-
Kennwort: Geschlitzes Antriebsritzel"
-
Zahnradantrieb für schmutzbelastete Maschinen, insbesondere für eine
Bodenkehrmaschine Die Erfindung betrifft einen Zahnradantrieb für schmutzbelastete
Maschinen, insbesondere für eine Bodenkehrmaschine mit einer in deren Gehäuse quer
zur Verschieberichtung angeordneter Walzenbürste, die an ihren beiden Enden mit
je einem Laufrad antreibbar ist und dabei jeweils ein Zahnrad aufweist, welches
mit einem drehschlüssig am Laufrad vorgesehenen Zahnrad in Wirkverbindung steht.
-
Bei solchen bekannten schmutzbelasteten Maschinen, wie Bodenkehrmaschinen
hat sich in der Praxis als nachteilig erwiesen, daß der mit der Walzenbürste aufgewirbelte
Schmutz, Staub od.dgl. auch in die Zahnradverbindungen gelangt und sich in den Zahnlücken
festsetzt und somit die Gängigkeit des Antriebes der Walzenbürste beeinträchtigt,
insbesondere, wenn die Zahnlücken an einer Seite verschlossen sind. Durch den dann
für den Antrieb der Walzenbürste erforderlichen Kraftaufwand können Zähne von den
Zahnrädern herausbrechen, zumal die Zahnräder in der Regel aus Kunststoff gefertigt
sind.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zahnradantrieb für
schmutzbelastete Maschinen, insbesondere für eine Bodenkehrmaschine der eingangs
erläuterten Art zu schaffen, bei der solche Nachteile vermieden sind und die Getriebeverbindung
durch Schmutz, Staub od. dgl. nicht beeinträchtigt wird, selbst wenn die Zahnlücken
einendig verschlossen sind.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß von jedem Zahnradpaar
mindestens ein Zahnrad mit Schmutzabführschlitzen versehen ist, die in die Böden
der Zahnlücken eingebracht sind. Dadurch wird in einfacher Weise, der beim bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Bodenkehrmaschine sich in den Zahnlücken ansammelnde Schmutz, Staub
od.dgl.
-
in die Schmutzabführschlitze gedrückt, so daß eine Beeinträchtigung
der Getriebeverbindung nicht eintritt.
-
Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze
können die Breite der Verzahnung erfassen.
-
Dadurch wird in einfacher Weise auf der gesam-ten Breite der Verzahnung
der in die Zahnlücken gelangte Schmutz, Staub od.dgl. abgeführt.
-
Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze
können radial nach innen verlaufen. Die Schmutzabführschlitze verlaufen somit im
wesentlichen in der gleichen Richtung, in der die Zähne des Gegenzahnrades auf ihrer
Bewegungsbahn eingreifen und mit denen der Schmutz, Staub od.dgl. in die Schrnutzabführschlitze
gedrückt wird.
-
Bei dem an der WalzenbUrste vorgesehenen Zahnrad können die in die
Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze in einem zentrisch vorgesehenen
Sackloch münden. Der in die Zahnlücken gelangende Schmutz wird somit durch die Schmutzabführschlitze
zu einem zentrisch vorgesehenen Sackloch des Zahnrades gedrückt, so daß der Schmutz,
Staub od. dgl. aus diesem Sackloch herausfallen kann.
-
Bei dem an dem Antriebslaufrad vorgesehenen Zahnrad können die in
die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze in eine umlaufende
Ringnut des Antriebslaufrades münden, wobei im Boden der umlaufenden Ringnut mehrere
Schmutzabführlöcher vorgesehen sind. Der in die Zahnlücken gelangende Schmutz wird
somit durch die Schmutzabführschlitze in die umlaufende Ringnut gedrückt, aus der
der Schmutz durch die Schmutzabführlöcher herausfallen kann.
-
Die lichte Weite der in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze
kann im wesentlichen der Breite der Zahnlücken entsprechen. Dadurch wird in einfacher
Weise die gesamte Breite der Zahnlücken von der lichten Weite der Schmutzabführschlitze
erfaßt, so daß eine zuverlässige Abführung des Schmutzes, Staubes od. dgl. erfolgt.
-
Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze
können bei der Herstellung der Zähne im Spritzgußverfahren aus Kunststoff eingeformt
sein. Dadurch wird in einfacher Weise die Herstellung der Zahnräder nicht verteuert,
da die Schmutzabführschlitze bei der ohnehin erfolgenden Herstellung der Zähne im
Spritzgußverfahren aus Kunststoff eingeformt werden.
-
Die in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze
können an den Zahnrädern der Walzenbürste vorgesehen sein. Die Zahnräder der Walzenbürste
sind in der Regel kleiner ausgebildet als die Zahnräder der Laufräder, um eine größere
Umdrehungszahl der Walzenbürste zu erhalten. Die Zahnräder an der Walzenbürste weisen
somit weniger Zähne und damit auch weniger Zahnlücken auf, so daß diese Zahnlücken
schneller zum Verschmutzen neigen. Aus diesen Zahnlücken wird dann der Schmutz,
Staub od.dgl. durch die Schmutzabführschlitze abgeführt. Vorteilhaft können die
in die Böden der Zahnlücken eingebrachten Schmutzabführschlitze auch an den Zahnrädern
der Antriebslaufräder vorgesehen sein, um ein Verschmutzen dieser Zahnräder zu vermeiden.
-
In vorteilhafter Weise können die Schmutzabführschlitze auch in beiden
Zahnrädern vorgesehen sein, so daß dabei beide Zahnräder nicht verschmutzen können.
-
Auf der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigen:
Fig.1 eine erfindungsgemäße Bodenkehrmaschine in
schaubildlicher Darstellung, Fig.2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig.11
Fig.3 die erfindungsgemäße Bodenkehrmaschine in Unteransicht, Fig.4 einen Schnitt
nach der Linie IV-IV der Fig.2, teilweise weggebrochen, Fig.5 einen Schnitt nach
der Linie V-V der Fig.4 und Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5.
-
Die auf der Zeichnung dargestellte Bodenkehrmaschine 10 besteht aus
einem Gehäuse 11, in dem eine quer zur Verschieberichtung angeordnete Walzenbürste
12 vorgesehen ist. Die Walzenbürste 12 ist dabei in einer nach unten offenen Aufnahme
13 des Gehäuses 11 angeordnet und ragt mit Teilen aus der Unterseite der Bodenkehrmaschine
10 heraus. Die Aufnahme 13 für die Walzenbürste 12 ist dabei im Bereich der rückseitigen
Stirnseite der Bodenkehritiaschine 1Q vorgesehen.
-
Der Walzenbtrste 12 ist lediglich an einer Seite ein nach oben abnehmbarer
und bis auf die Einwerföffnung 14 allseitig geschlossener Schmutzsammelbehälter
15 zugeordnet. Das Gehäuse 11 weist für die Aufnahme des von oben tzbaren Schmutzsammelbehälters
15 einen bis zur Unterseite durchgehenden Durchbruch auf und ist somit rahmenförmig
aus Kunststoff gebildet. Das rahmenförmige Gehäuse 11 weist somit in dem einen Längssteg
17 die quer zur Verschieberichtung verlaufende Walzenbürste 12 auf. Der andere Längssteg
18 und
die beiden Querstege 19 des rahmenförmigen Gehäuses 11 weisen
einen etwa U-förmigen Querschnitt auf, wobei der dadurch gebildete Hohlraum nach
unten offen ist. Das rahmenförmige Gehäuse 11 ist an der Unterseite mit einer Blechplatte
20 verschlossen. Die Blechplatte 20 verschließt somit an der Unterseite den für
die Aufnahme des Schmutzsammelbehälters 15 vorgesehenen Durchbruch des rahmenförmigen
Gehäuses 11. Ebenso werden die Hohlräume des Längssteges 18 und der Querstege 19
nach unten abgedeckt. Für die Befestigung der Blechplatte 20 an dem rahmenförmigen
Gehäuse 11 sind dabei vier Befestigungsschrauben 21 vorgesehen, die entsprechende
Löcher der Blechplatte durchgreifen und in entsprechende Gewindelöcher des Gehäuses
11 eingezogen sind.
-
Durch die Blechplatte 20 wird das rahmenförmige Gehäuse 11 versteift
und erhält somit einen große Formstabilität.
-
Weiterhin dient die Blechplatte 20 der lösbaren Befestigung des Schmutzsammelbehälters
15. Der von oben einsetzbare Schmutzsammelbehälter 15 ist somit nicht am rahmenförmigen
Gehäuse 11 gehaltert, sondern an der Blechplatte 20 lösbar befestigt, so daß eine
dauerhafte Befestigung des Schmutzsammelbehälters 15 an der Bodenkehrmaschine 10
erzielt wird. Wie insbesondere aus der Fig.2 ersichtlich, weist die Blechplatte
20 an ihrer der Walzenbürste 12 zugekehrten Seite einen um etwa 1200 nach oben abgewinkelten
Rand 22 auf, der eine Einwerfschräge 23 bildet. Mit dieser Einwerfschräge 23 wird
der von der Walzenbürste 12 erfaßte Schmutz in den Schmutzaufnahmeraum 24 des Schmutzsammelbehälters
15 geführt. Der um etwa 1200 nach oben abgewinkelte Rand 22 dient zugleich zur Aufnahme
der vorderen Unterkante 25 des Schmutzsammelbehälters 15. Beim Einsetzen des Schmutzsammelbehälters
15
in die Bodenkehrmaschine 10 ist zunächst die vordere Unterkante 25 des Schmutzsammelberhälters
15 unter den um etwa 1200 nach oben angewinkelten Rand 22 der Blechplatte 20 einzuführen.
Die Blechplatte 20 weist an ihrem der Walzenbürste 12 abgekehrten Rand einen Durchbruch
26 für einen federbelasteten Schwenkhaken 27 auf. Der Schwenkhaken 27 weist an seinem
den Durchbruch 26 der Blechplatte 20 durchgreifenden Ende eine Sperrnase 28 auf,
der die Blechplatte 20 untergreift, so daß der Schrnutzsainmelbehälter 15 zuver-1essig
an der Blechplatte 20 gehaltert ist.
-
Der Schmutzsammelbehälter 15 besteht aus einem Unterteil 29 und einem
Oberteil 30. Die Verbindung zwischen dem Unterteil 29 und dem Oberteil 30 erfolgt
mit nicht näher dargestellten Klemmverbindungen.
-
Der Unterteil 29 des Schmutzsammelbehälters 15 weist eine Bodenwand
31 auf, an der ringsum die nach oben verlaufende Seitenwand 32 angeformt ist. Am
oberen Rand der Seitenwand 32 ist ein etwa waagerecht verlaufender Flansch 33 angeformt,
der die beiden Querseiten und die der Walzenbürste abgekehrte Längsseite erfaßt.
Dieser Flansch 33 dient zur Auflage des Schmutzsammelbehälters 15 auf den Längssteg
18 und den beiden Querstegen 19 des rahmenfbrmigen Gehäuses 11.
-
Der Oberteil 30 des Schmutzsammelbehälters 15 besteht aus eincr Oberwand
34, an der eine sich nach unten erstreckende Seitenwand 35 angeformt ist, die jedoch
nicht die der Walzenbürste 12 zugekehrte Seite erfaßt. Dieser Bereich der Oberwand
34 legt sich heim eingesetzte Sc#mutzsaiTuelbehälter 15
auf die
Oberseite des Längssteges 17 des rahmenförmigen Gehäuses 11 auf.
-
Die sich nach unten erstreckende Seitenwand 35 des Oberteiles 30 reicht
bis zum äußeren Rand des Flansches 33 des Unterteiles 29. Die Seitenwand 35 des
Oberteiles 30 weist an der der Walzenbürste 12 abgekehrten Seite eine nach innen
gerichtete Einbuchtung auf, so daß eine Griffaussparung 36 gebildet wird. Der Flansch
33 des Unterteiles 29 ist hierzu ebenfalls mit einer Aussparung versehen.
-
Der Unterteil 29 des Schmutzsammelbehälters 15 weist für die Lagerungsaufnahme
des Schwenkhakens 27 eine von einem U-förmigen, senkrecht verlaufenden Wandteil
37 gebildete Aufnahme 38 auf. Der Wandteil 37 ist am Boden des aus Kunststoff bestehenden
Unterteiles 29 angeformt und ragt bis zur Innenseite der Oberwand 34 des Oberteiles
30. Der von dem U-förmigen Wandteil 37 eingeschlossene Boden des Unterteiles 29
weist einen Durchbruch 39 für das freie Ende des Schwenkhakens 27 auf. Der die Aufnahme
38 für den Schnkhaken 27 bildende U-förmigen Wandteil weist in den beiden parallel
zueinander verlaufenden Schenkeln je einen etwa senkrechten Lagerschlitz 40 auf,
der jeweils bis zum oberen, gegen die Innenwand des Oberteiles 30 ragenden Rand
reicht und sich zum oberen freien Ende konisch erweitert.
-
Diese Laaerschlitze 40 dienen zur Aufnahme je eines an den beiden
Seiten des Schwenkhelbes 27 angeformten Wandteiles 41. Die Wandteile 41 bilden mit
den Lagerschlitzen 40 je eine Schneiden lagerung. Bei der Montage des Schmutzsammelbehälters
15 wird der Schwenkhebel 27 zunächst von oben in die Aufnahme 38 des Unterteiles
29 eingesetzt und dann der Oberteil 30 mit dem Unterteil 29 verbunden. Durch das
Aufsetzen
des Oberteiles 30 auf das Unterteil 29 ist dann der Schwenkhebel 27 zuverlässig
in der Aufnahme 38 gehaltert.
-
Der Schwenkhaken 27 weist an seinem oberen Ende einen Betätigungsarm
42 auf, der durch einen Durchbruch 43 der Seitenwand 35 des Oberteiles 30 in die
Griffaussparung 36 ragt. An dem freien Ende des Betätigungsarmes 42 ist eine quer
verlaufende Griffplatte 44 angeformt, die sich in der Griffaussparung 36 erstreckt
und beim Eingreifen in die Griffaussparung von der Bedienungsperson erfaßt werden
kann. Bei diesem Erfassen kann der Betätigungsarm 42 des Schwenkhakens 27 nach oben
verschwenkt werden entgegen der Wirkung einer Feder 45, so daß die Sperrnase 28
in die wirksame Stellung überführt wird. Dadurch kann der Schmutzsammelbehälters
15 von der Blechplatte 20 abgehoben werden.
-
Dem aus Kunststoff bestehenden Schwenkhebel 27 ist ein sich vom Betätigungsarm
42 nach unten erstreckender Federarm 45 angeformt, der sich mit seinem freien Ende
gegen die der Walzenbürste 12 abgekehrten Seitenwand 32 des Unterteiles 29 des Schmutzsammelbehälters
15 anlegt und dadurch das freie Ende des Schwenkhebels 27 mit der Sperrnase 28 nach
vorn in Richtung zur Walzenbürste 12 verschwenkt. Der Schwenkhaken 27 nimmt somit
selbsttätig seine Sperrstellung ein. Beim Einsetzen des Schmut zsamrr.elbehälters
15 in die Bodekchraschine 10 trifft der Rücken 46 der Sperrnase 28 auf den Rand
des Durchbruches 26 der Blechplatte 20, so daß der Schwenkhaken 27 selbsttätig entgegen
der Wirkung der Feder 45 in die Freigabestellung verschwenkt wird, bis die Sperrnase
28 unter die Blechplatte 20 schnappt.
-
Der einen etwa U-förmigen Querschnitt aufweisende Längssteg 18 des
rahmenförmigen Gehäuses 11 trägt ein Laufrad 47, welches
aus einem
Durchbruch 48 der Blechplatte 20 herausragt.
-
Wie insbesondere aus der Fig.2 ersichtlich, ist die Walzenbürste 12
über ihrer gesamten Länge mit einer den Außenradius der Walzenbürste 12 angepaßten
Abdeckung 49 versehen. Die Abdeckung 49 reicht mit ihrer einen Längskante 50 bis
zur Oberkante der Einwerföffnung 14 des Schmutzsammelbehälters 15 und mit ihrer
anderen Längskante 51 etwa bis zum zu reinigenden Boden. Die Abdeckung 49 weist
an ihren Enden Seitenwände 52 auf, in denen Lagerbohrungen 53 für die mit Kunststoffverdickungen
54 versehenen Achsenden der Walzenbürste 12 vorgesehen sind.
-
Die aus den Seitenwänden 52 der Abdeckung 49 herausragenden freien
Enden der Kunststoffverdickungen 54 sind jeweils mit Verzahnungen 55 versehen, so
daß Zahnräder 63 gebildet werden.
-
An den Außenseiten der Seitenwände 52 der Abdeckung 49 sind Lagerzapfen
56 für Antriebslaufräder 57 vorgesehen. Auf den Lagerzapfen 56 ist dabei jeweils
eine Metallbuchse 58 mit Preßsitz aufgesetzt, die als Lager für den Lagerdurchbruch
59 des Antriebslaufrades 57 dient. An den beiden Antriebslaufrädern 57, die aus
Kunststoff bestehen, sind an den einander zugekehrten Seiten je eine ringförmige
Reihe von Vorsprüngen 60 angeformt, die an ihren radial nach außen ragenden Enden
als Zähne 61 ausgebildet sind und somit ein Zahnrad 62 bilden.
-
Das Zahnrad 62 eines jeden Laufrades 57 steht in Wirkverbindung mit
je einem Zahnrad 63 der Walzenbürste 12. Bei einem Verschieben der Bodenkehrmaschine
10 über den zu reinigenden Boden drehen sich die Antriebslaufräder 57, so daß über
die Zahnräder 62,63 die Walzenbürste 12 angetrieben wird, und zwar in entgegengesetzter
Drehrichtung zu den Laufrädern 57. Die Zahnräder 62 weisen dabei eine Zähnezahl
auf, die mindestens doppelt so groß ist, als die der Zahnräder 63 der Walzenbürste
12, so daß die Walzenbürste 12 mit einer größeren Umdrehungszahl angetrieben wird.
-
Die Seitenwände 52 der Abdeckung 49 weisen an den einander abqekehrten
Seiten einen rippenförmigen Vorsprung 64 auf, der jeweils das Zahnradpaar 62,63
umfaßt und somit die Zähne 55,61 der Zahnräder 62,63 abdeckt. Der freie Rand des
rippenförmigen Vorsprunges 64 stößt dabei gegen das Antriebslaufrad 57. Wie insbesondere
aus der Fig. 5 ersichtlich, erfaßt das in strichpunktierter Linie dargestellte Antriebslaufrad
57 jedoch nicht den gesamten Bereich des rippenförmigen Vorsprunges 64, der das
Zahnrad 63 umfaßt, so daß eine Öffnung 74 zum Herausfallen des sich gegebenenfalls
ansammelnden Schmutzes, Staubes od.dgl.
-
gebildet ist.
-
Wie weiterhin aus der Fig. 5 ersichtlich, sind die Zahnräder 63 der
Walzenbürste 12 mit Schmutzabführschlitzen 65 versehen, die in die dadurch nicht
vorhandenen Böden der Zahnlücken 66 eingebracht sind. Die in die Böden der Zahnlücken
66 eingebrachten Schmutzabführschlitze 65 erfassen dabei die gesamte Breite der
Verzahnung 55 und verlaufen radial nach innen und münden in einem zentrisch vorgesehenen
Sackloch 67 des Zahnrades 63. Die lichte Weite der in die Böden der Zahnlücken 66
eingebrachten Schmutzabführschlitze 65 entspricht dabei der Breite der Zahnlücken
66, so daß die Zahnlücken 66 keine Böden aufweisen. Die Schmutzabführschlitze 65
sind bei der Herstellung der Kunststoffverdickungen 54 im Spritzgußverfahren zusammen
mit der Verzahnung 55 eingeformt. Die Zähne 55 werden somit durch eine ringförmige
Reihe von Vorsprüngen gebildet, die der Kunststoffverdickung 54 seitlich angeformt
sind.
-
Wie bereits erläutert, ist das Zahnrad 62 eines jeden Antriebslaufrades
57 ebenfalls von einer ringförmigen Reihe von Vorsprüngen 60 gebildet, die an der
Seitenfläche des Antriebslaufrades 57 angeformt sind, wobei die radial nach außen
ragenden Enden als Zähne 61 des Zahnrades 62 ausgebildet sind.
-
Das Zahnrad 62 des Antriebslaufrades 57 ist somit ebenfalls mit Schmutzabführschlitzen
75 versehen, die in die dadurch nicht vorhandenen Böden der Zahnlücken 76 eingebracht
sind.
-
Diese Schmutzabführschlitze 75 erfassen dabei die gesamte Breite der
Verzahnung 61 und verlaufen radial nach innen und münden in einer umlaufenden Ringnut
77 des Antriebslaufrades 57, wobei im Boden der umlaufenden Ringnut 77 mehrere Schmutzabführlöcher
73 vorgesehen sind.
-
Der zu den Zahnrädern 62,63 gelangende Schmutz, Staub od. dgl.
-
kann sich somit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Bodenkehrmaschine
nicht in den Zahnlücken 66, 76 der Zahnräder 62, 63 festsetzen, da er von den Zähnen
55, 61 durch die Schmutzabführschlitze 65, 75 hindurch gedrückt wird und somit zu
dem Sackloch 67 bzw. zu der umlaufenden Ringnut 77 gelangt. Die Gängigkeit der Zahnräder
62 und 63 wird somit durch den eindringenden Schmutz, Staub od. dgl. nicht beeinträchtigt.
Die Walzenbürste 12 liegt dabei mit den an ihren Enden vorgesehenen Zahnrädern 63
gegen die einander zugekehrten Seiten der Antriebslaufräder 57 an, so daß die Walzenbürste
12 gegen axiale Verschiebung gesichert ist.
-
Die freien Enden der Lagerzapfen 56 greifen in Rastungen aufweisende
Nuten 68 des rahmenförmigen Gehäuses 11 ein.
-
Die zur Aufnahme der Lagerzapfen 56 dienende Nuten 68 sind von konisch
zulaufenden, der Innenseite des rahmenförmigen Gehäuses 11 angeformten Wandteilen
gebildet, wobei zwischen den Wandteilpaaren 69 je eine Rippe 70 als rndanschlag
für die einzuschiebenden Lagerzapfen 56 vorgesehen ist. Um dieses deutlicher darzustellen,
ist in der Fig.3 an der rechten Seite das in die Nut 68 eingreifende Ende des Lagerzapfens
56 abgebrochen. Der Boden einer jeden Nut 68 ist, wie insbesondere aus der Fig.4
ersichtlich,
mit je einer Rastnase 71 versehen. Beim Einsetzen trifft das freie Ende des Lagerzapfens
56 auf den geneigten Rücken 72 der Rastnase 71, so daß das aus Kunststoff bestehende
rahmenförmige Gehäuse 11 federelastisch auseinander gedrückt wird, bis der Lagerzapfen
56 hinter die Rastnase 71 schnappt.
-
Bei der Montage ist somit lediglich die Abdeckung 49 mit der Walzenbürste
12 von unten in das rahmenförmige Gehäuse 11 einzudrücken, so daß die Lagerzapfen
56 in die Nuten 68 eingreifen und hinter die Rastnasen 71 schnappen. Nach dem Befestigen
der Blechplatte 20 an dem rahmenförmigen Gehäuse 11 ist ein federelastisches Auseinanderdrücken
des rahmenförmigen Gehäuses 11 nicht mehr möglich, da die Blechplatte 20 Ein ihren
der Walzenbürste 12 zugekehrten Ecken jeweils eine Befestigungsschraube 21 aufweist.
Das rahmenförmige Gehäuse 11 ist somit in unmittelbarer Nähe der Nuten 68 formschlüssig
mit der Blechplatte 20 verbunden, so daß nach dem Befestigen der Blechplatte 20
an dem rahmenförmigen Gehäuse 11 die Walzenbürste 12 mit der Abdeckung 49 gegen
Herausfallen und Herausnehmen gesichert im rahmenförmigen Gehäuse 11 gehaltert ist.
Die Blechplatte 20 dient somit der Versteifung des rahmenförmigen Gehäuses 11, der
Halterung des Schmutzsanmelbehalters 15, der Befestigung des Laufrades 47 und der
Befestigung der Walzenbürste 12 mit der Abdeckung 49. Die Antriebslaufräder 57 sind
dabei einerseits durch die Anlage gegen die Seitenwände 52 der Abdeckung 49 und
andererseits durch die Anlage gegen die Wandteile 69 und 70 gegen axiale Verschiebung
auf den Lagerzapfen 56 gesichert.
-
Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung lediglich eine
beispielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr
sind noch mancherlei andere Ausfuhrungen und Abänderungen möglich. So könnte statt
beider Zahnräder 62, 63 auch nur ein Zahnrad 62 bzw. 63 mit Schmutzabführschlitzen
65 bzw. 75 versehen sein. Ferner könnten die mit Schmutzabführschlitzen versehenen
Zahnräder auch bei anderen schmutzbelasteten Maschinen Verwendung finden. Schließlich
könnte der die Zahnräder 62, 63 umfassende rippenförmige Vorsprung 64 auch einen
oder mehrere Durchbrüche aufweisen, aus denen der Schutz herausfallen kann.
-
Leerseite