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DE2843775A1 - Gabellose heuerntemaschine - Google Patents

Gabellose heuerntemaschine

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Publication number
DE2843775A1
DE2843775A1 DE19782843775 DE2843775A DE2843775A1 DE 2843775 A1 DE2843775 A1 DE 2843775A1 DE 19782843775 DE19782843775 DE 19782843775 DE 2843775 A DE2843775 A DE 2843775A DE 2843775 A1 DE2843775 A1 DE 2843775A1
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DE
Germany
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machine according
drum
drums
collar
ring
Prior art date
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Application number
DE19782843775
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English (en)
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DE2843775C2 (de
Inventor
Nichtnennung Beantragt
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Belrecolt SA
Original Assignee
SAMIBEM
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Publication date
Priority claimed from FR7730787A external-priority patent/FR2405007A1/fr
Priority claimed from FR7820085A external-priority patent/FR2428963B2/fr
Priority claimed from FR7822906A external-priority patent/FR2431820A2/fr
Application filed by SAMIBEM filed Critical SAMIBEM
Publication of DE2843775A1 publication Critical patent/DE2843775A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2843775C2 publication Critical patent/DE2843775C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D84/00Haymakers not provided for in a single one of groups A01D76/00 - A01D82/00
    • A01D84/02Haymakers not provided for in a single one of groups A01D76/00 - A01D82/00 with flexible tools
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A01D75/18Safety devices for parts of the machines
    • A01D75/187Removing foreign objects

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Apparatuses For Bulk Treatment Of Fruits And Vegetables And Apparatuses For Preparing Feeds (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

SAMIBEM, S.A.
Zone Industrielle, MARMOUTIER (Bas-Rhin, Frankreich)
Gabellose Heuerntemaschine
Die vorliegende Erfindung betrifft einen neuen Typ von Heuerntemaschinen zum Schwadenlegen oder Schwadenwenden, oder auch zum Zetten-Wenden von Futter, die mindestens eine Trommel besitzen, welche sich um eine annähernd senkrechte oder geneigte Achse dreht.
Gegenwärtig besteht bereits eine sehr grosse Anzahl von Typen dieser Heuerntemaschinen für die vorgenannten Arbeiten. Diese Maschinen haben jedoch ein gemeinsames Merkmal : sie besitzen Gabeln oder metallische Zinken oder ähnliche Organe von unterschiedlichen Längen. Diese zum Versetzen des Futters dienenden Zinken weisen jedoch ernsthafte Nachteile auf.
Diese Zinken können nämlich brechen, ohne dass es der Gebraucher bemerkt. Besonders bei den Maschinen mit radial ausgerichteten und nahezu parallel zum Boden arbeitenden Zinken kommt es häufig vor, dass sie sich in den Boden einhaken und brechen, falls der Benutzer der Maschine es unterlässt, das oder die Rechenräder in Drehung zu versetzen, bevor der Schlepper anfährt.
Der gebrochene Zinken verliert sich dann im Futter, das z.B.
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mittels einer Presse oder einer Siliermaschine aufgenommen wird. Der Durchgang eines gebrochenen Zinkens durch eine solche Maschine verursacht im allgemeinen bedeutende Schäden, die langwierig und kostspielig zu reparieren sind, und dies gerade dann, wenn der Gebraucher einen dringenden Bedarf hat, um das Futter rechtzeitig und während der günstigen Wetterverhältnisse einzubringen. Die Zinken der Heuerntemaschinen sind somit eine ständige Gefahr für die Pressen und Siliermaschinen. Weiterhin besteht die Gefahr dass die gebrochenen Zinken eine Verletzung der Tiere verursachen.
Die metallischen Zinken der Heuerntemaschinen sind demnach trotz aller Vorsichtsmassregeln ein agressives Arbeitsmittel sowohl für das gemähte Futter als auch für den jungen Pflanzenwuchs. Je schonender man übrigens das Futter besonders beim Schwadenlegen behandelt, umsomehr bewahrt es seine nährenden Eigenschaften und um so höher ist sein Gütegrad.
Ausserdem verschieben die Zinken dieser bekannten Heuerntemaschinen das Futter während der Arbeit auf dem Boden entlang, wodurch es aus diesem Grund häufig mit Erde verschmutzt ist, sodass es vom Vieh abgelehnt wird.
Eine andere bekannte Maschine besitzt spitzige, flache Zinken, die mit dem plattenförmigen Hauptteil der Rechenräder ein Ganzes bilden. Dieser Hauptteil kann aus Blech, Gummi oder plastischer Masse sein, und die Zinken können aus dem gleichen Werkstoff bestehen oder anderweitig befestigt sein. Diese Maschine weist ebenfalls mehrere der vorgenannten Nachteile auf, und zwar sind die spitzigen, flachen Zinken ein agressives Arbeitsmittel sowohl für das gemähte Futter als auch für den jungen Pflanzenwuchs. Desweiteren verschieben diese Zinken das Futter auf dem Boden, was zu einer bedeutenden Verschmutzung desselben führen kann.
Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe die vorgenannten
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Nachteile der eingangs genannten Maschine zu beheben, indem sie eine Maschine vorschlagt, die weder für die Pressen oder Siliermaschinen, noch für das Vieh irgendein Risiko aufweist und die ausserdem das gemähte Futter und den jungen Püanzenwuchs äusserst schonend und ohne jegliche Verschmutzung behandelt.
Hierzu besteht ein bedeutendes Merkmal der Erfindung darin, dass jede Trommel der Maschine auf der Unterseite einen weichen und verformbaren Ringkragen von geringer Dicke trägt, der unter das zu versetzende Futter gleitet und sich dabei den Bodenungleichheiten anpasst, und der das Futter beim Schwadenlegen, Schwadenwenden oder Zetten-Wenden -auf seiner Oberseite befördert.
Dieser Ringkragen kann vorzugsweise mit Versteifungselementen und mit weiteren Elementen zum Begünstigen des Ergreifens und/ oder zur Mitnahme des Futters versehen werden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Maschine mit Mitteln zum Einstellen der Neigung des Ringkragens der Trommel(n) gegenüber dem Boden versehen werden. Diese Mittel ermöglichen das Anpassen der Maschine an die verschiedenen Arbeitsbedingungen, die angetroffen werden können. Sie kann ebenfalls Mittel aufweisen, welche die Neigung des Ringkragens gegenüber dem Boden während der Trommeldrehung steuern, um den Ringkragen mit einem breiten Abschnitt seines Kreisumfanges in Bodenberührung zu erhalten, sodass das gesamte Futter erfasst werden kann, das sich in der Zone vor der entsprechenden Trommel befindet.
Gemäss einem anderen Merkmal der Erfindung können auf dieser Maschine Mittel vorgesehen werden, die während der Arbeit das Absondern von Fremdkörpern, wie Steinen, die sich auf dem zu bearbeitenden Boden befinden können, ermöglichen. Das von einer Erntemaschine, z.B. einer Siliermaschine, einer Presse oder
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einem Selbstlader-Anhänger aufzunehmende Futter ist somit frei von Steinen oder anderen harten Körpern, die andernfalls bedeutenden Schaden in diesen Maschinen verursachen wurden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Maschine mehrere mit Ringkragen versehene Trommeln besitzen, die nebeneinander und besonders für das seitliche Schwadenlegen gegeneinander nach rückwärts versetzt angebracht werden. Hierbei können zwischen zwei solchen Trommeln Mittel vorgesehen werden, die den übergang des Futters von der einen zur anderen Trommel erleichtern.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass seitlich der Trommel, die dem zu bildenden Schwaden am nächsten liegt, Mittel angebracht werden können, um das Freilegen des Futters von dieser Trommel und ihren Ringkragen zu begünstigen. Diese Mittel können ferner mit dieser Trommel zusammenwirken, um ein Wenden des Futters beim Schwadenlegen, oder lediglich das Schadenwenden und selbst das Zetten-Wenden zu verursachen.
Seitlich der Trommel, die am nächsten des Futters ist, das auf dem Boden neben der Maschine verbleibt, während diese vorfährt, können ebenfalls Mittel vorgesehen werden, um einerseits das auf dem Boden verbleibende Futter von jenem zu trennen, das von dieser Trommel und/oder derem Ringkragen erfasst wird, und andererseits die Mitnahme dieses erfassten Futters zu erleichtern.
Weitere Merkmale und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung unter Bezugnahme auf beiliegende Zeichnungen, die als unbeschränkte Beispiele einige Ausführungsformen der Erfindung darstellen.
Es zeigen :
Figur 1 eine Gesamtansicht einer erfindungsgemässen Maschine Figur 2 eine Draufsicht einer erfindungsgemässen Maschine ;
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Figur 3 in grösserem Masstab eine Detailansicht einer Ausführungsvariante des erfindungsgemässen Ringkragens ;
Figur 4 einen Querschnitt eines Ansatzes gemäss IV-IV der Figur 3 ;
Figur 5 einen Längsschnitt der Ansätze gemäss V-V der Figur 3 ;
Figur 6 in grösserem Masstab einen Vertikalschnitt eines anderen Ausführungsbeispieles des Ringkragens der
Trommeln der Maschine ;
Figur 7 einen Teilausschnitt des Ringkragens gemäss VII-VII der Figur 2 j
Figur 8 einen der Figur 7 ähnlichen Teilausschnitt einer Ausführungsvariante ;
Figur 9 eine Schnittansicht einer erfindungsgemässen Trommel mit Mitteln zum Ändern der Neigung ihres Ringkragens gegenüber dem Boden j
Figur IO eine Schnittansicht einer Ausführungsvariante der Mittel zum Ändern der Neigung des Ringkragens gegenüber dem Boden j
Figur 11 einen Teilausschnitt einer erfindungsgemässen Trommel mit Mitteln zum Steuern der Neigung ihres Ringkrages in Bezug auf den Boden während der Drehung dieser Trommel j
Figur 12 eine Schnittansicht einejjAusführungsvariante der Mittel zum Steuern der Neigung des Ringkragens in Bezug auf den Boden während der Drehung dieser Trommel ;
Figur 13 eine Perspektivansicht einer Ausführungsvariante der Trommel ;
Figur 14 eine Draufsicht einer für das Schwadenwenden angepassten, erfindungsgemässen Maschine j
Figur 15 eine Seitenansicht einer Trommel mit Mitteln zum Absondern von Fremdkörpern aus dem Futter während der Arbeit ;
Figur 16 eine Schnittansicht gemäss XVI-XVI der Figur 15 ;
Figur 17 eine der Figur 15 ähnliche Ansicht einer Ausführungsvariante j
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Figur 18 eine Schnittansicht gemäss XVIII-XVIII der Figur 17 ; ·
Figur 19 eine Draufsicht eines anderen Ausführungsbeispieles der Mittel zum Absondern von Fremdkörpern aus dem Futter während der Arbeit ;
Figur 20 eine Schnittansicht gemäss XX-XX der Figur 19 ;
Figur 21 eine Draufsicht einer Ausführungsvariante der erfindungsgemässen Maschine ;
Figur 22 eine Schnittansicht gemäss XXII-XXII der Figur 21 ; Figur 23 in grösserem Masstab ein Ausführungsbeispiel des
Endes einer Ablenkplatte mit Mitteln zum Begünstigen der Futteraufnahme j
Figur 24 eine Ausführungsvariante der Mittel zum Begünstigen der Futteraufnahme j
Figur 25 eine Seitenansicht einer erfindungsgemässen Maschine
mit anderen Mitteln zum Begünstigen des Überganges des Futters der Trommeln nach den Ablenkplatten j
Figur 26 eine Draufsicht der in Figur 25 dargestellten Maschine j
Figur 27 eine Ausführungsvariante zum Begünstigen des Freilegens des Futters von den Trommeln und ihren Ringkragen j
Figur 28 eine Rückansicht einer erfindungsgemässen Maschine mit einer Ausführungsvariante der Mittel zum Begünstigen des seitlichen Schwadenlegens j
Figur 29 eine Draufeicht der in Figur 28 dargestellten Maschinej
Figur 30 eine der Figur 28 ähnliche Ansicht einer anderen Ausführungsvariante j
Figur 31 eine'Draufsieht der in Figur 30 dargestellten Maschine;
Figur 32 eine der Figur 28 ähnliche Ansicht einer anderen Ausführungsvariante ;
Figur 33 eine Draufsicht der in Figur 32 dargestellten Maschine ;
Figur 34 eine der Figur 28 ähnliche Ansicht einer anderen Ausführungsvariante j
Figur 35 eine Draufsicht der in Figur 34 dargestellten Maschine|
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Figur 36 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsvariante der erfindungsgemässen Maschinej
Figur 37 eine Seitenansicht der in Figur 36 dargestellten Maschine ;
Figur 38 eine Schnittansicht gemäss einer lotrechten Schnittebene zur Fahrtrichtung (A) einer der Trommeln, die in den Figuren 36 und 37 dargestellt sind ;
Figur 39 den Teilausschnitt gemäss Pfeil (F) einer Ausführungsvariante der in Figur 36 dargestellten Maschine.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte erfindungsgemässe Heuerntemaschine besitzt als unbeschränktes Beispiel zwei annähernd gleichartige Trommeln (1 und 2), die durch einen Querträgerrahmen (3) miteinander verbunden sind. Dieser letztere ist mittels eines nach vorn ausgerichteten Kuppelbalkens (4) mit der Dreipunktanbauvorrichtung (5) verbunden und ermöglicht das Kuppeln der Maschine an einen Ackerschlepper, wie es die Figur 1 zeigt. Die Fortbewegung der Maschine auf dem Boden erfolgt während der Arbeit mittels Rollen (6) oder mittels Kufen, die vorzugsweise unter den Trommeln (1, 2) angebracht sind.
Diese Trommeln (1, 2) sind vorzugsweise von starrer Ausführung und können aus Blech oder aus Kunststoff hergestellt sein. Jede Trommel (1, 2) ist freidrehend auf eine zentrale Tragachse (7, 8) montiert, deren unteres Ende die Rolle (6) oder die vorgenannte Kufe enthält. Während der Arbeit dreht sich jede Trommel (1, 2) um eine geometrische Achse (9, 1O), die annähernd senkrecht oder leicht nach vorn und/oder seitlich geneigt ist. Diese Neigung der Trommeln (1, 2) nach vorn kann je nach der auszuführenden Arbeit mittels einer Gewinde-Handkurbel (11) eingestellt werden, die den Querträgerrahmen (3) in Bezug auf den Kuppelbalken (4) einstellt.
Gemäss einem wesentlichen Merkmal der Erfindung trägt jede Trommel (1, 2) an ihrer Unterseite einen weichen, verformbaren
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Ringkragen (12, 13) von geringer Dicke, der unter das zu versetzende Futter gleitet und sich dabei den Bodenungleichheiten anpasst, und dieses Futter während der Arbeit auf seiner Oberseite befördert. Dank diesem Ringkragen wird das Futter schonend behandelt und es ist während der Arbeit mit dem Boden nicht in Berührung. In einem ersten Ausführungsbeispiel besteht dieser Ringkragen (12, 13) aus einem kontinuierlichen Bund (14, 15). Er ist annähernd kegelstumpfartig und er umgibt völlig die entsprechende Trommel (1, 2).
Der Ringkragen (12, 13) kann aus Gummi, aus Kunststoff oder aus ähnlichem Werkstoff hergestellt werden. Seine Dicke beträgt weniger als 4cm, um unter das Futter greifen zu können. Diese Dicke ist sogar vorzugsweise niedriger als 2 cm. Um das Eindringen des Ringkragens (12, 13) unter das Futter zu begünstigen, kann sein äusserer Umfang schrägkantig ausgeführt werden. Andererseits kann die Breite dieses Ringkragens (12, 13) zwischen 5 und 60 cm betragen, doch wurden im Laufe von mehreren Versuchen sehr gute Ergebnisse mit einem Ringkragen (12, 13) erzielt, dessen Breite zwischen 15 und 45 cm betrug.
Um zu vermeiden, dass der Ringkragen (12, 13) keine bedeutende Verformungen erleidet oder sich während der Arbeit unter der entsprechenden Trommel (1, 2) umbiegt, können ihm Vesteifungselemente beigefügt werden, ohne seine Anpassung an die Bodenungleichheiten zn beeinträchtigen. Um das Funktionieren zu verbessern, können an ihm ebenfalls Elemente angebracht werden, die das Ergreifen und/oder die Mitnahme des Futters erleichtern. Diese Elemente können in gewissen Fällen vorteilhaft zur Starrheit des Ringkragens beitragen und weiterhin das Ergreifen und die Mitnahme des Futters begünstigen.
Gemäss· dem Ausführungsbeispiel der in der Figur 2 dargestellten Maschine und der Schnittansicht der Figur 7 enthält die hintere Hälfte des Ringkragens (13) der rechten Trommel (2) - in Fahrtrichtung (A) gesehen - nach oben gerichtete Ansätze (17),
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die insbesondere die Mitnahme des Futters begünstigen. Diese Ansätze (17) sind vorzugsweise ein Bestandteil des Ringkragens (13) und vorteilhaft entgegengesetzt zur Drehrichtung der Trommel (2) ausgerichtet. Ihre Form kann gerade oder gekrümmt sein. Durch diese Orientierung kann sich das Futter leicht von den genannten Ansätzen (17) in der Zone freilegen, wo es den Ringkragen (13) verlässt, d.h. auf der Seite der Trommel (2). Diese Ansätze versichern weiterhin eine Versteifung des Ringkragens (13).
In dem auf der vordere Hälfte dieser rechten Trommel (2) dargestellten Ausführungsbeispiel enthält der Ringkragen (13) auf seinem äusseren Umfang Zacken (18) zum Erleichtern des Ergreifens und der Mitnahme des Futters. Diese Zacken (18) sind von sehr geringen Abmessungen und vorzugsweise ein Bestandteil des Ringkragens (13).
In der Ausführungsvariante die auf der linken Trommel (1) - in Fahrtrichtung (A) gesehen - der Maschine der Figur 2 dargestellt ist, hat der Ringkragen (12) Einschnitte (19) zum Erleichtern des Ergreifens des Futters. Sie können die Form eines V haben, wie es für die hintere Hälfte der Trommel (1) dargestellt ist, oder eine abgerundete Form entsprechend der Darstellung in der vorderen Hälfte der Trommel (1). In diesem letzteren Fall weist der Ringkragen (12) keinerlei scharfe Kanten auf, an welchen sich das Futter festhaken könnte. Es wurde im Laufe der Versuche festgestellt, dass dank dieser Einschnitte (19) und des unregelmässigen Profils, das sie dem äusseren Umfang des Ringkragens (12) verleihen, dieser Ringkragen das Futter vibriert, das sich in seinem Aktionsbereich befindet, sodass zwischen dem Boden und dem Futter ein leichter Durchgang freigelegt wird.
Es ist selbstverständlich, dass die vorgenannten Elementen separat oder in Kombination benutzt werden können und dass die Ringkragen (12 und 13) der beiden Trommeln (1 und 2) der Maschine die gleichen Elementen besitzen können.
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In der in den Figuren 3, 4 und 5 dargestellten Ausführungsvariante sind die Einschnitte (19) und die Ansätze (17) so angeordnet, dass sie keinen Auswurf des Futters nach rückwärts der Trommeln (1, 2) erzeugen. Bei den erfolgten Versuchen ergab es sich in der Tat, dass diese für das gute Funktionieren der Maschine notwendigen Elemente zuweilen das Futter weit nach rückwärts förderten, insbesondere beim Schwadenlegen und beim Schwadenwenden. Das in dieser Weise auf dem Boden verstreute Futter wird bei der Ernte somit nicht mehr gesammelt. Um Abhilfe zu schaffen, weist die Angriffsflanke (1Ο8) eines jeden VorSprunges (109) zwischen den Einschnitten (19) des Ringkragens (12, 13) der Trommel (1, 2) einen fast geraden Teil (HO) auf, der sich beiderseits durch einen gekrümmten Teil (IH, 112) fortsetzt. Der gekrümmte Teil (Hl) erstreckt sich bis zum Scheitel des Vorsprunges (1Ο9), und der andere gekrümmte Teil (112) bis in die Tiefe der Einschnitte (19) (Figur 3). Der Krümmungsradius (r) dieses gekrümmten Teiles (111) ist vorteilhaft kleiner als der Radius (R) des gekrümmten Teiles (112). Dank dieser Form besitzt die Angriffsflanke (108) ein wulstloses Profil. Das Futter gleitet dadurch regelmässig an der genannten Flanke (108) entlang und wird nicht mehr hinter die Trommel (1, 2) befördert.
Andererseits ist der gekrümmte Teil (Hl), der sich bis zum Scheitel des VorSprunges (109) erstreckt, nach rückwärts - in Drehrichtüng (X) der Trommel (1, 2) gesehen - durch einen gekrümmten Teil (113) verlängert, dessen Krümmungsradius (Rl) grosser ist als der Radius" (r) des gekrümmten Teiles (Hl). Durch diesen Krümmungsradius (Rl) hat die hintere Flanke eines jeden Vorsprunges (109) einen Wulst, der das am Innenrand des Ringkragens (12, 13) entlang gleitende Futter daran hindert, während der Arbeit bis in die Tiefe der Einschnitte (19) einzudringen.
Vom Scheitel eines Vorsprunges (109) ausgehend, gelangt das Futter direkt auf den geraden Teil (HO) des folgenden
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VorSprunges (109) und wird somit nicht zu weit von diesem letzteren mitgenommen.
Zum gleichen Zweck ist die nach vorn orientierte Seite (114) - in Drehrichtung (X) der Trommel (1, 2) gesehen - eines jeden Ansatzes (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) nach oben und nach rückwärts geneigt. Diese Seite bildet daher mit der Oberseite des Ringkragens (12, 13) (Figur 4) einen Winkel (X), der vorzugsweise zwischen 20° und 70° beträgt. Dank dieser geneigten Seite gleitet das Futter leicht über die Ansätze (17) und bleibt an diesen nicht mehr hängen. Weiterhin erzeugt diese Neigung ein Hochheben des Futters, was sein Freilegen von dem Ringkragen (12, 13) zur Bildung eines regelmässigen Schwadens begünstigt.
In der Figur 3 sind die Ansätze (17) der Oberseite des Ringkragens (12; 13) gekrümmt und erstrecken sich bis zum Scheitel der Vorsprünge (109). Dadurch verstärken sie diese Vorsprünge (109) und verhindern ihr Umbiegen unter den Ringkragen (12, 13) beim Antreffen eines Hindernisses. Ferner ist die Vorderseite (114) der Ansätze (17) mit der Angriffsflanke (108) der Vorsprunge (109) verbunden. Diese Ansätze (17) vergrössern dadurch die Höhe der Angriffsflanke (108) wodurch sich das Futter nicht mehr um diese Flanke legen kann. Weiterhin begünstigt diese Anordnung der Ansätze (17) das Hochgleiten des Futters auf die Ringkragen (12, 13).
Wie es die Figur 5 ersehen lässt, ist das nahe am Aussenrand des Ringkragens (12, 13) sich befindliche Ende der Ansätze (17) schräg abgekantet. Somit weisen die Ansätze (17) keine scharfen Winkel auf, an welchen das Futter hängen bleiben könnte und dann nach rückwärts der Trommel (1, 2) abgeworfen würde. Ferner ist das nahe am unteren Rand des Ringkragens (12, 13) sich befindliche Ende der Ansätze (17) annähernd lotrecht zur Wand der Trommel (1, 2) zugeschnxtten. Infolge dieser Form ist der Abstand zwischen diesen Enden der Ansätze (17) und der Wand der
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Trommel (1, 2) verhältnismässig gross, wodurch ein Festsetzen des Futters in diesem Zwischenraum verhindert wird.
Im Ausführungsbeispiel der Figur 6 ist ein Kranz (16) von grösserer Starrheit als jene des Ringkragens (12, 13) auf diesem letzteren befestigt, um dessen Festigkeit zu erhöhen. Die Befestigung kann durch Kleben, Nieten oder eine sonstige Verbindungsart erfolgen. Dieser Kranz (16) verhindert ein übermässiges Verformen des Ringkragens (12, 13), ohne dessen Anpassung an die Bodenungleichheiten zu beeinträchtigen. Hierzu ist es wichtig, dass der Innendurchmesser (D) dieses Kranzes grosser ist als der Innendurchmesser (E) des Ringkragens (12, 13), damit der innere Teil des letzteren frei bleibt und seine Geschmeidigkeit beibehält. Um die Mitnahme des Futters zu erleichtern, kann die Oberseite dieses Kranzes (16) Unebenheiten aufweisen.
Um den Verschleisswiderstand des Ringkragens (12, 13) zu erhöhen, kann dieser Ringkragen und/oder die Versteifungselemente und/oder die Elemente zum leichteren Ergreifen und Mitnehmen des Futters mit Verstärkungen (20) -z.B. Metalldrähten- versehen werden, die in den Ringkragen und/oder in diese Elemente eingearbeitet werden. Solche Metalldrähte sind in den Figuren 6 und 8 sichtbar.
Zur weiteren Erleichterung der Futtermitnahme können die Trommeln (1, 2) mit Ansätzen (21), z.B. mit Rippen, versehen werden. Diese Ansätze können durch die Wände der Trommeln (1, 2) gebildet werden, indem sie z.B. eine prismatische Form erhalten oder aus unabhängigen Teilen bestehen, die auf den Trommelwänden angebracht werden. Solche Ansätze können senkrecht oder waagerecht angebracht oder spiralförmig um die Trommeln gerollt sein. Solche Ansätze (21) versichern weiterhin eine Versteifung der Trommeln'(1, 2) (Figur 2).
Der vorstehend beschriebenen Ringkragen (12, 13) kann an der
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Unterseite der entsprechenden Trommel (1, 2), z.B. durch Kleben, Nieten, Schrauben oder auch in leicht abmontierbarer Weise durch Druckknöpfe oder ähnliches befestigt werden. Er kann entweder an der Innenseite der Trommel (1, 2) (Figur 6) oder auf deren Aussenseite angebracht sein. Ferner kann er auch am Boden der Trommel (1, 2) angebracht oder auf einem Zwischenelement (22) befestigt werden, das .dann an der Trommel befestigt wird (Fig. 10, 11, 12). Diese letztgenannten Lösungen haben den Vorteil, dass sie kein Umbiegen des Innenrandes des Ringkragens (12, 13) erfordern.
In den Ausführungsbeispielen der Figuren 9 bis 12, enthält der Ringkragen (12, 13) Mittel zum Ändern seiner Neigung in Bezug auf den Boden, um ihn den verschiedenen Arbeitsbedingungen anzupassen. Hierzu und gemäss Figur 9 hat Jede Trommel (1, 2) einen ausgeweiteten Unterteil. Dieser Unterteil hat <ie Form eines Kranzes (23), der sich annähernd senkrecht zur Drehachse (9, 1O) der Trommel (1, 2) erstreckt. Der Rand dieses Kranzes (23) ist leicht nach unten umgebogen. Der Boden einer jeden Trommel (1, 2) besteht aus einem unabhängigen Teller (24) von konkaver Form und einem Durchmesser, der sich von jenem der Trommel (1, 2) unterscheidet. Dieser Teller (24) ist axial verschiebbar in Bezug auf die Trommeln (1, 2). Hierdurch kann man den Abstand regeln, der den Teller (24) von dem Kranz (23) einer jeden Trommel (1, 2) trennt. Diese Einstellung erfolgt mittels einer im Inneren einer jeden Trommel (1, 2) vorgesehenen Gewindestange (25). Diese Gewindestangen sind für ihre geradlinige Bewegung an den Tellern (24) mittels Lager (26) befestigt, und drehen sich in den Muttern (27) auf der Oberseite der Trommeln (1, 2). Der Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) ist an deren Innenseite befestigt und erstreckt sich nach aussen zwischen dem Aussenrand des Kranzes (23) und der Aussenkante des Tellers (24) einer jeden Trommel (1, 2). Die Figur 9 zeigt, dass beim Erhöhen des Abstandes zwischen dem Teller (24) und dem Kranz (23) der Trommeln (1, 2) mittels der Gewindestange (25) sich der Winkel
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verkleinert, der zwischen dem Ringkragen (12, 13) und dem Boden gebildet wird (diese Stellung ist durch starke Striche dargestellt). Zum Erhöhen dieses Winkels genügt es, den Teller (24) dem Kranz (23) der Trommel (1, 2) durch entgegengesetztes Drehen der Gewindestange (25), die mit dem Teller verbunden ist, anzunähern (gestrichelt dargestellte Position). Diese Erhöhung erfolgt durch das Klemmen des Ringkragens (12, 13) zwischen dem Rand des Kranzes (23) und dem Rand des Tellers (24), da letzterer im beschriebenen Beispiel einen kleineren Durchmesser hat als der Aussendurchmesser des Kranzes {23).
Falls der Ringkragen (12, 13) auf der Aussenseite der Trommeln (1, 2) befestigt ist, weisen dieselben keinen Kranz (23) auf. Der Teller (24) dieser Trommeln (1, 2) hat dann einen grösseren Durchmesser als jener der Trommeln. Da sich der Ringkragen (12, 13) auf den Rand des Tellers (24) abstützt, genügt es, den Teller von den Trommeln (1, 2) zu entfernen, um den Winkel zu erhöhen, der von dem Ringkragen gegenüber dem Boden gebildet wird, oder den Teller zu nähern, um die entgegengesetzte Wirkung zu erhalten.
Im Beispiel der Figur 10 ist der Ringkragen (12, 13) mit einem der Arme von Bügel (28) verbunden, die in annähernd regelmässigen Abständen angeordnet sind. Der andere Arm dieser Bügel (28) besitzt eine Rolle (29), die auf einer Steigung (30) eines Kranzes (31) geführt wird welcher in Bezug auf die ^rc-mmei (1, 2) mittels' einer Spindel (32) eingestellt werden kann. Alle Steigungen (30) sind annähernd gleichartig und bilden in Bezug auf die Waagerechte einen bestimmten Winkel. Die genannten Rollen (29) werden auf ihrer Steigung (30) mittels Druckfedern (33) festgehalten. Die Stellung des Kranzes (31) in Bezug auf seine Trommel (Ij 2) kann durch eine Drehung um die geometrische Achse (9, 10) dieser Trommel geändert werden, nachdem die Spindel (32) entriegelt wurde. Nach einer Drehung des Kranzes (31) in der Pfeilrichtung (N) üben die Steigungen (30) einen Zug auf die Bügel (28) aus. Dieser Zug erzeugt ein
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Schwenken der Bügel (28) um die Befestigungspunkte (34) des Ringkragens (12, 13) auf der Trommel (1, 2), sodass deren Arme, die mit dem Ringkragen verbunden sind, den Ringkragen nach unten bewegen und eine Zunahme des Winkels erzeugen, den er mit dem Boden bildet (gestrichelt dargestellte Position). Zum Verringern dieses Winkels genügt eine Drehung des Kranzes (31) in entgegengesetzter Pfeilrichtung (N), sodass die Bügel (28) unter der Wirkung der Druckfedern (33) sich in entgegengesetzter Richtung schwenken. Die an dem Ringkragen (12, 13) befestigten Bügelarme (28) gewährleisten weiterhin eine Versteifung dieser Scheibe.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung kann die Neigung des Ringkragens (12, 13) in Bezug auf den Boden während der Arbeit automatisch gesteuert werden. Diese Steuerung ermöglicht es beispielsweise, den Ringkragen (12, 13) auf einem breiten Abschnitt ihres Umfanges mit dem Boden in Berührung zu halten. Der Ringkragen könnte in der Tat dazu neigen, sich unter der Wirkung der Fliehkraft, die durch die Drehung der Trommeln (1, 2) erzeugt wird, vom Boden abzuheben. Im Ausführungsbeispiel der Figur 11 ist der Ringkragen (12, 13) mit einem der Arme der Bügel (35) verbunden, die in nahezu regelmässigen Abständen angeordnet sind, und deren anderer Arm nach oben ausgerichtet ist und eine Masse (36) trägt. Diese Masse neigt dazu, sich von der geometrischen Achse (9, 10) der Trommel (1, 2) infolge der von der Trommeldrehung erzeugten Fliehkraft zu entfernen. Diese Massen (36) schwenken somit die Bügel (35) um die Befestigungspunkte (34) des Ringkragens (12, 13) auf der Trommel (1, 2), sodass die Bügelarme, die auf dem Ringkragen befestigt sind, diesen letzteren nach unten drücken und ihn mit seinem nach vorn gerichteten, also aktiven Teil - in Fahrtrichtung (A) gesehen in Berührung mit dem Boden halten. Es können übrigens Mittel vorgesehen werden, z.B. Anschläge, um die Massen (36) so zu führen, dass der Teil des Ringkragens (12, 13), der nach rückwärts der Maschine ausgerichtet ist, vom Boden entfernt bleibt, um einen zu starken Verschleiss des Ringkragens zu vermeiden.
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Im Ausführungsbeispiel der Figur 12 wird die Stellung des Ringkragens (12, 13) durch eine nicht drehende Nocke gesteuert, die auf der Tragachse (7, 8) der Trommel (1, 2) befestigt ist. Der Ringkragen ist vorzugsweise gelenkig an der Trommel (1, 2J mittels Zwischenelementen (22) angebracht und kann leicht um diese Gelenke (38) schwenken. Ferner enthält dieser Ringkragen (12, 13) annähernd regelmassig angeordnete Zapfen (39), deren eines der Enden an dem Ringkragen befestigt ist, und deren anderes Ende eine Rolle (40) trägt, die in der vorgenannten Nocke (37) geführt wird. Das Profil dieser Nocke (37) ist so beschaffen, dass sie während der Drehung der Trommel (1, 2) die Zapfen (39) um die Gelenke (38) des Ringkragens (12, 13) der Trommel (1, 2) schwenkt, damit ihre auf dem Kragen befestigten Enden den letzteren mindestens mit seinem nach vorn ausgerichteten Teil -in Fahrtrichtung (A) gesehen - in Berührung mit dem Boden halten. Diese Anordnung ist besonders vorteilhaft falls die Trommel (1, 2) und der Ringkragen (12, 13) nach vorn oder seitlich geneigt sind, weil die vorgenannte Steuerung die Führung des Ringkragens (12, 13) ermöglicht, damit er mit der gesamten vorderen Hälfte seiner Umlaufbahn die Bodenberührung beibehält, um das gesamte Futter vor der Trommel (1, 2) bearbeiten zu können.
Die vorher beschriebenen Trommeln (1, 2) können eine zylindrische Form aufweisen (Figur 1). Sie können jedoch auch kegelstumpfförmxg sein, wo die Mantellinien geradlinig oder gekrümmt sind, und wobei die fiktive Spitze nach unten gerichtet ist, wie es die Figur 13 zeigt. Mit dieser Form wird das Futter ständig nach unten gedruckt, sodass es selbst bei starker Dichte nicht über die Trommeln (1, 2) bewegt wird. Da ferner am oberen Teil der Trommeln (1, 2) von kegelstumpfartiger Form die Umfangsgeschwindigkeit grosser ist als am unteren Teil, wird dem Futter eine Umkehrbewegung aufgezwungen. Diese Bewegung kann durch Beifügen einesßundes auf der Oberseite der Trommel verstärkt werden, der einen grösseren
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Durchmesser als die Trommel (1, 2) hat. Dieser Bund kann auf seiner Unterseite Rippen aufweisen, um das Ergreifen des Futters zu erhöhen. So wie es die Figur 14 zeigt, entspricht diese Ausführungsform sehr vollkommen der Arbeit des Schwadenwendens. In gleicher Weise ist auch das Zetten-Wenden des Futters durchführbar.
Gemäss einem anderen Merkmal kann die erfindungsgemässe Maschine Mittel (104, 105, 106) erhalten, um Fremdkörper, wie z.B. Steine, während der Arbeit vom Futter zu trennen. Dies ist besonders wichtig für das Schwadenlegen oder das Schwadenwenden, um zu vermeiden, dass solche Fremdkörper nicht im Futter enthalten sind, das von Erntemaschinen hernach gesammelt wird.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 15 und 16 enthält der Ringkragen (12, 13) der Trommel (1, 2) Offnungen (104) zum Trennen der Fremdkörper vom Futter.
Falls nämlich während der Arbeit ein Fremdkörper auf den Ringkragen (12, 13) der Trommel (1, 2) gleitet, kommt er automatisch mit dem Kragen in Berührung weil sein Gewicht grosser ist als jenes des Futters. Sobald er an einer der Offnungen (104)angelangt, fällt er durch dieselbe wieder auf den Boden hinter der Arbeitsstrecke der Trommel (1, 2). Der Fremdkörper ist dadurch vom Futter getrennt, das auf der Oberseite des Ringkragens (12, 13) der Trommel (1, 2) verbleibt, weil die Länge des Futters grosser ist als die Offnungen (104) und weil das Gewicht des Futters sehr gering ist. Diese Offnungen (104) befinden sich vorteilhaft nahe an der Trommelwand (1, 2), damit der Abstand zwischen Ringkragen (12, 13) und Boden an der Stelle dei^Offnungen (104) genügend gross ist, um das Durchfallen von selbst grösseren Fremdkörpern zu ermöglichen.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 17 und 18 besitzt die Trommel (1, 2) Offnungen in ihrer Wandung. Sie befinden sich
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im unteren Teil der Trommel (1, 2) und zwar vorzugsweise knapp überhalb dem Ringkragen (12, 13). Die während der Arbeit aufgenommenen Fremdkörper gelangen gegen die Trommelwand, wo sie durch die Offnungen (105) hinter der Arbeitsstrecke der Schwadenscheibe (12, 13) auf den Boden fallen. Wie es die Figuren 17 und 18 darstellen, können die Offnungen (104 und 105) vorteilhaft kombiniert werden.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 19 und 20 zeigt, dass die Aussenseite des Ringkragens (12, 13) längliche, abgerundete Zungen (106) aufweist, um das Trennen der Fremdkörper vom Futter zu ermöglichen. Diese Zungen {106) erstrecken sich annähernd über die halbe Breite des Ringkragens (12, 13) und sie sind nur mit einem Teil ihrer Länge mit dem Boden in Berührung. Dadurch bestehen zwischen ihnen Offnungen (107), durch welche die Fremdkörper fallen. Diese letzteren verbleiben praktisch auf dem Boden, während das leichtere Futter nach dem inneren Teil des Ringkragens (12, 13) gleitet und auf dessen Oberseite befördert wird. Infolge ihrer abgerundeten Form sind diese Zungen (106) für das gemähte Futter und für die jungen Pflanzentriebe nicht agressiv. Ferner sind die Zungen (106) entgegengesetzt zur Drehrichtung (X) der Trommel (1, 2) ausgerichtet. Dadurch gleiten die Fremdkörper an den Zungen (1O6) entlang, ohne dazwischen hängen zu bleiben. Auch das Futter kann sich dank dieser Orientierung an diesen Zungen (106) nicht festhängen.
In der in den Figuren 21 und 22 dargestellten Ausführungsvariante besteht der Ringkragen (12, 13) aus einem Band (41), das von zwei Trommeln'(1, 2) geführt wird und das auf seiner Unterseite eine Vielzahl von Zungen (42) enthält, die sich überlappen und schräg nach dem Boden ausgerichtet sind. Diese Zungen (42) bilden somit einen kontinuierlichen Bund. Der in dieser Weise ausgebildete Ringkragen kann die bereits beschriebenen Merkmale aufweisen. Die Zungen (42) sind am Band (41) mittels Nieten (43) befestigt. Das Band (41) kann vorteilhaft eine oder mehrere Rippen (44) enthalten, die in Kehlen (45)
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der Trommeln (1, 2) so geführt werden, dass sie in denselben axial festgehalten bleiben.
Für das seitliche Schwadenlegen sind gemäss der Erfindung mehrere Trommeln (1, 2) nebeneinander angeordnet, die vorteilhaft gegeneinander so nach rückwärts versetzt sind, dass das Futter von der einen auf die andere Trommel überführt und in Form eines Schwadens seitlich der Maschine abgelegt wird. In dieser Stellung bildet die Linie, welche die geometrischen Achsen (9, 10) der Trommeln (1, 2) verbindet, einen stumpfen Winkel ("% ), der vorzugsweise gegenüber der Fahrtrichtung (A) der Maschine zwischen 11O° und 140° beträgt (Figur 2). Ferner sind die Drehachsen (9, 10) der Trommeln (1, 2) leicht nach vorn geneigt, demnach in einem Winkel von 4° bis 10° in Bezug auf die Senkrechte in einer annähernd parallelen Ebene zur Fahrtrichtung (A) der Maschine. Dank der genannten Versetzung der Trommeln (1, 2) überdecken sich die von den Ringkragen (12, 13) beschriebenen Umlaufbahnen teilweise, um Futterverluste zwischen den Trommeln zu vermeiden. Für den gleichen Zweck können sich die Kingkragen (12, 13) praktisch berühren oder auch teilweise übereinander liegen. In diesem Fall bewegt sich der Ringkragen (12) der Trommel (1) der Rückseite unter dem Ringkragen (13) der vordersten Trommel (2).
Gemäss einem bedeutenden Merkmal der Erfindung sind zwischen den nebeneinander liegenden Trommeln (1, 2) Mittel angeordnet, um beim Bilden eines seitlichen Schwadens den übergang des Futters von einer zur anderen Trommel zu erleichtern.
Diese Mittel führen das Futter von der vordersten Trommel (2) zu der hintersten Trommel (1), so dass keine Verluste zwischen den genannten Trommeln entstehen.
In dem in den Figuren 1, 2, 25, 26, 27 und 36 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel bestehen diese Mittel aus einem
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Ablenkblech (46), das am Querträgerrahmen (3) angebracht ist. Dieses Ablenkblech erstreckt sich von der Oberseite des Ringkragens (12, 13) der Trommeln (1, 2) annähernd bis zum oberen Niveau dieser Trommeln. Das Ablenkblech verschliesst somit den zwischen den Trommeln (1, 2) bestehenden Zwischenraum. Dieses Ablenkblech kann vorteilhaft in Form eines V gebogen werden, dessen Spitze nach der Rückseite der Maschine ausgerichtet ist - in Bezug auf die Fahrtrichtung (A) der Maschine gesehen -. Dank dieser Form erstreckt sich das Ablenkblech (46) zwischen den zwei Trommeln (1, 2) hinter der Zone, in welcher ihre Ringkragen (12, 13) gegenseitig genähert sind, und sich das Futter übermitteln.
Ferner ist einer der Schenkel des gebogenen Ablenkbleches (46) tangential zu der Trommel (2), von welcher es das Futter erhält, damit sich der Übergang des Futters auf das Ablenkblech unter den besten Bedingungen vollzieht, während der andere Schenkel des Ablenkbleches annähernd radial zur Trommel (1) ausgerichtet ist, nach welcher es das Futter überträgt, damit diese Trommel und ihren Ringkragen (12) das Futter einwandfrei ergreifen kann.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind Mittel zum Freilegen des Futters von der Trommel (1), welche während der Arbeit den Schwaden bildet und die Bildung des Schwadens begünstigen, seitlich von dieser Trommel angeordnet.
Die in den Figuren 1, 2, 13, 14, 21 bis 27, 30 bis 33 und 36 dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen, dass diese Mittel aus einem seitlichen Ablenkblech (47) bestehen, welches das von der Trommel (1) beförderte Futter aufnimmt. Es ist am Querträgerrahmen (3) angebracht und erstreckt sich seitlich der Trommel (1) von der Oberseite ihres Ringkragens (12) annähernd bis zum oberen Niveau dieser Trommel. Ferner tangiert dieses Ablenkblech leicht diese Trommel (1) und seine Seite, die der Trommel am nächsten liegt, passt sich
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dem Profil der letzteren an. Diese Anordnung beeinträchtigt somit in keiner Weise die Fortbewegung des Futters. Ferner ist die von der Trommel (1) am entferntesten liegende Seite dieses seitlichen Ablenkbleches (47) leicht nach innen gebogen, um das Wenden des Futters vorzunehmen, so wie es ein ein Pflug vornimmt, der die Erde wendet. Diese genannte Seite kann vorteilhaft aus biegsamen Stäben (48) bestehen, die ausserdem eine leichte Verdichtung des Schwadens gewährleisten (siehe Figur 13). Diese Einrichtung eignet sich ebenfalls für das Zetten-Wenden.
Das zwischen den benachbarten Trommeln (1, 2) befindliche Ablenkblech (46) und das seitliche Ablenkblech (47) besitzen vorteilhaft nahe an ihrer Kante, die den das Futter übertragenden Trommeln (1,2) zugewandt ist, entsprechende Mittel zum Erleichtern dieser übertragung. Diese Mittel können aus, vorzugsweise biegsamen, Dichtungen (49) bestehen. Dieselben sind an den genannten Ablenkblechen befestigt und bestreichen die Trommeln (1, 2) welche das Futter auf die genannten Ablenkbleche (46, 47) übertragen (siehe Figur 23). Dadurch kann sich das Futter nicht zwischen die Ablenkbleche (46, 47) und die Trommeln (1, 2) einschieben.
Im Ausführungsbeispiel der Figur 24 weisen die Ablenkbleche (46, 47) an den nach den Trommeln (1, 2) ausgerichteten Kanten Laschen oder Klauen (50) auf, die in Rillen (51) eingreifen, welche die Trommeln (1, 2) umgeben. Dadurch wird selbst das gegen die Wandungen der Trommeln (1, 2) angedrückte Futter von den Laschen (50) freigelegt und geht auf die Ablenkbleche (46, 47) über. Die genannten Rillen (51) gewährleisten ferner das Versteifen dei/Trommeln (1, 2).
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 25 und 26 bestehen die Mittel zum Erleichtern des Überganges des^utters von den Trommeln (1, 2) nach den Ablenkblechen (46, 47) aus Rollen (52). Sie sind parallel zu den Trommeln (I5 2) und vor den
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genannten Ablenkblechen angeordnet, und freidrehend auf Tragarme (53) montiert, die am Querträgerrahmen (3) angebracht sind. Die Drehbewegung dieser Rollen (52) in gleicher Richtung wie die Trommeln (1, 2) kann entweder ausschliesslich durch die fliessende Futtermenge oder durch die Trommeln mittels Riemen (54) erfolgen, welche von den auf den Trommeln befestigten Riemenscheiben (55) angetrieben werden. Das untere Ende dieser Rollen (52) kann kegelig sein, um mindestens teilweise der Form der Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) angepasst zu sein und um ebenfalls mit diesen Ringkragen für das Ergreifen des Futters zusammenzuwirken.
In der in Figur 27 schematisch dargestellten Ausführungsvariante ist das Ablenkblech (46 oder 47), das sich teilweise über den Ringkragen (12, 13) der Trommel (1, 2) befindet, so angeordnet, dass kein Festklemmen des Futters zwischen der Unterseite dieses Ablenkbleches und den Ansätzen (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) eintreten kann. Hierzu bildet das Ablenkblech mit den genannten Ansätzen (17) einen Winkel (M-), der zunimmt, wenn man sich der Aussenkante des Ringkragens (12, 13) nähert. In Figur 27, welche einen Ansatz (17) in fünf verschiedenen Stellungen in Bezug auf das Ablenkblech (46 oder 47) zeigt, sieht man, dass die Zunahme des Winkels (jx) in dem Masse konstant ist, als der genannte Ansatz unter dieses Ablenkblech (46 oder 47) greift. Infolge dieses Merkmales gleitet das vom Unterteil des Ablenkbleches einbehaltene Futter automatisch unter dem Druck der Ansätze (17) nach aussen, ohne dass es geklemmt wird. ■
Im dargestellten Ausführungsbeispiel bewegt sich das Ablenkblech (46 oder 47) gemäss einer Kurve, die sich in dem Masse von der Wandung der Trommel (1, 2) entfernt, als sie sich nach rückwärts begibt - in Fahrtrichtung (A) der Maschine gesehen -. Der hintere Teil des Ablenkbleches (46 oder 47) kann hernach geradlinig verlängert oder nach einer benach-
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barten Trommel orientiert werden, wie dies oben beschrieben wurde. Die genannte Kurve des Ablenkbleches (46 oder 47) beginnt - von oben gesehen - annähernd auf dem Niveau einer Linie (L) lotrecht zur Fahrtrichtung (A) der Maschine und tangent zur Vorderseite der Wandung der Trommel (1, 2). Andererseits verlässt diese Kurve den Ringkragen (12, 13) ungefähr auf dem Niveau einer Linie (M), die parallel zur Linie (L) verläuft, und setzt sich annähernd über die Drehachse (9, 10) der Trommel (1, 2) fort. Der Vorderteil dieses Ablenkbleches (46 oder 47) ist vorteilhaft gebogen, um keinen scharfen Winkel aufzuweisen, an welchem das Futter hängen bleiben könnte.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 28 und 29 bestehen die Mittel zum Erleichtern des Überganges des Futters von einer Trommel zur anderen in einem Förderband (56). Dieses Förderband läuft über die Trommel (1) und wird von dieser mitgenommen. Es wird ferner von einer Rolle (57) annähernd parallel mit den Trommeln (1, 2) geführt und mit dem Querträgerrahmen (3) verbunden. Diese Rolle befindet sich hinter der Trommel (2), von welcher das Futter kommt. In diesem Beispiel erleichtert das Förderband (56) weiterhin das Freilegen des Futters von der Trommel (1), welche die Bildung des Schwadens fertigstellt. Hierzu wird es über eine zweite Rolle (58) geführt, die mit dem Querträgerrahmen (3) verbunden ist. Diese Rolle (58) befindet sich seitlich von der Trommel (1) und ist annähernd parallel zu dieser angebracht. Bei dieser Anordnung ist es vorzuziehen, dass das vordere Trumm des Förderbandes (56), das mit dem Futter in Berührung ist, teilweise hinter der Trommel (2) verläuft, von welcher das Futter kommt, und vor der Trommel (1), die das genannte Futter übernimmt und in Form eines seitlichen Schwadens ablegt. Die Zone, in welcher die Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) gegenseitig genähert sind und das Futter übertragen, befindet sich demnach mindestens teilweise vor dem vorderen Trumm des Förderbandes (56), damit der übergang des Futters von einem
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Ringkragen zum anderen so erfolgt, dass es mit dem Boden nicht in Berührung kommt. Weiterhin kann das Förderband (56) mit Rippen oder ähnlichem versehen werden, um die Futtermitnahme zu erleichtern.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 30 und 31 ist eine Zwischentrommel (59) zwischen den zwei Trommeln (1, 2) vorgesehen, um das übertragen des Futters von der eine zur anderen Trommel zu begünstigen. Diese Zwischentrommel (59) befindet sich nahezu parallel zu den Trommeln (1, 2) und ihre Drehung im gleichen Sinn der letzteren erfolgt entweder durch die Futtermenge oder durch eine der genannten Trommeln, z.B. mittels eines Riemens (60}, der von der Riemenscheibe {61) mitgenommen wird, die an der betreffenden Trommel befestigt ist und den Antrieb gewährleistet. Die Drehung der Zwischentrommel (59) erfolgt auf einer Achse {62), die sich auf dem Querträgerrahmen (3) der Trommeln (1, 2) befindet. Andererseits ist die Unterseite dieser Zwischentrommel konisch ausgebildet, um sich mindestens teilweise der Form der Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) anzupassen und um mit diesen für die Übertragung des Futters zusammenzuwirken.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 32 und 33 bestehen die Mittel zum Erleichtern des Futterüberganges von der einen zur anderen Trommel aus einem Rad -(63) zwischen den genannten Trommeln (1, 2). Dieses Rad (63) ist lose auf eine waagerechte oder leicht nach unten geneigte Achse {64) montiert, um welche es durch die Futtermenge in Pfeilrichtung (Z) mitgenommen wird. Dieses Rad (63) kann jedoch auch mechanisch, z.B. durch eine der Trommeln (1, 2) angetrieben werden. Die genannte Achse (64) verlängert sich nach oben hinter dem Rad (63) - in Fahrtrichtung gesehen und ist am Querträgerrahmen (3) befestigt, sodass es den übergang des Futters von der einen zur anderen Trommel nicht hindert.
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Infolge dieser Neigung der Drehachse (64) nach unten befindet sich das Rad (63) in einer nach vorn geneigten Ebene. Dadurch liegt der Unterteil des Rades leicht hinter der Zone, in welcher sich die Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) das Futter übertragen, und jeder der Seitenteile (von oben gesehen) bewegt sich annähernd in der Drehrichtung der Trommel (1 oder 2), die am nächsten liegt, was. einerseits das Freilegen des Futters von der Trommel (2) und andererseits die Übernahme des Futters durch die Trommel (1) begünstigt (siehe Figur 33).
Um jeden Futterverlust zwischen dem Rad (63) und den Trommeln (1, 2) zu vermeiden, können letztere eine konkave Form haben, um hierdurch annähernd dem Profil des Rades angepasst zu sein.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 34 und 35 zeigt, dass die Mittel zum Erleichtern des Futterüberganges von der einen zur anderen Trommel aus biegsamen Stäben (65) bestehen» Diese Stäbe können aus Federstahl, Gummi oder Kunststoff sein. Sie sind auf einem Träger (66) befestigt, der auf dem Querträgerrahmen (3) angebracht ist. Mindestens der Unterteil dieser Stäbe (65) ist gegen die das Futter übernehmende Trommel (1) ausgerichtet, um das Futter nach dieser Trommel zu führen.
In diesem Ausführungsbeispiel bestehen die Mittel, die sowohl das Freilegen des Futters von der Trommel (1), welche die Schwadenbildung beendigt, als auch das Bilden des Schwadens erleichtern, ebenfalls aus biegsamen Stäben (67), die den vorgenannten Stäben (65) gleichen. Die unteren Enden dieser Stäbe (67) sind nach aussen und nach der Rückseite der Maschine ausgerichtet.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind Mittel für einerseits das Trennen des auf dem Boden verbleibenden Futters
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von dem durch die Maschine aufgenommenen Futter und andererseits die Mitnahme dieses Futters zu erleichtern seitlich von der Trommel (2) angebracht, die sich vorn und am nächsten des auf dem Boden verbleibenden Futters befindet. Diese Mittel verhindern vor allem, dass das Futter über den Ringkragen (13) der Trommel (2) gleitet und hinter der Maschine auf den Boden fällt. Ferner erfolgt durch diese Mittel das Trennen in gerader Linie, sodass der Gebraucher bei der nächsten Durchfahrt das Gelände nicht zickzackförmig zu befahren hat. In den Figuren 2, 14, 25, 26, 30 und 31 bestehen diese Mittel aus einem Ablenkblech (68), das am Querträgerrahmen (3) angebracht ist und das sich von der Oberseite des Ringkragens (13) der Trommel (2) annähernd bis zum oberen Niveau der letzteren ausbreitet. Dieses Ablenkblech (68) ist von der Trommel (2) ab, mit welcher es zusammenwirkt, schräg nach aussen ausgerichtet und ihr äusseres Ende ist abgerundet, um keine scharfe Kante aufzuweisen, an welcher das Futter hängen bleiben könnte.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 28 und 29 zeigt, dass das Mittel zum erleichterten Trennen des auf den Boden verbleibenden und des von der Maschine erfassten Futters und zum Erleichtern der Futtermitnahme aus einem Förderband (69) besteht. Dieses bewegt sich über die vorderste Trommel (2) und über eine Rolle (70), die annähernd parallel zu dieser Trommel und seitlich von derselben angeordnet ist. Dieses Förderband (69) wird von der genannten Trommel im gleichen Drehsinne mitgenommen. Die Rolle (70) ist auf einem Tragarm befestigt, der auf dem Querträgerrahmen (3) angebracht ist.
In einem anderen in den Figuren 32 und 33 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das Mittel zum erleichterten Trennen des auf dem Boden verbleibenden Futters von dem von der Maschine erfassten, aus einem Rad (71). Dieses Rad befindet sich etwas vor der vordem Trommel (2), und zwar quer zur Fahrtrichtung (A) der Maschine. Dieses Rad (71) kann sich um eine
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waagerechte Achse drehen und wird vorteilhaft durch seine Reibung auf dem Boden während der Arbeit in Drehung versetzt.
Das Ausführungsbeispiel der Figuren 34 und 35 zeigt, dass das Mittel zum erleichterten Trennen des auf dem Boden verbleibenden und des von der Maschine erfassten Futters, sowie zum Erleichtern der Futtermitnahme aus biegsamen Stäben (72) besteht, die sich annähernd parallel zur Trommel (2) erstrecken. Diese Stäbe gleichen den vorgenannten Stäben (65). Sie sind auf einem Träger (73) befestigt, der am Querträgerrahmen (3) angebracht ist.
Für die Varianten der Förderbänder (56 und 69), die in den Figuren 28 und 29 gezeigt werden, sind Ablenkplatten vorgesehen, um den Zwischenraum zu verschliessen, der zwischen den Unterseiten der Förderbänder und den Oberseiten der Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) besteht. Diese Ablenkplatten werden vorteilhaft aus biegsamem und verformbarem Material, wie Gummi, hergestellt, um die Ringkragen (12, 13) der genannten Trommeln nicht zu beschädigen, falls sie mit diesen Ablenkplatten in Berührung kommen. Diese letzteren sind an Tragarmen (77) befestigt, die direkt oder indirekt am Querträgerrahmen (3) angebracht sind, wobei sie hinter dem vorderen Trumm der Förderbänder (56 und 69) angeordnet werden.
In der Absicht, an den Trommeln (1, 2) und/oder ihren Ringkragen (12, 13) im Falle eines Zusammentreffens keine Beschädigungen zu verursachen, werden mindestens die Seiten der seitlichen Ablenkbleche (47 und 68) und des mittleren Ablenkbleches (46), die nach den Trommeln ausgerichtet sind, sowie ihre den Ringkragen naheliegenden Unterseiten aus biegsamem und verformbarem Material hergestellt. Hierzu können die genannten Teile der Ablenkbleche (46, 47, 68) ebenfalls mit Bändern oder Platten (78) aus Gummi oder Kunststoff versehen werden, die durch Kleben, Nieten oder ähnliche Befestigungsmittel angebracht werden (Figuren 1 und 30).
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In den Ausführungsbeispielen der Figuren 1 bis 35 werden die Trommeln (1, 2) durch die Zapfwelle des Schleppers in der Pfeilrichtung (X) in Drehung versetzt. Dieser Antrieb erfolgt in bekannter Weise durch eine Gelenkwelle (79) (Figur 1), welche die Zapfwelle des Schleppers mit einer Zwischenwelle (80) verbindet, die ihrerseits zum Getriebekasten (81) des Querträgerrahmens (3) führt. Diese Zwischenwelle nimmt mittels der im Getriebekasten (81) sich befindlichen Kegelräder eine Längswelle mit, die vorzugsweise im Querträgerrahmen (3) angeordnet ist und die an jedem ihrer Enden ein Kegelrad trägt, das mit einem an der Trommel (1,2) befestigten Zahnkranz in Eingriff steht. Diese Kegelräder und Zahnkränze befinden sich in den Gehäusen (82 und 83) des Querträgerrahmens (3). Da die Trommeln (1, 2) keine synchronisierte Drehung erfordern, können sie vorteilhaft mit unterschiedlichen Drehgeschwindigkeiten angetrieben werden. Die Trommel (1), die das grösste Futtervolumen bearbeitet, kann somit eine Drehgeschwindigkeit erhalten, die grosser ist als jene der Trommel (2), um eine Futterhäufung auf der Trommel (1) zu vermeiden. Der Antrieb der Trommeln (1, 2) von dem Getriebekasten ab kann ebenfalls durch Treibriemen erfolgen.
Im Ausführungsbeispiel der Figur 21 genügt es, nur eine Trommel (1, 2) anzutreiben, die das Band (41) trägt.
Im Ausführungsbeispiel der Figuren 36 bis 39 werden die mit einem Ringkragen (12, 13) versehenen Trommeln (1, 2) vom Erdboden in der Pfeilrichtung (Y) in Drehung versetzt. Diese Trommeln weisen hierzu einen Boden (84) auf, der eine Berührungszone (P) mit dem Erdboden hat, sodass die Bewegung der Maschine in der Fahrtrichtung (A) das Drehen der Trommeln (1, 2) um ihre geometrischen Drehachsen (9, 10) bewirkt. Hierzu sind die letzteren in einem Winkel (o( ) in Bezug auf die Senkrechte leicht nach der Seite geneigt, auf welcher sich der Schwaden bildet. Ohne das gute Funktionieren der Maschine
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zu benachteiligen, kann jede dieser Achsen (9, 10) der Trommeln (1, 2) in einer senkrechten Ebene sein, die sich im Sektor befindet, den die Winkel (ß ) schneiden, wie es die Figur 36 zeigt. Um die Bodenhaftung des Trommelbodens (84) zu verbessern, kann er mit kleinen Ansätzen (85) versehen werden, die in Figur 37 sichtbar sind. Zwecks besserer Bodenhaftung der Ringkragen (12, 13) können auf deren Unterseite Zacken (86) von geringen Abmessungen (Figur 38) angebracht werden, die vorzugsweise ein Bestandteil der Ringkragen (12, 13) sind, obwohl diese letzteren nicht dazu dienen, die Mitnahme der Trommeln (1, 2) zu gewährleisten.
Im vorgenannten Ausführungsbexspiel stützt sich jede der Trommeln (1, 2) der erfindungsgemässen Maschine mittels einer einzigen Berührungszone auf den Erdboden, um die Drehung der Ringkragen (12, 13) beim Fahren der Maschine zu gewährleisten. Nach der in den Figuren 37 und 38 dargestellten Ausführungsvariante, stützt sich ebenfalls eine Rolle (87) die durch einen Arm (88) mit der Tragachse (7, 8) einer jeden Trommel (1, 2) verbunden ist, auf den Erdboden. Diese Rollen (87) sind parallel zur Fahrtrichtung (A) der Maschine ausgerichtet. Ferner sind sie der Berührungszone (P) der Trommeln (1, 2) mit dem Erdboden diametral entgegengesetzt und dienen als Stütze der Boden (84) der Trommeln. Dies ermöglicht eine weitere Verbesserung der Qualität der Mitnahme der Trommeln (1, 2), da deren Boden sowohl auf der Erde mittels der vorgenannten Berührungszone (P), als auch auf der Rolle (87) aufliegt, die dadurch zur Mitnahme der Trommeln beiträgt.
Die Figur 38 zeigt weiterhin die Montageart der Trommeln (1, 2) auf ihre Tragachsen (7 und 8). Diese letzteren, die in Bezug auf die Senkrechte um einen Winkel (QC) geneigt sind, weisen einen Oberteil (89) in annähernd lotrechter Richtung zum Boden, auf. Dieser Oberteil ist mit dem Querträgerrahmen der Trommeln verbunden. Der untere Teil der Achsen (7, 8)
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verlängert sich waagerecht in Bezug auf den Erdboden und er dient als Tragarm (88) der Rolle (87). Der geneigte Zwischenteil dieser Achsen (7, 8) trägt an seinen Enden Rollenlager (90), welche die Drehung der Trommeln (1, 2) ermöglichen. Ohne die Zuverlässigkeit der erfindungsgemässen Maschine zu beeinträchtigen, können diese Rollenlager (90) durch einfache Buchsen ersetzt werden, da die Trommeln (1, 2) von leichter Ausführung sind und nur eine geringe Drehgeschwindigkeit aufweisen. Man kann ebenfalls eine Vorrichtung vorsehen, die es den Trommeln ermöglicht sich auf ihren Tragachsen (7, 8) entlang nach Oben zu bewegen, um den Bodenungleichheiten zu folgen.
Gemäss einem anderen Merkmal der Erfindung ist jede Trommel (1, 2) mit der Dreipunktanbauvorrichtung (5) mittels Organe (91) getrennt verbunden, sodass die Trommeln (1, 2) ihre Stellung gegenüber dem Erdboden beibehalten und einzeln den Bodenungleichheiten folgen können. Hierzu sind diese Organe (91) in Form von Parallelogrammen ausgeführt, wie es die Figur 37 zeigt, die eine erfindungsgemässe Maschine darstellt, wobei die Trommeln (1, 2) sich nicht in der gleichen Höhe befinden. Jedes dieser Parallelogramme besteht aus zwei Gelenkstangen (92 und 93), die mit ihren Enden an Achsen (94, 95) gelenkig angebracht sind, welche einerseits an der Dreipunktanbauvorrichtung (5) und andererseits am Oberteil (89) der Tragachsen (7, 8) der Trommeln (1, 2) befestigt sind. Ohne den Rahmen der Erfindung zu überschreiten, können diese Parallelogramme ebenfalls in anderer Weise als in der dargestellten angeordnet werden. Diese Parallelogramme besitzen ferner nicht dargestellte Feststellvorrichtungen, die es ermöglichen, ihre Beweglichkeit zu neutralisieren und die Maschine in ihre Transportstellung zu heben, was mittels der hydraulischen Hebevorrichtung des Schleppers erfolgt, der benutzt wird, um die Maschine in Einsatz zu bringen. Da die Maschine entsprechend dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel im wesentlichen dazu bestimmt ist, lediglich vom Erd-
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boden angetrieben zu werden, kann es vorkommen, dass in einer schlüpfrigen Zone eine der Trommeln (1, 2) sich nicht mehr dreht und zu rutschen beginnt. Um dies zu vermeiden, werden gemäss der Figur 39 die zwei Trommeln (1, 2) mittels Übertragungsorgane (96), z.B„ einer Teleskopwelle (1(X)) verbunden. Diese Figur zeigt, dass jede Trommel (1, 2) an ihrer Oberseite einen Zahnkranz (97) besitzt. Jeder dieser Zahnkränze (97) steht im Eingriff mit einem Kegelrad (98). Jedes Kegelräderpaar (97, 98) befindet sich in einen Gehäuse (99), das an der Tragachse (7, 8) einer jeden Trommel (1, 2) befestigt ist. Die Kegelräder (98) sind in Bezug auf ihren Zahnkranz (97) derart angebracht, dass die Teleskopwelle (10O), welche diese Kegelräder verbindet, die Trommeln (1, 2) in der gleichen Richtung antreibt. Um es der Teleskopwelle (100) zu ermöglichen, die Trommeln (1, 2) in gleichgültig welcher Stellung anzutreiben, besitzt die Teleskopwelle (100) an ihren Enden eine Gelenkwelle (101).
Eine solche Anordnung ermöglicht es z.B. der Trommel (1, 2), drehend mitgenommen zu werden, selbst beim Befahren einer schlüpfrigen Zone oder falls ihre Bodenhaftung zu gering wird, um ihre Mitnahme zu gewährleisten.
Da die benachbarten Trommeln (1, 2) sich gegenseitig bewegen können, ist es wichtig, dass das Ablenkblech (46), das sich zwischen diesen beiden Trommeln befindet, ihren Bewegungen folgen kann. Hierzu ist es zweckmässig, es in zwei Teilen (102, 103) auszuführen, wobei jeder Teil mit einer der Trommeln (1, 2) verbunden ist.
Ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen, ist es möglich die vorher beschriebenen Schwadenlegtrommeln vor oder hinter einer Maschine anzubringen, die für die Heuernte bestimmt ist, zum Beispiel an einem Selbstlader, einer Siliermaschine, einer Presse, einer Mähmaschine oder einem Mahquetschzetter, dies insbesondere um die Breite des gemähten FutterSchadens zu verringern.
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Obwohl die beiliegenden Zeichnungen lediglich Maschinen mit zwei Trommeln darstellen, ist es offensichtlich, dass sowohl deren Anzahl als auch deren Form und deren relative Stellung geändert werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu
überschreiten. Ferner könnten wohlverstanden verschiedene
Abänderungen, Vervollkommungen oder Zusätze an den verschiedenen, beschriebenen Ausführungsvarianten vorgenommen werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Claims (97)

  1. -PATENTANSPRUCH ΕΙ.. Heuerntemaschine zum Schwadenlegen oder Schwadenwenden, oder auch zum Zetten-Wenden von Futter, die mindestens eine Trommel besitzt, welche sich um eine annähernd senkrechte oder geneigte Achse dreht, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Trommel (1, 2) auf ihrer Unterseite einen weichen und verformbaren Ringkragen von geringer Dicke trägt, der unter das zu versetzende Futter gleitet, sich dabei den Bodenungleichheiten anpasst und bei der Arbeit das Futter auf seiner Oberseite befördert.
  2. 2. Maschine gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) aus einem kontinuierlichen Bund von kegelstumpfartxger Form gebildet wird, der die gesammte Trommel (1, 2) umgibt.
  3. 3. Maschine gemäss Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Ringkragens (12, 13) weniger als 4 cm beträgt.
  4. 4. Maschine gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aussenumfang des Ringkragens (12, 13) schräg abgekantet ist.
  5. 5. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Ringkragens (12, 13) zwischen 5 und 60 cm beträgt.
  6. 6. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) Elemente zu seiner Versteifung besitzt.
  7. 7. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kingkragen (12, 13) Elemente besitzt, welche das Ergreifen und/oder die Mitnahme des Futters erleichtern.
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  8. 8. Maschine gemäss einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite des Ringkragens (12, 13) mit Ansätzen (17) versehen ist.
  9. 9. Maschine gemäss Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) ein Ganzes mit dem letzteren bilden.
  10. 10. Maschine gemäss einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) nach der entgegengesetzten Drehrichtung der Trommel (1, 2) ausgerichtet sind.
  11. 11. Maschine gemäss einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) an seinem äusseren Umfang mit Zacken (18) von sehr geringen Abmessungen versehen ist, die ein Bestandteil des Ringkragens (12, 13) sind.
  12. 12. Maschine gemäss einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) mit Einschnitten (19) versehen ist.
  13. 13. Maschine gemäss Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschnitte (19) eine abgerundete Form aufweisen.
  14. 14. Maschine gemäss einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Angriffsflanke (108) eines jeden Vorsprunges (109), der sich zwischen den Einschnitten (19) des Aussenrandes des Ringkragens (12, 13) der Trommel (1, 2) befindet, mindestens einen annähernd geraden Teil (110) aufweist, der sich auf jeder beite durch einen gebogenen Teil (111, 112) fortsetzt, wovon sich der eine (111) bis zum Scheitel des Vorsprunges (1O9) ausdehnt, und der andere (112) bis in die Tiefe der Einschnitte (19).
  15. 15. Maschine gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
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    der Krümmungsradius (r) des gebogenen Teiles (111), der sich bis zum Scheitel des Vorsprunges (109) erstreckt, kleiner als der Radius (R) des gebogenen Teiles (112) ist, der sich bis in die Tiefe des Einschnittes (19) erstreckt.
  16. 16. Maschine gemäss Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der gebogene Teil (111), der sich bis zum Scheitel des Vorsprunges (109) erstreckt, nach rückwärts -im Drehsinn (X) der Trommel (1, 2) gesehen - durch einen gebogenen Teil (113) verlängert ist, dessen Krümmungsradius (Rl) grosser ist als der Radius (r) des genannten gebogenen Teiles (111).
  17. 17. Maschine gemäss einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die nach vorn gerichtete Seite (114) - im Drehsinn (X) der Trommel (1, 2) gesehen eines jeden Ansatzes (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) nach oben und nach rückwärts geneigt ist.
  18. 18. Maschine gemäss Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte, nach vorn gerichtete Seite (114) der Ansätze (17) mit der Oberseite des Ringkragens (12, 13) einen Winkel (λ.) bildet, der vorzugsweise zwischen 20° und 70° beträgt.
  19. 19. Maschine gemäss einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansätze (17) der °berseite des Ringkragens (12, 13) gebogen sind und sich bis zum Scheitel der Vorsprünge (109) erstrecken.
  20. 20. Maschine gemäss Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (114) der Ansätze (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) mit der Angriffsflanke (108) der Vorsprünge (109) verbunden ist.
  21. 21. Maschine gemäss einem der Ansprüche 8 bis 10 und 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das nahe am Aussenrand des Ringkragens (12, 13) sich befindliche Ende der Ansätze (17) schräg abgekantet ist.
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  22. 22. Maschine gemäss einem der Ansprüche 8 bis IO und 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das nahe am Innenrand des Ringkragens (12, 13) sich befindliche Ende der Ansätze (17) annähernd lotrecht zur Wandung der Trommel (1, 2) zugeschnitten ist.
  23. 23. Maschine gemäss einem der Ansprüche 6 oder 7, oder 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kranz {16) von grösserer Starrheit als jene des Ringkragens (12, 13) mit letzterem verbunden ist.
  24. 24. Maschine gemäss Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser (D) des Kranzes (16) grosser ist als der Innendurchmesser (E) des Ringkragens (12, 13).
  25. 25. Maschine gemäss einem der Ansprüche 6 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) und/oder die Verstärkungselemente und/oder die Elemente zum Ergreifen und Mitnehmen des Futters Verstärkungen (20) aufweisen, die in den Ringkragen und/oder die genannten Elemente eingearbeitet sind.
  26. 26. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommelwand (1, 2) Ansätze (21) enthält.
  27. 27. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) auf der Innenseite der Trommel (1, 2) befestigt ist.
  28. 28. Maschine gemäss enem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Kingkragen (12, 13) auf der Aussenseite der Trommel (1, 2) befestigt ist.
  29. 29. Maschine gemäss einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass de»ftinetkragen (12, 13) auf dem Boden der Trommel (1, 2) befestigt--ist.
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  30. 30. Maschine gemäss einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) an einem an der Trommel (1, 2) angebrachten Zwischenelement (22) befestigt ist.
  31. 31. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel aufweist, um die Neigung des Ringkragens (12, 13) in Bezug auf den Erdboden zu ändern.
  32. 32. Maschine gemäss Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel aus einem von der Trommel (1, 2) unabhängigen Teller (24) bestehen, dessen Durchmesser unterschiedlich von Jenem der/Crommel ist und dessen Stellung in Bezug auf die Trommel mittels einer Gewindestange (25) so verstellt werden kann, dass die gegen den Ringkragen (12, 13) drückende Kante dieses Tellers die Neigung des Ringkragens in Bezug auf den Erdboden festlegt.
  33. 33. Maschine gemäss Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel aus Bügeln (28) bestehen, von welchen der eine Arm an dem Ringkragen (12, 13) befestigt und der andere auf einer Steigung (30) eines Kranzes (31) geführt ist, und dass die Stellung des letzteren in Bezug auf die Trommel (1, 2) durch eine Drehung um die Drehachse (9,10) der Trommel (1, 2) geändert werden kann, wodurch die genannte Steigung ein Schwenken der Bügel (28) bewirkt, welche den Ringkragen (12, 13) mitnehmen und seine Neigung in Bezug auf den Erdboden bestimmen.
  34. 34. Maschine gemäss einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel besitzt, welche die Neigung des Ringkragens (12, 13) der Trommel (1, 2) in Bezug auf den Erdboden während der Drehung der Trommel steuern, um den Ringkragen mit mindestens einem breiten Abschnitt seines Kreisumfanges in Berührung mit dem Erdboden beizuhalten.
  35. 35. Maschine gemäss Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass
    die genannten Mittel aus Bügeln (35) bestehen, von welchen der eine Arm an dem Ringkragen (12, 13) befestigt und der andere nach oben gerichtet ist und eine Masse (36) trägt, die sich unter der Wirkung der aus der TrommeIdrehung sich ergebenden Fliehkraft von der Drehachse (9, 10) der Trommel (1, 2) zu entfernen versucht und dadurch die Bügel in der Weise schwenkt, dass deren an dem Ringkragen (12, 13) befestigten Arme diesen nach unten drücken und zumindest dessen nach vorn gerichteten Teil -in Fahrtrichtung (A) der Maschine gesehen - in Berührung mit dem Erdboden beibehalten.
  36. 36. Maschine gemäss Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel aus Zapfen (39) bestehen, deren eines Ende an dem Ringkragen (12, 13) befestigt und das andere auf einer nicht drehenden Nocke geführt ist, die auf der Tragachse (7, 8) der Trommel (1, 2) befestigt ist, und dass die Anordnung der Nocke während der Drehung der Trommel (1, 2) die Zapfen (39) schwenkt, damit deren an dem Ringkragen (12, 13) befestigten Enden den letzteren mindestens mit seinem nach vorn gerichteten Teil mit dem Erdboden in Berührung beibehalten - in Fahrtrichtung (A) der Maschine gesehen -.
  37. 37. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommel (1, 2) eine zylindrische Form aufweist.
  38. 38. Maschine gemäss einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommel (1, 2) annähernd die Form eines Kegelstumpfes aufweist, dessen Mantellinien geradlinig oder gebogen sind und dass deren fiktive Spitze gegen den Boden gerichtet ist.
  39. 39. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eie Mittel besitzt (104, 105, 1O6) um während der Arbeit die Fremdkörper vom Futter zu trennen.
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  40. 40. Maschine gemäss Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen (12, 13) der Trommel (1, 2) Offnungen (104) aufweist, durch welche die Fremdkörper auf den Boden zurückfallen.
  41. 41. Maschine gemäss Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Offnungen (104) in der Nähe der Wandung der Trommel (1, 2) befinden.
  42. 42. Maschine gemäss Anspruch 39 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung der Trommel (1, 2) mit öffnungen (105) versehen ist, durch welche die Fremdkörper auf den Boden zurückfallen.
  43. 43. Maschine gemäss Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Offnungen (105) am unteren Teil der Trommel (1, 2) befinden.
  44. 44. Maschine gemäss Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass der Aussenteil des Ringkragens (12, 13) der Trommel (1, 2) aus länglichen und abgerundeten Zungen (106) besteht.
  45. 45. Maschine gemäss Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zungen (1O6) annähernd über die halbe Breite des Ringkragens (12, 13) erstrecken.
  46. 46. Maschine gemäss Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (106) nur mit einem Teil ihrer Länge mit dem Boden in Berührung sind.
  47. 47. Maschine gemäss einem der Ansprüche 44 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungen (106) nach der entgegengesetzten Drehrichtung (K) der Trommel (1, 2) ausgerichtet sind.
  48. 48. Maschine nach einem der Ansprüche 1, 3 bis 25, 31 bis 41 und 44 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass der Ringkragen
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    (12, 13) aus einem Band (41) besteht, das durch eine oder mehrere Trommeln (1, 2) geführt wird und das an seiner Unterseite eine Vielzahl von Zungen (42) besitzt, die sich überlappen und schräg nach dem Boden gerichtet sind.
  49. 49. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mehrere Trommeln (1, 2) besitzt, welche einen Ringkragen (12, 13) tragen und die nebeneinander angebracht sind und gegenseitig nach rückwärts versetzt werden können, und zwar insbesondere für das seitliche Schwadenlegen.
  50. 50. Maschine gemäss Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass sich die von den Ringkragen (12, 13) der nebeneinanderliegenden Trommeln (1, 2) beschriebenen Umlaufbahnen teilweise überdecken .
  51. 51. Maschine gemäss Anspruch 50, dadurch gekennzeichent, dass die Ringkragen (12, 13) der nebeneinanderliegenden Trommeln (1, 2) sich teilweise übereinander drehen.
  52. 52. Maschine gemäss einem der Ansprüche 49 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den nebeneinanderliegenden Trommeln (1, 2) Mittel vorgesehen sind, um den Übergang des Futters von einer zur anderen Trommel bei der Bildung eines seitlichen Schwadens zu erleichtern.
  53. 53. Maschine gemäss Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass diese genannten Mittel aus einem Ablenkblech (46) bestehen, das sich überhalb der Ringkragen (12, 13) ausbreitet und am Querträgerrahmen (3) befestigt ist.
  54. 54. Maschine gemäss Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Ablenkblech (46) annähernd die Form eines V hat, dessen Spitze nach der Rückseite der Maschine ausgerichtet ist.
  55. 55. Maschine gemäss einem der Ansprüche 53 oder 54, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkblech (46) einerseits tangential
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    zur Trommel (2) von welcher es das Futter empfängt, und andererseits annähernd radial zur Trommel (1) ausgerichtet ist, nach welcher es das Futter überträgt.
  56. 56. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich der Trommel (1), welche die Bildung des Schwadens während der Arbeit beendigt, Mittel angebracht sind, die das Freilegen des Futters von dieser Trommel und ihrem Ringkragen, sowie die Bildung des Schwadens begünstigen.
  57. 57. Maschine gemäss Anspruch 56, dadurch gekennzeichent, dass die genannten Mittel aus einem Ablenkblech (47) bestehen, das leicht zur Trommel (1) tangiert und sich von der Oberseite des Ringkragens (12) dieser Trommel bis annähernd zum oberen Niveau der letzteren erstreckt.
  58. 58. Maschine gemäss Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, dass die Seite des seitlichen Ablenkbleches (47), das der Trommel (1) am nächsten liegt, sich annähernd dem Profil der letzteren anpasst, und dass die entfernteste Seite leicht gebogen ist, um das Wenden des Futters zu bewirken.
  59. 59. Maschine gemäss einem der Ansprüche 57 oder 58, dadurch gekennzeichnet, dass die Seite des seitlichen Ablenkbleches (47), die am entferntesten von der Trommel (1) liegt, aus biegsamen Stäben (48) besteht.
  60. 60. Maschine gemäss einem der Ansprüche 53 bis 59, dadurch gekennzeichnet, dass das zwischen zwei nebeneina$lerliegenden Trommeln (1* 2) siCh befindliche Ablenkblech (46), sowie das seitliche Ablenkblech (47) nahe an ihren Kanten, dienach den Trommeln (1, 2) ausgerichtet sind, die ihnen das Futter übertragen, mit Mitteln versehen sind, welche diese übertragung erleichtern.
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    - IO -
  61. 61. Maschine gemäss Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, dass diese genannten Mittel aus vorzugsweise biegsamen Dichtungen (49) bestehen, die an den Ablenkblechen (46, 47) befestigt sind unddie Trommeln (1, 2) bestreichen, welche das Futter nach diesen Ablenkblechen übertragen.
  62. 62. Maschine gemäss Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel aus Laschen (50) bestehen, die sich an den Kanten der Ablenkbleche (46, 47) befinden und die sich in Rillen (51) einfügen, welche die Trommeln (1, 2) umgeben.
  63. 63. Maschine gemäss Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel aus losen Rollen {52) bestehen, die parallel zu den Trommeln (1, 2) ausgerichtet und vor den Ablenkblechen (46, 47) angeordnet sind.
  64. 64. Maschine gemäss Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Rollen (52) mindestens teilweise der Form der Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) anpassen.
  65. 65. Maschine gemäss einem der Ansprüche 6 bis 10, 17 bis 22 und 53 bis 60, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkblech (46, 47) so ausgeführt ist, dass der Winkel (jul) > den es mit den Ansätzen (17) der Oberseite des Ringkragens (12, 13) bildet, in dem Mass zunimmt, in welchem man sich der Aussenkante des Ringkragens (12, 13) nähert.
  66. 66. Maschine gemäss. Anspruch 65, dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens der Teil des Ablenkbleches (46, 47) der überhalb dem Ringkragen (12, 13) ist, gemäss einer Kurve erstreckt, die sich von der Trommelwand (1, 2) in dem Mass entfernt, in welchem sie sich nach rückwärts wendet - in Fahrtrichtung (A) der Maschine gesehen -.
  67. 67. Maschine gemäss einem der Ansprüche 65 oder 66, dadurch gekennzeichnet,dass das gebogene Ablenkblech (46, 47) - von oben
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    gesehen - annähernd auf der Ebene einer Linie (L) eingreift, die lotrecht zur Fahrtrichtung (A) der Maschine und tangent zur Vorderseite der Trommelwand (1, 2) liegt, und den Ringkragen (12, 13) ungefähr auf der Ebene einer Linie (M) verlässt, die parallel zur Linie (L) und über die Drehachse (9, 10) der Trommel (1, 2) verläuft.
  68. 68. Maschine gemäss Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum Erleichtern des Futterüberganges von einer zur anderen Trommel aus einem Förderband (56) bestehen, das von einer der Trommeln (1, 2) angetrieben wird und ausserdem von mindestens einer parallel zu den Trommeln ausgerichteten Rolle (57) geführt wird.
  69. 69. Maschine gemäss Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum Erleichtern des Freilegens des Futters von der Trommel (1), welche die Schwadenbildung beendigt, und zur Bildung dieses Schwadens aus einem Förderband (56) bestehen, das von dieser Trommel angetrieben und mindestens von einer Rolle (58) geführt wird, die nahezu parallel zur dieser Trommel ausgerichtet ist.
  70. 70. Maschine gemäss der Ansprüche 52 und 56, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Erleichtern des Überganges des Futters von einer Trommel zur anderen und zum Begünstigen des Freilegens des Futters von der Trommel (1), die die Schwadenbildung beendigt, und der Bildung dieses Schwadens aus einem selben Förderband (56) bestehen, das von der Trommel (1) angetrieben und durch zwei Rollen (57, 58) geführt wird.
  71. 71. Maschine gemäss Anspruch 70, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (56) in der Weise geführt wird, dass sein vorderes Trumm, das mit dem Futter in Berührung ist, teilweise hinter der Trommel (2) durchgeführt wird, von welcher das Futter kommt, und vor der Trommel (1), die dieses Futter aufnimmt und in Form eines seitlichen Schwadens ablegt.
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  72. 72. Maschine gemäss Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel aus einer Zwischentrommel (59) bestehen, die sich in der gleichen Richtung wie die Trommeln (1, 2) dreht und deren Unterteil mindestens teilweise der Form der Ringkragen (12, 13) dieser Trommeln angepasst ist.
  73. 73. Maschine gemäss Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel aus einem Rad {63) bestehen, das sich ungefähr zwischen den Trommeln (1, 2) befindet.
  74. 74. Maschine gemäss Anspruch 73, dadurch gekennzeichnet, dass das Rad {63) lose auf eine Achse (64) montiert ist, die leicht nach unten geneigt ist, um sich annähernd in einer nach vorn geneigten Ebene zu befinden.
  75. 75. Maschine gemäss einem der Ansprüche 73 oder 74, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommeln (1, 2) von konkaver Form sind.
  76. 76. Maschine gemäss Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel,aus biegsamen Stäben (65) bestehen, von welchen mindestens die unteren Enden gegen die Trommel (1) ausgerichtet sind, die das Futter aufnimmt.
  77. 77. Maschine gemäss Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel aus biegsamen Stäben (67) bestehen, von welchen mindestens die unteren Enden nach aussen und nach rückwärts ausgerichtet sind.
  78. 78. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich der Trommel (2), die dem während einer Arbeitsfahrt auf dem Boden verbleibenden Futter am nächsten ist, Mittel angebracht sind, die einerseits das Trennen des auf dem Boden verbleibenden Futters von dem von der Maschine erfassten Futter erleichtern, und andererseits die Mitnahme des letzteren begünstigen.
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  79. 79. Maschine gemäss Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel aus einem Ablenkblech (68) bestehen, das sich
    von der Oberseite des Ringkragens (13) der Trommel (2) bis
    zum oberen Niveau der letzteren erstreckt.
  80. 80. Maschine gemäss Anspruch 79, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Ablenkblech (68) von der Trommel (2) aus, mit welcher es zusammenwirkt, schräg nach aussen erstreckt.
  81. 81. Maschine gemäss Anspruch 79 oder 80, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Ende des Ablenkbleches (68) abgerundet
    ist.
  82. 82. Maschine gemäss Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel aus einem Förderband (69) bestehen, das
    von der Trommel (2) angetrieben wird, die dem bei einer Arbeitsfahrt auf dem Boden verbleibenden Futter am nächsten ist, und dass das Band über eine Rolle (70) läuft, die nahezu parallel zu dieser Trommel und seitlich von derselben angeordnet ist.
  83. 83. Maschine gemäss einem der Ansprüche 68 bis 71 oder 82,
    dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenräume zwischen der
    Unterseite der Förderbänder (56 und 69) und der Oberseite der Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) durch Ablenkplatten
    (74, 75 und 76) verschlossen werden, die vorzugsweise aus
    biegsamen und verformbarem Material sind.
  84. 84. Maschine gemäss Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel zum Erleichtern des Trennens des auf dem Boden verbleibenden Futters und des von der Maschine erfassten Futters aus einem Rad (71) besteht, das etwas vor der vordersten Trommel (2) und quer zur Fahrtrichtung (A) der Maschine
    angebracht ist.
  85. 85. Maschine gemäss Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass das Rad (71) um eine annähernd waagerechte Achse infolge ihres
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    Reibens auf dem Boden während der Arbeit in Drehung versetzt wird.
  86. 86. Maschine gemäss Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel aus biegsamen Stäben (72) bestehen, die seitlich der dem auf dem Boden verbleibenden Futter am nächsten liegenden Trommel (2) angeordnet sind.
  87. 87. Maschine gemäss einem der Ansprüche 53, 57 oder 79, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Seiten der Ablenkbleche (46, 47 und 68), die nach den Trommeln (1, 2) ausgerichtet sind, sowie ihre Unterteile nahe an den Ringkragen (12, 13) dieser Trommeln aus einem geschmeidigen und verformbaren Material bestehen.
  88. 88. Maschine gemäss einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommeln (1, 2) mittels der Zapfwelle des Schleppers angetrieben werden.
  89. 89. Maschine gemäss Anspruch 88, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommeln (1, 2) mit verschiedenen Drehgeschwindigkeiten angetrieben werden.
  90. 90. Maschine gemäss einem der Ansprüche 1 bis 87, dadurch gekennzeichnet, dass diese Trommeln (1, 2) durch den Erdboden in Drehung versetzt werden, wozu sie eine den Boden berührende Zone (P) aufweisen, durch welche die Bewegung der Maschine in ihrer Fahrtrichtung (A) die Drehung der genannten Trommeln um ihre Drehachsen (9, 10) bewirkt, die in Bezug auf die Senkrechte leicht nach der Seite geneigt sind, auf welcher der Schwaden abgelegt wird.
  91. 91. Maschine gemäss Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringkragen (12, 13) der Trommeln (1, 2) mit Zacken (86) von geringen Abmessungen versehen sind, um die Bodenhaftung zu erhöhen.
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  92. 92. Maschine gemäss der Ansprüche 9O oder 91, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Trommeln (1, 2) ausser ihrer Berührungszone (P) mit dem Boden auch mittels einer Rolle (87) auf den Boden stützen, die parallel zur Fahrtrichtung (A) der Maschine ausgerichtet ist.
  93. 93. Maschine gemäss Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet, dass diese Rolle (87) sich annähernd diametral entgegengesetzt zur Berührungszone (P) derJTrommel (1, 2) befindet und dem Trommelboden (84) als Stütze dient.
  94. 94. Maschine gemäss einem der Ansprüche 90 bis 93, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommeln (1, 2) mit der Dreipunktanbauvorrichtung (5) mittels Organe (91) verbunden sind, die den Trommeln ermöglichen, während der Arbeit ihre Stellung in Bezug auf den Erdboden beizubehalten.
  95. 95. Maschine gemäss Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet, dass diese Organe (91) ein Parallelogramm darstellen.
  96. 96. Maschine gemäss einem der Ansprüche 90 bis 95, dadurch gekennzeichnet, dass die Trommeln {1, 2) gegenseitig mittels eines Ubertragungsorganes, zum Beispiel einer Teleskopwelle (100) mit Kreuzgelenk (101) verbunden sind.
  97. 97. Maschine gemäss einem der Ansprüche 53, 94 oder 95, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablenkblech (46), das zwischen den zwei Trommeln (1, 2) zum Erleichtern des Futterüberganges von der einen zur anderen Trommel angeordnet ist, aus zwei Teilen (1O2 und 103) besteht.
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