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DE2819670A1 - Verfahren zum verpacken von behaeltern in schrumpffolie sowie eine schrumpffolie und ein geraet zur ausfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zum verpacken von behaeltern in schrumpffolie sowie eine schrumpffolie und ein geraet zur ausfuehrung des verfahrens

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Publication number
DE2819670A1
DE2819670A1 DE19782819670 DE2819670A DE2819670A1 DE 2819670 A1 DE2819670 A1 DE 2819670A1 DE 19782819670 DE19782819670 DE 19782819670 DE 2819670 A DE2819670 A DE 2819670A DE 2819670 A1 DE2819670 A1 DE 2819670A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
film
containers
container
conveyor belt
shrink
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19782819670
Other languages
English (en)
Inventor
Walter Pfizenmaier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE2819670A1 publication Critical patent/DE2819670A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B21/00Packaging or unpacking of bottles
    • B65B21/24Enclosing bottles in wrappers
    • B65B21/245Enclosing bottles in wrappers in flexible wrappers, e.g. foils

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Verfahren zum Verpacken von Behältern in Schrumpffolie sowie eine Schrumpffolie und ein Gerät zur Ausiührung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von mehreren Behältern in Schrumpffolie, bei dem die Behälter mittels einer von einer Vorratsrolle abziehbaren Bahn umhüllt und eingeschweißt und anschließend durch Wärmeeinwirkung in die Folienumhüllung eingeschrumpft werden.
  • Ein derartiges Verfahren wird bereits benutzt, um beispielsweise Bierflaschen oder Bierdosen zu dritt oder zu sechst zu verpacken, wobei die jeweilige Gruppe von drei oder sechs Behältern getrennt von anderen Behältergruppen taktweise einer Station zugeführt wird, an der das Ende einer von einer Vorratsrolle abziehbaren Schrumpffolienbahn um die Behältergruppe herumgelegt und das Schnittende der Bahn an einem von diesem Schnittende entfernten Ende der Bahn längs einer zur Längserstreckung der Bahn senkrechten Linie durch Impulsnahtverschweißung befestigt wird, und zwar derart, daß die Behälter im wesentlichen fest umhüllt sind. Bei der Verschweißung kann gleichzeitig die Vorratsbahn abgetrennt werden, die dann zur Umwicklung einer weiteren Behältergruppe zur Verfügung steht. Die umwickelte Behältergruppe wird dann einer Wärmebehandlung unterzogen, um die Schrumpffolie um die Behältergruppe herum festzuschrumpfen.
  • Dieses bekannte Verpackungsverfahren mittels Schrumpffolie ist verhältnismäßig preiswert, die Kosten belaufen sich auf etwa 4 bis 6 Pfennig pro Verpackung. Das ist erheblich billiger, als eine Verpackung mittels Pappkarton, die Kosten von 16 bzw.
  • 20 Pfennig für eine Dreier- bzw. Sechserpackung erfordern.
  • Nachteilig ist jedoch bei den bekannten Schrumpffolienverpackungsverfahren die Tatsache, daß nicht mehr als etwa 20 Packungen pro Minute möglich sind, so daß sich ein stündlicher Durchsatz von entweder 3600 (bei Dreierpackungen) bzw. 7200 (bei Sechserpackungen) Flaschen pro Stunde ergeben, während die Abfüllung mit einer Geschwindigkeit zwischen 15000 bis 45000 Flaschen pro Stunde möglich ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, das Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß eine wesentlich höhere Durchsatzgeschwindigkeit möglich wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß Behälter nicht gruppenweise, sondern in einer ununterbrochenen Folge, einzeln oder zu mehreren nebeneinander, einer Horizontalschlauchbeuteleinrichtung zugeführt und dort mit der Folie zur Bildung eines fortlaufenden Stranges umhüllt werden, der in vorbestimmten, auf die Behälter bezogenen und zur Strangerstreckung senkrechten Linien Perforationen aufweist, an denen beim anschließenden Schrumpfen die Folie zerreißt und dadurch eine Abtrennung verpackter Behältergruppen vom Strang ergibt.
  • Dadurch, daß die Behälter nicht mehr gruppenweise, wie noch beim Stand der Technik, sondern in ununterbrochener Folge mit Folie umhüllt werden, läßt sich eine wesentlich höhere Verpackungsgeschwindigkeit erreichen. Die Bildung der Behältergruppen erfolgt also, im Gegensatz zum Stand der Technik, erst nach dem Umhüllungsvorgang während des Aufschrumpfens der Folie, so daß hierfür keine besondere Trenneinrichtung vorgesehen werden braucht.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden Geschwindigkeiten erreichbar, die in der Größenordnung der Abfüllgeschwindigkeit liegen, so daß sich erhebliche Einsparungen nicht nur bezüglich des Verpackungsmaterials gegenüber der Verpackung mittels Pappkarton, sondern auch noch bezüglich des bereits bekannten Verpackungsverfahrens mittels Schrumpffolie ergeben.
  • Die für den Trennvorgang während des Schrumpfens erforderliche Perforation kann entweder bereits in der Vorratsfolie vorgesehen sein, oder sie wird nach Bildung des fortlaufenden Stranges angebracht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich für die Verpackung von einen Hals aufweisenden Behältern (insbesondere Flaschen) durchführen, wenn entsprechende Durchbrüche in der Folie vorgesehen sind. Diese Durchbrüche können wiederum entweder in der Ausgangsfolie vorhanden sein, oder sie können vor der Schlauchbildung in die Folie eingestanzt werden.
  • Gemäß einer besonders günstigen Ausführungsform des Verfahrens wird die Behälterreihe auf einem Förderband unter die Folienbahn geführt und dann zusammen mit der Folienbahn in Falte in richtungen eingeschoben, in denen die Folienbahnränder um die Behälterreihen seitlich herumgelegt werden, wonach die aneinander stoßenden Ränder der Folienbahn zur Schlauchbildung miteinander verbunden werden. Die schlauchartig umhüllten Behälter werden dann, ggf. nach Anbringung der Perforation, mittels eines weiteren Förderbandes einer Schrumpfstation zugeführt.
  • Besonders einfach ist es, wenn die Folienbahn nach Abziehen von der Vorratsrolle - ggf. nach Passieren von Umlenkrollen -von einer Walze auf die Oberseite der Behälter aufgelegt wird, wobei u. U. die Folie von der Walze zum Zwecke der Perforations-oder Durchbruchausrichtung gereckt werden kann.
  • Die Verbindung der Ränder bei der Schlauchbildung kann durch Überlappen der Ränder und anschließendes Verschweißen mittels Wärmeschiene, Wärmerad oder Heißluftgebläse erfolgen.
  • Da es verhältnismäßig schwierig ist, die Behälter so auszurichten, daß ihre möglicherweise vorhandenen Aufschriften nach außen weisen, ist es zweckmäßig, wenn vor dem Schrumpfen die Folie etikettiert oder mit einem Aufdruck versehen wird.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Folie zur Verwendung bei dem vorstehend genannten Verfahren, wobei die Folie aus einer langgestreckten Bahn aus einer wärmeschrumpfbaren, insbesondere durchsichtigen Kunststoffolie besteht, wobei die Bahn in vorbestimmten Abständen Querperforationen besitzt. Zur Aufnahme von Behältern, die Hälse aufweisen, kann die Folie zwischen den Querperforationen auch Durchbrüche aufweisen, die die Hälse aufnehmen. Die Folie kann auch bereits einen Aufdruck aufweisen, beispielsweise zum Zwecke der Werbung oder-zur Angabe des Inhalts der Verpackung. Zusätzliche Löcher können außerdem zur Entlüftung während des Umhüllungs- und Schrumpfprozesses angebracht sein.
  • Des weiteren bezieht sich die vorliegende Erfindung auch auf ein Gerät zur Ausführung des eingangs genannten Verfahrens, wobei das Gerät mit einem ersten Förderband zur Zufuhr von Behältern zu einer Schrumpffolienumhüllungsstation und ein zweites Förderband zum Transport der umhüllten Behälter zu (oder von) einer Schrumpfstation umfaßt. Erfindungsgemäß ist zumindest das erste Förderband mit Mitnehmern ausgestattet, die derart angeordnet sind, daß die Behälter hintereinander im wesentlichen ohne Abstand zueinander in ununterbrochener Folge ausgerichtet werden. Des weiteren ist über dem ersten Förderband eine Walze angeordnet, deren Umfangsfläche vom Förderband einen Abstand aufweist, der im wesentlichen gleich der Höhe der Behälter ist. Die Transportfläche dieses ersten Förderbandes (das eine Gliederkette sein kann) geht dann in eine Gleitfläche über, über der Faltbleche zum Umfalten der über die Behälterreihe hinausragenden Randbereiche der Folie um die Seiten und Bodenflächen der Behälter und zum Verbinden der Ränder zur Bildung eines Schlauches um die Behälter vorgesehen sind.
  • Am Abstromende der Faltbleche kann eine Klebeeinrichtung, besser aber eine Schweißeinrichtung für die zusammenliegenden Folienenden vorgesehen sein.
  • Für die Schrumpfstation hat sich ein Schrumpftunnel als besonders zweckmäßig erwiesen, durch den das zweite Förderband hindurchläuft. Zur besseren Trennung der einzelnen Behältergruppen kann jedoch gemäß einer noch anderen Ausführungsform das zweite Förderband erst am Ende der Schrumpfstation (also z. B. des Schrumpftunnels) beginnen und mit einer Geschwindigkeit laufen, die größer als die des ersten Förderbandes ist, so daß die beim Schrumpfvorgang entstandenen hintereinanderstehenden umhüllten Behältergruppen auseinandergezogen werden.
  • Um die Folie besser auf Behälter aufbringen zu können, die einen Hals aufweisen, ist gemäß noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung die entsprechende Walze aus mehreren Abschnitten mit unterschiedlichen Radien zusammengesetzt, so daß die Hälse in Abschnitte mit geringerem Radius aufgenommen werden können.
  • Die Schweißstation kann derart ausgeführt sein, daß die Schweißnaht längs der Bodenfläche der Behälter angebracht wird. Falls dies jedoch für die Standfestigkeit der späteren Verpackungen nachteilig ist, kann die Schweißnaht auch längs einer der Seitenflächen der umhüllten Behälterreihe oder auch längs der Schnittstelle der Bodenfläche mit einer der Seitenflächen angebracht werden0 Falls das Ausgangsfolienmaterial noch keine Perforationslöcher besitzt, ist es zweckmäßig, vor der Schrumpfstation, insbesondere noch vor der Schlauchbeutelbildung, eine Perforationseinrichtung anzuordnen, die eine Perforation quer zur Bewegungsrichtung der Förderbänder anbringt.
  • Vor der Schrumpfstation, insbesondere noch vor der Schlauchbeutelbildung, kann auch eine Etikettier- oder Druckeinrichtung für die zu schrumpfenden Verpackungseinheiten vorgesehen sein.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform ist vor der Walze ein Sensor für auf der Folie angebrachte Markierungen vorgesehen, der mit einer auf der Walze abrollenden angetriebenen zweiten Walze in Verbindung steht, um diese zweite Walze derart zu verzögern oder zu beschleunigen, daß die Markierungen bezüglich der Behälter nach dem Auflegen der Folie in bestimmter Weise ausgerichtet sind. Eine derartige Anordnung ist besonders zweckmäßig, wenn das Ausgangsfolienmaterial bereits Perforationen oder Lochungen für Behälterhälse oder auch bereits Aufdrucke aufweist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Es zeigt: Fig. 1 schematisch in Seitenansicht das erfindungsgemäße Gerät zum Verpacken von mehreren, Hälse aufweisenden Behältern in Schrumpffolie; Fig. 2 und 3 zwei verschiedene Ausführungsformen für bereits mit Durchbrüchen und Perforationen versehene Schrumpffolie, die bei dem Gerät gemäß Fig. 1 verwendbar ist; Fig. 4 ein Gerät zum Verpacken von Behältern ohne Hals; Fig. 5 und 6 die für Behältergruppen von drei bzw. sechs bestimmte Folie, die bereits Perforationen besitzt und bei einem Gerät gemäß Fig. 4 verwendbar ist; Fig. 7 bis 12 Schnittdarstellungen durch die Geräte gemäß Fig. 1 bzw. 4 zur Darstellung der verschiedenen Stufen der Schlauchbeutelbildung um Behälter mit bzw. ohne Hals.
  • In Fig. 1 ist eine Ausführungsform eines Gerätes zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Verpacken von Behältern in Schrumpffolie dargestellt, welche mit Hälsen versehen sind.
  • Das Gerät umfaßt eine Vorratsrolle 10, von der Schrumpffolie 12 abgezogen werden kann. Die Schrumpffolie 12 wird über eine Umlenkrolle 14 geführt und dann von einer Walze 16 auf Behälter 18 aufgelegt, die hier als flaschenartige Behälter dargestellt sind. Die Flaschen werden in ununterbrochener Folge von einem Förderband 20 in Richtung des Pfeiles 22 transportiert. Das Förderband 20 geht an seinem Abstromende in eine Gleitfläche 24 über, auf der die Behälter 18 durch nachfolgende, noch auf dem Förderband 20 stehende Behälter weitergeschoben werden, wobei die Behälter von Faltblechen 26 geführt werden, die neben der Führung der Behälter auch noch die seitlichen Ränder der in Fig.
  • 2 und 3 in größeren Einzelheiten gezeigten Schrumpffolie 14 an den Seiten der Behälterreihe nach unten umschlagen, wie es in Fig. 9 erkennbar ist.
  • Bei der in Fig. 1 dargestellten Anordnung weisen die Faltbleche an der oberen Seite Schlitze (nicht dargestellt) auf, um ein Hindurchgleiten der Hälse der Behälter 18 zu ermöglichen.
  • Wie aus Fig. 11 zu erkennen ist, werden bei der dargestellten Anordnung die seitlich umgeschlagenen Ränder der Folie 12 dann noch weiter umgeschlagen, bis sie sich im Bodenbereich überlappen.
  • Mit einer nicht im einzelnen dargestellten Anordnung werden dann diese überlappenden Bereiche entweder verklebt oder, noch zweckmäßiger, leicht verschweißt. Zum Verschweißen können Wärmeschienen, Wärmeräder oder auch punkt- oder streifenförmige Heißluftgebläse verwendet werden.
  • Hinter der Verschweißeinrichtung befindet sich ein Schrumpftunnel 28, in dem durch Hitzeeinwirkung die Folie, mit der die Behälter schlauchartig umhüllt wurden, zum Schrumpfen gebracht wird.
  • Durch den Schrumpfvorgang wird zum einen eine feste Umschließung der Behälter erreicht, zum anderen werden jedoch auch die in den Fig. 2 und 3 dargestellten Perforationen 30 zerrissen, so daß aus dem Schlauch jeweils einzelne Packungen entstehen, die bei einer Schrumpffolie gemäß Fig. 2 aus jeweils drei Behältern, bei einer Schrumpffolie gemäß Fig. 3 aus jeweils sechs Behältern bestehen.
  • Diese Behälter werden durch ein zweites Förderband 32 zur weiteren Handhabung von der Schrumpfstation 28 wegtransportiert.
  • Läßt man das Förderband 32 im Gegensatz zur dargestellten Ausführungsform erst am Ende des Schrumpftunnels 28 beginnen, könnte man durch eine gegenüber dem Förderband 20 erhöhte Fördergeschwindigkeit erreichen, daß sich die einzelnen Packungen bereits auf dem Förderband räumlich trennen, was möglicherweise die weitere Handhabung erleichtert.
  • Bei Behältern, die vorspringende Bereiche aufweisen, wie beispielsweise Hälse 34, ist es zweckmäßig, die Folie mit Durchbrüchen 36 zu versehen, wodurch die beim Aufwalzen der Folie mittels der Walze 16 die Hälse hindurchgesteckt werden, so daß sich eine noch stabilere Verpackung ergibt. In diesem Falle ist es zweckmäßig, die Walze 16 aus mehreren Abschnitten unterschiedlichen Durchmessers vorzusehen, wie es in Fig. 7 dargestellt ist. Die Walze bestünde dann bei einem Behälterdoppelstrang (die zugehörige Folie ist in Fig. 3 dargestellt) aus zwei Abschnitten 38 mit einem solchen Durchmesser und einer solchen Breite, daß die Hälse 34 hindurchgleiten können, sowie aus drei Abschnitten 40 mit größeren Durchmesser, die den eigentlichen Aufwalzvorgang für die Folie 12 auf den sich verbreiternden Bereich der Flaschen durchführen.
  • Durch die Durchbrüche 36 ergibt sich automatisch eine Ausrichtung der Folie bezüglich der Behälter, so daß keine weiteren Vorrichtungen zur Ausrichtung der Folie notwendig sind. Diese Ausrichtung ist deshalb erforderlich, weil die Perforationen 30 jeweils genau zwischen zwei aufeinanderfolgenden Behältern liegen sollten, außerdem könnten auf der Ausgangsfclie bereits Aufdrucke vorhanden sein, die beispielsweise über den Inhalt der Verpackung Aufschluß geben. Ein solcher Aufdruck könnte allerdings auch vor oder nach Bildung des Schlauches angebracht sein. Auch die Perforationen 30 könnten durch entsprechende Einrichtung erst kurz vor oder auch erst nach Schlauchbildung angebracht werden, zweckmäßigerweise aber vor dem Schrumpftunnel 28.
  • Eine Druckeinrichtung könnte zwar auch hinter dem Schrumpftunnel 28 vorgesehen sein, jedoch ist das Bedrucken oder das Aufbringen von Etiketten auf die bereits geschrumpfte Folie verhältnismäßig schwierig.
  • Falls als Schrumpffolie 12 ein durchsichtiger Kunststoff verwendet wird, könnte auf die Beschriftung der Folie selbst verzichtet werden, vorausgesetzt, daß die Behälter 18 selbst entsprechend beschriftet sind. Falls die Beschriftung dieser Behälter 18 jedoch nicht umlaufend ist, könnte es zweckmäßig sein, eine Vorrichtung zur Ausrichtung der einzelnen Behälter derart vorzusehen, daß nach der Verpackung die beschrifteten Flächen der Behälter nach außen weisen und lesbar sind.
  • In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, die besonders für Behälter geeignet ist, die keine halsartigen Vorsprünge besitzen, beispielsweise Konservendosen oder Getränkedosen 42. Die Anordnung ist im wesentlichen die gleiche, wie sie bereits in Fig. 1 dargestellt wurde, jedoch besitzt die Walze 16a in diesem Falle keine Abschnitte unterschiedlichen Durchmessers, siehe Fig. 8. Falls die Vorratsrolle 10 bereits mit Perforationen 30 versehene Folie umfaßt, oder falls die Folie bereits einen Aufdruck besitzt, sind hier besondere Vorkehrungen zu treffen, um die Folie bezüglich der Behälter 42 auszurichten, da die Ausrichtung durch die in die Durchbrüche 36 eintretenden Flaschenhälse 34 (Fig. 1) hier nicht gegeben ist. Zu diesem Zweck ist eine auf der Walze 16a abrollende weitere Walze 44 vorgesehen, die einen Antrieb aufweist und daher in der Lage ist, das Aufbringen der Folie 12 auf die Behälter 42 geringfügig zu verzögern oder zu beschleunigen, so daß beispielsweise bei ungenügender Ausrichtung der Perforationen bezüglich der Stoßstellen zwischen zwei Behältern 42 die Folie geringfügig gereckt wird, bis die Ausrichtung wieder vorhanden ist. Um die Ausrichtung kontrollieren zu können, können beispielsweise Sensoren 46 vorgesehen sein, die auf irgendwelche Markierungen der Folie 12 - beispielsweise Perforationen oder Aufdrucke - reagieren und den Antrieb der Walze 44 entsprechend steuern.
  • Falls die Perforationen jedoch erst kurz vor oder gar nach Schlauchbildung angebracht werden und eine Ausrichtung von Etiketten oder sonstigen Aufdrucken auf der Folie bezüglich der Behälter 42 nicht erforderlich ist, kann die angetriebene Walze 44 mit der Sensorsteuerung 46 auch entfallen.
  • Die in den Fig. 11 und 12 dargestellte Verschweißung an der Bodenfläche der Verpackungen vor dem Schrumpfvorgang hat sich als besonders haltbar und besonders wenig auftragend erwiesen, wobei letzteres für die Standfestigkeit der fertigen Verpackung von besonderer Bedeutung ist. Jedoch kann die Naht auch an einer unteren Längskante des Schlauches oder an einer der Seitenflächen angebracht sein, wobei die Faltbleche 26 und die Schweißeinrichtung entsprechend anders positioniert wären.
  • Durch das vorstehend beschriebene Verfahren lassen sich Verpackungen für jeweils mehrere Behälter herstellen, die nicht nur billiger, leichter und verrottungsfester sind, als herkömmliche Kartonverpackungen, sondern die auch billiger hergestellt werden können, als es bei bereits bekannten Verpackungen mittels Schrumpffolie möglich ist. Durch Vermeidung von taktweiser Verpackung mittels Schrumpffolie, wie sie noch beim Stand der Technik notwendig ist, läßt sich die Verpackungsrate gegenüber dem Stand der Technik mehr als verdoppeln, so daß beispielsweise Bierflaschen mit der gleichen Geschwindigkeit verpackt werden können, wie sie sich füllen lassen.
  • Leerseite

Claims (14)

  1. .Patentansprüche: Verfahren zum Verpacken von mehreren Behältern in Schrumpffolie, bei dem die Behälter mittels einer von einer Vorratsrolle abziehbaren Bahn umhüllt und eingeschweißt und anschließend durch Wärmeeinwirkung in die Folienumhüllung eingeschrumpft werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter (18, 42) einzeln oder zu mehreren nebeneinander in ununterbrochener Folge einer Horizontalschlauchbeuteleinrichtung (24, 26) zugeführt und zur Bildung eines fortlaufenden Stranges umhüllt werden, der in vorbestimmten, auf die Behälter (18, 42) bezogenen und zur Strangerstrekkung senkrechten Linien Perforationen (30) aufweist, an denen beim anschließenden Schrumpfen die Folie (12) zerreißt und dadurch eine Abtrennung verpackter Behältergruppen vom Strang ergibt.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforation (30) vor Bildung des fortlaufenden Stranges in der Maschine erfolgt.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforation (30) bereits in der Vorratsfolie (12) vorhanden ist.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (12) zur Verpackung von einen Hals (34) aufweisenden Behältern (18) mit entsprechenden Durchbrüchen (36) versehen ist.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (36) vor der Schlauchbildung in die Folie (12) eingestanzt werden.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (36) bereits in der Vorratsfolie (12) vorhanden sind.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterreihe auf einem Förderband (20) unter die Folienbahn (12) geführt und dann zusammen mit der Folienbahn(12) in Falteinrichtungen (26) eingeschoben wird, in denen die Folienbahnränder um die Behälterreihe seitlich herumgelegt werden, wonach die aneinanderstoßenden Ränder der Folienbahn (12) zur Schlauchbildung miteinander verbunden werden, und daß dann die schlauchartig umhüllten Behälter ggf. nach Anbringung der Perforation (30) mittels eines weiteren Förderbandes (32) einer Schrumpfstation (28) zugeführt werden.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienbahn (12) nach Abziehen von der Vorratsrolle (10) - ggf. nach Passieren von Umlenkrollen (14) - von einer Walze (16) auf die Oberseite der Behälter (18, 42) aufgelegt wird.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (12) von der Walze (16) zum Zwecke der Perforations- oder Durchbruchausrichtung gereckt wird.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Randverbindung bei der Schlauchbildung durch über lappen der Ränder und anschließendes Verschweißen mittels Wärmeschiene, Wärmerad oder Heißluftgebläse hergestellt wird.
  11. 17. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (12) vor dem Schrumpfen etikettiert oder mit einem Aufdruck versehen wird.
  12. 12. Folie zur Verwendung bei dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (12) aus einer langgestreckten Bahn aus einer wärmeschrumpfbaren, insbesondere durchsichtigen Kunststoffolie besteht, wobei die Bahn (12t in vorbestimmten Abständen Querperforationen (30) aufweist.
  13. 13. Folie nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (12) zwischen der Querperforation (30) Durchbrüche (36) für die Aufnahme von Behälterhälsen (34) aufweist
  14. 14. Folie nach Anspruch II oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (42) einen Aufdruck aufweist.
    15. Gerät zur Ausführung des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, mit einem ersten Förderband zur Zufuhr von Behältern zu einer Schrumpffolienumhüllungsstation und einem zweiten Förderband zum Transport der umhüllten Behälter zu oder von einer Schrumpfstation, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das erste Förderband (20) derart ausgebildet ist, daß die Behälter (18, 42) hintereinander im wesentlichen ohne Abstand zueinander in ununterbrochener Folge ausgerichtet werden, daß über dem ersten Förderband (20) eine Walze (16) angeordnet ist, deren Umfangsfläche vom Förderband (20) einen Abstand aufweist, der im wesentlichen gleich der Höhe der Behälter (18, 42) ist, und daß die Transportfläche des ersten Förderbandes (20) in eine Gleitfläche (24) übergeht, über der Faltbleche (26) zum Umfalten der über die Behälterreihe hinausragenden Randbereiche der Folie (12) um die Seiten- und Bodenflächen der Behälter (18, 42) zum Verbinden der Ränder zur Bildung eines Schlauches um um die Behälter (18, 42) vorgesehen ist.
    16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Transportband (20) Mitnehmer aufweist, die die Ausrichtung der Behälter bewirken.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß am Abstromende der Faltbleche (26) eine Schweißeinrichtung für die zusammenliegenden Folienenden vorgesehen ist.
    18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrumpfstation einen Schrumpftunnel (28) umfaßt, durch den das zweite Förderband (32) hindurchläuft.
    19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Förderband (32) erst am Ende der Schrumpfstation (28) (z. B. Schrumpftunnel) beginnt und mit einer Geschwindigkeit läuft, die größer als die des ersten Förderbandes (20) ist, um die beim Schrumpfvorgang entstandenen hintereinanderstehenden umhüllten Behältergruppen voneinander zu trennen.
    20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß für einen Hals (34) aufweisende Behälter (18) die Walze (16) aus mehreren Abschnitten (38, 40) mit unterschiedlichem Radius besteht.
    21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißstation eine Schweißnaht längs der Bodenfläche, längs einer der Seitenflächen der umhüllten Behälterreihe oder längs der Schnittstelle dieser Flächen anbringt.
    22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Schrumpfstation eine Perforationseinrichtung angeordnet ist, um eine Umfangsperforation quer zur Bewegungsrichtung (22) der Förderbänder (20, 32) anzubringen.
    23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Schrumpfstation eine Etikettier- oder Druckeinrichtung für die zu schrumpfenden Verpackungseinheiten vorgesehen ist.
    24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Walze (16) ein Sensor (46) für auf der Folie (12) aufgebrachte Markierungen vorgesehen ist, der mit einer eine auf der Walze (16) abrollenden angetriebenen zweiten Walze (44) in Verbindung steht, um diese zweite Walze (44) derart zu verzögern oder zu beschleunigen, daß die Markierungen bezüglich der Behälter (18, 42) nach dem Auflegen der Folie (12) in bestimmter Weise ausgerichtet sind.
    Beschreibung:
DE19782819670 1978-05-05 1978-05-05 Verfahren zum verpacken von behaeltern in schrumpffolie sowie eine schrumpffolie und ein geraet zur ausfuehrung des verfahrens Ceased DE2819670A1 (de)

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