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DE2814199A1 - Zentrifuge, insbesondere fuer die kunststoffaufbereitung, sowie kunststoffaufbereitungsanlage mit einer solchen zentrifuge - Google Patents

Zentrifuge, insbesondere fuer die kunststoffaufbereitung, sowie kunststoffaufbereitungsanlage mit einer solchen zentrifuge

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Publication number
DE2814199A1
DE2814199A1 DE19782814199 DE2814199A DE2814199A1 DE 2814199 A1 DE2814199 A1 DE 2814199A1 DE 19782814199 DE19782814199 DE 19782814199 DE 2814199 A DE2814199 A DE 2814199A DE 2814199 A1 DE2814199 A1 DE 2814199A1
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DE
Germany
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drum
centrifuge
centrifuge according
inner tube
paddle
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19782814199
Other languages
English (en)
Inventor
Nichtnennung Beantragt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Weiss & Co KG Maschinen F GmbH
Original Assignee
Weiss & Co KG Maschinen F GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Weiss & Co KG Maschinen F GmbH filed Critical Weiss & Co KG Maschinen F GmbH
Priority to DE19782814199 priority Critical patent/DE2814199A1/de
Publication of DE2814199A1 publication Critical patent/DE2814199A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29BPREPARATION OR PRETREATMENT OF THE MATERIAL TO BE SHAPED; MAKING GRANULES OR PREFORMS; RECOVERY OF PLASTICS OR OTHER CONSTITUENTS OF WASTE MATERIAL CONTAINING PLASTICS
    • B29B17/00Recovery of plastics or other constituents of waste material containing plastics
    • B29B17/04Disintegrating plastics, e.g. by milling
    • B29B17/0412Disintegrating plastics, e.g. by milling to large particles, e.g. beads, granules, flakes, slices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B04CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
    • B04BCENTRIFUGES
    • B04B3/00Centrifuges with rotary bowls in which solid particles or bodies become separated by centrifugal force and simultaneous sifting or filtering
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B04CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
    • B04BCENTRIFUGES
    • B04B3/00Centrifuges with rotary bowls in which solid particles or bodies become separated by centrifugal force and simultaneous sifting or filtering
    • B04B3/04Centrifuges with rotary bowls in which solid particles or bodies become separated by centrifugal force and simultaneous sifting or filtering discharging solid particles from the bowl by a conveying screw coaxial with the bowl axis and rotating relatively to the bowl
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B04CENTRIFUGAL APPARATUS OR MACHINES FOR CARRYING-OUT PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES
    • B04BCENTRIFUGES
    • B04B5/00Other centrifuges
    • B04B5/10Centrifuges combined with other apparatus, e.g. electrostatic separators; Sets or systems of several centrifuges
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02WCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO WASTEWATER TREATMENT OR WASTE MANAGEMENT
    • Y02W30/00Technologies for solid waste management
    • Y02W30/50Reuse, recycling or recovery technologies
    • Y02W30/62Plastics recycling; Rubber recycling

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Centrifugal Separators (AREA)

Description

  • Zentrifuge, insbesondere für die Kunststoffaufbereitung,
  • sowie Kunststoffaufbereitungsanlage mit einer solchen Zentrifuge Dünnwandige Kunststoffabfälle aus thermoplastischem Kunststoff, insbesondere Kunststoffolien, können im Recycling-Verfahren zu Kunststoffgranulat verarbeitet werden, das für die Wiederverwendung in Kunststoffspritzmaschinen oder Extrudern geeignet ist. Bei einer solchen Aufbereitung werden die Kunststoffabfälle zunächst zerkleinert und gewaschen, wobei auch beide Vorgänge miteinander kombiniert sein können. Die zerkleinerten Kunststoffschnitzel werden dann durch Reibungswärme so weit erhitzt, daß sie schließlich plastifiziert werden und eine Agglomerierung stattfindet. Durch Abschrecken, z.B. mittels Wasser, wird eine Granulierung derart erreicht, daß ein rieselfähiges Granulat entsteht, das sich in Verarbeitungsanlagen für thermoplastische Kunststoffe gut verarbeiten läßt. Eine hierfür geeignete Vorrichtung ist z.B. in der DT-OS 24 42 497 beschrieben.
  • Es ist möglich und auch schon vorgeschlagen worden (DT-PS 2 156 198), Waschung, Zerkleinerung und Granulierung in ein und derselben Vorrichtung durchzuführen. Dies bringt zwar den Vorteil, daß der apparative Aufwand verhältnismäßig klein ist, ist jedoch mit dem Nachteil verbunden, daß die Leistung der Vorrichtung verhältnismäßig klein ist und daß der Energieaufwand bezogen auf das Granulatgewicht verhältnismäßig hoch ist. Dies beruht darauf, daß chargenweise gearbeitet werden muß und daß während des Waschvorganges die Vorrichtung stark abgekühlt wird, so daß zunächst ein erheblicher Energieaufwand erforderlich ist, um die Abkühlung der Vorrichtung durch das Waschwasser zu kompensieren. Dabei ist zu bedenken, daß die Wärme aus hochwertiger mechanischer Energie gewonnen werden muß. Auch lassen sich stark verschmutzte Abfälle, wie sie z.B. in landwirtschaftlichen Betrieben und in der Bauwirtschaft anfallen, in solchen Vorrichtungen nicht behandeln, da eine genügend zuverlässige Reinigung und Abscheidung von Schwer stoffen nicht möglich ist.
  • Eine Abkühlung der Agglomeriermaschine durch Waschwasser wird vermieden, wenn die Waschung außerhalb der Agglomeriermaschine in einem besonderen Waschbehälter stattfindet. Auch eine solche Anordnung ist bekannt (DT-PS 20 05 360). In dieser bekannten Anlage wird das zu verarbeitende Material aus einem Zerkleinerungs-und Waschbehälter in eine Zentrifuge gebracht und nach weitgehender Trocknung in der Zentrifuge in die Agglomeriermaschine geleitet.
  • Auch mit einer solchen Anlage wird chargenweise gearbeitet, d.h.
  • die Zentrifuge wird mit einer Charge gefüllt. Nachdem das Zentrifugieren beendet ist, wird die Charge in die Agglomeriermaschine geleitet. Für eine optimale Ausnutzung der Anlage müssen die Leistungen der Anlagebestandteile so aufeinander abgestimmt werden, daß die Kapazität der Zentrifuge gleich der Kapazität der Agglomeriermaschine ist.Da jedoch die Behandlungszeiten für verschiedene Abfälle verschieden sind, lassen sich auch dann Stillstandszeiten einzelner Anlagenteile kaum vermeiden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zentrifuge für die Trocknung von im festen Aggregatzustand befindlichem Material, insbesondere von zerkleinerten dünnwandigen Abfällen aus Kunststoff, z.B. Folienschnitzeln, so auszubilden, daß sie im Durchlaufverfahren betrieben werden kann, das zu trocknende Gut also nicht chargenweise behandelt werden muß.
  • Die zur Lösung dieser Aufgabe geschaffene erfindungsgemäße Zentrifuge ist gekennzeichnet durch einen Behälter, eine innerhalb des Behälters angeordnete drehbare Trommel mit Öffnungen in ihrem Mantel, ein innerhalb der Trommel konzentrisch zur Trommelachse angeordnetes feststehendes Innenrohr und an der Außenseite des Innenrohres angeordnete Leitflächen, deren äußere Begrenzungen nahe bei der Innenwand der Trommel liegen und die relativ zu rechtwinklig zur Trommelachse verlaufenden Ebenen eine Steigung derart aufweisen, daß in Drehrichtung der Trommel betrachtet die hinteren Bereiche der Leitflächen näher beim Entnahmeende der Trommel liegen als die vorderen Bereiche.
  • Bei der Benutzung einer so ausgebildeten Zentrifuge wird das zu trocknende Gut laufend in die Zentrifuge eingegeben. Das Gut wird durch die Rotation der Trommel mitgenommen. Hierbei trifft es auf die Leitflächen auf, die dem Gut eine Bewegungskomponente in Richtung der Trommelachse geben. Auf diese Weise durchwandert das Gut die Trommel in axialer Richtung. Am Entnahmeende der Trommel wird das Gut ausgeschleudert. Es ist deshalb nicht nötig, die Trommel zwecks Entnahme des Gutes anzuhalten, so daß im Durchlaufverfahren gearbeitet werden kann. Die Förderwirkung der Leitflächen kann leicht so gewählt werden, daß nach Durchwandern der Trommel das Gut den gewünschten Trocknungsgrad erreicht hat.
  • Im Prinzip kann die Trommelachse eine beliebige räumliche Orientierung haben. Sie kann also z.B. auch horizontal liegen.
  • Vorzuziehen ist aber eine vertikale Anordnung gemäß Anspruch 2.
  • Bei dieser Anordnung empfiehlt sich besonders eine Einführung des zu trocknenden Gutes durch das Innenrohr, wie es im Anspruch 3 angegeben ist. Es sind aber auch Konstruktionen möglich, bei denen auch bei vertikaler Lage der Trommelachse das zu trocknende Gut von unten her, also nicht über das Innenrohr, zugeführt wird. Wenn das Innenrohr nicht zur Zuführung des Gutes benutzt wird, kann es an seinen Enden geschlossen sein. In diesem Fall könnte man das Innenrohr auch als Innenkörper bezeichnen.
  • Besonders vorteilhaft ist die Weiterbildung gemäß den Ansprüchen 4 und 5, nämlich die Anordnung eines Gebläses am Ende der Trommel. Dieses Gebläse kann gleichzeitig ausgenutzt werden, um das Gut z.B. in einen Chargiersilo zu transportieren.
  • Ein geeignetes Verhältnis zwischen Trommelinnendurchmesser und Durchmesser des Innenrohres ist im Anspruch 6 angegeben. Die Erfindung ist jedoch auf solche Verhältnisse nicht beschränkt.
  • Das gleiche gilt für die Angaben betreffend die Umfangsgeschwindigkeit im Anspruch 7.
  • Die Leitflächen sind vorzugsweise paddelförmig ausgebildet (Anspruch 8). Es können jedoch auch größere zusammenhängende Flächen vorgesehen sein, die z.B. als Wendelflächen ausgebildet sind.
  • Die Leitflächen sind gemäß Anspruch 9 längs Schraubenlinien angeordnet, wenngleich dies keine Voraussetzung für die Erzielung der Förderwirkung ist. Bei Anordnung längs einer Schraubenlinie ist eine Steigung der Leitflächen gemäß Anspruch 10 vorteilhaft, weil damit eine besonders gute Förderwirkung erzielt wird.
  • Mit einer Ausbildung der paddelförmigen Leitflächen gemäß Anspruch 11 erreicht man bei einer sicheren Förderung über den gesamten freien Querschnitt zwischen Innenrohr und Trommel eine Sicherheit gegen Liegenbleiben von Fördergut auf den Leitflächen. Je schmäler nämlich diese Leitflächen sind, desto weniger besteht die Gefahr, daß auf ihnen Fördergut liegenbleibt.
  • Der Antrieb der Trommel kann verschieden ausgebildet sein. Vorteilhaft ist eine Anordnung gemäß Anspruch 12, da bei dieser Anordnung ein großer Motor verwendet werden kann und die Bauhöhe der Zentrifuge dennoch klein bleibt. Man kann aber die Trommel auch direkt mit der Motorwelle verbinden.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Anlage gemäß Anspruch 13.
  • Die Verwendung einer erfindungsgemäßen Zentrifuge innerhalb einer solchen Anlage bringt den Vorteil, daß die Anlage gut ausgenutzt werden kann, d.h. daß ihre Einzelbestandteile möglichst vollständig ausgelastet sind. Die Zentrifuge kann verhältnismäßig klein ausgebildet werden, da sie kontinuierlich arbeitet, also dauernd getrocknetes Gut abgibt. Da die Agglomeriermaschine nur chargenweise arbeiten kann, ist das erwähnte Chargiersilo vorgesehen. Die Füllung einer Zentrifuge braucht nicht, wie bei der eingangs beschriebenen bekannten Anlage, auszureichen, um eine vollständige Füllung für die Agglomeriermaschine zu ergeben. Vielmehr kann diese Füllung wesentlich kleiner sein, was eine besonders intensive Trocknung gewährleistet.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht einer Kunststoffaufbereitungsanlage, Fig. 2 eine Draufsicht auf die Anlage entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1, Fig. 3 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Zentrifuge, Fig. 4 eine Draufsicht auf die Zentrifuge entsprechend dem Pfeil IV in Fig. 3, Fig. 5 einen horizontalen Schnitt nach Linie V-V in Fig. 3 und Fig. 6 einen vertikalen Schnitt nach Linie VI-VI in Fig. 3.
  • Innerhalb der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Anlage ist eine Zentrifuge Z angeordnet,#die zunächst anhand der Fig. 3 bis 6 beschrieben werden soll. Der Aufbau der Gesamtanlage wird im Anschluß daran erläutert.
  • Die Hauptbestandteile der Zentrifuge Z sind ein Gehäuse 1, eine innerhalb des Gehäuses 1 angeordnete Trommel 2, ein innerhalb der Trommel 2 angeordnetes Innenrohr 3, ein am oberen Ende des Gehäuses angeordnetes Gebläse 4, ein elektrischer Antriebsmotor 5 und ein insgesamt mit 6 bezeichnetes Keilriemengetriebe zur Verbindung des Elektromotors 5 mit der Trommel 2.
  • Die Beschaffenheit und das Zusammenwirken dieser Bestandteile soll nachfolgend im einzelnen beschrieben werden.
  • Das Gehäuse 1 hat eine zylindrische Form und sitzt auf einem Unterbau 7, auf dem der Elektromotor 5 so angeordnet ist, daß seine Welle 8 nach unten zeigt. Auf der Welle 8 sitzt eine Keilriemenscheibe 8 mit zwei Rillen für Keilriemen 10 und 11. Die Keilriemen 10 und 11 umfassen eine weitere Keilriemenscheibe 12, die drehfest mit einer Welle 13 verbunden ist (siehe hierzu auch Fig. 6). Die Welle 13 ist in einem am Unterbau 7 angeordneten Lagerkörper 14 drehbar gelagert.
  • Der Behälter 1 hat, wie erwähnt, einen zylindrischen Mantel 15 und einen Boden 16. Am oberen Ende des Behälters 1 ist ein Spiralgehäuse 17 des Gebläses 4 angeordnet, das einen Boden 17a, eine spiralförmig gekrümmte senkrechte Wand 17b und einen Deckel 17c aufweist. Die Spiralform des Gehäuses ist aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen. Das Spiralgehäuse hat einen Auslaßstutzen 18.
  • Am unteren Ende des Behälters 1 befindet sich ein Abflußrohr 19, das unmittelbar am Boden 16 des Behälters in diesen einmündet, so daß der Behälter vollständig leerlaufen kann.
  • An der Welle 13 ist die bereits erwähnte Trommel 3 befestigt.
  • Die Trommel 3 hat einen ebenen Boden 20, von dem aus ein zylindrischer Mantel 21 nach oben ragt. Der zylindrische Mantel hat viele Durchbrüche 22 für den Austritt von Flüssigkeit.
  • Am oberen Ende des Mantels 21 befindet sich ein Flansch 23, an dem viele radial angeordnete Schaufeln 24 befestigt sind, die vom Flansch aus nach oben ragen. Die Trommel bildet also zugleich ein Schaufelrad, das zusammen mit dem Spiralgehäuse 17 ein Gebläse bildet. Im Deckel 17c befinden sich bogenförmige Schlitze 25 (siehe hierzu auch Fig. 4), durch die das Gebläse Luft ansaugen kann.
  • Das Rohr 3 ragt über den Deckel 17c, mit dem es verbunden ist, nach oben. Das untere Ende des Rohres 3 hat einen gewissen Abstand a vom Boden 20 der Trommel. Am Umfang des Rohres 3 sind viele Paddel 26 angeordnet, und zwar längs einer über das Rohr verlaufenden Schraubenlinie, was man aus Fig. 3 erkennen kann. Die Form der Paddel 26 ist aus Fig. 5 zu erkennen. Jedes Paddel hat eine Außenkante 26a, die einen relativ kleinen Abstand von der Innenwand der Trommel 2 hat und eine Fußkante 26b, an der das Paddel am Rohr 3 befestigt ist.
  • Die Kanten 26a und 26b sind über konkave Kanten 26c und 26d miteinander verbunden. Bei der durch den Pfeil 27 in Fig. 5 angegebenen Drehrichtung ist die Kante 26 die Vorderkante und die Kante 26d die rückwärtige Kante eines Paddels. Mit Hilfe der konkaven Kanten erreicht man, daß das Maß b, also die Breite eines Paddels, im mittleren Bereich kleiner ist als am Fuß 26b und am äußeren Ende 26a.
  • Die Paddel sind, wie man aus Fig. 3 ersehen kann, relativ zu Ebenen, die rechtwinklig zur Trommelachse 28 stehen, geneigt.
  • Die Neigung ist vorzugsweise noch etwas stärker als die Steigung der Gewindelinie, längs der die Paddel angeordnet sind, und zwar derart, daß die Vorderkante 26c tiefer liegt als die Hinterkante 26d.
  • Die Zentrifuge arbeitet wie folgt.
  • Die Zentrifuge wird im Durchlaufverfahren betrieben, d.h.
  • es wird ständig zu trocknendes Gut eingegeben und getrocknetes Gut entnommen. Das zu trocknende Gut wird in das Innenrohr 3 eingegeben. Es gelangt dann auf den Boden der Trommel 2 und wird dort durch Zentrifugalkräfte, die auftreten, wenn das zu trocknende Gut durch Reibung mitgenommen wird, an den Mantel 21 gepreßt. Dabei wird, wie bei Zentrifugen üblich, das Wasser durch die Löcher 22 nach außen geschleudert. Es wird im Behälter 1 gesammelt und läuft durch das Abflußrohr 19 aus. Das Gut wird selbsttätig nach oben gefördert, und zwar durch die Wirkung der feststehenden Paddel 26. Das Gut nämlich trifft auf diese Paddel auf und erfährt durch deren Neigung eine Beschleunigung nach oben, so daß es schließlich am oberen Ende der Trommel anlangt. Dort wird das Gut in das Spiralgehäuse 17 geschleudert.
  • In diesem Spiralgehäuse erzeugen die Schaufeln 24 eine kräftige Luftströmung. Die Luft wird zum größten Teil über die Luftschlitze 25 angesaugt. Dadurch vermeidet man, daß die Luft durch das Rohr 3 eingesaugt wird und etwa Flüssigkeit mit nach oben reißt. Das Gut wird dann am Stutzen 18 aus der Zentrifuge ausgeworfen.
  • Praktisch erprobt sind Zentrifugen mit einem Durchmesser der Trommel 2 von ca. 600 mm. Bei diesem Trommeldurchmesser ist eine Drehzahl von 750 Umdrehungen pro Minute geeignet, was an der Trommelwand eine Umfangsgeschwindigkeit von ca. 23,5 m/sec.
  • ergibt. Bei den angegebenen Verhältnissen ist ein Durchmesser des Innenrohres 3 von 300 mm eine zweckmäßige Abmessung.
  • Die Verweilzeit des Gutes innerhalb der Zentrifuge kann man durch die Anzahl sowie die Neigung der Paddel und durch die Länge der Trommel beeinflussen. Durch die konkaven Kanten, die zu der verhältnismäßig geringen Paddelbreite b führen, vermeidet man Ablagerungen von zu trocknendem Gut auf den Paddeln und erreicht dadurch eine große Betriebssicherheit.
  • Die erfindungsgemäße Zentrifuge ist nicht nur zur Trocknung von gewaschenen Folienabfällen brauchbar, sondern für viele andere Trocknungsaufgaben, bei denen ein kontinuierlicher Betrieb erwünscht ist. Dieser kontinuierliche Betrieb hat den wesentlichen Vorteil, daß die Zentrifuge nicht zur Entnahme nach der Trocknung angehalten werden muß und daß die Entnahme keinen besonderen Arbeitsgang erfordert, sondern das getrocknete Gut selbttätig ausgeworfen wird. Die Leistung einer Zentrifuge auch mit kleinen Abmessungen ist wegen des ununterbrochenen Betriebes wesentlich größer als die Leistung einer gleichgroßen Zentrifuge, die chargenweise betrieben werden muß.
  • Nachfolgend wird die Verwendung der Zentrifuge in einer Kunststoffaufbereitungsanlage, die ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist, anhand der Fig. 1 und 2 beschrieben.
  • Die Anlage hat als wesentliche Bestandteile eine Zerkleinerungs-und Waschmaschine W, eine weitere Waschmaschine A mit Schwerstoffabscheider, die bereits erwähnte Zentrifuge Z,ein Chargiersilo C, eine Agglomeriermaschine G und einen Lagersilo L. Die Zerkleinerungs- und Waschmaschine W ist über eine Rüttelrinne 30 mit der Spezialwaschmaschine A verbunden. Der Rüttelrinne kann ein Brausebad zugeordnet sein. Die Spezialwaschmaschine A ist mit der Zentrifuge Z über eine weitere Rüttelrinne 31 verbunden.
  • Die Zentrifuge Z ist mit dem Chargiersilo über eine Leitung 32 verbunden. Am Ausgang der Agglomeriermaschine ist ein Fördergebläse 33 angeordnet, das über eine Leitung 34 mit dem Lagersilo verbunden ist. Im Bereich der Zerkleinerungs- und Waschmaschine W ist eine Arbeitsbühne 35 angeordnet, die über eine Treppe 36 erreichbar ist. Längs der Rüttelrinne 31, der Spezialwaschmaschine A und der Rüttelrinne 30 erstreckt sich eine Wartungsbühne 37.
  • Auf das Innenrohr 3 der Zentrifuge Z ist ein ovaler Trichter 38 aufgesetzt, dessen lange Achse ungefähr die Breite der Rüttelrinne 31 hat. Der Chargiersilo C enthält vier Abteile C1 bis C Um eine Vorstellung von der Größe der Anlage zu geben, sei bemerkt, daß die Länge 1 12 m, die Breite b 5 m und die Höhe h 6 in sein kann.
  • Die Anlage arbeitet wie folgt.
  • Die Anlage ist für stark verschmutzte Abfallfolien bestimmt und dient zum Zerkleinern, Waschen, Abscheiden von Schwerstoff, Trocknen und Agglomerieren von Kunststoffabfällen, wobei außer Folien auch Abfälle von Bändchen oder Hohlkörpern verarbeitet werden können. Die Einzelaggregate werden vorzugsweise automatisch gesteuert.
  • Die Abfälle werden von Hand oder automatisch der Zerkleinerungs-und Waschmaschine W zugeführt. Die kontinuierlich aufgegebenen Abfälle werden zwischen rotierenden Messern zerkleinert. Gleichzeitig wird der anhaftende Schmutz durch eingespritztes Waschwasser, und falls erforderlich, Spülmittel, gelöst. Folienschnitzel werden unterhalb einer bestimmten Maximalgröße mit dem Waschwasser durch in der Behälterwand angeordnete Austrittsöffnungen zur Rüttelrinne 30 gefördert.
  • In der Rüttelrinne wird das Waschwasser mit dem gelösten Schmutz von den Abfällen getrennt und die Folienschnitzel werden durch ein Brausebad mit sauberem Wasser nachgespült. Die Folienschnitzel fallen am Ende der Rüttelrinne 30 in die Spezialwaschmaschine A, die einen Schwerstoff-Flotationsabscheider enthält.
  • Die mitgeführten Schwerstoffe werden in einem Flotationsverfahren separiert und setzen sich in einer am Boden des Behälters angeordneten Abschlammrinne ab. Die sauberen Folienschnitzel fließen mit dem Betriebswasser zur Rüttelrinne 31, wo sie weitgehendst vom Betriebswasser getrennt werden. Das Betriebswasser wird in einem Sammelbehälter aufgefangen und über eine Förderpumpe dem System erneut zugeführt.
  • Die Folienschnitzel werden in der Zentrifuge Z nachgetrocknet und mittels des Gebläses 4 dem Chargiersilo C zugeführt. Hier wird der kontinuierliche Materialfluß in einem Vierkammersystem in einen diskontinuierlichen Materialfluß umgesetzt. Die abgemessene Regeneriermenge wird chargenweise der Agglomeriermaschine G zugeführt.
  • In der Agglomeriermaschine G werden die Schnitzel zwischen mehreren rotierenden Messern weiter zerkleinert. Die hierbei entstehende Reibungswärme bringt die Folienteilchen in den Bereich der Plastifizierungstemperatur. Wenn diese Temperatur erreicht ist, wird die Materialoberfläche durch Eindüsen eines Kühlmittels (meist Wasser) abgeschreckt. Es entsteht dann ein rieselfähiges Granulat. Das zugeführte Wasser verdampft und wird mittels eines Gebläses abgesaugt.
  • Hervorgehoben sei, daß der Materialfluß bis hin zum Chargiersilo C kontinuierlich abläuft, im Gegensatz zu der bekannten Arbeitsweise, bei der jeweils einzelne Chargen verarbeitet werden. Erreicht wird dies durch Verwendung einer Zerkleinerungs-und Waschmaschine mit ständig offenem Auslaß und eine Zentrifuge, die im Durchlaufverfahren arbeitet. Die nötige Verweilzeit in der Zerkleinerungs- und Waschmaschine wird durch Sieböffnungen am Auslaß der Waschmaschine erreicht, die erst solche Folienschnitzel austreten lassen, die genügend stark zerkleinert sind, was erst nach einem genügend langen Aufenthalt in der Waschmaschine erreicht wird.

Claims (13)

  1. Patentansprüche: 1. Zentrifuge für die Trocknung von im festen Aggregatzustand befindlichem Material, insbesondere von zerkleinerten dünnwandigen Abfällen aus Kunststoff, z.B. Folienschnitzeln, gekennzeichnet durch einen Behälter (1), eine innerhalb des Behälters (1) angeordnete drehbare Trommel (2) mit Öffnungen (22) in ihrem Mantel (21), ein innerhalb der Trommel (21) konzentrisch zur Trommelachse (28) angeordnetes feststehendes Innenrohr (3) und an der Außenseite des Innenrohres (3) angeordnete Leitflächen (26), deren äußere Begrenzungen (26a) nahe bei der Innenwand der Trommel (2) liegen und die relativ zu rechtwinklig zur Trommelachse (28) verlaufenden Ebenen eine Steigung derart aufweisen, daß,in Drehrichtung (27) der Trommel betrachtet, die hinteren Bereiche (26d) der Leitflächen (26) näher beim Entnahmeende der Trommel (2) liegen als die vorderen Bereiche (26c).
  2. 2. Zentrifuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommelachse (28) vertikal angeordnet ist.
  3. 3. Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel (2) an einem Ende durch einen Boden (20) geschlossen ist, im Falle des Anspruches 2 das untere Ende, daß das Innenrohr (3), dessen Ende einen Abstand (a) vom Boden (20) hat,als Zuführungskanal für zu trocknendes Gut und der Zwischenraum zwischen Innenrohr (3) und Trommel (2) an dem dem Boden (20) gegenüberliegenden Ende (Entnahmeende) der Trommel (2) als Entnahmeöffnung für getrocknetes Gut dient.
  4. 4. Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Entnahmeende der Trommel (2) an dieser radiale Schaufeln (24) angeordnet sind, die von einem Spiralgehäuse (17) umgeben sind, das eine Austrittsöffnung (18) für getrocknetes Gut aufweist.
  5. 5. Zentrifuge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Spiralgehäuse (17) Lufteinlaßöffnungen (25) aufweist, die vorzugsweise als nahe bei dem Innenrohr (3) angeordnete bogenförmige Schlitze ausgebildet sind.
  6. 6. Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis zwischen dem Trommelinnendurchmesser und dem Außendurchmesser des Innenrohres ca. 2 : 1 ist, wobei der Trommelinnendurchmesser z.B. ca. 600 mm beträgt.
  7. 7. Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsgeschwindigkeit an der Innenseite der Trommel ca. 25 m/sec. beträgt, wobei beispielsweise bei einem Trommelinnendurchmesser von 600 mm die Drehzahl der Trommel ca.
    750 Umdrehungen pro Minute beträgt.
  8. 8. Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (26) paddelförmig ausgebildet sind.
  9. 9. Zentrifuge nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitflächen (26) längs mindestens einer Schraubenlinie angeordnet sind, deren Steigungssinn mit der Drehrichtung (27) der Trommel (2) übereinstimmt, wenn man die Trommel (2) an ihrem Aufgabeende betrachtet.
  10. 10. Zentrifuge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigung der Leitflächen (26) stärker ist als die Steigung der Schraubenlinie.
  11. 11. Zentrifuge nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderkante (26c) und/oder die Hinterkante (26d) jedes Paddels (26) derart ausgespart, z.B. konkav ausgebildet ist bzw. sind, daß der am Innenrohr (3) befestigte Paddelfuß (26b) und die in geringem Abstand von der Trommelinnenwand verlaufende Paddelendkante (26a) länger sind als die Umfangserstreckung des Paddels (26) im mittleren Paddelbereich.
  12. 12. Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß neben dem Behälter (1) ein Elektromotor -(5) angeordnet ist, dessen Achse parallel zur Trommelachse (28) orientiert ist und daß der Motor über ein Keilriemengetriebe (6) mit der Trommel (2) verbunden ist, das bei vertikal angeordneter Trommel (2) unterhalb der Trommel liegt.
  13. 13. Anlage zur Verarbeitung von dünnwandigen Kunststoffabfällen, insbesondere Folien, zu Kunststoffgranulat, mit einer Zentrifuge nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Zerkleinerungs und Waschmaschine (W) mit ständig offenem Auslaß, an dem sich Sieböffnungen befinden, der unter eventueller Zwischenfügung eines Schwerstoffabscheiders (A) die Zentrifuge (Z) nachgeschaltet ist, einen der Zentrifuge (Z) nachgeschalteten Chargiersilo (C) und einer dem Chargiersilo nachgeschalteten Agglomeriermaschine (G), in der aus dem Chargiersilo (C) entnommene Kunststoffabfälle durch Reibungshitze plastifizierbar sind.
DE19782814199 1978-04-03 1978-04-03 Zentrifuge, insbesondere fuer die kunststoffaufbereitung, sowie kunststoffaufbereitungsanlage mit einer solchen zentrifuge Withdrawn DE2814199A1 (de)

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