DE2728990A1 - Vorrichtung zum zu- und abfuehren von dosen, tuben o.dgl. zu bzw. von einer bearbeitungsstation - Google Patents
Vorrichtung zum zu- und abfuehren von dosen, tuben o.dgl. zu bzw. von einer bearbeitungsstationInfo
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Description
w 10. Juni 1977 D 5535 - fusp
Kurt G. Hinterkopf, 7332 Eislingen
Vorrichtung zum Zu- und Abführen von Dosen, Tuben od. dgl. zu bzw. von einer Bearbeitungsstation
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zu- und Abführen von einseitig geschlossenen oder einseitig
mit nur einer kleinen öffnung versehenen Dosen, Tuben od. dgl. zu bzw. von einer Bearbeitungsstation,
beispielsweise einem Lack-, Druckwerk od. dgl., mit mindestens einer Spindel zum Aufstecken der Dosen, Tuben
od. dgl. während der Bearbeitung.
Bisher wurden die Dosen, Tuben od. dgl. mittels einer end
losen Kette, die mit Stiften versehen ist, der Bearbeitungs-
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station, beispielsweise ziun Lackieren oder Bedrucken zugeführt.
Da die endlose Kette stetig läuft, müssen die Dosen, Tuben od. dgl. von der Kette abgenommen, dem Lack- oder Druckwerk
eine bestimmte Zeit zugeführt und wieder zur Kette zurückgebracht werden.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der es
in einfacher Weise möglich ist, die Dosen, Tuben od dgl. kontinuierlich oder schrittweise der Bearbeitungsstation
zuzuführen, ohne den Durchlauf der Dosen, Tuben od. dgl. zu stören, wobei gleichzeitig ein fortlaufendes, gleichmäßiges
Lackieren und/oder Bedrucken gewährleistet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Vorrichtung ein revolverkopfartiges Drehteil aufweist,
das ein oder mehrere Aufsteckspindeln trägt, und daß eine zumindest im Bereich der Bearbeitungsstation wirkende
Gegenhaltung zum axialen Fixieren einer Dose, Tube od. dgl. an der betreffenden Spindel vorgesehen ist.
Das revolverkopfartige Drehteil ermöglicht ein stetiges Zuführen der Tuben, Dosen od. dgl. zur Bearbeitungsstation und
ein Vorbeiführen an dieser, ohne den allgemeinen Fluß zu stören. Durch die Gegenhaltung wird erreicht, daß aufgrund der axialen,
unverrückbaren Fixierung ein gleichmäßiges Lackieren und/oder ein verwischungsfreies Bedrucken der Oberfläche der Dosen,
Tuben od. dgl. möglich ist. Dabei ist es zweckmäßig, am Dreh-
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teil eine Vielzahl von Aufsteckspindeln vorzusehen, um die erfindungsgemäße Vorrichtung an die Kapazität der anderen
Stationen zur Herstellung von derartigen Hohlkörpern anzupassen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform vorliegender Erfindung ist die Gegenhaltung durch eine die Dose, Tube od. dgl.
an der Spindel haltende Vakuumeinrichtung gebildet. Dazu ist an einer bestimmten Umfangsstelle eines das Drehteil
zentrisch durchdringenden drehfesten Einspeiseteils eine Anschlußbohrung für eine Vakuumpumpe oder -leitung vorgesehen,
mit der ein zu einer ersten Spindel führender Saugkanal im Drehteil dann in Verbindung bringbar ist, wenn die
erste Spindel im Bereich der Bearbeitungsstation ist. Dies ist eine sehr einfache Möglichkeit, die Dosen, Tuben od. dgl.
während der Bearbeitung zu fixieren.
Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, den feststehenden Teil mit weiteren Anschlußbohrungen zu versehen, die in bestimmten
Drehwinkelstellungen relativ zum Drehteil angeordnet sind. Diese Anschlußbohrungen können beispielsweise mit Druckluft
versorgt werden oder beispielsweise als Entlüftungsöffnung mit der Atmosphäre in Verbindung stehen. Das andere Ende dieser
Anschlußbohrungen ist dann bei entsprechender Drehung des Drehteils mit jeweils mindestens einer Spindel in Verbindung,
auf der dann im ersteren Falle die lackierten bzw. bedruckten Dosen, Tuben od. dgl. von den Spindeln losgebrochen
bzw. gelöst werden können und beispielsweise im zweiten Pail
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vor der Bearbeitung die Dosen, Tuben od. dgl. ohne weiteres auf eine Spindel aufgeschoben werden können, da der Baum
zwischen ihrem Boden und der Spindel über die öffnung entlüftet wird. Dadurch ist ein vollautomatischer Betrieb erreicht,
wobei das Abziehen und Aufstecken in sehr einfacher Weise und mit sehr einfachen Mitteln vor sich geht.
Zweckmäßig ist es, wenn man vor dem Bearbeiten beispielsweise im Lack- oder Druckwerk die besc-hädigten Tuben, Dosen
od. dgl., was beispielsweise beim Aufstecken passieren kann, wieder entfernt. Bei einem Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung ist deshalb eine weitere Spindel vorgesehen, die mit einem Druckluftkanal in Verbindung steht, welcher mittels
eines Abtastorgans über ein Ventil freigegeben werden kann, so daß eine beschädigte Tube, Dose od. dgl. abgeblasen werden
kann, ohne daß die Vorrichtung angehalten werden muß.
Der Einspeiseteil der Vorrichtung ist in vorteilhafter Weise ein Hing, an dem sämtliche Anschlußbohrungen vorgesehen sind,
während das Drehteil eine das Einspeiseteil druckdicht übergreifende Hülse besitzt, an der Kanalbohrungen vorgesehen
sind, die entweder mit den betreffenden Spindeln verbunden oder abgesperrt werden, Je nach dem, welche Operationen mit
welchen Hohlkörpern auegeführt werden sollen. Ss ist dabei
auch möglich, mehr als eine Spindel mit einer der Ansohlußbohrungen
zu verbinden, was beispielsweise für das Absiehen und Aufschieben der Dosen, Tuben od. dgl« von bzw. auf die
Spindeln »weckmäßig ist, um die Kapazität der Vorrichtung zu erhöhen. Entsprechend können auch mehr oder weniger
Spindeln über Arme am Drehteil befestigt werden. P «09882/0237 "5"
Aft
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind
der folgenden Besenreibung zu entnehmen, in der die Erfindung
anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen:
einer Vorrichtung zum Zu- und Abführen von Hohlkörpern zu bzw. von einer Bearbeitungsstation gemäß
einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und
Sie in der Zeichnung als ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung 11 dient zum Zu-
und Abführen von insbesondere einseitig geschlossenen oder einseitig mit nur einer kleinen öffnung versehenen Dosen,
Tuben od. dgl. zylindrischer, konischer oder in sonstiger Weise geformter Hohlkörper 15 zu bzw. von einer Bearbeitungsitation 12, die beispielsweise eine Haschine zum Lackieren
und/oder Bedrucken od. dgl. Bearbeiten der Membran-Hohlkörper sein kann. Die Vorrichtung 11 nimmt die Hohlkörper
beispielsweise von einer endlos umlaufenden, beispielsweise anders Bearbeitungsstationen durchlaufenden und die Hohlkörper 15 an Stiften tragende Kette ab und führt sie an der
Bearbeitungsstation 12 kontinuierlich oder schrittweise vorbei. Während dieses Vorbeilauf* werden die Hohlkörper lackiert,
bedruckt od dgl. bearbeitet und dann von der Vorrichtung wieder der endlosen lette
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Wie in der Zeichnung dargestellt, besteht die erfindungsgemäße
Vorrichtung 11 im wesentlichen aus einem in Umfangsrichtung
feststehenden Einspeisering 13 und einem revolverkopfartigen
Drehteil 14, das um den Ring 13 kontinuierlich oder schrittweise
in Richtung des Pfeiles A drehbar ist. Das Drehteil 14
besitzt eine Hülse 16, die über einen Flansch mit dem Plansch eines konischen Ringes 17 drehfest verbunden ist. Die Hülse
und der konische Ring 17 sind auf einer Achse 18 drehbar gelagert, auf der der unverdrehbare Ring 13 axial nachgiebig gehalten
ist. Die drehbare Lagerung von Hülse 16 und konischem Ring 17 erfolgt über nur teilweise dargestellte, geeignete
Wälzlager 19 und über konische Gleitflächen 21, 22 am feststehenden
Ring 13 und am konischen drehbaren Ring 17· Diese
Gleitflächen 21, 22 sind darart ausgebildet, daß sie einerseits
ein Gleitlager für die rotierende Relativbewegung der beiden Ringe 13 und 17 bilden und andererseits eine druckdichte Dichtfläche
schaffen. Beim Ausführungsbeispiel ist die eine Gleitfläche
aus Guß und die andere aus Messing.
Der drehfeste, jedoch axial nachgiebige Ring 13» der konzentrisch innerhalb des konischen Ringes 17 angeordnet ist,
ist mittels mindestens einer in eine Flanschhülse 23 eingeschraubten Schraube 24 und einer sich am Schraubenkopf und
an der Stufe einer Stufenbohrung 26 im Einspeisering 13 sich
abstützenden Druckfeder 27 axial nachgiebig gehalten. Dadurch ist stets eine dichte Verbindung zwischen den Gleitflächen
22, 21 gewährleistet, da die Gleitfläche 22 des Einspeiseringes 13 aktiv an der axial unverschiebbar gehaltenen Gleitfläche
21 des konischen Rings 17 angedrückt wird. Die Flansch-
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hülse 23 ist über mindestens eine radiale Madenschraube 28 mit der Achse 18 drehfest verbunden. Es versteht sich, daß
über den Umfang des feststehenden Hinges 13 mehrere derartige Schrauben 24 und Druckfedern 27 in konstantem Abstand vorgesehen
und darüber hinaus Führungsstifte 29 zwischen der Flanschhülse 23 und dem Ring 13 angeordnet sein können.
Zwischen der Hülse 16 und dem konischen Ring 17 des Drehteils
14, die durch axial gerichtete Schrauben 31 miteinander verbunden sind, sind mehrere über den Umfang verteilt
angeordnete, radial abstehende Arme 32 beim Ausführungsbeispiel 7 eingeklemmt, die an ihrem freien Ende als Aufnahmen
37 für Lagerhülsen 33 ausgebildet sind, die achsparallele Spindeln 34 mittels Kugellager 36 drehbar tragen.
Auf die Spindel 34 können die zu bearbeitenden Hohlkörper
im wesentlichen ε att aufgesteckt werden. Je nach Durchmesser der zu bearbeitenden Hohlkörper können die Spindeln
mit ihren Lagerhülsen 33 ausgewechselt werden. Die lösbare Befestigung der Spinfeiarme 32 am Drehteil 14 ermöglicht es,
auch mehr oder weniger solcher Arme und Spindeln am Revolverdrehteil 14 vorzusehen. Dies gilt auch, wienoch zu zeigen
sein wird, für die Wahl der Anschlußmöglichkeiten, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 baukastenartig zusammengesetzt
werden kann, wobei der zur Einspeisung dienende feste Ring 13 entweder alle Operationen oder nur einen gewünschten
Teil der möglichen Operationen zulassen kann.
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Alle Spindeln 34 sind mit einer vom freien Ende ausgehenden
axialen Bohrung 41 versehen, die bis in den Bereich der Lagerhülse 33 geht. Im Bereich ihres Endes ist die axiale
Bohrung 41 mit mindestens einer radialen Querbohrung 42 verbunden, die in einen Ringraum 43 zwischen Spindel 34 und Lagerhülse
33 mündet. Die Lagerhülse 33» die Aufnahme 37 und der
Arm 32 wiederum sind mit einer vom Ringraum 43 ausgehenden,
radial gerichteten Verbindungsbohrung 44 versehen, die über einen achsparallelen Anschluß am Arm 32 nach außen tritt
und dort mit einem Anschlußnippel 46 versehen ist. Der konische Hj Tig 17 des Drehteils 14 ist umfangsseitig mit mehreren radial
gerichteten Durchgangsbohrungen 47 versehen, die von der Gleitfläche 21 ausgehen und außenumfangsseitig münden und dort mit
einem Anschlußnippel 48 versehen sind. Die Zahl der Durchgangsbohrungen 47 entspricht beim Ausführungsbeispiel der Zahl der
Arme 32 bzw. der Spindeln 34. Je nach der Anzahl der durchzuführenden Operationen sind die Verbindungsbohrungen 44 in den
Spindelarmen 32 und die radialen Durchgangsbohrungen 47 im konischen Ring 17 entweder verschlossen oder miteinander durch
eine L-förmige Äußenleitung 49 druckdicht verbunden.
Der feststehende zentrale Einspeisering 13 besitzt über den TJmfang verteilt mehrere von der Stirn 51 ausgehende und mit
•Anschlußnippeln 52 versehene Sacklochbohrungen 53» die in
radial gerichtete Bohrungen 54- münden, welche den radialen
Durchgangsbohrungen 47 am konischen Ring 17 gegenüberliegend
in der Gleitfläche 22 münden. Die Zahl dieser aus den Bohrungen 53 und 54 bestehenden Anschlußkanäle 57 ist beim
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/Jr
Ausruhrungsbeispiel nicht gleich der Anzahl der Spindeln "bzw.
der zu diesen führenden Zuführungskanälen 56, die aus den verschiedenen Bohrungen, Ringräume, Leitungen und dgl. 41-44,
4-7» 49 gebildet sind, sondern weniger, da beim Ausführungsbeispiel in verschiedenen Fällen zwei Spindeln 34 an einem Anschlußkanal
57 angeschlossen werden können. Die Zuordnung von einem oder mehreren Zuführungskanälen 56 der einzelnen Spindeln
34 zu einem eine feste winkelmäßige Zuordnung besitzenden Anschlußkanal ist derart, daß in jeder Winkelstellung, in der
eine Spindel 34 der Bearbeitungsstation gegenüberliegt, an
jeder oder zumindest an den meisten der Spindeln 34 eine bestimmte
Wirkung auf den betreffenden Hohlkörper 15 ausgeübt wird.
Im folgenden sei anhand der Pig. 1 die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung 11 beschrieben:
In der Stellung der Fig. 1 ist die Spindel 34/1 über den als Saugleitung wirkenden Zuführungskanal 56/1 mit dem Anschlußkanal
57/1 verbunden, der in nicht dargestellter Weise an einer Vakuumpumpe angeschlossen ist. Dadurch wird bewirkt, daß der
Hohlkörper 15 an der Spindel 3^/1 is. axialer Richtung fixiert
wird, da er von dem Vakuum angesaugt und an die freie Stirnfläche 35 der Spindel 34/1 angedrückt wird. Durch diese Gegenhai
tuiig bzw. axiale Fixierung wird erreicht, daß ein gleichmäßiges
Bearbeiten des Hohlkörpers 15 möglich ist, ohne daß die Gefahr besteht, daß dieser sich während der Bearbeitung
verschiebt, verdreht oder sonstwie von der Spindel löst.
Der Zuführungskanäl 56/2 der in Drehrichtung A folgenden Spindel 34/2 ist blind verschlossen, so daß in dieser Drehstellung
keine Wirkung auf den Hohlkörper 15 ausgeübt wird.
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In der darauffolgenden dritten und vierten Dreh-position
befinden sich die Spindeln 34/3 und 34/4 und tragen jeweils einen Hohlkörper 15» ihre als Druckkanal ausgebildeten Zuführung
skanäle 56/3 und 56/4 sind mit dem Anschlußkanal 57/3
verbunden, der in nicht dargestellter Weise zu einer Druckluftleitung bzw. einem Druckluftkompressor führt. In Umfangsrichtung
gesehen ist der Anschlußkanal 57/3 zwischen den beiden Druckkanälen 56/3 und 56/4 angeordnet und mit diesen über eine
außenumfangsseitig am Einspeisering 13 vorgesehene Nut 58 verbunden, die zum Außenumfang hin offen ist und sich über einen
solchen Winkelbereich erstreckt, daß sie in der dargestellten Stellung mit beiden Zuführungs-Druckkanälen 56/3 und 56/4 in
Verbindung steht. An dieser Stelle werden die Hohlkörper 15 von ihren betreffenden Spindeln mittels der Druckluft abgebrochen
bzw. losgelöst, so daß sie beispielsweise in der vierten Position von der endlosen Kette ohne Schwierigkeiten
wieder übernommen werden können. Das Losbrechen soll deshalb erfolgen, weil die Hohlkörper 15 gegebenenfalls an den
Spindeln 34 noch unter der Wirkung des Vakuums kleben, so
daß es mit mechanischen Mitteln wie beispielsweise Zangen oder Greifern schwierig wäre, die Hohlkörper von den Spindeln
abzunehmen, ohne die Hohlkörper oder deren frisch bearbeitete Oberfläche zu beschädigen. Es ist aber auch möglich, die
Wirkung der Druckluft auf die Hohlkörper derart zu gestalten, daß die Hohlkörper in der dritten Position lediglich losgebrochen
werden und in der vierten Position vollkommen abgeblasen werden.
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In der fünften Position, die eigentlich den Beginn des Zuführens eines Hohlkörpers 15 zum Bearbeitungswerk 12 darstellt,
dient die Spindel 34/5 zum Übernehmen eines Hohlkörpers
15 von der Kette. Dazu ist ihr Zuführungskanal 56/5 mit einem Anschlußkanal 57/5 im Einspeisering 13 verbunden, der mit der
Außenluft in Verbindung steht, also als Entlüftungskanal dient. Der Hohlkörper 15 wird in geeigneter Weise, beispielsweise mit
Greifern, auf die Spindel 34/5 aufgeschoben, wobei aufgrund
des Entlüftungskanales 57/5 gewährleistet ist, daß dieses Aufschieben leicht erfolgt, da währenddessen die Luft zwischen
der Stirn 35 der Spindel 34 und dem Boden 20 des Hohlkörpers
entweichen kann. Gleiches gilt für die Spindel 34/6 in der sechsten Position, deren Zuführungskanal 56/6 ebenfalls mit dem
Entlüftungskanal 57/5 verbunden ist, wobei ebenfalls eine Nut vorgesehen ist, die sich über einen solchen Winkelbereich am
Außenumfang des Einspeiseringes 13 erstreckt, daß in sie die
beiden Zuführungskanäle 56/5 und 56/6 gleichzeitig münden können.
Die Spindel 34/7 ist in der siebten Position mittels ihres Zuführungskanal es 56/7 mit einem als Druckkanal ausgebildeten
Anschlußkanal 57/7 verbunden, der wie der Druckkanal 57/3 mit
einer Druckluftleitung oder einem Kompressor in Verbindung steht. Zwischen der sechsten und der siebten Position ist
ein Abtastorgan 61 vorgesehen, das feststellen soll, ob der zu bearbeitende Hohlkörper 15 beim Aufschieben auf die Spindel
oder bereits in vorhergehenden Stationen oder sonstwo beschädigt worden ist. Ist dies nicht der Fall, so gelangt der
betreffende Hohlkörper 15 ohne weiteres zur Bearbeitungsstation 12. Ist dies jedoch der Fall, so betätigt das Abtast-
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organ 61 ein nicht dargestelltes Absperrventil, das in der
zum Druckkanal 57/7 führenden Druckluftleitung angeordnet
ist, d.h., das Absperrventil wird geöffnet, so daß Druckluft durch den Zuführungskanal 56/7 auf den Hohlkörper gelangen
kann, wodurch dieser ohne weiteres von der Spindel J4/7 abgeblasen
wird. Der Hohlkörper 15 wird dabei vollständig abgeblasen
und kann in einen Auffangkorb gelangen und zum Ausschuß transportiert werden. Das Abtastorgan 61 kann in
einer geeigneten, nicht weiter dargestellten Weise ausgebildet sein. Durch diese Maßnahme ist es möglich, daß das
Drehteil 14 ohne Stopp weiterlaufen kann.
In der beschriebenen Weise ist also ein kontinuierliches Zu- und Abführen von Hohlkörpern 15 zu einer Bearbeitungsstation 12 möglich, wobei auch die Aufnahme und Übergabe
von einer vorhergehenden bzw. zu einer weiterführenden Vorrichtung, beispielsweise einer endlosen Transportkette
ohne Unterbrechung möglich ist. Das axiale Fixieren, Losbrechen und Abblasen der Hohlkörper relativ zu den Spindeln
mittels pneumatischer Mittel bedeutet eine sehr einfache, kostensparende Konstruktion und einen sehr zuverlässigen und
einfachen Betrieb. Es =versteht sich, daß beim Rotieren des
Eevolverdrehteils 14 jede Spindel 3V1 - 7 mit jedem Anschlußkanal
57/1 - 7 nacheinander in Verbindung konrnt.
Beim in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel sind
ferner mehrere über den Umfang des Einspeiseringes 13 angeordnete Entlüftungskanäle vorgesehen, die als achsparallele
Nuten 62 ausgebildet sind, die vom Außenumfang ausgehen und
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in die Atmosphäre beispielsweise im Bereich der vorderen freien Stirn münden. Diese Entlüftungskanäle 62 sind jeweils
zwischen solchen Anschlußkanälen 57 vorgesehen, von denen die einen mit der Vakuumleitung oder der Entlüftungsöffnung und
die anderen mit der Druckleitung in Verbindung stehen. Dadurch wird erreicht, daß evtl. zwischen den Gleitflächen 21 und 22
der beiden Ringe 13 und 17 hindurchgehende Kriechdrücke nicht zu den benachbarten Anschlußkanälen gelangen können, sondern
über die Entlüftungskanäle 62 abgeleitet werden. Insbesondere ist es also nicht möglich, daß an den Anschlußkanälen 57/3
und 57/7 anstehende Druckluft zum Vakuumanschlußkanal 57/1 gelangen kann. Darüber hinaus wird auch die Wirkung des Gleitlagers
21, 22 nicht gestört.
Es versteht sich, daßfäie erfindungsgemäße Vorrichtung 11 auch
mehr oder weniger solcher Anschluß- und Zuführungskanäle bzw. Spindeln aufweisen kann. Es ist aber auch möglich, einige der
Zuführungskanäle 56 zu verschließen, so daß sie nicht in Aktion
treten können. Je nach der Art der zu bearbeitenden Hohlkörper kann dies im einen oder anderen Fall vorteilhaft sein. Wesentlich
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Ge-genhaltung bzw. axiale Fixierung der Hohlkörper während der Bearbeitung,
die bei Hohlkörpern, die beidseitig offen sind, mittels mechanischer Gestänge vorzunehmen ist.
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Leerseite
Claims (21)
- AnsprücheVorrichtung zum Zu- und Abführen von einseitig geschlossenen oder einseitig mit nur einer kleinen öffnung versehenen Dosen, Tuben od. dgl. zu bzw. von einer Bearbeitungsstation, beispielsweise einem Lack-, Druckwerk od. dgl. mit mindestens einer Spindel oder Stift zum Aufstecken der Dosen, Tuben od. dgl. während der Bearbeitung, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein revolverartiges Drehteil (14) aufweist, das ein oder mehrere Aufsteckspindeln (34) trägt, und daß eine zumindest im Bereich der Bearbeitungsstation (12) wirkende Gegenhaltungzum axialen Fixieren einer Do-se, Tuben (15) od. dgl. an der betreffenden Spindel (34·) vorgesehen ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Drehteil (14) mehrere Aufsteckspindeln (34) vorgesehen sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenhaltung durch eine die Dose, Tube (15) od. dgl. an der Spindel (34) haltende Vakuumei^nrichtung gebildet ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet,daß an einer "bestimmten Umfangsstelle eines das Drehteil (14)809882/0237ORIGINAL INSPECTEDzentrisch durchdringenden drehfesten Einspeiseteils (13) eine Anschlußbohrung für eine Vakuumpumpe vorgesehen ist, mit der ein zu einer beispielsweise ersten Spindel (34/1) führender Saugkanal (56/1) im Drehteil (14-) dann in Verbindung bringbar ist, wenn die erste Spindel (34/1) im Bereich der Bearbeitungsstation (12) ist.
- 5· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bestimmten Umfangsstelle des Einspeiseteils (13) eine Anschlußbohrung für eine Druckluftleitung vorgesehen ist, mit der ein mindestens zu einer beispielsweise dritten Spindel (34/3) führender Druckkanal (56/3) zum Losbrechen bzw. Abziehen der Dose, Tube (15) od. dgl. von der Spindel (34/3) in Verbindung bringbar ist.
- 6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bestimmten Umfangsstelle des Einspeiseteils (13) eine Entlüftungsbohrung vorgesehen ist, mit der ein mindestens zu einer fünften Spindel (34/5) führender Entlüftungskanal (56/5) während des AufSchiebens einer Dose, Tube (15) od. dgl. auf die Spindel (34/5) in Verbindung bringbar ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte Spindeln (34/3, 34/4; 34/5, 34/6) mit je einem Druck- bzw. Bntlüftungskanal (57/3, 57/5) verbunden sind, wobei jeweils die beiden Kanäle bei einem entsprechenden Drehwinkel des Drehteils (14) mit der Druckanschluß- bzw. Entlüftungsbohrung (57/5, 57/5) in Verbindung stehen.809882/0237
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Drehteil (14) über einen Winkelbereich eine axiale Umfangsnut (58, 59) eingearbeitet ist, die die Anschlußbohrung mit einem oder beiden Kanälen verbindet.
- 9· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (61) zum Abtasten und Entfernen von beschädigten Dosen, Tuben od. dgl. vorgesehen ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß ein Abtastorgan (61) für eine Dose, iPu.be (15) od. dgl. vorgesehen ist, über das ein in einem zur Spindel (34 /7) führenden Druckluftkanal angeordnetes Ventil steuerbar ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an einer bestimmten Umfangsstelle des Einspeiseteils (13) eine Druckluftanschlußbohrung vorgesehen ist, mit der ein mindestens zu einer beispielsweise siebten Spindel (34/7) führender Druckkanal zum Abblasen der Dose, Tube od. dgl. von der Spindel in Verbindung bringbar ist.
- 12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Druckanschlußbohrung und der Vakuumbohrung und/oder den Entlüftungsbohrungen eine feststehende Entlüftungsöffnung (62) vorgesehen ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftungsöffnung durch eine axiale Nut (62) am809882/0237als Dichtfläche ausgebildeten Außenumfang des Einspeiseteils (13) gebildet ist.
- 14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtung zwischen dem Einspeise- und dem Drehteil (13, 14) durch eingeschliffene konische Abdichtflächen (21, 22) gebildet sind.
- 15· Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Abdichtfläche (21, 22) aus Guß und die andere aus MeSSi4Hg ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Einspeiseteil (13) axial bewegbar ist und durch mindestens eine axial wirkende Feder (27) gegen das Drehteil (14) gedrängt ist.
- 17· Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindeln (34) mit einem zum vorderen Aufsteckende (35) hindurchgehenden axialen Bohrung (41) versehen sind, die über mindestens eine Querbohrung (42) in den Kanal am Drehteil (14) mündet.
- 18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußbohrungen im Einspeiseteil (13) von der axialen Stirn (51) ausgehen und an der radialen Dichtungsfläche (21, 22) in das Drehteil (14) münden, und daß die Kanäle im Drehteil (14) eine radialeB09882/0237 " 18 "Durchgangsbohrung (47) und eine daran anschließbareAläienleitung (49) gebildet sind, die zum Tragarm (32) für die Spindel (34) führt.
- 19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einspeiseteil ein zentraler Ring (13) ist, der mit mehreren über den Umfang angeordneten Anschlußbohrungen (53, 54) versehen ist, und daß das Drehteil (14) einen den Ring (13) druckdicht übergreifende Hülse (17) besitzt, die über den Umfang verteilt mit durchgehenden Anschlußbohrungen (47) versehen ist.
- 20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (32) für die Spindeln (34) am Drehteil (14) lösbar befestigt sind.
- 21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Kombination mindestens drei Anschlußbohrungen, nämlich für Druckluft, für Vakuum und zur Entlüftung besitzt, die an den betreffenden Drehwinkelbereichen mit jeweils mindestens einer Spindel (34·) verbindbar sind.809882/0237
Priority Applications (5)
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Applications Claiming Priority (1)
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