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Sack, Beutel od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Sack, Beutel oder ein ähnliches
Behältnis aus einer oder mehreren Materiallagen, namentlich aus Papier undZoder
Kunststoff, mit einem Boden, insbesondere Kreuzboden oder Klotzboden, und mit einer
Tragevorrichtung.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein vielseitig verwendbares Behältnis
in Form eines Sackes, Beutels od.dgl. zu schaffen, das sich gut mit der Hand ergreifen
und tragen läßt, wobei die dazu zu treffenden Vorkehrungen bei günstiger Erfüllung
dieser Forderung zugleich möglichst einfach sein sollen. Bei alledem strebt die
Erfindung eine vorteilhafte Ausbildung eines solchen tragbaren Sackes, Beutels od.
dgl. an, namentlich auch eine solche Gestaltung, daß zugleich weiteren Problemen
Rechnung getragen werden
kann, wie sich im einzelnen aus der jeweiligen
Erläuterung der aufgezeigten Lösung ergibt.
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Der erfindungsgemäße Sack, Beutel od.dgl. kennzeichnet sich durch
wenigstens ein sich zumindest teilweise über seinen Boden hinweg erstreckendes Trageorgan,
das mit seinen Enden an Teilen des Sackes befestigt ist.
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Ein solches Trageorgan bildet beim Gebrauch einen schlaufen- oder
bügelartigen Griff, an dem sich der gefüllte Sack oder Beutel leicht und schnell
ergreifen und sicher tragen läßt. Die Enden des Trageorgans sind vorteilhaft an
Abstand voneinander aufweisenden Stellen oder Partien des Sackes befestigt, derart,
daß sich ausgeglichene Kraftverhältnisse ergeben und eine einseitige Belastung oder
ein Kippen beim Tragen vermieden wird.
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Das Trageorgan ist zweckmäßig ein flexibles Element, das bei nicht
gefülltem Sack auf diesem aufliegen kann und somit auch das Stapeln leerer Säcke
nicht behindert. Insbesondere kann das Trageorgan ein Flachband, namentlich aus
Kunststoff, oder eine Schnur, Kordel od.dgl. aus Natur- oder Kunststoffmaterial
sein.
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Die Enden des Trageorgans können auf dem Material des Sackes od.dgl.
aufliegen, sei es auf Bereichen der Sackaußenseiten, sei es auf Bereichen des Bodens.
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G05 der Erfindung kann das Tragorgan quer, längs oder diagonal zum
Boden verlaufend angeordnet sein, so daß verschiedenartigsten Bedarfsfällen Rechnung
getragen werden kann.
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Vorteilhaft sind die Enden des Trageorgans in der Nähe der Längsränder
des Bodens befestigt. Insbesondere kann es dabei so sein, daß Befestigungsmittel
für die Enden des Trageorgans jeweils den Boden und eine benachbarte Seitenwandung
des Sackes durchgreifend vorgesehen sind.
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Dies ergibt eine hochbelastbare Verbindung, die zudem günstig herstellbar
ist. Die Befestigung des Trageorgans kann durch Nieten, Klammern, durch Annähen
oder ggfs.
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auch auf andere Weise erfolgen, etwa durch Kleben.
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Die Erfindung sieht weiterhin vor, daß Befestigungsmittel für die
Enden des Trageorgans zugleich als lösbar miteinander zum Eingriff bringbare Teile
ausgebildet sind, mittels derer Partien des Sackes im Bodenbereich aneinander festlegbar
sind. Solche Teile können besonders vorteilhaft als Druckknopf-Verschluß ausgebildet
sein, d.h. als zweiteiliger Knopf od.dgl., dessen Teile durch Federwirkung aneinander
festlegbar und unter Überwindung der Federkraft voneinander lösbar sind. Darüber
hinaus sind auch andere Vorrichtungen mit kuppelbaren Teilen anwendbar, etwa solche,
bei denen ein Teil eine oeffnung zum Durchtritt des zweiten Teiles in einer bestimmten
Position desselben aufweist, wobei der letztere sodann zur Verriegelung um einen
gewissen Winkelbetrag drehbar ist, etwa als Knebelverschluß od.dgl.
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Das Vorhandensein lösbar miteinander zum Eingriff bringbarer Teile
kann u.a. dann günstig sein, wenn der Sack, Beutel od.dgl. auch in teilweise entleertem
Zustand getragen werden soll bzw. wenn die Form des Sackes dem Füllzustand angepaßt
werden soll.
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Insbesondere werden gemäß der Erfindung die miteinander zum Eingriff
bringbaren Teile derart angebracht, daß durch die mittels dieser Teile aneinander
festlegbaren Bodenbereiche eine am oder im Boden vorhandene oder dort hergestellte
Öffnung überdeckbar oder verschließbar ist.
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Der erfindungsgemäße Sack, Beutel od.dgl. kann für Füllgut verschiedenster
Art von Vorteil sein, so u.a. zur Aufnahme von Mehl, Futtermitteln, sonstigem pulverförmigem
oder körnigem Gut, ferner auch für Feldfrüchte, Obst oder sonstige Gegenstände.
Der Sack, Beutel od.dgl. kann einen geformten Boden nur an einem Ende aufweisen,
während er am anderen Ende z.B. nach dem Füllen mittels einer Naht oder auf andere
Weise verschlossen ist, oder er kann mit zwei Böden versehen sein. Bei einer sehr
zweckmäßigen Ausführung ist der Sack als Ventilsack ausgebildet. Das Ventil befindet
sich dann namentlich an dem dem Trageorgan entgegengesetzten Ende des Sackes. Es
liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, am Ventilende des Sakkes ein Trageorgan
vorzusehen. Als Material für den Sack kommt u.a. namentlich auch Textil- oder Kunststoffgewebe
in Betracht.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung yon Ausführungsbeispielen in Verbindung
mit der Zeichnung sowie aus den Ansprüchen. Es zeigen: Fig. 1 einen Sack in leerem,
flachliegendem Zustand, Fig. 2 den oberen Teil des Sackes nach Fig. l in gefülltem
Zustand von der Seite gesehen, Fig. 3 eine Vorderansicht zu Fig. 2, Fig. 4 eine
Einzelheit weitgehend schematisch, Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht
des Sackes in einem anderen Zustand, Fig. 6 eine andere Ausführung in flachliegendem
Zustand, Fig. 7 eine Draufsicht auf den Boden eines Sackes in einer weiteren Ausführung
und Fig, 8 eine größere perspektivische Darstellung eines Sackendes der Ausführung
nach Fig. 7.
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Der dargestellte Sack 1, der u.a. zur Aufnahme von Mehl dienen kann
und z.B. ein Fassungsvermögen von 10 kg hat, besteht beispielsweise aus zwei Lagen
Kraftpapier und weist zwei Kreuzböden 2 und 3 üblicher Ausbildung, mit Deckblättern
oder ohne solche, auf, von denen derjenige an dem in der Zeichnung unteren Ende
5 mit einem Ventil 6 versehen ist, das von beliebiger Ausführung sein kann. Der
Kreuzboden 2 am oberen Sackende 4 ist geschlossen. An diesem Ende ist der Sack mit
einem Trageorgan 7 in Form eines starken, aber flexiblen Flachbandes aus Kunststoff
versehen, das mit seinen Enden 7a, 7b am Material des Sackes in der Nähe der Längsränder
2a, 2b des Bodens 2 durch angenietete Befestigungsmittel 8, 9
derart
angebracht ist, daß es sich in Querrichtung des Bodens 2 über diesen hinweg erstreckt.
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Die Ausführung ist bei dem gezeigten Beispiel in vorteilhafter Weise
so getroffen, daß die Befestigungsmittel 8, 9 jeweils das Material des Bodens 2
sowie das der diesem benachbarten Seitenwandung 10 des Sackes durchgreifen, derart,
daß diese beiden Materialpartien und außerdem das betreffende Ende des Tragorgans
7 aufeinanderliegend durch einen nietartigen Teil 8 bzw. 9 miteinander verbunden
oder zusammengeschlossen sind wie Fig. 4 in einer der Deutlichkeit halber etwas
auseinandergezogenen Darstellung erkennen läßt.
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Im gefüllten Zustand des Sackes 1 bildet das Trageorgan 7 einen bügelartig
verlaufenden Griff (Fig. 2 und 3).
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Statt eines Flachbandes kann auch eine Schnur oder Kordel als Trageorgan
vorgesehen sein, wie es Fig. 3 bei der Ziffer 17 strichpunktiert veranschaulicht.
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Die als Befestigungsmittel für die Enden 7a, 7b des Trageorgans 7
dienenden nietenartigen Teile 8, 9 können zugleich als lösbar miteinander zum Eingriff
bringbare Elemente ausgebildet sein, mittels derer mit diesen Elementen versehene
Partien des Sackes aneinander festlegbar sind. Bei der gezeigten Ausführung verkörpern
die beiden Teile 8 und 9 einander zugeordnete Elemente eines Druckknopf
-Verschlusses,
wobei der in Fig. 2 rechte Teil 9 mit einem Vorsprung 9a in eine entsprechende Aufnahme
8a an dem in Fig. 2 linken Teil 8 hineindrückbar ist, wie dies bei einer Druckknopfverbindung
üblich ist. Der Sack 1 kann dadurch an dem betreffenden Ende aus einer Form gemäß
Fig. 2 in eine Form nach Fig. 3 gebracht werden, bei der die mit den Teilen 8 und
9 versehenen Partien durch die hergestellte Druckknopfverbindung aneinander festgelegt
sind, während das Trageorgan 7 eine Schlaufe bildet und nach wie vor ein einfaches
Ergreifen und Tragen des Sackes ermöglicht.
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Eine solche Ausführung ist besonders dann von Vorteil, wenn nur ein
Teil des Füllgutes aus dem Sack 1 entnommen werden soll und der übrige Teil als
Vorrat darin verbleibt. Dann kann im Boden 2 z.B. durch Aufschneiden oder Aufreißen
eine Öffnung hergestellt werden, die in Fig.2 bei der Ziffer 11 angedeutet ist.
Nach dem Entnehmen der gewünschten Füllgutmenge kann dann diese oeffnung durch das
Aneinanderlegen der beiderseits der oeffnung befindlichen Bodenpartien und durch
Verbinden derselben mittels der Teile 8 und 9 wieder überdeckt bzw. verschlossen
werden. Je nach der Art des Sackes bzw. seines Bodens lassen sich die miteinander
zum Eingriff bringbaren Teile 8, 9 ohne weiteres immer so ausbilden und anordnen,
daß diese Wirkung erreicht wird.
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In Fig. 6 ist in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung ein Sack
11 gezeigt, bei dem ein sich in Diagonalrichtung des Bodens 12 über diesen hinweg
erstreckendes bandförmiges Trageorgan 13 vorgesehen ist, wobei die Befestigungsmittel
Niete 14 sind, die jeweils das Ende des Trageorgans 13 und einander benachbarte
Partien der Sackseitenwandung und eines Eckbereiches 12a am Boden zusammenschließen,
sinngemäß entsprechend der Ausführung nach Fig. 4.
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Bei der Ausführung des Beutels oder Sackes 21 nach Fig.
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7 und 8 erstreckt sich ein bandförmiges Trageorgan 27 in Längsrichtung
des Bodens 22 über diesen hinweg, also in Richtung der Sackbreite. Die Enden des
Trageorgans 27 sind mit Nieten 24 bzw. einer Kombination von Nieten und Druckknöpfen
(wie weiter oben in Verbindung mit der anderen Ausführung erläutert) am Material
des Sackes befestigt, und zwar auch hier unter Zusammenschluß benachbarter Partien
22a und 25 an den Querrändern 23 im Bodenbereich (im Prinzip ebenfalls entsprechend
Fig.4).
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Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten bzw. in der Zeichnung
dargestellten Merkmale sollen, sofern der bekannte Stand der Technik es zuläßt,
für sich allein oder auch in Kombinationen als unter die Erfindung fallend angesehen
werden.
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