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Kanal- bzw. Schachtreinigungsvorrichtung an einem
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Fahrzeug, insbesondere Kanalräumwagen Die Erfindung betrifft eine
Kanal- oder Schachtreiningsvorrichtung an einem Fahrzeug, insbesondere Kanslräumwagen,
mit mindestens einem am Fahrzeug schwenkbar gelagerten Ausleger, und mit wenigstens
einer Schlauchaufnahme, vorzugsweise Schlauchtrommel bzw. -haspel, für einen Schlauch
zum Reinigen bzw. Räumen des Kanales bzw. Schachtes, wobei die Schlauchaufnahme
gegebenenfalls am Ausleger angeordnet, bzw.
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am Verschlußdeckel des Schlammbehälters angebracht ist.
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Bei den bekannten Vorrichtungen dieser Art ist die Schlauchaufnahme
am freien Ende des Auslegers angeordnet, um durch Verschwenken des Auslegers bei
großer flanövrierbewegung des Fahrzeuges den Schlauch in die entsprechende Stellung
zum Einführen in den Kanal bzw. Schacht zu bringen. Der Nachteil dieser Ausführung
ist das große Eigengewicht der Schlauchaufnahme samt Schlauch, die sich am freien
Ende des Auslegers
befindet und somit eine extrem gewichtsintensive
Bauweise bedingt, sowie die unerläßliche Verschiebung des Fahrzeuges durch Verschwenken
des Auslegers um den Kanal schacht zu erreichen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu vermeiden, und eine
Vorrichtung zu schaffen, die eine günstigere Gewichtsverteilung und leichtere Bedienung
besitzt, und somit eine gewichtssparendere und einfache Konstruktion ermöglicht.
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Dies wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs genannten
Art dadurch erreicht, daß die Schlauchaufnahme bei Anordnung unter, bzw. auf dem
Ausleger im Bereich vor dessen Schwenkachse, insbesondere koaxial zu dieser, angeordnet
oder am Fahrzeug selbst vertikal drehbar angebracht ist, und daß im Bereich des
freien Endes des Auslegers wenigstens eine Umlenkvorrichtung für den Schlauch vorzugsweise
eine selbsteinpendelnde Umlenkrolle, vorgesehen ist.
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Mit dieser Anordnung ist es möglich jCe beliebigen r;iL-t, ohne das
Fahrzeug selbst örtlich zu verändern, im Scha:eSkbereich des Auslegers zu erreichen.
Durch die Erfindung ist es auch möglich, eine Kanalreinigung hinter einem Hindernis
wie z. B. einer Mauer, Straßenleitschiene, Umzäunung u.ä.
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ohne aufwendige Umlenkvorrichtungen durchzuführen. Zur besseren Aufspulung
des Kanalschlauches wird der Ausleger mit der Haspelkonsole arretiert.
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Die Reichweite und der Schwenkwinkel des Auslegers unterliegen an
sich keinen Grenzen. Jedoch sollte es sich um Abzessungen handeln, die das Gesamtaufbaugewicht
des Fahrzeuges nicht wesentlich vergrößern.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß zum Verändern des
Abstandes der Umlenkvorrichtung vom Fahrzeug die Länge des Auslegers, insbesondere
teleskopartig oder durch eine zusammenklappbare Ausbildung, veränderbar ist.
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Hiebei kann als Bedienungserleichterung wenigstens eine Verstelleinrichtung,
z. 3. ein druckmittelbetätigbarer oder elektrisch angetriebener Verstellzylinder,
zum Verändern der Länge des Auslegers vorgesehen sein.
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Um den Bedienungskomfort zu erhöhen, kann zum Verschwenken des Auslegers
um eine zur Fahrtebene im wesentlichen senkrechte Achse ein, z. B. druckmittelbetätigbarer
oder elektrisch angetriebener, Schwenkantrieb vorgesehen sein.
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Dabei können die Verstelleinrichtung zum Verändern der Länge des Auslegers
und der Schwenkantrieb zum Verschwenken des Auslegers miteinander verbunden und
wahlweise betätigbar se.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnungen, in denen Aus£ührungsbeispiele
des Ertindungsgegenstandes dargestellt sind, näher beschrieben.
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Es zeigen: Fig. 1 das fleck eines Kanairäumwagens mit der erfindungsgemäßen
torric2atwn>, Fig. la einen Grundriß zu Fig. 1, Fig. 2 das lIeck eines Wagens
mit einer anderen erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 3 eine weitere Ausführung,
Fig. 4 eine Draufsicht eines Transportbehälters eines fahrzeuges mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, Fig. 4a eine Ansicht auf Fig. 4, und Fig. 5 eine weitere Ausführungsform.
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In Fig. 1 und 1a ist das Jleck 1,2 eines kombinierten Ifochdruck-Kanalreinigungs-
und Saugefahrzeuges mit drehbarer Schlauchhaspel 9 dargestellt, an deren Oberseite
ein Auslegerarm 3 schwenkbar angeordnet ist. Am freien, d.h. dem der Schlauchhaspel
9 gegenüberliegenden, Ende des in einer im wesentlichen horizontalen Ebene schwenkbaren
Auslegers 3 ist eine Umlenkvorrichtung
4 in Form einer Umlenkrolle
angeordnet, über die der von der Schlauchhaspel kommende und an seinem vorderen
Ende mit einer Kanalreinigungsdüse 11 versehene Schlauch 10 geführt ist. Die Umlenkrolle
4 ist um eine im wesentlichen horizontale Achse seibsteinpendelnd, frei vertikal
drehbar gelagert und in bezug auf den Ausleger 3 mittels Steckbolzen 13 höhenverstellbar
angebracht.
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Zum Verschwenken des Auslegers 3 ist ein hydraulischer Schwenkantrieb
7 mit einer Kraftübertragungseinrichtung, die ein Ritzel 6 aufweist, vorgesehen.
Zum Verändern der Länge des teleskopartig ausgebildeten Auslegers 3 ist ein druckmittelbetätigbarer
Verstellzylinder 8, z. B. ein Hydraulik- oder Pneumatikzylinder vorgesehen.
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Anstelle dieses Zylinders könnte auch ein elektrischer Verstellantrieb
vorgesehen werden.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist folgende: das
Fahrzeug wird in die Grobtosition gebracht und sodann eingebremst. Anschließend
wird der Auslegerarm 3 aus seiner zur Fahrtrichtung normal stehenden Traspor tstellun
etriegelt und in Richtung des Kanalschachtes 14 einbericatet.
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Danach wird entsprechend der jeweiligen Entfernung des Schachtes die
Länge des Auslegers eingestellt. Die Höhenverstellung der Umlenkvorrichtung 4 dient
zum besseren Einlegen des Spülschlauches in die Umlenkrolle. Nach Eicjustierung
des Gerätes werden die festzustellenden Teile fixiert und wird mit dem Ab spulen
des Schlauches 10 begonnen.
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Fig. 2 zeigt ein Behälterende 14 mit einer Haspellagerung 15, mit
einer Schlauchtroamel 18 samt einem Kanal spül schlauch 20, mit einer Umlenkrolle
19 und als Variante zur Fig. 1 einen klappbaren Auslegerarm 16, der sowohl horizontal
als auch im dargestellten Fall vertikal an das Fahrzeug angeklappt werden kann,
sowie eine funktionsmäßig bedingte, verschiebbare Umlenkvorrichtung 19, die in gleicher
Weise wie in Fig. 1 gezeigt, ausgebildet sein kann.
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Fig. 3 zeigt ebenfalls ein Behälterende 25, mit einem verschiebbaren
sowie um eine vertikale Achse drehbaren Auslegerarm 23, dem dazugehörigen Antriebsmechanismus
24, eine verschiebbare Schlauchumlenkvorrichtung 21, sowie die Um-Umlenkrolle 22
selbst. Bei dieser Anordnung ist der Auslegerarm 23 maximal gleichlang wie die höchste
zulässige Fahrzeugbreite auszubilden. Bei der Transportstellung des Auslegerarmes
befindet sich dieser normal zur Fahrtrichtung.
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Die Schlauchaufnahme 18 und der Schlauch 20 sind wie beim vorhergehenden
Ausführungsbeispiel ausgebildet und werden mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
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Fig. 4 und 4a zeigen einen Transportbehälter 26 eines Fahrzeuges in
Grund- und Aufriß. An dem Behälter 26 ist an einer Längsseite in einem Lager 28
ein schwenkbarer Ausleger 27 gelagert. Im Abstand davon ist am Behälter 26 ein Haspeldrehlager
31 mit einer Haspeltrommel 32 vorgesehen. 3 An leger 27 ist eine drehbare und verschiebbare
Schlauchu~le-kvorrichtung 33, 34 mit einer Umlenkrolle 35 für einen Spulschlauch
36 vorgesehen. Mit einer Abspannung ;c ur,d einem Spannwiderlager 29 wird der Ausleger
abgespannt. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß ein sehr großer, vorgewählter
Arbeitsbereich parallel neben dem Fahrzeug bestrichen werden kann. Die drehbare
Anordnung 34 der Umlenkvorrichtung gewährleistet ein einwandfreies Aufspulen des
Ranalspülschlauches. Ferner ist bei dieser Anordnung auf Grund der Ab spannung eine
höhere Lastaufbringung möglich.
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Fig. 5 zeigt einen weiteren Verwendungszweck eines Auslegerarnes 38,
bei dem an Stelle des Spülschlauches ein Stahlseil 44 oder anderes Fordermittel
zum Heben von Lasten (z.B.
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Schlammkübel 46 oder Schachteinsätzen von manuellen Abscheiderreinigungen)
verwendet wird.
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Bei Nichtverwendung des Schwenkarmes 38 kann alternativ das Abspulen
des Seiles 44 direkt von der Seiltrommel 41 erfolgen.
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Der Schlamabehälter 37, die Schlauch- bzw, Seiltrommel 43, der Spülschlauch
42, der Haspelträger 39 und die Umlenkvorrichtung 40 mit der Umlenkrolle 45 haben
gleichbleibende Funktion wie bei den vorher beschriebenen Fig. 1 bis 4.
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Der Vorteil des Erfindungsgegenstandes gemäß Fig. 5 liegt in dem geringen
konstruktiven Mehraufwand, um gleichzeitig mit einer Vorrichtung ein Spülgerät sowie
ein Hebezeug zu erhalten. Sinngemäß läßt sich diese Variante mit den vorhergehenden
Figuren kombinieren.
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Das Drehlager des Schwenkarmes kann natürlich auch in jener Höhe montiert
werden, daß damit ein Schwenkwinkel von 360 Grad erreicht werden kann.
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Die Erfindung ist für kombinierte Hochdruck-Kanalreinigungsaufbauten
mit Schlammsaugeanlage sowie Hochdruck-Kanalreinigungswagen und ähnliche Fahrzeuge
vorgesehen. Der Schlauch kann dabei ein Spülschlauch oder auch nur ein Saugschlauch,
z. 3.
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zum Räumen von Senkgruben oder dgl. sein. Die erfindunE-mäße Vorrichtung
muß dabei nicht unbedingt am Heck des rzeuges, sondern kann auch seitlich am Fahrzeug
angeordnet werden. Die Längenänderung des Auslegers kann stufenweise ower stufenlos
erfolgen. Gleiches gilt für die Höhenverstellung der Umlenkvorrichtung.
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