DE2855359C3 - Zahnärztliches Handstück - Google Patents
Zahnärztliches HandstückInfo
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- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C1/00—Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
- A61C1/08—Machine parts specially adapted for dentistry
- A61C1/18—Flexible shafts; Clutches or the like; Bearings or lubricating arrangements; Drives or transmissions
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Description
Die Erfindung betrifft ein zahnärztliches Handstück, '">
bestehend aus einer eine Antriebseinrichtung aufweisenden Antriebshülse, einer Basishülse und einer ein
zahnärztliches Werkzeug aufweisenden Kopfhülse, wobei zumindes« die Basishülse und die Kopfhülse
zwecks Austauscn der letzteren lösbar miteinander verbunden sind, und wobei in der Basishülse eine mit der
Antriebseinrichtung der Antriebshülse in Drehverbindung stehende Welle gelagert ist, die mit einem
Rotationsübertragungselement zum Eingriff mit einem in der Kopfhülse gelagerten Wellenteil versehen ist. ■'">
Ein solches Handstück ist durch die DE-OS 16 25 749 bekannt. Bei diesem bekannten Handstück besteht das
Rotationsübertragungsslement der in der Basishülse gelagerten Welle lediglich aus einem am abtriebsseitigen
Wellenende angeordneten, als Triebrad ausgebilde- r>|»
ten Mitnehmer, so daß nur solche Kopfhülsen an die Basishülse angeschlossen werden können, die am
antriebsseitigen Ende des in ihrem Innern gelagerten Wellenteils mit einem mit dem genannten Mitnehmer in
Eingriff bringbaren Gegen-Mitnehmer versehen sind. r>5
Kopfhülsen, deren Wellenteil am antriebsseitigen Ende keinen Gegen-Mitnehmer aufweist und stumpf endel:,
können daher nicht mit der Basishülse des bekannten Handstückes verbunden werden.
Die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekenn- w>
zeichnet ist, löst die Aufgabe, ein zahnärztliche;) Handstück der eingangs genannten Art zu schaffen, das
unabhängig davon ob das antriebsseitige Ende des in den auswechselbaren Kopfhülsen angeordneten Wellenteils
einen Gegen-Mitnehmer aufweist, oder ob das *>Γ)
axial unverschiebliche Wellenteil der betreffenden Kopfhülse antriebsseitig stumpf endet, stets mit dem
vom Zahnarzt gewünschten Kopfhülsentyp verbunden werden kann.
Die durch die Erfindung en eichten Voneile sind im
wesentlichen darin zu sehen, daß bei Anschluß einer Kopfhülse des ersten, einen Wellentei! mit Gegen-Mitnehmer
aufweisenden Typs automatisch wie bei dem erwähnten bekannten Handstück der Mitnehmer der
Welle der Basishülse mit dem Gegen-Mitnehmer des Wellenteiis der Kopfhülse in Eingriff gelangt und daß
nun ohne weiteres auch anstatt einer Kopfhülse dieses ersten Typs eine andere Kopfhülse, d. h. eine Kopfhülse
des zweiten Typs, also mit antriebsseitig stumpf endendem Wellenteil, an die gleiche, gegebenenfalls
immer noch mit der gleichen Antriebshülse verbundene Basishülse angeschlossen werden kann. Hierzu braucht
lediglich das von außen zugängliche äußere Verstellglied betätigt zu werden, so daß sich die Spanneinrichtung
zur Aufnahme des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes öffnet bzw. die geöffnete Spanneinrichtung
zur Einspannung des genannten Wellenteil-Endes sich schließt. Damit wird der Anwendungsbereich der aus
Basishülse und Antriebshülse bestehenden Einheit wesentlich erweitert. Hinzu kommt, daß die Basishülse
trotz ihrer genannten Doppelfunktion in vorteilhafter Weise als kleiner Kompaktbauteil ausgebildet sein kann.
Zur Aufnahme des genannten Wellenteil-Endes in der Spanneinrichtung kann entweder — was vorteilhafter
ist — das Weilenteil-Ende aus dem antriebsseitigen Ende der Kopfhülse oder die Spanneinrichtung aus dem
abtriebsseitigen Erde der Kopfhülse um ein eine wirksame Einspannung gewährleistende Länge herausstehen.
Die Spanneinrichtung kann eine Spannzange sein. Bei Ausbildung als Reibungsspannzange weist das Verstellglied
einen axial verlaufenden Stößel zum Ausstoßen des unter der Wirkung der Haftreibung der z. B. aus
Gummi, Kunststoff oder einem anderen elastischen Werkstoff bestehenden Innenwandung der Spannzange
in letzterer eingespannten Werkzeuges auf. Zweckmäßig ist jedoch eine Ausbildung als Spannzungen
aufweisende Klemmspannzange, wobei das Verstellglied im Sinne einer Einnahme der Einspannstellung auf
die Spannzungen einwirkt.
Mitnehmer und Gegen-Mitnehmer können beliebig, z. B. als Kugelplanetengetriebeteile oder aber zweckmäßigerweise
ils Stirnzahnräder ausgebildet sein.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den vorstehend nicht behandelten Unteransprüchen
und der nachstehenden Erläuterung der Zeichnung.
In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 das zahnärztliche Handstück in Ansicht von der Seite,
F i g. 2 die Basishülse des Handstückes ncch F i g. 1 in
Ansicht von der Seite,
F i g. 3 und 4 zwei verschiedene Ausführungsformen eines ersten Kopfhülsentyps in Ansicht von der Seite,
F i g. 5 eine Ausführungsform eines zweiten Kopfhülsentyps in Ansicht von der Seite,
F i g. 6 die Kopfhülse nach F i g. 5 in auseinandergenommener Stellung,
F i g. 7 die Basishülse teilweise im Schnitt,
F i g. 8 die Basishülse.nach F i g. 7 mit angeschlossener Kopfhülse des ersten Typs nach F i g. 3,
F i fe. 9 die Basishülse nach F i g. 7 mit angeschlossener
Kopfhülse des zweiten Typs nach F i g. 5 und 6,
Fig. 10 die in die Basishülse einsetzbare rohrförmige
Klemmspannzange in vergrößertem Maßstab, in An-
sieht von der Seite,
F i g. 11 einen Schnitt nach der Linie Xl-Xl in F i g. 10,
Fig. 12 die Basishülse allein im Schnitt und
Fig. 13 eine Abwicklung des in der Basishülse vorgesehenen Schlitzes.
Fig. 13 eine Abwicklung des in der Basishülse vorgesehenen Schlitzes.
Das zahnärztliche Handstück 1 besteht aus drei miteinander verbundenen zylindrischen Hülsen, nämlich
einer eine Arn. icbseinrichtung 2 aufweisenden Antriebshülse
3, einer ein Kupplungsstück darstellenden Basishülse 4 und einer ein rotierbares zahnärztliches
Werkzeug 6, z. B. einen Bohrer, ein Polierwerkzeug od. dgl. aufweisenden Kopfhülse 5. Die Antriebseinrichtung
2 kann ein Luftmotor, ein elektrischer Kleinstmotor, das Anschiußglied einer biegsamen Welle oder einer
Antriebsschnur od. dgl. sein. Die Basishülse 4, die Kopfhülse 5 und die Antriebshülse 3 sind miteinander
verbunden, wobei sie gleichachsig zueinander verlaufen. Zumindest die Verbindung zwischen der Basishülse 4
und der Kopfhülse 5 ist — gegebenenfalls unter Ermöglichung einer gegenseitigen Verdrehung der
beiden Hülsen — zwecks Austausch der Kopfhülse lösbar ausgeführt. In der Basishülse 4 ist eine mit der
Antriebseinrichtung 2 der Antriebshülse 3 in Drehverbindung stehende Welle 7 gelagert. Die Welle 7 kann
mit der Antriebseinrichtung 2 einstückig sein. Gemäß Fig. 7, 8 und 9 besitzt die Welle 7 jedoch an ihrem
antriebsseitigen Ende ein Eingriffsglied 8, das mit einem Gegen-Eingriffsglied 9 der Antriebswelle 10 der
Antriebseinrichtung 2 in Eingriff steht. Die Welle 7 ist mit einem Rotationsübertragungselement zum Eingriff
mit einem in der Kopfhülse 5 gelagerten Wellenteil 11
versehen, welch letzteres entweder gemäß den F i g. 4,5. 6 und 9 über ein Getriebe 12 den Schaft des Werkzeuges
6 antreibt oder gemäß Fig. 1, 3 und 8 den Schaft des Werkzeuges 6 bildet.
Mit der Basishülse können zwei Typen Sa und 56 von Kopfhülsen verbunden werden. Bei dem ersten Kopfhülsentyp
5a besitzt das im Innern der Kopfhülse gelagerte Wellenteil 11 gemäß Fig. 5, 6 und 9 am
antriebsseitigen Ende einen Gegen-Mitnehmer 15. während beim zweiten Kopfhülsentyp 56 der im Innern
der Kopfhülse gelagerte Wellenteil 11 gemäß Fig. 1,3.
4 und 8 ein stumpf ausgebildetes — also nicht mit einem Gegen-Mitnehmer versehenes — antriebsseitiges Ende
16 aufweist.
Das Rotationsübertragungselement der Welle 7 der Basishülse 4 besteht aus zwei Rotationsübertragungsteilen
13 und 14, von denen jeweils eines zur Anwendung bei der Anordnung eines der beiden Kopfhülsentypen
Sa bzw. 56 kommt. Für den ersten Kopfhülsentyp Sa besteht das eine Rotationsübertragungsteil 13 aus einem
am abtriebsseitigen Ende der Welle 7 der Basishülse 4 angeordneten Mitnehmer 17 zum Eineriff in den
genannten Gegen-Mitnehmer 15, während für den zweiten Kopfhülsentyp 56 das andere Rotationsübertragungsteil
14 durch eine zum abtriebsseitigen Ende hin für das Einführen des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes
16 offene, durch ein von außen zu handhabendes Verstellglied 18 betätigbare Spanneinrichtung 19 zur
Einspannung des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes 16 gebildet ist Der Gegen-Mitnehmer 15 und der
Mitnehmer 17 sind jeweils durch ein Stirnzahnrad des Wellenteils 11 bzw. der Welle 7 gebildet. Die in F i g. 5
dargestellte Kopfhülse 5 kann gemäß F i g. 6 auseinandergenommen werden, z. B. um das Wellenteil 11 gegen
ein anderes Wellenteil mit einem eine Ober- oder Untersetzung herbeiführenden Gegen-Mitnehmer 15
austauschen zu können.
Das außerhalb der Basishülse 4 befindliche Verstellglied 18 ist relativ zur Basishülse 4 axial bewegbar und
besitzt einen in das Innere der Basishülse 4 gerichteten Radialstift 20, der durch einen die genannte Axialbewegung
gestattenden Schlitz 21 der Basishülse und weiterhin durch eine Durchbrechung 22 eines ersten in
der Basishülse angeordneten Riegelgliedes 23 hindurch in ein zweites ebenfalls in der Basishülse angeordnetes
Riegelglied 24 unter Mitnahme der beiden Riegelglieder 23, 24 während der genannten Axialbewegung eingreift.
Die beiden Riegelglieder 23, 24 können aus einem gemeinsamen einteiligen Stück oder wie dargestellt aus
zwei getrennten Bauteilen bestehen. Der Radialstift 20 besteht aus einer das Verstellglied 18 durchgreifenden
und mil letzterem verschraubten Schraube, deren Kopf mit 20a bezeichnet ist. Das erste Riegelglied 23 besitzt
ein Betätigungsteil 25 zur verriegelnden Festlegung der Kopfhülse 5 an der Basishülse 4, während das zweite
Riegelglied 24 mit einem Betätigungsteil 26 zur Bewirkung der Einspannstellung der axial unbeweglichen
Spanneinrichtung 19 versehen ist. Diese Ausführungsform bringt den Vorteil mil sich, daß nur eine
einzige Handhabe, nämlich das Verstellglied 18, für zwei Funktionen, nämlich zum einen für die Kopfhülsenverriegelung
oder zum anderen — wahlweise je nach angewendetem Kopfhülsentyp 5a bzw. 56 — für die
Werkzeugeinspannung vorgesehen ist. Bei geeigneter Ausbildung der Kopfhülse könnten auch beide Funktionen
gleichzeitig durch Betätigung des Verstellgliedes 18 ausgeführt werden.
Die Spanneinrichtung 19 ist durch eine teilweise die Welle 7 bildende, Spannzungen 27 aufweisende
Klemmspannzange gebildet.
Das Verstellglied 18 besteht aus einem die Basishülse
4 umgebenden Drehring, wobei der die Axialbewegung des Drehringes gestattende, von dem Radialstift 20
durchsetzte Schlitz 21 der Basishülse 4 nach Art einer Schraubenlinie ausgebildet ist. Der schraubenlinienförmig
verlaufende Schlitz 21 besitzt an seinen beiden Enden jeweils einen ohne Steigung in Umfangsrichtung
verlaufenden Einrastabschnitt 28 (Fig. 13) zum Einrasten des Radialstiftes 20 in den beiden Enddrehstellungen
des das Versteilgiied 18 bildenden Drehringes.
Das erste durch Drehung des Drehringes mittels des Radialstiftes 20 axial verschiebbare Riegelglied 23
besteht aus einer Schubhülse, die gemeinsam mit dem das Verstellglied 18 bildenden Drehring drehbar
angeordnet ist und an ihrem abtriebsseitigen Ende eine äußere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil
25 zur Verriegelung der Kopfhülse 5 bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des
Drehringes mit in Durchbrechungen 29 der Basishülse 4 angeordneten, vorzugsweise als Kugeln ausgebildeten
Verriegelungskörpern 30, diese nach außen gegen die Innenwandung der Kopfhülse 5 in eine klemmende
Verriegelungsstellung drückend, in Eingriff bringbar ist.
Das zweite durch Drehung des das Verstellglied 18 bildenden Drehringes mittels des Radialstiftes 20 axial
verschiebbare Riegelglied 24 besteht aus einer die rohrförmig ausgebildete Spannzange umfassenden
Schubhülse, die zumindest in der Einspannstellung der Spanneinrichtung 19 gemeinsam mit letzterer drehbar
angeordnet ist und an ihrem abtriebsseitigen Ende eine innere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil
26 zur Bewirkung der Einspannstellung der Spanneinrichtung 19 bildende Ringkeilfläche aufweist,
die bei der Verdrehung des Drehringes mit den Vorsprünge bildenden, nach außen federnd vorgespann-
ten Spannzungen 27, diese nach innen gegen den im Bereich der Spanneinrichtung 19 befindlichen Wellenteil
U der Kopfhülse 5 in die Einspannstellung drückend, in Eingriff bringbar ist. Die beiden, die
Riegelglieder 23 und 24 bildenden Schubhülsen sind koaxial angeordnet, wobei die das erste Riegelglied 23
bildende Schubhülse die das zweite Riegelglied 24 bildende Schubhülse umgibt.
Damit ein Festsitzen des Radialstiftes 20 in den Enddrehstellungen des das Verstellglied 18 bildenden
Drehringes verhindert ist, ist es zweckmäßig, wenn die Welle 7 bzw. die die Spanneinrichtung 19 bildende
Spannzange in dem von der das zweite Riegelglied 24 bildenden Schubhülse in allen Drehstellungen des das
Verstellglied 18 bildenden Drehrings übergriffenen axialen Bereich eine äußere Ringnut 31 aufweist, in der
ein mit einer von zwei den beiden Enddrehstellungen des Drehringes entsprechenden inneren Ringnuten 32
der genannten Schubhülse in Eingriff kommender Federring 33 angeordnet ist. In den genannten beiden
Enddrehstellungen rastet jeweils der ständig in der Ringnut 31 bleibende Federring 33 in die in der
Zeichnung linke oder rechte Ringnut 32 ein.
Zur zusätzlichen Verriegelung der Kopfhülse 5 bzw. zu deren Sicherung gegenüber der Basishülse 4, bevor
die Verriegelung durch Betätigen des Verstellgliedes 18 erfolgt ist es zweckmäßig, wenn gemäß F i g. 3, 7 und 8
in der Kopfhülse 5 eine innere ganz oder teilweise umlaufende Umfangsnut 34 vorgesehen ist, in der ein —
beim Zusammenstecken von Kopfhülse und Basishülse — mit einer entsprechenden äußeren Nut 35 der
Basishülse 4 in Eingriff kommendes Federglied 36 angeordnet ist. Zweckmäßig ist es, wenn die innere
Umfangsnut 34 der Kopfhülse 5 ganz umläuft und das Federglied 36 als Sprengring ausgebildet ist.
Wie die Fig. 7 bis 9 zeigen, ist die das zweite Riegelglied 24 bildende Schubhülse zum Eingriff des
Radialstiftes 20 des Verstellgliedes 18 mit einer äußeren umlaufenden Ringnut 37 versehen.
In das antriebsseitige Ende der die Spanneinrichtung 19 bildenden rohrförmigen Spannzange ist ein mit der
Antriebseinrichtung 2 der Antriebshülse 3 über die Eingriffsglieder 8, 9 in Drehverbindung stehender,
zusammen mit der Spannzange die in der Basishülse 4 gelagerte Welle 7 bildender Wellenabschnitt 38 drehfest
eingesetzt, z. B. eingeschraubt.
r> Damit ein einfach durchzuführender Austausch der
die Spanneinrichtung 19 bildenden Spannzange möglich ist, ist eine derartige Anordnung getroffen, daß gemäß
Fig. 12 und 13 der nach Art einer Schraubenlinie ausgebildete Schlitz 21 der Basishülse 4 an seinem
ίο antriebsseitigen Ende einen sich axial zum antriebsseitigen
Ende der Basishülse hin erstreckenden geradlinigen Fortsatz 39 von solcher Länge aufweist, daß nach
Bewegung des Radialstiftes 20 in den in F i g. 12 und 13
rechts befindlichen antriebsseitigen Einrastabschnitt 28
r> eine nunmehr nur noch in axialer Richtung erfolgende Bewegung des Drehringes zum antriebsseitigen Ende
des Fortsatzes 39 hin und danach oder gleichzeitig eine radiale Abbiegung der Welle 7 der Basishülse 4 unter
Lösung des Eingriffs des Radialstiftes 20 in das zweite Riegelglied 24 und eine in Richtung zum antriebsseitigen
Ende hin durch Zug erfolgende axiale Herausbewegung der Welle 7 aus der von der Antriebshülse 3
gelösten Basishülse 4 möglich ist. Dabei ist der eine, d. h. der antriebsseitige Einrastabschnitt 28 am Übergang
:■"> des schraubenlinienförmigen Schlitzes 21 in den
geradlinigen Fortsatz 39 und der andere, d. h. der abtriebsseitige Einrastabschnitt 28 am abtriebsseitigen
Ende des schraubenlinienförmigen Schlitzes 21 angeordnet.
ίο Die Basishülse 4 besteht aus zwei miteinander
verbundenen, z. B. verschraubten Einzelhülsen, nämlich aus der den Schlitz 21, die äußere Nut 35 und die
Durchbrechungen 29 aufweisenden Führungshülse 4a und der beim Verdrehen des das Verstellglied 18
ii bildenden Drehrings im Sinne des Pfeiles 40 in Fig. 2
festzuhaltenden Haltehülse 4Zj. Zum besseren Festhalten besitzt die Haltehülse 4b einen im Durchmesser
vergrößerten Teil 41, der eine äußere Riffelung 42 aufweist. Bevor das erwähnte axiale Herausbewegen
4(i der Welle 7 z. B. durch Zug an dem Wellenabschnitt 38
erfolgt, wird zweckmäßig die Haltehüise 4b von der Führungshülse 4a getrennt und entfernt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (17)
1. Zahnärztliches Handstück, bestehend aus einer eine Antriebseinrichtung aufweisenden Antriebshülse,
einer Basishülse und einer ein zahnärztliches Werkzeug aufweisenden Kopfhülse, wobei zumindest
die Basishülse und die Kopfhülse zwecks Austausch der letzteren lösbar miteinander verbunden
sind, und wobei in der Basishülse eine mit der Antriebseinrichtung der Antriebshülse in Drehverbindung
stehende Welle gelagert ist, die mit einem Rotationsübertragungselement zum Eingriff mit
einem in der Kopfhülse gelagerten Wellenteil versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rotationsübertragungselement der Welle (7) der Basishülse (4) aus zwei Rotationsübertragungsteilen
(13, 14) besteht, von denen jeweils eines zur Anwendung bei der Anordnung eines von zwei
verschieden ausgebildeten Kopfhülsentypen (5a bzw. 5Zj^ kommt, und wobei das erste Rotationsübertragungsteil
(13) — bei einem im Innern des ersten Kopfhülsentyps (5a) angeordneten, einen am antriebsseitigen
Ende vorgesehenen Gegen-Mitnehmer (15) aufweisenden Wellenteil (H) — aus einem
am abtriebsseitigen Ende der Welle (7) der Basishülse (4) angeordneten Mitnehmer (17) zum
Eingriff in den Gegen-Mitnehmer 15 und das zweite Rotationsübertragungsteil (14) — bei einem im
Innern des zweiten Kopfhülsentyps (5b) angeordneten, ein stumpf ausgebildetes antriebsseitiges Ende
(16) aufweisenden Wellenteil (11) — aus einer zum abtriebsseitigen Ende hin offenen, durch ein äußeres
Verstellglied (18) betätigbaren Spanneinrichtung (19) zur Einspannung des stumpf ausgebildeten
Wellenteil-Endes (16) besteht.
2. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (17)
und der Gegen-Mitnehmer (15) jeweils durch ein Stirnzahnrad gebildet sind.
3. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verstellglied (18) relativ zur Baishülse (4) axial bewegbar ist und einen Radialstift (20) aufweist, der
durch einen die genannte Axialbewegung gestattenden Schlitz (21) der Basishülse (4) und weiterhin
durch eine Durchbrechung (22) eines ersten in der Basishülse angeordneten Riegelgliedes (23) hindurch
in ein zweites Riegelglied (24) unter Mitnahme der beiden Riegelglieder (23,24) während der genannten
Axialbewegung eingreift, wobei das erste Riegelglied (23) ein Betätigungsteil (25) zur verriegelnden
Festlegung der Kopfhülse (5) an der Basishülse (4) und das zweite Riegelglied (24) ein Betätigungsteil
(26) zur Bewirkung der Einspannstellung der axial unbeweglich angeordneten Spanneinrichtung (19)
aufweist.
4. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spanneinrichtung (19) aus einer zumindest teilweise die Welle (7) der Basishülse bildenden Spannzange
besteht.
5. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannzange durch
eine Klemmspannzange gebildet ist.
6. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verstellglied (18) aus einem die Basishülse (4)
umgebenden Drehring besteht und der von dem Radialstift (20) durchsetzte Schlitz (21) der Basishülse
(4) nach Art einer Schraubenlinie ausgebildet ict.
7. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der nach Art einer
Schraubenlinie ausgebildete Schlitz (21) an seinen beiden Enden jeweils einen ohne Steigung in
Umfangsrichtung verlaufenden Einrastabschnitt (28) zum Einrasten des Radialstiftes (20) in den beiden
Enddrehstellungen des Drehringes aufweist.
8. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 2 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Riegelglied (23) aus einer Schubhülse besteht, die gemeinsam mit dem Drehring drehbar angeordnet
ist und an ihrem abtriebsseitigen Ende eine äußere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil
(25) zur Verriegelung der Kopfhülse (5) bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des
Drehringes mit in Durchbrechungen (29) der Basishülse (4) angeordneten Verriegelungskörpern
(30), diese nach außen gegen die Innenwandung der Kopfhülse (5) in die Verriegelungsstellung drückend,
in Eingriff bringbar ist.
9. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite
Riegelglied (24) aus einer Schubhülse besteht, die an ihrem abtriebsseitigen Ende eine innere, vom
Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil (26) zur Bewirkung der Einspannstellung der Spanneinrichtung
(19) bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des Drehringes mit Vorsprünge
bildenden, nach außen federnd vorgespannten Spannzungen (27), diese nach innen gegen den im
Bereich der Spanneinrichtung (19) befindlichen Wellenteil (11) der Kopfhülse (5) in die Einspannstellung
drückend, in Eingriff bringbar ist.
10. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Schubhülsen koaxial ineinander angeordnet sind.
11. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 9 und/oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle
(7) in dem von der das zweite Riegelglied (24) bildenden Schubhülse in allen Drehstellungen des
das Verstellglied (18) bildenden Drehringes übergriffenen
axialen Bereich eine äußere Ringnut (31) aufweist, in der ein mit einer von zwei den beiden
Enddrer Uellungen des Drehringes entsprechenden inneren Ringnuten (32) der genannten Schubhülse in
Eingriff kommender Federring (33) angeordnet ist.
12. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche I bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in
der Kopfhülse (5) eine innere ganz oder teilweise umlaufende Umfangsnut (34) vorgesehen ist, in der
ein mit einer entsprechenden äußeren Nut (35) der Basishülse (4) in Eingriff kommendes Federglied (36)
angeordnet ist.
13. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Umfangsnut
(34) der Kopfhülse (5) ganz umläuft und das Federglied (36) als Sprengring ausgebildet ist.
14. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
das zweite Riegelglied (24) bildende Schubhülse zum Eingriff des Radialstiftes (20) des Verstellgliedes (18)
mit einer äußeren umlaufenden Ringnut (37) versehen ist.
15. Zahnärztliches Handstück nach einem der
Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dali die
Spannzange rohrförmig ausgebildet ist, wobei in das antriebsseitige Ende der rohrförmigen Spannzange
ein mit der Antriebseinrichtung (2) der Antriebshülse (3) in Drehverbindung stehender, zusammen mit der
Spannzange die in der Basishülse (4) gelagerte Welle (7) bildender Wellenabschnitt (38) drehfest eingesetzt
ist.
16. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß dc-r
nach Art einer Schraubenlinie ausgebildete Schlitz (21) der Basishülse (4) an seinem antriebsseitigen
Ende mit einem sich axial zum antriebsseitigen Ende der Basishülse hin erstreckenden geradlinigen
Fortsatz (39) von einer bei axialer Bewegung des Drehringes zum antriebsseitigen Ende des Fortsatzes
hin eine radiale Abbiegung der Welle (7) der Basishülse (4) unter Lösung des Eingriffs des
Radialstiftes (20) in das zweite Riegelglied (24) und eine in Richtung zum antriebsseitigen Ende hin
erfolgende axiale Herausbewegung der Welle (7) aus der von der Antriebshülse (3) gelösten Basishülse (4)
erlaubenden Länge versehen ist.
17. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der eine
Einrastabschnitt (28) am Übergang des schraubenlinienförmigen Schlitzes (21) in den geradlinigen
Fortsatz (39) und der andere Einrastabschnitt (28) am abtriebsseitigen Ende des schraubenlinienförmigen
Schlitzes (21) angeordnet ist.
2(1
Priority Applications (7)
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