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Verfahren zum Versehen einer Verpackung mit
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Software sowie nach dem Verfahren hergestellte Verpackung Die Erfindung
betrifft ein Verfahren zum Versehen einer Verpackung mit Software. Sie betrifft
ferner die nach dem Verfahren hergestellte Verpackung.
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Verpackungen von z. B r Küchengeräten weisen in der Regel eine meist
quader- oder würfelförmige äußere Umhüllung auf, die aus Karton, Pappe, Kunststoff
oder dergleichen bestehen kann und als Verkaufsverpackung und/oder als Versandverpackung
dient.Im Inneren dieser Verkaufs- und/ oder Versandverpackung kann ggfl. noch eine
weitere, der Form des Gerätes angepaßte Verpackung, z. B. aus Styropor angeordnet
sein, in der die Ware lagert und die die Ware in der äußeren Verpackung mit anderen
geeigneten bekannten Mitteln lagefixiert.
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Die verkaufsreife oder im Falle, daß die Versandverpakkung auch gleichzeitig
als Verkaufsverpackung dient, die versandreife Verpackung ist derart verschlossen
bzw. versiegelt, daß sie ohne Zerstörung der Verschließelemente der Verpackung und/oder
ohne Zerstörung der Verpackung
selbst nicht geöffnet werden kann.
Diese verschlossene Verpackung einer Ware, z.B. eines Küchengeräts in versand-,
handels-, oder verkaufsfähigem Zustand ( im folgenden der Einfachheit halber Verkauf
sverpackung genannt) enthält im Inneren die sogenannte Software. Software sind Drucksachen,
die als Beschreibung des Geräts, Bedienungsanleitung, Verwendungsempfehlung, Garantiekarten
oder dergleichen vom Hersteller der Ware mitgeliefert werden.
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Da die Vermarktung von verpackter Ware in zunehmendem Umfang über
Großmärkte,Discountläden oder Agenten stattfindet, die meist nicht über eine fachliche
Beratung verfügen, hat die Software einen beachtlichen Informationsumfang angenommen
und besteht häufig aus vielen Einzelteilen (z.B. Bedienungs- und Zusammenbauanleitung,
Verwendungsanregungen, Kochbuch, Garantieunterlagen, Werbematerial, Prospekte und
dergleichen).
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Beim Versehen einer Verpackung mit Software kommt es vor, daß versehentlich
Einzelteile der Software nicht mitverpackt werden. Dies kann zu Unannehmlichkeiten
insbesondere dann führen, wenn die Ware ins Ausland geliefert worden ist und Software
nach gefordert wird. Eine Kontrolle der Vollständigkeit der Software nach dem Verschließen
der Verpackung ist nicht ohne erheblichen Aufwand möglich.
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Ferner ist festgestellt worden, daß die Software beispielsweise im
Kaufhaus aus der Verpackung ganz oder teilweise entfernt wird, ohne daß dieser Zustand
äußerlich deutlich sichtbar ist. Der Käufer einer derartigen Ware ist dann gezwungen,
Software nachzufordern, was nicht unbeträchtliche Kosten auf Seiten der Herstellerfirma
der Ware verursachen kann. Unvollständige und nicht
vorhandene Software
können auch das Kaufinteresse mindern und zur Schädigung des Rufs der Herstellerfirma
der Ware führen.
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Das herkömmliche Verfahren zum Versehen der Verpackung mit der Software
ist insbesondere dann unwirtschaftlich, wenn die Ware in verschiedene Länder geliefert
wird.
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Denn in der Regel steht erst kurz vor dem Verkauf, meist nach der
endgültigen Verpackung der Ware fest, in welches Land sie versendet werden muß.
Aus diesem Grunde sind die Hersteller gezwungen, eine mehrsprachige, häufig zwölfsprachige
Software drucken zu lassen. Dies belastet nicht nur die Hersteller der Ware erheblich,
indem eine voluminöse Software angefertigt werden muß, sondern auch die Verbraucher,
die die sprachlich für sie wertlose Software eliminieren müssen. Meist wird in diesen
Fällen der Informationsinhalt stark gekürzt, um das Volumen der Software zu vermindern.
Das wiederum geht häufig zu Lasten des Informationsgehalts, so daß die Käufer des
Geräts schlecht oder nur ungenügend informiert werden. Vor allem ist es meist kostenmäßig
nicht vertretbar, Software, z. B. die Rezeptbücher oder die Garantiebedingungen
unterschiedlich, das heißt landesindividuell zu gestalten. Daneben wird die Software
bei der Einfuhr in einigen Ländern mit einem Zoll für Werbematerial belegt, der
den Kaufpreis der Ware erhöht.
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Aufgabe der Erfindung ist, ein Verfahren aufzuzeigen, eine Verpackung
mit Software zu versehen, die insbesondere ohne Zerstörung der Verpackung nicht
entfernt werden kann und ferner die Möglichkeit zu schaffen, die oben
beschriebenen
Nachteile des herkömmlichen Verfahrens auszuschalten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Versehen
einer Verkaufsverpackung oder dergleichen mit Software gelöst, das sich dadurch
auszeichnet, daß die Software,vorzugsweise die gesamte Software nach dem endgültigen
Verschließen der Verpackung in und/oder an der Verpackung angeordnet wird. Sie wird
zweckmäßigerweise an der Verpackung ortsfest angebracht, dergestalt, daß sie nicht
ohne Zerstörung, bzw. deutlich sichtbare Beschädigung der Verpackung entfernt werden
kann. Vorzugsweise wird die gesamte Software vor der Anordnung in und/oder an der
Verpackung verpackt und als kompakte Einheit insbesondere an der Verkaufsverpackung
der Ware angeordnet. Dabei ist vorteilhaft, wenn das Softwarepaket auf eine Verkaufsverpackungswand
außen und/oder innen aufgeklebt, aufgesiegelt oder aufgeklammert wird, wobei vorzugsweise
Teile der Softwareverpackung bzw. des Softwarepakets in den Innenraum der Verkauf
sverpackung hineinragend angeordnet sind, so daß die die Software tragende Verpackungswand
keine nach außen überstehenden Teile aufweist. Zu diesem Zweck wird nach einer Ausführungsform
der Erfindung mindestens eine Verkauf.verpakkungswand vor oder nach dem endgültigen
Verschließen der Verkaufsverpackung mit Öffnungen, geformten Vertiefungen oder Mitteln
zum Herstellen der Öffnungen in der Verpackungswand versehen, in die die Software
eingebracht bzw. in denen das Softwarepaket aufgenommen werden kann. Die Mittel
zum Einbringen von Öffnungen in die Verkaufsverpackungswand bestehen vorzugsweise
aus Schnit-
ten mit Brücken und/oder Perforationen und/oder Ritzungen
und/oder Rillungen in der Verpackungswand. Diese Mittel können zweckmäßigerweise
in Form einer parallelen Doppelanordnung nach Art eines Aufreißfadens angeordnet
sein. Wenn die Verkaufsverpackung aus Kunststoff besteht, ist es auch möglich, ein
an sich bekanntes Reißverschlußsystem oder dergleichen zu verwenden.
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Die Softwareverpackung wird vorzugsweise als Plisterverpackung, Skinverra-
9 gesie.gelte Veroackun oder Schrumpfverpackung hergestellt, wobei auf einer Deckplatte
z. B. aus Pappe oder Kunststoff ein vorzugsweise quaderförmiger Papp- oder Kunststoffhohlkörper
zur Aufnahme der Software gebildet ist. Derartige Verpackungen wurden bisher ausschließlIch
als Verkaufsaufmachungen kleinerer Waren verwendet, während sie nach der Erfindung
zur Bildung eines kompakte Softwarepakets dienen. Dabei soll erfindungsgemäß die
erhabene Seite der Softwareverpackung in die Verkaufsverpackung ragen und ggfl.nicht
sichtbar sein. Aus diesem Grunde ist es zweckmäßig, lediglich die Rückseite, d.
h. die dem Hohlkörper abgewandte Seite, mit Informationen zu bedrucken oder farbig
zu gestalten.
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Es ist aber auch möglich und in manchen Fällen zweckdienlich, die
Deckplatte durchsichtig zu gestalten, damit jederzeit die Vollzähligkeit der Software
kontrolliert werden kann. Ferne kann vorgesehen sein, sichtseitig auf der Deckplatte,
also außenseitig verschließbare Fächer oder beispielsweise Steckleisten zur Aufnahme
weiteren Informationsmaterials, z. B. der Garantiekarten oder dergleichen anzuordnen.
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Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielhaft näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 perspektiuisch eine Verkaufsverpackung mit Mitteln
zum Einbringen einer Öffnung, bzw. mit einer Vertiefung, Fig. 2 perspektivisch ein
Softwarepaket, Fig. 3 einen Schnitt durch ein anderes Softwarepaket, Fig. 4 einen
Schnitt durch eine Verkaufsverpackungswand mit einem Softwarepaket.
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In Fig. 1 ist eine Verkaufsverpackung 1 abgebildet, die endgültig
verschlossen ist, ohne Zerstörung der Verpackung bzw. der Verschlußmittel nicht
geöffnet werden kann und die die Ware enthält. Die Verpackung kann beispielsweise
aus Pappe oder Kunststoff bestehen. In die Verpackungswand 2 sind Mittel zum Einbringen
von Öffnungen eingebracht. Die Mittel können bei der Herstellung des Verpackungskartons
oder auch nach dem endgültigen Verschließen der Verpackung mit geeigneten Geräten
eingebracht werden. Sie bestehen im dargestellten Beispiel aus Perforationen 3 oder
Einschnitten 4 mit Stegen 5, wobei die Einschnitte in zwei parallel zueinander verlaufenden
Linien 6 und 7 nach Art eines Aufreißfadens angeordnet sind und eine ausgeschnittene
Aufreißlasche 8 aufweisen. Zum Anbringen der Software an und/oder in der Verkaufsverpackung
werden die Perforationen 3 vollkommen durchtrennt oder der Aufreißfaden rundherum
aufgerissen und der abgetrennte Wandteil 9 herausgenommen, so daß
eine
Öffnung zur Aufnahme des Softwarepakets entsteht.
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Die linke Verkaufsverpackungswand 10 in Fig. 1 zeigt eine andere Möglichkeit,
die Software an der Verpackungswand nachträglich anzuordnen. In diesem Fall ist
eine Vertiefung 11 vorgesehen, in der ein Softwarepaket untergebracht werden kann.
Derartige Vertiefungen 11 können vorzugsweise der Form des Softwarepakets angepaßt
sein.
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Fig. 2 zeigt eine bevorzugte erfindungsgemäß verwendbare Softwareverpackung
12. Sie besteht aus der Deckplatte 13, die außenseitig einen Aufdruck oder Farbe
tragen kann (nicht dargestellt, weil nicht sichtbar). Innenseitig ist auf der Deckplatte
17 im Randbereich 14 ein Klebstoffschichtstreifen 15 aus einem Adhäsionskleber angeordnet,
der mit einem Abdeckpapier 20 abgedeckt sein kann. Das Abdeckpapier wird beim Aufkleben
des Softwarepakets auf eine Verkaufsverpackungswand abgezogen, so daß der Klebstoff
wirksam werden kann. Anstelle des Adhäsionsklebers kann auch ein siegelbarer, bei
Raumtemperaturen nicht klebender Klebstoff (Hotmelt) verwendet werden. Wenn das
Softwarepaket aufgeklammert werden soll, kann auf eine Klebstoffschicht verzichtet
werden.
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Neben dem Klebstoffstreifen 15 ist auf der Deckplatte einer quaderförmiger
Hohlkörper 16 aus Kunststoff oder Pappe oder dergleichen aufgebracht, der die Software
19 umschließt und dessen Randstreifen 17 auf der Deckplatte 13 aufgeklebt, aufgeheftet
oder auf andere geeignete Weise befestigt ist.
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Fig. 3 zeigt eine andere Ausführungsform der Softwareverpackung
im
Schnitt, bei der der Randbereich 17 als Befestigungsleiste dient und bei der der
Softwarebehälter 16 durch Aufschrumpfung einer Folie 18 gebildet wird.
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Auf der linken Seite der Fig. 3 ist dargestellt, daß die Folie einen
Klebestreifen 15 mit Abdeckpapier 20 tragen kann. Die rechte Seite der Fig. 3 zeigt
beispielhaft die Ausführungsform,deren Rand nachträglich mit Klebstoff versehen
oder die auf die Verkaufsverpackungswand aufgeheftet werden kann. Bki der letzteren
Ausführungsform ist es natürlich auch möglich, die Verkaufsverpackungswand im Randbereich
der Öffnungen oder Vertiefungen mit einem Klebste fstreifen zu versehen.
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In Fig. 4 ist die Kombination des Softwarepakets 12 mit der Verkauf
sverpackung 1 dargestellt. Dabei ist bereits der Wandteil 9 der Verkaufsverpackungswand
2 entfernt worden, so daß die Öffnung 21 entstanden ist. In der Öffnung 21 ist das
Softwarepaket 12, das vorzugsweise wasserdicht sein soll, untergebracht, wobei der
Randstreifen 17 des Behälters 16 mit einem Klebstoffstreifen 22 auf die Deckplatte
13 aufgeklebt ist und die Deckplatte 13 entweder mit dem Klebstoffstreifen 15 mit
der Verkaufsverpackungswand 2 (Fig. 4 oben) oder mit Klammern 23 mit der Wand 2
(Fig. 4 unten) verbunden ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Softwarepaket
vollkommen in der Verkaufsverpackung 1 anzuordnen, indem die Deckplatte 13 nicht
von außen auf die Wand 2, sondern von innen auf die Wand 2 aufgeklebt oder aufgeklananert
oder aufgeschweißt wird.
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Die neue Art des Versehens einer Verpackung mit Software ermöglicht
es, die Software erst in dem Land der Verpackung beizufügen, in dem die Ware verkauft
wird.
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In diesem Fall kann die Software individuell und so umfangreich wie
erforderlich gestaltet werden, d. h. auf das Verkaufsland individuell abgestellt,
im Verkaufsland hergestellt und dort an der Verpackung angeordnet werden. Dies ist
dann besonders vorteilhaft, wenn in den entsprechenden Ländern mehr Informationen
als üblich vermittelt werden müssen. Darüber hinaus können die Werbung und die anderen
Teile der Software auf das Verkaufsland individuell abgestimmt werden, was möglicherweise
den Kaufpreis erhöht.
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Die neue Anordnung der Software macht eine Vollständigkeitskontrolle
einfacher, weil die Software als vollständiges,verpacktes Paket der Verkaufsverpackung
beigefügt wird. Die Anordnung wird außerdem vorzugsweise so gewählt, daß eine Entfernung
des Softwarepakets mit einer Zerstörung der Verkaufsverpackung oder zumindest mit
einer erheblichen Beschädigung einer Verpackungswand verbunden ist. Dies bedeutet,
daß die Software in gewisser Weise "diebstahlsicher" an oder in der Verkaufsverpackung
untergebracht ist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren offeriert ferner, die Vielsprachigkeit
der Software zu umgehen und Software der jeweiligen Landessprache der Verkaufsverpackung
nach dem Ordern der bereits verpackten Ware beizufügen.
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Ein weiterer Vorteil wird durch die Erfindung dadurch erreicht, daß
die Druckauflage der Software bei gleichem Informationsgehalt entsprechend der Anzahl
der in jedem Land verkauften Geräte gewählt werden kann und nicht wie bisher zwölfsprachig
in vollem Umfang entsprechend
der GesamtanzahL der verkauften Geräte
atsgeführt werden muß. Durch diese Möglichkeit können erhebliche Papier-und Druckfarbenkosten
bei der Herstellung der Software eingespart werden. Brauchen diese Kosten nicht
berücksichtigt zu werden, besteht die Möglichkeit, den Informationsgehalt erheblich
zu erhöhen und territorial zu individualiseren.