DE2818015A1 - Tuerklinkenanordnung - Google Patents
TuerklinkenanordnungInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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- E05B67/38—Auxiliary or protective devices
- E05B67/383—Staples or the like for padlocks; Lock slings; Arrangements on locks to cooperate with padlocks
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- Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)
- Lock And Its Accessories (AREA)
Description
5 3353 Bad Gandershelm, 2L April 1978
^ Postfach 129
Hohenhöfen 5 Telefon: (05382) 2842
Unsere Akten-Nr. 2855/4 LOWE & FLETCHER LIMITED
Patentgesuch vom 24. April 1978
LOWE & FLETCHER LIMITED
Church Street, Willenhall, Staffordshire
England
Türklinkenanordnung
Die Erfindung betrifft eine Türklinkenanordnung oder Türverriegelungsanordnung
mit einem Betätigungselement zur Verriegelung der Tür und einem Handgriffelement.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine auch als Klinkenschloss bekannte
Türklinkenanordnung und betrifft insbesondere eine solche Anordnung, die so angeordnet ist, daß sie gegen unbefugte Betätigung gesichert
werden kann.
Viele öffentliche und private Institutionen, wie zum Beispiel Schulen
oder Sportvereine besitzen Lagerraum, z. B. Spinde oder Schränke, die von solchen Personen benutzt werden, die diese Institutionen besuchen,
um ihre persönlichen Sachen aufzubewahren. Es ist wünschenswert, daß solche Lager einrichtungen mit Mitteln versehen werden,
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Bankkonto: Norddeutsche Landesbank, Filiale Bad Gandershelm, Kto.-Nr. 22.118.970 ■ Postscheckkonto: Hannover 66715
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um unbefugte Personen vor einer Betätigung oder vor dem öffnen
zu hindern. In der Praxis haben die Verantwortlichen der Institutionen für
die notwendigen Sicherheitseinrichtungen für diese Spinde gesorgt. Jedoch entstehen hierdurch häufig Schwierigkeiten für die Verantwortlichen,
da sie verantwortlich sind für beispielsweise das Einsammeln und Verteilen von Schlüsseln und dafür, daß die Sicherungseinrichtungen in Ordnung gehalten werden. In entsprechender Weise
besteht jetzt der Wunsch bei einem Teil der Verantwortlichen, in
einer Lage zu sein, geeignete Lagereinrichtungen zu schaffen, für deren Sicherheit gegen unbefugtes öffnen der Benutzer der Lagereinrichtung
verantwortlich ist. Zusätzlich ist es wünschenswert, daß auch dann,
wenn die Lagereinrichtungen nicht gegen unbefugtes Betreten ge sichert
sind, die Türen in der geschlossenen Stellung gehalten werden können. Darüber hinaus sollte ebenfalls jedes System , das so konstruiert
ist, daß es den vorerwähnten zwei Forderungen genügt, so wirkungsvoll wie möglich sein, unbefugte s Betreten mit Zerstörung
der Klinkenanordnung von aussen zu verhindern.
Aufgabe der Erfindung ist es also, eine Türklinkenanordnung der eingang
genannten Art zu schaffen, bei dem die beiden genannten Forderungen erfüllt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mit dem Betätigungselement
und dem Handgriffelement Mittel zur Erzielung einer Zusammenwirkung beider in Eingriff bringbar sind, daß bei Ineingriffstehen
der Mittel diese für eine Bewegung des Betätigungselementes auf eine Bewegung des Handgriffelementes hin sorgen und daß das
Handgriffelement mit Mitteln versehen ist, welche mit von einem Benutzer angebrachten zustäzlichen Mitteln zusammen zu wirken angeordnet
sind, derart, daß ein Ine in griff gelangen des Betätigungselemen-
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tee verhindert ist, so daß eine Bewegung des Handgriffelementes das
Betätigungselement nicht bewegt.
Vorzugsweise ist das Handgriffelement oder der Handgriff aus einer
ersten Stellung, in der die miteinander zusammen arbeitenden Mittel im Eingriff sind, in eine zweite Stellung bewegbar , in der die miteinander
zusammen arbeitenden Mittel ausser Eingriff stehen und
der Handgriff so angeordnet ist, daß er mit den Hilfsmitteln zusammenarbeitet, um eine Bewegungkus der zweiten Stellung in die erste
in
Stellung und vorzugsweise auchfteine zweite Stellung zu verhindern,
Stellung und vorzugsweise auchfteine zweite Stellung zu verhindern,
Her Handgriff kann frei in
jeder Richtung um eine Achse gedreht werden, die sich in Richtung der Bewegung des Handgriffes zwischen der ersten und der zweiten
Stellung erstreckt, unabhängig davon, ob der Handgriff mit den Hilfsmitteln zusammen wirkt oder nicht, um eine Bewegung aus der
zweiten Stellung zu verhindern.
Die Betätigungs- und Handgriffelemente können drehbar um eine gemeinsame
Achse angebracht sein und ein Verriegelungsarm kann mit dem Ende des Betätigungselementes entfernt vom Handgriff verbunden
sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die an dem Handgriff angeformten Mittel als Loch ausgebildet, welches sich durch den
Handgriff erstreckt und den Bügel eines Vorhängeschlosses, welches die zusätzlichen Mittel bildet, aufnehmeil kann. Die Erfingung
Die Erfindung schafft auch eine Tür, in der oder auf der eine Türklinkenanordnung
angebracht ist, vie sie in jedem der vorigen Absätze beschrieben ist. Die Tür kann weiterhin zusätzliche Mittel
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aufweisen, die mit den Mitteln zusammen wirken, die auf dem Handgriff
gebildet sind, urn zu verhindern, daß die miteinander zusammenarbeitenden Mittel in Eingriff gelangen.
Damit ist entsprechend den speziellen Aspekten der Erfindung ein System geschaffen worden, in dem der Benutzer von Lagereinrichtungen,
die mit der Türklinkenanordnung gemäß der Erfindung versehen sind, die zusätzlichen Mittel anbringt, die ein unbefugtes Betreten
oder einen unbefugten Eingriff in die Lagereinrichtungen verhindern. Zusätzlich kann sich der Handgriff frei in der Situation drehen, in der
die Klinkenanordnung gegen unbefugtes Betreten oder unbefugten Zugriff
gesichert ist, so daß eine Person, die versucht, in die Lagereinrichtungen einzudringen, keine Brechstange am Handgriff ansetzen
kann, um die Sicherungsmittel zu zerbrechen. Eine zufriedenstellende Ausführung, die die Erfindung verkörpert, kann einfach und preiswert
hergestellt werden.
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Anhand der Zeichnung, in der zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung näher erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungs-
gemäßen Türklinkenanordnung in auseinandergezogener Darstellung, wobei einige Teile geschnitten
oder teilweise gebrochen dargestellt sind,
Fig. 2 einen Längsschnitt der Anordnung gemäß Fig. 1
in zusammengebautem Zustand, wobei sich die einzelnen Teile in einer anderen Stellung als die
der Fig. 1 befinden,
Fig. 3 eine Ansicht ähnlich der Fig. 2 der Anordnung nach
Fig. 1, wobei sich die Einzelteile in einer dritten Stellung befinden und
Fig. 4 eine Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der
Erfindung, teilweise geschnitten.
Die Türklinkenanordnung, die in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist, besteht
in ihrer Gesamtheit aus Metall und besitzt einen Gehäusekörper einer hohlen zylindrischen Form, welche eine mit einem Außengewinde
versehene Fläche aufweist, damit der Zylinderkörper mit seinem vorderen Ende mit einem mit Innengewinde versehenen Gehäuse.-kopf 12
verbunden werden kann. Der Gehäuse-körper 10 besitzt eine im allgemeinen zylindrische innere Fläche, die an zwei diametral sich
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gegenüberliegenden Stellen im Bereich des vorderen Endes des Gehäusekörpers
10 mit Nuten 13 versehen sind, deren Form im Querschnitt angenähert halbkreisförmig ist. An seinem hinteren Ende besitzt der
Gehäuse- körper einen Bodenabschnitt 14, in welchem eine große
zylindrische öffnung angenordnet ist. Ein Anschlag 16, der mit einem anderen Anschlag am Schloßzylinder zusammen-wirkt, um
eine Drehbewegung eines Betätigungselementes zu begrenzen, wie im folgenden näher beschrieben werden soll, ist ebenfalls in der Nähe
des Bodenabschnittes 14 auf der Innenfläche des Gehäuse- körpers 10 vorgesehen. Der Gehäuse-kopf 12 ist mit einer schwach-konischen
äußeren Fläche 17 versehen. An seinem vorderen Ende besitzt der Gehäusekopf 12 einen nach innen gerichteten Rand 18, der eine mittlere
Öffnung 19 bestimmt; er besitzt an seinem hinteren Ende eine hintere Ringfläche 20. Die Aktiv-Teile bzw. die Betätigungsteile des Schlosses
sind in dem Gehäuse angeordnet, das von dem Gehäuse-körper 10 und dem Gehäuse- kopf 12 gebildet ist, und diese werden miteinander verbunden,
in dem man die Schraubengewinde ineinander schraubt, wie in Fig. 2 und 3 dargestellt ist. Ein unbefugtes Öffnen des Schloßgehäuses
wird durch Vorsehen kleiner (nicht gezeigter) Öffnungen in der hinteren Ringfläche 20'kurz Fläche 20 genannt, des Gehäuse-kopfes 12
und der äußeren Fläche 21 des Gehäusekörpers 10 nach dem Zusammenbau und durch Einsetzen von Verriegelungszapfen (nicht gezeigt) in
diese öffnungen auf eine übliche Weise verhindert, um zu verhindern,
daß der Gehäusekörper 10 von dem Gehäusekopf 12 entfernt wird, bis die Verriegelungszapfen herausgezogen worden sind. Der Gehäusekopf
besitz-t vorzugsweise ein Paar sich gegenüberliegender ebener Flächen (nicht gezeigt), auf denen das Schraubengewinde nicht aufgebracht ist,
um die Halterung des Körpers 10 an Ort und Stelle zu erleichtern und um ebenso das Einsetzen der Verriegelungszapfen zu ermöglichen, wie
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leicht eingesehen werden kann.
Innerhalb des Gehäusekörpers 10 ist ein Betätigungselement in Form
eines Schloßzylinders 22 angeordnet . Die ses besitzt ein im allgemeinen zylindrisches metallisches Element, welches an seinem vorderen Ende
zur Erzeugung eines tiefen Sackloches 23 angesenkt ist und an seinem hinteren Ende einen zylindrischen Vorsprung 24 mit verringertem
Durchmesser umfasst, welcher Vorsprung in einem Vierkantkopf 25 endet. Der zylindrische Vorsprung 24 ist in der kreisförmigen
öffnung 15 in dem Bodenabschnitt 14 des Gehäusekörpers 10 gelagert
und er besitzt ebenfalls einen zweiten Anschlag 26, der mit dem
Anschlag 16 zusammen-wirkt, um die Drehung des Schloßzylinders 22 relativ zu dem Gehäusekörper 10 zu begrenzen. Die am weitesten
hinten liegende Fläche des Schloßzylinders 22 besitzt ein mittiges, mit einem .Gewinde versehenes Loch 27 (Fig. I)7welches den mit Gewinde
versehenen Zapfen einer Verriegelungsschraube 28 aufnimmt, die einen Verriegelungsarm 29, der mit einer viereckigen , dem Vier-"
kantkopf 25 entsprechenden Öffnung 30 versehen ist, auf dem Schloßzylinder befestigt. Die Öffnung 30 in dem Verriegelungsarm 29
wird über den Vierkantkopf 25 gelegt und die Schraube 28 wird an Ort und Stelle unter Zwischenfügung einer federnden Unterlegscheibe
31 fest angezogen.
An zwei diametral sich gegenüberliegenden Stellen ist die "Wand 32 ,
die durch das Sackloch 23 in dem Schloß zylinder 21 gebildet ist,
mit öffnungen 33 versehen, von denen jede eine Stahlkugel 34 aufnehmen
kann. Im zusammen-gebautem Schloß sind die öffnungen 33 so angeordnet, daß sie mit den Nuten 13 in dem Gehäusekörper 10,
wie weiter unten dargestellt ist, fluchten können. Am vorderen Ende des Schloßzylind ers 22 sind zwei rechteckige Ausschnitte 35 in der
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Wand 32 an sich entsprechend gegenüberliegenden Stellen vorgesehen,
welche um angenähert 90 von den Stellen verdreht angeordnet sind, an denen die öffnungen 33 angeordnet sind.
Ein Schloßzylinderträger 36 , der einen Teil eines Handgriffelementes
bildet, ist innerhalb des Sackloches 23 des Schloß Zylinders 22 angeordnet
und kann sich relativ zu dem Schloß zylinder 22 sowohl rota torisch
als auch translatorisch verschieben, zu dem weiter unten erläuterten Zweck. Der Schloßzylinderträger 36 besitzt an seinem
hinteren Ende einen zylindrischen metallischen Stopfen, der eine Ansenkung 37 aufweist. Zwischen dem Boden der Ansenkung 37 in dem
Schloßzylinderträger 36 und dem Boden des Sackloches 23 in dem Schloßzylinder 22 ist eine Schraubendruckfeder 38 angeordnet, deren
Zweck darin besteht, den Schloßzylinderträger 36 und die mit ihm
verbundenen Teile relativ zu dem Schloß zylinder 22 nach vorne zu
drücken. In der äußeren Fläche des Schloßzylinderträgers 36 sind ■
angenähert halbkugelige bzw. halb sphärische Ausnehmungen 39 an sich entsprechen , gegenüberliegenden Stellen angeordnet , und
diese können bei Betätigung der Klinkenanordnungen in die Flucht mit den öffnungen 33 , wie weiter unten erläutert wird, verbracht werden,
so daß die Stahlkugeln 34 teilweise in die Ausnehmungen 39 und teilweise in die Ausnehmungen 33 eingreifen bzw. in diesen liegen können.
Der Schloßzylinderträger 36 besitzt einen vergrößerten zylindrischen Kopf 40, der an dem Träger 36 mittels eines Spannstiftes 40a befestigt
ist und der ein nach rückwärts vorspringendes , sich gegenüberliegendes
Paar rechteckiger Nasen aufweist, die auf einem Durchmesser angeordnet sind, der angenährt rechtwinklig zu den Ausnehmungen
39 verläuft. Die Nasen 41 sind so angeordnet, daß sie in die Ausschnitte 35 in der "Wand des Schloß^linders 22 hinein-passen. Der
Kopf 40 ist am hinteren Ende eines scheibenähnlichen Flansches 42
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angebracht, der lose gleitend in den zylindrischen Innenbereich 43
des Gehäusekopfes hineinpasst, wobei der Rand des Flansches 41 sich hinter dem Rand 18 des Gehäusekopfes 12 befindet, wenn der
Zylinderträger 36 in seiner am weitesten vorne liegenden Stellung
sitzt. Der Flansch 42 ist einstückig mit einem Betätigungshandgriff
44 in Form eines ebenen Steges verbunden, der, wie man am besten in den Fig. 1 und 3 erkennen kann, nach vorne von dem Flansch
vorspringt und dann seitlich abbiegt, um einen Hebelarm für eine drehende Betätigung zu bilden. Wenn die Türklinkenanordnung an
Ort und Stelle in einer Tür, die durch die strichpunktierten Linien
45 angedeutet ist, eingebaut ist, dann steht der seitlich vorspringende
Teil des Handgriffes 44 ausreichend nach vorne über die äußere Fläche der Tür 45 vor, sodaß die Hand des Benutzers oder wenigstens
einige Finger hinter den Handgriff 44 gesteckt werden können, um ihn nach vorn zu ziehen. In der Nähe des Flansches 42 ist ein Loch 46
in dem den Türhandgriff 47 bildenden Steg angeordnet und der Abschnitt des Randes des Loches 46 , der dem Flansch 42 am nächsten ist,
liegt in der Ebene, die dem am weitesten vorne liegenden Teil des Randes 18 des Gehäusekopfs 12 enthält.
Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 1. Die Klinkenanordnung ist
zusammen-gebaut, so'daß die Feder 38 innerhalb der Ansenkung
des Schloßzylinderträgers 36 und in dem Sackloch 23 des Schloß Zylinders
22 sitzt,und der letztere befindet sich über der äußeren Fläche des
Zylinderträgers 36. Daher drückt die Feder 38 den Zylinderträger bezogen auf den Schloßzylinder 22 nach vorwärts. Die Stahlkugeln
34 sitzten in den Öffnungen 33 und , wie man am besten in den Fig. und 3 erkennen kann, die Wand 32 des Schloß Zylinders 22 besitzt eine
radiale Abmessung, die wenigstens angenähert die gleiche ist wie der Radius der Stahlkugeln 34. In gleicher Weise besitzt die Ausnehmung
in dem Zylinderträger 36 eine Tiefe, die ähnlich dem Radius der Stahlkugeln
ist, in gleicher Weise wie die Nuten 13 in dem Gehäusekörper
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Auf diese Weise können die Stahlkugeln 34 entweder in den öffnungen
und den Nuten, wenn diese miteinander in der Flucht sind, um den Zylinder 36 mit dem Gehäusekörper 10 zu verriegeln, oder in den
öffnungen 33 und den Ausnehmungen 39 sitzen, wenn diese in Flucht liegen, um eine Drehbewegung des Handgriffes 44 auf den Zylinder
zu übertragen.
Urn die Klinkenanordnung einzubauen, wie man aus der Fig. 2 ersehen
kann, wird der Gehäusekörper 10 in ein vorbereitetes Loch in einer Tür 45 eingesetzt und durch Befestigungsmittel befestigt, die beispielsweise
aus einem Satz Schrauben bestehen können, die von innen in die Tür eingesetzt werden und in Gewindelöcher hineingreifen, die
in der hinteren Fläche 20 des Gehäusekopfes 12 gebildet sind (nicht dargestellt). Das hintere Ende der Klinkenanordnung, welches durch
die hinteren Teile des Gehäusekörpers 10 und das rechteckige Ende 25, auch Vierkantkopf genannt, auf dem Schloßzylinder 22 gebildet
sind, ragt nach hinten von der Innenfläche der Tür vor und der Verriegelungsarm 29 wird dann an Ort und Stelle verbracht und mittels
der Schraube 28 und der zwischengelegten federnden Unterlegscheibe 31 befestigt. Die einzigen Teile des Schlosses, die von außen zu sehen
sind, sind damit der Gehäusekopf 12, der nicht von dem Gehäusekörper 10 wegen der oben erwähiit-en Verriegelungszapfen entfernt
werden kann, und der Handgriff 44. Die Feder 38 drückt den Handgriff 44 und den Zylinderträger 36 bezogen auf die übrige Klinkenanordnung
nach vorne, und zwar soweit, bis der Flansch 42 gegen die Rückseite des Randes anliegt. In dieser Stellung sind die Nasen
außer Eingriff mit den Ausschnitten 35 und die Kugeln sind teilweise in den Öffnungen 33 und teilweise in den Nuten 13 (Fig. Z) angeordnet,
so(daß der Handgriff 44 nicht drehbar mit dem Verriegelungsarm 29
gekuppelt ist, obwohl er sich frei drehen kann. Die Verriegelungsnnordnung
kann in dieser Stellung gesichert werden, beispielsweise
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durch Hindurchschieben eines Sicherungselementes , beispielsweise eines Bügels eines Vorhängeschlosses 47 (Fig. 1) durch das Loch
Die Tür eines Schrankes oder einer anderen Lagerungseinrichtung, in die die Klinkenanordnung eingebaut ist, kann auf diese Weise nicht
mehr geöffnet werden, da der Handgriff 44 nicht eingedrückt werden kann, um mit dem Zylinder 36 in Eingriff zu gelangen und den
Arm 29 zu betätigen, weil der Bügel des Schlosses den Kopf 12 berührt und mit dem Rand des Loches 46 zusammen-wirkt.
Das Öffnen der Tür, in die die Klinkenanordnung eingebaut ist, erfordert
zunächst das Entfernen des Bügels des Vorhängeschlosses oder eines anderen Sicherheitselementes aus dem Loch 46. Danach kann
der Handgriff 44 nach innen gegen die Wirkung der Feder 38 aus der in der Figur 1 dargestellten Stellung beispielsweise in die in der Fig.
dargestellten Stellung «niedergedrückt werden, in der der Handgriff ebenfalls um einen rechten Winkel verdreht dargestellt ist. Die Drehbewegung bringt die Nasen 41 mit den Ausschnitten 35 und die Ausnehmungen
39 mit den Öffnungen 33 zur Deckung, obwohl diese Teile noch nicht in Flucht liegen. Eine weitere axiale Bewegung des/nach innen, die ein
weiteres Zusammendrücken der Feder erzeugt, ist erforderlich, um dies zu erreichen, und wenn dies durchgeführt ist, stehen die Nasen
mit den Ausschnitten 35 in Eingriff und die Ausnehmungen 39 fluchten mit den Öffnungen 33, so(daß die Kugeln von den Nuten aus nach einwärts
fallen können. In diesem Zustand wird eine zusätzliche Verdrehung des vollständig hineingedrückten Handgriffes 44 innerhalb
der Grenzen, die durch die Anschläge 16 und 26 gebildet werden, von · den Kugeln 34 und den Nasen 41 auf den Schloßzylinder 22 und vom
letzteren auf den Verriegelungsarm 29 übertragen. Dieser dreht in die Lage, die in der Fig. 3 gezeigt ist, wo er frei vom Türrahmen
(48 , Fig. 1) oder anderen fest angeordneten Elementen (49, Fig. 1),
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hinter dem er normalerweise sitzt, ist, und die Tür kann geöffnet werden. Das Abschließen der Tür -ohne Verriegelung- umfasst
lediglich das Zumachen der Tür in ihre geschlossene Stellung und eine umgekehrte Drehung des Handgriffes 44 , "während er noch eingedrückt
ist (Fig. 2). Weun man den Handgriff 44 frei läßt, drückt die Feder
den Handgriff 44 in die am weitesten vorne liegende Stellung (Fig. 1), wo er wiederum mittels des Vorhängeschlosses oder anderer Sicherheitsschlösser
festgehalten bzw. gesichert werden kann.
Im folgenden soll die Ausführungsform nach der Fig. 4 beschrieben werden. Diese Anordnung ist eine etwas einfachere Form einer
Klinkenanordnung gemäß der Erfindung. In dieser Ausführung ist lediglich ein einstückiger Gehäusekörper 50 vorgesehen, der einen
Kopfabschnitt 51 aufweist, der dazu geeignet ist, gegen eine Außenfläche einer Tür 52 (strichpunktiert dargestellt) anzuliegen. Das
Gehäuse 50 besitzt ebenfalls einen kegelförmigen Abschnitt 53, der sich durch die ganze Tür hindurch erstreckt.
Das Gehäuse 50 besitzt eine gestufte Bohrung, die durch das gesamte
Gehäuse hindurch verläuft. Eine Stufung 54 der Bohrung ist im Bereich des inneren Endes des Gehäuses 50 angeordnet. In diesem Abschnitt
des Gehäusekörpers befindet sich ein Betätigungselement 55; und es besitzt einen flanschartigen Abschnitt 56, welcher mit dem übrigen
Teil des Betätigungselementes eine Stufe bildet, die der Stufe 54 der Gehäusebohrung entspricht und zu ihr komplementär ist. Das
Ende des Betätigungselementes 55 mit kleinerem Durchmesser springt vom inneren Ende der Gehäusebohrung vor und besitzt
einen Verriegelungsarm 56a, der an ihm mit einer Schraube 57 befestigt
ist. Eine gewählte Unterlegscheibe 58 sitzt bzw. wirkt elastisch zwischen dem Verriegelungsarm 56a und dem inneren
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Ende des Gehäuses 50, um eine Reibkraft gegen freies Verdrehen des Verriegelungsarmes 56a zu erzeugen.
Ein aus einem Stück bestehenden Handgriff element 60 (kurz Handgriff
genannt)ist im äußeren Ende des Gehäuses angeordnet und erstreckt sich von diesem nach außen. Der Handgriff 60 besitzt einen
Hauptabschnitt, der in dem Kopfabschnitt 51 des Gehäuses 15 drehbar
angebracht ist, und einen Daumengriff 61, der daran befestigt ist. Der innere Abschnitt des Handgriffes 60 besitzt einen verringerten
Durchmesser, um eine Stufung zu erzeugen, die einer zweiten Stufung 59 in der Gehäusebohrung entspricht. Der Abschnitt mit verringertem
Durchmesser besitzt eine solche Länge, daß er gegen das Betätigungselement 55 zum Anliegen kommt, wenn der Handgriff
so gedrückt ist, daß er gegen die Stufung 59 anschlägt. Die Endfläche des Abschnittes des Handgriffes 16 mit verringertem Durchmesser
ist mit einer rechteckigen, nach hinten vorspringenden Zunge 62 versehen. In der nach vorn weisenden Fläche des Betätigungselementes
ist eine entsprechende bzw. komplementäre Ausnehmung gebildet. Die Zunge und die Ausnehmung liegen auf der Längsachse der Klinkenanordnung.
Der mit verringertem Durchmesser ausgebildete Abschnitt 63 des Handgriffes 60 besitzt einen Mittelabschnitt 64 und ein Befestigungszapfen 65 verläuft quer durch die Gehäusebohrung und innerhalb
des Mittelabschnittes 64, um die maximale Bewegung des Handgriffabschnittes
60 nach außen zu bestimmen bzw. zu begrenzen. Ein Loch 66 verläuft durch den mit größerem Durchmesser ausgebildeten
Abschnitt des Handgriffes 60 und ist so angeordnet, daß sein Rand der dicht an dem mittleren Abschnitt 64 liegt, im wesentlichen in
einer Ebene mit der vorderen Fläche des Kopfes 51 des Gehäuses 15
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liegt, wenn der Handgriff 60 in seiner am weitesten außen befindlichen
Stellung ist. In dieser Stellung ganz außen ist die Zunge 62 außer Eingriff mit der Ausnehmung in dem Betätigungselement 55.
Bei dieser Ausführung trennt daher auch die axiale, nach außen gerichtete
Bewegung des Handgriffes 60 den Handgriff von dem Betätigungselement 55 und führt dazu, daß die Drehung des Handgriffes
keine Wirkung auf den Verriegelungsarm 56a hat. In dieser äußeren Stellung des Handgriffes ist es möglich, den Bürgel eines Vorhängeschlosses
oder eines anderen Sicherheitselementes in das Loch 66 einzuführen und dieser Bürgel wirkt mit dem Loch 66 und dem Kopf
zusammen, um eine axiale, nach innen gerichtete Bewegung des Handgriffes 60 zu verhindern, und er verhindert weiterhin, daß die Zunge
62 mit ihrer korrespondierenden Ausnehmung in Eingriff gelangt und daß sich das Betätigungselement 55 und der Verriegelungsarm 56
auf eine Drehbewegung des Handgriffes 60, die ja noch möglich ist, drehen. Die Entfernung des Bügels aus dem Loch 66 ermöglicht es,
den Handgriff 60 axial nach innen zu drücken und die Zunge 62 in Eingriff mit ihrer Ausnehmung zu bringen. Die Drehung des Handgriffes
60 bewirkt jetzt eine Bewegung des Betätigungselementes 55 und des Verriegelungsarmes 56a , d5a Tür zu schließen oder zu öffnen.
Die Ausgestaltung der Klinkenanordnung, die mit Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 4 beschrieben wurde, bewirkt das Schließen einer Tür, in der die Klinkenanordnung eingebaut ist, und die Möglichkeit, die Tür
in der geschlossenen Stellung zu halten, ohne daß ein Schloß oder eine
andere Sicherheitsanordnung betätigt werden braucht. E s steht dem Benutzter der mit der Tür und der Klinkenanordnung versehenen Lagereinrichtung
frei, eine geeignete ergänzende Einrichtung zum Verschließen der Lagereinrichtung gegen unbefugtes Betreten in der oben
beschriebenen Weise vorzusehen. Auch wird ein unbefugtes Betreten
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der Lagereinrichtung auf Grund der Tatsache erschwert, daß der Handgriff frei drehbar ist. Es ist daher auch schwierig für jemanden,
der versucht, die Einrichtung unbefugt zu betreten, die Handgriffanordnung zu beschädigen.
Die Erfindung ist mit besonderer Bezugnahme auf solche Ausführungen
beschrieben "worden, bei denen der Handgriff axial bezogen auf das
Betätigungselement bewegt wird, um die jeweiligen miteinander zusammen-arbeitenden Mittel an den beiden Elementen in Eingriff
und außer Eingriff zu bringen, um für die Bewegung oder dergleichen des Betätigungselementes und des daran angebrachten
Verriegelungsarmes zu sorgen. Die Erfindung umfasst auch noch andere Ausführungen. Bei einer Alternativ-Konstruktion ist die
Zunge 62 nicht einstückig mit dem Handgriff 60 ausgeführt, sondern ist das Ende eines Zapfenelementes, das axial von dem Handgriff
vorspringt und das darin befindliche Loch durchschneidet. Das Zapfenelement ist so angeordnet und gebildet, daß das Einsetzen
eines Bügels in das Loch die Wirkung hat, daß die Zunge aus der Nut herausgezogen wird. Bei einer anderen Konstruktion ist das
Betätigungselement auf einer Achse angeordnet, die paralleLaber versetzt zu der Achse des Handgriffes ist und der Handgriff und das
Betätigungselement sind mit jeweiligen Zahnradelementen versehen, die miteinander auf eine relative axiale Bewegung des Handgriffes
zu dem Betätigungselement hin ineinander kämmen. In einer weiteren Konstruktion besitzt das Betätigungselement die Form eines
ebenen Schaltrades, welches in der Lage ist, sich in der linearen Richtung hin- und her zu bewegen und welches mit Zähnen versehen
ist, die mit Zähnen auf einem entsprechenden Zahnradelement auf einem axial bewegbaren Handgriff in Eingriff gelangen. In einer anderen
Konstruktion, die eine Modifikation der Ausführung darstellt, die
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in den Fig. 1 bis 4 gezeigt ist, ist die öffnung oder das Loch 66
und 46 durch eine Nut ersetzt, die um den Umfang des Handgriffes an der gleichen allgemeinen Stelle wie das Loch, welches sie ersetzt,
angeordnet ist. Dann kann ein Bügel in die Nut eingesetzt werden, damit sich dieser gegen den Kopf des Gehäuses anlegt, wenn
der Handgriff in seine axial am weitesten außenliegende Stellung bewegt wird.
Es ist selbstverständlich, daß alle Ausführungen, die im vorigen
Abschnitt dargestellt sind, die gleichen Aspekte der Erfindung mit
sich bringen, nämlich das Erfordernis für den Benutzer der Klinkenanordnung, eine geeignete zusätzliche Verriegelungsanordnung vorzusehen,
das Erfordernis , den Handgriff von dem Betätigungselement außer Eingriff zu bringen, wenn die Klinkenanordnung mit zusätzlichen
Mitteln zur Erzielung eines Schutzes gegen unbefugtes Betreten verwendet wird/ und das Erfordernis, dafür zu sorgen,
das der Handgriff frei drehbar ist, wenn die Klinkenanordnung gegen unbefugtes Betreten gesichert ist.
Patentanwalts D!pl.-!ng. Horst Rose Dipl.-Ing. Peter Kose!
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Claims (12)
- DIPL-ING. HORST ROSE DIPL-ING. PETER KOSELPATENTANWÄLTE3353 Bad Gandershelm, 24 .April 1Postfach 129 Hohenh5fen5 Telefon: (05382) 2842Telegramm-Adresse: Siedpatent BadgandersheimLOWE & FLETCHER LIMITED Unsere Akten-Nr. 2855/4Patentgesuch vom 24.April 1978PatentansprücheTürklinken- oder Türverriegelungsanordnung mit einem Betätigungselement zur Verriegelung der Tür und einem Handgriffelement, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Betätigungselement (22, 55) und dem Handgriffelement (44,61) Mittel (33,34,39;41,35; 62) zur Erzielung einer Zusammenwirkung beider in Eingriff bringbar sind, daß bei Ineingriffstehen der Mittel (33,34...) diese für eine Bewegung des Betätigungselementes auf eine Bewegung des Handgriffelementes hin sorgen.und daß das Handgriffelement, mit Mitteln (46,66) versehen ist, welche mit von einem Benutzer angebrachten zusätzlichen Mitteln (47) zusammen zu wirken angeordnet sind, derart, daß ein Ineingriffgelangen des Betätigungselementes verhindert ist, so daß eine Bewegung des Handgriffelementes das Betätigungselement nicht bewegt.809845/0701Bankkonto: Norddeutsche Landesbank, Filiale Bad Gandershelm, Kto.-Nr. 22.118.970 ■ Postscheckkonto: Hannover 66715
- 2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Handgriff element (44, 61) aus einer ersten Stellung, in der die Mittel ( 33, 34, ... ) in Eingriff stehen, in eine zweite Stellung bewegbar ist, in der die Mittel ausser Eingriff stehen.und daß das Handgriffelement so angeordnet ist, daß es mit den zusätzlichen Mitteln (47) zusammen-wirkt, um eine Bewegung aus der zweiten Stellung in die erste Stellung zu verhindern.
- 3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Stellung das Handgriffelement (44, 61) frei in jeder Richtung um eine Achse drehbar ist, welche Achse in der Richtung der Bewegung des Handgriffes zwischen der ersten und der zweiten Stellung verläuft, unabhängig davon, ob das Handgriff eiern ent mit den zusätzlichen Mitteln zusammen-arbeitet oder nicht, um eine Bewegung aus der zweiten Stellung zu verhindern.
- 4. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (22) und das Handgriffelement (44, 61) so angeordnet sind, daß sie um eine gemeinsame Achse drehbar sind.
- 5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Ende des Betätigungselementes (22,55) ein Verriegelungsarm (29, 56a) befestigt ist.
- 6. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Erzielung einer Zusammenwirkung eine Zunge mit vieleckigem Querschnitt aufweisen, welche entweder am Handgriffelement (44, 61) oder am Betätigungselement (22, 55) ange-809845/0701bracht ist, und daß eine öffnung von entsprechendemjkomplementärem Querschnitt jeweils am anderen der Elemente angebracht ist.
- 7. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Mittel , die an dem Handgriffelement gebildet sind, ein Loch (46, 66)sind, welches sich durch das Handgriffelement (44, 61) erstreckt, und welches so ausgebildet ist, daß es einen Bügel eines Vorhängeschlosses aufnehmen kann, welches Vorhängeschloss die zusätzlichen Mittel bildet.
- 8. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung ein Gehäuse (10, 50, 12, 51) aufweist, in dem das Handgriffelement (44, 61) und das Betätigungselement (22, 55) eingesetzt sind.
- 9. Anordnungnach Anspruch 2 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Handgriffelement (44, 61) in seiner zweiten Stellung unmittelbar ausserhalb des Gehäuses sich befindet und daß die zusätzlichen Mittel gegen das Gehäuse anliegen können, um eine Bewegung des Handgriffelementes in die erste Stellung zu verhindern.
- 10. Anordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zum Festhalten des Betätigungselementes (22, 55) bezogen auf das Gehäuse (10, 50) vorgesehen sind, wenn die Mittel zur Erzielung einer Zusammenwirkung ausser Eingriff stehen.
- 11. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Mittel, die mit den weiteren Mitteln auf dem Handgriffelement (44, 61) vorgesehen sind, um ein Ineülgriffgelangen der Mittel zur Erzielung einer Zusammenwirkung zu809845/0791-A-verhindern, an der Tür angeordnet sind.
- 12. Verwendung einer Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche für eine Tür.Patentanwälte Dipl.-Ing. Horst Rose DipJ.-lng. Peter Kosel809845/0781
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