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Einrichtung zum Ernten von Hülsenfrüchten
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Ernten von Hülsenfrüchten,
umfassend ein auf einem Fahrzeug angeordnetes,endloses Transportband, welches mit
einem gegenläufig an dem Transportband abrollenden Greifelement zusammenwirkt, wobei
die Einlaufseite des Transportbandes in Fahrtrichtung gerichtet ist.
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Es ist bereits eine Vorrichtung zum Herausraufen von Bohnenbüschen
bekannt, welche im wesentlichen aus einem zusammenwirkenden Förderbandpaar besteht,dessen
Förderbänder in senkrechten Ebenen laufen (DE-PS 863 144). Die Förderbänder erfassen
die Bohnenbüsche und klemmen sie zwischen den beiden aneinander anliegenden Trumern
ein. Damit die zum Herausreißen der Bohnenbüsche erforderliche große Kraft auf diese
übertragen werden kann und damit die Büsche beim Weitertransport zwischen den vertikalen
Bändern sicher gehalten werden, muß die Klemmkraft sehr hoch sein. Diese große Klemrnkraft
führt insbesondere bei Pflanzen mit empfindlichen Früchten, wie beispielsweise reife
Hülsenfrüchte, insbesondere Linsen oder Erbsen, dazu, daß die Früchte beschädigt
werden. Ein weiterer Nachteil der bekannten Vorrichtung wird darin gesehen, daß
mit dieser im wesentlichen nur in Reihen angebaute Pflanzen geerntet werden können,
da mit den in vertikalen Ebenen laufenden Förderbandern im wesentlichen nur in Verlängerung
der Förderbänder stehende Pflanzen erfaßt werden. Speziell bei niedrig wachsenden
und in sehr dichtem Abstand gepflanzten Linsen läßt sich die bekannte Maschine nicht
einsetzen. Ein weiterer wesentlicher Nachteil ist, daß die beim Ausraufen der Pflanzen
beschädigten Früchte zwischen den Förderbändern hindurchfallen und verloren gehen.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher eine weitgehende Schonung der Pflanzen
beim Herausreißen und Weitertransportieren
gewährleistet ist und
welche ein Ernten von Pflanzen unabhängig von deren Anbauart (z.B.Reihensaat oder
Breitsaat) und -richtung ermöglicht, Schließlich soll der Verlust an Erntegut so
gering wie möglich gehalten werden.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Transportband
quer zur Transportrichtung horizontal angeordnet ist, daß das Greifelement als Walze
oder als Endlosband ausgebildet und im wesentlichen oberhalb des Transportbandes
angeordnet ist, daß die Oberfläche des Transportbandes und des Greifelementes mit
einer im wesentlichen quer zur Transportrichtung verlaufenden Profilierung versehen
ist, deren Formgebung und Teilung so gewählt ist, daß sie nach Art einer Verzahnung
unter Belassung von Zwischenräumen ineinandergreift.
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Die horizontale Anordnung des Transportbandes bzw. des Greifelementes
macht die Einrichtung unabhängig von der Anbauart und -richtung der Pflanzen. Sie
ermöglicht z.B. bei in Reihensaat angebauten Pflanzen auch ein Ernten schräg oder
quer zu den Reihen und kann auch zur Ernte von regellos angebauten Pflanzen verwendet
werden. Die Profilierung des Transportbandes und des Greifelementes gewährleistet
ein sicheres Festhalten der Pflanzen auch bei geringerem Klemmdruck, so daß die
Pflanzen und insbesondere die Früchte weitgehendst geschont werden. Dabei ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß die Formgebung und Teilung der Profilierung so gewählt ist, daß
sie nach Art einer Verzahnung, allerdings unter Belassung von Zwischenräumen, ineinandergreifen.
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Die Büsche werden dadurch nicht im Ganzen eingeklemmt, sondern jeweils
nur an einigen Stellen gehalten, während die zwischen der Profilierung verbleibenden
Zwischenräume genügend Platz für den wesentlichen Teil der Büsche und"damit derFrüchte
bieten,~ ~~~ ~ auf die im wesentlichen kein Druck ausgeübt wird Da das Transportband
an dem Ausreißvorgang mit beteiligt ist, fallen abgerissene Früchte bereits auf
das Band und gehen nicht verloren.
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In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Profilierung durch quer zur Bewegungsrichtung verlaufende Rippen gebildet ist. Die
Rippen, welche durchgehend oder unterbrochen sein können, können aus einem starren
Material, beispielsweise einem Metall, oder auch aus einem elastischen Material,
z.B.
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aus Gummi, bestehen. Ebenso können die Rippen starr oder elastisch
ausgebildet sein.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Rippen
aus einem elastischen Material gebildet und sind im Bereich ihres freien Endes im
Sinne abnehmender Biegesteifigkeit radial nach außen verjüngt. Auf diese Weise wird
erreicht, daß die freie Kante nachgiebig genug ist, um das empfindliche Erntegut
nicht zu verletzen. Zur Wurzel hin. wird die Rippe jedoch stark genug, um die Pflanze
sicher zu erfassen.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Rippen an ihrem
freien Ende gegabelt. Es hat sich gezeigt, daß diese Formgebung ein besonders sicheres
Ergreifen der Pflanzen sicherstellt.
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Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Profilierung des Transportbandes
und/oder des Greifelementes auswechselbar ist, so daß jeweils eine an die Art der
zu erntenden Pflanzen angepaßte Formgebung ausgewählt werden kann.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Abstand des Greifelements
vom Transportband veränderbar. Auf diese Weise kann der auf die Pflanzen ausgeübte
Druck verändert werden. Außerdem ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Greifelement
in Fahrtrichtung verschiebbar angeordnet ist. Damit kann u.a. die Richtung der auf
die Pflanzen ausgeübten Kraft verändert werden.
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Der Antrieb des Greifelements kann grundsätzlich unabhängig vom
Transportband
erfolgen. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorgesehen,
daß nur das Transportband mit einem Antrieb verbunden ist und daß das Greifelement
über die Profilierung vom Transportband angetrieben wird.
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Die gesamte Einrichtung ist vorzugsweise an der Vorderseite eines
selbstfahrenden Fahrzeugs angeordnet, wobei das Transportband und das Greifelement
wenigstens die Breite des Fahrzeugs aufweisen. Auf diese Weise fährt das Fahrzeug
immer auf bereits abgeerntetem Grund. Selbstverständlich sind andere Anordnungen
möglich, beispielsweise nach Art eines Mähbalkens seitlich an einem Traktor.
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Weitere Merkmale sowie Vqrteile der Erfindung ergeben sich aus den
Patentansprüchen sowie aus der Beispielsbeschreibung. Mehrere Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen: Fig. 1 in einer Seitenansicht eine aus einem unteren Förderband sowie
einer oberen Walze aufgebaute Einrichtung, welche an der Vorderseite eines Traktors
angeordnet ist; Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Anordnung gemäß Fig. 1; Fig. 3 eine
Zunge zum Ergreifen der Pflanzen in einer Seitenansicht; Fig. 4 eine Zunge gemäß
Fig. 3 in einer Vorderansicht und Fig. 5 in schematischer Darstellung eine Ausführung
mit zwei als Förderbänder ausgebildeten Walzenelementen.
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Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Anordnung zeigt einen Traktor
2, an dessen Vorderseite eine Einrichtung 6 zum Ausreißen bzw.
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Abreißen von Plfanzen 4 angeordnet ist. Dargestellt sind Pflanzen
mit sehr tiefhängendem Fruchbehang 8 wie beispielsweise Linsenbüsche.
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Die mit 6 bezeichnete Einrichtung besteht im wesentlichen aus einem
Transportband 12 sowie einer darüber angeordneten Walze 16 mit im wesentlichen Kreisquerschnitt.
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Das Transportband 12 wird über zwei Umlenkrollen 18 bzw. 20 geführt.
Die Umlenkrolle 18 ist über ihre Achse 22, die Umlenkrolle 20 über ihre Achse 24
drehbar in den Seitenteilen 26, 28 eines Traggestells gelagert, welches über Befestigungsarme
30, 32 auf eine nicht näher dargestellte Weise mit dem Traktor 2 verbunden ist.
Die Umlenkrolle 18 ist in an sich bekannter und deshalb ebenfalls nicht näher dargestellter
Weise, etwa über eine Zapfwelle, mit dem Antrieb des Traktors 2 verbunden ünd wird
auf diese Weise zu einer Drehung in Richtung des Pfeiles 34 angetrieben.
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Auf den Vorderenden der Seitenteile 26,28 sind senkrechte Streben
36,38 befestigt. An diesen Streben sind horizontale Ausleger 40,42 angeordnet, welche
um die Achsen 44 schwenkbar sowie in Richtung des Pfeiles 46 verschiebbar sind.
Eine in ihrer Vorspannung veränderliche Feder 48 sorgt für eine gleichmäßige Anpreßkraft
zwischen der Walze 16 sowie dem Transportband 12.
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Um einen Teil des Gewichtes der Eirichtung 6 abzufangen, ist der vordere
Teil dieser Einrichtung durch Kufen 50, die ohne weiteres auch durch Räder ersetzt
werden können, abgestützt.
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Das Transportband 12 ist mit quer zur Bewegungsrichtung verlaufenden
Rippen 52 versehen. Die Walze 16 weist mehrere über den Umfang verteilte, längs
Mantellinien verlaufende Rippen 54 auf. Der Abstand der Rippen 52,54 ist jeweils
so gewählt, daß sie nach Art einer Verzahnung ineinander greifen, d.h. die Rippen
54 greifen jeweils zwischen Rippen 52.
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Beim Erntevorgang werden im dargestellten Ausführungsbeispiel die
Pflanzen 4 zunächst von der Walze 16 bzw. den Rippen 54 an ihrem oberen Ende ergriffen
und der Einrichtung 6 entgegengebeugt. Sodann werden sie mehr und mehr zwischen
die Walze 16 und das Transportband 12 gezogen, bis die auf die Pflanze ausgeübte
Kraft im wesentlichen im unteren Teil der Pflanze angreift und diese herausgerissen
oder über dem Boden abgerissen wird.
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Durch den zwischen den Rippen 52 und 54 verbleibenden Zwischenraum
wird immer nur auf Teile der Pflanzen eine Kraft ausgeübt, während der größte Teil,
insbesondere die empfindlichen Früchte 8, weitgehend geschont werden. Wenn die Pflanzen
die Walze 16 passiert haben, werden sie durch das Transportband 12 weitertransportiert
und sodann von einer an sich bekannten, hier nicht näher dargestellten Vorrichtung
zur Weiterverarbeitung übernommen.
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Ein an den Auslegern 40 befestigtes Abstreifblech 64 bewirkt, daß
an den Rippen 54 haftende Erde bzw. Pflanzenteile entfernt werden. Wie Fig. 3 auch
erkennen läßt, ist der Abstand a der Zungen 62 im Bereich der Umlenkrolle 20 sehr
gering, beispielsweise 30 mm. Der Abstand b im Bereich der Umlenkrolle 18 ist größer,
beispielsweise 150 mm.
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Fig. 3 zeigt in einer teilweisen Querschnittsansicht eine Rippe. Wie
erkennbar ist, ist die Rippe im Bereich ihres freien Endes verjüngt, um sie in diesem
Bereich besonders biegeweich zu gestalten. Auf diese Weise wird eine weitgehende
Schonung der empfindlichen Früchte gewährleistet. Im Wurzelbereich ist die Rippe
jedoch so biegesteif, daß ein sicheres Festhalten der Pflanze auf jeden Fall sichergestellt
ist. Fig. 4 läßt erkennen, daß die Rippe zusätzlich zu der Verjüngung im Bereich
ihres freien Endes gegabelt ist. Es hat sich gezeigt, daß diese Formgebung ein besonders
sicheres und schonendes Ergreifen der Pflanzen ohne Beschädigung der Früchte gewährleistet.
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Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei welchem das Greifelement
ähnlich dem Transportband 92 als Endlosband 9o ausgebildet ist. Das Endlosband 9o
ist dabei wiederum mit Rippen 94 versehen. Das unsere Transportband 92 weist quer
zur Bewegungsrichtung verlaufende Rippen 96 auf. Die beiden Bänder 9o, 92 bilden
gleichzeitig die Transportvorrichtung, durch welche die ausgerissenen bzw. abgerissenen
Pflanzen einem Transportwagen, einer weiterverarbeitenden Maschine oder dgl. zugeführt
wird.
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Bei dem in Fig. 5 sehr schematisch dargestellten Ausführungsbeispiel
besteht selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit, die beiden Bänder in ihrem
Abstand veränderlich oder in Fahrtrichtung relativ zueinander verschiebbar anzuordnen.
Der Antrieb des jeweils oberen Bands kann wiederum über eine Reibungsmitnahme durch
das jeweils untere Band bewirkt werden. Es können jedoch auch gesonderte Antriebsverbindungen
zwischen dem unteren und oberen Band oder von dem die Einrichtung tragenden Fahrzeug
direkt zu jedem Band vorgesehen sein.