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DE29501897U1 - Transportstern für Gefäße - Google Patents

Transportstern für Gefäße

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Publication number
DE29501897U1
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DE
Germany
Prior art keywords
clamps
transport star
bolts
pockets
star according
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DE29501897U
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English (en)
Inventor
Hermann Dr Ing Kronseder
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Individual
Original Assignee
Individual
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Dr.-Ing. E.h. Hermann Kronseder pat-ha-jo/649-DE
93086 Wörth/Donau 1. Februar 1995
Transportstern für Gefäße
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Transportstern gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits ein derartiger Transportstern bekannt, bei dem die Taschen durch halbkreisförmige Ausnehmungen am Umfang von zwei parallelen Kreisscheiben gebildet werden. Diese Kreisscheiben formen zusammen mit einer Nabe gleichzeitig den starren Grundkörper des Transportsterns und nehmen zwischen sich die parallelen Bolzen mit den Klammern auf. Die Klammern sind U-förmig ausgebildet, bestehen aus elastischem Material und fluchten mit der zugehörigen oberen und unteren Tasche. Jede Klammer kann durch einen eigenen Pneumatikzylinder und ein Gestänge gezielt geöffnet und geschlossen werden, so daß die Flaschen an beliebigen Stellen erfaßt bzw. freigegeben werden können (DE-OS 30 40 096) .
Der vorstehend beschriebene bekannte "Klammerstern" dient zum Sortieren und Verteilen von Gefäßen, hauptsächlich von
Glasflaschen in Flaschenbehandlungsmaschinen. Er ist im Betrieb sehr starken Beanspruchungen ausgesetzt, insbesondere durch Scherben und Gefäßbruchstücke. Wird eine Sterntasche beschädigt, so muß die gesamte Sternscheibe ausgetauscht werden. Die Fertigung dieser Sternscheiben ist aufwendig und kostspielig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Transportstern der eingangs genannten Art mit einfachen Mitteln einen einzelnen Austausch der Taschen zu ermöglichen und gleichzeitig die Herstellungskosten zu senken.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einem erfindungsgemäßen Transportstern sind die besonders gefährdeten Elemente, nämlich Taschen und Klammern, auf den gleichen Bolzen fixiert und können daher im Bedarfsfall beide einzeln ausgetauscht werden. Spezielle Sternscheiben oder Sternkränze sind nicht erforderlich und der Grundkörper kann durch einfache Kreisscheiben oder Kreisringe gebildet werden. Neben einer Senkung der Herstellungskosten wird so auch eine Reduzierung des Gewichts und daher eine leichtere Handhabung des Transportsterns erzielt. Dies gilt insbesondere dann, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sowohl die Klammern als auch die Taschen aus zähelastischem Kunststoff gebildet werden.
Andere Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Im Nachstehenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die teilweise Draufsicht auf die erste Ausführungsform eines Transportsterns,
Fig. 2 den Schnitt A-B nach Fig. 1,
Fig. 3 die teilweise Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform eines Transportsterns,
Fig. 4 den Schnitt C-D nach Fig. 3.
Der Transportstern 1 nach Fig. 1 und 2 ist zum Transportieren und Sortieren von aufrechtstehenden Gefäßen in Form von Flaschen 26 eingerichtet. Er ist in den Auslauf einer Flaschenbehandlungsmaschine, beispielsweise einer Inspektionsiriaschine, integriert, von der nur der Auslaufbogen 30, der normale Abförderer 27 und eine Antriebswelle 28 für den Transportstern 1 dargestellt ist.
Der Transportstern 1 weist einen Grundkörper 13 auf, der im wesentlichen aus zwei parallelen, kreisförmigen Ringen 14, 15 besteht. Die beiden Ringe 14, 15 haben den gleichen Außendurchmesser. Die Innendurchmesser sind unterschiedlich, wobei der Innendurchmesser des oberen Ringes 14 kleiner ist als der Innendurchmesser des unteren Ringes 15. Die beiden Ringe 14, 15 sind konzentrisch angeordnet und durch eine Anzahl von über ihren Umfang verteilten Paaren von Bolzen 10, 11 mit kreisförmigem Querschnitt starr miteinander verbunden. Dabei ist jeder Bolzen 10, 11 mittels zweier
Schrauben 34 einzeln lösbar zwischen den beiden Ringen 14, 15 fixiert.
Der untere Ring 15 weist an seiner Innenseite gleichmäßig über den Umfang verteilt mehrere rechteckige Aussparungen auf, die von brückenförmigen Halteklötzen 32 überdeckt werden. Die am Ring 15 befestigten Halteklötze 32 sitzen lose auf den Enden von radialen Armen 24 einer Nabe 25, die ihrerseits auf der Antriebswelle 28 befestigt ist. Mittels mehrerer manuell betätigbarer Klemmvorrichtungen 2 9 ist der Grundkörper 13 auf den Armen 24 lösbar festgeklemmt und mit seiner Mittelachse 9 konzentrisch zur Antriebswelle 28 ausgerichtet.
Auf jedem Paar von zusammengehörigen, benachbarten Bolzen 10, 11 sitzen jeweils zwei gleichartige Taschen 3 in Form von getrennten Formteilen aus Kunststoff. Die Taschen 3 weisen eine U-förmige Gestalt auf, wobei die beiden Seitenschenkel zusammen mit einer am Mittelschenkel ausgebildeten Nase die eigentliche Sterntasche bilden, die an den Gefäßdurchmesser angepaßt ist und diesen nicht mehr als 180 Grad umgreift. Im Mittelschenkel jeder Tasche 3 sind ferner zwei parallele Bohrungen ausgebildet, mit denen die Tasche 3 stramm auf den Bolzen 10, 11 steckt. Die obere Tasche 3 schließt sich an den oberen Ring 14 und die untere Tasche 3 an den unteren Ring 15 unmittelbar an, wobei auf den Bolzen 10, 11 ein Freiraum verbleibt, der in etwa der Höhe einer Tasche 3 entspricht.
Zwischen den beiden Taschen 3 ist auf jedem Bolzen 10, 11 eine einstückig aus zähelastischem Kunststoff geformte
Klammer 5, 6 schwenkbar gelagert· Die beiden Klammern 5, eines Paares von Bolzen 10, 11 sind spiegelbildlich nach Art von Doppelhebeln ausgebildet. Die radial nach außen weisenden Hebel dienen als Greifarme und bilden zusammen eine Greifzange, welche die in den zugehörigen Taschen 3 sitzende Flasche 26 um mehr als 180 Grad umspannen. Die beiden radial nach innen weisenden Hebel bilden Gegenarme, an denen eine Zugfeder 21 befestigt ist. Diese zieht die Gegenarme zusammen und versucht so, die von zwei zusammengehörigen Klammern 5, 6 gebildete Greifzange zu öffnen.
Parallel zu jedem Paar von Bolzen 10, 11 und zwar mittig zwischen den Gegenarmen der zusammengehörigen Klammern 5, ist in den Ringen 14, 15 jeweils eine Steuerwelle 18 drehbar gelagert. Diese weist auf Höhe der Gegenarme einen Nocken mit ovalem Querschnitt auf, der direkt durch zwei parallele Abflachungen der Steuerwelle 18 gebildet wird. Liegt der Nocken 17 mit seinen parallelen Seitenflächen radial zur Mittelachse 9 des Transportsterns 1, so definiert er die Öffnungsposition seiner Klammern 5, 6, da in diesem Falle die Gegenanne durch die Zugfeder 21 maximal angenähert und dadurch die Greifarme maximal voneinander entfernt sind. In der Öffnungsposition kann eine Flasche 26 ungehindert in die Taschen 3 einlaufen. Liegt der Nocken 17 mit seinen parallelen Seitenflächen tangential zur Mittelachse 9 des Transportsterns 1, so definiert er die Schließposition seiner Klammern 5, 6, da hier die beiden Gegenarme entgegen der Kraft der Zugfeder 21 maximal auseinandergespreizt und die Gegenarme minimal, d.h. weniger als der Flaschendurchmesser voneinander entfernt sind. In der
Schließposition liegen die Greifarme der Klammern 5, 6 unter leichter elastischer Durchbiegung an gegenüberliegenden Umfangsstellen einer in den Taschen 3 sitzenden Flasche 26 an und fixieren diese in den Taschen 3. Diese Greiffunktion wird durch wulstförmige Verdickungen 37 an den Enden der Klammern 5, 6 optimiert.
Das untere Ende jeder Steuerwelle 18 ragt etwas aus dem unteren Ring 15 heraus. Auf diesen vorstehenden Enden sind jeweils zwei Steuerhebel 19, 20 in rechtwinkeliger Formation befestigt. Diese wirken mit ortsfest an der Unterseite des Transportsterns 1 angeordneten Anschlägen 22, 23 zusammen und bilden mit diesen sowie mit den Nocken 17 und den Steuerwellen 18 eine Steuereinrichtung 16 für die Klammern 5, 6. Der erste Anschlag 22 ist höhenbeweglich und sitzt an der Innenseite der Umlaufbahn der Steuerwellen 18. Ist er nach oben in die Bewegungsbahn der inneren Steuerhebel 19 eingefahren, so schwenkt er diese aus der Öffnungsposition um 90 Grad in die Schließposition, wenn der Transportstern in Pfeilrichtung rotiert. Ist der Anschlag 22 aus der Umlaufbahn der inneren Steuerhebel 19 ausgefahren, so verbleiben die passierenden Nocken 17 in der Öffnungsposition. Sie werden in dieser Position durch die Federelemente 21 zwischen den Gegenarmen der Klammern 5, 6 elastisch eingeklemmt. Auch in der Schließposition sind die Nocken 17 stabilisiert und zwar mit Hilfe von kerbenartigen Ausnehmungen 33 in den Gegenarmen der Klammern 5, 6, welche die Kanten eines in Schließposition befindlichen Nockens 17 elastisch einklemmen. Der zweite Anschlag 23 ist an der Außenseite der Umlaufbahn der Steuerwellen 18 bzw. in der Bewegungsbahn der äußeren Steuerhebel 20 starr angeordnet
und schwenkt alle passierenden Nocken 17 mit Hilfe der äußeren Steuerhebel 20 aus der Schließposition in die Öffnungsposition.
Mit Hilfe der vorstehend im einzelnen beschriebenen Steuereinrichtung 16 können bestimmte Flaschen 26 im Endbereich des Auslaufbogens 30 durch die betreffenden Klammern 5, 6 in den betreffenden Taschen 3 fixiert werden. Sie verlassen dann nicht, wie die ungeklammerten Flaschen 26, den Transportstern 1 mit dem in Pfeilrichtung angetriebenen normalen Abförderer 27, sondern werden zu einem zweiten, nicht gezeigten Abförderer für fehlerhafte Flaschen 26 transportiert.
Wird beim Transportstern 1 eine Tasche 3 oder Klammer 5, 6 beschädigt, so wird die entsprechende Baugruppe, bestehend aus zwei benachbarten Bolzen 10, 11, zwei Taschen 3 und zwei Klammern 5, 6 nach Lösen der vier Schrauben 34 seitlich zwischen den Ringen 14, 15 herausgenommen. Danach werden die beschädigten Elemente von den Bolzen 10, 11 abgezogen und durch neue Elemente ersetzt. Dann wird die Baugruppe wieder zwischen die Ringe 14, 15 eingeschoben und durch die vier Schrauben 34 fixiert. Dieser Vorgang ist rasch und mühelos durchführbar; die Kosten für die Austauschteile sind äußerst gering. Zur Erleichterung dieses Vorgangs kann die aus dem Grundkörper 13 mit den Bolzen 10, 11 und den darauf steckenden Elementen gebildete Baueinheit nach Lösen der Klemmvorrichtungen 29 einfach und mühelos von der Nabe 25 abgenommen werden. In entsprechender Weise ist auch ein Austausch des Grundkörpers 13 gegen einen anderen Grundkörper, der für einen anderen Flaschendurchmesser eingerichtet ist, möglich.
Die Steuereinrichtung 16 wirkt sich bei den vorbeschriebenen Vorgängen nicht hinderlich aus, da zum einen die Anschläge 22, 23 beide unterhalb des Transportsterns 1 sitzen und dessen Abheben nicht stören. Zum anderen können die Gegenarme der Klammern 5, 6 von einem in der Öffnungsposition befindlichen Nocken 17 ungehindert abgezogen bzw. wieder auf diesen aufgeschoben werden, was durch die gerundete Formgebung des Nockens 17 und Abrundungen an den freien Enden der Gegenarme der Klammern 5, 6 noch begünstigt wird.
Der Transportstern 2 nach Fig. 3 und 4 stimmt teilweise mit dem Transportstern 1 überein. Im Folgenden werden nur die Abweichungen beschrieben.
Beim Transportstern 2 sind zwischen den Ringen 14 und 15 gleichmäßig über den Umfang verteilt einzelne Bolzen 12 parallel zur Mittelachse 9 mittels jeweils zweier Schrauben 34 lösbar befestigt. Jeder Bolzen 12 weist im unteren und oberen Bereich seiner Länge einen quadratischen und im dazwischenliegenden mittleren Bereich seiner Länge einen kreisförmigen Querschnitt auf. Auf den beiden Bereichen mit quadratischem Querschnitt ist jeweils eine Tasche 4 lösbar aufgeschnappt. Die Taschen 4 bestehen aus separaten Formteilen aus Kunststoff und haben die gleiche U-förmige Grundform. Dabei bilden die beiden Seitenschenkel zusammen mit einer Nase im Mittelschenkel die eigentliche Sterntasche, welche an den Durchmesser der Gefäße 26 angepaßt ist und diese um nicht mehr als 180 Grad umfaßt. Aufgrund der Elastizität des gewählten Kunststoffs, beispielsweise eines auch für die Taschen 3 und die Klammern
5 bis 8 bevorzugten Verbunds aus PA und PE, ist in gewissen Grenzen eine Anpassung an unterschiedliche Flaschendurchmesser gegeben, genauso wie auch bei den Taschen 3 des Transportsterns 1. Der Mittelschenkel der Taschen 4 weist eine quadratische Bohrung 35 auf, die zur Innenseite des Transportsterns 2 hin durch einen Schlitz geöffnet ist. Im Bereich des Schlitzes 36 ist die Klammer abgerundet, so daß sie bei Aufbringung einer entsprechenden radialen Kraft auf den Bolzen 12 aufgeschnappt bzw. von diesem abgezogen werden kann. Durch die quadratische Formgebung von Bolzen 12 und Bohrung 35 ist gleichzeitig eine Drehsicherung der Klammer 4 gegeben. Das Abziehen und Aufschnappen wird noch dadurch erleichtert, daß bei einem Zusammendrücken der freien Enden der Seitenschenkel der Klammer 4 der Schlitz 36 vergrößert wird. Beim Transportstern 2 ist somit ein Austausch einzelner Klammern 4 besonders schnell und ohne Werkzeug durchführbar, wobei die Bolzen 12 nicht entfernt werden müssen.
Im mittleren, zylindrischen Bereich jedes Bolzens 12 sind dicht übereinander zwei Klammern 7, 8 schwenkbar gelagert. Abgesehen von dem Unstand, daß diese beiden Klammern 7, 8 auf dem gleichen Bolzen 12 schwenkbar gelagert sind, entsprechend sie in ihrer Grundform und in ihrer Funktion sowie hinsichtlich des Aufbaus ihrer Steuereinrichtung 16 den Klammern 5, 6 des Transportsterns 1. Auch das Austauschen beschädigter Klammern 7, 8 durch seitliches Herausnehmen des betreffenden Bolzens 12 zwischen den Ringen 14 und 15 nach Lösen zweier Schrauben 34 entspricht ansonsten dem bereits beschriebenen Reparaturvorgang beim Transportstern 1.

Claims (18)

Dr.-Ing. E.h. Hermann Kronseder pat-ha-jo/649-DE 93086 Wörth/Donau 1. Februar 1995 Transportstern für Gefäße Schutzansprüche
1. Transportstern für Gefäße mit einem Grundkörper, mehreren an dessen Umfang vorgesehenen Taschen, sowie mit steuerbaren Klammern zur Halterung von Gefäßen in den Taschen, wobei die Klammern auf parallel zu dessen Mittelachse am Grundkörper befestigten Bolzen stecken, dadurch gekennzeichnet, daß jede Tasche (3, 4) als separates Formteil ausgebildet und einzeln lösbar auf den Bolzen (10, 11, 12) mit den Klammern (5 bis 8) fixiert ist.
2. Transportstern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (4) einzeln auf die Bolzen (12) aufgeschnappt sind.
3. Transportstern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (3) einzeln auf die Bolzen (10, 11) aufgesteckt sind.
4. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammern (5 bis 8) schwenkbar auf den Bolzen (10, 11, 12) gelagert sind.
5. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß über und unter jeder Klammer (5 bis 8) jeweils eine Tasche (3, 4) auf den gleichen Bolzen (10, 11, 12) fixiert ist.
6. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der .Grundkörper (13) zwei parallele Scheiben und/oder Ringe (14, 15) aufweist, zwischen denen die Bolzen (10, 11, 12) mit den darauf fixierten * Klammern (5 bis 8) und Taschen (3,4) lösbar befestigt sind.
7. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Tasche (3) auf jeweils zwei benachbarten Bolzen (10, 11) drehfest fixiert ist, und daß auf jedem der beiden Bolzen (10, 11) eine Klammer (5, 6) schwenkbar gelagert ist, wobei die beiden Klammern (5, 6) eine der Tasche (3) zugeordnete Greifzange bilden.
8. Transportstern nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen (10, 11) durchgehend zylindrisch sind.
9. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jede Tasche (4) auf jeweils einem Bolzen (12) drehfest fixiert ist und daß auf dem gleichen Bolzen (12) zwei Klammern (7, 8) schwenkbar gelagert sind, die eine der Tasche (4) zugeordnete Greifzange bilden.
10. Transportstern nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (12) auf Höhe der Klammern (7, 8) einen zylindrischen und auf Höhe der Taschen (4) einen polygonförmigen Querschnitt hat.
11. Transportstern nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klammern (5, &dgr; bzw. 7, 8) jeder Greifzange als Doppelhebel ausgebildet sind, deren radial nach außen weisende Greifarme beiderseits der zugehörigen Tasche (3 bzw. 4) liegen und an deren radial nach innen weisenden Gegenarmen eine Steuereinrichtung (16) angreift.
12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (16) einen drehbar im Grundkörper (13) gelagerten Nocken (17) aufweist, der zwischen den Gegenarmen von zusammengehörigen Klammern (5, 6 bzw. 7, 8) sitzt und in mindestens einer Winkelposition (Schließposition) die beiden benachbarten Gegenarme auseinanderdrängt und in mindestens einer anderen Winkelposition (Öffnungsposition) eine Annäherung der Gegenarme, ggf. unter Einwirkung eines Federelements (21), zuläßt.
13. Transportvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Nocken (17) im wesentlichen durch zwei parallele Abflachungen einer Steuerwelle (18) gebildet wird, die parallel zu den Bolzen (10, 11, 12) drehbar im Grundkörper (13) gelagert ist.
14. Transportstern nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß am Nocken (17) oder an der Steuerwelle (18) mindestens ein Steuerhebel (19, 20) befestigt ist, der zusammen mit ortsfest an der Umlaufbahn des Transportsterns (1, 2) starr oder steuerbar angeordneten Anschlägen (22, 23) eine Verstellung des Nockens (17) und damit ein Öffnen bzw. Schließen der Klammern (5 bis 8) bewirkt.
15. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (13) mit den Bolzen (10, 11, 12) und den darauf fixierten Taschen (3, 4) und Klammern (5 bis 8) eine ringförmige Baueinheit bildet, die lösbar auf einer mit mehreren radialen Armen (24) ausgestatteten Nabe (25) befestigt ist.
16. Transportstern nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (21) durch eine über die Gegenarme zweier zusammengehöriger Klammern (5, 6 bzw. 7, 8) gespannte Zugfeder gebildet wird.
17. Transportstern nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenarme zweier zusammengehöriger Klammern (5, 6 bzw. 7, 8) mit den Nocken (17) in der Schließposition stabilisierenden Ausnehmungen (33) versehen sind.
18. Transportstern nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammern (5 bis 8) und die Taschen (3, 4) aus Kunststoff bestehen.
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