenbrock Medizintechnik GmbH 78532 Tuttlingen Instrument für die Elektro-Chirurgie Ansprüche
1. Instrument für die Elektro-Chirurgie, bestehend aus einem Grundkörper mit Steckerteil, Mittelteil und Funktionsteil,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper zumindest teilweise aus Keramik besteht, daß am Funktionsteil Flächen oder Teilflächen des Keramikgrundkörpers metallbeschichtet sind und daß diese Flächen oder Teilflächen des Funktionsteils elektrisch leitend mit zugeordneten Kontakten am Steckerteil verbunden sind.
2. Bipolares Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil als aktive Chirurgie-Elektrode ausgebildet ist.
3. Bipolares Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die aktive Chirurgie-Elektrode in ihrem Randbereich
eine Metallbeschichtung aufweist, die mit einem ersten Kontakt am Steckerteil elektrisch leitend verbunden ist, und daß auf zumindest einer der jeweiligen Seitenflächen der Elektrode Flächenbereiche mit einer dünnen Metallschicht beschichtet sind, die jeweils mit unterschiedlichen Kontakten am Steckerteil elektrisch leitend verbunden sind.
4. Bipolares Instrument nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiden des als Lanzette, Messer oder Spatel ausgebildeten Funktionsteils geschliffen sind.
5. Bipolares Instrument nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrode im Schneidenbereich die Aktiv-Elektrode bildet, während die mindestens eine Elektrode auf der Seitenfläche des Funktionsteils als Neutral-Elektrode dient.
6. Bipolares Instrument nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrode im Schneidenbereich ausgeschaltet ist, während eine auf einer Seitenfläche vorgesehene Elektrode als Aktiv-Elektrode dient und während die gegenüberliegend angeordnete Elektrode auf der anderen Seitenfläche als Neutral-Elektrode dient.
7. Bipolares Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrode im Schneidenbereich ausgeschaltet ist, während auf den jeweiligen Seitenflächen mehrere nebeneinander angeordnete Elektrodenteilflachen abwechselnd als Aktiv-Elektrode und als Neutral-Elektrode geschaltet sind.
8. Bipolares Instrument nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Elektrodenflächen wahlweise
schaltbar sind.
9. Monopolares Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionsteil als aktive Chirurgie-Elektrode, wie beispielsweise Messer, Lanzette oder Spatel ausgebildet ist.
10. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Zangeninstrument für die minimalinvasive Chirurgie ist, dessen Funktionsteil die Maulteile sind, wobei diese im wesentlichen aus Keramik bestehen und wobei deren Oberfläche teilweise oder vollständig metallbeschichtet ist.
11. Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Maulteil ausschließlich als Aktiv-Elektrode dient.
12. Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jede Maulteilhälfte Flächen aufweist, die als Aktiv-Eelektrode dienen und Flächen, die als Neutral-Elektrode dienen.
13. Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Maulteilhälfte als Aktiv-Elektrode und eine Maulteilhälfte als Neutral-Elektrode dient.
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