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DE2847006C2 - Äußere Spannvorrichtung für chirurgische Zwecke - Google Patents

Äußere Spannvorrichtung für chirurgische Zwecke

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Publication number
DE2847006C2
DE2847006C2 DE19782847006 DE2847006A DE2847006C2 DE 2847006 C2 DE2847006 C2 DE 2847006C2 DE 19782847006 DE19782847006 DE 19782847006 DE 2847006 A DE2847006 A DE 2847006A DE 2847006 C2 DE2847006 C2 DE 2847006C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
joint
longitudinal
bone
clamping device
bore
Prior art date
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Expired
Application number
DE19782847006
Other languages
English (en)
Other versions
DE2847006B1 (de
Inventor
Albert 3401 Ebergoetzen Heise
Thomas Dr.Med. 8700 Wuerzburg Stuhler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aesculap AG
Original Assignee
Aesculap Werke AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Aesculap Werke AG filed Critical Aesculap Werke AG
Priority to DE19782847006 priority Critical patent/DE2847006C2/de
Priority to FR7926013A priority patent/FR2439581B1/fr
Priority to GB7936852A priority patent/GB2033758B/en
Priority to CH953479A priority patent/CH640404A5/de
Publication of DE2847006B1 publication Critical patent/DE2847006B1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2847006C2 publication Critical patent/DE2847006C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

30
35
50 Seitenfläche (33) senkrechte Mittelachse (37) zentralsymmetrisch, vorzugsweise rund oder quadratisch, ausgebildet ist und die Querbohrung (38, 39) konzentrisch zur Mittelachse angeordnet ist
10. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Schraube (32) eine Kopfschraube, vorzugsweise mit einem Innenmehrkantkopf, vorgesehen ist.
11. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß beide Längsbohrungen (35,36) sich in gleichen Abständen von der Querbohrung (38,39) befinden.
15
65 Die Erfindung geht aus von einer äußeren Spannvorrichtung für chirurgische Zwecke gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die zu diesem Zweck verwendeten Knochennägel sind auch unter der Bezeichnung »Steinmann-Nägel« bekannt und dienen dazu, in Querbohrungen eines Knochen oder Knochenfragmentes eingeführt zu werden. Die Knochenschrauben, die auch als »Schanz1-sche Schrauben« bekannt sind, haben in der Regel den gleichen Durchmesser wie die Knochennagel und sind an einem Ende mit einem Gewinde versehen, mittels dessen sie in einen Knochen oder ein Knochenfragment eingeschraubt werden können. Die Durchmesser der Knochennagel und -schrauben sind !deiner als die Durchmesser der Verbindungsstangen.
Unter dem Zusammenhalten von Knochen oder Knochenteilen wird hierbei ganz allgemein sowohl das Fixieren als auch das Komprimieren und Distrahieren von Knochenfragmenten, das Fixieren von Knochen zum Versteifen von Gelenken und das Fixieren, Komprimieren und Distrahieren von Osteotomien verstanden. Die äußeren Spannvorrichtungen werden vor allem dann angewendet, wenn eine optimale Pflegemöglichkeit der Weichttile beim Reponieren von Knochenfragmenten erforderlich ist, z.B. v/enn bei einem Unfall nicht nur ein Knochen gebrochen, sondern auch die diesen umgebenden Weichteile stark verletzt sind, so daß sie nicht in Gips gelegt werden dürfen. Ein weiteres bevorzugtes Anwendungsgebiet ist die Umstellung bei Osteotomien.
Da diese äußeren Spannvorrichtungen verschiedensten Verhältnissen angepaßt werden müssen, müssen die Gelenke eine sehr vielseitige Verbindung der Stäbe zulassen. Dadurch ergibt sich eine sehr komplizierte Bauweise dieser Gelenke, durch die auch ihre Herstellung verhältnismäßig teuer ist Durch den komplizierten Aufbau ihrer Gelenke sind die bekannten Spannvorrichtungen auch für den Operateur außerordentlich kompliziert zu handhaben, insbesondere da durch den komplizierten Aufbau alle Möglichkeiten des Zusammenbaues der Spannvorrichtung nicht schnell überschaubar sind.
Durch die FR-PS 7 89 882 ist eine Spannvorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, bei der nur die Längsachse der Längsbohrung für eine Verbindungsstange in einem Abstand von der ebenen Außenfläche angeordnet ist, die nur wenig kleiner ist als der Bohrungsradius.
Die Längsbohrungen für die übrigen Stäbe und die Knochenschrauben sind als im Querschnitt halbkreisförmige Rillen ausgebildet, so daß zum Festklemmen eines dieser Stäbe immer zwei Gelerikglieder erforderlich
sind, die so angeordnet werden müssen, daß sich die halbkreisförmigen Längsbohrungen decken. Das eine dieser beiden Glieder ist mit dem Schraubbolzen fest verbunden. Die auf den Schraubenbolzen zusammengesteckten Glieder werden dann durch eine auf das andere Ende des Schraubbolzens aufgeschraubte Mutter zusammengehalten. Jedes Gelenk dieser bekannten Spannvorrichtung besteht also aus drei verschieden ausgebildeten Gelenkgliedern und einer Schraubenmutter. Durch ein solches Gelenk kann nur eine Verbindungsstange mit einem Knochennagel oder einer Knochenschraube verbunden werden, wobei die Variationsmöglichkeit dieses Gelenkes nur in der Einstellung eines beliebigen Winkels zwischen den beiden in einander parallelen Ebenen verlaufenden Stäben besteht. Bei der bekannten Spannvorrichtung v/erden also vier verschiedene Einzelteile für ein Gelenk mit einer minimalen Variationsmöglichkeit benötigt. Auch ist es verhältnismäßig umständlich, die vier verschiedenen Einzelteile eines jeden Gelenkes in einer ganz bestimmten Reihenfolge zusammenzuheilen. Die hierzu erforderliche hohe Aufmerksamkeit ist im Operationsbetrieb sehr nachteilig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine äußere Spannvorrichtung zum Zusammenhalten von Knochen oder Knochenteilen zu schaffen, die räumlich allen chirurgischen Möglichkeiten anpaßbar ist und vom Operateur sofort verständlich unkompliziert zu handhaben ist Hierbei geht die Erfindung von dem Gedanken aus, daß dies durch einen möglichst einfachen Aufbau ω der Gelenke erreichbar ist, wodurch gleichzeitig der Fertigungsaufwand und damit die Kosten der Spannvorrichtung verringert werden können.
Diese Aufgabe ist durch die im Patentanspruch 1 genannten Merkmale gelöst Dadurch, daß auch die Längsachsen der Längsbohrungen für die Knochennagel und Schrauben in einem Abstand von den ebenen Außenflächen angeordnet sind, der nur wenig kleiner ist als der Radius dieser Längsbohrungen, wird erreicht, daß zum Festspannen auch dieser Stäbe mit kleineren Durchmessern nur ein Gelenkglied notwendig ist, im Gegensatz zu der Spannvorrichtung nach der FR-PS, bei der zum Festspannen der Stäbe mit kleineren Durchmessern zwei Gelenkglieder notwendig sind. Dadurch, daß für jedes Gelenk ein Gelenkglied « vorhanden ist, bei dem die Querbohrung mit einem Innengewinde für das Gewinde der Schraube versehen ist wild erreicht daß man zum Festspannen der Schraube keine Schraubenmutter benötigt die einen leicht verlierbaren Teil der bekannten Spannvorrichtung bildet. Die Erfindung ermöglicht es also, ein Gelenk mit der gleichen Variationsmöglichkeit wie das bekannte Gelenk nach der FR-PS nur aus zwei Gliedern und einer Schraube herzustellen, wodurch die Übersichtlichkeit der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung verbessert wird.
Die einfache und übersichtliche Grundkonzeption der Erfindung schafft die Grundlage für eine sehr vorteilhafte weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung. Durch die Ausbildung der einzelnen Gelenkglieder nach Patentanspruch 7 als Scheiben mit zwei einander parallelen ebenen Seitenflächen kann man bei Verweildung von Schrauben verschiedener Länge Gelenkis mit beliebig vielen Gelenkgliedern zusammensetzen, da die Rückseite einer solchen Scheibe Sn Zusammenwirkung mit der mit Längsbohrungen versehenen Siehe des benachbarten Gliedes zum Festspannen vort einer oder mehreren Stäben verwendbar ist Die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten sind infolge der im übrigen möglichen gleichen Aasbildung der Gelenkglieder außerordentlich übersichtlich und damit sofort verständlich und unkompliziert
Die Schraube kann hierbei, wie bei der durch die FR-PS 7 89 882 bekannten Ausführung, mit einem Gelenkglied als Schraubenkopf fest verbunden sein. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, eine gewöhnliche Kopfschraube, vorzugsweise mit einem Innen-Mehrkant-Kopf, zu verwenden, da hierbei für die erfindungsgemäße Spannvorrichtung gewöhnliche Schraubbolzen mit verschiedenen, den jeweiligen Verhältnissen angepaßten Längen verwendbar sind.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich dadurch, daß man nur durch Wahl eines geeignet langen Schraubbolzens jedes Gelenkglied innerhalb eines Gelenkes auch als Abstandhalter zwischen zwei zum Festklemmen von Stäben verwendeten Gelenkgliedern verwenden kann, so daß sich Dadurch die Möglichkeit erpibt, innerhalb ein und desselben Gelenkes die Stäbe zueinander nicht nur parallel zu der zur Kopfschraube senkrechten Ebene gegeneinander axial zu verschieben und im Winkel zueinander zu verstellen, sondern auch in Richtung der Kopfschraubenachse gegeneinander zu versetzen, je nachden., ob zwischen die beiden Gliedpr, die die Stäbe festklemmen, ein oder mehrere Gelenkglieder eingefügt werden. Dies ist besonders dann wichtig, wenn durch das Gelenk Knochennägel festgespannt werden sollen, deren Längsachsen in einem größeren Winkel zu der Ebene verlaufen, die durch die Längsverbindungsstäbe an beiden Enden der Knochennägel definiert ist Durch das Merkmal des Patentanspruchs 8 kann dieser Winkel durch z. B. 0,5 mm dicke, scheibenförmige Gelenkglieder fast stufenlos bis zu einem ganz kleinen Winkel verringert werden.
Dadurch, daß nach Patentanspruch 2 in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung in der ebenen Seitenfläche eines jeden Gelenkgliedes zwei Längsbohrungen angeordnet sind, kann eine Längsbohrung für die Aufnahme eines Knochennagels oder einer Knochenschraube und die andere Längsbohrung für die Aufnahme einer Verbindungsstange ausgebildet sein. Das ergibt die Möglichkeit, jedes Gelenkglied zum Festspannen einer Längsverbindungsstange oder eines Knochennagels oder einer Knochenschraube zu verwenden. Man braucht also für die verschiedenen Stangen nicht verschiedene Geler.kglieder. Dies hat den besonderen Vorteil, daß für eine Spannvorrichtung nur zwei Arten von Gelenkgliedern erforderlich sind, die sich nur dadurch voneinander unterscheiden, daß die Innenfläche der Querbohrung der einen ersten Art glatt ist und bei den Gelenkgüedern der zweiten Art mit eirem Innengewinde für das Gewinde der Kopfschraube versehen ist. Dadurch ist die Herstellung solcher Gelenke äußerst einfach, da man hierbei nur Gelenkglieder einer Bauweise benötigt, von denen die Querbohrungen des einen Teils dieser Gelenkglieder mit einem Innengewinde versehen werden müssen.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in der folgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten AUsfüIv.tngsbeispielen im einzelnen erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen äußeren Spannvorrichtung, die die Knochen^ fragmente eines gebrochenen Knochens zusammenhält; F i g. 2 eine Seitenansicht eines Gelenkgliedes;
F i g. 3 und 4 Draufsichten auf die ebene Seitenfläche
des Gelenkgliedes nach F i g. 2, die durch die Längsbohrungen für die Stäbe unterbrochen ist, in der Ausführung der ersten bzw. zweiten Art;
F i g. 5 eine Seitenansicht der Kopfschraube;
Fig.6 und 7 den Fig.2 und 3 entsprechende Darstellungen eines weiteren, als Abstandhaltescheibe dienenden Gelenkgliedes;
F i g. 8 eine in Richtung von zwei Verbindungsstangen gesehene Ansicht einer Zusammensetzung der äußeren Spannvorrichtung, bei der ein Knochennagel einen Winkel mit der durch die Verbindungsstangen definierten Ebene bildet;
Fig.9 eine Draufsicht einer Abwandlung des Gelenkgliedes nach F i g. 7;
Fig. 10 eine Draufsicht eines Gelenkes, das zwei Verbindungsstangen miteinander verbindet;
Fig. 11, 12 und 13 der Fig.2 entsprechende Darstellungen von drei weiteren Ausführungsbeispielen von Gelenkgliedern.
Die in Fig. 1 in zusammengebautem Zustand dargestellte Spannvorrichtung zum Zusammenhalten, nämlich Fixieren, der Fragmente 20, 21 und 22 eines Knochens, weist vier Knochennägel 23 auf, die durch Bohrungen der Fragmente 20, 21 und 22 hindurchgesteckt sind und deren Enden durch Gelenke 24 und 25 mit zwei Verbindungsstangen 26 verbunden sind. Die Knochennagel 23 einerseits und die Verbindungsstangen 26 andererseits liegen in zwei verschiedenen, einander parallelen Ebenen. Außerdem weist die in Fig. 1 dargestellte äußere Spannvorrichtung ein in das Knochenfragment 21 eingeschraubte Knochenschraube 27 auf. deren freies Ende durch ein Gelenk 28 mit den Enden von zwei Knochennägeln 29 verbunden ist, deren andere Enden durch Gelenke 24 mit den Verbindungsstangen 26 verbunden sind.
Die in Fig. I dargestellten Gelenke 24 bestehen aus zwei Geienkgliedern 31a und 316. die in den F i g. 2 bis 4 dargestellt sind, und einer Kopfschraube 32 nach F i g. 5. Die Gelenkglieder 31a und 316 sind bis auf ein im folgenden noch zu beschreibendes Merkmal völlig gleich als quadratische Scheiben ausgebildet, die zwei einander parallele ebene Seitenflächen 33 und 34 und
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einzige Unterschied, durch den sieh die beiden Geleflkglieder 31a Und 316 voneinander Unterscheiden. Die Gelenke 24 und 25 sind nun dadurch gebildet, daß die beiden Gelenkglieder 31a und 316 mit einander ■5 zugekehrten Seitenflächen 33 aneinandergelegt und durch die Schraube 32, die durch die Querbohrüng 38 hindurchgreift und in das Innengewinde der Querbohrung 39 eingeschraubt ist, zusammengehalten werden. Durch Festziehen der Köpfschraübe 32 können die
ίο beiden Gelenkgüeder 31 a und 316mit beliebigem Druck
gegeneinandergedrückt werden. Um möglichst scharfe Kanten zu vermeiden, ist der Kopf 42 der Schraube mit einem Innenmehrfachkant 43 versehen.
Wird nun vor dem Festziehen der Kopfschraube 32 in die Langsbohrung 35 des Gelenkgliedes 31a das eine Ende eines Knochennagels 23 und in die Längsbohrung 36 des Gelenkgliedes 316 eine Verbindungsstange 26 eingesteckt, dann entsteht eines der Gelenke 24 nach Fig. 1, bei dem der Knochennagel 23 und die Verbindungsstange 26 in einem beliebigen Winkel zueinander und bei beliebiger axialer Stellung der beiden Stäbe relativ zum Gelenk durch Festziehen der Kopfschraube 32 fest miteinander verbunden werden können, da durch das Festziehen der Kopfschraube 32 die Stäbe in ihren Längsbohrungen festgeklemmt werden. Löst man die Kopfschraube 32, dann können die beiden Stäbe parallel zu einer zur Mittelachse 37 senkrechten Ebene beliebig gegeneinander verstellt werdeii, ohne daß ein Auseinanderfallen dieser Teile befürchtet werden muß.
Das Gelenk 25 ist aus zwei Geienkgliedern 31a und einem Gelenkglied 316 zusammengebaut. Die beiden Knochennägel 23 stecken hierbei in den Längsbohrungen 35 der beiden Endgelenkglieder 31a und 316 und die Verbindungsstange 26 in der Langsbohrung 36 des zweiten Gelenkgliedes 31a. Hierbei ist dann das in Fig. 1 oberste Gelenkglied 31a mit seiner Seitenfläche 33 der Seitenfläche 34 des zweiten Gelenkgliedes 31a zugekehrt. Durch einfaches Festziehen der Kopfschraube 32 werden hier wiederum alle drei Gelenkglieder 31a und 316 fest aneinandergedrückt, so daß dadurch die in den Längsbohrungen 35 sitzenden Knochennägel 23
aufweisen. Die eine Langsbohrung 35 hat einen Durchmesser, der im wesentlichen dem Außendurchmesser der im Durchmesser gleichen Knochennagel 23 und 29 sowie der Knochenschraube 27 entspricht so daß diese Stäbe leicht in die Bohrung 35 eingesteckt werden können. Die Bohrung 36 weist einen dem Durchmesser der Verbindungsstangen 26 entsprechenden Durchmesser auf. so daß diese leicht in die Langsbohrung 36 eingesteckt werJen können. Die Achsen der beiden Bohrungen 35 und 36 verlaufen parallel und längs der ebenen Außenfläche 33 in einem Abstand von dieser, der bei beiden Bohrungen 35 und 36 um den gleichen Betrag kleiner ist als der jeweilige Radius der entsprechenden Bohrung. Dadurch wird erreicht, daß, wenn man in die Bohrung 35 einen Knochennagel 23 oder 29 oder eine Knochenschraube 27 und in die Langsbohrung 36 eine Verbindungsstange 26 einschiebt, diese Stäbe mit einem Segment um gleiche Beträge über der ebenen Seitenfläche 33 vorstehen. Konzentrisch zu der zu den ebenen Seitenflächen 33 und 34 senkrechten Mittelachse 37 der Gelenkglieder 31a und 316 weisen diese Querbohrungen 38 bzw. 39 für die Kopfschraube 32 auf. Die Innenfläche der Querbohrüng 38 des Gelenkgliedes 316 ist mit einem Innengewinde für das Gewinde 41 der Kopfschraube 32 versehen. Dies ist der
stange 26 fest miteinander verbunden sind. Hierbei ist zu beachten, daß alle drei Stäbe bei diesem Gelenk in verschiedenen, zur Achse der Verbindungsstange 26 parallelen Ebenen liegen. Benutzt man bei diesem Gelenk nur einen Knochennagel 23, dann kann dieser auf zwei verschiedenen Seiten von der Verbindungsstange 26 angeordnet werden. Schiebt man jedoch die Verbindungsstange 26 in das unterste Gelenkglied 31 ft und benutzt nur einen Knochennagel 23, dann ergibt sich die Möglichkeit, die in Richtung der Längsachse der Kopfschraube 32 gemessenen Abstände der miteinander zu verbindenden Stäbe 23 und 26 verschieden auszuwählen. Verwendet man z.B. anstelle von zwei Gelenkgliedern 31a mehr Glieder dieser Art zum Aufbau des Gelenkes, dann kann der Abstand der miteinander zu verbindenden Stäbe in Richtung der Längsachse der Kopfschraube 32 noch weiter variiert werden.
In F i g. 8 ist dargestellt, daß sich durch Verwendung eines mehrgliedrigen, z. B. eines viergliedrigen Gelenkes 44 die Möglichkeit ergibt, z. B. einen Knochennagel 23 in einem Winkel 45 zu der durch die Verbindungsstangen 26 definierten Ebene 46 anzuordnen. Die Abstände der einzelnen Bereiche des Knochennagels 23 von der Ebene 46 nehmen, wie das aus F i g. 8 ersichtlich
ist, mit zunehmendem Abstand von dem zweiten Gelenk 47 zu, so daß durch axiales Verschieben des Gelenkes 44 relativ zum Knochennagel 23 der Abstand vom Gelenk 47 imitier so gewählt werden kann, daß bei einer gewünschten Neigung 45 des Knochennageis 23 ein Gelenk 44 sich immer aus den Gelenkgliedern 31a und 316 zusammenstellen läßt. Die F i g. 8 zeigt gleichzeitig, dät? schon bei Verwendung Von nur zwei Gelenkgliederri 31a und 316 für das Gelenk 44 bei der dort angestellten Anordnung der Knochennagel 23 einen Winkel mit der Ebene 46 bildet. In Fig. 10 ist dargestellt, wie mit einem oben beschriebenen Satz von nur zwei Arten von Gelenkgliedern 31a und 316 ein Stab, insbesondere eine Verbindungsstange 26, durch eine zweite Verbindungsstange 26a in einer beliebigen Richtung verlängert werden kann. Hier steckt die eine Verbindungsstange 26 in der Bohrung 36 eines Gelenkgliedes 31a und die andere Verbindungsstange 26s in der Bohrung 36 eines zwciicr, Gclcnkgücdcs 316. die beide durch die Kopfschraube 32 lösbar zusammengehalten sind.
Um die Verstellmöglichkeit des in Richtung der Längsachse der Kopfschraube 32 gemessenen Abstandes der von einem Gelenk zusammengehaltenen Stäbe noch besser variieren zu können, kann der oben beschriebene Satz von Gelenkgliedern 31a und 316 durch weitere Gelenkglieder 48 ergänzt werden. Ein solches Gelenkglied 48 ist in den Fig.6 und 7 dargestellt. Dieses Gelenkglied besteht lediglich aus einer z. B. 1 mm starken, vorzugsweise runden Scheibe, di ■ in ihrer Mitte eine der Querbohrung 38 des Gelenkgliedes 31a entsprechende Querbohrung 49 aufweist. Dieses Gelenkglied 48 ist lediglich als Abstandscheibe gedacht, um den Abstand zwischen zwei Gelenkgliedern 31 in weiten Grenzen variieren zu können, indem man zwischen die beiden Glieder dem gewünschten Abstand entsprechend viele Gelenkglieder 48 einsetzt. Diese Gelenkglieder 48 bringen jedoch auch einen weiteren Vorteil. Bei einem Gelenk 24 liegen im festgezogenen Zustand die in den verschiedenen Gliedern sitzenden Stäbe, wenn sie in einem Winkel zueinander angeordnet sind, nur mit einem Punkt aufeinander, was dazu führen kann, daß bei längerem Gebrauch die Oberfläche der Stäbe nicht mehr ganz glatt bleibt. Auch wird dadurch nicht die volle Klemmwirkung erzielt. Fügt man aber immer zwischen zwei Gelenkglieder 31a und 316, die ein Gelenk bilden, ein Gelenkglied 48 ein, dann liegt der aus der Seitenfläche 33 vorstehende Teil des Stabes des benachbarten Gelenkgliedes 31a oder 316 mit seinem ganzen, sich mit dem Gelenkglied 48 an, so daß dadurch eine bessere Klemmwirkung erzielt und der Stab geschont wird. Ein so ausgebildetes Gelenk 47 ist in F ig. 8 dargestellt.
In F ϊ g. 9 ist ein weiteres als Abstandhalter dienendes Gelenkglied 51 dargestellt, das im wesentlichen genau so ausgebildet ist wie das Gelenkglied 48, nur daß es eine so große Dicke aufweist, daß die zentrale Querbohfüng 52 mit einem Gewinde für die Kopfschfaube 32 versehen werden kann. Ein solches Gelenkglied 51 eröffnet die Möglichkeit, für die Spannvorrichtung einen anderen äußerst einfachen und nur aus zwei verschiedenen Gelenkgliedern bestehenden Satz von Gelenkgliedeffi vorzusehen. Mit dem Gelenkglied 51 kann man mit dem Gelenkglied 31a
ίο jedes beliebige Gelenk zusammenstellen, wobei dann allerdings die Gelenkglieder 31 ä, wie schon vorher beschrieben, auch als Abstandhalterscheiben dienen müssen. Da in einem solchen Fall die Seitenflächen 33 immer entweder an der Seitenfläche des Gliedes 51 oder an den Seitenflächen 34 eines Gliedes 31a anliegen können, werden hier zur Erzielung der besseren Klemmwirkung keine Glieder 48 oder durch Gelenkglieder 51 mit einer Querbohrung 49 ohne Gewinde
Die Gelenkglieder der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele von verschiedenen Gelenkgliedersätzen zum Aufbau einer äußeren Spannvorrichtung können durch Gelenkglieder 53 und 54, wie sie in den F i g. 11 und 12 dargestellt sind, ergänzt oder ersetzt werden.
>> Das Gelenkglied 53 ist genau so ausgebildet wie das Gelenkglied 31a oder 316, nur daß es anstelle von zwei verschiedenen Längsbohrungen 35 und 36 zwei gleiche Längsbohrungen 35 für die Knochennägel und Knochenschrauben aufweist. Dementsprechend weist das
3d Gelenkglied 54 zwei Längsbohrungen 36 für die Verbindungsstange 26 auf. Die Gelenkglieder 53 und 54 vervielfältigen die Möglichkeiten für die Anordnung der Stäbe.
Daß die Erfindung auch mit ganz anders geformten
J5 Gelenkgliedern die Ausbildung einfacher Gelenke ermöglicht, ist dem in Fig. 13 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Gelenkes 55 zu entnehmen, das aus einem Gelenkglied 56 und einem Gelenkglied 57 besteht, die beide durch eine in Fig. 13 nicht dargestellte Kopfschraube 32 zusammengehalten sind. Beide Gelenkglieder 56 und 57 weisen nur eine ebene Seitenfläche 33 auf, wobei der Seitenfläche 33 des Gelenkgliedes 56 eine Längsbohrung 36 für die Verbindungsstangen und der Seitenfläche 33 des Gelenkgliedes 57 eine Längsbohrung 35 für einen knochennagel oder eine Knochenschraube zugeordnet sind. Außerdem weist das Gelenkglied 56 eine glatte Querbohrung 38 und das Gelenkglied 57 eine Gewindequerbohrung 39 auf. Sieht man für jedes der Gelenkglieder 56 und 57 zwei Arten vor, nämlich eine mit einer glatten Querbohrung und eine mit einer Gewindequerbohrung, dann ist es mit einem solchen Satz mit vier verschiedenen Gelenkgliedern möglich, jeweils zwei beliebige Stäbe in beliebiger Weise miteinander zu verbinden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

20 Patentansprüche:
1. Äußere Spannvorrichtung für chirurgische Zwecke zum Zusammenhalten von Knochen oder Knochenteilen mit Stäben, die als Knochennägel, Knochenschrauben und Verbindungsstangen ausgebildet und von Gelenken zusammengehalten sind, bei denen Gelenkglieder mit einander zugekehrten, ebenen Außenflächen aneinanderliegen und durch einen in Querbohrungen eingreifenden Schraubbolzen zusammengehalten sind und für die Stäbe Längsbohrungen aufweisen, die parallel zu den ebenen Außenflächen verlaufen und sich mit diesen schneiden, wobei die Längsachse der Längsbohrung für eine Verbindungsstange in einem Abstand von der ebenen Außenfläche angeordnet ist, die nur wenig kleiner ist als der Bohrungsradius, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Längsachsen der Längsbohrungen (35) für die Knochennägel (23, 29) und -schrauben (27) in einem Abstand von den ebenen Außenflächen (33) angeordnet sind, der nur wenig kleiner ist als der Radius dieser Längsbohrung, und daß für jedes Gelenk ein Gelenkglied (3Ib) vorhanden ist, bei dem die Querbohrung (39) mit einem Innengewinde für das Gewinde (41) der Schraube versehen ist
2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der ebenen Seitenfläche (33) zwei einander parallele Längsbohrungen (35, 36) angeordnet sind, die sich auf verschiedenen Seiten der Querbohrung (38,39) befinden.
3. Spann ν«· -richtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens bei einem Teil der Gelenkglieder (31a, 31b) eine Längsbohrung (35) für die Aufnahme eines Knoclvennasels (23, 29) oder einer Knochenschraube (27) una die andere Längsbohrung (36) für die Aufnahme einer Verbindungsstange (26) ausgebildet ist.
4. Spannvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände der Achsen ^0 beider Längsbohrungen (35, 36) von der ebenen Seitenfläche (33) um den gleichen Betrag kleiner sind als ihre Radien.
5. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Teil der Gelenkglieder (53) beide Längsbohrungen (36) zur Aufnahme von Knochennägel (23, 29) ausgebildet sind.
b. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Teil der Gelenkglieder (54) beide Längsbohrungen (36) zur Aufnahme von Verbindungsstangen (26) ausgebildet sind.
7. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6. dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein " Teil der Gelenkglieder (31a, 31f>. 53, 54) als Scheiben mit zwei einander parallelen ebenen Seitenflächen (33 und 34) ausgebildet ist.
8. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß Gelenkglieder b0 (48, 51) vorhanden sind, die als Scheiben mit zwei einander parallelen und im wesentlichen ebenen und ununterbrochenen Seitenflächen ausgebildet sind und je eine Querbohrung (49, 52) mit oder ohne Gewinde für die Kopfschraube (32) aufweisen,
9. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkglied (31 a, 31 b, 48,51,53,54) in Bezug auf eine zur ebenen
IO
DE19782847006 1978-10-28 1978-10-28 Äußere Spannvorrichtung für chirurgische Zwecke Expired DE2847006C2 (de)

Priority Applications (4)

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