DE2732305A1 - Verfahren und einrichtung zur herstellung eines schotterbettes waehrend der verlegung von gleisen - Google Patents
Verfahren und einrichtung zur herstellung eines schotterbettes waehrend der verlegung von gleisenInfo
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Description
mein Zeichen: 0860 Pt 2 7 ^ ^ ->' U ^
Societe Anonyme SECMAFER
Chemin des Meuniers BUCHELAY/MANTES (Yvelines)
Frankreich
Verfahren und Einrichtung zur Herstellung eines Schotterbettes während der Verlegung
von Gleisen
Während der Herstellung einer Gleisstreckc
wird eine erste Arbeitsphase durch Planierungsarbeiten und Verdichtungsarbeiten
gebildet, welche in der Herstellung eines Gleisunterbaues aus Erde oder anderen Materialien ihren Abschlui
finden, wobei auf diesem Gleisunterbau das Gleis verlegt wird, welches aus den Eisenbahnschwellen besteht, die die Gleise, alsc
die Schienen abstützen. Die Eisenbahnschwellen stützen sich dabei auf eine aus Schottersteinen vergleichsweise großer Abmessung
bestehende Schicht. Diese Schotterschicht, welche im allgemeinen
in einer Stärke von 0,3 m ausgeführt ist, hat den Zwecl
eine Verteilung der auf eine Eisenbahnschwelle konzentrierten Last auf eine ungleich größere Fläche des Bahnkörperunterbaues
zu erreichen, wobei diese Verteilung um so günstiger ist, je
mehr man feste, grobe Schottersteine als Material für dieBettschicht verwendet, wobei diese Schottersteine verdichtet werden,
um einen großen Zusammenhalt des Schotterbettes zu gewährleister
- ir- 2V323ϋ5
Die Übertragung der Last geschieht also gemäß einer abgeflachte^
Kraftübertragungspyramide mit einer außerordentlich großen Grundfläche. Die Schotterbettschicht hat bei der herkömmlichen
Technik auch die Aufgabe, eine Regelung der Schienenüberhöhung oder aber eine Korrektur der Gleisstrecke zu erhalten, und zwar
aufgrund eines Vorganges, bei welchem man zum Zwecke des Anhebens der Eisenbahnschwelle unter diese Eisenbahnschwelle Schottermaterial
stopft, welches zwischen dieser Eisenbahnschwelle und den benachbarten Eisenbahnschwellen liegt. Diese Eisenbahnschwelle,
die mittels Schottermaterial sozusagen "aufgebockt" wird, nennt man "tanzende" oder "schwimmende" Eisenbahnschieneoischwelle.
Nach einer bekannten, gegenwärtig angewandten Technik wird das Schottermaterial mittels Lastwagen oder anderen Fahrzeugen
angefahren und auf den Bahnkörperunterbau grob verteilt. Die Verteilung wird anschließend daran von Hand durchgeführt,
wobei sich an diesen Vorgang die Verlegung der Eisenbahnschwellen und ggf. der Schienen anschließt. Dann wird das Schottermaterial
unter die Eisenbahnschwellen geschoben und dadurch deren genaue Lage festgesetzt.
Eine Methode bzw. Einrichtung zur Durchführung derselben zeigt beispielsweise die französische Patentschrift
1 455 801. Bei dieser bekannten Verfahrensweise wird die Schotterbettschicht
über die gesamte Breite der Strecke in gleichmäßiger Dicke verteilt, wobei die einzelnen Schottersteine
unter den Eisenbahnschwellen in der Weise zu liegen kommen, daß deren größte Abmessung aufgrund des mit einer vertikalen
Zange ausgeführten Preßvorganges vertikal liegt, wobei dieser Preßvorgang mit den Werkzeugen zum Aufbocken der Schienenschwel
len hervorgerufen wird. Diese Orientierung der einzelnen Schottersteine
ist für die Übertragung der Last der Schienenschwelle auf den Bahnkörper bzw. Bahnkörperunterbau außerordentlich ungünstig.
Darüber hinaus weisen die auf die Eisenbahnschwellen senkrecht zur Eisenbahnschiene übertragenen Belastungskräfte
und die Eisenbahnschwellen als solche eine gewisse Weichheit und Elastizität auf, wobei die Dichte des Schottermateriales
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unmittelbar unterhalb der Schienen ungleich größer ist, so daß
der mittlere Teil des Schotterbettes dazu neigt, nach Art eines Reliefs erhaben zu bleiben, was das Auftreten von "schwimmenden
oder tanzenden" Schienenschwellen begünstigt und die Gefahr von Brüchen dieser Schienenschwellen hervorruft.
Die französische Patentschrift 1 455 801 vermeidet diese Mängel und Unzuträglichkeiten dadurch, daß das Profil quer
zu der Schotter schicht derart ausgebildet wird, daß es zwei Untejrbauteile
besitzt, welche beidseitig der Achse der Schienenstrecl e und senkrecht zu den Schienen angeordnet sind. Bei diesen beiden
Ausbildungsformen des Bahnkörpers bzw. Bahnkörperuntergrundes ist die Schotterschicht stark zusammengedrückt, also zusammengestampft,
so daß die einzelnen Schottersteine in der Weise zu liegen kommen, daß deren größte Abmessung horizontal lie*
und der Mittelteil eine Aussparung oder Höhlung aufweist.
Die französische Patentschrift 1 455 801 befaßt sich auch mit einer Einrichtung zur Verwirklichung eines derartigen
Profiles, wobei diese Einrichtung ein Fahrgestell mit einem Wagenzug aufweist, der auf zwei Gleisen verfahrbar ist. Diese
beiden Gleise sind auf seitlich und parallel zu der Streckenachse angeordneten Bahnkörperunterbauten vorgesehen, wobei am
vorderen Ende der Einrichtung ein Blech angeordnet ist, welches aus der Schotterschicht ein Profil formt, das dem gewünschten
Endprofil mit einer Überdicke unterhalb der beiden seitlichen Bahnkörperunterbauten entspricht. Hinter dieses Blech und senkrecht
zu den beiden seitlichen Bahnkörperunterbauten greifen vibrierende Zähne, welche in die Schotterbettschicht eindringen,
um diese Schicht anzuheben, wobei zum Zwecke des Verdichtens der Schotterbettschicht eine Schüttelvorrichtung vorgesehen ist,
welche den Blechen nachgeschaltet ist und ein Feststampfen der Schotterbettschicht sicherstellt.
β 0 9¥Ö 87 0 6 A
Die Erfindung verwendet ebenfalls das vorerwähnte Profil der Schotterbettschicht sowie das Verfahren zur Verwirklichung
desselben durch Profilgebung und Feststampfen, wobei
sich dieses Verfahren aufgrund der Tatsache als außerordentlich vorteilhaft herausgestellt hat, daß nach dieser Methode auf der
Schotterbettschicht endgültig das Gleis verlegt werden kann, daß vor dem Befahren der Gleise ein Auffüllen zum Zwecke der
Regelung oder aber periodisch wiederholte Auffüllvorgänge zum
Ausgleich des Setzvorganges während einer ziemlich langen Betriebsperiode erforderlich wären.
Die französische Patentschrift 1 455 801 hat lediglich den Fall der Reparatur einer vorher bereits bestehenden
Eisenbahnstrecke im Auge, während die vorliegende Erfindung die Erstellung eines neuen Streckenabschnittes betrifft. Die Durchführung
dieser bekannten Methode besteht darin, daß beispielsweise mittels eines Lastkraftwagens oder eines anderen Fahrzeuges
eine Schotterschicht auf den Bahnkörperunterbau aufgebaut wird, welche dadurch so regelmäßig wie nur möglich ausgeführt
wird, daß ein Ausgleich von Hand erfolgt. Anschließend daran werden die seitlichen Schienen zum Befahren der vorerwähnten
Einrichtung dieses französischen Patentes verlegt. Schließlich läßt man über die Gleise die Einrichtung zur Profilgebung und
Izum Feststampfen der Schottersteine fahren. Diese Betriebsvorgänge
sind außerordentlich lang und praktisch unmöglich zu verwirklichen, und zwar aufgrund der Tatsache, daß Straßen und Zugangsstellen
zujdem mit Erdreich aufgeschütteten Bahndamm sehr selten sind. Auch müssen die Lastkraftwagen oder anderen Transportfahrzeuge
von einem stromab liegenden Zugangspunkt ausgehend den Bahndamm bzw. Bahnkörperunterbau befahren und Manövriervorgänge
auf diesem ausführen, was des öfteren unmöglich ist, namen^ lieh dann, wenn eine eingleisige Strecke vorgesehen ist oder
aber im entgegengesetzten Falle die Verwirklichung von zwei Bahnen oder Strecken gleichzeitig und eine Rückfahttauf der gleichen
Strecke erforderlich sind. Darüber hinaus bestehen im Falle einer neu zu verlegenden Eisenbahnstrecke Schienen dieser Art überhaupt nicht, so daß es erforderlich ist, diese Schienen auf Spe-
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ί zialträgern oder SpezialStützen erst zu verlegen, wobei die Ein-'
richtung zur Profilgebung und zum Feststampfen des Schotterbettes sich einem Überschuß oder aber einem Mangel an Schottersteinen
gegenübersehen kann, und zwar aufgrund der ziemlich groben Verteilung des Schottermaterials, welches von den Lastkraftwagen
oder anderen Fahrzeugen bewirkt wird, so daß zusätzliche, zum Teil komplizierte Handhabungen und Verrichtungen erforderlich
sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, diese bekannte Methode bzw. Einrichtung zu verbessern und eine Verlegung von
2600 wr Schottergestein in zwölf Stunden zu verwirklichen, was
einer Gesamteisenbahnstrecke von 2600 m entspricht.
Aufgabe der Erfindung ist es also, eine Methode und eine Einrichtung zum Bau einer Gleisstrecke aufzuzeigen, mit
welcher innerhalb eines einzigen Tages eine Gleisstrecke gefertigt werden kann, die aus Gleisstücken mit einer Länge von 432 m
aufgebaut ist, so daß die Gesamtgleislänge 2592 m beträgt, wobei zum Transport der einzelnen Materialien die gebaute neue Gleisstrecke
selbst verwendet wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen der Schot
terschicht verwendet wird, daß diese Einrichtung auf dem Bahnkörperunterbau dadurch verfahrbar ist, daß sie sich gegen diesen
Bahnkörperunterbau beidseitig des herzustellenden Schotterbettes abstützt, daß diese Einrichtung einen Bunker großen Rauminhaltes
aufweist, welcher dieses Material auf die Strecke vor den Profil gebungsblechen und vor die Stampfeinrichtung ausleert, und daß
eine übergreifende Transportvorrichtung vorgesehen ist, welche durch Abstützung gegen den aufgeschütteten Bahnkörperunterbau
beidseitig der Schotterschicht, zumindest oberhalb des die Schot
tersteine heranbringenden Wagenzuges und vorzugsweise oberhalb der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes
bewegbar ist und Aufnahmebehälter aufweist, welche von den Wagen unmittelbar beladen werden und die eine unmittelbare
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Entladung der Schottersteine in den Bunker der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes ermöglichen.
Nach einem weiteren Merkmal der erfindungsgemäßen Methode und aufgrund der Tatsache, daß die Zeit zur Handhabung
und zum Transport größer ist als die Zeit, welche die Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schottermaterials
benötigt, wird mit der Entladung der Wagen bei demjenigen Wagen begonnen, welcher von der zu erstellenden Strecke am weitesten
entfernt ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Vorschubgeschwindigkeit
der Baustelle, also der Streckenvortrieb, einzi und allein von derjenigen Geschwindigkeit bestimmt, mit welcher
das Material mittels einer Transportvorrichtung großen Rauminhaltes über eine mittlere Entfernung von etwa 1350 m einschließ
lieh Rückfahrt im Verlaufe ein und desselben Arbeitszyklus herangefahren
wird.
Gegenstand der Erfindung sind auch Einrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, und zwar eine
Einrichtung zur Profilgebung und zum Feststampfen des Schottermaterials. Diese Einrichtung besteht aus Planierblechen, welche
die Profilierung quer zur Schotterbettschicht gewährleisten, wo· bei auch Stampfvorrichtungen vorgesehen sind, welche das Feststampfen
der profilierten Schotterbettschicht sicherstellen. Diese Einrichtung weist einen Aufnahmebehälter auf, welcher an
seinem vorderen Ende eine regelbare Entleerungsöffnung aufweist wobei dieser Aufnahmebehälter kippbar ist, um die in ihm liegen
den Schottersteine vor eine das Planierelement bildende Pflugschar auszutragen.
Nach einem weiteren Merkmal der Einrichtung zur Profilgebung und zum Feststampfen des Schottermaterials besitzt die
Pflugschar V-Form, wobei die Spitze nach vorne weist und diese Pflugschar in ihrer Höhe und in ihrer Querneigung mit Hilfe von
Hubvorrichtungen geregelt werden kann.
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Zweckmäßig hat die Einrichtung zur Profilgebung eine Bewegungsbahn, welche im wesentlichen derjenigen der selbstfahrenden Transportvorrichtung entspricht, und daß diese Einrichtunj
zum Zwecke des Ubergreifens durch die Transportvorrichtung auf breiten Raupen montiert ist, welche nach vorne und nach hinten
durch Zugangsrampen verlängert werden, die auf Rädern gelagert und anhebbar angeordnet sind.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung ist diese selbstfahrend ausgebildet und weist eine
Schaltstelle auf, welche in einer Fahrerkabine angeordnet ist, wobei diese Fahrerkabine mittels seitlichen Balken gegenüber der
Einrichtung weit nach vorne auskragt, welche beidseitig des Kanals der Rutsche fUr die Schottersteine gelagert sind.
Vorteilhaft trägt die Einrichtung an dem hinteren Ende zwei Winden, um die langen Schienenstücke während der Gleis
herstellung durch Zug zu bewegen.
Die Einrichtung zum Transport zur Durchführung der erfindungsgemäßen Methode kennzeichnet sich dadurch, daß die
Transporteinrichtung aus einem übergreifenden, brückenförmigen Fahrgestell besteht, welches auf Luftreifen montiert ist, und
daß an einer Jeden Seitenfläche zwei Führungsbahnen zum Abrollen
von Rollen eines Aufnahmebehälters großen Rauminhaltes und im höchsten Punkte eine Winde für die Aufhängeseile der Aufnahmebehälter vorgesehen sind, welche in eine untere Ladestellung bewegbar sind, in welcher die Bunkerwagen mit Schottersteinen beladen werden, und welche in eine obere Entladestellung bewegbar
sind, in welcher die Schottersteine in den Aufnahmebehälter der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes
ausgetragen werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat ein jeier Aufnahmebehälter einen Rauminhalt, der der Hälfte des Raro-Lnhaltes eines Bunkerwagens entspricht.
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Vorteilhaft weist das Fahrgestell an seinem unteren Teil und zu beiden Seiten zumindest einen endlosen Bandförderer
auf, welcher in den Raum des seitlichen Trägers versenkbar und in der Lage ist, mittels Hubvorrichtungen in die Betriebsstellung
überführt zu werden, in welcher der Bandförderer die Schottersteine unterhalb der Öffnung des Bunkerwagens aufnimmt,
um sie hochzuheben und in den Aufnahmebehälter auszutragen.
Nach einem weiteren Merkmal der erfindungsgemäßen Einrichtung ist im oberen Teil und beidseitig des Fahrgestelles zumindest
eine Schurre zur Führung der Schottersteine vorgesehen,
welche aus der verschließbaren Öffnung des entsprechender Seitenbehälters in denjenigen Aufnahmebehälter fallen, der unter
halb der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schot terbettes vorgesehen ist.
Die erfindungsgemäße Methode bzw. Einrichtung zur Durch führung ist nachstehend anhand der Zeichnung noch etwas näher
veranschaulicht. In dieser zeigen in rein schematischer Weise:
Fig. 1a - 1d schematische Darstellungen des Arbeitsablaufes der einzelnen Einrichtungen auf
der Baustelle,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Transportvorrichtung mit großem Aufnahmevermögen,
Fig. 3 eine Vorderansicht der gleichen Transporteinrichtung, welche im rechten Teil
dieser Figur während des Umfüllens der Schottersteine vom Bunkerwagen in den
Aufnahmebehälter zeigt, während im linken Teil dieser Figur das Austragen der Schottersteine
in den Aufnahmebehälter der EinJ-richtung zur Profilgebung und zum Feststampfen
dieser Schottersteine dargestellt
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ist,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Einrichtung zur Profilgebung und zum Feststampfen der
Schottersteine,
Fig. 5 eine Teilvorderansicht in vergrößertem Maßstab der Einrichtung nach Fig. 4,
Fig. 6 eine entsprechende Rückansicht.
Die Einrichtung hat die Aufgabe, auf einen mit Erde angeschütteten und festgestampften Bahnkörper oder Bahnkörperunterbau
1 zum Zwecke der Erhaltung des erforderlichen Profils in der Längsrichtung und Querrichtung eine Schotterschicht
2 abzusetzen, deren Profil aus Fig. 6 der Zeichnung hervorgeht .
An einem äußeren Ende der Baustelle, auf welcher die Einrichtung eingesetzt wird, endet ein Gleis 3, längs wel-
!ehern mittels einer Lokomotive 4 ein Wagenzug nach hinten verfahrbar
ist, (Fig. 1), der die erforderlichen Schottersteine aufnimmt. Dieser Wagenzug besteht bei dem gewählten Ausführungsbeispiel aus 65 Bunkerwagen von 40 nr Rauminhalt. Die auf der
Baustelle eingesetzte Einrichtung besteht im wesentlichen aus einer Transportvorrichtung großen Rauminhaltes für die Schottersteine,
wobei diese Transportvorrichtung insgesamt mit der Bezugsziffer 6 in der Zeichnung bezeichnet wird. Es ist ferner
eine Einrichtung zur Profilformung und zum Feststampfen der Schotterschicht vorgesehen, welche insgesamt mit der Bezugsziffe
7 angedeutet ist. Diese beiden Einrichtungen 6 und 7 werden im folgenden im Detail näher beschrieben werden.
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Die Transportvorrichtung 6, welche das Profil seitlich überschreiten und sich beidseitig der Schotterschicht 2 längs
des Bahnkörpers bzw. Bahnkörperunterbaues bewegen kann, bewegt sich oberhalb des Wagenzuges (Fig.1 a), vorzugsweise jedoch
oberhalb des von der Einrichtung am weitesten entfernt liegenden Wagens, wobei diese Stellung in Fig. 1b mit der Bezugsziffer 6a angedeutet ist. Der Schotter in dem Wagen 5 wird dabei
in die Aufnahmebehälter der Transportvorrichtung 6 überführt. Die Einrichtung 7 zur Profilgebung und zum Feststampfen
des Schotterbettes hat sich während dieser Zeit an den Anfang der zu bauenden Strecke gesetzt, wobei dieser Anfang lediglich
einige Meter vom äußersten Ende der Gleise entfernt liegt. Die beladene Transportvorrichtung 6b (Fig. 1c) wird dann oberhalb
die Einrichtung 7 für die Formgebung und zum Feststampfen in der Stellung 6c (Fig. 1c) geführt und entleert den transportier
ten Schotter in den Aufnahmebehälter dieser Einrichtung und kehrt dann wieder in die Stellung 6d (Fig. 1d) zurück, um erneut
beladen zu werden, während die Einrichtung 7a (Fig. 1d) zur Profilgebung und zum Feststampfen den in diesem Aufnahmebehälter
befindlichen Schotter ausbreitet und feststampft.
Die Einrichtung 7 zur Profilgebung und zum Feststampfen hat eine Arbeitsgeschwindigkeit von etwa 600 m pro
■x
Stunde. Die Einheitslast eines Wagens beträgt AO m , wobei das Volumen des Schotters pro laufenden Meter 0,1 m ist. Die
Einrichtung 7 breitet somit die 40 nr einer einzigen Ladung
in etwa vier Minuten aus.
Was die Transportvorrichtung anbelangt, so hat diese im unbeladenen Zustand eine Geschwindigkeit von 40 km pro Stunde,
während die Geschwindigkeit im beladenen Zustand 25 km pro Stunde beträgt. Die Bewegung dieser Transportvorrichtung oberhalb
eines Bunkerwagens und die Überführung des Schotters dieses Bunkerwagens in die Transporteinrichtung erfordern eine
Zeit von etwa drei Minuten. Die überführung der Transportvorrichtung
6 oberhalb des Aufnahmebehälters der Einrichtung 7 zur Profilgebung und zum Feststampfen sowie die Entleerung der
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Schottersteine machen etwa 1,5 Minuten erforderlich. Geht man einmal davon aus, daß die Länge des gesamten Wagenzuges 650 m
beträgt, so machen die ersten Arbeitszyklen der Transporteinrichtung folgende Zeit erforderlich:
700jc_60 + 700 χ 60 + 3 m ^75 Mn>
+ ^5 mn#, ?>25
25 000 40 000
wobei diese Zeitspanne größer ist als der Arbeitszyklus der Einrichtung
zur Profilgebung und zum Feststampfen in der Größenordnung von 4 Min. +1,5 Min. = 5,5 Min.
Die Bahn der Transportvorrichtung wird sich also progressiv verlängern, um am Ende der Baustelle etwa 2600 m zu erreichen.
In diesem Augenblick ist die Dauer des Zyklus dieser TranJ3
porteinrichtung die folgende:
2600 χ 60 ,2600 x 60 + 3 + τ,5 = 14,65 Min.
25 000 40 000
I Die mittlere Dauer des Arbeitszyklus der Transportvorrichtung
beträgt also 7,25 + 14,65 ir>
Qc vn„ und die erfor-
derliche Gesamtdauer zur Verlegung von 2600 nr Schottersteine
entsprechend einer Gleisstrecke von 2600 m ist daher 10,95 x 65 ■ 11 Stunden und 52 Minuten.
Die Transporteinrichtung 6 - wie sie in den Fig. 2 und dargestellt ist - besitzt ein brückenförmiges Fahrgestell mit
zwei kastenförmigen Behältern 8, und zwar einen Behälter vorne und einen Behälter hinten, wobei diese beiden Behälter Über einen
oberen kastenförmigen Behälter 9 miteinander verbunden sind, der als Art Kastenträger wirkt. An der Vorderseite und an der
Rückseite des Kastenträgers 9 sind zwei Fahrerstände 10 oder Fahrerkanzeln vorgesehen, wobei die Motoren, die hydraulischen
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Pumpen und die in der Zeichnung nicht weiter dargestellten Auf- J nahmebehälter in dem Kastenträger 9 untergebracht sind. Das Fahr
gestell stützt sich auf vier luftbereifte Räder 11 großen Querschnittes ab, wobei zumindest zwei Räder steuerbar und von den
in der Zeichnung nicht weiter dargestellten hydraulischen Motoren antreibbar sind. Seitliche Plattformen 12, die oberhalb
der Fahrzeugräder angeordnet und mit in der Zeichnung nicht weiter dargestellten Steuerpulten ausgerüstet sind, erlauben eine
Überwachung und Steuerung der Überführung des Schotters in der nachstehend angedeuteten Weise.
An den seitlichen Innenrändern der beiden brückenförmigen
Glieder 8 sind vertikale Führungsbahnen 13 vorgesehen, wobei der obere Teil 14 dieser Führungsbahnen 13 beidseitig des
Kastenträgers 9 geneigt verläuft und einen Kanal bildet, wie er insbesondere in dem oberen linken Teil in Fig. 3 der Zeichnung
zum Ausdruck kommt. Auf diese Weise wird eine Schräganordnung verhindert. In diesen Führungsbahnen 13 bewegen sich Rollen 15,
welche an den seitlichen Innenflächen der beiden seitlich angeordneten Aufnahmebehälter 16 montiert sind, wobei ein jeder
dieser Behälter 16 ein Volumen von 20 m besitzt. Auf diese Weise kann ein jeder dieser Behälter 16 die Hälfte der Ladung
eines Bunkerwagens aufnehmen. Ein jeder dieser Behälter 16 wird auf zwei Seilen 17 aufgehängt, welche über Umlenkrollen 18 geführt
und auf Winden 19 aufgewickelt sind, welch letztere von hydraulischen Motoren 20 betätigt werden. Die Behälter 16 können
auf diese Weise in eine untere Stellung 16a mitgenommen werden, wo sie sich gegen den Bahnkörper bzw. Bahnkörperunterbau
zur Überführung der Schottersteine eines Bunkerwagens 5 in den
Behälter abstützen (rechter Teil in Fig. 3). Die Behälter 16 können aber auch zur Überführung der Schottersteine in den Aufnahmebehälter
der Einrichtung 7 zur Profilgebung und zum Feststampfen (linker Teil in Fig. 3) nach oben oder aber in eine
in der Zeichnung nicht weiter dargestellte Mittelstellung während der Verschiebung der Transporteinrichtung bewegt werden.
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Zur Überführung der Schottersteine des Bunkerwagens 5
in den Aufnahmebehälter ist die Transporteinrichtung 6 an einer jeden Seite mit drei Transportbändern ausgerüstet, welche
lotrecht zu Entleerungsklappen 5a des Bunkerwagens stehen. Ein jedes Transportband besitzt dabei ein Gestell 21 in der allgemeinen
Form eines J, dessen unterer Teil waagerecht verläuft, um auf diese Weise unter die Entleerungsklappe zu greifen, während
der obere Teil nach außen zu geneigt verläuft, um den Innenrand des Aufnahmebehälters 16 in seiner unteren Stellung
zu überragen. Diese Gestelle 21 bzw. Rahmen tragen an ihren äußeren Enden Rückholzylinder 22, von welchen zumindest der
eine angetrieben ist. Ferner sind Führungsrollen 23 vorgesehen. Der Transportriemen besitzt im Querschnitt die Form
eines U mit in Querrichtung verlaufenden Schienen 24 oder anderen Erhebungen, um auf diese Weise bei den sehr stark geneigt
verlaufenden Trums der Transportvorrichtung einen sicheren Transport der Schottersteine zu gewährleisten. Die Gestelle
21 sind an ihrem oberen Ende über kleine Schwingarme 26 an einem Blech 25 befestigt, welches von dem Kastenträger
9 ausgehend nach unten geführt ist und zwischen den brückenförmigen
Teilen 8 liegt. Die Gestelle 21 sind an den Innenflächen der brückenförmigen Teile 8 über Schwingarme 27 befestigt,
welche deren gemeinsame Achse 28 tragen. Diese Schwingjarme 26, 27 werden von Hubvorrichtungen 29 gesteuert, welche
das Absenken der Transportbänder erlauben, um sie in die in der Zeichnung dargestellte Stellung oder aber in das Profil
der brückenförmigen Teile zu bewegen, wobei die Führung in der eingefahrenen Stellung von Rollen 30 sichergestellt wird, die
in einem Führungskanal 31 geführt sind. In der abgesenkten Stellung wird der untere Teil des Transportbandes von einer
Hubvorrichtung 32 gehalten, welche sich über Gleitschuhe 33 gegen die Schienen abstützt. Ein Trichter 34 paßt sich dabei
in seiner Form der Klappe 5' des Wagens an, um zu verhindern, daß die Schottersteine neben das Transportband ausgetragen werden.
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Die Aufnahmebehälter 16 sind im unteren Teil ihrer Innenwand mit einer Entleerungsöffnung versehen, die über eine
Klappe 35 u. dgl. verschließbar ist. Wenn diese Behälter 16 in der in Fig. 3 oben links dargestellten oberen Stellung liegen,
so liegt die Entleerungsöffnung den Trichtern 36 gegenüber, welche die Schottersteine in den Aufnahmebehälter 37 der Einrichtung
zur Profilgebung und zum Feststampfen leiten, wobei diese Einrichtung im folgenden näher beschrieben wird. Zur überführung
der Schottersteine in diesen Behälter genügt es, die Klappen anzuheben. ,
Die Einrichtung 6 zur Profilgebung und zum Feststampfen - welche in den Fig. 4-6 näher beschrieben ist - be-j
sitzt zwei seitlich angeordnete Raupen 38 großer Breite, welche auf dem Bahnkörper bzw. Bahnkörperunterbau beidseitig des Schotterbettes 2 abrollen. Eine jede dieser Raupen 38 weist eine Vorrichtung zum Verhindern des Gleitens auf, von welchen zumindest
eine dieser Vorrichtung von einem in der Zeichnung nicht weiter dargestellten hydraulischen Motor angetrieben wird, der
über eine Pumpe 39 versorgt wird, die an diesen Motor 40 angeschlossen
ist. Die Gestelle 41 bzw. Aufbauten dieser Raupen 38 tragen unter Zwischenschaltung von Tragarmen 42 ein in Längsrichtung
sich erstreckendes kastenförmiges Fahrgestell 43. Auf diesem kastenförmigen Fahrgestell ist ein Aufnahmebehälter 37
montiert, der in seinem vorderen Bereich über Flansche 44 bzw. Bügel auf einer in Querrichtung sich erstreckenden Welle 45 gelenkig
gelagert ist, während der Behälter in seinem hinteren Teil von einer oder mehreren Hubvorrichtungen 46 abgestützt
wird, welche zwischen dem Aufnahmebehälter und dem kastenförmigen Fahrgestell zur Wirkung gelangt, wobei zur weiteren Abstützung
und Lagerung Abstützplatten 47 vorgesehen sind. In seinem vorderen Bereich weist der Aufnahmebehälter eine von einer
Klappe 48 verschließbare Öffnung auf, wobei diese Klappe 48 über Hubvorrichtungen 49 anhebbar ist. Der Behälter 37 kann auf
diese Weise durch Schaukelbewegungen bzw. Schwingbewegungen mittels der Hubvorrichtungen 46 entleert werden, wobei die Menge
dadurch regelbar ist, indem man den Querschnitt der Öffnung mit
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Hilfe der Klappe 48 und der Hubvorrichtung 49 entsprechend verändert
.
Die Lenkung und Steuerung der Vorrichtung geschieht über eine Fahrerkabine 50, welche am vorderen Ende dieser Einrichtung
von zwei seitlichen Trägern 51 gehalten wird, welche von einem Blech 52 beidseitig ausgehen, das für die die Öffnung
des Behälters verlassenden Schottersteine eine Rutsche bildet.
Die Vorrichtung zur Profilgebung wird durch eine Pflugschar 53 gebildet, welche eine in der Mitte liegende Kante 54
und eine untere Kante aufweist, welch letztere den in der Mitte liegenden Teil 55 zeigt, der den hohlen Mittelteil des Profils
gewährleistet. Es sind ferner zwei Seitenteile 56 vorgesehen, die für die Profilgebung der Abstützbänder bzw. Abstützbügel
der Eisenbahnschwellen senkrecht zu den Schienen dienen. Es sind ferner an den beiden Seiten oder Flügeln angeordnete Kanten
57 vorgesehen, welche das seitliche Abböschen der Schotterschicht gewährleisten, wobei das überschüssige Material seitlich
zwischen der Seitengrenze der Schotterschicht und der Bahn der Raupen 38 weggeschoben werden kann. Die Pflugschar 53 wird
von einem hinten angeordneten und in Querrichtung verlaufenden Balken 58 oder Träger gehalten, der in seinem mittleren Bereich
an dem einen Ende einer Längsachse 59 angelenkt ist, die in dem einen äußeren Ende eines Längsträgers 60 gelagert ist. Dieser
Längsträger 60 ist in seinem unteren Bereich an einer Querachse 61 befestigt, welche in dem Gestell 43 drehbar gelagert ist und
Kurbelarme 62 trägt, an deren einander gegenüberliegenden äusseren Enden Hubvorrichtungen 63 eingreifen, welche ein Anheben
der Pflugschar 53 sowie deren Regelung der Höhe nach erlauben. Es sind ferner zwei Hubvorrichtungen 64 vorgesehen, welche an
dem einen äußeren Ende von Konsolen 65 aufgehängt sind, die mit dem Längsträger 60 in Verbindung stehen und an dem Balken 58
oder kastenförmigen Träger angelenkt sind, wobei auf diese Weise die Regelung der Querneigung der Pflugschar 53, insbesondere
in Abhängigkeit von der Schienenüberhöhung, möglich ist.
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Die Hubvorrichtungen 63 erlauben gleichzeitig ein Anheben der Pflugschar 53, und zwar entweder während der Bewegung
der Einrichtung längs der Schienen oder aber zum Zwecke des vorläufigen Einebnens oder Ausbreitens des Schotterstein-Haufens,
der aus dem Aufnahmebehälter 37 entleert wird.
Im hinteren Teil des Fahrgestelles 43 sind Stampfvorrichtungen vorgesehen. Diese werden im wesentlichen durch einen
in Querrichtung verlaufenden Träger 65 (Fig. 6) gebildet, der quer zum Gleis das obere Querprofil des Schotterbettes
trägt, und welcher über geneigt verlaufende Schwenkarme 66 an dem Fahrgestell 43 aufgehängt ist. Diese Schwenkarme 66
sind an ihrem oberen vorderen äußeren Ende an der Stelle 67 gelenkig gelagert. Die Regelung des Stampfbalkens 65 in der
Höhe wird von Hubvorrichtungen 68 sichergestellt, wobei der
Stampfvorgang durch Vibrationen von Schütteleinrichtungen 69 mit Unwuchten gewährleistet wird, wobei diese Schüttelvorrichtungen
69 an der oberen Seite des Stampfbalkens 65 angeordnet sind.
Um die Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen
des Schotterbettes längs Schienen verfahrbar zu gestalten, trägt diese Räder 70, welche auf Achsen 71 montiert sind. Diese
Achsen 71 können mit Hilfe von Hubvorrichtungen 72 abgesenkt
oder angehoben werden.
Schließlich kann die in den Figuren 2 und 3 dargestellte Transporteinrichtung - welche die gleiche Bahn auf
dem Bahnkörper bzw. Bahnkörperunterbau aufweist wie die Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen - oberhalb und läng
des Bahnkörpers bzw. Bahnunterbaues bewegt werden. Um dies zu erreichen, weist die Einrichtung zur Profilgebung und zum
Stampfen des Schotterbettes Rampen 73 auf, welche über Flansche oder lappenförmige Ansätze um die Achsen 74 verschwenkbar
gelagert und mittels Hubvorrichtungen 75 anhebbar sind. Diese Zugangsrampen können sich gegen den Bahnkörper 1 bzw.
Bahnkörperunterbau der Strecke über Räder 76 abstützen.
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Die Einrichtung 7 zur Profilgebung und zum Stampfen
des Schotterbettes stellt andererseits sicher, daß im Verlaufe der weiteren Phase der Verlegung der Schienen großer Länge, dief
se Schienen von demjenigen Wagen abgeschoben werden, auf welchen sie gelagert sind, und auf verfahrbare Einrichtungen aufgeschoben
werden, die am Ende der Schienenschwellen liegen. Um dies zu erreichen, ist die Einrichtung 5 an ihrem hinteren
Ende mit zwei Winden 77 versehen, welche von hydraulischen Motoren 78 angetrieben werden, die ein Aufwickeln der Seile 79 j
oder Kabel gewährleisten, die an ihrem anderen äußeren Ende an den zu bewegenden, also ziehenden Schienen bzw. Schienenstücken
befestigt sind.
Die Erfindung ist auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen keineswegs beschränkt. Vielmehr
sind noch weitere zweckmäßige Verwirklichungsformen möglich und denkbar, ohne daß hierdurch der Rahmen der Grundkonzeption
gesprengt wird.
- Patentansprüche -
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Claims (11)
- PATENTANSPRÜCHEVerfahren zur Herstellung eines Schotterbettee während der Verlegung von Gleisen, dadurch gekennzeich net, daß eine Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen der Schotterschicht verwendet wird, daß diese Einrichtung auf dem Bahnkörperunterbau dadurch verfahrbar ist, daß sie sich gegen diesen Bahnkörperunterbau beidseitig des herzustellenden Schotterbettes abstützt, daß diese Einrichtung einen Bunker großen Rauminhaltes aufweist, welcher dieses Material auf die Strecke vor den Profilgebungsblechen und vor die Stampfeinrichtung ausleert, und daß eine übergreifen·' de Transportvorrichtung vorgesehen ist, welche durch Abstützung gegen den aufgeschütteten Bahnkörperunterbau beidseitig der Schotterschicht, zumindest oberhalb des die Schotter steine heranbringenden Wagenzuges und vorzugsweise oberhalb der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes bewegbar ist und Aufnahmebehälter aufweist, welche von den Wagen unmittelbar beladen werden und die eine unmittelbare Entladung der Schottersteine in den Bunker der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes ermöglichen.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß mit der Entladung der Waggons an demjenigen Waggon begonnen wird, welcher von der zu erstellenden Strecke am weitesten entfernt liegt.
- 3. Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, wobei Planierbleche verwendet werden, die die Profilgebung quer zur Schotterschicht gewährleisten und eine Stampfvorrichtung zum Feststampfen der profilierten Schicht vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß~T0 9808/0642 - a 2 -ORIGINAL INSPECTED- 27 32 3 U bdie Einrichtung einen Aufnahmebehälter aufweist, welcher an seinem vorderen Ende eine regelbare Entleerungsöffnung aufweist, und daß dieser Aufnahmebehälter mit Hilfe einer Hubvorrichtung nach vorne kippbar ist, um die in diesem Behälter liegenden Schottersteine vor eine das Planierelement bildende Pflugschar auszutragen.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß die zur Profilgebung vorgesehene Pfluk schar V-förmig ausgebildet ist, so daß die Spitze nach vorns weist, und daß die Pflugschar in ihrer Höhe und in ihrer Querseitenneigung mit Hilfe von Hubvorrichtungen regelbar ist.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Einrichtung zur Profilgebung eine Bewegungsbahn hat, welche im wesentlichen derjenigen der selbstfahrenden Transportvorrichtung entspricht und daß diese Einrichtung zum Zwecke des Ubergreifens durch die Transportvorrichtung auf breiten Raupen montiert ist, welche nach vorne und nach hinten durch Zugangsrampen verlängert werden, die auf Rädern gelagert und anhebbar angeordnet sind.
- 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 3-5, dadurch gekennzeichnet , daß die Einrichtung selbstfahrend ausgebildet ist und eine Schaltstelle aufweist, weif ehe in einer Fahrerkabine angeordnet ist, und daß diese Fahrerkabine mittels seitlichen Balken gegenüber der Einrichtung weit nach vorne auskragt, welche beidseitig des Kanals der Rutsche für die Schottersteine gelagert sind.- A 3 -^09808/0642- 273230b
- 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet , daß die Einrichtung am dem hinteren Ende zwei Winden trägt, um die langen SchienenstUcke während der Gleisherstellung durch Zug zu bewegen.
- 8. Einrichtung zum Transport zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet t daß die Transporteinrichtung aus einem Übergreifenden, briickenförmigen Fahrgestell besteht, welches auf Luftreifen montiert ist, und daß an einer jeden Seitenfläche zwei FUhrungsbahnen zum Abrollen von Rollen eines Aufnahmebehälters großen Rauminhaltes und im höchsten Punkte eine Winde für die Aufhangeseile der Aufnahmebehälter vorgesehen sind, welche in eine untere Ladestellung bewegbar sind, in welcher die Bunkerwagen mit Schottersteinen beladen werden, und welche in eine obere Entladestellung bewegbar sind, in welcher die Schottersteine in den Aufnahmebehälter der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes ausgetragen werden.
- 9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein jeder Aufnahmebehälter einen Rauminhalt hat, der der Hälfte des Rauminhaltes eines Bunkerwagens entspricht.
- 10. Einrichtung nach Anspruch 8 und 9» dadurch gekennzeichnet , daß das Fahrgestell an seinem unteren Teil und zu beiden Seiten zumindest einen endlosen Bandförderer aufweist, welcher in den Raum des seitlichen Trägers versenkbar und in der Lage ist, mittels Hubvorrichtungen in die Betriebsstellung überführt zu werden, in welcher der Bandförderer die Schottersteine unterhalb der Öffnung des Bunkerwagens aufnimmt, um sie hochzuheben und in den Aufnahmebehälter auszutragen.- A 4 -809808/0642-\4- 273230b
- 11. Einrichtung nach Anspruch 8-10, dadurch gekennzeichnet , daß im oberen Teil und beidseitig des Fahrgestelles zumindest eine Schurre zur Führung der Schottersteine vorgesehen ist, welche aus der verschließbaren Öffnung des entsprechenden Seitenbehälters in denjenigen Aufnahmebehälter fallen, der unterhalb der Einrichtung zur Profilgebung und zum Stampfen des Schotterbettes vorgesehen ist.6 0 9 8 0 8/064 ί
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