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DE2943341A1 - Zahnradantrieb fuer schmutzbelastete maschinen, insbesondere fuer eine bodenkehrmaschine - Google Patents

Zahnradantrieb fuer schmutzbelastete maschinen, insbesondere fuer eine bodenkehrmaschine

Info

Publication number
DE2943341A1
DE2943341A1 DE19792943341 DE2943341A DE2943341A1 DE 2943341 A1 DE2943341 A1 DE 2943341A1 DE 19792943341 DE19792943341 DE 19792943341 DE 2943341 A DE2943341 A DE 2943341A DE 2943341 A1 DE2943341 A1 DE 2943341A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
gear
tooth gaps
dirt removal
dirt
removal slots
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19792943341
Other languages
English (en)
Inventor
Rainer 5408 Nassau Friedrich
Johannes Liebscher
Alfons 5409 Oberndorf Schreiber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Leifheit International GmbH
Original Assignee
Leifheit International Guenter Leifheit GmbH
Leifheit International GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Leifheit International Guenter Leifheit GmbH, Leifheit International GmbH filed Critical Leifheit International Guenter Leifheit GmbH
Priority to DE19792943341 priority Critical patent/DE2943341A1/de
Publication of DE2943341A1 publication Critical patent/DE2943341A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L11/00Machines for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L11/40Parts or details of machines not provided for in groups A47L11/02 - A47L11/38, or not restricted to one of these groups, e.g. handles, arrangements of switches, skirts, buffers, levers
    • A47L11/4072Arrangement of castors or wheels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L11/33Carpet-sweepers having means for storing dirt
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47L11/4036Parts or details of the surface treating tools
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    • A47L11/4063Driving means; Transmission means therefor
    • A47L11/4069Driving or transmission means for the cleaning tools

Landscapes

  • Nozzles For Electric Vacuum Cleaners (AREA)

Description

  • Kennwort: Geschlitzes Antriebsritzel"
  • Zahnradantrieb für schmutzbelastete Maschinen, insbesondere für eine Bodenkehrmaschine Die Erfindung betrifft einen Zahnradantrieb für schmutzbelastete Maschinen, insbesondere für eine Bodenkehrmaschine mit einer in deren Gehäuse quer zur Verschieberichtung angeordneter Walzenbürste, die an ihren beiden Enden mit je einem Laufrad antreibbar ist und dabei jeweils ein Zahnrad aufweist, welches mit einem drehschlüssig am Laufrad vorgesehenen Zahnrad in Wirkverbindung steht.
  • Bei solchen bekannten schmutzbelasteten Maschinen, wie Bodenkehrmaschinen hat sich in der Praxis als nachteilig erwiesen, daß der mit der Walzenbürste aufgewirbelte Schmutz, Staub od.dgl. auch in die Zahnradverbindungen gelangt und sich in den Zahnlücken festsetzt und somit die Gängigkeit des Antriebes der Walzenbürste beeinträchtigt, insbesondere, wenn die Zahnlücken an einer Seite verschlossen sind. Durch den dann für den Antrieb der Walzenbürste erforderlichen Kraftaufwand können Zähne von den Zahnrädern herausbrechen, zumal die Zahnräder in der Regel aus Kunststoff gefertigt sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zahnradantrieb für schmutzbelastete Maschinen, insbesondere für eine Bodenkehrmaschine der eingangs erläuterten Art zu schaffen, bei der solche Nachteile vermieden sind und die Getriebeverbindung durch Schmutz, Staub od. dgl. nicht beeinträchtigt wird, selbst wenn die Zahnlücken einendig verschlossen sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß von jedem Zahnradpaar mindestens ein Zahnrad mit Schmutzabführschlitzen versehen ist, die in die Böden der Zahnlücken eingebracht sind. Dadurch wird in einfacher Weise, der beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bodenkehrmaschine sich in den Zahnlücken ansammelnde Schmutz, Staub od.dgl.
  • in die Schmutzabführschlitze gedrückt, so daß eine Beeinträchtigung der Getriebeverbindung nicht eintritt.
  • Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze können die Breite der Verzahnung erfassen.
  • Dadurch wird in einfacher Weise auf der gesam-ten Breite der Verzahnung der in die Zahnlücken gelangte Schmutz, Staub od.dgl. abgeführt.
  • Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze können radial nach innen verlaufen. Die Schmutzabführschlitze verlaufen somit im wesentlichen in der gleichen Richtung, in der die Zähne des Gegenzahnrades auf ihrer Bewegungsbahn eingreifen und mit denen der Schmutz, Staub od.dgl. in die Schrnutzabführschlitze gedrückt wird.
  • Bei dem an der WalzenbUrste vorgesehenen Zahnrad können die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze in einem zentrisch vorgesehenen Sackloch münden. Der in die Zahnlücken gelangende Schmutz wird somit durch die Schmutzabführschlitze zu einem zentrisch vorgesehenen Sackloch des Zahnrades gedrückt, so daß der Schmutz, Staub od. dgl. aus diesem Sackloch herausfallen kann.
  • Bei dem an dem Antriebslaufrad vorgesehenen Zahnrad können die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze in eine umlaufende Ringnut des Antriebslaufrades münden, wobei im Boden der umlaufenden Ringnut mehrere Schmutzabführlöcher vorgesehen sind. Der in die Zahnlücken gelangende Schmutz wird somit durch die Schmutzabführschlitze in die umlaufende Ringnut gedrückt, aus der der Schmutz durch die Schmutzabführlöcher herausfallen kann.
  • Die lichte Weite der in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze kann im wesentlichen der Breite der Zahnlücken entsprechen. Dadurch wird in einfacher Weise die gesamte Breite der Zahnlücken von der lichten Weite der Schmutzabführschlitze erfaßt, so daß eine zuverlässige Abführung des Schmutzes, Staubes od. dgl. erfolgt.
  • Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze können bei der Herstellung der Zähne im Spritzgußverfahren aus Kunststoff eingeformt sein. Dadurch wird in einfacher Weise die Herstellung der Zahnräder nicht verteuert, da die Schmutzabführschlitze bei der ohnehin erfolgenden Herstellung der Zähne im Spritzgußverfahren aus Kunststoff eingeformt werden.
  • Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze können an den Zahnrädern der Walzenbürste vorgesehen sein. Die Zahnräder der Walzenbürste sind in der Regel kleiner ausgebildet als die Zahnräder der Laufräder, um eine größere Umdrehungszahl der Walzenbürste zu erhalten. Die Zahnräder an der Walzenbürste weisen somit weniger Zähne und damit auch weniger Zahnlücken auf, so daß diese Zahnlücken schneller zum Verschmutzen neigen. Aus diesen Zahnlücken wird dann der Schmutz, Staub od.dgl. durch die Schmutzabführschlitze abgeführt. Vorteilhaft können die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze auch an den Zahnrädern der Antriebslaufräder vorgesehen sein, um ein Verschmutzen dieser Zahnräder zu vermeiden.
  • In vorteilhafter Weise können die Schmutzabführschlitze auch in beiden Zahnrädern vorgesehen sein, so daß dabei beide Zahnräder nicht verschmutzen können.
  • Auf der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt, und zwar zeigen: Fig.1 eine erfindungsgemäße Bodenkehrmaschine in schaubildlicher Darstellung, Fig.2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig.11 Fig.3 die erfindungsgemäße Bodenkehrmaschine in Unteransicht, Fig.4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig.2, teilweise weggebrochen, Fig.5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig.4 und Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5.
  • Die auf der Zeichnung dargestellte Bodenkehrmaschine 10 besteht aus einem Gehäuse 11, in dem eine quer zur Verschieberichtung angeordnete Walzenbürste 12 vorgesehen ist. Die Walzenbürste 12 ist dabei in einer nach unten offenen Aufnahme 13 des Gehäuses 11 angeordnet und ragt mit Teilen aus der Unterseite der Bodenkehrmaschine 10 heraus. Die Aufnahme 13 für die Walzenbürste 12 ist dabei im Bereich der rückseitigen Stirnseite der Bodenkehritiaschine 1Q vorgesehen.
  • Der Walzenbtrste 12 ist lediglich an einer Seite ein nach oben abnehmbarer und bis auf die Einwerföffnung 14 allseitig geschlossener Schmutzsammelbehälter 15 zugeordnet. Das Gehäuse 11 weist für die Aufnahme des von oben tzbaren Schmutzsammelbehälters 15 einen bis zur Unterseite durchgehenden Durchbruch auf und ist somit rahmenförmig aus Kunststoff gebildet. Das rahmenförmige Gehäuse 11 weist somit in dem einen Längssteg 17 die quer zur Verschieberichtung verlaufende Walzenbürste 12 auf. Der andere Längssteg 18 und die beiden Querstege 19 des rahmenförmigen Gehäuses 11 weisen einen etwa U-förmigen Querschnitt auf, wobei der dadurch gebildete Hohlraum nach unten offen ist. Das rahmenförmige Gehäuse 11 ist an der Unterseite mit einer Blechplatte 20 verschlossen. Die Blechplatte 20 verschließt somit an der Unterseite den für die Aufnahme des Schmutzsammelbehälters 15 vorgesehenen Durchbruch des rahmenförmigen Gehäuses 11. Ebenso werden die Hohlräume des Längssteges 18 und der Querstege 19 nach unten abgedeckt. Für die Befestigung der Blechplatte 20 an dem rahmenförmigen Gehäuse 11 sind dabei vier Befestigungsschrauben 21 vorgesehen, die entsprechende Löcher der Blechplatte durchgreifen und in entsprechende Gewindelöcher des Gehäuses 11 eingezogen sind.
  • Durch die Blechplatte 20 wird das rahmenförmige Gehäuse 11 versteift und erhält somit einen große Formstabilität.
  • Weiterhin dient die Blechplatte 20 der lösbaren Befestigung des Schmutzsammelbehälters 15. Der von oben einsetzbare Schmutzsammelbehälter 15 ist somit nicht am rahmenförmigen Gehäuse 11 gehaltert, sondern an der Blechplatte 20 lösbar befestigt, so daß eine dauerhafte Befestigung des Schmutzsammelbehälters 15 an der Bodenkehrmaschine 10 erzielt wird. Wie insbesondere aus der Fig.2 ersichtlich, weist die Blechplatte 20 an ihrer der Walzenbürste 12 zugekehrten Seite einen um etwa 1200 nach oben abgewinkelten Rand 22 auf, der eine Einwerfschräge 23 bildet. Mit dieser Einwerfschräge 23 wird der von der Walzenbürste 12 erfaßte Schmutz in den Schmutzaufnahmeraum 24 des Schmutzsammelbehälters 15 geführt. Der um etwa 1200 nach oben abgewinkelte Rand 22 dient zugleich zur Aufnahme der vorderen Unterkante 25 des Schmutzsammelbehälters 15. Beim Einsetzen des Schmutzsammelbehälters 15 in die Bodenkehrmaschine 10 ist zunächst die vordere Unterkante 25 des Schmutzsammelberhälters 15 unter den um etwa 1200 nach oben angewinkelten Rand 22 der Blechplatte 20 einzuführen. Die Blechplatte 20 weist an ihrem der Walzenbürste 12 abgekehrten Rand einen Durchbruch 26 für einen federbelasteten Schwenkhaken 27 auf. Der Schwenkhaken 27 weist an seinem den Durchbruch 26 der Blechplatte 20 durchgreifenden Ende eine Sperrnase 28 auf, der die Blechplatte 20 untergreift, so daß der Schrnutzsainmelbehälter 15 zuver-1essig an der Blechplatte 20 gehaltert ist.
  • Der Schmutzsammelbehälter 15 besteht aus einem Unterteil 29 und einem Oberteil 30. Die Verbindung zwischen dem Unterteil 29 und dem Oberteil 30 erfolgt mit nicht näher dargestellten Klemmverbindungen.
  • Der Unterteil 29 des Schmutzsammelbehälters 15 weist eine Bodenwand 31 auf, an der ringsum die nach oben verlaufende Seitenwand 32 angeformt ist. Am oberen Rand der Seitenwand 32 ist ein etwa waagerecht verlaufender Flansch 33 angeformt, der die beiden Querseiten und die der Walzenbürste abgekehrte Längsseite erfaßt. Dieser Flansch 33 dient zur Auflage des Schmutzsammelbehälters 15 auf den Längssteg 18 und den beiden Querstegen 19 des rahmenfbrmigen Gehäuses 11.
  • Der Oberteil 30 des Schmutzsammelbehälters 15 besteht aus eincr Oberwand 34, an der eine sich nach unten erstreckende Seitenwand 35 angeformt ist, die jedoch nicht die der Walzenbürste 12 zugekehrte Seite erfaßt. Dieser Bereich der Oberwand 34 legt sich heim eingesetzte Sc#mutzsaiTuelbehälter 15 auf die Oberseite des Längssteges 17 des rahmenförmigen Gehäuses 11 auf.
  • Die sich nach unten erstreckende Seitenwand 35 des Oberteiles 30 reicht bis zum äußeren Rand des Flansches 33 des Unterteiles 29. Die Seitenwand 35 des Oberteiles 30 weist an der der Walzenbürste 12 abgekehrten Seite eine nach innen gerichtete Einbuchtung auf, so daß eine Griffaussparung 36 gebildet wird. Der Flansch 33 des Unterteiles 29 ist hierzu ebenfalls mit einer Aussparung versehen.
  • Der Unterteil 29 des Schmutzsammelbehälters 15 weist für die Lagerungsaufnahme des Schwenkhakens 27 eine von einem U-förmigen, senkrecht verlaufenden Wandteil 37 gebildete Aufnahme 38 auf. Der Wandteil 37 ist am Boden des aus Kunststoff bestehenden Unterteiles 29 angeformt und ragt bis zur Innenseite der Oberwand 34 des Oberteiles 30. Der von dem U-förmigen Wandteil 37 eingeschlossene Boden des Unterteiles 29 weist einen Durchbruch 39 für das freie Ende des Schwenkhakens 27 auf. Der die Aufnahme 38 für den Schnkhaken 27 bildende U-förmigen Wandteil weist in den beiden parallel zueinander verlaufenden Schenkeln je einen etwa senkrechten Lagerschlitz 40 auf, der jeweils bis zum oberen, gegen die Innenwand des Oberteiles 30 ragenden Rand reicht und sich zum oberen freien Ende konisch erweitert.
  • Diese Laaerschlitze 40 dienen zur Aufnahme je eines an den beiden Seiten des Schwenkhelbes 27 angeformten Wandteiles 41. Die Wandteile 41 bilden mit den Lagerschlitzen 40 je eine Schneiden lagerung. Bei der Montage des Schmutzsammelbehälters 15 wird der Schwenkhebel 27 zunächst von oben in die Aufnahme 38 des Unterteiles 29 eingesetzt und dann der Oberteil 30 mit dem Unterteil 29 verbunden. Durch das Aufsetzen des Oberteiles 30 auf das Unterteil 29 ist dann der Schwenkhebel 27 zuverlässig in der Aufnahme 38 gehaltert.
  • Der Schwenkhaken 27 weist an seinem oberen Ende einen Betätigungsarm 42 auf, der durch einen Durchbruch 43 der Seitenwand 35 des Oberteiles 30 in die Griffaussparung 36 ragt. An dem freien Ende des Betätigungsarmes 42 ist eine quer verlaufende Griffplatte 44 angeformt, die sich in der Griffaussparung 36 erstreckt und beim Eingreifen in die Griffaussparung von der Bedienungsperson erfaßt werden kann. Bei diesem Erfassen kann der Betätigungsarm 42 des Schwenkhakens 27 nach oben verschwenkt werden entgegen der Wirkung einer Feder 45, so daß die Sperrnase 28 in die wirksame Stellung überführt wird. Dadurch kann der Schmutzsammelbehälters 15 von der Blechplatte 20 abgehoben werden.
  • Dem aus Kunststoff bestehenden Schwenkhebel 27 ist ein sich vom Betätigungsarm 42 nach unten erstreckender Federarm 45 angeformt, der sich mit seinem freien Ende gegen die der Walzenbürste 12 abgekehrten Seitenwand 32 des Unterteiles 29 des Schmutzsammelbehälters 15 anlegt und dadurch das freie Ende des Schwenkhebels 27 mit der Sperrnase 28 nach vorn in Richtung zur Walzenbürste 12 verschwenkt. Der Schwenkhaken 27 nimmt somit selbsttätig seine Sperrstellung ein. Beim Einsetzen des Schmut zsamrr.elbehälters 15 in die Bodekchraschine 10 trifft der Rücken 46 der Sperrnase 28 auf den Rand des Durchbruches 26 der Blechplatte 20, so daß der Schwenkhaken 27 selbsttätig entgegen der Wirkung der Feder 45 in die Freigabestellung verschwenkt wird, bis die Sperrnase 28 unter die Blechplatte 20 schnappt.
  • Der einen etwa U-förmigen Querschnitt aufweisende Längssteg 18 des rahmenförmigen Gehäuses 11 trägt ein Laufrad 47, welches aus einem Durchbruch 48 der Blechplatte 20 herausragt.
  • Wie insbesondere aus der Fig.2 ersichtlich, ist die Walzenbürste 12 über ihrer gesamten Länge mit einer den Außenradius der Walzenbürste 12 angepaßten Abdeckung 49 versehen. Die Abdeckung 49 reicht mit ihrer einen Längskante 50 bis zur Oberkante der Einwerföffnung 14 des Schmutzsammelbehälters 15 und mit ihrer anderen Längskante 51 etwa bis zum zu reinigenden Boden. Die Abdeckung 49 weist an ihren Enden Seitenwände 52 auf, in denen Lagerbohrungen 53 für die mit Kunststoffverdickungen 54 versehenen Achsenden der Walzenbürste 12 vorgesehen sind.
  • Die aus den Seitenwänden 52 der Abdeckung 49 herausragenden freien Enden der Kunststoffverdickungen 54 sind jeweils mit Verzahnungen 55 versehen, so daß Zahnräder 63 gebildet werden.
  • An den Außenseiten der Seitenwände 52 der Abdeckung 49 sind Lagerzapfen 56 für Antriebslaufräder 57 vorgesehen. Auf den Lagerzapfen 56 ist dabei jeweils eine Metallbuchse 58 mit Preßsitz aufgesetzt, die als Lager für den Lagerdurchbruch 59 des Antriebslaufrades 57 dient. An den beiden Antriebslaufrädern 57, die aus Kunststoff bestehen, sind an den einander zugekehrten Seiten je eine ringförmige Reihe von Vorsprüngen 60 angeformt, die an ihren radial nach außen ragenden Enden als Zähne 61 ausgebildet sind und somit ein Zahnrad 62 bilden.
  • Das Zahnrad 62 eines jeden Laufrades 57 steht in Wirkverbindung mit je einem Zahnrad 63 der Walzenbürste 12. Bei einem Verschieben der Bodenkehrmaschine 10 über den zu reinigenden Boden drehen sich die Antriebslaufräder 57, so daß über die Zahnräder 62,63 die Walzenbürste 12 angetrieben wird, und zwar in entgegengesetzter Drehrichtung zu den Laufrädern 57. Die Zahnräder 62 weisen dabei eine Zähnezahl auf, die mindestens doppelt so groß ist, als die der Zahnräder 63 der Walzenbürste 12, so daß die Walzenbürste 12 mit einer größeren Umdrehungszahl angetrieben wird.
  • Die Seitenwände 52 der Abdeckung 49 weisen an den einander abqekehrten Seiten einen rippenförmigen Vorsprung 64 auf, der jeweils das Zahnradpaar 62,63 umfaßt und somit die Zähne 55,61 der Zahnräder 62,63 abdeckt. Der freie Rand des rippenförmigen Vorsprunges 64 stößt dabei gegen das Antriebslaufrad 57. Wie insbesondere aus der Fig. 5 ersichtlich, erfaßt das in strichpunktierter Linie dargestellte Antriebslaufrad 57 jedoch nicht den gesamten Bereich des rippenförmigen Vorsprunges 64, der das Zahnrad 63 umfaßt, so daß eine Öffnung 74 zum Herausfallen des sich gegebenenfalls ansammelnden Schmutzes, Staubes od.dgl.
  • gebildet ist.
  • Wie weiterhin aus der Fig. 5 ersichtlich, sind die Zahnräder 63 der Walzenbürste 12 mit Schmutzabführschlitzen 65 versehen, die in die dadurch nicht vorhandenen Böden der Zahnlücken 66 eingebracht sind. Die in die Böden der Zahnlücken 66 eingebrachten Schmutzabführschlitze 65 erfassen dabei die gesamte Breite der Verzahnung 55 und verlaufen radial nach innen und münden in einem zentrisch vorgesehenen Sackloch 67 des Zahnrades 63. Die lichte Weite der in die Böden der Zahnlücken 66 eingebrachten Schmutzabführschlitze 65 entspricht dabei der Breite der Zahnlücken 66, so daß die Zahnlücken 66 keine Böden aufweisen. Die Schmutzabführschlitze 65 sind bei der Herstellung der Kunststoffverdickungen 54 im Spritzgußverfahren zusammen mit der Verzahnung 55 eingeformt. Die Zähne 55 werden somit durch eine ringförmige Reihe von Vorsprüngen gebildet, die der Kunststoffverdickung 54 seitlich angeformt sind.
  • Wie bereits erläutert, ist das Zahnrad 62 eines jeden Antriebslaufrades 57 ebenfalls von einer ringförmigen Reihe von Vorsprüngen 60 gebildet, die an der Seitenfläche des Antriebslaufrades 57 angeformt sind, wobei die radial nach außen ragenden Enden als Zähne 61 des Zahnrades 62 ausgebildet sind.
  • Das Zahnrad 62 des Antriebslaufrades 57 ist somit ebenfalls mit Schmutzabführschlitzen 75 versehen, die in die dadurch nicht vorhandenen Böden der Zahnlücken 76 eingebracht sind.
  • Diese Schmutzabführschlitze 75 erfassen dabei die gesamte Breite der Verzahnung 61 und verlaufen radial nach innen und münden in einer umlaufenden Ringnut 77 des Antriebslaufrades 57, wobei im Boden der umlaufenden Ringnut 77 mehrere Schmutzabführlöcher 73 vorgesehen sind.
  • Der zu den Zahnrädern 62,63 gelangende Schmutz, Staub od. dgl.
  • kann sich somit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bodenkehrmaschine nicht in den Zahnlücken 66, 76 der Zahnräder 62, 63 festsetzen, da er von den Zähnen 55, 61 durch die Schmutzabführschlitze 65, 75 hindurch gedrückt wird und somit zu dem Sackloch 67 bzw. zu der umlaufenden Ringnut 77 gelangt. Die Gängigkeit der Zahnräder 62 und 63 wird somit durch den eindringenden Schmutz, Staub od. dgl. nicht beeinträchtigt. Die Walzenbürste 12 liegt dabei mit den an ihren Enden vorgesehenen Zahnrädern 63 gegen die einander zugekehrten Seiten der Antriebslaufräder 57 an, so daß die Walzenbürste 12 gegen axiale Verschiebung gesichert ist.
  • Die freien Enden der Lagerzapfen 56 greifen in Rastungen aufweisende Nuten 68 des rahmenförmigen Gehäuses 11 ein.
  • Die zur Aufnahme der Lagerzapfen 56 dienende Nuten 68 sind von konisch zulaufenden, der Innenseite des rahmenförmigen Gehäuses 11 angeformten Wandteilen gebildet, wobei zwischen den Wandteilpaaren 69 je eine Rippe 70 als rndanschlag für die einzuschiebenden Lagerzapfen 56 vorgesehen ist. Um dieses deutlicher darzustellen, ist in der Fig.3 an der rechten Seite das in die Nut 68 eingreifende Ende des Lagerzapfens 56 abgebrochen. Der Boden einer jeden Nut 68 ist, wie insbesondere aus der Fig.4 ersichtlich, mit je einer Rastnase 71 versehen. Beim Einsetzen trifft das freie Ende des Lagerzapfens 56 auf den geneigten Rücken 72 der Rastnase 71, so daß das aus Kunststoff bestehende rahmenförmige Gehäuse 11 federelastisch auseinander gedrückt wird, bis der Lagerzapfen 56 hinter die Rastnase 71 schnappt.
  • Bei der Montage ist somit lediglich die Abdeckung 49 mit der Walzenbürste 12 von unten in das rahmenförmige Gehäuse 11 einzudrücken, so daß die Lagerzapfen 56 in die Nuten 68 eingreifen und hinter die Rastnasen 71 schnappen. Nach dem Befestigen der Blechplatte 20 an dem rahmenförmigen Gehäuse 11 ist ein federelastisches Auseinanderdrücken des rahmenförmigen Gehäuses 11 nicht mehr möglich, da die Blechplatte 20 Ein ihren der Walzenbürste 12 zugekehrten Ecken jeweils eine Befestigungsschraube 21 aufweist. Das rahmenförmige Gehäuse 11 ist somit in unmittelbarer Nähe der Nuten 68 formschlüssig mit der Blechplatte 20 verbunden, so daß nach dem Befestigen der Blechplatte 20 an dem rahmenförmigen Gehäuse 11 die Walzenbürste 12 mit der Abdeckung 49 gegen Herausfallen und Herausnehmen gesichert im rahmenförmigen Gehäuse 11 gehaltert ist. Die Blechplatte 20 dient somit der Versteifung des rahmenförmigen Gehäuses 11, der Halterung des Schmutzsanmelbehalters 15, der Befestigung des Laufrades 47 und der Befestigung der Walzenbürste 12 mit der Abdeckung 49. Die Antriebslaufräder 57 sind dabei einerseits durch die Anlage gegen die Seitenwände 52 der Abdeckung 49 und andererseits durch die Anlage gegen die Wandteile 69 und 70 gegen axiale Verschiebung auf den Lagerzapfen 56 gesichert.
  • Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung lediglich eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Ausfuhrungen und Abänderungen möglich. So könnte statt beider Zahnräder 62, 63 auch nur ein Zahnrad 62 bzw. 63 mit Schmutzabführschlitzen 65 bzw. 75 versehen sein. Ferner könnten die mit Schmutzabführschlitzen versehenen Zahnräder auch bei anderen schmutzbelasteten Maschinen Verwendung finden. Schließlich könnte der die Zahnräder 62, 63 umfassende rippenförmige Vorsprung 64 auch einen oder mehrere Durchbrüche aufweisen, aus denen der Schutz herausfallen kann.
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Claims (10)

  1. Kennwort: Geschlitztes Antriebsritzel" Ansprüche: Zahnradantrieb für schmutzbelastete Maschinen, insbesondere für eine Bodenkehrmaschine mit einer in derem Gehäuse quer zur Verschieberichtung angeordneter Walzenbürste, die an ihren beiden Enden mit je einem Laufrad antreibbar ist und dabei jeweils ein Zahnrad aufweist, welches mit einem drehschlüssig am Laufrad vorgesehenen Zahnrad in Wirkverbindung steht, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß von jedem Zahnradpaar (62,63) mindestens ein Zahnrad (62 bzw. 63) mit Schmutzabführschlitzen (65 bzw. 75) versehen ist, die in die Böden der Zahnlücken (66 bzw. 76) eingebracht sind.
  2. 2. Zahnradantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Böden der Zahnlücken (66 bzw. 76) eingebrachten Schmutzabführschlitze (65 bzw. 75) die Breite der Verzahnung (55 bzw. 61) erfassen.
  3. 3. Zahnradantrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Böden der Zahnlücken (66 bzw. 76) eingebrachten Schmutzabführschlitze (65 bzw. 75) radial nach innen verlaufen.
  4. 4. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem an der Walzenbürste (12) vorgesehenen Zahnrad (63) die in die Böden der Zahnlücken (66) eingebrachten Schmutzabführschlitze (65) in einem zentrisch vorgesehenen Sackloch (67) münden.
  5. 5. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem an dem Antriebslaufrad (57) vorgesehenen Zahnrad (62) die in die Böden der Zahnlücken (76) eingebrachten Schmutzabführschlitze (75) in eine umlaufende Ringnut (77) des AntriebslaUf rades (57) münden, wobei im Boden der umlaufenden Ringnut (77) mehrere Schmutzabführlöcher (73) vorgesehen sind.
  6. 6. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die lichte Weite der in die Böden der Zahnlücken ( 66 bzw. 76) eingebrachten Schmutzabführschlitze (65 bzw. 75) im wesentlichen der Breite der Zahnlücken (66 bzw. 76) entspricht.
  7. 7. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Böden der Zahnlücken (66 bzw. 76) eingebrachten Schmutzabführschlitze (65,75) bei der Herstellung der Zähne (55 bzw. 61) im Spritzgußverfahren aus Kunststoff eingeformt sind.
  8. 8. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da durch gekennzeichnet, daß die in die Böden der Zahnlücken (66) eingebrachten Schmutzabführschlitze (65) an den Zahnrädern (63) der Walzenbürste (12) vorgesehen sind.
  9. 9. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die in die Böden der Zahnlücken (76) eingebrachten Schmutzabführschlitze (75) an den Zahnrädern (62) der Antriebslaufräder (57) vorgesehen sind.
  10. 10. Zahnradantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmutzabführschlitze (65,75) in beiden Zahnrädern (62,63) vorgesehen sind.
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