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DE2728990A1 - Vorrichtung zum zu- und abfuehren von dosen, tuben o.dgl. zu bzw. von einer bearbeitungsstation - Google Patents

Vorrichtung zum zu- und abfuehren von dosen, tuben o.dgl. zu bzw. von einer bearbeitungsstation

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Publication number
DE2728990A1
DE2728990A1 DE19772728990 DE2728990A DE2728990A1 DE 2728990 A1 DE2728990 A1 DE 2728990A1 DE 19772728990 DE19772728990 DE 19772728990 DE 2728990 A DE2728990 A DE 2728990A DE 2728990 A1 DE2728990 A1 DE 2728990A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spindle
connection
rotating part
spindles
channel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19772728990
Other languages
English (en)
Other versions
DE2728990C2 (de
Inventor
Kurt G Hinterkopf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hinterkopf GmbH
Original Assignee
HINTERKOPF KURT G
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HINTERKOPF KURT G filed Critical HINTERKOPF KURT G
Priority to DE2728990A priority Critical patent/DE2728990C2/de
Priority to GB24419/78A priority patent/GB1603267A/en
Priority to CH629378A priority patent/CH630866A5/de
Priority to IT05217/78A priority patent/IT1103035B/it
Priority to FR7820096A priority patent/FR2395924A1/fr
Publication of DE2728990A1 publication Critical patent/DE2728990A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2728990C2 publication Critical patent/DE2728990C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F17/00Printing apparatus or machines of special types or for particular purposes, not otherwise provided for
    • B41F17/08Printing apparatus or machines of special types or for particular purposes, not otherwise provided for for printing on filamentary or elongated articles, or on articles with cylindrical surfaces
    • B41F17/14Printing apparatus or machines of special types or for particular purposes, not otherwise provided for for printing on filamentary or elongated articles, or on articles with cylindrical surfaces on articles of finite length

Landscapes

  • Specific Conveyance Elements (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)

Description

w 10. Juni 1977 D 5535 - fusp
Kurt G. Hinterkopf, 7332 Eislingen
Vorrichtung zum Zu- und Abführen von Dosen, Tuben od. dgl. zu bzw. von einer Bearbeitungsstation
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zu- und Abführen von einseitig geschlossenen oder einseitig mit nur einer kleinen öffnung versehenen Dosen, Tuben od. dgl. zu bzw. von einer Bearbeitungsstation, beispielsweise einem Lack-, Druckwerk od. dgl., mit mindestens einer Spindel zum Aufstecken der Dosen, Tuben od. dgl. während der Bearbeitung.
Bisher wurden die Dosen, Tuben od. dgl. mittels einer end losen Kette, die mit Stiften versehen ist, der Bearbeitungs-
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station, beispielsweise ziun Lackieren oder Bedrucken zugeführt. Da die endlose Kette stetig läuft, müssen die Dosen, Tuben od. dgl. von der Kette abgenommen, dem Lack- oder Druckwerk eine bestimmte Zeit zugeführt und wieder zur Kette zurückgebracht werden.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der es in einfacher Weise möglich ist, die Dosen, Tuben od dgl. kontinuierlich oder schrittweise der Bearbeitungsstation zuzuführen, ohne den Durchlauf der Dosen, Tuben od. dgl. zu stören, wobei gleichzeitig ein fortlaufendes, gleichmäßiges Lackieren und/oder Bedrucken gewährleistet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Vorrichtung ein revolverkopfartiges Drehteil aufweist, das ein oder mehrere Aufsteckspindeln trägt, und daß eine zumindest im Bereich der Bearbeitungsstation wirkende Gegenhaltung zum axialen Fixieren einer Dose, Tube od. dgl. an der betreffenden Spindel vorgesehen ist.
Das revolverkopfartige Drehteil ermöglicht ein stetiges Zuführen der Tuben, Dosen od. dgl. zur Bearbeitungsstation und ein Vorbeiführen an dieser, ohne den allgemeinen Fluß zu stören. Durch die Gegenhaltung wird erreicht, daß aufgrund der axialen, unverrückbaren Fixierung ein gleichmäßiges Lackieren und/oder ein verwischungsfreies Bedrucken der Oberfläche der Dosen, Tuben od. dgl. möglich ist. Dabei ist es zweckmäßig, am Dreh-
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teil eine Vielzahl von Aufsteckspindeln vorzusehen, um die erfindungsgemäße Vorrichtung an die Kapazität der anderen Stationen zur Herstellung von derartigen Hohlkörpern anzupassen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform vorliegender Erfindung ist die Gegenhaltung durch eine die Dose, Tube od. dgl. an der Spindel haltende Vakuumeinrichtung gebildet. Dazu ist an einer bestimmten Umfangsstelle eines das Drehteil zentrisch durchdringenden drehfesten Einspeiseteils eine Anschlußbohrung für eine Vakuumpumpe oder -leitung vorgesehen, mit der ein zu einer ersten Spindel führender Saugkanal im Drehteil dann in Verbindung bringbar ist, wenn die erste Spindel im Bereich der Bearbeitungsstation ist. Dies ist eine sehr einfache Möglichkeit, die Dosen, Tuben od. dgl. während der Bearbeitung zu fixieren.
Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, den feststehenden Teil mit weiteren Anschlußbohrungen zu versehen, die in bestimmten Drehwinkelstellungen relativ zum Drehteil angeordnet sind. Diese Anschlußbohrungen können beispielsweise mit Druckluft versorgt werden oder beispielsweise als Entlüftungsöffnung mit der Atmosphäre in Verbindung stehen. Das andere Ende dieser Anschlußbohrungen ist dann bei entsprechender Drehung des Drehteils mit jeweils mindestens einer Spindel in Verbindung, auf der dann im ersteren Falle die lackierten bzw. bedruckten Dosen, Tuben od. dgl. von den Spindeln losgebrochen bzw. gelöst werden können und beispielsweise im zweiten Pail
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vor der Bearbeitung die Dosen, Tuben od. dgl. ohne weiteres auf eine Spindel aufgeschoben werden können, da der Baum zwischen ihrem Boden und der Spindel über die öffnung entlüftet wird. Dadurch ist ein vollautomatischer Betrieb erreicht, wobei das Abziehen und Aufstecken in sehr einfacher Weise und mit sehr einfachen Mitteln vor sich geht.
Zweckmäßig ist es, wenn man vor dem Bearbeiten beispielsweise im Lack- oder Druckwerk die besc-hädigten Tuben, Dosen od. dgl., was beispielsweise beim Aufstecken passieren kann, wieder entfernt. Bei einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist deshalb eine weitere Spindel vorgesehen, die mit einem Druckluftkanal in Verbindung steht, welcher mittels eines Abtastorgans über ein Ventil freigegeben werden kann, so daß eine beschädigte Tube, Dose od. dgl. abgeblasen werden kann, ohne daß die Vorrichtung angehalten werden muß.
Der Einspeiseteil der Vorrichtung ist in vorteilhafter Weise ein Hing, an dem sämtliche Anschlußbohrungen vorgesehen sind, während das Drehteil eine das Einspeiseteil druckdicht übergreifende Hülse besitzt, an der Kanalbohrungen vorgesehen sind, die entweder mit den betreffenden Spindeln verbunden oder abgesperrt werden, Je nach dem, welche Operationen mit welchen Hohlkörpern auegeführt werden sollen. Ss ist dabei auch möglich, mehr als eine Spindel mit einer der Ansohlußbohrungen zu verbinden, was beispielsweise für das Absiehen und Aufschieben der Dosen, Tuben od. dgl« von bzw. auf die Spindeln »weckmäßig ist, um die Kapazität der Vorrichtung zu erhöhen. Entsprechend können auch mehr oder weniger Spindeln über Arme am Drehteil befestigt werden. P «09882/0237 "5"
Aft
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden Besenreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Ansicht
einer Vorrichtung zum Zu- und Abführen von Hohlkörpern zu bzw. von einer Bearbeitungsstation gemäß einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und
Pig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Pig. 1.
Sie in der Zeichnung als ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung 11 dient zum Zu- und Abführen von insbesondere einseitig geschlossenen oder einseitig mit nur einer kleinen öffnung versehenen Dosen, Tuben od. dgl. zylindrischer, konischer oder in sonstiger Weise geformter Hohlkörper 15 zu bzw. von einer Bearbeitungsitation 12, die beispielsweise eine Haschine zum Lackieren und/oder Bedrucken od. dgl. Bearbeiten der Membran-Hohlkörper sein kann. Die Vorrichtung 11 nimmt die Hohlkörper beispielsweise von einer endlos umlaufenden, beispielsweise anders Bearbeitungsstationen durchlaufenden und die Hohlkörper 15 an Stiften tragende Kette ab und führt sie an der Bearbeitungsstation 12 kontinuierlich oder schrittweise vorbei. Während dieses Vorbeilauf* werden die Hohlkörper lackiert, bedruckt od dgl. bearbeitet und dann von der Vorrichtung wieder der endlosen lette
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Wie in der Zeichnung dargestellt, besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 im wesentlichen aus einem in Umfangsrichtung feststehenden Einspeisering 13 und einem revolverkopfartigen Drehteil 14, das um den Ring 13 kontinuierlich oder schrittweise in Richtung des Pfeiles A drehbar ist. Das Drehteil 14 besitzt eine Hülse 16, die über einen Flansch mit dem Plansch eines konischen Ringes 17 drehfest verbunden ist. Die Hülse und der konische Ring 17 sind auf einer Achse 18 drehbar gelagert, auf der der unverdrehbare Ring 13 axial nachgiebig gehalten ist. Die drehbare Lagerung von Hülse 16 und konischem Ring 17 erfolgt über nur teilweise dargestellte, geeignete Wälzlager 19 und über konische Gleitflächen 21, 22 am feststehenden Ring 13 und am konischen drehbaren Ring 17· Diese Gleitflächen 21, 22 sind darart ausgebildet, daß sie einerseits ein Gleitlager für die rotierende Relativbewegung der beiden Ringe 13 und 17 bilden und andererseits eine druckdichte Dichtfläche schaffen. Beim Ausführungsbeispiel ist die eine Gleitfläche aus Guß und die andere aus Messing.
Der drehfeste, jedoch axial nachgiebige Ring 13» der konzentrisch innerhalb des konischen Ringes 17 angeordnet ist, ist mittels mindestens einer in eine Flanschhülse 23 eingeschraubten Schraube 24 und einer sich am Schraubenkopf und an der Stufe einer Stufenbohrung 26 im Einspeisering 13 sich abstützenden Druckfeder 27 axial nachgiebig gehalten. Dadurch ist stets eine dichte Verbindung zwischen den Gleitflächen 22, 21 gewährleistet, da die Gleitfläche 22 des Einspeiseringes 13 aktiv an der axial unverschiebbar gehaltenen Gleitfläche 21 des konischen Rings 17 angedrückt wird. Die Flansch-
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hülse 23 ist über mindestens eine radiale Madenschraube 28 mit der Achse 18 drehfest verbunden. Es versteht sich, daß über den Umfang des feststehenden Hinges 13 mehrere derartige Schrauben 24 und Druckfedern 27 in konstantem Abstand vorgesehen und darüber hinaus Führungsstifte 29 zwischen der Flanschhülse 23 und dem Ring 13 angeordnet sein können.
Zwischen der Hülse 16 und dem konischen Ring 17 des Drehteils 14, die durch axial gerichtete Schrauben 31 miteinander verbunden sind, sind mehrere über den Umfang verteilt angeordnete, radial abstehende Arme 32 beim Ausführungsbeispiel 7 eingeklemmt, die an ihrem freien Ende als Aufnahmen 37 für Lagerhülsen 33 ausgebildet sind, die achsparallele Spindeln 34 mittels Kugellager 36 drehbar tragen. Auf die Spindel 34 können die zu bearbeitenden Hohlkörper im wesentlichen ε att aufgesteckt werden. Je nach Durchmesser der zu bearbeitenden Hohlkörper können die Spindeln mit ihren Lagerhülsen 33 ausgewechselt werden. Die lösbare Befestigung der Spinfeiarme 32 am Drehteil 14 ermöglicht es, auch mehr oder weniger solcher Arme und Spindeln am Revolverdrehteil 14 vorzusehen. Dies gilt auch, wienoch zu zeigen sein wird, für die Wahl der Anschlußmöglichkeiten, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 baukastenartig zusammengesetzt werden kann, wobei der zur Einspeisung dienende feste Ring 13 entweder alle Operationen oder nur einen gewünschten Teil der möglichen Operationen zulassen kann.
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Alle Spindeln 34 sind mit einer vom freien Ende ausgehenden axialen Bohrung 41 versehen, die bis in den Bereich der Lagerhülse 33 geht. Im Bereich ihres Endes ist die axiale Bohrung 41 mit mindestens einer radialen Querbohrung 42 verbunden, die in einen Ringraum 43 zwischen Spindel 34 und Lagerhülse 33 mündet. Die Lagerhülse 33» die Aufnahme 37 und der Arm 32 wiederum sind mit einer vom Ringraum 43 ausgehenden, radial gerichteten Verbindungsbohrung 44 versehen, die über einen achsparallelen Anschluß am Arm 32 nach außen tritt und dort mit einem Anschlußnippel 46 versehen ist. Der konische Hj Tig 17 des Drehteils 14 ist umfangsseitig mit mehreren radial gerichteten Durchgangsbohrungen 47 versehen, die von der Gleitfläche 21 ausgehen und außenumfangsseitig münden und dort mit einem Anschlußnippel 48 versehen sind. Die Zahl der Durchgangsbohrungen 47 entspricht beim Ausführungsbeispiel der Zahl der Arme 32 bzw. der Spindeln 34. Je nach der Anzahl der durchzuführenden Operationen sind die Verbindungsbohrungen 44 in den Spindelarmen 32 und die radialen Durchgangsbohrungen 47 im konischen Ring 17 entweder verschlossen oder miteinander durch eine L-förmige Äußenleitung 49 druckdicht verbunden.
Der feststehende zentrale Einspeisering 13 besitzt über den TJmfang verteilt mehrere von der Stirn 51 ausgehende und mit •Anschlußnippeln 52 versehene Sacklochbohrungen 53» die in radial gerichtete Bohrungen 54- münden, welche den radialen Durchgangsbohrungen 47 am konischen Ring 17 gegenüberliegend in der Gleitfläche 22 münden. Die Zahl dieser aus den Bohrungen 53 und 54 bestehenden Anschlußkanäle 57 ist beim
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Ausruhrungsbeispiel nicht gleich der Anzahl der Spindeln "bzw. der zu diesen führenden Zuführungskanälen 56, die aus den verschiedenen Bohrungen, Ringräume, Leitungen und dgl. 41-44, 4-7» 49 gebildet sind, sondern weniger, da beim Ausführungsbeispiel in verschiedenen Fällen zwei Spindeln 34 an einem Anschlußkanal 57 angeschlossen werden können. Die Zuordnung von einem oder mehreren Zuführungskanälen 56 der einzelnen Spindeln 34 zu einem eine feste winkelmäßige Zuordnung besitzenden Anschlußkanal ist derart, daß in jeder Winkelstellung, in der eine Spindel 34 der Bearbeitungsstation gegenüberliegt, an jeder oder zumindest an den meisten der Spindeln 34 eine bestimmte Wirkung auf den betreffenden Hohlkörper 15 ausgeübt wird. Im folgenden sei anhand der Pig. 1 die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung 11 beschrieben:
In der Stellung der Fig. 1 ist die Spindel 34/1 über den als Saugleitung wirkenden Zuführungskanal 56/1 mit dem Anschlußkanal 57/1 verbunden, der in nicht dargestellter Weise an einer Vakuumpumpe angeschlossen ist. Dadurch wird bewirkt, daß der Hohlkörper 15 an der Spindel 3^/1 is. axialer Richtung fixiert wird, da er von dem Vakuum angesaugt und an die freie Stirnfläche 35 der Spindel 34/1 angedrückt wird. Durch diese Gegenhai tuiig bzw. axiale Fixierung wird erreicht, daß ein gleichmäßiges Bearbeiten des Hohlkörpers 15 möglich ist, ohne daß die Gefahr besteht, daß dieser sich während der Bearbeitung verschiebt, verdreht oder sonstwie von der Spindel löst.
Der Zuführungskanäl 56/2 der in Drehrichtung A folgenden Spindel 34/2 ist blind verschlossen, so daß in dieser Drehstellung keine Wirkung auf den Hohlkörper 15 ausgeübt wird.
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In der darauffolgenden dritten und vierten Dreh-position befinden sich die Spindeln 34/3 und 34/4 und tragen jeweils einen Hohlkörper 15» ihre als Druckkanal ausgebildeten Zuführung skanäle 56/3 und 56/4 sind mit dem Anschlußkanal 57/3 verbunden, der in nicht dargestellter Weise zu einer Druckluftleitung bzw. einem Druckluftkompressor führt. In Umfangsrichtung gesehen ist der Anschlußkanal 57/3 zwischen den beiden Druckkanälen 56/3 und 56/4 angeordnet und mit diesen über eine außenumfangsseitig am Einspeisering 13 vorgesehene Nut 58 verbunden, die zum Außenumfang hin offen ist und sich über einen solchen Winkelbereich erstreckt, daß sie in der dargestellten Stellung mit beiden Zuführungs-Druckkanälen 56/3 und 56/4 in Verbindung steht. An dieser Stelle werden die Hohlkörper 15 von ihren betreffenden Spindeln mittels der Druckluft abgebrochen bzw. losgelöst, so daß sie beispielsweise in der vierten Position von der endlosen Kette ohne Schwierigkeiten wieder übernommen werden können. Das Losbrechen soll deshalb erfolgen, weil die Hohlkörper 15 gegebenenfalls an den Spindeln 34 noch unter der Wirkung des Vakuums kleben, so daß es mit mechanischen Mitteln wie beispielsweise Zangen oder Greifern schwierig wäre, die Hohlkörper von den Spindeln abzunehmen, ohne die Hohlkörper oder deren frisch bearbeitete Oberfläche zu beschädigen. Es ist aber auch möglich, die Wirkung der Druckluft auf die Hohlkörper derart zu gestalten, daß die Hohlkörper in der dritten Position lediglich losgebrochen werden und in der vierten Position vollkommen abgeblasen werden.
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In der fünften Position, die eigentlich den Beginn des Zuführens eines Hohlkörpers 15 zum Bearbeitungswerk 12 darstellt, dient die Spindel 34/5 zum Übernehmen eines Hohlkörpers 15 von der Kette. Dazu ist ihr Zuführungskanal 56/5 mit einem Anschlußkanal 57/5 im Einspeisering 13 verbunden, der mit der Außenluft in Verbindung steht, also als Entlüftungskanal dient. Der Hohlkörper 15 wird in geeigneter Weise, beispielsweise mit Greifern, auf die Spindel 34/5 aufgeschoben, wobei aufgrund des Entlüftungskanales 57/5 gewährleistet ist, daß dieses Aufschieben leicht erfolgt, da währenddessen die Luft zwischen der Stirn 35 der Spindel 34 und dem Boden 20 des Hohlkörpers entweichen kann. Gleiches gilt für die Spindel 34/6 in der sechsten Position, deren Zuführungskanal 56/6 ebenfalls mit dem Entlüftungskanal 57/5 verbunden ist, wobei ebenfalls eine Nut vorgesehen ist, die sich über einen solchen Winkelbereich am Außenumfang des Einspeiseringes 13 erstreckt, daß in sie die beiden Zuführungskanäle 56/5 und 56/6 gleichzeitig münden können.
Die Spindel 34/7 ist in der siebten Position mittels ihres Zuführungskanal es 56/7 mit einem als Druckkanal ausgebildeten Anschlußkanal 57/7 verbunden, der wie der Druckkanal 57/3 mit einer Druckluftleitung oder einem Kompressor in Verbindung steht. Zwischen der sechsten und der siebten Position ist ein Abtastorgan 61 vorgesehen, das feststellen soll, ob der zu bearbeitende Hohlkörper 15 beim Aufschieben auf die Spindel oder bereits in vorhergehenden Stationen oder sonstwo beschädigt worden ist. Ist dies nicht der Fall, so gelangt der betreffende Hohlkörper 15 ohne weiteres zur Bearbeitungsstation 12. Ist dies jedoch der Fall, so betätigt das Abtast-
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organ 61 ein nicht dargestelltes Absperrventil, das in der zum Druckkanal 57/7 führenden Druckluftleitung angeordnet ist, d.h., das Absperrventil wird geöffnet, so daß Druckluft durch den Zuführungskanal 56/7 auf den Hohlkörper gelangen kann, wodurch dieser ohne weiteres von der Spindel J4/7 abgeblasen wird. Der Hohlkörper 15 wird dabei vollständig abgeblasen und kann in einen Auffangkorb gelangen und zum Ausschuß transportiert werden. Das Abtastorgan 61 kann in einer geeigneten, nicht weiter dargestellten Weise ausgebildet sein. Durch diese Maßnahme ist es möglich, daß das Drehteil 14 ohne Stopp weiterlaufen kann.
In der beschriebenen Weise ist also ein kontinuierliches Zu- und Abführen von Hohlkörpern 15 zu einer Bearbeitungsstation 12 möglich, wobei auch die Aufnahme und Übergabe von einer vorhergehenden bzw. zu einer weiterführenden Vorrichtung, beispielsweise einer endlosen Transportkette ohne Unterbrechung möglich ist. Das axiale Fixieren, Losbrechen und Abblasen der Hohlkörper relativ zu den Spindeln mittels pneumatischer Mittel bedeutet eine sehr einfache, kostensparende Konstruktion und einen sehr zuverlässigen und einfachen Betrieb. Es =versteht sich, daß beim Rotieren des Eevolverdrehteils 14 jede Spindel 3V1 - 7 mit jedem Anschlußkanal 57/1 - 7 nacheinander in Verbindung konrnt.
Beim in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sind ferner mehrere über den Umfang des Einspeiseringes 13 angeordnete Entlüftungskanäle vorgesehen, die als achsparallele Nuten 62 ausgebildet sind, die vom Außenumfang ausgehen und
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in die Atmosphäre beispielsweise im Bereich der vorderen freien Stirn münden. Diese Entlüftungskanäle 62 sind jeweils zwischen solchen Anschlußkanälen 57 vorgesehen, von denen die einen mit der Vakuumleitung oder der Entlüftungsöffnung und die anderen mit der Druckleitung in Verbindung stehen. Dadurch wird erreicht, daß evtl. zwischen den Gleitflächen 21 und 22 der beiden Ringe 13 und 17 hindurchgehende Kriechdrücke nicht zu den benachbarten Anschlußkanälen gelangen können, sondern über die Entlüftungskanäle 62 abgeleitet werden. Insbesondere ist es also nicht möglich, daß an den Anschlußkanälen 57/3 und 57/7 anstehende Druckluft zum Vakuumanschlußkanal 57/1 gelangen kann. Darüber hinaus wird auch die Wirkung des Gleitlagers 21, 22 nicht gestört.
Es versteht sich, daßfäie erfindungsgemäße Vorrichtung 11 auch mehr oder weniger solcher Anschluß- und Zuführungskanäle bzw. Spindeln aufweisen kann. Es ist aber auch möglich, einige der Zuführungskanäle 56 zu verschließen, so daß sie nicht in Aktion treten können. Je nach der Art der zu bearbeitenden Hohlkörper kann dies im einen oder anderen Fall vorteilhaft sein. Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Ge-genhaltung bzw. axiale Fixierung der Hohlkörper während der Bearbeitung, die bei Hohlkörpern, die beidseitig offen sind, mittels mechanischer Gestänge vorzunehmen ist.
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Claims (21)

  1. Ansprüche
    Vorrichtung zum Zu- und Abführen von einseitig geschlossenen oder einseitig mit nur einer kleinen öffnung versehenen Dosen, Tuben od. dgl. zu bzw. von einer Bearbeitungsstation, beispielsweise einem Lack-, Druckwerk od. dgl. mit mindestens einer Spindel oder Stift zum Aufstecken der Dosen, Tuben od. dgl. während der Bearbeitung, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein revolverartiges Drehteil (14) aufweist, das ein oder mehrere Aufsteckspindeln (34) trägt, und daß eine zumindest im Bereich der Bearbeitungsstation (12) wirkende Gegenhaltungzum axialen Fixieren einer Do-se, Tuben (15) od. dgl. an der betreffenden Spindel (34·) vorgesehen ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Drehteil (14) mehrere Aufsteckspindeln (34) vorgesehen sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenhaltung durch eine die Dose, Tube (15) od. dgl. an der Spindel (34) haltende Vakuumei^nrichtung gebildet ist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet,
    daß an einer "bestimmten Umfangsstelle eines das Drehteil (14)
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    ORIGINAL INSPECTED
    zentrisch durchdringenden drehfesten Einspeiseteils (13) eine Anschlußbohrung für eine Vakuumpumpe vorgesehen ist, mit der ein zu einer beispielsweise ersten Spindel (34/1) führender Saugkanal (56/1) im Drehteil (14-) dann in Verbindung bringbar ist, wenn die erste Spindel (34/1) im Bereich der Bearbeitungsstation (12) ist.
  5. 5· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bestimmten Umfangsstelle des Einspeiseteils (13) eine Anschlußbohrung für eine Druckluftleitung vorgesehen ist, mit der ein mindestens zu einer beispielsweise dritten Spindel (34/3) führender Druckkanal (56/3) zum Losbrechen bzw. Abziehen der Dose, Tube (15) od. dgl. von der Spindel (34/3) in Verbindung bringbar ist.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bestimmten Umfangsstelle des Einspeiseteils (13) eine Entlüftungsbohrung vorgesehen ist, mit der ein mindestens zu einer fünften Spindel (34/5) führender Entlüftungskanal (56/5) während des AufSchiebens einer Dose, Tube (15) od. dgl. auf die Spindel (34/5) in Verbindung bringbar ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Spindeln (34/3, 34/4; 34/5, 34/6) mit je einem Druck- bzw. Bntlüftungskanal (57/3, 57/5) verbunden sind, wobei jeweils die beiden Kanäle bei einem entsprechenden Drehwinkel des Drehteils (14) mit der Druckanschluß- bzw. Entlüftungsbohrung (57/5, 57/5) in Verbindung stehen.
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  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Drehteil (14) über einen Winkelbereich eine axiale Umfangsnut (58, 59) eingearbeitet ist, die die Anschlußbohrung mit einem oder beiden Kanälen verbindet.
  9. 9· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (61) zum Abtasten und Entfernen von beschädigten Dosen, Tuben od. dgl. vorgesehen ist.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß ein Abtastorgan (61) für eine Dose, iPu.be (15) od. dgl. vorgesehen ist, über das ein in einem zur Spindel (34 /7) führenden Druckluftkanal angeordnetes Ventil steuerbar ist.
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bestimmten Umfangsstelle des Einspeiseteils (13) eine Druckluftanschlußbohrung vorgesehen ist, mit der ein mindestens zu einer beispielsweise siebten Spindel (34/7) führender Druckkanal zum Abblasen der Dose, Tube od. dgl. von der Spindel in Verbindung bringbar ist.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Druckanschlußbohrung und der Vakuumbohrung und/oder den Entlüftungsbohrungen eine feststehende Entlüftungsöffnung (62) vorgesehen ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftungsöffnung durch eine axiale Nut (62) am
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    als Dichtfläche ausgebildeten Außenumfang des Einspeiseteils (13) gebildet ist.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtung zwischen dem Einspeise- und dem Drehteil (13, 14) durch eingeschliffene konische Abdichtflächen (21, 22) gebildet sind.
  15. 15· Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Abdichtfläche (21, 22) aus Guß und die andere aus MeSSi4Hg ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Einspeiseteil (13) axial bewegbar ist und durch mindestens eine axial wirkende Feder (27) gegen das Drehteil (14) gedrängt ist.
  17. 17· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindeln (34) mit einem zum vorderen Aufsteckende (35) hindurchgehenden axialen Bohrung (41) versehen sind, die über mindestens eine Querbohrung (42) in den Kanal am Drehteil (14) mündet.
  18. 18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußbohrungen im Einspeiseteil (13) von der axialen Stirn (51) ausgehen und an der radialen Dichtungsfläche (21, 22) in das Drehteil (14) münden, und daß die Kanäle im Drehteil (14) eine radiale
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    Durchgangsbohrung (47) und eine daran anschließbareAläienleitung (49) gebildet sind, die zum Tragarm (32) für die Spindel (34) führt.
  19. 19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einspeiseteil ein zentraler Ring (13) ist, der mit mehreren über den Umfang angeordneten Anschlußbohrungen (53, 54) versehen ist, und daß das Drehteil (14) einen den Ring (13) druckdicht übergreifende Hülse (17) besitzt, die über den Umfang verteilt mit durchgehenden Anschlußbohrungen (47) versehen ist.
  20. 20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (32) für die Spindeln (34) am Drehteil (14) lösbar befestigt sind.
  21. 21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Kombination mindestens drei Anschlußbohrungen, nämlich für Druckluft, für Vakuum und zur Entlüftung besitzt, die an den betreffenden Drehwinkelbereichen mit jeweils mindestens einer Spindel (34·) verbindbar sind.
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DE2728990A 1977-06-28 1977-06-28 Vorrichtung zum Vorbeitransportieren von Behältern, insbesondere Dosen, Tuben o.ä., an einer Bearbeitungsstation Expired DE2728990C2 (de)

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