DE2821728A1 - Einrichtung zur behandlung eines produktes in einem gasfoermigen medium - Google Patents
Einrichtung zur behandlung eines produktes in einem gasfoermigen mediumInfo
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Description
Patentanwälte Dipl.-Ing. H.¥eickmann, Dipl.-Phys. Dr. K. Fincke
Dipl.-Ing. F. A."Weιckmann, Dipl.-Chem. B. Huber
Dr. Ing. H. Liska
MÖHLSTRASSE 22, RUFNUMMER 98 39 21/22
AIR INDUSTRIE
19-21 Avenue Dubonnet
92401 Courbevoie
Frankreich
19-21 Avenue Dubonnet
92401 Courbevoie
Frankreich
Einrichtung zur Behandlung eines Produktes in
einem gasförmigen Medium
einem gasförmigen Medium
809847/1000
2921728
Patentanwälte Dipl.-Ing. H.Weickmann, Dipl.-Phys. Dr. K. Fincke
Dipl.-Ing. RA.Weickmann, Dipl.-Chem. B. Huber
nr.-Tng. H. Liska
8 MÜNCHEN 86, DEN POSTFACH 860 820
MÖHLSTRASSE 22, RUFNUMMER 98 3921/22
AIR INDUSTRIE
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92401 COURBEVOIE
Frankreich
Einrichtung zur Behandlung eines Produktes in einem gasförmigen Medium
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Behandlung eines Produktes in einem gasförmigen Medium, die mindestens
ein Einblasgehäuse aufweist, welches mit mindestens einer
Einblaswand versehen ist, gegenüber welcher sich das zu behandelnde Produkt befindet.
Im allgemeinen erfolgt der Vorschub des Produktes relativ zur Einblaswand kontinuierlich oder diskontinuierlich,
wobei das Produkt von einem Förderer oder einer Einrichtung in Form eines Bandes getragen wird, das
unter der Wirkung geeigneter Mittel in kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Weise vorbeiläuft.
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Das Produkt kann jedoch auch statisch angeordnet sein, wobei es in diesem Falle gegenüber der Einblaswand für
die gewünschte Behandlungszeit angeordnet wird.
Um der Einblaswand das Behandlungsgas zuzuführen, ist eine Zufuhreinrichtung vorgesehen. Dabei stellt sich
das Problem, die Zufuhreinrichtung so auszubilden, daß sie die Einblaswand so homogen wie möglich mit dem
Behandlungsgas versorgt. Es ist tatsächlich so, daß man aufgrund einer homogenen Zuführung von Behandlungsgas
zur Einblaswand auch eine homogene Behandlung des Produktes erreichen kann, das sich in Gegenüberstellung
^ zu der Einblaswand befindet.
Die bis heute bekannten Lösungen sind jedoch nicht vollständig befriedigend, da es nicht möglich war, sowohl
eine homogene Zuführung von Behandlungsgas zur Einblaswand als auch eine hinsichtlich der übrigen Merkmale
befriedigende Konstruktion der Einrichtung zu erreichen, sei es nun im Hinblick auf die »/irtischaftlichkeit der
Einrichtung oder sei es im Hinblick auf den Raumbedarf und die Zugänglichkeit derselben.
Unter den bekannten Lösungen kann man die folgenden aufzeigen:
a) Anordnung der Zufuhreinrichtung seitlich bezüglich der
Einblaswand: Diese Lösung ist zwar hinsichtlich der allgemeinen Konstruktion der Einrichtung befriedigend,
besitzt jedoch den Nachteil, daß die Gaszufuhr zur Einblaswand nicht homogen erfolgt.
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b) Anordnung der Zufuhreinrichtung beiderseits der Einblaswand.
Diese Lösung ist zwar bezüglich der Homogenität der Gaszufuhr zur Einblaswand befriedigend, besitzt
jedoch den Nachteil, daß sie entweder eine Vielzahl von Gebläsen benötigt (teure Herstellung der Einrichtung)
oder zur Verwendung von Verteilerleitungen für das Behandlungsgas führt (die Einrichtung wird hinsichtlich
des Raumbedarfes sehr aufwendig und ist schwierig zugänglich).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei welcher eine
- homogene Beaufschlagung der Einblaswand mit Behandlungsgas durch eine Zufuhreinrichtung erfolgt, die ein Minimum
an Gebläsen benötigt und dabei einen geringen Raumbedarf aufweist und gut zugänglich ist, insbesondere im
Bereich der Behandlungszone, die gegenüber der Einblaswand
liegt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einer Behandlungseinrichtung, umfassend mindestens ein Einblasgehäuse mit
mindestens einer Einblaswand, gegenüber der sich das zu behandelnde Produkte befindet, wobei die Einblaswand durch
eine Zufuhreinrichtung mit Behandlungsgas beaufschlagt wird, erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Gaszufuhreinrichtung
mindestens ein Gebläse aufweist, das an einer im weiteren als Blasseite bezeichnete Seite des Einblasgehäuses
angeordnet ist, wobei das Gebläse einen den Mittelabschnitt der Einblaswand versorgenden Mittelkanal
speist,der sich im wesentlichen senkrecht zur Blasseite bis zur gegenüberliegenden, im weiteren als offene
Seite bezeichneten Seite des Einblasgehäuses erstreckt, und wobei das Gebläse ferner zwei Randkanäle speist, die
jeweils die Randabschnitte der Einblaswand versorgen und
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sich im wesentlichen parallel zum Mittelkanal von der offenen Seite bis zur Blasseite erstrecken, wobei die
Randkanäle von dem Mittelkanal aus über zwei Rohrkrümmer gespeist werden, welche die Stromrichtung des Behandlungsgases
umkehren.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung, welche zwei in
Gegenüberstellung zueinander angeordnete Einblaswände aufweist, die eine Behandlungszone zwischen sich begrenzen,
in welcher sich das zu behandelnde Produkt befindet, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß zwei jeweils
von mindestens einem Gebläse gespeiste Mittelkanäle und vier Wandkanäle vorgesehen sind, wobei die Kanäle so angeordnet
sind, daß die beiden Mittelkanäle im wesentlichen symmetrisch zur Behandlungszone und die vier Randkanäle
paarweise im wesentlichen symmetrisch bezüglich der Behandlungszone angeordnet sind.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, welche ebenfalls zwei in Gegenüberstellung zueinander
angeordnete Einblaswände aufweist, welche eine das zu behandelnde Produkt aufnehmende Behandlungszone begrenzen,
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß ein von
mindestens einem Gebläse gespeister Mittelkanal vorgesehen ist, der in zwei im wesentlichen symmetrisch zur
Behandlungszorie angeordnete Abschnitte unterteilt ist
und daß vier Randkanäle paarweise im wesentlichen symmetrisch zur Behandlungszone angeordnet sind.
Um sowohl ein Abführen des Behandlungsgases als auch eine möglichst homogene Behandlung zu gewährleisten,
sind die beiden Randkanäle von Abführkanälen durchsetzt. 0 Die Abführkanäle verbinden die Einblaswand mit einem
Rückführkanal, der selbt an die Ansaugseite des Gebläses
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angeschlossen ist, wenn es sich um eine Einrichtung mit einem teilweise oder vollständig geschlossenen Gasumlauf
handelt.
Die Abführkanäle können in Form von hohlen Trennwänden
ausgebildet sein, die sich in Längsrichtung in dem Mittelkanal und den beiden Randkanälen und/oder zwischen
den genannten Kanälen erstrecken. Sie können ferner von Gruppen einzelner kaminartiger Kanäle gebildet sein.
Wenn es sich um eine Einrichtung zum Trocknen oder zur Wärmebehandlung von Produkten handelt, können Heizeinrichtungen
im Ansaugbereich des Gebläses vorgesehen sein.
In konstruktiver Hinsicht ist zu bemerken, daß der Querschnitt des Mittelkanales von der Blasseite zur offenen
Seite und der jeweilige Querschnitt der beiden Randkanäle von der offenen Seite zur BlasSeite hin abnimmt.
Der Rückführkanal besitzt daher seinen größten Querschnitt im Änsaugbereich des Gebläses. Eine derartige Anordnung
erlaubt die Herstellung einer besonders kompakten Einrichtung.
Wenn es sich um eine Einrichtung handelt, in welcher das Produkt kontinuierlich oder diskontinuierlich vorgeschoben
wird, verläuft die Vorschubrichtung des Produktes vorzugsweise senkrecht zur Umlaufrichtung des Behänd—
lungsgases in dem Mittelkanal und den beiden Randkanälen.
Im Falle einer komplexen Einrichtung kann diese aus einer Mehrzahl von Zellen bestehen, die nebeneinander angeordnet
sind, wobei jede Zelle im wesentlichen aus einem Einblasgehäuse mit seinem Zubehör besteht und vollständig
autonom ist, sowohl hinsichtlich seiner Zufuhreinrichtung als auch seiner Heizeinrichtungen.
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Ak
Die Erfindung umfaßt neben den bereits beschriebenen Teilen bestimmte andere Anordnungen, die vorzugsweise
gleichzeitig verwendet werden und die nun im einzelnen beschrieben werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit
den beiliegenden Figuren die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Einrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt längs Linie II-II in Fig. 1, und
Fig. 3 eine schematische perspektivische und teilweise
aufgebrochene Ansicht eines Einblasgehäuses der erfindungsgemäßen Einrichtung.
Gemäß den Fig. 1 bis 3 umfaßt die erfindungsgemäße Einrichtung
mindestens einen Einblaskasten 1, der mit mindestens einer Einblaswand 2 versehen ist, gegenüber
welcher sich das zu behandelnde Produkt 8 befindet (Fig. 1). Diese Einblaswand 2 ist von Einblasöffnungen 4 durchbrochen,
die über ihre Fläche verteilt sind und durch welche das Behandlungsgas das zu behandelnde Produkt 3
erreicht (Fig. 2).
Das zu behandelnde Produkt 3 bewegt sich kontinuierlich oder diskontinuierlich relativ zur Einblaswand 2, wobei
es von einem Förderer oder einer Vorrichtung in Form eines Bandes getragen wird, das unter der Wirkung nicht
dargestellter geeigneter Mittel kontinuierlich oder diskontinuierlich vorbeiläuft.
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if Λ*.
Um Behandlungsgas an die Einblaswand 2 heranzuführen, ist eine Zufuhreinrichtung vorgesehen. Diese Zufuhreinrichtung
umfaßt mindestens einen Ventilator 5, der an einer der Seiten des Einblaskastens, nämlich der Blasseite
6, angeordnet ist. Dieser Ventilator 5 speist einen Mittelkanal 7, welcher den Mittelabschnitt 8 der
Einblaswand 2 versorgt und sich im wesentlichen senkrecht zu der Blasseite 6 bis zur gegenüberliegenden Seite, nämlich
der offenen Seite 9, erstreckt.
Die Zufuhreinrichtung umfaßt ferner zwei Randkanäle 10
und 11, die vorzugsweise symmetrisch bezüglich des Mittelkanales 7 angeordnet sind und jeweils die beiden
Randabschnitte 12 und 13 der Einblaswand 2 versorgen.
Sie erstrecken sich im wesentlichen parallel zum Mittelkanal 7 von der offenen Seite 9 bis zur Blasseite 6, wobei
die beiden Randkanäle 10 und 11 durch den Mittelkanal
7 dank zweier Rohrkrümmer 14 bzw. 15 gespeist werden, welche die Richtung des Gasstromes des Behandlungsgases
umkehren.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind zwei einander gegenüberliegende
Einblaswände 2 vorgesehen, welche zwischen sich eine Behandlungszone 16 begrenzen, in der sich das zu behandelnde
Produkt 3 befindet. Bei dieser Einrichtung ist ein von dem Ventilator 5 her gespeister Mittelkanal
7 vorgesehen, der sich in zwei Abschnitte 7a und 7b teilt, die symmetrisch bezüglich der Behandlungszone 16
angeordnet sind. Ferner sind vier Randkanäle vorgesehen, nämlich zwei Randkanäle 10 und zwei Randkanäle 11, die
jeweils paarweise symmetrisch bezüglich der Behandlungszone 16 angeordnet sind .
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Um das Abführen des Behandlungsgases und gleichzeitig eine möglichst homogene Behandlung sicherzustellen, werden der
Mittelkanal 7 und die beiden Randkanäle 10 und 11 jeweils von Abführkanälen 17 durchsetzt. Diese Abführkanäle 17
verbinden die Einblaswand 2 mit einem Rückführkanal 18,
der seinerseits an die Saugseite des Ventilators 5 angeschlossen ist, wenn es sich"um eine mit einem vollständig
oder teilweise geschlossenen Umlauf arbeitende Vorrichtung handelt.
Die Abführkanäle 17 können in Form von hohlen Trennwänden
19 ausgebildet sein, die sich in Längsrichtung durch den
Mittelkanal 7 und die beiden Randkanäle 10 und 11 und/
oder zwischen den genannten Kanälen erstrecken. Sie können ebenfalls von einer Anordnung mehrerer Einzelkanäle
in Form von Abzugskaminen gebildet sein.
Auf der Ansaugseite des Ventilators 5 sind Heizeinrichtungen 20 angeordnet.
Der Querschnitt des Mittelkanales 7 vermindert sich ausgehend von der Blasseite zur offenen Seite 9, während
der Querschnitt der beiden Randkanäle 10 und 11 von der offenen Seite zur Blasseite 6 hin abnimmt. Der Querschnitt
des Rückführkanals 18 ist daher in Höhe der Ansaugseite des Ventilators am größten. Dieser Rückführkanal
kann eine äußere Gestalt in Form eines Parallelepipeds haben, dessen Außenwände,gegebenenfalls mit einer
Wärmeisolierung versehen, den Boden und die Decke einer Zelle 21 bilden.
Wie man in den Fig. 2 und 3 klar erkennt, erfolgt der
Vorschub des Produktes 3 im wesentlichen senkrecht zur
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Umlaufrichtung des Behandlungsgases in dem Mittelkanal
und den beiden Randkanälen.
Die Einrichtung umfaßt im allgemeinen eine Mehrzahl von Zellen 21, die nebeneinander angeordnet sind
(Fig. 2).
In konstruktiver Hinsicht ist anzumerken, daß der von dem Mittelkanal 7 her gespeiste Mittelabschnitt 8 der
Einblaswand 2 eine doppelt so große Fläche besitzt wie jeder der beiden Randabschnitte 12 und 13 der
Einlaßwand, die von den Randkanälen 10 bzw. 11 gespeist werden.
Was die Heizeinrichtungen 20 betrifft, so können sie beiderseits des Ventilators 5 angeordnet werden, wenn
dieser von einem Axialventilator gebildet ist (Fig. 2 und 3). Wenn der Ventilator von einem Zentrifugalgebläse
gebildet ist, können die Heizeinrichtungen 20 in der Ansaugleitung oder der Druckseite des Ventilators
angeordnet sein.
Die Heizeinrichtungen 20 können von Wärmetauschern, Vorwärmeeinrichtungen oder Brenneranordnungen gebildet
sein. Im allgemeinen sind den Heizeinrichtungen 20 nicht dargestellte Filteranordnungen vorgeschaltet.
Welche spezielle Ausführungsform auch immer gewählt wird, man erhält mit der erfindungsgemäßen Einrichtung
folgende prinzipielle Vorteile:
Homogene Beaufschlagung der Einblaswand oder der Einblaswände
mit Behandlungsgas,
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geringer Raumbedarf,
gute Zugänglichkeit insbesondere im Bereich der Behandlung sz one,
einfache und regelmäßige äußere Gestalt der Einrichtung, und
die Möglichkeit zur Herstellung einer Einrichtung mit einer Mehrzahl von hinsichtlich der Gaszufuhr, der
Heizung und der Steuerung voneinander unabhängigen Zellen.
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Claims (15)
- Patentanwälte Dipl.-Ing. H.Weickmann, Dipl.-Phys. Dr. K. FinckeDipl.-Ing. F. A-Weickmann, Dipl.-Chem. B. Huber Dr.-Ing. H. LiskaPLBA8 MÜNCHEN 86, DENPOSTFACH 860 820MÖHLSTRASSE 22, RUFNUMMER 98 3921/22PatentansprücheMJ Einrichtung zur Behandlung eines Produktes in einem ^■^ gasförmigen Medium insbesondere zum Trocknen oder zur Wärmebehandlung des Produktes, umfassend ein Einblasgehäuse mit mindestens einer Einblaswand, gegenüber welcher sich das zu behandelnde Produkt befindet, wobei der Einblaswand das Behandlungsgas mittels einer Gaszuführeinrichtung zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet , daß die Gaszufuhreinrichtung mindestens ein Gebläse (5) aufweist, das an einer im weiteren als Blasseite (6) bezeichnete Seite des Einblasgehäuses (1) angeordnet ist, wobei das Gebläse (5) einen den Mittelabschnitt (8) der Einblaswand (2) versorgenden Mittelkanal (7) speist der sich im wesentlichen senkrecht zur Blasseite (6) bis zur gegenüberliegenden, im weiteren als offene Seite (9) bezeichneten Seite des Einblasgehäuses (1) erstreckt, und wobei das Gebläse (5) ferner zwei Randkanäle (10, 11) speist, die jeweils die Randabschnitte (12, 13) der Einblaswand (2) versorgen und sich im wesentlichen parallel zum Mittelkanal (7) von der offenen Seite (9) bis zur Blasseite (6) erstrecken, wobei die Randkanäle (10, 11) von dem Mittelkanal (7) aus über zwei Rohrkrümmer (14, 15) gespeist werden, welche die Stromrichtung des Behandlungsgases umkehren.809847/1000
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Randkanäle (10, 11) im wesentlichen symmetrisch bezüglich des Mittelkanales (7) angeordnet sind.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei zwei in Gegenüberstellung zueinander angeordnete Einblaswände vorgesehen sind, die eine Behandlungszone zwischen sich begrenzen, in der sich das zu behandelnde Produkt befindet, dadurch gekennzeichnet , daß zwei jeweils von mindestens einem Gebläse gespeiste Mittelkanäle und vier Wandkanäle vorgesehen sind, wobei die Kanäle so angeordnet sind, daß die beiden Mittelkanäle im wesentlichen symmetrisch zur Behandlungszone und die vier Randkanäle paarweise im wesentlichen symmetrisch bezüglich der Behandlungszone angeordnet sind.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei zwei in Gegenüberstellung zueinander angeordnete Einblaswände vorgesehen sind, die eine Behandlungszone zwisehen sich begrenzen, in welcher sich das zu behandelnde Produkt befindet, dadurch gekennzeichnet , daß ein von mindestens einem Gebläse (5) gespeister Mittelkanal (7) vorgesehen ist, der in zwei im wesentlichen symmetrisch zur Behandlungszone (16) angeordnete Abschnitte (7a, 7b) unterteilt ist und daß vier Randkanäle (10, 11) paarweise im wesentlichen symmetrisch zur Behandlungszone (16) angeordnet sind.
- 5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 47 dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelkanal (7) und die beiden Randkanäle (10, 11) von Abführkanälen (17) durchsetzt sind.809847/10002321728
- 6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch g e k e η η ~ zeichnet , daß die Abführkanäle (17) die Einblaswand (2) mit einem Rückführkanal (18) verbinden, der seinerseits an die Saugseite des Gebläses (5) angeschlossen ist.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Abführkanäle (17) in Form hohler Trennwände ausgebildet sind, die sich in Längsrichtung in dem Mittelkanal (7) und den beiden Randkanälen (10, 11) und/oder zwischen den genannten Kanälen erstrecken.
- 8. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Abführkanäle von einer Gruppe einzelner kaminförmiger Kanäle gebildet sind.
- 9. Einrichtung zum Trocknen oder zur Wärmebehandlung eines Produktes nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ansaugleitung oder der Druckleitung des Gebläses (5) Heizeinrichtungen (20) angeordnet sind.
- 10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß der Querschnitt des Mittelkanales (7) von der Blasseite (6) zur offenen Seite (9) hin abnimmt und daß der Querschnitt der beiden Randkanäle (10, 11) von der offenen Seite (9) zur Blasseite hin abnimmt.
- 11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß der Rückführkanal8098A7/1000-A-(18) seinen größten Querschnitt· im Bereich der Ansaugseite des Gebläses (5) besitzt.
- 12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Fläche des von dem Mittelkanal (7) her gespeisten .Mittelabschnittes (8) der Einblaswand (2) doppelt so groß ist wie die jeweilige Fläche der beiden Randabschnitte (12, 13) der Einblaswand (2), die von den Randkanälen (10, 11) her gespeist werden.
- 13. Einrichtung zum Trocknen oder zur Wärmebehandlung eines Produktes nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Heizeinrichtungen (20) bei Verwendung eines Axialgebläses beiderseits des Gebläses (5) und bei Verwendung eines Radialgebläses in der Ansaugleitung oder der Druckleitung des Gebläses angeordnet sind.
- 14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, in welcher der Vorschub des Produktes (3) kontinuierlich oder diskontinuierlich erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorschubrichtung des Produktes (3) im wesentlichen senkrecht zur ümlaufrichtung des Behandlungsgases in dem Mittelkanal (8) und den beiden Randkanälen (10, 11) verläuft.
- 15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Gestalt des Rückführkanals (18) von einem Parallelepiped gebildet ist.809847/1000
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