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DE2855359C3 - Zahnärztliches Handstück - Google Patents

Zahnärztliches Handstück

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Publication number
DE2855359C3
DE2855359C3 DE2855359A DE2855359A DE2855359C3 DE 2855359 C3 DE2855359 C3 DE 2855359C3 DE 2855359 A DE2855359 A DE 2855359A DE 2855359 A DE2855359 A DE 2855359A DE 2855359 C3 DE2855359 C3 DE 2855359C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
dental handpiece
drive
shaft
handpiece according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE2855359A
Other languages
English (en)
Other versions
DE2855359A1 (de
DE2855359B2 (de
Inventor
Ernst 7953 Bad Schussenried Strohmaier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kaltenbach and Voigt GmbH
Original Assignee
Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kaltenbach and Voigt GmbH filed Critical Kaltenbach and Voigt GmbH
Priority to DE2855359A priority Critical patent/DE2855359C3/de
Priority to AT0770079A priority patent/AT370978B/de
Priority to US06/102,355 priority patent/US4260381A/en
Priority to FR7931071A priority patent/FR2444456A1/fr
Priority to IT69445/79A priority patent/IT1119635B/it
Priority to JP16494479A priority patent/JPS55122540A/ja
Priority to IT7953825U priority patent/IT7953825V0/it
Publication of DE2855359A1 publication Critical patent/DE2855359A1/de
Publication of DE2855359B2 publication Critical patent/DE2855359B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2855359C3 publication Critical patent/DE2855359C3/de
Expired legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/08Machine parts specially adapted for dentistry
    • A61C1/18Flexible shafts; Clutches or the like; Bearings or lubricating arrangements; Drives or transmissions
    • A61C1/185Drives or transmissions
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/08Machine parts specially adapted for dentistry
    • A61C1/14Tool-holders, i.e. operating tool holders, e.g. burr holders

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  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein zahnärztliches Handstück, '"> bestehend aus einer eine Antriebseinrichtung aufweisenden Antriebshülse, einer Basishülse und einer ein zahnärztliches Werkzeug aufweisenden Kopfhülse, wobei zumindes« die Basishülse und die Kopfhülse zwecks Austauscn der letzteren lösbar miteinander verbunden sind, und wobei in der Basishülse eine mit der Antriebseinrichtung der Antriebshülse in Drehverbindung stehende Welle gelagert ist, die mit einem Rotationsübertragungselement zum Eingriff mit einem in der Kopfhülse gelagerten Wellenteil versehen ist. ■'">
Ein solches Handstück ist durch die DE-OS 16 25 749 bekannt. Bei diesem bekannten Handstück besteht das Rotationsübertragungsslement der in der Basishülse gelagerten Welle lediglich aus einem am abtriebsseitigen Wellenende angeordneten, als Triebrad ausgebilde- r>|» ten Mitnehmer, so daß nur solche Kopfhülsen an die Basishülse angeschlossen werden können, die am antriebsseitigen Ende des in ihrem Innern gelagerten Wellenteils mit einem mit dem genannten Mitnehmer in Eingriff bringbaren Gegen-Mitnehmer versehen sind. r>5 Kopfhülsen, deren Wellenteil am antriebsseitigen Ende keinen Gegen-Mitnehmer aufweist und stumpf endel:, können daher nicht mit der Basishülse des bekannten Handstückes verbunden werden.
Die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekenn- w> zeichnet ist, löst die Aufgabe, ein zahnärztliche;) Handstück der eingangs genannten Art zu schaffen, das unabhängig davon ob das antriebsseitige Ende des in den auswechselbaren Kopfhülsen angeordneten Wellenteils einen Gegen-Mitnehmer aufweist, oder ob das *>Γ) axial unverschiebliche Wellenteil der betreffenden Kopfhülse antriebsseitig stumpf endet, stets mit dem vom Zahnarzt gewünschten Kopfhülsentyp verbunden werden kann.
Die durch die Erfindung en eichten Voneile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß bei Anschluß einer Kopfhülse des ersten, einen Wellentei! mit Gegen-Mitnehmer aufweisenden Typs automatisch wie bei dem erwähnten bekannten Handstück der Mitnehmer der Welle der Basishülse mit dem Gegen-Mitnehmer des Wellenteiis der Kopfhülse in Eingriff gelangt und daß nun ohne weiteres auch anstatt einer Kopfhülse dieses ersten Typs eine andere Kopfhülse, d. h. eine Kopfhülse des zweiten Typs, also mit antriebsseitig stumpf endendem Wellenteil, an die gleiche, gegebenenfalls immer noch mit der gleichen Antriebshülse verbundene Basishülse angeschlossen werden kann. Hierzu braucht lediglich das von außen zugängliche äußere Verstellglied betätigt zu werden, so daß sich die Spanneinrichtung zur Aufnahme des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes öffnet bzw. die geöffnete Spanneinrichtung zur Einspannung des genannten Wellenteil-Endes sich schließt. Damit wird der Anwendungsbereich der aus Basishülse und Antriebshülse bestehenden Einheit wesentlich erweitert. Hinzu kommt, daß die Basishülse trotz ihrer genannten Doppelfunktion in vorteilhafter Weise als kleiner Kompaktbauteil ausgebildet sein kann. Zur Aufnahme des genannten Wellenteil-Endes in der Spanneinrichtung kann entweder — was vorteilhafter ist — das Weilenteil-Ende aus dem antriebsseitigen Ende der Kopfhülse oder die Spanneinrichtung aus dem abtriebsseitigen Erde der Kopfhülse um ein eine wirksame Einspannung gewährleistende Länge herausstehen.
Die Spanneinrichtung kann eine Spannzange sein. Bei Ausbildung als Reibungsspannzange weist das Verstellglied einen axial verlaufenden Stößel zum Ausstoßen des unter der Wirkung der Haftreibung der z. B. aus Gummi, Kunststoff oder einem anderen elastischen Werkstoff bestehenden Innenwandung der Spannzange in letzterer eingespannten Werkzeuges auf. Zweckmäßig ist jedoch eine Ausbildung als Spannzungen aufweisende Klemmspannzange, wobei das Verstellglied im Sinne einer Einnahme der Einspannstellung auf die Spannzungen einwirkt.
Mitnehmer und Gegen-Mitnehmer können beliebig, z. B. als Kugelplanetengetriebeteile oder aber zweckmäßigerweise ils Stirnzahnräder ausgebildet sein.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den vorstehend nicht behandelten Unteransprüchen und der nachstehenden Erläuterung der Zeichnung.
In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 das zahnärztliche Handstück in Ansicht von der Seite,
F i g. 2 die Basishülse des Handstückes ncch F i g. 1 in Ansicht von der Seite,
F i g. 3 und 4 zwei verschiedene Ausführungsformen eines ersten Kopfhülsentyps in Ansicht von der Seite,
F i g. 5 eine Ausführungsform eines zweiten Kopfhülsentyps in Ansicht von der Seite,
F i g. 6 die Kopfhülse nach F i g. 5 in auseinandergenommener Stellung,
F i g. 7 die Basishülse teilweise im Schnitt,
F i g. 8 die Basishülse.nach F i g. 7 mit angeschlossener Kopfhülse des ersten Typs nach F i g. 3,
F i fe. 9 die Basishülse nach F i g. 7 mit angeschlossener Kopfhülse des zweiten Typs nach F i g. 5 und 6,
Fig. 10 die in die Basishülse einsetzbare rohrförmige Klemmspannzange in vergrößertem Maßstab, in An-
sieht von der Seite,
F i g. 11 einen Schnitt nach der Linie Xl-Xl in F i g. 10, Fig. 12 die Basishülse allein im Schnitt und
Fig. 13 eine Abwicklung des in der Basishülse vorgesehenen Schlitzes.
Das zahnärztliche Handstück 1 besteht aus drei miteinander verbundenen zylindrischen Hülsen, nämlich einer eine Arn. icbseinrichtung 2 aufweisenden Antriebshülse 3, einer ein Kupplungsstück darstellenden Basishülse 4 und einer ein rotierbares zahnärztliches Werkzeug 6, z. B. einen Bohrer, ein Polierwerkzeug od. dgl. aufweisenden Kopfhülse 5. Die Antriebseinrichtung 2 kann ein Luftmotor, ein elektrischer Kleinstmotor, das Anschiußglied einer biegsamen Welle oder einer Antriebsschnur od. dgl. sein. Die Basishülse 4, die Kopfhülse 5 und die Antriebshülse 3 sind miteinander verbunden, wobei sie gleichachsig zueinander verlaufen. Zumindest die Verbindung zwischen der Basishülse 4 und der Kopfhülse 5 ist — gegebenenfalls unter Ermöglichung einer gegenseitigen Verdrehung der beiden Hülsen — zwecks Austausch der Kopfhülse lösbar ausgeführt. In der Basishülse 4 ist eine mit der Antriebseinrichtung 2 der Antriebshülse 3 in Drehverbindung stehende Welle 7 gelagert. Die Welle 7 kann mit der Antriebseinrichtung 2 einstückig sein. Gemäß Fig. 7, 8 und 9 besitzt die Welle 7 jedoch an ihrem antriebsseitigen Ende ein Eingriffsglied 8, das mit einem Gegen-Eingriffsglied 9 der Antriebswelle 10 der Antriebseinrichtung 2 in Eingriff steht. Die Welle 7 ist mit einem Rotationsübertragungselement zum Eingriff mit einem in der Kopfhülse 5 gelagerten Wellenteil 11 versehen, welch letzteres entweder gemäß den F i g. 4,5. 6 und 9 über ein Getriebe 12 den Schaft des Werkzeuges 6 antreibt oder gemäß Fig. 1, 3 und 8 den Schaft des Werkzeuges 6 bildet.
Mit der Basishülse können zwei Typen Sa und 56 von Kopfhülsen verbunden werden. Bei dem ersten Kopfhülsentyp 5a besitzt das im Innern der Kopfhülse gelagerte Wellenteil 11 gemäß Fig. 5, 6 und 9 am antriebsseitigen Ende einen Gegen-Mitnehmer 15. während beim zweiten Kopfhülsentyp 56 der im Innern der Kopfhülse gelagerte Wellenteil 11 gemäß Fig. 1,3. 4 und 8 ein stumpf ausgebildetes — also nicht mit einem Gegen-Mitnehmer versehenes — antriebsseitiges Ende 16 aufweist.
Das Rotationsübertragungselement der Welle 7 der Basishülse 4 besteht aus zwei Rotationsübertragungsteilen 13 und 14, von denen jeweils eines zur Anwendung bei der Anordnung eines der beiden Kopfhülsentypen Sa bzw. 56 kommt. Für den ersten Kopfhülsentyp Sa besteht das eine Rotationsübertragungsteil 13 aus einem am abtriebsseitigen Ende der Welle 7 der Basishülse 4 angeordneten Mitnehmer 17 zum Eineriff in den genannten Gegen-Mitnehmer 15, während für den zweiten Kopfhülsentyp 56 das andere Rotationsübertragungsteil 14 durch eine zum abtriebsseitigen Ende hin für das Einführen des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes 16 offene, durch ein von außen zu handhabendes Verstellglied 18 betätigbare Spanneinrichtung 19 zur Einspannung des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes 16 gebildet ist Der Gegen-Mitnehmer 15 und der Mitnehmer 17 sind jeweils durch ein Stirnzahnrad des Wellenteils 11 bzw. der Welle 7 gebildet. Die in F i g. 5 dargestellte Kopfhülse 5 kann gemäß F i g. 6 auseinandergenommen werden, z. B. um das Wellenteil 11 gegen ein anderes Wellenteil mit einem eine Ober- oder Untersetzung herbeiführenden Gegen-Mitnehmer 15 austauschen zu können.
Das außerhalb der Basishülse 4 befindliche Verstellglied 18 ist relativ zur Basishülse 4 axial bewegbar und besitzt einen in das Innere der Basishülse 4 gerichteten Radialstift 20, der durch einen die genannte Axialbewegung gestattenden Schlitz 21 der Basishülse und weiterhin durch eine Durchbrechung 22 eines ersten in der Basishülse angeordneten Riegelgliedes 23 hindurch in ein zweites ebenfalls in der Basishülse angeordnetes Riegelglied 24 unter Mitnahme der beiden Riegelglieder 23, 24 während der genannten Axialbewegung eingreift. Die beiden Riegelglieder 23, 24 können aus einem gemeinsamen einteiligen Stück oder wie dargestellt aus zwei getrennten Bauteilen bestehen. Der Radialstift 20 besteht aus einer das Verstellglied 18 durchgreifenden und mil letzterem verschraubten Schraube, deren Kopf mit 20a bezeichnet ist. Das erste Riegelglied 23 besitzt ein Betätigungsteil 25 zur verriegelnden Festlegung der Kopfhülse 5 an der Basishülse 4, während das zweite Riegelglied 24 mit einem Betätigungsteil 26 zur Bewirkung der Einspannstellung der axial unbeweglichen Spanneinrichtung 19 versehen ist. Diese Ausführungsform bringt den Vorteil mil sich, daß nur eine einzige Handhabe, nämlich das Verstellglied 18, für zwei Funktionen, nämlich zum einen für die Kopfhülsenverriegelung oder zum anderen — wahlweise je nach angewendetem Kopfhülsentyp 5a bzw. 56 — für die Werkzeugeinspannung vorgesehen ist. Bei geeigneter Ausbildung der Kopfhülse könnten auch beide Funktionen gleichzeitig durch Betätigung des Verstellgliedes 18 ausgeführt werden.
Die Spanneinrichtung 19 ist durch eine teilweise die Welle 7 bildende, Spannzungen 27 aufweisende Klemmspannzange gebildet.
Das Verstellglied 18 besteht aus einem die Basishülse 4 umgebenden Drehring, wobei der die Axialbewegung des Drehringes gestattende, von dem Radialstift 20 durchsetzte Schlitz 21 der Basishülse 4 nach Art einer Schraubenlinie ausgebildet ist. Der schraubenlinienförmig verlaufende Schlitz 21 besitzt an seinen beiden Enden jeweils einen ohne Steigung in Umfangsrichtung verlaufenden Einrastabschnitt 28 (Fig. 13) zum Einrasten des Radialstiftes 20 in den beiden Enddrehstellungen des das Versteilgiied 18 bildenden Drehringes.
Das erste durch Drehung des Drehringes mittels des Radialstiftes 20 axial verschiebbare Riegelglied 23 besteht aus einer Schubhülse, die gemeinsam mit dem das Verstellglied 18 bildenden Drehring drehbar angeordnet ist und an ihrem abtriebsseitigen Ende eine äußere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil 25 zur Verriegelung der Kopfhülse 5 bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des Drehringes mit in Durchbrechungen 29 der Basishülse 4 angeordneten, vorzugsweise als Kugeln ausgebildeten Verriegelungskörpern 30, diese nach außen gegen die Innenwandung der Kopfhülse 5 in eine klemmende Verriegelungsstellung drückend, in Eingriff bringbar ist.
Das zweite durch Drehung des das Verstellglied 18 bildenden Drehringes mittels des Radialstiftes 20 axial verschiebbare Riegelglied 24 besteht aus einer die rohrförmig ausgebildete Spannzange umfassenden Schubhülse, die zumindest in der Einspannstellung der Spanneinrichtung 19 gemeinsam mit letzterer drehbar angeordnet ist und an ihrem abtriebsseitigen Ende eine innere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil 26 zur Bewirkung der Einspannstellung der Spanneinrichtung 19 bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des Drehringes mit den Vorsprünge bildenden, nach außen federnd vorgespann-
ten Spannzungen 27, diese nach innen gegen den im Bereich der Spanneinrichtung 19 befindlichen Wellenteil U der Kopfhülse 5 in die Einspannstellung drückend, in Eingriff bringbar ist. Die beiden, die Riegelglieder 23 und 24 bildenden Schubhülsen sind koaxial angeordnet, wobei die das erste Riegelglied 23 bildende Schubhülse die das zweite Riegelglied 24 bildende Schubhülse umgibt.
Damit ein Festsitzen des Radialstiftes 20 in den Enddrehstellungen des das Verstellglied 18 bildenden Drehringes verhindert ist, ist es zweckmäßig, wenn die Welle 7 bzw. die die Spanneinrichtung 19 bildende Spannzange in dem von der das zweite Riegelglied 24 bildenden Schubhülse in allen Drehstellungen des das Verstellglied 18 bildenden Drehrings übergriffenen axialen Bereich eine äußere Ringnut 31 aufweist, in der ein mit einer von zwei den beiden Enddrehstellungen des Drehringes entsprechenden inneren Ringnuten 32 der genannten Schubhülse in Eingriff kommender Federring 33 angeordnet ist. In den genannten beiden Enddrehstellungen rastet jeweils der ständig in der Ringnut 31 bleibende Federring 33 in die in der Zeichnung linke oder rechte Ringnut 32 ein.
Zur zusätzlichen Verriegelung der Kopfhülse 5 bzw. zu deren Sicherung gegenüber der Basishülse 4, bevor die Verriegelung durch Betätigen des Verstellgliedes 18 erfolgt ist es zweckmäßig, wenn gemäß F i g. 3, 7 und 8 in der Kopfhülse 5 eine innere ganz oder teilweise umlaufende Umfangsnut 34 vorgesehen ist, in der ein — beim Zusammenstecken von Kopfhülse und Basishülse — mit einer entsprechenden äußeren Nut 35 der Basishülse 4 in Eingriff kommendes Federglied 36 angeordnet ist. Zweckmäßig ist es, wenn die innere Umfangsnut 34 der Kopfhülse 5 ganz umläuft und das Federglied 36 als Sprengring ausgebildet ist.
Wie die Fig. 7 bis 9 zeigen, ist die das zweite Riegelglied 24 bildende Schubhülse zum Eingriff des Radialstiftes 20 des Verstellgliedes 18 mit einer äußeren umlaufenden Ringnut 37 versehen.
In das antriebsseitige Ende der die Spanneinrichtung 19 bildenden rohrförmigen Spannzange ist ein mit der Antriebseinrichtung 2 der Antriebshülse 3 über die Eingriffsglieder 8, 9 in Drehverbindung stehender, zusammen mit der Spannzange die in der Basishülse 4 gelagerte Welle 7 bildender Wellenabschnitt 38 drehfest eingesetzt, z. B. eingeschraubt.
r> Damit ein einfach durchzuführender Austausch der die Spanneinrichtung 19 bildenden Spannzange möglich ist, ist eine derartige Anordnung getroffen, daß gemäß Fig. 12 und 13 der nach Art einer Schraubenlinie ausgebildete Schlitz 21 der Basishülse 4 an seinem
ίο antriebsseitigen Ende einen sich axial zum antriebsseitigen Ende der Basishülse hin erstreckenden geradlinigen Fortsatz 39 von solcher Länge aufweist, daß nach Bewegung des Radialstiftes 20 in den in F i g. 12 und 13 rechts befindlichen antriebsseitigen Einrastabschnitt 28
r> eine nunmehr nur noch in axialer Richtung erfolgende Bewegung des Drehringes zum antriebsseitigen Ende des Fortsatzes 39 hin und danach oder gleichzeitig eine radiale Abbiegung der Welle 7 der Basishülse 4 unter Lösung des Eingriffs des Radialstiftes 20 in das zweite Riegelglied 24 und eine in Richtung zum antriebsseitigen Ende hin durch Zug erfolgende axiale Herausbewegung der Welle 7 aus der von der Antriebshülse 3 gelösten Basishülse 4 möglich ist. Dabei ist der eine, d. h. der antriebsseitige Einrastabschnitt 28 am Übergang
:■"> des schraubenlinienförmigen Schlitzes 21 in den geradlinigen Fortsatz 39 und der andere, d. h. der abtriebsseitige Einrastabschnitt 28 am abtriebsseitigen Ende des schraubenlinienförmigen Schlitzes 21 angeordnet.
ίο Die Basishülse 4 besteht aus zwei miteinander verbundenen, z. B. verschraubten Einzelhülsen, nämlich aus der den Schlitz 21, die äußere Nut 35 und die Durchbrechungen 29 aufweisenden Führungshülse 4a und der beim Verdrehen des das Verstellglied 18
ii bildenden Drehrings im Sinne des Pfeiles 40 in Fig. 2 festzuhaltenden Haltehülse 4Zj. Zum besseren Festhalten besitzt die Haltehülse 4b einen im Durchmesser vergrößerten Teil 41, der eine äußere Riffelung 42 aufweist. Bevor das erwähnte axiale Herausbewegen
4(i der Welle 7 z. B. durch Zug an dem Wellenabschnitt 38 erfolgt, wird zweckmäßig die Haltehüise 4b von der Führungshülse 4a getrennt und entfernt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (17)

Patentansprüche:
1. Zahnärztliches Handstück, bestehend aus einer eine Antriebseinrichtung aufweisenden Antriebshülse, einer Basishülse und einer ein zahnärztliches Werkzeug aufweisenden Kopfhülse, wobei zumindest die Basishülse und die Kopfhülse zwecks Austausch der letzteren lösbar miteinander verbunden sind, und wobei in der Basishülse eine mit der Antriebseinrichtung der Antriebshülse in Drehverbindung stehende Welle gelagert ist, die mit einem Rotationsübertragungselement zum Eingriff mit einem in der Kopfhülse gelagerten Wellenteil versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rotationsübertragungselement der Welle (7) der Basishülse (4) aus zwei Rotationsübertragungsteilen (13, 14) besteht, von denen jeweils eines zur Anwendung bei der Anordnung eines von zwei verschieden ausgebildeten Kopfhülsentypen (5a bzw. 5Zj^ kommt, und wobei das erste Rotationsübertragungsteil (13) — bei einem im Innern des ersten Kopfhülsentyps (5a) angeordneten, einen am antriebsseitigen Ende vorgesehenen Gegen-Mitnehmer (15) aufweisenden Wellenteil (H) — aus einem am abtriebsseitigen Ende der Welle (7) der Basishülse (4) angeordneten Mitnehmer (17) zum Eingriff in den Gegen-Mitnehmer 15 und das zweite Rotationsübertragungsteil (14) — bei einem im Innern des zweiten Kopfhülsentyps (5b) angeordneten, ein stumpf ausgebildetes antriebsseitiges Ende (16) aufweisenden Wellenteil (11) — aus einer zum abtriebsseitigen Ende hin offenen, durch ein äußeres Verstellglied (18) betätigbaren Spanneinrichtung (19) zur Einspannung des stumpf ausgebildeten Wellenteil-Endes (16) besteht.
2. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (17) und der Gegen-Mitnehmer (15) jeweils durch ein Stirnzahnrad gebildet sind.
3. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstellglied (18) relativ zur Baishülse (4) axial bewegbar ist und einen Radialstift (20) aufweist, der durch einen die genannte Axialbewegung gestattenden Schlitz (21) der Basishülse (4) und weiterhin durch eine Durchbrechung (22) eines ersten in der Basishülse angeordneten Riegelgliedes (23) hindurch in ein zweites Riegelglied (24) unter Mitnahme der beiden Riegelglieder (23,24) während der genannten Axialbewegung eingreift, wobei das erste Riegelglied (23) ein Betätigungsteil (25) zur verriegelnden Festlegung der Kopfhülse (5) an der Basishülse (4) und das zweite Riegelglied (24) ein Betätigungsteil (26) zur Bewirkung der Einspannstellung der axial unbeweglich angeordneten Spanneinrichtung (19) aufweist.
4. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (19) aus einer zumindest teilweise die Welle (7) der Basishülse bildenden Spannzange besteht.
5. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannzange durch eine Klemmspannzange gebildet ist.
6. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstellglied (18) aus einem die Basishülse (4)
umgebenden Drehring besteht und der von dem Radialstift (20) durchsetzte Schlitz (21) der Basishülse (4) nach Art einer Schraubenlinie ausgebildet ict.
7. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der nach Art einer Schraubenlinie ausgebildete Schlitz (21) an seinen beiden Enden jeweils einen ohne Steigung in Umfangsrichtung verlaufenden Einrastabschnitt (28) zum Einrasten des Radialstiftes (20) in den beiden Enddrehstellungen des Drehringes aufweist.
8. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 2 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Riegelglied (23) aus einer Schubhülse besteht, die gemeinsam mit dem Drehring drehbar angeordnet ist und an ihrem abtriebsseitigen Ende eine äußere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil (25) zur Verriegelung der Kopfhülse (5) bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des Drehringes mit in Durchbrechungen (29) der Basishülse (4) angeordneten Verriegelungskörpern (30), diese nach außen gegen die Innenwandung der Kopfhülse (5) in die Verriegelungsstellung drückend, in Eingriff bringbar ist.
9. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Riegelglied (24) aus einer Schubhülse besteht, die an ihrem abtriebsseitigen Ende eine innere, vom Hülsenende her ansteigende, das Betätigungsteil (26) zur Bewirkung der Einspannstellung der Spanneinrichtung (19) bildende Ringkeilfläche aufweist, die bei der Verdrehung des Drehringes mit Vorsprünge bildenden, nach außen federnd vorgespannten Spannzungen (27), diese nach innen gegen den im Bereich der Spanneinrichtung (19) befindlichen Wellenteil (11) der Kopfhülse (5) in die Einspannstellung drückend, in Eingriff bringbar ist.
10. Zahnärztliches Handstück nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schubhülsen koaxial ineinander angeordnet sind.
11. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 9 und/oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (7) in dem von der das zweite Riegelglied (24) bildenden Schubhülse in allen Drehstellungen des das Verstellglied (18) bildenden Drehringes übergriffenen axialen Bereich eine äußere Ringnut (31) aufweist, in der ein mit einer von zwei den beiden Enddrer Uellungen des Drehringes entsprechenden inneren Ringnuten (32) der genannten Schubhülse in Eingriff kommender Federring (33) angeordnet ist.
12. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche I bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der Kopfhülse (5) eine innere ganz oder teilweise umlaufende Umfangsnut (34) vorgesehen ist, in der ein mit einer entsprechenden äußeren Nut (35) der Basishülse (4) in Eingriff kommendes Federglied (36) angeordnet ist.
13. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Umfangsnut (34) der Kopfhülse (5) ganz umläuft und das Federglied (36) als Sprengring ausgebildet ist.
14. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die das zweite Riegelglied (24) bildende Schubhülse zum Eingriff des Radialstiftes (20) des Verstellgliedes (18) mit einer äußeren umlaufenden Ringnut (37) versehen ist.
15. Zahnärztliches Handstück nach einem der
Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dali die Spannzange rohrförmig ausgebildet ist, wobei in das antriebsseitige Ende der rohrförmigen Spannzange ein mit der Antriebseinrichtung (2) der Antriebshülse (3) in Drehverbindung stehender, zusammen mit der Spannzange die in der Basishülse (4) gelagerte Welle (7) bildender Wellenabschnitt (38) drehfest eingesetzt ist.
16. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß dc-r nach Art einer Schraubenlinie ausgebildete Schlitz (21) der Basishülse (4) an seinem antriebsseitigen Ende mit einem sich axial zum antriebsseitigen Ende der Basishülse hin erstreckenden geradlinigen Fortsatz (39) von einer bei axialer Bewegung des Drehringes zum antriebsseitigen Ende des Fortsatzes hin eine radiale Abbiegung der Welle (7) der Basishülse (4) unter Lösung des Eingriffs des Radialstiftes (20) in das zweite Riegelglied (24) und eine in Richtung zum antriebsseitigen Ende hin erfolgende axiale Herausbewegung der Welle (7) aus der von der Antriebshülse (3) gelösten Basishülse (4) erlaubenden Länge versehen ist.
17. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 7 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Einrastabschnitt (28) am Übergang des schraubenlinienförmigen Schlitzes (21) in den geradlinigen Fortsatz (39) und der andere Einrastabschnitt (28) am abtriebsseitigen Ende des schraubenlinienförmigen Schlitzes (21) angeordnet ist.
2(1
DE2855359A 1978-12-21 1978-12-21 Zahnärztliches Handstück Expired DE2855359C3 (de)

Priority Applications (7)

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