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DE2850030A1 - Traegerkoerper fuer mindestens einen schreib-/lesekopf fuer einen bewegten aufzeichnungstraeger - Google Patents

Traegerkoerper fuer mindestens einen schreib-/lesekopf fuer einen bewegten aufzeichnungstraeger

Info

Publication number
DE2850030A1
DE2850030A1 DE19782850030 DE2850030A DE2850030A1 DE 2850030 A1 DE2850030 A1 DE 2850030A1 DE 19782850030 DE19782850030 DE 19782850030 DE 2850030 A DE2850030 A DE 2850030A DE 2850030 A1 DE2850030 A1 DE 2850030A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
recording medium
carrier body
carrier
support body
head
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19782850030
Other languages
English (en)
Inventor
Michel Plotto
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CII HONEYWELL BULL
Original Assignee
CII HONEYWELL BULL
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CII HONEYWELL BULL filed Critical CII HONEYWELL BULL
Publication of DE2850030A1 publication Critical patent/DE2850030A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/48Disposition or mounting of heads or head supports relative to record carriers ; arrangements of heads, e.g. for scanning the record carrier to increase the relative speed
    • G11B5/58Disposition or mounting of heads or head supports relative to record carriers ; arrangements of heads, e.g. for scanning the record carrier to increase the relative speed with provision for moving the head for the purpose of maintaining alignment of the head relative to the record carrier during transducing operation, e.g. to compensate for surface irregularities of the latter or for track following
    • G11B5/60Fluid-dynamic spacing of heads from record-carriers
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B21/00Head arrangements not specific to the method of recording or reproducing
    • G11B21/16Supporting the heads; Supporting the sockets for plug-in heads
    • G11B21/20Supporting the heads; Supporting the sockets for plug-in heads while the head is in operative position but stationary or permitting minor movements to follow irregularities in surface of record carrier

Landscapes

  • Adjustment Of The Magnetic Head Position Track Following On Tapes (AREA)
  • Magnetic Record Carriers (AREA)
  • Supporting Of Heads In Record-Carrier Devices (AREA)

Description

Rechtsanwalt ■ Patentanwalt 7 RA U. PA Dlpl.-Ing. Seibert, Steinsdorfstraße 6. 8000 München 22
Anwaltsakte 3355
COMPAGNIE INTERNATIONALE POUR L'INFQRMATIQUE CII-HOMEYWELL BULL
Paris / FRANKREICH
Trägerkörper für mindestens einen Schreib-/Lesekopf für einen bewegten Aufzeichnungsträger
909821/(1684
285Q030 Dipl.-lng. Rudolf Seibert
Rechtsanwalt · Patentanwalt RA u. PA Dlpl.-Ing. Seibert. StelmdorfalraBa 6. SOOO München 22
Anwaltsakte 3355
Titel: Trägerkörper für mindestens einen Schreib-/ Lesekopf für einen bewegten Aufzeichnungsträger
Die Erfindung bezieht sich auf einen Trägerkörper, welcher mindestens einen magnetischen Lese- und/ oder Schreibkopf aufweist zur Abtastung eines relativ zu ihm bewegten Informationsträgers in schwebender Lage. Die Erfindung ist dabei vornehmlich bestimmt zur Anwendung bei magnetischen Schreib-/ Leseköpfen zur Abtastung von Ringmagnetisie'rungen in Datenverarbeitungssystemen, vorzugsweise bei Plattenspeichern.
10
Bei Informationsverarbeitungssystemen werden mehr und mehr magnetische Plattenspeicher mit Rücksicht auf ihre Speicherkapazität und die relative kurze Zugriffszeit verwendet, wobei über magnetische Schreib-/ Leseköpfe jeder Punkt irgendeiner Scheibe und die.
dort enthaltene Information sehr rasch von dem Moment an, wo die Abtastköpfe in dem Verarbeitungssystem den Befehl zur Abtastung dieser Information erhalten, angesteuert werden kann.
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ORfGfNAL INSPECTED
2850030 -δι Bekanntlich enthalten die magnetischen Platten die Informationen auf konzentrischen kreisförmigen Aufzeichnungsspuren, welche1- eine radiale Breite aufweisen, die nur wenige lOOstel Millimeter aufweisen und die im allgemeinen den größeren Teil von 2 Seiten der Platten einnehmen.
Die Platten werden von einem Elektromotor in Drehung mit einer konstanten Geschwindigkeit gehalten.
Um ein Lesen und Schreiben von Informationen zu ermöglichen, sind Magnetköpfe oberhalb jeder Seite der Platten in einem Abstand von einigen pm angeordnet. Bei der derzeit bekannten Technik ordnet man meistens jeder Seite der Platten einen einzigen Trägerkörper zu, welcher mit einem oder mehreren Köpfen versehen ist. Dabei werden gemäß bekannter Ausführungen einem derartigen Trägerkörper mehrere Köpfe zugeordnet, um die Zeit wesentlich abzukürzen, welche benötigt wird, einen Kopf in Verbindung mit jeder auf der jeweiligen Seite enthaltenen Informationen zu bringen.
Im allgemeinen werden zur Abtastung Magnetköpfe verwendet, welche einen Magnetkreis mit einem Luftspalt aufweisen und um welche eine Wicklung angebracht ist. Der Luftspalt erlaubt das Lesen und Schreiben der Informationen. Im allgemeinen aber keineswegs ausschließlich haben die Trägerkörper, welche einen oder mehrere Köpfe tragen, die Form eines relativ flachen, parallelepipedischen Rechteckes, wobei die große Unterseite der Oberseite der Platte zugewandt ist und die Luftspalte der Köpfe enthält und dessen gegenüberliegende Seite, genannt die Oberseite, die elektrischen Anschlußpunkte und -drähte trägt, über welche die Wicklungen der Köpfe mit den elektrischen Schaltkreisen des Plattenspeichers, an die sie angeschlossen sind, verbunden sind.
Wenn die Köpfe eines Trägerkörpers keine Lese-/oder
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Schreiboperation von Informationen auf der Oberfläche der entspprechenden Platte durchführen, nimmt dieser zu der Platte eine Lage ein, welche "Ruhelage" genannt wird und welche unterschiedlich ist zu derjenigen, die
β dieser beim Lesen und Schreiben einnimmt.
Unter den verschiedenen Arten von Trägerkörpern dieser Ausbildung gehören auch diejenigen, welche für die vorliegende Erfindung von Bedeutung sind und die allgemein "Trägerkörper zum Abheben nach Berührung" genannt werden. Diese Trägerkörper werden immer mehr angewendet. Sie besitzen eine große Unterseite, genannt die Träger- oder Schwebefläche, welche, sofern sich der Plattenspeicher in der Ruhelage befindet, teilweise auf der entsprechenden Seite der Scheibe aufliegt. Die Trägerfläche enthält einen ersten Oberflächenteil, Hauptträgerfläche genannt, welche einen Gleitschuh enthält, der auf der Scheibe ruht, wenn diese stillsteht, und einen zweiten Oberflächenteil in Form einer Schrägfläche (Anstellfläche), welche hinsichtlich der Hauptträgerfläche geneigt und vor dieser angeordnet ist. Es sei definiert, daß "vor der Hauptträgerfläche" der Teil der Oberfläche ist, unter welchem zeitlich zuerst die von der dem Trägerkörper zugeordnete Seite der Magnetscheibe abgetasteten Informationen vorbeilaufen.
ί ι
Der Teil dieser Oberfläche, unter dem zeitlich danach dieselbe Informationen vorbeigeführt werden, wird "hintere Trägerfläche" genannt. Die Luftspalte der Köpfe werden in der hinteren Trägerfläche angeordnet.
Um den Trägerkörper von seiner Ruhelage in seine Schwebelage oberhalb der Scheibenfläche, welche ihm zugeordnet ist, abzuheben, genügt es, die Scheibe in Rotation zu versetzen. Nach ganz kurzer Zeit hebt -sich der Trägerkörper dank des Auftriebs, welcher durch die Anstellfläche hervorgerufen wird, ab. Sobald die Scheibe ihre Soll-Drehgeschwindigkeit erreicht, ist der Trägerkörper
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in der Schwebelage, wobei die Oberfläche der Gleitschuhe relativ zur Oberfläche der Scheibe geneigt sind, so daß mit dem Trägerkörper ein ausreichender Auftrieb erzeugt wird, mit welchem dieser in einer stabilen Lage oberhalb der Scheibe schwebt. Das Abheben des Trägerkörpers wird auch verursacht durch den Auftrieb der Gleitschuhe. Die Trägerkörper mit Abheben nach Berührung besitzen aber den folgenden Nachteil: Wenn sich die Platte dreht, setzen sich Staub und ähnliche pararitären Materialien zwischen die Platte und die Schwebefläche des Trägerkörpers. Da sich die Luftspalte im hinteren Bereich der Gleitschuhe befinden, welche im Schwebezustand mit einem Winkel gegen die Plattenoberfläche angestellt sind, lagert sich der Staub konzen- -- triert im Bereich der Luftspalte an. Dadurch besteht die Gefahr der Verschmutzung der Luftspalte und in Folge davon einer Verfälschung der gelesenen oder geschriebenen Signale sowie einer Oberflächenbeschädigung der Platte.
.
Aufgabe der Erfindungiist, Ablagerungen vom Staubteilchen oder dergleichen zwischen dem Trägerkörper für mindestens einen Magnetkopf und der Oberfläche des Aufzeichnungsträgers, vorzugsweise einer Magnetplatte, zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird mit einem Trägerkörper mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der , Unteransprüche.
Bei einem Trägerkörper für mindestens einen Lese-/ Schreibkopf ist also der zur Erzeugung eines entsprechenden Auftriebes dienende Gleitschuh in Laufrichtung des Aufzeichnungsträgers gesehen vor dem Luftspalt als Abweisteil ausgebildet, wodurch vom Luftspalt am Ende des Gleitschuhs alle Schmutzartikel weggehalten werden.
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2850030 -δι Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung, welche sich auf die anliegenden Zeichnungen bezieht, im einzelnen erläutert.
In diesen Zeichnungen zeigen:
Figur 1 eine Schnittansicht gemäß der Linie I-I in Figur 2 einer Ausführungsform eines Trägerkörpers gemäß der Erfindung zur schwebenden Abtastung nach Berührung, welcher sechs mag
netische Lese-/Schreibköpfe trägt, und
Figur 2 eine Ansicht von unten des in Figur 1 dargestellten Trägerkörpers.
15
Gemäß der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsform eines Trägerkörpers 10 gemäß der Erfindung, arbeitet dieser mit Rillen 11 einer Magnetplatte 12 zusammen, welche einen Aufzeichnungsträger darstellt. Der Trägerkörper ist dabei durch ein Gehäuse 13, im wesentlichen in einer paralIeI-epipedischen Rechteckform gebildet, dessen Fläche 14 zur Platte 12 weist und die Schwebefläche des Trägerkörpers bildet. In dem gewählten Ausführungsbeispiel enthält der Trägerkörper 10, welcher grundsätzlich mit mindestens einem magnetischen Lese-/Schreibkopf versehen werden kann, sechs Köpfe, welche durch die sechs Luftspalte 15 in den Zeichnungen wiedergegeben sind. In der Figur 1 ist der Trägerkörper 10 in der Schwebelage oberhalb der Scheibe 12 dargestellt, die dieser einnimmt, wenn sich die Scheibe in Richtung des Pfeiles 16 bewegt. Im Bezug auf diesen Pfeil sind die Luftspalte 15 am Ende des Trägerkörpers 10 angeordnet. Die Figur 1 zeigt dabei, daß die Schwebefläche 14 zwei Oberflächenabschnitte enthält, welche einen unterschiedlichen Winkel einnehmen, und zwar:
Eine erste Fläche 17, die den Auftrieb des Trägerkörpers
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k -9-
während des Schwebens oberhalb der Scheibe garantiert und welche die eigentliche Schwebefläche darstellt und die Luftspalte 15 in ihrem Endbereich enthält, und eine zweite angestellte Fläche 18, welche die Abhebefläche des Trägerkörpers bildet und zwischen der eigentlichen Schwebefläche 17 und der Vorderfront 19 des Trägerkörpers 10 relativ zur Vorbeiführrichtung zur Scheibe angeordnet ist. Der Winkel a. der Schrägfläche 18 hinsichtlich der eigentlichen Schwebefläche 17 ist in Wirklichkeit äußerst gering, beispielsweise in der Größenordnung von 0,5°. Aus Veranschaulichungsgründen ist er in der Figur 1 größer dargestellt.
Bei der Ausführungsform setzt sich die eigentliche Schwebefläche 17 und die Schrägfläche 18 aus mehreren Oberflächenteilen zusammen, welche in drei unterschiedlichen Ebenen a,b und c angeordnet sind. Die untersten Ebenen 17a und 18a sind durch die Schraffur in der Figur 2 dargestellt und bilden die tragende Fläche des Trägerkörpers 10, welche die Teile bilden, die man "Gleitschuhe" nennt. Die Grundebenen 17b, 18b sind zurückgesetzt. Diese Flächen sind weiß gehalten in der Figur 2. Die obersten Flächen 17c und 18c sind gegenüber den Grundflächen 17b und 18b nochmals versetzt und bilden in dem gewählten Ausführungsbeispiel eine gemeinsame Ebene. In der Figur 2 sind diese gepunktelt dargestellt.
Die Gleitschuhe, die die Schwebefläche des Trägerkörpers 10 bilden, setzen sich aus zwei im wesentlichen äußeren Schuhen 20 zusammen, die sich in der Längsrichtung des Trägerkörpers gemäß dem Pfeil 16 erstrekken und eine beträchtliche Breite haben, sowie aus vier Hilfsgleitschuhen 21, welche parallel zu den Hauptgleitschuhen 20 angeordnet sind, aber eine sehr viel geringere Breite aufweisen. Diese Hilfsgleitschuhe 21 sind vorgesehen, um die Luftspalte 15 in unmittelbarer Nähe der Rillen 11 der Scheibe 12 in
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. 1 derselben Weise zu halten wie die Hauptgleitschuhe 20 und wie in der Figur 1 dargestellt ist. Die Ebene 17c, 18c ist durch zwei Außenrillen 22 und Zwischenrillen 23 gebildet, welche in der Grundfläche 17b und 18b angeordnet sind. Diese Rillen verringern den Auftrieb dieser Flächen.
Beim Stillstand der Scheibe 12 liegt der Trägerkörper 10 auf der Scheibe 12 mit seiner Fläche 17, das heißt, mit der Gesamtfläche 17a der Gleitschuhe 20, 21 innerhalb der Teilfläche 17 auf. Sobald die Scheibe 12 zu rotieren beginnt, bildet die Schrägfläche 18a eine Abhebetragfläche, welche dem Trägerkörper 10 ermöglicht, sich von der Scheibe 12 zu trennen. Im Schwebezustand wird der Trägerkörper 10 im wesentlichen durch die Hauptschwebefläche 17a getragen, welche mit der Scheibe 12 einen Winkel a« in der Größenordnung von 0,1 Milliradian einnimmt, womit die Luftspalte 15 in die Nachbarschaft von 0,5 qm der Rillen 11 kommen. Das Ende vor der Schrägfläche 18 im Bereich der Front '19 besitzt dabei einen Abstand von 5 pm bei einer Länge des Trägerkörpers von ca. 4 mm. Die Grundfläche 17b, 18b trägt nur wenig zum Auftrieb des Trägerkörpers 10 bei, ebensowenig wie die Zwischenrillen 23, welche den Auftriebsbereich der Grundfläche 17b und 18b unterteilen.
Entsprechend einer besonderen, durch die Anmelderin parallel zum Patent · angemeldeten Ausgestaltung, sind die Hauptgleitschuhe 20 im Bereich der Schrägfläche 18 gegen den Rand 19 des Trägerkörpers hin verbreitert, um eine zusätzliche Auftriebsfläche
3(* zu bilden, um den Auftrieb beim Abheben zu verbessern.
Bei Ausführungsformen nach dem Stand der Technik waren die Hilfsgleitschuhe 21 einheitlich rechteckig über die ganze Länge in Richtung des Pfeiles 16 des Träger- körpers gehalten, ebenso wie die Hauptgleitschuhe 20. Auf diese Weise wurde, sofern sich Staubartikel oder ähnliches parasitäres Material 25 auf der Oberfläche der Scheibe 12 angesammelt hatte - die Figur 1 zeigt
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- 1 1 -
diesen Staub konzentriert gegen das Ende des Trägerkörpers 10 - , dieses komprimiert im Bereich der Luftspalte 15. Diese Teilchen verschmutzten die Luftspalte und verfälschten dadurch das Lesen oder Schreiben der Signale, ebenso wie sie die Qualität der Oberfläche der Hilfsgleitschuhe 21 und der Rillen 11 der Scheibe negativ beeinflußten.
Gemäß der Erfindung bildet jede Vorderkante 26 von jedem Hilfsgleitschuh 21 ein Akweisteil, um die Schmutzteilchen 25 zumindest nach einer Seite abzulenken und zu vermeiden, daß sich diese Teile im Bereich der Luftspalte niederschlagen.
In den dargestelltem AusfUhrungsbeispiel haben die Abweisteile 26 der Hilfsgleitschuhe 21 eine V-Form, welche geeignet ist, die Schmutzteilchen 25 beiderseits von jedem Hilfsgl eitschuh wegzuhalten. Dabei haben die .Hilfsgleitschuhe vorzugsweise eine geringere Länge als die Länge des Trägerkörpers 10 selbst.
Die Vorderseite 26 der Hilfsgleitschuhe 21 kann auch eine andere Form aufweisen, z.B. eine Schrägfläche, welche die Schmutzteilchen lediglich auf eine Seite wegschiebt.
Aus der Figur 1 geht hervor, daß der Staub sich nicht mehr zwischen den Hilfsgleitschuhen 21 und den Rillen 11 der Platte 12 konzentriert, sondern nur zwischen der Grundfläche 17b und den Rillen 11. Berücksichtigt man, daß in dem dargestellten Beispiel die Fläche 17b um 4 pm von der Oberfläche der Gleitschuhe 17a zurückgesetzt ist und daß die Schwebefläche 17a im Bereich der Luftspalte 15 etwa 1 pm Abstand zu den Rillen 11 hat, sieht man, daß die Staubteile durch die Vorderfront 26 der Gleitschuhe 21 weggeschoben werden und in einen Zwischenraum gelangen, welcher 5 χ so groß ist wie der Raum, der bei den bekannten AusfUh-
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- 12 -
-12-rungsformen vorhanden war.
Dadurch werden die Verschmutzungen der Luftspalte des Trägerkörpers reduziert und die Lebensdauer der Köpfe bei guter Qualität im Bereich der Rillen 11 erhöht. Darüberhinaus wird die Schwebefläche 17a des Trägerkörpers 10 und der Rillen 11 der Platte 12 geschont.
Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die Ausführungsform gemäß dem beschriebenen Beispiel beschränkt. Sie kann vielmehr unter Anwendung äquivalenter Techniken im Rahmen der Patentansprüche auch auf andere Weise realisiert werden.
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Claims (3)

  1. Dipl.-lng. Rudolf Seibert
    Rechtsanwalt · Patentanwalt
    RA U. PA Dlpl.-Ing. Seibart, StelnsdorfstraBe 6, 8000 München 22
    Titel: Trägerkörper für mindestens einen Schreib-/
    Lesekopf für einen bewegten Aufzeichnungsträger
    Patentansprüche
    Μ.) Trägerkörper für mindestens einen Schreib-/Lesekopf eines Aufzeichnungsträgers, der in einer Richtung an dem Kopf vorbeigeführt wird, wobei der Kopf in seiner dem Aufzeichnungsträger zugewandten Seite mindestens einen durch einen
    Gleitschuh getragenen Luftspalt aufweist, dessen Breite parallel zur Bewegungsrichtung des Aufzeichnungsträgers verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß die im Sinne der Bewegung des Aufzeichnungsträger vor dem Gleitschuh (20) liegende Fläche
    (18) als Abweisteil (26) ausgebildet ist, um alle Fremdkörper auf mindestens eine Seite des Gleitschuhs abzulenken und zu vermeiden, daß die Fremdkörper (Staubteilchen usw.) sich zwischen Gleitschuhe (21) und Aufzeichnungsträger (12) ablagern.
  2. 2. Trägerkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abweisteil (26) V-förmig ausgebildet ist.
    3O9R?1 /nnsz>
  3. 3. Trägerkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleitschuh (21) eine Länge aufweist, welche kleiner ist als die Länge des Tragkörpers in der Bewegungsrichtung.
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DE19782850030 1977-11-18 1978-11-17 Traegerkoerper fuer mindestens einen schreib-/lesekopf fuer einen bewegten aufzeichnungstraeger Withdrawn DE2850030A1 (de)

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FR7734801A FR2409571A1 (fr) 1977-11-18 1977-11-18 Plate-forme comportant au moins un transducteur magnetique de lecture/ecriture d'un support d'information

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