DE2852532C3 - Haushaltsmaschine zum Herstellen und Ausformen von Teigwaren - Google Patents
Haushaltsmaschine zum Herstellen und Ausformen von TeigwarenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Haushnltsmaschine zum Herstellen und Ausformen von frischen Teigwaren, die
eine in einem Gehäuse rotierende Schneckenpresse für das Extrudieren der Teigmasse enthält, wobei die
Schneckenpresse mit einer Kneteinrichtung zu einer einzigen Einheit zusammengefaßt ist, die Kneteinrichtung
ein Knetwerkzeug mit einer in einem Teigbehälter rotierenden Schaufel aufweist, die mit Bezug auf den
Boden des Teigbehälters schräg unter einem im Sinne der Drehbewegung spitzen Winkel angeordnet ist, der
Teigbehälter über eine verschließbare Durchtrittsöffnung mit dem Gehäuse der Schneckenpresse in
Verbindung steht und wobei für den Antrieb der Knuteinrichtung und der Schneckenpresse ein motorischer
Antrieb vorgesehen ist, nach Patent P 27 18 879.0). Eine Anordnung mit den obigen Merkmalen ist
Gegenstand des Hauptpatentes, das sich zum Ziel gesetzt hat, eine Haushaltsmaschine der hier in Rede
stehenden Art zu schaffen, die es bei einfachem Aufbau ermöglicht, in einem Arbeitsgang sowohl die Bestandteile
und Ingredienzen zu Teig zu verkneten, als auch die erzielte Teigmasse zu Teigwaren auszuformen.
Demgegenüber hat sich die vorliegende Erfindung in Weiterführung der dem Hauptpatent zugrundeliegenden
Gedanken die Aufgabe gestellt, eine Haushaltsmaschine der in Rede stehenden Art mit kompaktem
Aufbau und noch besseren funktioneilen Merkmalen zu schaffen, deren Bestandteile zum Zwecke der leichten
Reinigung leicht abnehmbar und einsetzbar sind, wobei das Austreten von Mehl oder von Teigstücken
vermieden werden soll.
Zu dem obengenannten Zweck ist gemäß der Erfindung bei der neuen Anordnung vorgesehen, daß
die Kneteinrichtung und die Schneckenpresse in Aufnahmeräumen eines Gehäusekörpers der Maschine
und das Knetwerkzeug in der Kneteinrichtung abnehmbar angeordnet sind und daß die Kneteinrichtung und
die Schneckenpresse gegenüber dem Gehäusekörper abgedichtet sind.
Die erfindungsgemäße Anordnung bringt den Vorteil mit sich, daß die Maschine leicht und gut gereinigt
werden kann, indem die Bestandteile einfach und leicht — auch von Laien — abgenommen und wieder
eingesetzt werden können. Außerdem kann nunmehr das Austreten von Mehl oder von Teigstücken
einwandfrei vermieden werden.
Die bekannte Anordnung nach der DE-PS 5 75 263 besitzt als Schneckenpresse zur Nudelherstellung nach
Art eines Fleischwolfes einen Einführtrichter für die vorher von Hand hergestellte pastöse Masse und eine in
einem Gehäuse drehbar gelagerte, von Hand anzutreibende Schnecke, die zusammen mit einer geeigneten
Düsenplatte zum Ausformen der Teigmasse dient und hat den Nachteil, daß die Teigmasse von Hand mit
mühseliger, langwieriger Arbeit hergestellt und sodann von Hand in das zum Ausformen der eigentlichen
Teigwaren dienende Gerät eingegeben werden muß. Das Haushaltsrührgerät nach der DE-AS 10 35 332, das
aus einem in einer Teigrührschüssel umlaufenden, motorisch angetriebenen Werkzeug besteht, mit dessen
Hilfe man die Handarbeit bei der Herstellung der Teigmasse vermeiden kann, hat den Nachteil, daß die
fertiggestellte Teigmasse von Hand entnommen und zur weiteren Verarbeitungsstelle gebracht werden muß,
was wiederum eii.e mühselige, nicht immer angenehme Arbeit darstellt, ganz wie auch bei der elektrisch
angetriebenen Haushalt-Küchenmaschine mit einem in einer Rührschüssel umlaufenden mehrarmigen Rühr-
und Knetwerkzeug nach der DE-OS 15 54 642. Diese Nachteile der bekannten Anordnungen sind bereits im
Hauptpatent diskutiert worden. Alle diese bekannten Anordnungen haben jedoch darüber hinaus den
Nachteil, daß sie nur schlecht und umständlich gereinigt werden können, das Austreten von Mehl oder von
Teigstücken ist nicht immer zu vermeiden.
Die Erfindung kann zweckmäßigerweise su ausgestaltet
sein, daß der Gehäusekörper einen offenen oberen Aufnahmeraum für die Kneteinrichtung und einen
offenen seitlilchen Aufnahmeraum besitzt, in den die Schneckenpresse kassettenförmig einsetzbar ist, wobei
weckmäßigerweise die Kneteinrichtung einen etwa zylindrischen Behälter besitzt, dessen oberer Abschnitt
einen in den oberen Au^i^meraum einsetzbaren
plattenförmigen Flansch auiweist und dessen Boden
teilweise in die Durchtrittsöffnung des oberen Aufnahmeraumes eingefügt ist und eine zentrale Bohrung für
den Durchtritt der Antriebswelle für die Knetsinrichtung aufweist, die von einer senkrechten Abdeckmuffe
umgeben ist. Es ergibt sich auf diese Weise ein doppelter Schutz der Welle selbst und demzufolge des Getriebemotors.
Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn der Formkörper eine zentrale Bohrung mit zwei Bereichen
unterschiedlichen Durchmessers aufweist, von denen der untere Bereich zum frei drehbaren Aufsetzen auf
eine Abdeckmuffe des Behälters dient und der obere Bereich bajonettartig mit der Antriebswelle kuppelbar
ist Eine vergleichbare Lagerung ist aus der DE-OS 21 41 813 bekanntgeworden, die sich auf ein Gerät für
die Zubereitung von Nahrungsmitteln bezieht, insbesondere auf ein Gerät, das mehrere auswechselbare,
drehbare Werkzeuge aufweist, z. B. Messer, Schneidscheiben,
Reib- oder Raspelscheiben usw.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung, die ebenfalls dazu bestimmt ist, die Maschine funktionell zu
verbessern, indem die aufgenommene Leistung verringert und die Arbeitsgeschwindigkeit erhöht wird, ist
zweckmäßigerweise vorgesehen, daß das Knetwerkzeug einen mit der senkrechten Abtriebswelle des
Getriebemotors lösbar kuppelbaren und auf diesen aufsetzbaren Formkörper besitzt, der in seinem oberen
Bereich und an einander gegenüberliegenden und gegeneinander versetzten Stellen zur Herstellung der
Teigmasse dienende geneigte radiale Schaufeln aufweist und in seinem unteren Bereich eine zum Vorschieben
der Teigmasse in Richtung auf die Schneckenpresse dienende Spachtel mit einer gekrümmten unteren
Oberfläche trägt, die auf einen radialen Zapfen frei drehbar aufgesetzt ist und unter der Wirkung einer
Feder steht, die bestrebt ist, die untere gekrümmte Oberfläche der Spachtel gegen den Boden des
Teigbehälters anzudrücken. Hierbei kann z. B. im unteren Bereich des Formkörpers ein schräggestelltes
radiales Schaberelement vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Extrusionsschnecke an dem einer gelochten Durchtrittsscheibe
zugewandten Ende einen zusätzlichen Gewindegang mit der halben Steigung des Hauptgewindes besitzt.
Die obigen Maßnahmen dienen im übrigen auch dazu, um das Eindringen von Mehl oder von Teigstücken in
die den Getriebemotor enthaltende Aufnahme zu verhindern, und zwar an den der Verbindung zwischen
dem Behälter für die Teigmasse und der Extrudergruppe entsprechenden Stellen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung dargestellt, die im
folgenden näher beschrieben werden. Es zeigt
Fig. 1 eine Maschine gemäß der Erfindung in perspektivischer Gesamtansicht,
F i g. 2 die Anordnung nach F i g. 1 in einem Schnitt gemäßder Linie Vll-Vllder Fi g. 1,
F i g. 3 das Knetwerkzeug einer Maschine gemäß der Erfindung in perspektivischer Darstellung und in
größerem Maßstab,
Fig.4 das Anbringen der zur Eizeugung der
Vorschubbewegung dienenden Spachtel an dem Knetwerkzeug,
F i g. 5 die Anordnung nach F i g. 6 in einem Schnitt gemäßder Linie XI —XI der F ig. 6,
Fig.6 die Außenhülse der Schneckenpresse nach
Entfernung aus ihrer Aufnahme in einer Draufsicht,
F i g. 7 die Schnecke der Schneckenpresse in perspektivischer Darstellung,
F i g. 8 die Anordnung nach F i g. 7 in einem Schnitt gemäß der Linie XIII-XlII der F i g. 7,
F i g. 9 in einer Variante die Abdeckung für das Knetwerkzeug in einer Draufsicht und
F i g. 9 in einer Variante die Abdeckung für das Knetwerkzeug in einer Draufsicht und
Fig. 10 die Anordnung nach Fig.9 in einem Schnitt
gemäß der Linie X—X der F i g. 9.
In F i g. 1 bis 8 der Zeichnung besteht die Maschine im
wesentlichen aus einer Kneteinrichtung 1, aus einer allgemein mit 2 bezeichneten Schneckenpresse und aus
einer Geiriebemotoreinheit mit zwei Abtrieben, die allgemein mit 3 bezeichnet ist. Die obigen Einheiten 1,2
und 3 sind in linem mit 4 bezeichneten Gehäusekörper
eingeschlossen, der vorteilhafterweise aus gepreßtem oder gespritztem Kunststoffmatcrial besteht.
Der Gehäusekörper 4 besitzt einen oberen, offenen Aufnahmeraum 41 für die abnehmbare Aufnahme der
Kneteinrichtung 1, einen offenen seitlichen Aufnahmeraum 42, der über eine öffnung 43 mit dem
Aufnahmeraum 41 verbunden ist und zur Aufnahme der Schneckenpresse 2 dient, sowie einen inneren Aufnahmeraum
44. der im wesentlichen gegenüber den Aufnahmeräumen 41 und 42 isoliert ist und die
Getriebemotoreinheiten 3 aufnimmt, deren senkrechte Antriebswelle 301 sich zentrisch im Aufnahmeraum 41
in senkrechter Richtung erstreckt, während die zweite Abtriebswelle 302 innen hohl ist und im Aufnahmeraum
42 untergebracht ist.
Die Kneteinrichtung 1 besteht aus einem Behälter 100 von im wesentlichen zylindrischer Form mit senkrechter
Achse, der ebenfalls vorteilhafterweise aus gespritztem Kunststoffmaterial besteht und der oben an einem
plattenförmigen Flansch 101 angeschlossen ist, der geeignet ist, in den Aufnahmeraum 41 einzutreten.
An einem oberen Flansch 102 des Behälters 100 ist ein Deckel 103 aufschraubbar, während am Boden des
Behälters eine öffnung 104 vorgesehen ist, die zur Herstellung der Verbindung mit der Schneckenpresse 2
dient und einen leichten Vorsprung 105 aufweist, der das Förderorgan für die Teigmasse bildet, wie im Hauptpatent
bereits beschrieben worden ist. An den Wänden des Behälters 100 sind gleicherweise Rippen 106 vorgesehen,
die geeignet sind, das innige Vermischen der Bestandteile unter der Einwirkung der Kneteinrichtung
zu erleichtern. Der Boden des zylindrischen Behälters 101, der mit einem Loch für den Durchtritt der
Antriebswelle 301 versehen ist, ist mit einer Abdeckmuffe 107 versehen, die, wie sich im folgenden ergibt, mit
dem kappenarligen Formkörper 111 des Knetwerkzeugs zusammenwirkt, um das Austreten von Mehl oder
von Teigstücken aus dem Behälter 100 in Richtung auf die Aufnahmeräume 41 und 44 zu verhindern.
Die Kneteinrichtung 1 enthält das Knetwerkzeug, das allgemein mit 110 bezeichnet ist und auf die
Antriebswelle 301 des Getriebemotors abnehmbar aufgesetzt und mit ihr gekoppelt werden kann. Dieses
Knetwerkzeug gemäß der vorliegenden Anmeldung stellt eine Verbesserung gegenüber den bisherigen
Werkzeugen dieser Art dar und weist noch verschiedene Mittel auf, die zum innigen Vermischen der
Bestandteile und zur Erzeugung der Vorschubwirkung der Masse in Richtung auf die Schneckenpresse dienen.
Das Knetwerkzeug 110 besteht aus einem Formkörper
111, der eine Bohrung mit zwei übereinanderliegenden Zonen verschiedenen Durchmessers hat: Die untere
Zone 11Γ des Formkörpers besitzt eine zentrale Bohrung 112, deren Durchmesser so gewählt ist, daß sie
auf die Abdeckmuffe 107 des Behäiters 100 aufgesetzt
werden kann, während die obere Zone 111" des Formkörpers eine zentrale Bohrung 113 besitzt, die so
ausgebildet ist, daß sie z. B. bajonettartig abnehmbar auf
die Welle 301 aufgesetzt und mit dieser gekoppelt werden kann. Es ergibt sich also der Vorteil, daß ein
totaler Schutz der Motorgruppe gegenüber dem evtl. Eindringen von Mehl oder von Teigstücken garantiert
ist dank der doppelten Abdeckung der Welle durch die Muffe 107 und durch das kappenartige Formstück 111.
Auf dem unteren Bereich 111' des Formsiücks, der
einen solchen Querschnitt hat, daß er eine senkrechte seitliche Ebene aufweist, ist radial und elastisch das den
Vorschubdruck erzeugende Organ oder Knetwerkzeug gemäß Fig.4 angebracht, das eine Spachtel 114 mit
einer gekrümmten unteren Oberfläche 114' besitzt. Mit dem Formstück 111 ist ein radialer Zapfen 115 fest
verbunden, dessen freies Ende innen hohl und mit Gewinde versehen ist und eine Blattfeder 116
geeigneter Neigung trägt; die Spachtel 114 besitzt eine durchgehende Bohrung 117 und eine geformte Ausnehmung
118, derart, daß es auf den Zapfen 115 aufgesetzt
und um die Feder 116 herum eingesetzt werden kann, um dort mit Hilfe einer Mutter oder Schraubkappe 119
blockiert zu werden. Die Spachtel 114 ist auf diese Weise frei beweglich und kann eine winkelmäßige
Bewegung um den Zapfen 115. jedoch entgegen der Wirkung der Feder 116 ausführen, die in dem Sinne
wirkt, daß sie das hintere Profil der Spachtel gegen den Boden des Behälters 100 angedrückt hält, um auf die
Masse eine Vorschubwirkung auszuüben. Die besondere Ausbildung der Spachtel 114 und der Mittel für ihre
Montage auf dem Formstück 111 gestattet es. das Eindringen von Mehl oder von Teigstücken in die
durchgehende Bohrung 117 und die Ausnehmung 118 zu
vermeiden, wodurch die Blockierung der Spachtel 114 bewirkt werden könnte.
In der unteren Zone 111' des Formstücks ist weiterhin
vorteilhafterweise in der Spachtel 114 diametral gegenüberliegender Stellung ein geneigtes radiales
Schaberelement 120 vorgesehen, das die Teigmasse vom Boden des Behälters 100 entfernt, wenn sie am
Boden anhaftet, wodurch auf diese Weise die Operationen bei der Teigherstellung und Teigbildung (Kneten)
und beim Vorschieben der Teigmasse erleichtert werden.
In der oberen Zone 11'" des Formstücks — die
kleineren Durchmesser besitzt — sind zwei oder mehrere geneigte Schaufeln für die Teigmasse 130
vorgesehen, die in an sich bekannter Art arbeiten und geeignet sind, das innige Vermischen der Bestandteile
auszuführen.
Die Schneckenpresse 2 enthält eine im wesentlichen quaterförmige, allgemein mit 200 bezeichnete Außenhülse,
in der die Schnecke 210 zur Ausführung einer Drehbewegung gelagert ist und angetrieben wird, die
geeignet ist, die gebildete Teigmasse gegen die gelochte Austrittsplatte (Zieheisen) 220 vorzuschieben und zu
drücken.
Die Außenhüise 2ÖÖ ist vorzugsweise aus gespriUiem
Kunststoffmaterial hergestellt, besitzt eine im wesentlichen parallelepipedische Form und ist kassettenförmig
in den Aufnahmeraum 42 des Gehäusekörpers der Maschine einsetzbar; sie enthält eine innere zylindrische
Ausnehmung 201, die an der der gelochten Durchtrittsscheibe 220, die mit einem Gewindering festgestellt und
festgelegt werden kann, gegenüberliegenden Stelle offen ist. Das gegenüberliegende Ende besitzt eine
öffnung 202 für den Durchtritt der Welle 211 der Schnecke 210 und für deren Koppeln mit der
Antriebswelle 302 des Getriebemotors.
Die äußere obere Oberfläche der Außenhülse 200 besitzt eine erste Ausnehmung 203, die teilweise den
Boden des Teigmassenbehälters 100 aufnimmt, der durch die Verbindungsöffnung 43 des Aufnahmeraumes
41 hindurchgeht, sowie eine Öffnung 204, die der
öffnung 104 des Behälters 100 gegenüberliegt und der
ein Verschluß 205 zugeordnet ist, der in einem horizontalen Schlitz 206 gleitbar ist, der in der oberen
Wand der Außenhülse 200 vorgesehen ist.
Um die genaue Positionierung der Außenhülse 200 in dem Aufnahmeraum 42 zu erleichtern, besitzt die untere
Oberfläche dieses letzteren eine erhabene Führungsrippe 42', die mit einer in Querrichtung verlaufenden Nut
oder Ausnehmung 207 zusammenwirkt, die an der unteren Oberfläche der Außenhülse vorgesehen ist, die
im übrigen in der Arbeitsstellung durch das Eingreifen der Welle 211 der Schnecke mit der Antriebswelle 302
des Getriebemotors blockiert wird.
Die oben beschriebene Ausbildung des gegenseitigen Ineinandergreifens der Außenhülse 200 mit dem
Teigmassenbehäiter 101 gestattet es, das Austreten von
Teigstücken während des Durchtritts der Teigmasse von der Kneteinrichtung 1 zur Schneckenpresse 2 zu
vermeiden.
Die in Einzelheiten in den Fig.7 und 8 dargestellte
Schnecke 310 besitzt im Endabschnitt in der Nähe der gelochten Durchtrittsscheibe 220 einen zusätzlichen
Gewindegang 212, der zwischen den Gewindegängen des Hauptgewindes 213 liegt; dies gestattet außer einer
besseren Verteilung der Teigmasse in Richtung auf die gelochte Durchtrittsscheibe 220 eine Verringerung des
axialen Schubs, wodurch die Funktionsmerkmale der Schnecke verbessert werden, indem insbesondere die
aufgenommene Leistung verringert wird.
Bei einer anderen Ausführungsform (gemäß Fig.9
und 10) ist auf den Behälter der Kneteinrichtung abnehmbar ein Deckel 5 aufgesetzt, der eine Zuführöffnung
6 besitzt, deren Mündung durch senkrechte, vom Deckel vorstehende Wände gebildet wird und die mit
einer Förderrinne in Verbindung steht, die in Richtung der Drehbewegung des Knetwerkzeugs orientiert ist
und an deren Boden eine Reißkante vorgesehen ist, die dazu dient, den Dotter der Eier in der zugeführten
Masse zu zerteilen.
Dieses weitere Merkmal der Vorrichtung ist in F i g. 9 und 10 gezeigt, in denen 5 der abnehmbare Deckel ist,
der vorteilhafterweise aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial besteht, um das Kontrollieren der
mechanischen Herstellung des Teiges zu gestatten. Dieser Deckel 5 ist mit einer Zuführöffnung 6 versehen,
deren Mündung durch gegenüber der Außenfläche des Deckels 5 vorstehende, senkrechte Wände gebildet
wird, die zu dem Zweck vorgesehen sind, um zu verhindern, daß die Bestandteile aus der Zuführöffnung
austreten. Die Öffnung 6 steht weiterhin mit einer Förderrinne 8 in Verbindung, die in Richtung der
Drehbewegung des Knetwerkzeugs orientiert ist (Pfeil F der F i g. 9). Eine solche Anordnung der Rinne 8
verhindert es, daß die Bestandteile aus dem Deckel herausspritzen können. Um den Dotter der Eier in der
zugeführten Masse zu zerteilen, ist der Boden der genannten Förderrinne 8 der Maschine mit einer
scharfen Reißkante 9 versehen.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Haushaltsmaschine zum Herstellen und Ausformen von frischen Teigwaren, die eine in einem
Gehäuse rotierende Schneckenpresse für das Extrudieren der Teigmasse enthält, wobei die Schneckenpresse
mit einer Kneteinrichtung zu einer einzigen Einheit zusammengefaßt ist, die Kneteinrichtung ein
Knetwerkzeug mit einer in einem Teigbehälter rotierenden Schaufel aufweist, die mit Bezug auf den
Boden des Teigbehälters schräg unter einem im Sinne der Drehbewegung spitzen Winkel angeordnet
ist, der Teigbehälter über eine verschließbare Durchtrittsöffnung mit dem Gehäuse der Schnekkenpresse
in Verbindung steht und wobei für den Antrieb der Kneteinrichtung und der Schneckenpresse
ein motorischer Ani.-ieb vorgesehen ist, nach Patent P27 18 879.0, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kneteinrichtung (1) und die Schnekkenpresse (2) in Aufnahmeräumen (41, 42) eines
Gehäusekörpers (4) der Maschine und das Knetwerkzeug (110) in der Kneteinrichtung (1) abnehmbar
angeordnet sind und daß die Kneteinrichtung (1) und die Schneckenpresse (2) gegenüber dem
Gehäusekörper (4) abgedichtet sind.
2. Haushaltsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Knetwerkzeug (110) einen
mit der senkrechten Abtriebswelle (301) des Gelriebemotors (3) lösbar kuppelbaren und auf
diesen aufsetzbaren Formkörper besitzt, der in seinem oberen Bereich und an einander gegenüberliegenden
und gegeneinander versetzten Stellen (2) zur Herstellung der Teigmasse dienende geneigte
radiale Schaufeln (130) aufweist und in seinem unteren Bereich eine zum Vorschieben der Teigmasse
in Richtung auf die Schneckenpresse dienende Spachtel (114) mit einer gekrümmten unteren
Oberfläche (114') trägt, die auf einen radialen Zapfen (115) frei drehbar aufgesetzt ist und unter der
Wirkung einer Feder (116) steht, die bestrebt ist, die untere gekrümmte Oberfläche der Spachtel gegen
den Boden des Teigbehälters (100) anzudrücken.
3. Haushaltsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Bereich des
Formkörpers (111) ein schräggestelltes radiales Schaberelement (120) vorgesehen ist.
4. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper
(111) eine zentrale Bohrung mit zwei Bereichen unterschiedlichen Durchmessers aufweist, von denen
der untere Bereich zum frei drehbaren Aufsetzen auf eine Abdeckmuffe (107) des Behälters
(100) dient und der obere Bereich bajonettartig mit der Antriebswelle (301) kuppelbar ist.
5. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusekörper
(4) einen offenen oberen Aufnahmeraum (41) für die Kneteinrichtung und einen offenen seitlichen
Aufnahmeraum (42) besitzt, in dem die Schneckenpresse (2) kassettenförmig einsetzbar ist.
6. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kneteinrichtung
(1) einen etwa zylindrischen Behälter (100) besitzt, dessen oberer Abschnitt einen in den oberen
Aufnahmeraum (41) einsetzbaren plattenförmigen Flansch (101) aufweist und dessen Boden teilweise in
die Durchtrittsöffnung (43) des oberen Aufnahme-
raumes (41) eingefügt ist und eine zentrale Bohrung für den Durchtritt der Antriebswelle (301) für die
Kneteinrichtung aufweist, die von einer senkrechten Abdeckmuffe (107) umgeben ist.
7. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneckenpresse
(2) eine im wesentlichen quaderförmige Außenhülse (200) besitzt, in der frei drehbar die
Schnecke (210) angeordnet ist
8. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Aufnahmeraum
(42) für die Schneckenpresse (2) eine erhabene Führung (42) vorgesehen ist, die mit einer entsprechenden,
in Querrichtung verlaufenden Ausnehmung (207) zusammenwirkt, die an der Außenhülse
(200) angebracht ist.
9. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Wand
der Außenhülse (200) der Schneckenpresse eine den Boden des Behälters (100) teilweise aufnehmende
Ausnehmung (203) und eine der öffnung (104) des Behälters (100) gegenüberliegende öffnung (204)
besitzt, welcher der Verschluß zugeordnet ist, der in einem horizontalen Schlitz (206) gleitbar ist, der in
der oberen Wand der Außenhülse (200) vorgesehen ist.
10. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Behälter (100) der Kneteinrichtung (1) ein Deckel (5) abnehmbar angebracht ist, der eine Zuführöffnung
(6) besitzt, deren Mündung durch vom Deckel (5) vorstehende senkrechte Wände (7) gebildet wird und
die mit einer Förderrinne (8) in Verbindung steht, die in Richtung der Drehbewegung des Knelwerkzeugs
orientiert ist, wobei am unteren Ende der Förderrinne eine Reißkante (9) vorgesehen ist.
11. Haushaltsmaschine nach einem der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Extrusionsschnecke (210) an dem einer gelochten
Durchtrittsscheibe (220) zugewandten tnde einen zusätzlichen Gewindegang mit der halben Steigung
des Hauptgewindes besitzt.
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