DE2847792C2 - - Google Patents
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Description
Die erfindungsgemäßen N-4-Chinolyl-guanidine haben die allgemeine
Formel
in der R₁ eine C₁-C₆-Alkyl-, C₁-C₆-Alkoxy- die Hydroxy- oder
Trifluormethylgruppe darstellt, R₃ für eine tertiäre C₄-C₁₂-
Alkylgruppe- z. B. eine Butyl- oder Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-,
Octyl-, Nonyl-, Decyl-, Undecyl-, Dodecyl- oder Octadecylgruppe,
oder für eine C₃-C₈-Cycloalkylgruppe, die ferner durch
Methyl oder Äthyl mono- oder disubstituiert sein kann, wie
Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl oder Methylcyclohexyl,
oder für eine Phenylgruppe steht und R₄ einen,
gegebenenfalls durch eine C₁-C₃-Alkyl- oder C₁-C₃-Alkoxycarbonylgruppe
substituierten, Thiazolyl-, Isothiazolyl-,
Thiadiazolyl-, Thienyl- oder Benzothiazolylrest
bedeutet und deren pharmazeutisch annehmbare nichttoxische
Salze.
Insbesondere stellt R₁ eine C₁-C₄-Alkylgruppe dar und R₃ bedeutet
eine tertiäre C₄-C₁₂-Alkyl-, C₅-C₇-Cycloalkyl- oder Phenylgruppe.
Eine bevorzugte Gruppe von Verbindungen der Formel I umfaßt im
einzelnen jene Gruppen, in welchen R₁ Methyl oder Äthyl, insbesondere
Methyl, ist, R₃ eine tert.Butyl-, tert.Pentyl-, Cyclohexyl-
oder Phenylgruppe darstellt und R₄ für eine 2-Thiazolyl-,
2-(4-Methylthiazolyl)- oder 2-(5-Methyl-1,3,4,-thiadiazolyl)-
gruppe steht.
In der oben angeführten Formel I zeigen die unterbrochenen
Linien an, daß die Verbindungen in tautomeren Formen
vorliegen können, wobei A den Chinolinteil bedeutet.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen sind wirksame entzündungshemmende,
analgetische und antipyretische Mittel mit einer
niedrigen akuten Toxizität und einer geringen gastro-ulcerogenen
Wirkung.
Im Gegensatz zu fast allen derzeit erhältlichen entzündungshemmenden
Stoffen sind die erfindungsgemäßen Verbindungen
basisch und bilden mit Säuren, von welchen die nicht-toxischen,
pharmazeutisch annehmbaren Säuren Chlorwasserstoff-, Bromwasserstoff-,
Phosphor-, Schwefel-, Salpeter-, Kohlen-, p-Toluolsulfon-,
Methansulfon-, Ameisen-, Essig-, Propion-, Citronen-,
Wein- und Maleinsäure erwähnt werden können, Mono- und Disalze,
die ebenfalls therapeutisch aktiv sind und einen Teil der vorliegenden
Erfindung bilden.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen können für die Behandlung
von rheumatoider Arthritis, Osteoarthritis und ähnlichen Zuständen
bei Menschen und Haustieren durch enterale, parenterale
oder topische Verabreichung angewandt werden.
Bei Tierversuchen haben die erfindungsgemäßen Verbindungen bemerkenswerte,
vorzügliche therapeutische Wirkungen gezeigt.
Beispielsweise wurde die weiter unten in Beispiel 1 beschriebene
Verbindung, die im folgenden als "SR 1368" bezeichnet wird,
mit Indomethacin, einer der in größtem Umfang verwendeten und
wirksamsten entzündungshemmenden Verbindungen, mit folgenden
Ergebnissen verglichen.
Die akute Toxizität wurde an Mäusen nach oraler Verabreichung
bestimmt. Die Vortalität wurde acht Tage nach der Verabreichung
ermittelt und die LD₅₀ nach der statistischen Methode von
Litchfield und Wilcoxon (J. Pharmacol. Exp. Ther. 96, 99, 1949)
berechnet. Die Ergebnisse sind aus der folgenden Tabelle I
ersichtlich:
Die Hemmwirkung gegenüber durch Carrageenan induzierten Ödemen
wurde an Ratten unter Anwendung der von Winter C. A., Risley
E. A. und Nuss C. W. beschriebenen Technik (Proc. Soc. Exp. Biol.
Med. 11, 544, 1962) bestimmt. Die Verbindungen wurden in 0,5%
Carboxylmethylcellulose suspendiert an 18 h lang fastende Tiere
oral verabreicht, u. zw. 1 h vor der Injektion von Carrageenan.
Die Ergebnisse, ausgedrückt als prozentuelle Hemmung der Ödementwicklung
nach 3 h bei den behandelten Tieren im Vergleich zu
den Vergleichstieren sind in der folgenden Tabelle II wiedergegeben:
Gemäß den Methoden von Walz D. T., Dimartino M. J. und Misher A.
(Ann. Rheum. Dis. 30, 303, 1971) wurde bei Ratten eine Arthritis
durch Adjuvantia hervorgerufen. Die Verbindungen wurden in
0,5% Carboxymethylcellulose suspendiert täglich, beginnend
vom Tag der Injektion mit dem Adjuvans bis 28 Tage später, oral
verabreicht. Die in der folgenden Tabelle III angeführten Ergebnisse
zeigen die Hemmung sowohl der primären als auch der
sekundären Schwellung in Prozenten im Vergleich zu Kontrolle 18
und 28 Tage nach der Injektion des Adjuvans:
Die Hemmung von Prostaglandin-Synthetase wurde bestimmt, indem
ein lyophilisiertes Hochgeschwindigkeits-Präzipität von Rindersamenblase
in homogener Form als Enzym entsprechend der Methode
von Yanagi Y. und Komatsu T. (Biochem. Pharmacol. 25, 937, 1976)
verwendet wurde. Die 50%igen Hemmungskonzentrationen von
SR 1368 und Indomethacin sind aus der folgenden Tabelle IV zu
entnehmen:
Die analgetische Wirkung wurde gemäß der Methode von Randall L.
und Selitto J. (Arch. Int. Pharmacodyn. 111, 409, 1957) an Ratten
ermittelt. Die Ergebnisse, die in der folgenden Tabelle V angeführt
sind, zeigen die Erhöhung der Schmerzschwelle, die 2 h
nach oraler Verabreichung der Verbindungen beobachtet wurde:
Die antipyretische Wirkung wurde an Ratten mit Hilfe der Methode
von Bianchi C., Lumachi B. und Pegrassi L. (Arzn. Forsch. 17,
246, 1967) ermittelt. Die Verbindungen wurden oral verabereicht,
und der antipyretische Index wurde über einen Zeitraum von 180 min
des Versuches bestimmt. Die antipyretischen Indizes sind in
der folgenden Tabelle VI wiedergegeben:
Ratten, die 9 h lang vor der Behandlung gefastet hatten, wurden
verschiedene Dosen der Verbindugnen verabreicht. 34 h später
wurden die Tiere getötet, ihre Mägen entnommen und entlang der
kleineren Krümmung und grob bezüglich des Vorliegens
von Schädigungen bzw. Wunden und deren Schwere untersucht. Die
Schwere wurde nach einer willkürlichen Skala bestimmt, die von
0 = keine Verletzungen bis +4 = Perforation reicht.
Es wurde noch eine große Anzahl weiterer erfindungsgemäßer Verbindungen
auf ihre pharmakologische Wirkung untersucht. Die Ergebnisse
dieser Untersuchungen sind in Tabelle VIII angegeben.
Dabei wurde im wesentlichen entsprechend den unter 1), 2) und
4) angegebenen Verfahren gearbeitet. Bei dem Ödem-Test wurde
den Ratten die zu untersuchende Verbindung oral in einer Menge
verabreicht, die dem 10ten Teil des oralen LD₅₀-Wertes bei
Mäusen entspricht. Bei der Bestimmung der Hemmung von Prostaglandin-
Synthetase (PGS) ist in der Tabelle die prozentuale
Hemmung angegeben, die durch Zusatz von 10-5 m der zu untersuchenden
Verbindung zu dem Samenblasenpräparat erzielt wurde.
Unter "Bewertung" ist diejenige Bewertung bei dem Ödem-Test
und dem PSG-Hemm-Test entsprechend der folgenden Aufstellung
angegeben.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der
Verbindungen der allgemeinen Formel. Bei einer Ausführungsform
wird eine Verbindung der allgemeinen Formel
in der R₁ und R₃ die oben angeführten Bedeutungen haben, mit
einem Amin der allgemeinen Formel
R₄NH₂ (III)
in der R₄ wie oben definiert ist, oder einem silylierten Derivat
davon, das imstande ist, mit der Verbindung der Formel II
unter Bildung der gewünschten Verbindung der allgemeinen Formel I
zu reagieren, umgesetzt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird eine Verbindung
der allgemeinen Formel
in der R₁ und R₄ die oben angeführten Bedeutungen haben, mit
einem Amin der Formel
R₃NH₂ (IIIa)
in der R₃ wie oben definiert ist, oder einem silylierten Derivat
davon, das imstande ist, mit der Verbindung der Formel IIa unter
Bildung der gewünschten Verbindung der Formel I zu reagieren,
umgesetzt.
Die Carbodiimide der allgemeinen Formel II und IIa sind reaktionsfähige
Verbindungen und werden daher mit den Aminen vorzugsweise
ohne vorherige Reinigung umgesetzt. Diese Verbindungen können
auf die in Chem. Ber. 104, 1971, S. 1335 beschriebene Weise
aus den entsprechenden Thioharnstoffen und Harnstoffen der allgemeinen
Formel
oder
in welchen R₁, R₃ und R₄ die oben angeführten Bedeutungen
haben und X für Sauerstoff oder Schwefel steht, durch Umsetzung
mit z. B. Triphenylphosphin und Tetrachlorkohlenstoff in Gegenwart
eines Säurebindungsmittels, wie Triäthylamin, in einem inerten
Lösungsmittel, z. B. trockenem Methylenchlorid, oder mit Phosgen
in einem inerten Lösungsmittel, z. B. Tetrahydrofuran, gleichfalls
in Gegenwart einer säurebindenden Verbindung, beispielsweise Triäthylamin,
vorzugsweise bei niedrigen Temperaturen, erhalten werden.
Beim Verfahren gemäß der Erfindung wird die Umsetzung zwischen
dem Carbodiimid und dem Amin vorzugsweise in Gegenwart eines inerten
Lösungsmittels, z. B. Diäthyläther oder einem anderen geeigneten
inerten Lösungsmittel, durchgeführt. Die Reaktionsmischung
wird über einen Zeitraum stehengelassen, der für die
Umsetzung erforderlich ist. So kann die Umsetzung innerhalb von
30 min bis 24 h, vorzugsweise bei Raumtemperatur oder auch bei
höheren Temperaturen, z. B. beim Siedepunkt eines Lösungsmittels
mit einem niedrigen Siedepunkt, erfolgen. Die Verbindungen der
allgemeinen Formel I können mit Hilfe verschiedener Methoden
isoliert werden. Beispielsweise können diese Verbindungen in
manchen Fällen während der Umsetzung in kristalliner Form ausfallen,
oder sie können durch Einengen der Reaktionsmischung gewonnen
oder durch Zusatz von z. B. Petroläther oder einem anderen
ähnlichen Lösungsmittel zu der Reaktionsmischung ausgefällt werden.
Ferner kann die Umsetzung auch in Abwesenheit eines Lösungsmittels
bewirkt werden, wobei in diesem Falle die gebildete Verbindung
der Formel I durch Verreiben der Reaktionsmischung, z. B.
mit Diäthyläther oder Petroläther, gewonnen wird.
Die auf diese Weise erhaltenen Verbindungen der allgemeinen
Formel I werden vorzugsweise durch Umkristallisieren aus geeigneten
Lösungsmitteln, wie Cyclohexan, Diäthyläther, Cyclohexanol,
Petroläther, Isopropanol, oder Mischungen von Lösungsmitteln, z. B.
Aceton/Wasser oder Äthanol/Wasser, gereinigt, doch können auch
andere Reinigungsmethoden angewandt werden.
Die meisten Carbodiimide der Formeln II und IIa, die beim
Verfahren gemäß der Erfindung als Ausgangsstoffe verwendet werden
sind bisher unbekannte Verbindungen.
Einige der als Ausgangsmaterialien verwendeten Harnstoffe
und Thioharnstoffe sind aus der Literatur bekannt, und die bisher
nicht bekannten können mit Hilfe von Verfahren gewonnen werden,
die den beschriebenen Verfahren analog sind. In der folgenden
Tabelle ist eine Anzahl von Harnstoffen und Thioharnstoffen durch
die Schmelzpunkte charakterisiert. Diese Verbindungen werden beispielsweise
auf die Weise hergestellt, daß das entsprechende Aminchinolin
oder ein Silylderivat davon mit einer Verbindung der
Formel R₃NCX, in der R₃ und X die oben angeführten Bedeutungen
haben, in einem inerten Lösungsmittel, z. B. Diäthyläther, Dioxan,
Tetrahydrofuran, Benzol, Toluol, Petroläther oder Dimethylformamid,
und bei einer Temperatur von etwa 0°C bis etwa zum
Siedepunkt des verwendeten Lösungsmittels umgesetzt wird. In
manchen Fällen kann die Umsetzung vorteilhaft in Gegenwart von
1 Äquivalent Natriumhydrid durchgeführt werden.
Einige Thioharnstoffe der Formel
in der R₃ und R₄ wie oben definiert sind, sind bekannte Verbindungen;
die nicht bekannten Verbindungen können dadurch erhalten
werden, daß man 1 bis 1,5 Äquivalente eines Amins der Formel
R₃NH₂ mit etwa 1 Äquivalent S-Methyl-heterocyclyldithicarbamat
der Formel R₄NHCSSCH₃ in einem geeigneten Lösungsmittel, z. B.
Diäthyläther, Äthanol, Chloroform, Aceton, Pyridin oder Acetonitril,
bei einer Temperatur von etwa 0°C bis etwa zum Siedepunkt
des verwendeten Lösungsmittels umsetzt. Bezüglich weiterer
Einzelheiten wird auf die Angaben in der folgenden Tabelle IX
verwiesen:
Bei einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens gemäß der
Erfindung wird eine Verbindung der Formel
R₄N=C=NR₃ (VI)
in der R₃ und R₄ die oben angeführten Bedeutungen haben, mit einem
4-Aminochinolinderivat der Formel
in der R₁ und R₂ wie oben definiert ist, oder einem Silylderivat
dieser Verbindung umgesetzt, um die gewünschte Verbindung der
allgemeinen Formel I zu erhalten. Die dabei angewandten Reaktionsbedingungen
sind jenen ähnlich, die im Zusammenhang mit den vorhergehenden
Ausführungsformen beschrieben worden sind.
Die Carbodiimide der allgemeinen Formel VI werden auf analoge
Weise wie die Carbodiimide der allgemeinen Formel II hergestelt.
Die Verbindungen der Formel I können erfindungsgemäß auch
ausgehend von einem reaktionsfähigen Derivat der Ausgangssubstanz
der allgemeinen Formel IV gewonnen werden, z. B. durch Umsetzung
einer Verbindung der Formel
oder
in welchen R₁, R₃ und R₄ die oben angeführten Bedeutungen haben
und Y für Halogen, eine S-Niederalkyl- oder O-Niederalkylgruppe
steht, oder eines Salzes dieser Verbindungen mit einem Amin der
allgemeinen Formel III bzw. IIIa oder einem Silylderivat eines
solchen Amins. Die Umsetzung wird zweckmäßig in Gegenwart eines
inerten Lösungsmittels durchgeführt, und wenn Y für Halogen steht,
wird vorzugsweise eine säurebindendes Mittel, wie ein tertiäres
Amin, zugesetzt und kann, wenn es im Überschuß eingesetzt wird,
als Lösungsmittel wirken.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel VIII und VIIIa sind
entweder bekannte Verbindungen oder können auf analoge Weise wie
die bekannten Verbindungen mit Hilfe aus der Literatur bekannter
Methoden hergestellt werden. Weitere Einzelheiten sind aus der
folgenden Tabelle X zu entnehmen:
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können
die Verbindungen der allgemeinen Formel I durch Umsetzung eines
Aminochinolins der Formel VII, in der R₁ die oben angeführten
Bedeutungen hat, oder eines Silylderivats dieses Aminochinolins
mit einer Verbindung der allgemeinen Formel
in der R₃, R₄ und Y wie oben definiert sind, erhalten werden.
Die Umsetzung wird in an sich bekannter Weise und, wenn Y für
Halogen steht, vorzugsweise in einem inerten Lösungsmittel in Gegenwart
eines säurebindenden Stoffes durchgeführt. Die Verbindungen
der allgemeinen Formel VII sind bekannte Verbindungen. Einige
der Verbindungen der Formel IX sind aus der Literatur bekannt, und
bisher nicht bekannte Verbindungen der allgemeinen Formel IX
können mit Hilfe von Methoden hergestellt werden, die den Methoden,
die zur Gewinnung der bekannten Verbindungen beschrieben worden
sind, analog sind.
In dem Fall, daß die bei den Herstellungsverfahren verwendeten
Zwischenverbindungen reaktive Gruppen als Substituenten enthalten,
die bei den Umsetzungen der oben angegebenen Verfahren
stören könnten, können diese Gruppen, z. B. Amino- oder Hydroxygruppen,
während der Umsetzung in an sich bekannter Weise temporär
geschützt werden.
Im allgemeinen ist es dann, wenn
R₄ der Endverbindungen der allgemeinen Formel I eine reaktionsfähige
Gruppe ist oder eine solche als Substituenten enthält, vorzuziehen,
eine der vorhin dargelegten Methoden anzuwenden, bei
welchen R₄ in der letzten Stufe eingeführt
wird.
Wenn Salze der Verbindungen der Formel I gewünscht werden,
können diese durch einfache Neutralisation der Verbindung mit der
in Frage stehenden Säure in einem geeigneten Reaktionsmedium, das
die Umsetzung erleichtert und aus dem das Salz ausfallen kann oder
erforderlichenfalls durch Zusatz einer geeigneten Komponente,
welche die Löslichkeit des gewünschten Salzes vermindert, ausgefällt
werden kann, erhalten werden, oder das Salz kann durch Eindampfen
der Reaktionsmischung isoliert werden.
Die Salze können in machen Fällen auch direkt durch Umsetzung
des entsprechenden Aminsalzes mit dem Carbodiimid erhalten werden.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform kann ein vorher hergestelltes
Salz einer Verbindung der Formel I mit der betreffenden
Säure umgesetzt werden, oder das gewünschte Salz einer Verbindung
der Formel I kann durch doppelte Umsetzung eines vorher hergestellten
Salzes der Verbindung der Formel I mit einem anderen Salz,
welches das gewünschte Anion enthält, oder einer Säure gewonnen
werden.
In Abhängigkeit von den Mengenverhältnissen der an der Salzbildung
beteiligten Stoffe werden Mono- oder Disalze erhalten.
Die wasserlöslichen Salze der Verbindungen der allgemeinen
Formel I sind als Wirkstoffe in den erfindungsgemäßen Mischungen
vorzuziehen. Andererseits kann es jedoch für therapeutische Zwecke,
bei denen eine besondere Resorptionsgeschwindigkeit des Wirkstoffes
erforderlich ist, vorteilhaft sein, schwer wasserlösliche Salze
mit geeigneten nicht-toxischen Säuren oder die freie Base von
Verbindungen der Formel I, die normalerweise in Wasser nur schwer
löslich sind, zu verwenden.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der
Schaffung von pharmazeutischen Mitteln, die z. B. für die Behandlung
von Patienten brauchbar sind.
Demnach enthalten die Mittel gemäß der Erfindung als
aktive Komponente mindestens einen Stoff aus der Gruppe bestehend
aus Verbindungen der Formel I und deren Salzen mit nicht-toxischen
pharmazeutisch annehmbaren Säuren, zusammen mit festen oder flüssigen
pharmazeutischen Trägern und/oder Zusatz- bzw. Hilfsstoffen.
Ein solches Mittel soll mindestens 0,1% der therapeutisch
wirksamen Verbindung enthalten und kann zu verschiedenen pharmazeutischen
Verabreichungsformen, wie Tabletten, Pillen, Drag´es,
Kapseln, Tabletten mit verzögerter Wirkstoffabgabe, Suspensionen,
Salben, Cremen, Lotionen, Suppositorien, Injektionspräparaten,
welche die Verbindungen der Formel I oder deren nicht-toxische
Salze, Komplexe oder Acylderivate, gemischt mit Trägern und/oder
Zusatzstoffen, enthalten, verarbeitet werden.
Zur Herstellung von Mitteln, mit einem Gehalt an den gegenständlichen
Verbindungen können pharmazeutische, organische oder
anorganische, feste oder flüssige Träger und/oder Zusatzstoffe,
die für eine orale, enterale, parenterale oder topische Verabreichung
geeignet sind, verwendet werden. Gelatine, Lactose, Stärke
Magnesiumstearat, Talk, pflanzliche und tierische Fette und Öle,
Gummen, Polyalkylenglycol, Puffer oder andere bekannte Trägerstoffe
und/oder Streckungsmittel bzw. Zusatzstoffe für Medikamente
sind samit und sonders für diesen Zweck geeignet.
In der Humantherapie können die erfindungsgemäßen Verbindungen
und deren Salze (Erwachsenen) in Dosiseinheiten, die nicht
weniger als 10 mg bis zu 1000 mg, vorzugsweise 25 bis 500 mg, berechnet
als freie Basen der Formel I, zusammen mit einem pharmazeutisch
abnehmbaren, nicht-toxischen Träger enthalten, verabreicht
werden.
Unter der Bezeichnung "Dosiseinheit" ist eine einheitliche,
d. h. eine einzige, Dosis zu verstehen, die einem Patienten verabreicht
und leicht gehandhabt und verpackt werden kann, wobei sie
als physikalisch stabile Einheitsdosis vorliegt, die entweder den
Wirkstoff als solchen oder eine Mischung dieses Wirkstoffes mit
festen oder flüssigen pharmazeutischen Streckungsmitteln oder
Trägern enthält.
In Form von Dosiseinheiten können die Verbindungen einmal
oder mehrmals täglich in geeigneten Intervallen, jedoch immer in
Abhängigkeit vom Zustand des Patienten und in Übereinstimmung mit
der Anordnung des Arztes, verabreicht werden.
Eine angemessene tägliche Dosis der Verbindungen der allgemeinen
Formel I oder deren Salzen liegt in dem Bereich von 1 mg/kg
bis 30 mg/kg Körpergewicht pro Tag.
Für eine parenterale Anwendung, z. B. in Form von Injektionen,
werden die erfindungsgemäßen Verbindungen beispielsweise in einer
wässerigen Lösung oder Suspension in Form einer Dosiereinheit mit
einem Gehalt von 0,1 bis 1 g der Verbindung, berechnet als freie
Base, die unmittelbar vor der Verwendung aufgelöst oder suspendiert
werden soll, oder gebrauchsfertig zusammen mit einem pharmazeutisch
annehmbaren Trägermitteln verabreicht.
Für eine kontinuierliche Therapie können Tabletten oder
Kapseln auf Grund ihrer langandauernden Wirkung, die erhalten
wird, wenn das Mittel oral verabreicht wird, die geeignete Form
der pharmazeutischen Zubereitung darstellen, oder es können auch
Formulierungen mit verzögerter Wirkstoffabgabe die langandauernde
Wirkung der Verbindungen der allgemeinen Formel I unterstützen.
Die Erfindung wird an Hand der folgenden Beispiele
näher erläutert.
Eine Mischung von 283 g N-Cyclohexyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-
harnstoff, 75 ml Triäthylamin, 50 ml Tetrachlorkohlenstoff, 150 g
Triphenylphosphin und 1 l trockenem Methylenchlorid wurde unter
Rühren 2 h lang zum Rückfluß erhitzt. Dann wurde die Mischung
unter vermindertem Druck eingeengt und der Rückstand mit 4 Portionen
siedendem Petroläther (Kp. unter 50°C, 2 l) extrahiert.
Die vereinigten Auszüge wurden im Vakuum eingedampft, wobei
das rohe Carbodiimid in hoher Ausbeute erhalten wurde.
IR-Spektrum (CHCl₃): Starke Absorptionsbande bei 2140 cm-1 (N=C=N).
73 g 2-Aminothiazol wurden zu 209 g rohem N-Cyclohexyl-N′-
4-(2-methylchinolyl)-carbodiimid zugesetzt, und die Mischung wurde
auf einem Wasserbad 1 h lang erhitzt und dann auf Raumtemperatur
abkühlen gelassen.
Hierauf wurde die Mischung mit 400 ml Äthylacetat verrieben.
Der kristalline Niederschlag wurde abgetrennt und hatte nach Umkristallisieren
aus 1-Propanol einen Fp. von 194-195°C.
Eine Lösung der freien Base in Äthanol wurde durch Behandlung
mit einer äquivalenten Menge einer Lösung von 1 Mol Chlorwasserstoff
in Äthanol in das Hydrochlorid übergeführt. Das Monohydrochlorid
hatte einen Fp. von 236-237°C.
Das Dihydrochlorid wurde unter Verwendung eines Überschusses
von Chlorwasserstoff in Äthanol erhalten. Fp. 234-235°C.
NMR-Spektrum der Titelverbindung (10% Gew./Vol. CDCl₃):
NMR-Spektrum der Titelverbindung (10% Gew./Vol. CDCl₃):
In diesem Beispiel und auch in den folgenden Beispielen sind
die chemischen Verschiebungen als ppm-δ-Werte mit TMS (0 ppm)
als innerer Standard angegeben. Die Kupplungskonstanten (J) sind
in Hz angegeben.
Bei Anwendung des in Beispiel 1 beschriebenen
Verfahrens, wobei jedoch 2-Aminothiazol durch andere Amine der
Formel R₄NH₂, in der R₄ die in der nachstehenden Tabelle B angeführten
Bedeutungen hat, ersetzt wurde, wurden die entsprechenden
Guanidinderivate, die in Tabelle XI erwähnt sind, erhalten.
2,8 g rohes tert.Butyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-carbodiimid
wurden mit 1,0 g 2-Aminothiazol versetzt. Die Mischung wurde auf
einem Wasserbad 15 min lang erhitzt und dann auf Raumtemperatur
abkühlen lassen. Nach 12 h wurde die Mischung mit 25 ml Diäthyläther
verrieben. Der gebildete kristalline Niederschlag wurde abgetrennt;
er war analytisch rein und hatte eine Fp. von 194-196°C.
NMR-Spektrum (10% Gew./Vol. (CD₃)₂SO):
NMR-Spektrum (10% Gew./Vol. (CD₃)₂SO):
Wenn die in Beispiel 10 beschriebene Arbeitsweise
angewandt, jedoch 2-Aminothiazol durch andere Amine der
Formel R₄NH₂, in der R₄ die in Tabelle XI angegebene Bedeutung
hat, ersetzt wurde, wurden die entsprechenden Guanidinderivate
erhalten, wie dies aus der folgenden Tabelle XII zu ersehen ist.
Die Titelverbindung wurde mit Hilfe des Verfahrens gemäß
Beispiel 1, jedoch unter Verwendung von N-4-(2-Methylchinolyl)-
N′-tert.pentylcarbodiimid an Stelle von N-Cyclohexyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-
carbodiimid, hergestellt. Fp. 164-165°C (nach Umkristallisieren
aus Äthylacetat).
NMR-Spektrum: 10% Gew./Vol. in 1 : 7-DCl : D₂O).
NMR-Spektrum: 10% Gew./Vol. in 1 : 7-DCl : D₂O).
Bei Anwendung des Verfahrens von Beispiel 10, wobei jedoch
N-tert.Butyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-carbodiimid durch N-tert.
Butyl-N′-2-thiazolylcarbodiimid und 2-Aminothiazol durch 4-Amino-
2-methylchinolin ersetzt wurde, wurde die Titelverbindung erhalten,
die sich mit der gemäß Beispiel 10 hergestellten Verbindung
als identisch erwies.
Wenn die in Beispiel 31 dargelegte Arbeitsweise angewandt
und gleichzeitig N-tert.Butyl-N′-2-thiazolylcarbodiimid durch
N-2-Thiazolyl-N′-(1,1,3,3-tetramethyl-n-butyl)-carbodiimid ersetzt
wurde, wurde die Titelverbindung mit Fp. 173-175°C (nach Umkristallisieren
aus Diäthyläther) gewonnen.
NMR-Spektrum (10% Gew./Vol. CDCl₃):
NMR-Spektrum (10% Gew./Vol. CDCl₃):
Unter Anwendung des Verfahrens von Beispiel 1,
wobei jedoch N-Cyclohexyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-carbodiimid
durch das entsprechende Carbodiimid der Formel II (in der R₁ 2-CH₃
darstellt und R₃ auf die in der folgenden
Tabelle XII angeführte Weise definiert ist) ersetzt wurde, wurden
die entsprechenden Guanidinderivate erhalten, wie dies aus der
folgenden Tabelle XIII zu entnehmen ist:
Gemäß dem Verfahren von Beispiel 1 unter
Ersatz von N-Cyclohexyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-carbodiimid durch
die entsprechenden Carbodiimide der Formel II, wobei R₁
die in der folgenden Tabelle XIV angeführten Bedeutungen hat,
wurden die entsprechenden Guanidinderivate erhalten, wie aus der
folgenden Tabelle XIV zu entnehmen ist:
Unter Anwendung des Verfahrens von Beispiel
19 und unter Ersatz von 4-Amino-2-methylchinolin durch Amine der
Formel VII, in welcher R₁ gemäß der folgenden Tabelle definiert
ist, wurden die in dieser Tabelle XV angegebenen entsprechenden
Guanidinderivate erhalten.
Es wurde nach dem Verfahren von Beispiel 10
gearbeitet, dabei jedoch N-tert.Butyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-
carbodiimid durch Carbodiimide der Formel II ersetzt, in der R₁,
R₂ und R₃ die in der nachstehenden Tabelle XVI angegebenen Bedeutungen
haben. Dabei wurden die entsprechenden Guanidinderivate gewonnen,
wie aus der folgenden Tabelle XVI zu entnehmen ist.
Eine Lösung von 5,4 g N-Cyclohexyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-
carbodiimid in 10 ml Toluol und 2,5 ml Äthanthiol wurde auf einem
Wasserbad 16 h erhitzt und dann auf Raumtemperatur abkühlen
gelassen. Hierauf wurde die Mischung mit Diäthyläther verrieben
und der kristalline Niederschlag abgetrennt. Fp. 134-136°C.
330 mg N-Cyclohexyl-N′-4-(2-methylchinolyl)-S-äthylisothioharnstoff
wurden mit 100 mg 2-Aminothiazol in 2,0 ml Toluol zum
Rückfluß erhitzt. Nach Erhitzen zum Rückfluß über einen Zeitraum
von 150 h wurde die Lösung unter vermindertem Druck zur Trockene
eingedampft und der Rückstand mit Diäthyläther verrieben. Die
Titelverbindung wurde mit Fp. 190-191°C erhalten.
0,76 ml Methyljodid wurden tropfenweise im Verlauf von
5 min einer zum Rückfluß erhitzten Lösung von 2,2 g N-tert.Butyl-
N′-thiazolylthioharnstoff in 10 ml Methanol zugesetzt. Nach Rückflußerhitzung
über einen Zeitraum von 1 h wurde die Lösung unter
vermindertem Druck zur Trockene eingedampft. Der erhaltene rohe,
feste Stoff wurde mit Diäthyläther verrieben und ergab die analytisch
reine Verbindung mit Fp. 167-169°C.
Die in Stufe A gemäß diesem Beispiel erhaltene Verbindung
wurde mit 4-Amino-2-methylchinolin umgesetzt und lieferte die gewünschte
Verbindung mit Fp. 192-194°C.
Herstellung von 1000 Tabletten, von welchen jede
250 mg SR-1368.HCl enthielt:
Bestandteile:
SR-1368.HCl (I)250 g Maisstärke (I) 42 g Lactose (I) 20 g Methylcellulose (I) 5 g Magnesiumstearat 3 g Siliciumdioxid 2 g
SR-1368.HCl (I)250 g Maisstärke (I) 42 g Lactose (I) 20 g Methylcellulose (I) 5 g Magnesiumstearat 3 g Siliciumdioxid 2 g
Die Komponenten I wurden granuliert, das Granulat zerkleinert
und mit Magnesiumstearat und Siliciumdioxid vermischt. Die Mischung
wurde zu Tabletten verpreßt, wobei 1000 Tabletten erhalten
wurden, von welchen jede 250 mg SR-1368.HCl enthielt.
Herstellung von 1000 Kapseln, von welchen jede
250 mg SR-1368.HCl enthielt:
Bestandteile:
SR-1368.HCl (I)250 g Maisstärke (I)150 g Lactose (I) 50 g Methylcellulose (I) 5 g Magnesiumstearat 6 g
SR-1368.HCl (I)250 g Maisstärke (I)150 g Lactose (I) 50 g Methylcellulose (I) 5 g Magnesiumstearat 6 g
Die Komponenten I wurden granuliert, das Granulat zerkleinert
und mit Magnesiumstearat vermischt. Das Granulat wurde unter Verwendung
einer halbautomatischen Kapselfüllmaschine, die durch
einen Vibrator geschüttelt wurde, in Gelatinekapseln eingefüllt.
Jede Kapsel enthielt 250 mg SR-1368.HCl.
Herstellung einer Salbe mit einem Gehalt von 5%
SR-1368.HCl.
Bestandteile:
SR-1368.HCl 50 g Tween 60 (I) 60 g Glycerin (I)105 g Wasser (I)420 g Cetylalkohol (II)105 g Weißes Petrolatum (II) 60 g Paraffinöl (II)105 g Butylhydroxyanisol (II) 0,038 g Tween 80 (III) 0,285 g Silicon-Antischaummittel (III) 0,075 g Kaliumsorbat (III) 2 g Wasser (III) 93 g
SR-1368.HCl 50 g Tween 60 (I) 60 g Glycerin (I)105 g Wasser (I)420 g Cetylalkohol (II)105 g Weißes Petrolatum (II) 60 g Paraffinöl (II)105 g Butylhydroxyanisol (II) 0,038 g Tween 80 (III) 0,285 g Silicon-Antischaummittel (III) 0,075 g Kaliumsorbat (III) 2 g Wasser (III) 93 g
Es wurde durch Erhitzen der Komponenten eine Lösung von I
hergestellt. Die Komponenten von II wurden auf einem Wasserbad
bei einer Temperatur von 70 bis 80°C miteinander geschmolzen.
Die Mischungen I und II wurden bei 65°C miteinander vermischt,
und die erhaltene Mischung wurde unter Rühren bis auf
Raumtemperatur abkühlen gelassen. Dann wurde eine Lösung von III
zugesetzt. Die Verbindung SR-1368.HCl wurde durch einen Sieb mit
einer lichten Maschenweite von 0,3 mm gesiebt und stufenweise
mit der Salbengrundlage verrieben.
Claims (10)
1. N-4-Chinolyl-guanidine der allgemeinen Formel
in der R₁ eine C₁-C₆-Alkyl-, C₁-C₆-Alkoxy- oder Hydroxygruppe oder
eine Trifluormethylgruppe darstellt, R₃ für eine tertiäre
C₄-C₁₂-Alkyl- oder eine C₃-C₈-Cycloalkylgruppe, die durch
Methyl oder Äthyl mono- oder disubstituiert sein kann, oder
für eine Phenylgruppe steht und R₄ einen gegebenenfalls
durch eine C₁-C₃-Alkyl-, oder C₁-C₃-Alkoxycarbonylgruppe substituierten
Thiazolyl-, Isothiazolyl-, Thiadiazolyl-, Thienyl- oder Benzothiazolylrest
bedeutet, sowie die unter Formel I fallenden beiden Einzelverbindungen N-Cyclohexyl-
N′′-4-(2-methylchinolyl)-N′-2-(4,5-dimethylthiazolyl)-guanidin und N-tert.-Butyl-
N′′-4-(2-methylchinolyl)-N′-2-(4,5-dimethylthiazolyl)-guanidin und deren pharmazeutisch
annehmbare nicht-toxische Salze.
2. Verbindung nach Anspruch 1, in der R₁ Methyl, R₃
eine tert. Butyl-, tert. Pentyl-, Cyclohexyl- oder Phenylgruppe
darstellt und R₄ für eine 2-Thiazolyl-, 2-(4-Methylthiazolyl)-
oder 2-(5-Methyl-1,3,4-thiadiazolyl)-gruppe steht,
und deren pharmazeutisch annehmbare, nicht toxische Salze.
3. N-Cyclohexyl-N′′-4-(2-methylchinolyl)-N′-2-thiazolylguanidin
und dessen pharmazeutisch annehmbare, nicht toxische
Salze.
4. N-tert. Butyl-N′′-4-(2-methylchinolyl)-N′-2-thiazolylguanidin
und dessen pharmazeutisch annehmbare, nicht-toxische
Salze.
5. N′′-4-(2-Methylchinolyl)-N-tert.pentyl-N′-2-thiazolylguanidin
und dessen pharmazeutisch annehmbare, nicht-toxische
Salze.
6. N-tert.Butyl-N′′-4-(2-methylchinolyl)-N′-2-(4-methylthiazolyl)-
guanidin und dessen pharmazeutisch annehmbare,
nicht-toxische Salze.
7. N′′-4-(2-Methylchinolyl)-N-phenyl-N′2-thiazolylguanidin
und dessen pharmazeutisch annehmbare, nicht-toxische Salze.
8. N-Cycloheptyl-N′′-4-(2-methylchinolyl)-N′-2-thiazolylguanidin
und dessen pharmazeutisch annehmbare, nicht-toxische
Salze.
9. Verfahren zur Herstellung einer Verbindung der Formel I
gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß man jeweils in an sich bekannter Weise
- a) eine Verbindung der allgemeinen Formel in der R₁ und R₃ die oben angeführten Bedeutungen haben, mit einem Amin der FormelR₄NH₂ (III)in der R₄ wie oben definiert ist, oder einem Silylderivat davon, das imstande ist, mit der Verbindung der Formel II unter Bildung der gewünschten Verbindung der Formel I zu reagieren, umsetzt, oder
- b) eine Verbindung der Formel in der R₁ und R₄ die oben angeführten Bedeutungen haben, mit einem Amin der FormelR₃NH₂ (IIIa)in der R₃ wie oben definiert ist, oder einem Silylderivat dieses Amins, das imstande ist, mit der Verbindung der Formel IIa unter Bildung der gewünschten Verbindung der Formel I zu reagieren, umsetzt, oder
- c) eine Verbindung der Formel R₄N=C=NR₃ (IV)in der R₃ und R₄ die Bedeutungen haben, die oben angegeben sind, mit einem 4-Aminochinolinderivat der allgemeinen Formel oder einem Silylderivat davon, wobei R₁ wie oben definiert ist, umsetzt, oder
- d) einer Verbindung der allgemeinen Formel oder oder ein Salz davon, wobei R₁, R₃ und R₄ wie oben definiert sind und Y für Halogen, eine S-Niederalkyl- oder O-Niederalkylgruppe steht, mit einem Amin der oben angeführten Formel III bzw. IIIa oder einem Silylderivat davon, zweckmäßig in Gegenwart eines inerten Lösungsmittels, und, wenn Y Halogen darstellt, vorzugsweise in Gegenwart eines säurebindenden Mittels, wie einem tertiären Amin, das bei Verwendung im Überschuß auch als Lösungsmittel wirkt, umsetzt, oder
- e) ein Aminochinolin der oben angeführten Formel VII, in der R₁ wie oben definiert ist, oder ein Silylderivat dieser Verbindung mit einer Verbindung der allgemeinen Formel in der R₃, R₄ und Y die oben erwähnten Bedeutungen haben, zur Bildung der gewünschten Verbindung der Formel I umsetzt, und zwar, wenn Y für Halogen steht, vorzugsweise in einem inerten Lösungsmittel in Gegenwart eines säurebindenden Mittels, und daß man die Verbindung der Formel I als solche oder in Form eines ihrer Salze gewinnt.
10. Pharmazeutisches Mittel, enthaltend eine Verbindung
gemäß Anspruch 1 bis 8.
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