DE2814769A1 - Rauchmeldegeraet nach dem lichtstreuprinzip - Google Patents
Rauchmeldegeraet nach dem lichtstreuprinzipInfo
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Description
Rauchmeldegerät nach dem Lichtstreuprinzip
Die Erfindung bezieht sich auf ein Rauchmeldegerät nach dem
Lichtstreuprinzip, mit einem in einem Dunkelraum eines mit Raucheinlaßöffnungen versehenen Gehäuses angeordneten lichtausstrahlenden
Element und einem mit einer Rauchmeldeeinrichtung verbundenen lichtempfangenden Element sowie einem wenigstens
das lichtempfangende Element an den Raucheinlaßöffnungen gegen in den Dunkelraum einfallendes Außenlicht abschirmenden
Labyrinth.
Bei den Rauchmeldegeräten der vorgenannten Art ist das lichtempfangende
Element regelmäßig so auf das lichtausstrahlende Element ausgerichtet, daß es von diesem nur die Lichtstrahlen empfängt,
die durch in den Dunkelraum eindringenden Rauch eine Streuung erfahren und mithin die eigentliche Rauchmeldung über die an
das lichtempfangende Element angeschlossene Rauchmeldeeinrich-
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ORIGINAL INSPECTED
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tung auslösen. Gemäß einer in den Fig.1 und 2 der Zeichnung
dargestellten bekannten Ausführungsform eines solchen Rauchmeldegerätes ist das Gehäuse mehrteilig ausgebildet und besteht
aus einem im wesentlichen topfförmigen Deckel 1, der
mit einer Außenwand 2 einer relativ kleinen Höhe und einer dazu konzentrisch ausgebildeten Innenwand 3 einer wesentlich größeren
Höhe versehen ist. Zwischen den beiden Wänden 2 und 3 des Deckels 1 ist eine umlaufende Rille 4 ausgebildet. Die höhere
Innenwand 3 weist randseitig mehrere Aussparungen 4' auf, die gemeinsam mit einer Vielzahl kleiner Löcher 6 in einer eine
zentrale Öffnung 5 im Boden des Deckels 1 abdeckenden Platte 7 die maßgeblichen Raucheinlaßöffnungen des Gerätes bilden. Die
Platte 7 ist noch von einer weiteren Platte 9 überdeckt, die eine gegenüber der Deckelöffnung 5 kleinere zentrale Öffnung 8
aufweist, über welche die in einen Zwischenraum zwischen den Platten 7 und 9 mündenden Löcher 6 der Platte 7 an den Innenraum
des Deckels 1 angeschlossen sind. Indem die zentrale Öffnung 8 der Platte 9 mit keinem der Löcher 6 der Platte 7 fluchtet,
ist durch den zwischen den beiden Platten 7 und 9 vorhandenen Zwischenraum ein bodenseitiges Labyrinth gebildet, das die
Wirkung des umfangsseitigen Labyrinths ergänzt, welches durch
die unterschiedlich hohen Wände 2 und 3 des Deckels 1 im Zusammenwirken mit einem Grundkörper 11 des Gehäuses gebildet wird,
an welchem der Deckel 1 mit der höheren Innenwand 3 anstößt. Die Wirkung dieses umfangsseitigen Labyrinths wird weiterhin dadurch
erreicht, daß auch der Grundkörper 11 zwei verschieden hohe Wände 12 und 13 aufweist, -von welchen die Außenwand 12 mit der Außenwand
2 des Deckels 1 fluchtet, während die konzentrisch ausgebildete Innenwand 13 innerhalb der höheren Innenwand 3 des
Deckels 1 unter Ausbildung eines Zwischenraumes 14 vorgesehen ist, über welchen folglich die randseitigen Aussparungen 4f der
höheren Innenwand 3 des Deckels 1 an den Innenraum des Deckels angeschlossen sind. Zwischen der Innenwand 3 des Deckels 1 und
der Außenwand 12 des Grundkörpers 11 ist eine mit der Rille 4 des Deckels fluchtende Rille ausgebildet für eine mit dieser
gemeinsamen Aufnahme eines Drahtnetzes 1o, welches praktisch die gleiche Höhe aufweist wie die Innenwand 3 des Deckels 1 und
deren Aussparungen 41 gegen die Ringspalt 15 abtrennt, der zwischen
den beiden Außenwänden 2 und 12 des Deckels 1 und des
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Grundkörpers 11 ausgebildet ist. Die Dicke des Drahtnetzes 1o
ist kleiner als die Breite der zwischen den Wänden 3 und 12 des Deckels 1 und des Grundkörpers 11 ausgebildeten Rille, so daß der
über den Ringspalt 15 zuströmende Rauch zu den randseitigen Aussparungen
4' der Innenwand 3 des Deckels 1 und von dort über den
Zwischenraum 14 in den Innenraum des Deckels gelangen kann.
Die beiden bodenseitigen und umfangsseitigen Labyrinthe schirmen
folglich den Innenraum des Deckels 1 gegen einfallendes Außenlicht
ab, so daß ein Dunkelraum 16 gebildet wird, in welchem das aus einem lichtausstrahlenden Element 17a und einem lichtempfangenden
Element 17b gebildete optische System des Rauchmeldegerätes untergebracht
ist. Die Anordnung der beiden Elemente 17a und 17b ist dabei so getroffen, daß das von dem Element 17a ausgestrahlte Licht
nicht direkt auf das lichtempfangende Element 17b auftrifft, daß jedoch alle Lichtstrahlen, die durch einen in den Dunkelraum 16
einströmenden Rauch gestreut werden, das lichtempfangende Element 17b erreichen und dann eine Rauchmeldung über eine an das Element
17b angeschlossene Rauchmeldeeinrichtung auslösen. Diese Rauchmeldeeinrichtung
sowie auch das Anschlußsystem für das lichtausstrahlende Element 17a, die beide in der Zeichnung nicht dargestellt
sind, sind zweckmäßig zu beiden Seiten dieses optischen Systems in dem Dunkelraum 16 untergebracht, um so für das Gerätegehäuse
eine anbaufertige Einheit bereitzustellen, die beispielsweise mittels an dem Grundkörper 11 ausgebildeter Haken 18 an
einem Montagekörper 19 befestigt wird, der an der Decke C des für eine Rauchmeldung zu überwachenden Raumes angeordnet wird und die
elektrischen Anschlußklemmen für die Rauchmeldeeinrichtung des Elements 17b und das Anschlußsystem für das Element 17a aufweist.
Bei einem Rauchmeldegerät dieser Ausbildung verhindert insbesondere
das in das umfangsseitige Labyrinth eingegliederte Drahtnetz auch ein Eindringen von Staub und sonstigen atmosphärischen Verunreinigungen
in den Dunkelraum 16 und gewährleistet somit, daß die
Rauchmeldeeinrichtung nicht auch dann anspricht, wenn überhaupt keine Rauchentwicklung in dem überwachten Raum vorhanden ist. Die
Anordnung dieses Drahtnetzes ist indessen in der Einzelheit nachdaß
daraiL die Rauchströmung über dieses umi'angsseitigs
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labyrinth hinein in den Dunkelraum 16 beträchtlich behindert wird, so daß die Ansprechempfindlichkeit des Gerätes für die
Rauchmeldung entsprechend geringer ist. Es ist folglich erforderlich, die Rauchmeldeeinrichtung selbst entsprechend empfindlicher
auszubilden, so daß sie auch schon bei geringeren Rauchmengen eine Rauchmeldung auslöst, oder es ist andererseits erforderlich,
die eigentlichen Raucheinlaßöffnungen dieses umfangsseitigen Labyrinths entsprechend größer zu dimensionieren, um so
eine entsprechend verstärkte Rauchströmung hinein in den Dunkelraum 16 auch bei bereits geringen Rauchmengen zu bewirken. Die
eine Gegenmaßnahme verursacht jedoch höhere Herstellungskosten für die Rauchmeldeeinrichtung sowie auch eine entsprechend größere
Störanfälligkeit der einzelnen Bauelemente einer solchen komplizierteren Einrichtung, und mit der anderen Gegenmaßnahme muß
eine Kompromißlösung mit der Hauptaufgabe dieses umfangsseitigen Labyrinths gesucht werden, nämlich den Dunkelraum 16 gegen einfallendes
Außenlicht abzuschirmen. Weiterhin ist die Verwendung des Drahtnetzes Io grundsätzlich darin nachteilig, daß es für
die in das umfangsseitige Labyrinth integrierte Anordnung erst passend zugeschnitten werden muß, wobei dieser Zuschnitt regelmäßig
von Hand zu erfolgen hat, da ein maschineller Zuschnitt die Gefahr bringt, daß die einzelnen Drähte des Drahtnetzes entsprechend
der in Fig.2 gezeigten Linie 1o' diagonal durchschnitten
werden und der Zuschnitt folglich dann dazu neigt, entlang dieser Schnittkanten auszufransen, so daß bei dem Einbau eines
solchen ausgefransten Zuschnitts in das umfangsseitige Labyrinth ein entsprechender Störungsfaktor für die Rauchströmung hinein in
den Dunkelraum 16 entsteht. Weiterhin hat ein solches Drahtnetz den Nachteil, daß bei ihm die einzelnen GitterÖffnungen meistens
nicht regelmäßig ausgebildet sind, wie es in Fig.2 bei 1ofl angedeutet
ist, so daß auch dadurch eine entsprechende Unregelmäßigkeit für die Rauchströmung entsteht, welche sich erst nach dem
Einbau des Drahtnetzes in das umfangsseitige Labyrinth des Gerätes auf die Ansprechempfindlichkeit der Rauchmeldeeinrichtung auswirkt,
also dann, wenn diese Ansprechempfindlichkeit bereits festliegt und nicht mehr nachgeregelt werden kann.
Der Erfindung liegt mithin die Aufgabe zu Grunde, ein Rauchmeldegerät nach dem Lichtstreuprinzip der eingangs genannten Art
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so weiterzubilden, daß auch bei der Integrierung eines solchen
Filtermittels zum Abhalten von Fremdstoffen eine hohe Ansprechempfindlichkeit
der Rauchmeldeeinrichtung bereits auf geringe Rauchmengen gewährleistet ist, ohne daß dafür die Ausbildung
des Labyrinths sowie die Ausbildung der Rauchmeldeeinrichtung vergleichbar komplizierter zu gestalten ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einem
Rauchmeldegerät dieser Art das Labyrinth aus einer Vielzahl den Dunkelraum umfangsseitig umgebender und zwischen sich die Raucheinlaßöffnungen
begrenzender äußerer Abschirmelemente und einer Vielzahl zu diesen äußeren Abschirmelementen versetzt angeordneter
innerer Abschirmelemente gebildet ist, die den Raucheinlaßöffnungen gegenüber liegen und zwischen sich Rauchdurchlaßöffnungen
begrenzen, welche gegen die Raucheinlaßöffnungen durch das aus einem gelochten plattenförmigen Flächengebilde geformte
und in dem zwischen den äußeren und den inneren Abschirmelementen vorhandenen Zwischenraum angeordnete Filtermittel abgetrennt sind.
Bei einem Rauchmeldegerät dieser Ausbildung wird durch die Auflösung
des Labyrinths in die Vielzahl äußerer und innerer Abschirmelemente als Umfassung für den Dunkelraum des Gehäuses
eine überaus große Zwangsströmung erreicht, so daß auch bereits geringe Rauchgasmengen sogartig in den Dunkelraum gezwungen werden
und damit eine Rauchmeldung auslösen, ohne daß es dafür erforderlich wäre, die eigentliche Rauchmeldeeinrichtung entsprechend
empfindlicher auszugestalten. Dabei wird mit dieser Aufteilung in äußere und innere Absohirmelemente jede Beeinträchtigung
der eigentlichen Abschirmwirkung des Labyrinths gegen in den Dunkelraum einfallendes Außenlicht vermieden, so daß außer
der hohen Ansprechempfindlichkeit ein entsprechend günstiges S/N-Verhältnis gewahrt ist. Andererseits stellt das als Filtermittel
ausgewählte gelochte plattenförmige Flächengebilde sicher,
daß damit unveränderte Verhältnisse für die Rauchströmung bereitstehen, was besonders für eine Massenfertigung eines solchen
Rauchmeldegerätes sehr wichtig ist, indem das für die Lochung des Flächengebildes gewählte Raster optimal abgestimmt werden
kann auf die speziellen Strömungsverhältnisse, die durch die äußeren und inneren Abschirmelemente des Labyrinths vorgegeben
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Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen erfaßt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch
dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein Rauchmeldegerät der
bekannten und vorstehend bereits beschriebenen Ausführungsform, die mit der vorliegenden Erfindung
weitergebildet wird,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht auf das
Drahtnetz, das als Filtermittel bei dem Rauchmeldegerät
gemäß Fig.1 verwendet ist,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Deckel eines Rauchmeldegerätes
gemäß Erfindung zur Darstellung der verschiedenen Abschirmelemente des dabei verwirklichten
Labyrinths sowie des Filtermittels, das in dieses Labyrinth integriert ist,
Fig. 4 einen Querschnitt dieses Deckels nach der Linie
IV - IV in Fig.3,
Fig. 5 A eine Draufsicht auf das als gelochtes plattenförmiges
Flächengebilde geformte Filtermittel des erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes,
Fig. 5 B eine Seitenansicht des Filtermittels gemäß Fig.5 A,
Fig. 6 eine Explosionsdarstellung in Perspektivansicht der einzelnen Bauelemente des erfindungsgemäßen
Rauchmeldegerätes, bei dem ein Deckel in der Ausführungsform gemäß Fig. 3 verwendet ist,
Fig. 7 eine Perspektivansicht nur des Deckels und des
Filtermittels gemäß einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes,
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Fig. 8 eine der Fig.7 entsprechende Perspektivdarstellung
einer weiteren alternativen Ausführungsform des
Deckels und des Filtermittels des erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes und
Fig. 9 u. 1o Teildraufsichten entsprechend der Darstellung
gemäß Fig.3 auf einen Deckel gemäß weiterer alternativer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Rauchmeldegerätes.
Für die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes
gemäß den Fig.3 bis 6 findet ein runder Deckel L Verwendung, an welchem umfangsseitig eine Gruppe 2o äußerer Abschirmelemente
ausgebildet ist, konzentrisch zu welcher in einer bezüglich dieser äußeren Abschirmelemente versetzten Anordnung
eine weitere Gruppe 21 innerer Abschirmelemente vorgesehen ist. Zwischen diesen beiden Gruppen 2o und 21 äußerer und innerer Abschirmelemente,
die von der Bodenplatte des Deckels L abstehen und mithin ein umfangsseitiges Labyrinth zur Abschirmung eines
zentralen Dunkelraums des Deckels gegen einfallendes Außenlicht bilden, ist ein Filtermittel 23 eingesetzt, dem hauptsächlich
die Aufgabe zufällt, diesen zentralen Dunkelraum gegen das Eindringen von atmosphärischen Fremdstoffen, wie Staub, Insekten
u.dgl., zu schützen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer ungehinderten Strömung von Rauch hinein in diesen Dunkelraum, wobei
diese Strömung durch die einaelnen äußeren und inneren Abschirmelemente
2oa und 21a der beiden Gruppen 2o und 21 in der nachfolgend noch näher beschriebenen Weise gesteuert wird.
Die äußeren Abschirmelemente 2oa sind an den äußeren Rand des flach ausgebildeten Bodens des Deckels L so angeformt, daß sie
leicht schräg nach außen und oben über den Boden vorstehen und ihre umfangsseitige Außenfläche der Rundung des Bodens folgt.
Zwischen diesen einzelnen äußeren Abschirmelementen 2oa sind Zwischenräume 2ob gebildet, die als Raucheinlaßöffnungen dienen.
Weiterhin weist jedes äußere Abschirmelement 2oa eine mittig ausgebildete Rippe 2oc auf, die sich radial erstreckt und deren ra-
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dial innen liegende Endkante senkrecht zu dem Boden des Deckels L ausgerichtet ist. Bei einigen äußeren Abschirmelementen 2oa sind
diese Rippen 2oc nach oben verlängert, so daß sie also über die Abschirmelemente nach oben vorstehen, wobei außen an diesen Verlängerungen
eine Auskerbung 2od ausgebildet ist, die eine einfache Schnappverbindung des Deckels L mit einem Grundkörper 3o des
Gerätegehäuses an vorzugsweise diametral gegenüberliegenden Stellen erlaubt.
Die inneren Abschirmelemente 21a sind in einer konzentrischen Anordnung zu den äußeren Abschirmelementen 2oa im wesentlichen
senkrecht zum Boden des Deckes L ausgerichtet und weisen ebenfalls eine mittlere Rippe 21b auf, deren radial außen liegende
Endkante in einer ebenfalls zum Boden des Deckels senkrechten Ausrichtung der entsprechenden Endkante der Rippe 2oc des jeweils
zugeordneten äußeren Abschirmelements 2oa gegenüberliegt. Weiterhin umfassen diese inneren Abschirmelemente 21a noch separat
ausgebildete Wände 21c, welche sich wie die Rippen 2oc der äußeren Abschirmelemente 2oa und die Rippen 21b radial erstrecken
und den als Raucheinlaßöffnungen dienenden Zwischenräumen 2ob zwischen den äußeren Abschirmelementen 2oa gegenüberliegen,
wobei die radiale Länge dieser separaten Wände 21c, deren Endkanten ebenfalls senkrecht zum Boden des Deckels L ausgerichtet
sind, größer ist als die radiale Länge der Rippen 21b der inneren Abschirmelemente 21a.
Zwischen den Endkanten der Rippen 2oc der äußeren Abschirmelemente
2oa und den Endkanten der Rippen 21b der inneren Abschirmelemente 21a sowie der radial äußeren Endkanten der Wände 21c
vorhandenen Zwischenraum G ist das Filtermittel 23 eingesetzt, das aus einem gelochten plattenförmigen Flächengebilde geformt
ist. Das Flächengebilde kann dabei aus einer dünnen Metallplatte oder auch aus einer Kunststoffplatte bestehen, in welcher die
Löcher zu einzelnen Gruppen 23a zusammengaßt und entweder durch einen Stanzvorgang oder durch ein Herausätzen aus dem vollen Material
erzeugt sind, das zwischen den einzelnen Gruppen 23a, wie bei 23b in Fig.5 A gezeigt, erhalten bleibt. Die gelochten und
die ungelochten Abschnitte 23a und 23b eines solchen plattenför-
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migen Materialstreifens weisen im wesentlichen eine gleiche Breite bzw. Länge auf und wechseln sich gegenseitig ab, und. an
den Enden des Materialstreifens sind hakenförmige Abkantungen 23c und 23c1 ausgebildet, so daß der Materialstreifen bei seiner
Verformung zu dem Ringkörper, als welcher dieses Filtermitteln in den Zwischenraum G eingesetzt wird, über diese hakenförmigen Abkantungen
geschlossen werden kann. Die bei dem geschlossenen Ringkörper miteinander verhakten Abkantungen 23c und 23c1 werden an
Verankerungselementen 2oa" und 21c11 gehalten, die in die äußeren
und inneren Abschirmelemente integriert sind und einander gegenüberliegen, wobei an beiden Verankerungselementen gabelförmig
ausgebildete Endkanten vorhanden sind, die eine sichere Befestigung dieses Ringkörpers an dem Deckel L sicherstellen. Der Materialstreifen
kann außer über solche hakenförmige Abkantungen auch noch dadurch zu diesem Ringkörper geschlossen werden, daß
seine Endkanten miteinander verschweißt oder verklebt bzw. vernietet werden, und selbstverständlich ist es auch möglich, anders
ausgebildete Verbindungselemente vorzusehen, um die Ringform dieses Filtermittels zu erhalten.
Durch die äußeren Abschirmelemente 2oa und die inneren Abschirmelemente
21a sowie die Wände 21c wird eine Abschirmwirkung erzielt, die ein Einfallen von Außenlicht in den zentralen Dunkelraum
des Deckels L verhindert. Diese Abschirmwirkung wird ergänzt durch die ungelochten Abschnitte 23b des Filtermittels 23, welche
den als Raucheinlaßöffnungen dienenden Zwischenräumen 2ob gegenüberliegen und eine unmittelbare Abstützung durch die radial äußeren
Endkanten der Wände 21c erfahren, in deren Zwischenräumen mithin die gelochten Abschnitte 23a des Filtermittels 23 liegen, die
andererseits durch die Rippen 2oc der äußeren Filterlemente 2oa und die Rippen 21b der inneren Filterelemente 21a abgestützt werden.
Der über die Raucheinlaßöffnungen 2ob zuströmende Rauch erfährt mithin eine erste Umlenkung durch die ungelochten Abschnitte
23b des Filtermittels 23, wird dann wieder umgelenkt durch die Rippen 2oc der äußeren Filtermittel 2oa, um anschließend die gelochten
Abschnitte 23a des Filtermittels 23 zu durchströmen, wie es mit den Richtungspfeilen R. angedeutet ist, wird dann entsprechend
der weiteren Richtungspfeile R2 ein weiteres Mal umge-
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lenkt durch die inneren Abschirmelemente 21a und schließlich noch einmal durch die Wände"21c, wie es letztlich mit den Richtungspfeilen
R, verdeutlicht ist, wobei an dieser letzten Umlenkung
wieder die ungelochten Abschnitte 23b des Filtermittels
23 mitwirken. Dadurch wird ein Dunkelraum 22 im Zentrum des Dekkels
L gebildet, der auf Grund dieses vielfachen Labyrinthganges n^+imal abgedunkelt ist, wobei gleichzeitig dieser vielfache Labyrinthgang
eine Ausbildung hat, welche auch das Eindringen bereits geringer Rauchmengen in diesen Dunkelraum erlaubt, der im übrigen
nach oben durch eine Platte 24 abgedeckt ist.
An der Platte 24 sind ein lichtausstrahlendes Element 25 und ein lichtempfangendes Element 26 befestigt, die gemeinsam ein nach
dem Lichtstreuprinzip arbeitendes optisches System des Rauchmeldegerätes
bilden und an einen elektrischen Schaltkreis 29 angeschlossen sind, der auch die eigentliche Rauchmeldeeinrichtung
umfaßt, die auf jeden in den Dunkelraum 22 des Deckels L eingedrungenen und dann eine Streuung der von dem Element 25 ausgehenden
Lichtstrahlen bewirkenden Rauch anspricht, wobei nur solche gestreuten Lichtstrahlen durch das Element 26 für diese Rauchmeldung
erfaßt werden. Die Platte 24 wird mittels zweiter Schrauben in den Gewindelöchern 31 zweiter pfostenartiger Vorsprünge 32
des Grundkörpers 3o angeschraubt, wobei dann in randseitige Aussparungen 27 der Platte 24 Vorsprünge 36 des Grundkörpers 3o einfassen
und somit eine genaue Relativlage der beiden Elemente 25 und 26 zu dem Grundkörper 3o bestimmen. In dieser Relativlage befinden
sich die beiden Elemente 25 und 26 in der in Fig.3 gestrichelt eingezeichneten Anordnung innerhalb des Dunkelraumes
22 des Deckels L, so daß der von dem Element 25 ausgehende Lichtstrahlengang -^1 nicht auf das Element 26 auftrifft, dessen Empfangsbereich
^2 sich mit dem Lichtstrahlengang 'β',, somit nur in
einem zentralen Bereich S überschneidet. Der rauchlose Zustand dieses zentralen Bereichs S bestimmt mithin den Schwellwert für
die Rauchmeldeeinrichtung, bei dessen Überschreitung eine Rauchmeldung
ausgelöst wird, wobei diese Rauchmeldung dadurch verursacht wird, daß durch jeden in den Dunkelraum 22 vordringenden
Rauch eine Streuung des Lichtstrahlenganges O^ erfolgt, welche
mithin eine Vergrößerung dieses zentralen Bereichs S hinein in den Empfangsbereich/^2 des Elements 26 verursacht. Die mit dem
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Element 26 verbundene Rauchmeldeeinrichtung ist dabei grundsätzlich
so aufgebaut, daß der im Empfangsbereich -^, des Elements
26 vorherrschende Lichtwert in ein entsprechendes elektrisches Signal gewandelt wird, das eine Verstärkung erfährt
und beispielsweise einem Alarmgerät zugeleitet wird, welches bei einem Überschreiten des vorerwähnten Schwellwertes ein
entweder akustisches oder optisches Alarmsignal abgibt. Der elektrische Schaltkreis 29 der Rauchmeldeeinrichtung, an welchen
auch die Lichtquelle des Elements 25 angeschlossen ist, wird über Anschlußklemmen 34 versorgt, welche Öffnungen 33 in
einem Boden des Grundkörpers 3o durchsetzen und außen mit An-Schlußklemmen
35 verbunden sind, über welche eine elektrische Anschlußverbindung an die Leitungskabel herstellbar ist, die
am Montageort eines solchen Rauchmeldegerätes vorgesehen sind. Die Vorsprünge 36 des Grundkörpers 3o dienen im übrigen auch
der Positionierung des Deckels L, indem sie für die Schnappverbindung mit den Auskerbungen 2od der oberen Verlängerung der
einen äußeren Abschirmelemente 2oa eingerichtet sind, wobei gleichzeitig diese Verlängerungen von den randseitigen Aussparungen
27 der Platte 24 übergriffen werden.
Selbstverständlich ist es auch möglich, bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes auf den Grundkörper
3o ganz zu verzichten und stattdessen den Deckel L mit der aufgesetzten Platte 24 direkt an der Decke C des für eine Rauchmeldung
zu überwachenden Raumes zu befestigen. Dadurch tritt keine Beeinträchtigung der positiven Rauchströmung hinein in den
Dunkelraum 22 des Deckels L auf, wie sie vorstehend näher erläutert wurde, wobei noch ergänzend darauf hinzuweisen wäre,
daß mit den als Raucheinlaßöffnungen dienenden Zwischenräumen 2ob zwischen den äußeren Abschirmelementen 23a unmittelbar
gegenüberliegenden lochfreien Abschnitten 23b des Filtermittels 23 auch verhindert wird, daß die gelochten Abschnitte 23a
in einer für die Rauchströmung ungünstigen Weise verstopft werden, weil damit alle atmosphärischen Brennstoffe, wie Staub und
auch Insekten zuerst an diesen lochfreien Abschnitten abgesetzt werden. Diese an den lochfreien Abschnitten 23b abgesetzten
Fremdpartikel werden kataa von der minimalem Rauehströmung in
den vielfachen Labjrinthgang mitgerissen, welcher den zentralen
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Dunkelraum 22 des Deckels L gegen einfallendes Außenlicht abschirmt,
womit eine entsprechend hohe Ansprechempfindlichkeit der eigentlichen Rauchmeldeeinrichtung sichergestellt wird, ohne
daß es dafür erforderlich wäre, diese Einrichtung selbst auch für eine solche minimal Rauchströmung entsprechend empfindlicher
auszubilden. Die optimale Abschirmwirkung, die vorstehend Über die mehrfache Umlenkung der Rauchströmung entsprechend der Strömungspfeile
R1, R2 und R, erläutert wurde, kann im übrigen dadurch
noch wirksam ergänzt werden, daß alle im Strömungsweg dieser Rauchströmung liegenden Wandteile der verschiedenen Abschirmelemente
schwarz eingefärbt werden, und zwar einschließlich auch des Bodens des Deckels L sowie der Innenseite der Platte 24, womit
dann auch die geringste Vergrößerung des Bereichs S infolge einer Lichtstreuung für die entsprechende Rauchmeldung erfaßt
wird, die durch eine in den Dunkelraum 22 vorgedrungende und noch entsprechend minimale Rauchmenge bewirkt werden kann. Das
Vordringen einer solchen minimalen Rauchmenge in den Dunkelraum 22 wird dabei nicht durch die Lochungen des Filtermittels 23 beeinträchtigt,
indem die Achsen der einzelnen Löcher der gelochten Abschnitte 23a praktisch parallel ausgerichtet sind zu den
radial verlaufenden Rippen 2oc der äußeren Abschirmelemente 2oa, welche primär maßgebend sind für die Umlenkung der Rauchströmung
entsprechend der Strömungspfeile R1, wobei diese Umlenkung noch
in vorteilhafter Weise unterstützt wird durch die ungelochten Abschnitte 23b des Filtermittels 23, welche die Rauchströmung hin
zu den Rippen 2oc begünstigen.
In Fig.7 ist für eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Rauchmeldegerätes ein Deckel L gezeigt, bei dem die einzelnen Zwischenräume 12ob zwischen entsprechenden äußeren Abschirmelementen
weniger tief ausgebildet sind als bei dem Dekkel der vorbeschriebenen Ausführungsform, so daß am Boden des
Deckels ein geschlossener Wandstreifen 12o ausgebildet ist, der eine mit der Tiefe dieser Zwischenräume gleiche Höhe hat. Die
Gesamthöhe h der äußeren Abschirmelemente ist mithin bei dieser Ausführungsform doppelt so groß wie die Tiefe h/2 der Zwischenräume
12ob, die im übrigen auch hier wieder als die entsprechenden Raucheinlaßöffnungen dienen, welche durch ein zu einem Ring-
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körper verformtes Filtermittel 123 gegen die Rauchdurchlaßöffnungen
abgetrennt sind, welche zwischen den inneren Abschirmelementen 121a sowie den entsprechenden Wänden 121c vorliegen. Auch
das Filtermittel 123 ist im übrigen an diese geänderte Formgebung des Deckels L angepaßt, indem bei ihm die gelochten Abschnitte
123a ebenfalls nur über die halbe Höhe des Ringkörpers ausgebildet sind und semit eine gleiche Höhe wie der geschlossene Wandstreifen
12o des Deckels L, dem diese gelochten Abschnitte 123a unmittelbar gegenüberliegen, während andererseits der als ein
entsprechend geschlossener Randstreifen 123b ausgebildete ungelochte Bereich des Filtermittels 123 der restlichen Höhe der
äußeren Abschirmelemente gegenüberliegt. Diese Ausführungsform kann alternativ.dahin abgewandelt werden, daß die inneren Abschirmelemente
121a des Deckels L in eine zu den Zwischenräumen 12ob gegenüberliegende Anordnung gebracht werden, wobei dann ihre
den Rippen 21b entsprechende Rippe nur die Höhe des geschlossenen Wandstreifens 12o aufzuweisen braucht, wenn andererseits die hierbei
dann den äußeren Abschirmelementen gegenüberliegenden Wände 121c eine gleiche Höhe wie diese aufweisen. Auch können die perforierten
Abschnitte 123a des Filtermittels 123 eine kleinere Höhe haben als der geschlossene Wandstreifen 12o, und es kann
auch alternativ vorgesehen sein, die gelochten Abschnitte 123a entsprechend dem geschlossenen Randstreifen 123 b unmittelbar
aneinander zu schließen, so daß also keine ungelochten Bereiche zwischen den gelochten Abschnitten 123a gebildet sind, wie es
in Fig.7 gezeigt ist. Bezüglich der inneren Abschirmelemente kann für diese Ausführungsform schließlich noch als weitere Alternative
daran gedacht werden, diese Abschirmelemente zu einem geschlossenen Wandstreifen mit einer Höhe auszubilden, die nur
der Höhe der gelochten Abschnitte 123a des Filtermittels 123 entspricht und die Rippen aufweist, die zur Festlegung des Filtermittels
wie auch.zur Bereitstellung der mehrfachen Umlenkung der Rauchströmung benötigt werden.
In Fig.8 ist für eine weitere alternative Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes ein Deckel L gezeigt, dessen Außenwand 22o gleich ausgeführt ist wie die Außenwand des
Deckels in der Ausführungsform gemäß Fig.7. Das für diese Aus-
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führungsform benutzte Filtermittel 223 ist jedoch abweichend aus einer Vielzahl einzelner Teile einer Breite B. gebildet, die
größer ist als die Öffnungsbreite B der Zwischenräume 22ob zwischen den äußeren Abschirmelementen. Jedes dieser einzelnen Teile
des Filtermittels 223 weist einen zentralen ungelochten Bereich 223b auf, der auch hier wieder den Zwischenräumen 22ob
zwischen den äußeren Abschirmelementen gegenüberliegt und randseitig begrenzt wird won gelochten Abschnitten 223a, welche mithin
durch die äußeren Abschirmelemente nach außen und durch die inneren Abschirmelemente nach innen abgedeckt sind, wobei letztere
bei dieser Ausführungsform zweckmäßig die gleiche Ausbildung haben wie bei der Ausführungsform gemäß Fig.3. Für ein solches
in Einzelteile aufgeteiltes Filtermittel können im übrigen auch die äußeren Abschirmelemente dieselbe Ausbildung haben wie bei
der Ausführungsform gemäß Fig.3.
In Fig.9 ist für eine weitere alternative Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes ein Deckel L gezeigt, bei dem anders als bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen die
inneren Abschirmelemente 342 unmittelbar den Zwischenräumen 32ob
gegenüberliegen, die zwischen den äußeren Abschirmelementen 32oa ausgebildet sind. Das Filtermittel 223 ist wie bei der Ausführungsform gemäß Fig.8 aus vielen Einzelteilen gebildet, die jedoch abweichend
jeweils' hälftig in einen gelochten Bereich 323a und in einen ungelochten Bereich 323b unterteilt und radial innerhalb
der inneren Abschirmelemente 342 angenordnet sind, an welchen
sie mit dem jeweils ungelochten Bereich 323b anliegen. Abwechselnd zu den inneren Abschirmelementen 342 sind weitere innere
Abschirmelemente 342a vorgesehen, die gleich ausgebildet sein können wie die inneren Abschirmelemente 21a der Ausführungsform
gemäß Fig.3 mit der Besonderheit, daß ihre radial ausgerichtete Rippe einstückig verbunden ist mit der radial ausgerichteten Rippe
32oc der äußeren Abschirmelemente 32oa. In den Rippen 32oc sind Nuten ausgebildet, in welche die gelochten Bereiche 323a
der einzelnen Teile des Filtermittels 323 einfassen, jedoch kann alternativ dazu auch noch vorgesehen sein, daß diese gelochten
Bereiche 323a auch nur randseitig an den Rippen 32oc anstoßen und durch die VerSpannungswirkung gehalten werden, die
im Zusammenspiel mit den radialen Rippen der inneren Abschirmele-
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mente 342 erzielt wird. Die gelochten Bereiche 323a der einzelnen
Teile des Filtermittels 323 sind mithin auch hier in eine Anordnung gebracht, bei welcher die durch die Zwischenräume 32ob
zwischen den äußeren Abschirmelementen 32oa gebildeten Raucheinlaßöffnungen durch das Filtermittel gegen die Rauchdurchlaßöffnungen
abgetrennt sind, welche die Verbindung mit dem zentralen Dunkelraum des Deckels L herstellen. Dabei kann für diese einzelnen
Teile des Filtermittels 323 auch gänzlich auf die Ausbildung des jeweils ungelochten Bereichs 323b verzichtet werden, indem dessen
Abschirmwirkung gegen einfallendes Außenlicht primär durch das jeweils zugeordnete innere Abschirmelement 342 übernommen wird.
In Fig.io ist schließlich für eine letzte alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rauchmeldegerätes noch ein Deckel L gezeigt,
bei dem analog der Ausführungsform gemäß Fig.9 innere· Abschirmelemente
442 verwirklicht sind, die unmittelbar den Zwischenräumen 42ob gegenüberliegen, welche zwischen den äußeren
Abschirroelementen 42oa gebildet sind. Die äußeren Abschirmelemente
42oa haben hier eine gleiche Ausführungsform wie die äußeren Abschirmelemente 2oa der Ausführungsform gemäß Fig.3» so
daß in entsprechender Weise Rippen 42oc vorhanden sind, die im Zusammenwirken mit den Rippen 421b der gleich wie die inneren
Abschirmelemente 21a ausgebildeten inneren Abschirmelemente 421a der Abstützung des Filtermittels 423 dienen. Das Filtermittel
ist bei dieser Ausführungsform insgesamt gelocht und weist mithin keine den Bereichen 23b des Filtermittels 23 entsprechenden
ungelochten Bereiche auf, weil deren Aufgabe bei dieser Ausführungsform durch die Abschirmelemente 442 übernommen wird, die
an der Außenseite des Filtermittels 423 liegen. Zwischen den inneren Filterelementen 423a sind im übrigen ebenfalls noch radial ausgerichtete Wände 421c ausgebildet, welche die gleiche Funktion erfüllen
wie die Wände 21c bei der Ausführungsform gemäß Fig.3.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß das Filtermittel für die Ausführungsformen gemäß der Fig. 3 bis 6 sowie 7 und
auch aus einem von vorne herein geschlossenen Ringkörper gebildet sein kann, der als Abschnitt eines gelochten Rohres anfällt,
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und daß von solchen Abschnitten auch die Einzelteile der Filtermittel
für die Ausführungsformen gemäß den Fig.8 und 9 gewonnen werden können, wenngleich eine Fertigung aus einem Flächengebilde
zu bevorzugen ist.
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Claims (1)
- AnsprücheRauchmeldegerät nach dem Lichtstreuprinzip, mit einem in einem Dunkelraum eines mit Raucheinlaßöffnungen versehenen Gehäuses angeordneten lichtausstrahlenden Element und einem mit einer Rauchmeldeeinrichtung verbundenen lichtempfangenden Element sowie einem wenigstens das lichtempfangende Element an den Raucheinlaßöffnungen gegen in den Dunkelraum einfallendes Außenlicht abschirmenden Labyrinth, das ein Filtermittel zum Fernhalten des Dunkelraumes von Fremdstoffen aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß das Labyrinth aus einer Vielzahl den Dunkelraum (22) umfangsseitig umgebender und zwischen sich die Raucheinlaßöffnungen (2ob, 21ob, 22ob, 32ob, 42ob) begrenzender äußerer Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oa) und einer Vielzahl zu diesen äußeren Abschirmelementen versetzt angeordneter innerer Abschirmelemente (23b, 123b, 223b, 342, 442) gebildet ist, die den Raucheinlaßöffnungen gegenüberliegen und zwischen sich Rauchdurchlaßöffnungen begrenzen, welche gegen die Raucheinlaßöffnungen durch das aus einem gelochten plattenförmigen Flächengebilde geformte Filtermittel (23, 123, 223, 323, 423) abgetrennt sind.2. Rauchmeldegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtermittel (23, 123, 223) mit den inneren Abschirmmitteln (23b, 123b, 223b) einstückig ausgebildet ist.3. Rauchmeldegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e ke η η -zeichnet, daß das Filtermittel (23, 123, 423) aus einem einzigen streifenförmigen Zuschnitt des gelochten plattenförmigen Flächengebildes geformt ist, der an den Streifenenden zu einem geschlossenen Filterkörper zusammengefügt ist.809841/1018ORIGINAL INSPECTED28H7694. Rauchmeldegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtermittel (223) aus einzelnen, nicht zusammenhängenden Zuschnitten des gelochten plattenförmigen Flächengebildes geformt ist.5. Rauchmeldegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß das Filtermittel ein Abschnitt eines aus dem gelochten plattenförmigen Flächengebilde geformten rohrförmigen Hohlkörpers ist.6. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß jedes der äußeren Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oa) mit einer zum Zentrum des Dunkelraumes (22) ausgerichteten Stützrippe (2oc, 32oc, 42oc) für das in einem bezüglich der inneren Abschirmelemente (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) gebildeten Zwischenraum (G) angeordnete Filtermittel (23, 123, 223, 323, 423) versehen ist.7. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß jedes der inneren Abschirmelemente (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) mit einer bezüglich des Zentrums des Dunkelraumes (22) auswärts ausgerichteten Stützrippe (21b, 32oc, 421b) für das in dem bezüglich der äußeren Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oa) gebildeten Zwischenraum (G) angeordnete Filtermittel (23, 123, 223, 323, 423) versehen ist.8. Rauchmeldegerät nach den Ansprüchen 6 und 7, dadurch g e k e η η zeichnet , daß die inneren Abschirmelemente (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) und die äußeren Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oa) einander paarweise gegenüberliegen.9. Rauchmeldegerät nach den Ansprüchen 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß die einander paarweise gegenüberliegenden inneren und äußeren Abschirmelemente (323a, 342a) über die Stützrippen (32oc) einstückig miteinander verbunden sind.1o. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß durch die Stützrippen (2oc, 32oc, 42oc; 21b, 421b) der äußeren Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oa)«09641/1018und der inneren Abschirmelemente (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) Begrenzungswände für die Rauchdurchlaßöffnungen des Labyrinths gebildet sind.11. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 1o, dadurch gekennzeichnet , daß in den von den inneren Abschirmelementen (21a, 121a, 221a, 421a) begrenzten Zwischenräumen jeweils eine weitere, auf das Zentrum des Dunkelraumes (22) ausgerichtete Begrenzungswand (21c, 121c, 221c, 421c) der Rauchdurchlaßöffnungen des Labyrinths ausgebildet ist.12. Rauchmeldegerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Begrenzungswände (21c, 121c, 221c, 421c) zur Abstützung des in dem Zwischenraum (G) zwischen den äußeren Abschirmelementen (2oa, 32oa, 42oa) und den inneren Abschirmelementen (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) angeordneten Filtermittels (23, 123, 223, 323, 423) ausgebildet sind.13. Rauchmeldegerät nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch gekennzeichnet , daß die weiteren Begrenzungswände (21c, 121c, 221c, 421c) den zwischen den äußeren Abschirmelementen (2oa, 32oa, 42oa) ausgebildeten Raucheinlaßöffnungen (2ob, 12ob, 22ob, 32ob, 42ob) gegenüberliegen.14. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Abschirmelemente durch einen geschlossenen Wandstreifen (12o, 22o) gebildet sind, an welchem zwischen sich die Raucheinlaßöffnungen (12ob, 22ob) begrenzende randseitige Vorsprünge ausgebildet sind.15. Rauchmeldegerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der geschlossene Wandstreifen (12o, 22o) und die randseitigen Vorsprünge eine etwa gleiche Höhe haben.16. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet , daß das Filtermittel (23, 123, 223, 323) mit Abwechselnd angeordneten gelochten Bereichen (23a, 123a, 223a, 323a) und ungelochten Bereichen (23b, 223b, 323b) versehen ist,41 /1011wobei durch die ungelochten Bereiche auch Begrenzungswände für die Rauchdurchlaßöffnungen des Labyrinths gebildet sind.17. Rauchmeldegerät mindestens nach den Ansprüchen 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß die ungelochten Bereiche einen geschlossenen Randstreifen (123b) des Filtermittels (123) bilden, der zur Abdeckung der zwischen den randseitigen Vorsprüngen des geschlossenen Wandstreifens (12o, 22o) vorgesehenen Raucheinlaßöffnungen (I2ob, 22ob) ausgebildet ist und an einen mit den gelochten Bereichen (123a) versehenen Randbereich des Filtermittels angrenzt, welcher dem geschlossenen Wandstreifen gegenüberliegt.18. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17» dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oa) und die inneren Abschirmelemente (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) an dem bodenseitig geschlossenen, vorzugsweise runden Deckel (L) eines wenigstens zweiteiligen Gerätegehäuses randseitig ausgebildet sind.19. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß das Flächengebilde des Filtermittels aus Metall oder Kunststoff besteht und seine Lgcher durch einen Stanz- oder einen Ätzvorgang erzeugt sind.20. Rauchmeldegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet , daß das Filtermittel so angeordnet ist, daß die Achsen seiner Löcher im wesentlichen parallel zu den auf das Zentrum des Dunkelraumes (22) ausgerichteten Begrenzungswänden (2oc, 21b, 21c, 121c, 221c, 32oc, 42oc, 421c) der Rauchdurchlaßöffnungen des Labyrinths ausgerichtet sind.21. Rauchmeldegerät mindestens nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , daß die äußeren Abschirmelemente (2oa, 32oa, 42oä) in einem stumpfen Winkel und die inneren Abschirmelemente (21a, 121a, 221a, 342a, 421a) im wesentlichen senkrecht zum Boden des Deckels (L) ausgerichtet sind.809841/101822. Rauchmeldegerät mindestens nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens einige äußere Abschirmelemente (2oa) eine sich über die inneren Abschirmelemente (21a) erhebende Verlängerung .aufweisen, die jeweils mit einer für eine Schnappverbindung mit einem Grundkörper (3o) des Gerätegehäuses eingerichtete Auskerbung (2od) versehen ist.
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