DE2823918C3 - Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in Betriebsstellen - Google Patents
Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in BetriebsstellenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine wie im Oberbegriff des Patentanspruchs t angegebene Schaltungsanordnung.
Eine derartige Schaltungsanordnung ist bereits aus der DE-OS 20 34 487 bekannt Die bekannte Schaltungsanordnung
dient zur Erfassung und Anzeige von Störungen einer Nachrichten-Übertragungsanlage, bei
der codierte Signale von einer Zentralstation zu einer Vielzahl von Unterstationen und Anlagenteilen übertragen
werden. An einer Zentralstation ist eine Vielzahl von Unterstationen angeschlossen, die wiederum
jeweils mit einer Vielzahl von Anlagenteilen verbunden sind. Die Informationen werden zyklisch übertragen,
wobei jeder Unterstation und jedem Anlagenteil eine bestimmte Adresse zugeordnet ist.
Bei dieser Schaltungsanordnung sind der Sender und der Empfänger der Zentralstation sowie die Unterstationen
und die Anlagenteile an ein gemeinsames Leitungsbündel angeschlossen. Zusätzlich ist in der
Zentralstation eine Auswerteeinrichtung vorgesehen. In den Unterstationen enthaltene Konstantstromquellen
sind über Entkopplungsdioden an diese Auswerteeinrichtung geführt. Trifft bei einer Unterstation ein
Meldungsaufruf ein und sind Codierung und Adresse richtig, so wird ein eingeprägter Strom an die
Auswerteeinrichtung übertragen. Fühlen sich mehrere Unterstationen angesprochen, so stellt die Überwachungseinrichtung
dies fest und sperrt die Nachrichtenübertragung.
Es ist ferner bereits eine Einrichtung zum Überwachen einer Anzahl von Meldestellen bekannt (DE-OS
22 02 110), die zwei mögliche Schaltzustände einnehmen
können. Die Einrichtung enthält eine Anzeigevorrichtung, an der anzeigbar ist, welche der Meldestellen sich
in einem bestimmten der beiden Schaltzustände befindet. Mit Hilfe einer Abfrageschaltung werden sich
ständig wiederholend sämtliche Meldestellen auf ihren momentanen Schaltzustand überprüft. Für den Fall, daß
sich eine der Meldestellen in dem einen der beiden Schaltzustände befindet, wird in dieser Meldestelle ein
zugeordnetes Signal abgegeben. Eine an die Abfrageschaltung angeschlossene Anzeigevorrichtung gestattet
es, jede einzelne Meldestelle anzuzeigen. Die Meldestellen sind gruppenweise an Multiplexer angeschlossen, die
über einen Adressenbus angesteuert werden. Die Ausgänge der Multiplexer sind über Entkopplungsdioden
an einen weiteren Multiplexer geführt, der seinerseits über einen weiteren Adressenbus angesteuert
wird.
Auf diese Weise ergibt sich gegenüber einer individuellen Erfassung der einzelnen Meldungen eine
Vereinfachung der Verdrahtung.
Sollen Meldequellen bei Betriebsstellen überwacht werden, in denen Baugruppen in Einsätze und die
Einsätze in Aufnahmevorrichtungen einsetzbar sind, so reichen diese Maßnahmen jedoch nicht ohne weiteres
aus, wenn eine möglichst vollständige Datenerfassung für eine große Zahl von Meldequellen bei hoher
Betriebssicherheil, gewünscht wird.
Aus H. Becker und K.. Meyer: »Aufbau von Betriebsstellen der Nachrichten-Übertragungsnetze«, »Siemens-Zeitschrift«
48 (1974) Beiheft »Nachrichten-Übertragungstechnik«, Seiten 334 und 335 ist ferner eine
Signallisierungseinrichtung mit der Aufgabe bekannt, das Betriebspersonal bei Fehlern oder Störungen durch
optische und akustische Alarme an die Störungsquelle heranzuführen. Im Falle eines Fehlers leuchtet eine
Alarmlampe in der Lichtzeicheneinrichtung einer Gestellreine. Zur Kennzeichnung des gestörten Gestells
leuchtet im zugehörigen Signalfeld eine Störungslampe. Schließlich signalisiert sich der fehlerhafte Geräteeinsatz
innerhalb des Gestells durch eine Leuchtanzeige.
Mit den zu übertragenden Nachrichten mitgeführte Pilotsignale werden mittels Pilotempfänger überwacht;
unzulässige Pegelabweichungen werden als Störungen signalisiert In solchen Fällen liegt der Fehler im
allgemeinen außerhalb der eigenen Betriebsstelle. Fehlermeldungen aus der eigenen Betriebsstelle. Fehlermeldungen
aus der eigenen Betriebsstelle, Störungsmeldungen aus Pilotempfängern sowie Meldungen aus
Fernüberwachungssystemen werden über Signalzuordnungsverteiler den Einrichtungen einer zentralen
Betriebsbeobachtung — zur Anzeige auf einem Tisch — zugeführt.
Die bekannte Signalgabe erfordert in den meldenden Einschüben einen relativ hohen Aufwand, viele Signalleitungen
zum zentralen Anzeigetisch und zusätzlich eine Steuerelektronik zur deutlichen Kennzeichnung
von Zustandsänderungen bei den Signalen. Netzänderungen zwingen zu Umrangierungen und Neubeschriftungen.
Werden aus Aufwandsgründen Pilotempfänger und/oder Fernwirkmeldungen gespart, so führt dies zu
einer Erschwernis bei der Störungssuche.
Aus der Druckschrift »Hasler-Mitteilungen«, Nr. 3, 1975, Seiten 77 bis 88 ist bereits eine Alarmregistrieranlage
bekannt, die Meldekontakte durch Multiplexer erfaßt und einer Einrichtung zur Abtaststeuerung
zuführt. Eine Adressenbildung ist dabei nicht vorgesehen.
Ferner ist es bereits aus der DE-OS 16 16 026 bekannt, eine Datenreduktion durch Statusvergleich
vorzunehmen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schaltungsanordnung der vorstehend näher bezeichneten Art derart
auszubilden, daß sich in Verbindung mit einer zentralen Auswertung von Störungsineidungen bei Betriebsstellen,
in denen Baugruppen in Einsätze und Einsätze in Aufnahmevorrichtungen einsetzbar sind, eine Vereinfachung
in den Geräten und in der Amtsverdrahtung ergibt und dabei eine möglichst vollständige Datenerfassung
bei hoher Betriebssicherheit möglich ist.
Gemäß der Erfindung wird die Schaltungsanordnung zur Lösung der gestellten Aufgabe in der im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Weise ausgebildet. Dabei erlaubt die jeder
Meldequelle zugeteilte Binäradresse die Weiterleitung über einen Bus und eine eindeutige Kennzeichnung der
Meldung auf ihrem ganzen Wege. Die Einsätze werden zweckmäßigerweise mit ihren Meldesendern entsprechend
ihrer räumlichen Anordnung an die zugeordnete Signalisierungseinheit angeschlossen.
Auf diese Weise läßt sich die Erfassung der in mehreren Signalisierungseinheiten vorliegenden Meldungen
durch eine Zentraleinheit besonders weitgehend vereinfachen. In vorteilhafter Weise ist es dabei der
Zentrale möglich, den Zugriff zu den Meldungen selber zu bestimmen und über Prioritäten selbst zu entscheiden.
Ferner bleibt die Zentrale frei von zeitraubenden Unterbrechungen. Ferner ergibt sich ein besonders
geringer Signalisierungsaufwand bzw. besonders einfach realisierbare Meldeeinheiten in den Baueinheiten
der Nachrichtengeräte und eine besonders geringe Zahl von Signafleitungen Die einfach realisierbare Erfassung
einer besonders großen Zahl von Meldungen erleichtert ferner eine rechnergestützte Betriebslenkung. Da die
Meldequellen adressiert sind und daher den Anzeigeorganen oder Meldungstexten durch Listen zugeordnet
werden können, die z. B. in elektronischen Speichern enthalten sind, brauchen bei Veränderungen im Netz
nur Listeneintragungen, nicht aber Verdrahtungen oder räumliche Anordnungen in den Aufnahmevorrichtungen
oder Einsätzen geändert zu werden. Vorzugsweise läßt sich die Schaltungsanordnung in Einrichtungen der
Nachrichten-Übertragungstechnik verwenden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird die Schaltungsanordnung derart ausgebildet, daß die
Adressenerkennungseinrichtung als Adressenvergleicher ausgebildet sind und daß die Adressenvergleicher
jeweils an eine dem jeweiligen Meldesender zugeordnete Adressenquelle angeschlossen sind.
In Weiterbildung der Erfindung sind wenigstens bei einer Anzahl der Einsätze jeweils mindestens eine mit
wenigstens einem Meldesender versehene Baugruppe vorhanden und ein aus einem Adressenbus und einer
Zustandsmeldeleitung bestehender Einsatzbus an die Baugruppen wenigstens eines Einsatzes geführt. Man
kann auch für alle an ein und dieselbe Signalisierungseinheit angeschlossene Einsätze einen gemeinsamen
Adressenbus vorsehen, und von jedem Einsatz eine eigene Zustandsmeldeleitung an einen Multiplexer
führen.
Soll die Signalisierungseinheit mehrere Einsatzbusse steuern, so enthält sie zweckmäßigerweise einen
Multiplexer, an den eine Anzahl von Einsatzbussen angeschlossen ist. Enthält der Multiplexer in Weiterbildung
der Erfindung Pufferspeicher, so lassen sich die Meldesender in besonders kurzer Zeit abfragen.
Zweckmäßigerweise ist die Signalisierungseinheit mit einem Signalfeld elektrisch verbunden und insbesondere
baulich vereinigt. Wird auf diese Weise ein Signalfeld für eine angemessene Anzahl meldender Einsätze vorgesehen,
so sind auch noch die optische Signalgabe und eine gute hierarchische Unterteilung möglich. Die üblichen
Lichtsignale mit Leuchtdioden in den Einschüben und im Signalfeld werden zweckmäßigerweise beibehalten,
wobei man sich im Signalfeld damit begnügen kann, signalisierte Anreize anzuzeigen.
In Weiterbildung der Erfindung enthält der Einsatzbus höchstens fünf Leitungen. In diesem Fall nämlich
übersteigt die Anzahl der Busleitungen nicht die bisher
häufig als Signalleitungen verwendete Menge zwischen den Hinsätzen und dem Signalfeld, so daß die bei
vorhandenen Geräten übliche Verdrahtung beibehalten werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist für den Fall, daß die Meldesender Bestandteil von abtastenden
Einrichtungen /ur Mehrfach-Pilotüberwachung sind, die Abfrageeinrichtung zugleich Steuereinrichtung der
Pilotüberwachungs- und/oder Pilotregelungseinrichtung. Die Anschaltorgane und Regelspeicher werden
dabei zweckmäßerweise in dem zu regelnden Verstärker oder Umsetzer untergebracht.
Durch diese Maßnahmen ergibt sich für die abtastenden Einrichtungen ein besonders geringer
Aufwand, da die Signalisierungseinheiten in vorteilhafter Weise die erforderlichen zentralen Stcuerfunktioncn
übernehmen.
In Weiterbildung der Erfindung wird die Schaltungsanordnung derart ausgebildet, daß die Signalisierungseinheiten
jeweils durch eine Zentraleinheit derart steuerbar sind, daß die Meldungsgeber in zeitlicher
Folge abgefragt werden und daß die durch die Abfrage der Meldequellen gewonnenen Meldezustände zusammen
mit der zugeordneten Adresse über eine von der Einrichtung zum Statusvergleich gesteuerten Gatterschaltung
jeweils dann ausgesendet werden, wenn die Einrichtung zu Statusvergleich für eine Meldungsadresse
eine Zustandsänderung signalisiert.
Die Erfindung wird anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 eine Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung, bei der Signalisierungseinheiten
jeweils eine Gruppe von Meldesendern aufrufen,
F i g. 2 die Bestandteile einer von der Signalisierungseinheit jeweils abgegebenen Meldung.
Die in Fig. 1 gezeigte Schaltungsanordnung enthält ein Zwei-Bus-System. Zwischen den Einsaätzen 31 bis
38 und der Signalisierungseinheit 3 einerseits und zwischen den Signalisierungseinheiten 3 und der
Zentraleinheit 1 andererseits.
Die Einsätze 31 bis 38 sind über die aus je fünf Leitungen bestehenden Einsatzbusse 81 bis 88 an die
Signalisierungseinheit 3 angeschlossen. Die Signalisierungseinheit 3 kann daher bis zu 128 Meldesender nach
den Meldezuständen der Meldungsgeber abfragen.
Findet eine Signalisierungseinheit 3 eine Zustandsänderung vor, so gibt sie einen Anreiz zur Zentraleinheit 1,
die über einen weiteren Bus 2 mit 16 Leitungen die Meldungsneuheiten von maximal 32 Signalisierungseinheiten
übernimmt.
Durch Parallel-Serie-Umsetzung kann, was in der
Figur nicht dargestellt ist, die Anzahl der Busleitungen reduziert werden. Die Zentraleinheit kann gegebenenfalls
auch alle Meldezustände von sich aus abfragen.
Die Zentraleinheit 1 ist eine Einrichtung zur zentralen
Meldungserfassung, die ein zentrales Rechensystem oder eine Unterstation einer zu einem Rechner
führenden Fernwirkeinrichtung sein kann.
Die Aufteilung der Meldungsadressen wird zweckmäßigerweise an den konstruktiven Aufbau der Nachrichten-Übertragungseinrichtung
und die dabei mögliche Verdrahtung angepaßt
F i g. 1 zeigt links ein aus fünf Schmalgestellen der sogenannten Bauweise 7R bestehendes Nachrichtengestell
mit 5 Einsätzen je Schmalgestell. Üblicherweise geben nicht alle Einsätze Meldungen ab. Es ist daher
angenommen, daß im Nachrichtengestell bis zu acht Einsätze mit jeweils maximal 16 Meldequellen vorkommen
können.
Bei weniger Meldequellen je Einsatz kann, wie anhand der Einsätze 36a und 36ύ gezeigt, ein Einsatzbus
81 mit seinen fünf Leitungen auch mehrere Einsätze bedienen.
Am Orte des bei Nachrichten-Übertragungseinrichtungen der Bauweise 7R üblichen Signalfeldes ist eine
Signalisierungseinheit 3 vorgesehen, von der acht
ίο Einsatzbusse 81 bis 88 abgehen, die ihrerseits je maximal
sechzehn meldende, als Einschöbe ausgebildete Baugruppen eines Einsatzes 31 bis 38 parallel verbinden.
Diese Leitungen führen als Adressenbus eine von der Signalisierungseinheit 3 angelegte 4-Bit-Adresse Ad\
bis Ad 4, die etwa im ms-Takt gewechselt wird.
Die Adresse wird von einem Zähler erzeugt, der mit den Adressenbits Ad\ bis Ad4 die Einschübe und mit
drei weiteren Bit AdS bis AdI einen Multiplexer 31
fortschaltet, um die acht Einsätze 31 bis 38 anzusteuern.
Man kann diese Einsätze 31 bis 38 nacheinander ansteuern, dann dauert ein Zyklus z.B. 128ms.
Verwendet man Pufferspeicher im Multiplexer 31, dann kann man aber auch alle Baugruppen in z.B. 16ms
abgefragt haben.
Die von der Signalisierungseinheit 3 an den Einsatzbus 81 gelegte Adresse trifft in jedem Einschub
auf den Adressenvergleicher 71, dem durch einen Adressengeber 74 eine Adresse, insbesondere durch die
Gestellverdrahtung eine feste Einschubplatz-Adresse, vorgegeben ist. Stimmt diese Adresse mit der vom
Einsatzbus 81 bis 88 kommenden überein, so gibt der Adressenvergleicher 71 die Torschaltung 72 frei. Damit
kommt das Signal des Meldetransistors 73 auf die fünfte, als Meldezustandsleitung Zdienende Busleitung, die den
Meldezustand züberträgt.
Als Adressenvergleicher 71 kann zweckmäßigerweise ein TTL-Schaltkreis dienen, der auch die Funktion der
Torschaltung 72 übernimmt. Der Signalwert wird zweckmäßigerweise so gewählt, daß ein fehlender
Einschub oder eine unterbrochene Meldezustandsleitung ζ wie eine Störungsmeldung wirkt.
Bei einem aus vier Leitungen bestehenden Adressenbus ergeben sich 24 = 16 verschiedene Adressen.
Verwendet man das Signal, bei dem alle vier Leitungen den Zustand 0 haben nicht als Adresse, sondern als
Kriterium für einen Adressenwechsel, so stehen nur fünfzehn Adressen zur Verfügung. Um alle möglichen
Adressen ausnützen zu können, kann man aber auch eine gesonderte Leitung vorsehen, über die die
Adressenvergleiche getaktet werden oder den Takt über die Zustandsmeldeleitungen Z übertragen, und
zwar mit Impulsen, die bezogen auf das Meldepotential
entgegengesetzt gepolt sind.
Einschübe, die nicht gebraucht werden, lassen sich durch Kennzeichnung in der Zentraleinheit 1 als nicht
vorhanden sperren. Irrtümlich gezogene Einschübe werden dagegen signalisiert.
Das Zustandssignal ζ und die Adresse des abgefragten Einschubs werden in der Signalisierungseinheit 3
einem Status-Vergleicher 33 zugeführt, der mit Hilfe
von zwei in der Figur nicht dargestellten Speichern durch Alt-Neu-Vergleich Zustandsänderungen registriert
und die Differenz zwischen dem alten Zustand und dem neu vorgefundenen als »Anreiz« an die
Einrichtung 34 zur Ablaufsteuerung meldet
Die Einrichtung 33 zum Statusvergleich enthält einen Altspeicher für alte und einen Neuspeicher für neue
Meldungszustände. Immer dann, wenn der neue
Meldungszustand an die Zentraleinheit 1 gemeldet worden ist, wird der Altspeicher umgestellt, d. h. der alte
Meldungszustand wird gelöscht und dafür der neue Meldungszustand eingeschrieben. Dies hat zur Folge,
daß beim nächsten Umlauf des Statusvergleichers zu der betreffenden Meldungsadresse nicht wieder eine Meldungsänderung
signalisiert wird.
Wenn die Zentraleinheit 1 auf den Anreiz einer Signaleinheit 3 dadurch antwortet, daß sie an den
Fragebus 22 die Adresse der Signaleinheit 3 anlegt, dann werden die Einrichtung 34 zur Ablaufsteuerung und der
Zähler 32 von dem Adressenvergleicher 36 so beeinflußt, daß die Signaleinheit 3 über das Gatter 35 an
den Meldebus 21 die Adressen der Meldungen legt, deren Zustände sich geändert haben.
Das Ausgangsgatter 35 der Signalisierungseinheit 3 ist mit sieben Eingängen an die vier Adressenleitungen
91 bis 94 für die Meldesenderadresse und die drei Adressenleitungen 95 bis 97 für die Einsatzadresse
angeschlossen, die ihrerseits mit dem Zähler 32 und der Einrichtung 33 zum Statusvergleich verbunden sind. Ein
weiterer Eingang des Gatters 35 ist mit dem Meldezustandssignal Zbeaufschlagt. Der Steuereingang
des Gatters 35 ist an die Einrichtung 34 zur Ablaufsteuerung angeschlossen, so daß die Einrichtung
34 eine Durchschaltung der an den Gattereingängen liegenden Bits auf den Meldebus 21 auslösen kann.
Die Speicher der Einrichtung 33 zum Statusvergleich werden vom Zähler 32 über die Adressenleitungen 91
bis 97 abgefragt so daß die betreffenden Meldungsadressen auf den Leitungen 91 bis 97 am Ausgangsgatter
35 der Signalisierungseinheit 3 anliegen. Wenn die Einrichtung 33 zum Statusvergleich eine Differenz
zwischen dem alten und neuen Meldezustand an die Einrichtung 34 zur Ablaufsteuerung signalisiert, dann
gibt diese, da sie vom Adressenvergleicher 36 angesprochen worden ist, das Freigabesignal an das
Gatter 35. Dieses schaltet die gerade anstehende 7-Bit-Adresse und den vorgefundenen Zustand ζ auf den
Meldebus 21.
F i g. 2 zeigt den Aufbau des am Ausgangsgatter 35 liegenden Binärsignals an. Zusätzlich zur 4-Bit-Adresse
A 1 für den Einschub und der 3-Bit-Adresse A 2 für den Einsatz ist als achtes Bit auch der abgefragte Zustand ζ
vorgesehen.
Das Gatter 35 ist üblicherweise, d. h. solange keine Aufforderung von der Zentraleinheit 1 vorliegt,
gesperrt, denn an den abgehenden Meldebus 21 kann zu
ein und demselben Zeitpunkt immer nur eine der bis zu 32 Signalisierungseinheiten 3 einer Gestellreihe Informationen
übergeben.
Die Signa'isicrur.gsciriheiten 3 werden von der
Zentraleinheit 1, also der zentralen Einrichtung zur Meldungsverarbeitung, über den Fragebus 22 mit fünf
Bit nur nach einer Anforderung auf der Belegtleitung 23 abgefragt Bekommt die Einrichtung 34 zur Ablaufsteuerung
einer Signalisierungseinheit 3 einen Anreiz, so belegt sie die Belegtleitung 23, worauf die
Zentraleinheit 1 durch Anlegen von Adressen an den Fragebus 22 antwortet. Nach einem der üblichen
Datenaustauschverfahren wird hierbei über die Abfrageleitung 25 der Adressenwechsel signalisiert und über
die Sperrleitung 24 die Adressenfortschaltung von der ersten erreichten Signalisierungseinheit 3, die einen
Anreiz gespeichert hat, angehalten. Diese Signalisierungseinheit 3 legt dann die von einer Zustandsänderung
stammende Meldeadresse an den Meldebus 21,
ίο damit sie von der Zentraleinheit verarbeitet oder über
eine Fernwirkanlage weiter übertragen wird.
Die Meldungsabgabe ist jeweils beendet, wenn die Einrichtung 33 zum Alt-Neu-Vergleich keine neuen
Meldungen mehr vorliegen hat und der Zähler 32 einmal durchgelaufen ist.
Die Zentrale i kann insbesondere die eingelaufenen Meldungen mit anderen vergleichen, Folgemeldungen
unterdrücken, Ursachen anzeigen oder protokollieren. Die Art der Anzeige wird als Meldungsbedeutung über
eine Tastatur eingegeben.
Die Signalisierungseinheiten 3 signalisieren von sich aus nur Meldungsänderungen. Die Zentrale 1 fragt
routinemäßig oder zum Vergleich von Zuständen die Signalisierungseinheiten 3 auch nach allen Meldungszuständen
ab, und zwar durch gleichzeitiges Anlegen der Adresse der Signalisierungseinheit an den Fragebus 22
und eines besonderen Signals an die Abfrageleitung 25. Die angesprochene Signalisierungseinheit 3 stellt
daraufhin in der Einrichtung 33 zum Status-Vergleich ihren Neuspeicher gegensätzlich zum Altspeicher ein,
was automatisch zum Anreiz bzw. Belegen der Belegtleitung 23 und Sperren mit der Sperrleitung 24
und zur Durchgabe aller 128 Meldungszustände führt.
Die Anordnung ist insbesondere für Einrichtungen zur zentralen Betriebsbeobachtung bei Betriebsstellen
der Nachrichtentechnik geeignet. Sie läßt sich ferner in Betriebsstellen von Verkehrs- und Versorgungsunternehmen
vorteilhaft verwenden.
Zusammenfassung
Zentrale Störungssignalisierung
Zentrale Störungssignalisierung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in Betriebs-
stellen der Nachrichten-Übertragungstechnik, die eine
Vielzahl von Meldungsgebern enthalten. Bei derartigen Schaltungsanordnungen soll eine Vereinfachung in den
Geräten und in der Amtsverdrahtung erzielt werden. Insbesondere soll eine möglichst vollständige Datenerfassung
möglich sein. Die Erfindung sieht hierzu eine Signalisierungseinheit vor, die eine Meldungsabfrageeinrichtung
und eine Einrichtung zum Statusvergleich enthält und die Meldesender selbsttätig zyklisch aufruft.
Eine erfindungsgemäße Schaltungsanordnung ist insbesondere für Einrichtungen zur zentralen Betriebsbeobachtung
in Betriebsstellen der Nachrichten-Übertragungstechnik geeignet (F i g. 1).
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in Betriebsstellen, die eine Vielzahl
von Meldungsgebern erhalten, die Meldungen an wenigstens eine einer Gruppe von Meldungsgebern
gemeinsame Signalisierungseinheit abgeben, wobei ein Adressengeber der Signalisierungseinheit Adressen
von Meldesendern selbsttätig über wenigstens einen Adressenbus zyklisch aufruft, wenigstens eine
mehreren Meldesendern gemeinsame Meldeleitung vorgesehen ist und die Meldesender eine Adressenerkennungseinrichtung
und eine mittels der Adressenerkennungseinrichtung steuerbare Sendeeinrichtung enthalten, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Betriebsstellen, in denen Baugruppen in Einsätze (31 bis 38) und die Einsätze
in Aufnahmevorrichtungen (30) einsetzbar sind und wenigstens bei einer Anzahl der Einsätze (31 bis 38)
mindestens eine mit wenigstens einem Meldesender (7) versehene Baugruppe vorhanden ist, wenigstens
eine Gruppe von Einsätzen mit ihren Meldesendern (7) über eine Zustandsmeldeleitung (Z) an die
zugeordnete Signalisierungseinheit (3) angeschlossen ist, wobei der von den Meldesendern (7)
abgegebene Signalwert so gewählt ist, daß eine fehlende Baugruppe oder eine unterbrochene
Meldezustandsleitung (Z)w\e eine Störungsmeldung
wirkt und daß die Signalisierungseinheit eine Einrichtung zum Statusvergleich (33) enthält, die
über wenigstens eine Zustandsmeldeleitung (Z) mit Schalteinrichtung (72, 73) der Meldesender (7)
verbunden ist und daß die Einrichtung (33) zum Statusvergleich die Meldezustandsänderungen den
Adressen zugeordnet registriert und das Vorliegen wenigstens einer Zustandsänderung mittels eines
Anreizkriteriums signalisiert.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Adressenerkennungseinrichtungen
als Adressenvergleicher (71) ausgebildet sind und daß die Adressenvergleicher (71) jeweils an
eine dem jeweiligen Meldesender (7) zugeordnete Adressenquelle (74) angeschlossen sind.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens bei einer
Anzahl der Einsätze (31 bis 38) jeweils mindestens eine mit wenigstens einem Meldesender (7) versehene
Baugruppe vorhanden ist und daß ein aus einem Adressenbus (91 bis 94) und einer Zustandsmeldeleitung
(Z) bestehender Einsatzbus (81) an die Baugruppen wenigstens eines Einsatzes (31) geführt
ist.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungszahl des Einsatzbusses
(81) höchstens fünf beträgt.
5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalisierungseinheit
(3) einen Multiplexer (31) enthält, an den eine Anzahl von Einsatzbussen (81 bis 88) angeschlossen
ist.
6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Multiplexer (31) Pufferspeicher
enthält.
7. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Signalisierungseinheit (3) mit einem Signalfeld zur örtlichen Störungsanzeige elektrisch verbunden und
insbesondere baulich vereinigt ist.
8. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß für den Fall,
daß die Meldesender (7) Bestandsteil von abtastenden Einrichtungen zur Mehrfach-Pilotüberwachung
sind, die Signalisierungseinheit (3) zugleich Steuereinrichtung der Pilotüberwachungs- und/oder Püotregelungseinrichtung
ist
9. Schaltungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet daß die
Signalisierungseinheiten (3) jeweils durch eine Zentraleinheit (1) derart steuerbar sind, daß die
Meldungsgeber in zeitlicher Folge abgefragt werden und daß die durch die Abfrage der Meldequellen
gewonnenen Meldezustände zusammen mit der zugeordneten Adresse über eine von der Einrichtung
(33) zum Statusvergleich gesteuerten Gatterschaltung (35) jeweils dann ausgesendet werden,
wenn die Einrichtung (33) zum Statusvergleich für eine Meldungsadresse eine Zustandsänderung signalisiert.
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DE2823918A DE2823918C3 (de) | 1978-05-31 | 1978-05-31 | Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in Betriebsstellen |
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---|---|---|---|
DE2823918A DE2823918C3 (de) | 1978-05-31 | 1978-05-31 | Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in Betriebsstellen |
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DE2823918A1 DE2823918A1 (de) | 1979-12-06 |
DE2823918B2 DE2823918B2 (de) | 1980-08-28 |
DE2823918C3 true DE2823918C3 (de) | 1981-05-07 |
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ID=6040691
Family Applications (1)
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DE2823918A Expired DE2823918C3 (de) | 1978-05-31 | 1978-05-31 | Schaltungsanordnung zur zentralen Störungssignalisierung in Betriebsstellen |
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---|---|---|---|---|
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE2034487C3 (de) * | 1970-07-11 | 1980-04-17 | Licentia Patent-Verwaltungs-Gmbh, 6000 Frankfurt | Schaltungsanordnung zur Erfassung und Auswertung von Störungen einer Nachrichtenübertragungsanlage |
DE2202110B2 (de) * | 1972-01-18 | 1974-03-21 | Gerhard Dr.-Ing. 8000 Muenchen Gruenberger | Einrichtung zum Überwachen einer Anzahl von Meldestellen |
-
1978
- 1978-05-31 DE DE2823918A patent/DE2823918C3/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE2823918B2 (de) | 1980-08-28 |
DE2823918A1 (de) | 1979-12-06 |
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