DE2840183C2 - Kompaktanlage zum Bohren und Stopfen von Schachtofen -, insbesondere Hochofenabstichlöchern - Google Patents
Kompaktanlage zum Bohren und Stopfen von Schachtofen -, insbesondere HochofenabstichlöchernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Bohren und Stopfen von Schachtofen-, insbesondere Hochofenabstichlöchern,
begreifend eine Stichlochbohr- sowie eine Stichlochstopfmaschine von an sich bekannter Bauart,
weiche jeweils seitlich neben einer Abstichrinne auf dem Abstichboden installiert sind und wovon eine jede eine
für sich unabhängige Einheit bildet und im wesentlichen aus einem an der einen Extremität eines Auslegers
montierten Arbeitswerkzeug besteht, wobei die andere Extremität des Auslegers an einer in bezug zur
Vertikalen geneigten Achse drehbar gelagert ist zum Schwenken des Arbeitswerkzeuge zwischen einer Ruhe-
und einer Arbeitsstellung in einer geneigten Ebene.
Außer den Anforderungen, welche in direktem Zusammenhang mit dem Verwendungszweck einer
Bohr- und einer Stopfmaschine stehen und denen diese Maschinen genügen müssen, nämlich einfache und
wirkungsvolle Funktionsweise, robuste, einfache und haltbare Konstruktion, leichte Handhabung, Ruhestellung
in genügendem Abstand von der Abstichrinne, sollten diese Maschinen nach Möglichkeit noch
weiteren Zusatzanforderungen genügen. In diesem Sinne ist es zum Beispiel vorteilhaft, wenn die um
moderne Hochöfen herumgeführte Arbeitsplattform nicht unterbrochen zu werden braucht um die
Bewegungen dieser Maschine nicht zu behindern. Eine weitere Anforderung besteht auch darin, daß das
Arbeitswerkzeug in seiner Ruhestellung eine möglichst tiefe Lage einnehmen sollte, insbesondere zum Erleichtern
der Wartung und auch zum Erleichtern des Füllprozesses der Stopfmaschine.
Maschinen der eingangs erwähnten Gattung, welche diesen verschiedenen Anforderungen genügen, sind in
der DE-OS 27 04 891 für die Bohrmaschine und in der DE-OS 2157 712, für die Stichlochstopfmaschine
beschrieben. Eine gemeinsame Eigenschaft dieser beiden Maschinen ist ihre niedrige Bauhöhe, welche es
gestattet, den oben erwähnten Zusatzanforderungen in recht befriedigender Weise zu genügen.
Nachteilig bei diesen beiden Maschinen ist allerdings, wie übrigens bei sämtlichen Maschinen der eingangs
erwähnten Gattung, daß sie im Bereich des Ofenabstichloches einen recht hinderlichen Platzbedarf haben.
Jedem Abstichloch muß ja eine Bohr- und eine Stopfmaschine dieser Gattung zugeordnet werden,
welche beidseitig äer Abstichrinne installiert sind und für jede dieser Maschinen muß genügend Platz
vorgesehen werden, damit sie ungehindert ihre Schwenkbewegungen aus einer Ruhe- in eine Arbeitsstellung,
und umgekehrt, ausführen können. Dieses Raumbedarfsproblem wird noch gravierender durch die
in letzter Zeit auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte, durch welche eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der
öfen aufgrund der Erstellung größerei' Einheiten und
durch Änderung der Betriebsbedingungen, insbesondere einer Erhöhung des Gegendruckes, ermöglicht
wurden. Im Gefolge dieser Entwicklung müssen die in Frage kommenden Maschinen nicni nur leistungsfähiger
und damit noch platzraubender sein, es ist darüber hinaus noch eine größere Anzahl von Abstichlöchern
notwendig, was wiederum den Einsatz einer größeren
schon vorgeschlagen, die Stopfmaschine mit der Bohrmaschine zu verbinden wodurch eine Maschine
entstand, wie sie in der DE-OS 1583 166 beschrieben ist
Diese Maschine begreift eine Stopfmaschine und eine Bohrmaschine, welche parallel Seite an Seite an einem
Drehstück befestigt sind, welches um eine vertikale Achse gedreht werden kann, wobei die beiden
Maschinen in entgegengesetzte Richtungen zeigen und das Drehstück an der Extremität eines Auslegers
befestigt ist, welcher seinerseits um eine Tragsäule geschwenkt werden kann. Bei der Durchführung dieses
Vorschlags ist es jedoch nicht möglich, alle weiter oben angeführte Kriterien, denen die Idealmaschine entsprechen
sollte, zu berücksichtigen. Einmal hat durch die Zwillingsmontage der beiden Arbeitswerkzeuge an der
Extremitlt des Auslegers dieser ein sehr großes Gewicht zu tragen, dies um so mehr, als ein
komplizierter Zusatzmechanismus, nämlich das Drehstück, vorgesehen werden muß, durch dessen Vorhandensein
die Steifheit der ganzen Anordnung vermindert wird; es ergibt sich damit eine schwere, platzraubende
und vor allen Dingen verhältnismäßig hohe Konstruktion. Desweiteren hat eine solche Kombination beider
Maschinen den Nachteil, daß bei einer Panne in der
Anlage sowohl die Stopf- als auch die Bohrmaschine außer Betrieb sind. Ein weiterer Nachteil dieser
Maschine ergibt sich notgedrungen beim Einregulieren, da beim Adjustieren der einen Maschine, zum Beispiel
der Bohrmaschine, die Stopfmaschine aus ihrer richtigen Lage gebracht wird, und umgekehrt Hinzu
kommt, daß die Bohrlafette beim Stopfvorgang den Roheisenspritzern aus dem Abstichloch ausgesetzt ist
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Anlage der eingangs erwähnten Gattung vorzuschlagen bei welcher
der Raumbedarf im Ofenbereich wesentlich vermindert wird und alle Vorteile erhalten bleiben,
welche durch getrennte Stopf- und Bohrmaschinen geboten werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Anlage der eingangs erwähnten Gattung, dadurch gelöst daß die Stichlochbohr-
und die Stichlochstopfmaschine beide auf der gleichen Seite der Abstichrinne nebeneinander installiert
sind und daß die Drehachsen der beiden Maschinen solcherart in Bezug zu einander und gegenüber der
Vertikalen geneigt sind, daß die geneigte Schwenkebene der ofennächsten Einheit oberhalb der otenferneren
Einheit verläuft wenn diese letztere sich in Ruhestellung befindet
Vorzugsweise wird die Anordnung so getroffen, daß die Stopfmaschine näher am Ofen und an der
Abstichrinne liegt als die Bohrmaschine.
Die Parameter der geneigten Ebene, in denen die Bohrmaschine und die Stopfmaschine geschwenkt
werden, werden vorzugsweise durch eine entsprechend zu wählende Neigung der Lagerachsen definiert um
welche ihre jeweiligen Ausleger schwenkbar sind. Eine passende Wahl dieser beiden Lagerachsenneigungen
ergibt die erwünschte Beziehung zwischen diesen beiden Neigungen und demzufolge denjenigen der
geneigten Schwenkebenen. Die Achse des Schwenklagers für den Stopfmaschinenausleger ist in einer zur
Abstichrinne parallelen Ebene in Richtung auf den Ofen hin geneigt während die Achse des Schwenklagers für
den Bohrmaschinenausleger in einer zur Abstichrinne senkrechten Ebene von der Abstichrinne hinweg
geneigt ist
Bei einer diese Merkmale aufweisenden Anlage bleiben die Vorteile der getrennten Bohr- und
Stopfmaschine, welche an sich von bekannter Bauart sind, voll erhalten. Desweiteren ist die gesamte Bauhöhe
einer solchen Kompaktanlage nicht größer als diejenige der höheren der beiden Maschinen, und der Raumbedarf
in horizontaler Richtung ist nicht größer als derjenige für diejenige der beiden Maschinen, welche an sich den
größten Raumbedarf hat
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden
näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht in schematischer Darstellung, einer Anlage mit der Stopfmaschine in Arbeitsstellung
und der Bohrmaschine in Ruhestellung;
F i g. 2 eine Draufsicht in schematischer Darstellung,
einer Anlage mit einer Bohrmaschine in Arbeitsstellung und einer Stopfmaschine in Ruhestellung;
F i g. 3 eine Draufsicht in schematischer Darstellung, einer Anlage mit Stopf- und Bohrmaschine in
Ruhestellung;
F i g. 4 und 5 schematisierte Ansichten zur Darstellung
der Neigungswinkel, und zwar in einer Richtung parallel zur Abstichrinne bzw. senkrecht zu dieser;
F i g. 6 einen schematisierten Querschnitt durch einen mit mehreren Anlagen ausgerüsteten Hochofen.
In den Fig. J bis 3 ist ein Hochofen schematisch
durch einen Teil seiner Wandung 14 dargestellt Schematisch dargestellt ist ebenfalls ein Abstichloch 16,
welches durch die Ofenwand hindurchgeht und in dessen Verlängerung außerhalb des Ofens eine Abstichrinne
vorgesehen ist, welche in diesen F i g. 1 bis 3 nicht dargestellt ist Seitlich neben dieser Abstichrinne sind
auf dem Abstichboden eine Stopfmaschine 10 und eine Bohrmaschine 12 bekannter Bauart installiert Die
ίο Stopfmaschine 10 begreift im wesentlichen einen
Stopfmaschinenkörper 18, welcher an der Extremität eines Auslegers 20 angelenkt ist dessen andere
Extremität um ein Lager 22 schwenkbar ist Desgleichen begreift die Bohrmaschine 12 ein Arbeitswerkzeug 24,
welches an der Extremität eines Auslegers 26 befestigt ist dessen andere Extremität um ein Lager 28
geschwenkt werden kann. Für nähere Einzelheiten betreffs Funktionsweise und Konstruktion dieser beiden
Maschinen kann für die Stopfmaschine auf die DE-OS
μ 2157 712, zurückgegriffen werden v-nd für die Bohrmaschine
auf die DE-OS 27 04 891. Es besteht natürlich die Möglichkeit an beiden Maschinen verschiedene Abänderungen
vorzunehmen, um sie besser an ihre spezifische Funktion oder an den zur Verfügung
stehenden Platz anzupassen. So könnte zum Beispiel zwischen dem Arbeitswerkzeug 24 und seinem Ausleger
26 ein Gelenk vorgesehen und der Ausleger 26 als Parallelogrammgestänge ausgebildet werden, so daß in
der Ruhestellung der Bohrmaschine 12 das Arbeitswerkzeug 24 eine bestimmte Lage in Bezug zum
Ausleger 26 einnimmt Auf diese Weise kann zum Beispiel das Arbeitswerkzeug 24 automatisch beim
Einfahren in die Ruhestellung in eine parallele Lage in Bezug zum Ausleger 26 gebracht werden.
Grundsätzlich kann jede der beiden Einheiten 10 oder
12 innen angeordnet sein, das heißt näher zum Hochofen und zur Abstichrinne, in Anbetracht des
Umstandes jedoch, daß die Stopfmaschine im ^!gemeinen eine massivere und schwerere Konstruktion ist und
deswegen zum Auffangen der entstehenden Kräfte ein kürzerer Ausleger vorteilhaft ist wird man vorteilhafterweise
die Stopfmaschine zwischen der Bohrmaschine und dem Hochofen anordnen.
Wie aus den F i g. 2 und 3 hervorgeht befindet sich die Stopfmaschine 10 in ihrer Ruhestellung teilweise über dem Schwenklager 28 für die Bohrmaschine. Die Neigung der Achse des Schwenklagers 22 der Stopfmaschine 10 wird solcherart gewählt daß die Ebene, welche bei einer Schwenkung der Stopfmaschine
Wie aus den F i g. 2 und 3 hervorgeht befindet sich die Stopfmaschine 10 in ihrer Ruhestellung teilweise über dem Schwenklager 28 für die Bohrmaschine. Die Neigung der Achse des Schwenklagers 22 der Stopfmaschine 10 wird solcherart gewählt daß die Ebene, welche bei einer Schwenkung der Stopfmaschine
so von dieser bestrichen wird, zum Ofen hin abfällt Die Neigung des Schwenklagers 22, die Lage des Schwenklagers
28 sowie die Ruhestellungslage der Bohrmaschine !2 werden entsprechend gewählt daß der Kulminationspunkt
des Stopfmaschinenkörpers 18 bei seiner Verlagerung in der geneigten Ebene zwischen der
Ruhestellung und der Arbeitsstellung, und umgekehrt, sich etwa oberhalb der Ruhestellung der Bohrmaschine
12 befindet Diese Neigung der Schwenkebene der Stopfmaschine Iu hat deshalb sowohl in Arbeitsstellung
als auch in Ruhestellung eine niedrige tage des
Stopfmaschinenkörpers 18 im Gefolge.
Die Neigung des Schwenklagers 28 der Bohrmaschine 12 wird in der Weise gewählt, daß die Ruhestellung
einer niedrigen Lfge dieser Maschine entspricht, daß der Kulminationspunkt des Arbeitswerkzeugs 24 sich
irgendwo zwischen Ruhe- und Arbeitsstellung befindet und daß die Arbeitsstellung des Arbeitswerkzeugs 24
erneut einer niedrigen Lage entspricht, in welcher der
Bohrkopf nach unten zeigt entsprechend der Neigung, welche man dem Abstichloch zu geben wünscht.
Aus F i g. 4 ist ersichtlich, daß die Achse des Lagers 22 und damit die Schwenkachse der Stopfmaschine 10
annähernd parallel zu einer senkrechten, durch die Abstichrinne 30 hindurchgehenden Ebene ist. Selbstverständlich
kann diese Achse um einige Grad nach einer Seite, sei es nach links oder nach rechts in dieser F i g. 4,
je nach dem Verlauf der Bewegungsbahn, welcher der ■Stopfmaschinenkörper 18 folgen soll, geneigt werden.
Wie aus F i g. 5 hervorgeht, ist im Gegensatz hierzu die Achse des Lagers 20 in Richtung auf die Hochofenwandung
14 zu um einen mit ß bezeichneten Winkel geneigt. Dieser Winkel kann zwischen 10 und 20° liegen je nach
Größe der Stopfmaschine 10 und ihrem Abstand zur Bohrmaschine 12.
Wie aus F i g. 4 hervorgeht, ist die Achse des Schwenklagers 28 der Bohrmaschine 12 in einer Ebene
nung nach Fig.6 soll nur eine der vielen möglichen
zeigen.
Bei den Referenzen 40,42,44 und 46 sind schematisch
die Säulen des Hochofengerüstes dargestellt, welches den Oberbau des Hochofens trägt.
Drei Anlagen 48,50,52 der vorgeschlagenen Art und
jeweils eine Stopf- und eine Bohrmaschine begreifend, sind den Abstichrinnen 34, bzw. 36, bzw. 38 zugeordnet.
Man kann sich leicht vorstellen, daß, wenn bei jeder
ίο dieser Anlagen die Stopfmaschine auf der einen und die
Bohrmaschine auf der anderen Seite der Abstichrinne angeordnet wären. Hiese sechs Maschinen einen recht
platzraubenden Kranz um den Hochofen bilden wurden, während nach der vorgeschlagenen Ausführung die
ts Bohr- und Stopfmaschinen in drei kompakten Anlagen gruppiert sind. Durch diese Anordnung ist es möglch,
jede einzelne Anlage dort vorzusehen, daß alle Stopf- und Bohrmaschinen einerseits gut vom Abstichboden
seriKreuni £ur «usuviitiiiiic jv um einen ttiiirci r
geneigt, welcher je nach den auferlegten Bedingungen zwischen 10 und 20° variieren kann. In einer Ebene
parallel zur Abstichrinne 30 verläuft die Achse des Schwenklagers 28 annähernd vertikal oder, gemäß den
jeweiligen Erfordernissen, um einige Grad nach der einen oder anderen Seite geneigt.
Aus F i g. 3 geht hervor, daß die vorgeschlagene Anordnung von Stopfmaschine und Bohrmaschine auf
dem Abstichboden nicht mehr Platz als die Bohrmaschine allein beansprucht. Effektiv bleiben die von den
beiden Extremitäten des Stopfmaschinenkörpers 18 bei seiner Schwenkung zwischen Arbeits- und Ruhestellung
beschriebenen Kurven ständig innerhalb der von der Extremität der Bohrmaschine 12 beschriebenen Bahn.
Der durch die vorgeschlagene Anlage erzielte Platzgewinn entspricht demnach dem benötigten Raum zum
Installieren und zum Betrieb einer Stopfmaschine.
Die paarweise Anordnung von Bohrmaschine 12 und Stopfmaschine 10 nebeneinander erleichtert auch die
Zufuhr von Hydraulikflüssigkeit aus einer gemeinsamen Steuer- und Speisezentrale.
Die F i g. 6 zeigt eine Gesamtansicht von mehreren, um einen Hochofen 32 herum gruppierten Anlagen der
vorgeschlagenen Art. Der dargestellte Hochofen besitzt drei Abstichlöcher 34,36 und 38, welche nicht unbedingt
gleichmäßig über den Ofenumfang verteilt angeordnet sein müssen, da ihre örtliche Anordnung zum großen
Teil von der Lage der Schlackenaufbereitungsanlagen und der Roheisensammelstellen abhängt. Die Anordmim
iui
aus £ugailgltlfi »um uiiu anucici
Bei einer Anordnung wie derjenigen nach Fig. 6 ist es sogar sehr schwierig, Maschinenpaare in beidseitiger
Anordnung in bezug auf die beiden Abstichrinnen 34 und 36 vorzusehen, da hierfür die Säulen 42 und 44
hinderlich sind. Bisher mußte in einem solchen Falle zum Beispiel Zuflucht zu verschiedenen geometrischen
Kunstgriffen genommen werden, wie etwa einem geknickVin Ausleger, um das Arbeitswerkzeug um die
hinderliche Säule herum in eine von der Abstichrinne genügend weitentfernte Ruhestellung zu bringen. Eine
solche Anordnung macht jedoch dn Zutritt sowohl zur
Stopf- oder Bohrmaschine als auvh zu genannter Säule schwierig und gefährlich.
und 50 zwischen den Säulen 42 und 44 werden diese Anlagen leicht zugänglich für den Laufkran, welcher
gewöhnlich in der Abstichhalle über den Abstichrinnen vorgesehen ist. Wenn, wie etwa in oben genanntem
Beispiel, eine Stopf- oder eine Bohrmaschine zwischen jeder der Säulen 42, 44 und dem Ofen 32 angeordnet
werden müßte, so wären diese Maschinen nicht mehr für den Rollkran zugänglich und es müßten dann speziell für
diese Maschinen andere Bedienungseinrichtungen vorgesehen werden.
Für andere Abstichrinnenanordnungen als die in Fig.6 gezeigten gelten natürlich analoge Überlegungen.
Claims (4)
1. Anlage zum Bohren und Stopfen von Schachtofen-, insbesondere Hochofenabstichlöchern, begreifend
eine Stichlochbohr- sowie eine Stichlochstopfmaschine von an sich bekannter Bauart, weiche
jeweils seitlich neben einer Abstichrinne auf dem Abstichboden installiert sind und wovon eine jede
eine für sich unabhängige Einheit bildet und im wesentlichen aus einem an der einen Extremität
eines Auslegers montierten Arbeitswerkzeug besteht, wobei die andere Extremität des Auslegers an
einer in bezug zur Vertikalen geneigten Achse drehbar gelagert ist zum Schwenken des Arbeitswerkzeugs zwischen einer Ruhe- und einer Arbeitsstellung
in einer geneigten Ebene, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stichlochbohr- (12) und die Stichlochstopfmaschine (10) beide auf der
gleichen Seite der Abstichrinne (30) nebeneinander installiert sand und daß die Drehachsen (28,22) der
beiden Maschinen (12, 10) solcherart in Bezug zu einander und gegenüber der Vertikalen geneigt sind,
daß die geneigte Schwenkebene der ofennächsten Einheit oberhalb der ofenferneren Einheit verläuft,
wenn diese letztere sich in Ruhestellung befindet
2. Anlage nach Anspruch J, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stopfmaschine (10) näher zum Ofen (14) und zur Abstichrinne (30) hin angeordnet ist als die
Bohrmaschine (12).
3. Anlage nach den Ansprüchen I und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (22) der
Stopfmaschine (10) r. einer zur Abstichrinne (30) parallelen Ebene in Rxhtung zum Ofen (14) hin
geneigt ist, und daß die Schwenkachse (28) der Bohrmaschine (12) in einer Ebene senkrecht zur
Abstichrinne (30) von dieser letzteren hinweg geneigt ist
4. Anlage nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenseitige Anordnung
von Bohrmaschine (12) und Stopfmaschine (10) solcherart ist, daß die Ruhestellung der Bohrmaschine
(12) annähernd unterhalb des Kulminationspunktes der Bahn liegt, welche der Stopfmaschinenkörper
(18) beim Schwenken aus seiner Ruhe- in seine Arbeitsstellung, und umgekehrt, beschreibt
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OD | Request for examination | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8331 | Complete revocation |