DE29501849U1 - Anordnung aus einem Gehäuse, einer Schaltungsträgerplatte und Zuleitungen - Google Patents
Anordnung aus einem Gehäuse, einer Schaltungsträgerplatte und ZuleitungenInfo
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Description
Patentanwälte
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier
Dipll ng. DJendryssek-Neumonn Dr. phi/, not Rudolf Bauer-1990
Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991
DODUCO GMBH + Co. Dr. Eugen Dürrwächter D-75181 Pforzheim
Anordnung aus einem Gehäuse, einer Schaltungsträgerplatte und Zuleitungen
Beschreibung:
Die Erfindung geht aus von einer Anordnung mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Eine
solche Anordnung ist aus der WO 92/20096 bekannt. In das bekannte Gehäuse führen aus einem Leadframe bzw. Stanzgitter
gebildete steife Zuleitungen geradlinig in das Gehäuse hinein, indem sie eine Gehäusewand durchqueren,
in die sie beim Spritzgießen des Gehäuses mit dem Kunststoff eingespritzt wurden. Auf einer Trägerplatte, die auf
dem Gehäuseboden befestigt ist, befindet sich ein elektronisches Bauteil, z.B. ein integrierter Schaltkreis,
und dessen Anschlußkontakte sind über dünne Drähte durch
Westliche Karl-Friedrich-Straße29-31 D-75172Pforzheim Tel. (07231 )'l'02270/90 Fax (07231) 101144 Telex783929patma d
&igr; mti
Bonden mit den in das Gehäuse eingespritzten Zuleitungen verbunden. Das Bonden ist eine aufwendige Technik; sowohl
bei der Schaltungsträgerplatte als auch bei den eingespritzten Zuleitungen müssen bondfähige Oberflächen bereitgestellt
werden. Weiterhin ist nachteilig, dass Bondverbindungen irreparabel sind; bereits bei der Montage
der Schaltungträgerplatte führt der Ausfall nur einer Bondverbindung zum Ausfall des gesamten Produktes in einer
sehr hohen Stufe der WertSchöpfung. Da bei modernen,
integrierten Schaltungen und Hybridschaltungen zahlreiche Bondverbindungen herzustellen sind, liegt hierin
ein nicht zu vernachlässigendes Kostenrisiko.
Alternativ ist es bekannt, die Schaltungsträgerplatte mit den Zuleitungen zu verlöten. Dabei kann die Schaltungsträgerplatte
direkt oder über Kabel mit den eingespritzten Zuleitungen verbunden werden, was nicht nur
mehrere Arbeitsgänge erfordert, sondern zu einer gegen Vibrationen empfindlichen Anordnung führt, so dass zusätzlich
geeignete Maßnahmen zur Schwingungsdämpfung getroffen werden müssen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Weg aufzuzeigen, wie Schaltungsträgerplatten,
insbesondere solche, die nur einseitig kaschiert sind, mit geringerem Aufwand und ohne dass die elektrischen
Verbindungen zwischen Zuleitungen und Schaltungsträger-
platte vibrationsempfindlich sind, eingebaut werden können.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anordnung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche .
Erfindungsgemäss wird die Schaltungsträgerplatte weder
durch Löten noch mittelbar durch gebondete Drähte mit den Zuleitungen verbunden, sondern dadurch, dass die
frei in den Gehäuseinnenraum ragenden Endabschnitte der Zuleitungen durch Löcher in der Schaltungsträgerplatte
hindurchgeführt werden und dabei in elektrische Kontakte
eingepreßt werden, die an der Schaltungsträgerplatte angebracht sind und die Löcher umgeben. Das hat eine Reihe
von Vorteilen:
- Es werden keine bondfähigen Oberflächen benötigt, an welche sonst erhöhte Anforderungen gestellt werden
müssen.
- Beim Einbau der Schaltungsträgerplatte in das Gehäuse ist auch kein Lötvorgang erforderlich.
- Mechanische Befestigung und elektrische Kontaktierung erfolgen in einem Arbeitsgang.
- Das Einsetzen der Schaltungsträgerplatte in das Gehäuse kann voll automatisch- erfolgen.
- Wenn die frei in den Innenraum des Gehäuses ragenden Endabschnitte der Zuleitungen lang
genug sind, können sie auch mehrere Schaltungsträgerplatten übereinander angeordnet aufnehmen.
- Durch das Einpressen ergibt sich ein sehr zuverlässiger elektrischer Kontakt, der gegenüber
Schwingungen weniger empfindlich ist als eine Lötverbindung, da durch die Pressung über lange
Zeit eine Kontaktkraft erhalten bleibt.
- Die Schaltungsträgerplatte muss, da sie durch das Einpressen der Endabschnitte der Zuleitungen
nicht nur elektrisch, sondern auch mechanisch befestigt wird, zur Fixierung keine Berührung
mehr mit einer Gehäusewand haben. Schwingungen, die auf das Gehäuse einwirken, werden deshalb
nicht unmittelbar auf die Schaltungsträgerplatte übertragen, sondern nur mittelbar über die frei
in das Gehäuseinnere ragenden Endabschnitte der Zuleitungen und erreichen die Schaltungsträgerplatte
deshalb nur gedämpft, insbesondere wenn man die Endabschnitte der Zuleitungen flexibel
ausbildet.
Da die Endabschnitte der Zuleitungen begrenzt seitlich ausweichen können, ist die Schaltungsträgerplatte durch
die Einpreßverbindung nicht absolut in ihrer Lage fixiert, Soweit das jedoch gewünscht sein sollte, kann man das
durch ein oder mehrere zusätzliche Verbindungselemente erreichen, die vom Gehäuse ausgehen und die Schaltungsträgerplatte
zusätzlich mechanisch mit dem Gehäuse verbinden. Bei den Verbindungselementen kann es sich z.B.
um Schrauben oder Stifte handeln oder um einen dem Gehäuse angeformten oder sonstwie mit ihm verbundenen
Pfosten, welcher die Schaltungsträger z.B. in ihrer Mitte durchquert. Auf diese Weise können empfindliche
Weichlotverbindungen, soweit vorhanden, vor der Einwirkung von Stoßen auf das Gehäuse geschützt werden.
Um trotz der zusätzlichen Fixierung Ausgleichsbewegungen {z.B. infolge von Wärmedehnungen) zuzulassen,
greifen die Verbindungselemente bevorzugt nur einseitig an der Schaltungsträgerplatte an oder wird
die Schaltungsträgerplatte nur an einem Punkt zu-0 satz lieh fixiert.
Die Kontaktgabe zwischen den Endabschnitten der Zuleitungen und den von der Schaltungsträgerplatte getragenen
Kontakten ist dann besonders zuverlässig, wenn die Zuleitungen beim Einpressen in die Kontaktstücke
mit diesen kalt verschweißen, was man leicht erreichen kann, wenn man die Endabschnitte der Zuleitungen
mit einer Einführfase ausstattet und sie im übrigen scharfkantig und mit einem geringen Übermaß
ausbildet.
Die Kontaktstücke selbst werden an der Schaltungsträgerplatte vorzugsweise formschlüssig befestigt,
z.B. nach Art von Hohlnieten, können in die Löcher der Schaltungsträgerplatte aber auch eingerastet
werden. Es genügt sogar, sie lediglich einzupressen und nur einseitig einen Flansch vorzusehen, nämlich
auf jener Seite der Schaltungsträgerplatte, auf welcher die Leiterbahnen verlaufen, mit denen über
das Kontaktstück eine elektrische Verbindung herzustellen ist, am einfachsten dadurch, dass der Flansch
auf einer entsprechenden Leiterbahn aufliegt, ggfs. mit ihr verlötet ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Schaltungsträgerplatten nach Wahl mit der
Bestückungsseite nach oben oder nach unten weisend eingesetzt werden können.
• ·
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt.
Figur 1 zeigt einen Vertikalschnitt durch ein Kunststoffgehäuse mit eingebauter Schal
tungsträgerplatte,
Figur 2 zeigt im Vertikalschnitt als Detail die
Anordnung von zwei Schaltungsträgerplatten übereinander auf gemeinsamen Zuleitungen
eines Gehäuses,
Figuren 3-9 zeigen unterschiedliche Ausführungsformen
von Kontaktstücken auf einer Schaltungsträgerplatte
(a) in der Draufsicht und
(b) im Vertikalschnitt durch die Schaltungsträgerplatte
,
Figur 10 zeigt eine Draufsicht auf ein geöffnetes
Kunststoffgehäuse mit eingebauter Schaltungsträgerplatte,
und
Figur 11 zeigt den Schnitt A-A durch das in Figur 5 dargestellte Gehäuse.
Figur 1 zeigt ein durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestelltes,
nach oben offenes Gehäuseunterteil 1, in dessen Boden 2 aus einem Stanzgitter gebildete elektrische Zuleitungen
3, 3a eingebettet sind. Die Zuleitungen werden vor dem Spritzgießen in die Spritzgießform eingelegt. Zur Bildung
eines Steckers 4 ist seitlich am Gehäuse ein Ansatz angeformt mit einer Ausnehmung 5, in welcher die als Kontaktstifte
dienenden einen Enden der Zuleitungen 3, 3a liegen.
Im Boden 2 sind von den Zuleitungen 3, 3a Endabschnitte 6 und 7 nach oben abgewinkelt und ragen dadurch aus dem
Boden heraus und erstrecken sich frei in den Innenraum 8 des Gehäuses. Sie tragen eine Schaltungsträgerplatte 9,
welche zu diesem Zweck Löcher 10 hat. Den Löchern 10 sind Kontaktstücke 11 zugeordnet, bei denen es sich im Ausführungsbeispiel
gemäss Figur 1 um Klammern handelt, die vorzugsweise aus einem Federwerkstoff wie Kupfer-Beryllium
bestehen und Löcher haben, die mit dem Loch fluchten. Der auf der Bestückungsseite der Schaltungsträgerplatte
9 liegende Schenkel - in der Darstellung gemäss Figur 1 der obere Schenkel - der Kontaktklammer
11 ist vorzugsweise mit einer Leiterbahn 14 der Schaltungsträgerplatte verlötet. Der Lötpunkt ist mit der Bezugszahl
12 bezeichnet. Die Schaltungsträgerplatte trägt elektrische und/oder elektronische Bauteile 13, auf
deren Art es im Rahmen der Erfindung nicht ankommt.
Die Endabschnitte 6 und 7 der Zuleitungen sind an der Spitze angefast, haben einen rechteckigen Querschnitt
und sind scharfkantig mit geringem Übermaß gegenüber der lichten Weite der Löcher in den Kontaktklammern 11
ausgebildet, so dass sie beim Einpressen in die Kontaktklammern 11 kalt mit ihnen verschweißen, wodurch nicht
nur ein zuverlässiger elektrischer Kontakt hergestellt wird, sondern die Schaltungsträgerplatte 9 auch mechanisch
gehalten und fixiert wird in einer Lage, in welcher sie mit keiner der Gehäusewände unmittelbaren Kontakt hat.
m &Lgr; &Lgr; 9 &Lgr; ♦#
Das Gehäuse kann nach oben in an sich bekannter Weise durch einen Deckel verschlossen werden, der aufgeklebt
oder aufgeschweißt werden kann.
Bei entsprechender Bauhöhe und Länge der Endabschnitte &bgr; und 7 der Zuleitungen 3, 3a können auch mehrere
Schaltungsträgerplatten 9, 9a übereinander auf denselben Endabschnitten 6 und 7 montiert werden (Figur 2).
Als Kontaktstücke für die Verbindung zwischen Zuleitungen und Schaltungsträgerplatte müssen nicht unbedingt Klammern
wie in Figur 1 und im Detail in Figur 4 dargestellt verwendet werden. Andere Möglichkeiten von Kontaktstücken
sind in den Figuren 3 und 5 bis 9 dargestellt, wobei gleiche oder einander entsprechende Teile jeweils mit
denselben Bezugszahlen bezeichnet sind.
In Figur 3 hat das Kontaktstück 11 die Gestalt einer Durchkontaktierung mit Flanschen auf beiden Seiten der
Schaltungsträgerplatte 9, wobei einer der Flansche 15 die elektrische Verbindung zu einer Leiterbahn 14 auf
der Schaltungsträgerplatte herstellt.
In Abwandlung davon zeigt Figur 5 ein Kontaktstück 11 mit einem Flansch 15 auf der Bestückungsseite und
Widerhaken 16 auf der gegenüberliegenden Seite der Schaltungsträgerplatte. Ein solches Kontaktstück kann
in das Loch der Schaltungsträgerplatte einfach einge-
• ·
- 10 -
rastet werden.
Figur 6 zeigt als Kontaktstück 11 eine Hülse mit einem Flansch 15 auf der Bestückungsseite der Schaltungsträgerplatte,
wo sie Kontakt mit einer Leiterbahn 14 macht. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Hülse
umgebördelt.
Figur 7 zeigt als Kontaktstück 11 eine Hülse mit einem Flansch 15 auf der Bestückungsseite in Kontakt mit
einer Leiterbahn 14, die Hülse ist eingepreßt und kann mit der Leiterbahn verlötet sein.
Figur 8 zeigt als Kontaktstück ein Plättchen mit einem hülsenartigen Fortsatz und daneben mit zwei Widerhaken
18. Dieses Kontaktstück erfordert zur Montage neben der Bohrung 10, welche zum Einpressen der elektrischen
Zuleitung dient, noch zwei Montagebohrungen 19, durch welche die Widerhaken 18 hindurchgesteckt werden.
20
Figur 9 zeigt ein Kontaktstück ähnlich wie das in Figur 8 dargestellte, jedoch mit nur einem Widerhaken
18 seitlich neben dem hülsenförmigen Fortsatz 17.
Die Figuren 10 und 11 zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Gehäuses mit einer eingebauten Schaltungsträgerplatte 9,
auf welcher sich eine empfindliche Weichlötstelle 20 befindet, die einen Endabschnitt 21 einer elektrischen Zuleitung
3 mit der Schaltungsträgerplatte 9 verbindet. Beidseits der Weichlötstelle 20 hat die Schaltungsträger-
platte 9 je eine Bohrung 22, 23, mit welcher sie auf Pfosten 24, 2 5 aufgesteckt ist, die vom Boden 2 des
Gehäuses hochstehen und diesem einstückig angeformt sind. Fixiert ist die Schaltungsträgerplatte 9 dadurch,
dass die Pfosten 24, 25 durch Warmpressen mit einem Kopf versehen wurden.
Claims (9)
1. Anordnung aus einem Gehäuse (1) aus Kunststoff,
aus einer im Gehäuse {1) fest angeordneten Schaltungsträgerplatte (9) und aus elektrischen Zuleitungen
(3, 3a), welche eine Wand (2) des Gehäuses (1) durchqueren und frei in den Gehäuseinnenraum (8) ragen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltungsträgerplatte {9) Löcher (10) hat in einer mit der Anordnung
der in den Gehäuseinnenraum (8) ragenden Endabschnitte (6, 7) der Zuleitungen übereinstimmenden Anordnung,
und dass die Löcher (10) von an der Schaltungsträgerplatte (9) angebrachten Kontaktstücken (11) umgeben
sind, in welche die Endabschnitte (6, 7) der Zuleitungen (3, 3a) eingepreßt sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Enden (6, 7) der Zuleitungen (3,3a)
mit den Kontaktstücken (11) kalt verschweißt sind. 20
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kontaktstück (11) eine
in das Loch (10) eingefügte Hülse ist, welche mit einer Leiterbahn (14) der Schaltungsträgerplatte (9)
verbunden ist, ihr insbesondere mit einem Flansch (15) aufliegt.
- 13 -
4. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Endabschnitte (6, 7)
ein Rechteckprofil haben und scharfkantig sind.
5. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltungsträgerplatte
(9) im Gehäuse {1) allein durch die Zuleitungen (3, 3a) gehalten ist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schaltungsträgerplatte (9) das Gehäuse (1) nicht berührt.
7. Anordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, da- durch gekennzeichnet, dass die Schaltungsträgerplatte
(9) nicht nur durch die Zuleitungen {3, 3a), sondern ergänzend durch ein oder mehrere mechanische Verbindungselemente
(24,25), welche vom Gehäuse (1) ausgehen, in ihrer Lage im Gehäuse (1) fixiert sind.
20
20
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass das bzw. die Verbindungselemente (24,25) nur an
einem der Randbereiche der Schaltungsträgerplatte (9) angreifen.
25
25
9. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als Verbindungselement (24,25) ein die Schaltungsträgerplatte
(9) durchdringender Pfosten vorgesehen ist.
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Publications (1)
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