-
Beleuchtungshalterung für ein Fahrzeug
-
Die Erfindung betrifft ganz allgemein Beleuchtungen und insbesondere
Halterungen für Sicherheitsbeleuchtungen an Fahrzeugen.
-
Die Erfindung kann hauptsächlich auf Fahrzeuge angewendet werden,
die einen relativ kleinen Querschnitt senkrecht zu ihrer Fahrtrichtung besitzen,
d.h. auf Fahrzeuge, die relativ schmal sind.
-
Mit wachsender Beliebtheit von Fahrrädern, Fahrrädern mit Hilfsmotor,
Mopeds, Mofas, Motorrädern und dergleichen zur Erholung und zum Transport erhebt
sich die Notwendigkeit der Sicherheitseinrichtungen, die die Sichtbarkeit dieser
Klasse von Fahrzeugen verbessern, wenn derartige Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
benutzt
werden. Nirgendswo tritt diese Notwendigkeit stärker zutage als in Vorstadtdistrikten,
in denen zweirädrige Fahrzeuge und insbesondere Fahrräder häufig von Fahrern von
Automobilen bei Nacht betroffen wird. Da der wesentliche Prozentsatz der Fahrräder
von jungen Leuten gefahren werden, die typischerweise noch nicht das Bewußtsein
für Sicherheit besitzen, daß häufig erst mit dem Erwachsen werden eintritt, stellt
sich das Problem in diesen Distrikten mit besonderer Schärfe.
-
Bekannte Verfahren zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Fahrzeugen
umfassen das Anbringen von lichtreflektierenden Linsen auf den Rädern von Fahrzeugen,
das Anbringen von Rücklichtern und Rückscheinwerfern an mortorisierten Fahrrädern
und Motorrädern und das Anbringen von Scheinwerfern und reflektierenden Bändern
an den Rahmen all derartiger zweirädriger Fahrzeuge.
-
Ein spezielles Problem, das durch die bekannten Verfahren unzulänglich
gelöst worden ist, ist die Erkennbarkeit oder Sichtbarkeit der zweirädrigen Fahrzeuge
bei Nacht, wenn dieses Fahrzeug von hinten durch den Fahrer eines sich nähernden
Automobiles erkannt werden soll. Aufgrund ihres Aufbaues besitzen zweirädrige Fahrzeuge
nur eine sehr kleine Querschnittsfläche senkrecht zu ihrer Fahrtrichtung, und da
die bekannten Halterungen typischerweise nur für punktförmige Sicherheitslichtquellen
ausgelegt sind, die sich im wesentlichen innerhalb der räumlichen Abgrenzungen des
Fahrzeuges begrenzt befinden, ist die Sichtbarkeit oder Erkennbarkeit dieser Fahrzeuge
von hinten im allgemeinen unzulänglich.
-
Das Problem, Sicherheitseinrichtungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit
zweirädriger Fahrzeuge zu liefern, ist aufs engste mit der Schwierigkeit verbunden,
daß diese Einrichtungen auch von der Öffentlichkeit bzw. den Verbrauchern angenommen
werden. Eine erfolgreiche Sicherheitseinrichtung muß von den Eigentümern und Fahrern
der Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind, angenommen werden. Bei den zweirädrigen
Fahrzeugen schliessen die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, ein, daß der Windwiderstand
kleingehalten
wird, daß sie eine Einfachheit im Design aufweisen,
die sich dem ästhetisch klaren Erscheinungsbild derartiger Fahrzeuge anpaßt, und
daß die geschmacklichen Anforderungen eines relativ jungen Teiles der Bevölkerung
zufriedengestellt werden.
-
Daher ist es Aufgabe der Erfindung, eine Sicherheitsbeleuchtung und
insbesondere eine Beleuchtungshalterung für ein relativ schmales Fahrzeug zu schaffen,
die einerseits die Sichtbarkeit des Fahrzeugs erhöht und andererseits den Anforderungen
an das Aussehen des Fahrzeuges Rechnung trägt.
-
Um nun ein erhöhtes Maß an Sicherheit für schlecht sichtbare Fahrzeuge
zu schaffen, wird durch die Erfindung eine Beleuchtungshalterung vorgeschlagen,
die einen vorzugsweise rohrförmigen Rahmen mit länglichen Schenkeln enthält, die
an ihren jeweiligen oberen Enden miteinander verbunden sind und an ihrem unteren
Teil ort getrennt verlaufen un einen Abstand voneinander besitzen, der im wesgntlichen
der Breite des Fahrzeugs entspricht. Der Rahmen enthält eine Vielzahl von Lichtquellen,
die komplett mit Mitteln zur Energieversorgung ausgestattet sind und vorzugsweise
in Bernsteinfarben getönten durchsichtigen Abschnitten des Rahmens angebracht sind,wodurch
Licht von diesen Lichtquellen auf diese Weise in einem Winkelbereich von 3600 sichtbar
ist. Das Rahmengestell enthält Mittel zur Befestigung dieser Schenkelabschnitte
jeweils an gegenüberliegenden Seiten des Fahrzeuges, vorzugsweise an den hinten
gelegenen oder nach rückwärts gerichteten Teilen des Fahrzeugs.
-
Die erfindungsgemäße Beleuchtungshalterung liefert Lichtquellen in
einer Oberfläche, die im wesentlichen senkrecht zu der Fahrtrichtung des Fahrzeuges,
an dem die Lichtquellen angebracht sind, verläuft und löst so das Problem der Erhöhung
der Sichtbarkeit des Fahrzeuges, wenn dieses durch einen sich nähernden Fahrer eines
Automobiles bei Nacht gesehen werden soll. Darüberhinaus wird die Sichtbarkeit des
Fahrzeuges auch von vorn und von den Seiten merklich erhöht.
-
Weitere wesentliche Vorteile der Erfindung sind die Einfachheit des
Designs und die eigentliche Form des Rahmens.Durch den Aufbau entsteht der erforderliche
geringe Luftwiderstand, wobei sich die konstruktiven Elemente ästhetisch einwandfrei
dem allgemeinen rohrförmigen Aufbau der meisten zweirädrigen Fahrzeuge einfügen.
Außerdem ist die entstehende Form des Rahmensbei dieser Erfindung ähnlich dem "Uberschlagbügel"
(englisch: roll bar), der zur Zeit an zweirädrigen Fahrzeugen sehr in Mode ist und
nur eine dekorative Funktion ausübt. Daher wird auch die Aufgabe, eine die Sichtbarkeit
erhöhende Sicherheitsvorrichtung zu schaffen, die von dem Teil der Verbraucher,
die besonders betroffen sind, angenommen wird, durch die Erfindung gelöst.
-
Im folgenden wird die Erfindung durch Ausführungsbeispiele anhand
der beigefügten Zeichnungen näher erläutert: In den Zeichnungen zeigen: Figur 1
eine frontale Aufrißansicht einer Ausführungsform der Erfindung; Figur 2 eine Seiten-Aufrißansicht
der in Figur 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung; Figur 3 einen vergrößerten
Teilabschnitt des röhrenförmigen Rahmens; Figur 4 eine Frontal-Aufrißansicht, die
ähnlich Figur 1 ist und eine andere Ausführungsform des rohrförmigen Rahmens zeigt;
Figur 5 eine perspektivische Ansicht eines Fahrrades, bei dem die Erfindung angewendet
wird, und Figur 6 eine Seiten-Aufrißansicht, die einen Teilabschnitt eines Fahrrades
zeigt, bei dem die Erfindung angewendet ist.
-
Es wird nun auf die Figuren 1 und 2 Bezug genommen. Ein Rahmen, der
allgemein mit 10 bezeichnet ist, enthält gegenüberliegende Schenkel bzw. Schenkelabschnitte
11 und 12, die an ihren entsprechenden oberen Teilen miteinander verbunden sind
und im wesentlichen eine verlängerte Hufeisenkonfiguration bilden.
-
Der Rahmen 10 ist aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material
hergestellt und enthält vorzugsweise Farbstoff oder Pigmentierung, wodurch ihm eine
Bernsteinfarbe verliehen wird.
-
Der Rahmen 10 ist vorzugsweise aus einem polymeren Material eines
Typs hergestellt, der steif und fest ist, elektrisch isolierend ist und leicht formbar
fest, und die Vorteile eines derartigen Materials ergeben sich leicht aus der weiteren
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform.
-
Es ist ersichtlich, daß der Rahmen 10 eine Vielzahl von Lichtquellen
13 enthält, die darin angebracht sind und vorzugsweise gleiche Abstände entlang
der axialen Dimension des Rahmens besitzen. Die Lichtquellen 13 sind, wie es deutlicher
aus Figur 3 ersichtlich ist, durch isolierte Drähte elektrisch parallel geschaltet,
und was aus den Figuren 1 und 2 nicht ersichtlich ist, das Isolationsmaterial der
Drähte ist vorzugsweise so eingefärbt, daß es sich der Farbe des Rahmens 10 anpaßt
und auf diese Weise das ästhetische Aussehen der erfindungsgem8Ren Beleuchtungshalterung
verbessert. Wenn die Lichtquellen 13 mit einer in den Figuren 1 und 2 nicht dargestellten
äußeren Stromquelle elektrisch verbunden werden, wird Licht durch den gefärbten
Rahmen 10 abgestrahlt werden, der diesem Licht ein bernsteinfarbenes Leuchten mit
guter Sichtbarkeit verleiht.
-
Der Rahmen 10 kann, wie es dargestellt ist, aus einem im wesentlichen
rohrförmigen Aufbau sein, wobei die Schenkel 11 und 12 des Rahmens einstückig angeformte
Halte- und Befestigungsteile 14 und 15 besitzen, die entsprechende parallele innere
und äußere ebene Oberflächen 16 und 17 besitzen. In Figur 2 ist eine Bohrung 18
erkennbar, die typischerweise innerhalb eines Halte-und Befestigungsteiles 14 angebracht
ist und geeigneterweise so bemessen ist, daß sie Befestigungsmittel zum Verbinden
der Halte-und Befestigungsteile 14 und 15 mit einem Fahrzeug aufnehmen kann, wie
es deutlicher in Figur 6 gezeigt ist.
-
Eine Querstange 20 ist in Figur 1 dargestellt, die zwischen und im
wesentlichen senkrecht zu den Schenkeln 11 und 12 des
Rahmens 10
angebracht ist oder vorzugsweise einstückig mit diesem ausgeformt ist. Die Querstange
20 enthält eine frontale ebene Oberfläche 21, die an den Kontaktpunkten im wesentlichen
parallel zu der axialen Dimension des Rahmens 10 ist. Auf der ebenen Oberfläche
21 der Querstange 20 sind entsprechende obere und untere reflektierende Oberflächen
22 und 23 vorgesehen, deren Abmessungen so kombiniert sind, daß sie sich im wesentlichen
in die Dimensionen der ebenen Oberfläche 21 konform einfügen. Diese reflektierenden
Elemente können auch in die Querstange eingelassen sein. Die reflektierenden Oberflächen
22 und 23 sind aus rotem oder bernsteinfarbenern, lichtreflektierendem Material
mehrfach facettiert hergestellt, damit sie erleuchtet erscheinen, wenn sie sich
im Lichtweg einer äußeren Lichtquelle befinden, d.h. sie besitzen einen Aufbau,
der an sich (beispielsweise als "Katzenauge") bekannt ist. Wie leicht erkannt werden
kann, dient so die Querstange 20 einerSicherheitsfunktion und verleiht zusätzlich
dem Rahmen 10 Steifheit und Festigkeit.
-
Es können auch Richtungsanzeigevorrichtungen 30 und 31 auf den entsprechenden
Schenkelabschnitten 11 und 12 des Rahmens 10 angebracht werden. Die Richtungsanzeigevorrichtungen
30 und 31 bestehen typischerweise aus einem Halterungsteil 32, das mit einem entsprechenden
Schenkelabschnitt 11 verbunden wird und eine Linse 33 mit rotem durchsichtigem oder
durchscheinendem Aufbau trägt. Die Richtungsanzeigevorrichtungen 30 und 31 enthalten
Lichtquellen, die wahlweise mit Strom versorgt werden können, die jedoch nicht in
den Zeichnungen gezeigt sind, so daß der Fahrer eines Fahrzeuges, an dem die Erfindung
angebracht ist, wahlweise die Lichtquelle in der richtigen Richtung, d.h. die Vorrichtung
30 oder 31, einschalten kann, um einen beabsichtigten Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen,
wie es an sich bekannt ist.
-
Es wird nun auf Figur 3 Bezug genommen, aus der die Einzelheiten einer
typischen Lichtquelle 13 ersichtlich sind, die innerhalb eines Abschnittes des Rahmens
10 angebracht ist. Die Lichtquelle 13 is so dargestellt, daß sie eine Glühlampe
ist, die einen Faden 40 innerhalb eines Kolbens 41 enthält, durch den elektrische
Anschlüsse 42 und 43 hindurchgehen. Obgleich die Lichtquelle
als
eine Glühlampe in den Zeichnungen dargestellt ist, kann auch gleichermaßen eine
lumineszierende Lichtquelle oder eine Leuchtstofflichtquelle verwendet werden; die
primär erforderlichen und bevorzugten Eigenschaften für die Lichtquelle 13 sind
lange Betriebsdauer, da die Art der kombinierten Konstruktion der Lichtquelle 13
mit dem Rahmen 10 ein Ersetzen der Lichtquelle schwierig macht. Wie aus den Zeichnungen
ersichtlich ist, können isolierte elektrische Drähte 44 und 45 parallel zu den elektrischen
Anschlüssen 42 und 43 der Lichtquelle 13 angeordnet werden, wie bereits im vorstehenden
erwähnt wurde.
-
Die äußeren rdumlichen Abmessungen der Lichtquelle 13 einschließlich
der elektrischen Anschlüsse 42 und 43 werden vorzugsweise so gewählt, daß sie etwa
gleich der minimalen Abmessung der inneren Querschnittsfläche 46 des rohrförmigen
Rahmens 10 sind, wodurch auf einfache Weise die Lichtquelle 13 auf der Achse des
rohrförmigen Rahmens 10 beim Zusammenbau zentriert wird. Wie weiterhin aus Figur
3 ersichtlich ist, können die elektrischen Drähte 44 und 45 dazu verwendet werden,
um der Lichtquelle 13 in Längsrichtung Halt zu geben, wodurch die Anordnung weiterhin
vereinfacht wird, da die Drähte 44 und 45 innerhalb des Rahmens 10 fest angezogen
und bespannt werden können und in der Nähe des unteren Teiles der jeweiligen Schenkel
11 und 12 geeignet befestigt werden können, wobei diese Einzelheit des Aufbaues
nicht gesondert dargestellt ist sondern sich für den Fachmann aus den Figuren 1
und 3 leicht ergibt. In einer anderen Ausführungsform der Erfindung für den Aufbau
der Beleuchtungshalterung wird die Lichtquelle 13 mit den elektrischen Leitungen
44 und 45, die vorher an dem Rahmen 10 befestigt worden sind, während der Herstellung
des Rahmens einstückig zusammen mit diesem ausgeformt.
-
Es wird nun auf Figur 4 Bezug genommen, die eine andere Ausführungsform
für den Rahmen 10 zeigt. In dieser Ausführungsform beschreiben die oberen Abschnitte
50 und 51 der entsprechenden Schenkelabschnitte 11 und 12 an dem Verbindungspunkt
einen spitzen Winkel. Weiterhin können die Richtungsanzeigevorrichtungen 30 und
31 wahlweise auf der Querstange 20 in der Nähe des
Berührungspunktes
der Querstange 20 jeweils mit den Schenkeln 11 und 12 angebracht sein.
-
Obgleich die Erfindung unter Bezugnahme auf zwei spezielle Konfigurationen
des Rahmens 10 und zwei alternative Anbringungsstellen für die Richtungsanzeigevorrichtungen
30 und 31 beschrieben worden ist, ist die Rahmenform nicht auf irgendeine dieser
speziellen Konfigurationen oder Anbringungsstellen beschränkt. Der Rahmen kann vielmehr
beliebige Formen aufweisen, solange nur die Verbesserungen und Vorteile erzielt
werden, die mit der Erfindung beabsichtigt sind.
-
Aus Figur 5 ergibt sich das Wesen der Erfindung besonders deutlich.
In dem dargestellten Falle ist der Rahmen 10 hinter dem Sattel 61 eines Fahrrades
60 angebracht; der Rahmen 10 ist so bemessen, daß er sich über den Sattel 61 erstreckt,
wenn die Schenkel 11 und 12 des Rahmens 10 an den gegenüberliegenden Seiten des
hinteren Rades 63 befestigt sind. Bevorzugt wird der maximale Abstand, der die Schenkel
11 und 12 trennt, so gewählt, daß er näherungsweise gleich der maximalen Breite
des Fahrradrahmens 64 und des Sattels 61 ist oder diese maximale Breite noch überschreitet.
Im dargestellten Falle sind die Umfangsabmessungen des Rahmens 10 etwa so bemessen,
daß sie den Querschnittsabmessungen des hinteren Teiles des Fahrzeuges entsprechen,
wobei die umschriebene Querschnittsfläche etwa senkrecht zu der Fahrtrichtung verläuft.
Wie sich hieraus klar ergibt, wird die Sichtbarkeit des Fahrzeuges auf diese Weise
merklich verbessert, wenn man das Fahrzeug von hinten betrachtet, was insbesondere
während der Dunkelheit von Bedeutung ist, wenn die Lichtquellen 13 innerhalb des
Rahmens 10 aufleuchten.
-
Es ist ersichtlich, daß der Befestigungspunkt für die Querstange 20
an dem Rahmen 10 so gewählt ist, daß die Querstange 20 im wesentlichen in der horizontalen
Ebene liegt, die durch den Sattel 61 verläuft, damit zusätzlicher Luftwiderstand
vermieden wird.
-
Bei einem Kinderfahrrad, dessen Höhe kleiner als die eines üblichen
Fahrrades ist, wird die Sicherheitsbeleuchtung zweckmäßigerweise nicht an den beiden
Enden der Achse des Hinterrades 63 befestigt sondern am unteren Teil des Sattels.
Hierdurch wird erreicht, daß der Bügel der Beleuchtungshalterung gemäß der Erfindung
höher ragt und die Sichtbarkeit des relativ niedrigen Kinderfahrrads weiter verbessert.
-
Es kann weiterhin vorteilhaft sein, die Richtungsanzeigevorrichtungen
30 und 31 außerhalb des Rahmens 10 anzubringen, so daß von hinten leichter erkannt
werden kann, ob die linke Anzeigevorrichtung oder die recht Anzeigevorrichtung betätigt
wird.
-
Weiterhin wird die Anzeigevorrichtung bei der Anbringung außerhalb
des Rahmens 10 auch leichter von vorn sichtbar.
-
Es wird nun auf Figur 6 Bezug genommen, aus der sich nähere Einzelheiten
der Anbringung des Rahmens an einem Fahrrad 60 ergeben. Ein Halte- und Befestigungsteil
14 ist an dem Fahrradrahmen 64 an dem Berührungspunkt der Hinterradnabe 62, die
nicht in Figur 6 gezeigt ist, oder in dessen Nähe befestigt. Ein Schenkel 11 erstreckt
sich nach oben in Richtung auf den hinteren Teil des Fahrradsattels 61, wo der Rahmen
leicht durch geeignete Befestigungsmittel befestigt sein kann. Der Rahmen 10 erstreckt
sich dann weiter über den Sattel 61 hinaus und beschreibt in diesem Ausführungsbeispiel
einen stumpfen Winkel, von der Seite betrachtet, damit der Rahmen sich ästhetisch
befriedigend in die Form des Fahrradrahmens 64 einfügt.
-
In Figur 6 ist ein Batteriekasten 70 erkennbar, der unterhalb des
Sattels 61 angebracht ist und beispielsweise durch eine Halteklammer 71 an diesem
gehalten wird. Der Batteriekasten 70 enthält eine nicht dargestellte Stromversorgungsquelle,
die ausreichend ist, um die Lichtquelle 13 des Rahmens 10 und die Richtungsanzeigelampen
30 und 31 mit Strom zu versorgen. Alternativ dazu kann ein elektrischer Generator
(ein Dynamo) für die erforderliche Stromversorung zur Beleuchtung gemäß dieser Erfindung
vorgesehen sein.
-
Hierbei ist es zweckmäßig, die Beleuchtungsvorrichtungen oder Lampen
an den Dynamo anzuschliessen, so daß der Dynamo die Stromversorgung übernimmt, solange
die Pedalen getreten werden. Wenn die Pedalen nicht getreten werden und der Dynamo
folglich keine Spannung erzeugt, werden die Beleuchtungseinrichtungen auf die Batterie
umgeschaltet, so daß die Beleuchtung ständig an ist und die Batterie nach Möglichkeit
geschont wird.
-
Es soll bemerkt werden, daß die beschriebenen Ausführungsformen nur
Beispiele für die Anwendung des Prinzips gemäß der Erfindung sind. Insbesondere
gelten ähnliche Überlegungen Analog für Motorräder, Mopeds, Mofas und dergleichen.