DE2721213C2 - Ofen für feste Abfallbrennstoffe - Google Patents
Ofen für feste AbfallbrennstoffeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Ölen der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art
Stroh hat einen Heizwert von etwa 3400 kcal/kg, d h. ein kg Stroh entspricht dem Energiewert von 0361
Heizöl. Ein Großrundballen Stroh von etwa 500 kg
ersetzt somit etwa 1801 Heizöl. Ähnliche Verhältnisse
ergeben sich bei Abfallholz, beispielsweise Reisig. In
Zeiten ständig wachsender Energieknappheit gewinnt deshalb die Verwertung derartiger Abfälle zur Energieerzeugung
zunehmend an Bedeutung.
}·> Gerade in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
stehen derartige Abfälle jedoch reichlich zur Verfügung. Nennenswerte Transportkosten fallen damit nicht an.
Andererseits besteht in landwirtschaftlichen Betrieben ein beträchtlicher Wärmeverbrauch. Insbesondere zur
ίο Getreide-, Mais- und Grünfuttertrocknung, aber auch zur Beheizung von großen Räumen, wie Stallungen, sind
erhebliche Wärmemengen erforderlich. Das Bedürfnis nach für land- und forstwirtschaftliche Abfälle geeignete
öfen ist also hier besonders groß.
Ein Ofen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, der insbesondere zur Verbrennung von
Strohgroßballen bestimmt ist ist bereits bekannt. Die Vorrichtung zur Absaugung der vollständig verbrannten
Gase bildet dabei ein Ventilator, der mit der
so Nachverbrennungskammer über einen Stutzen verbunden ist. Die Temperatur der aus der Nachverbrennungskammer
durch den Ventilator strömenden, verbrannten Gase beträgt etwa 8000C. Derartig hohen Temperaturen
vermag der Ventilator allerdings nur kurze Zeit standzuhalten. Demgemäß hat sich in der Praxis
herausgestellt daß schon nach verhältnismäßig kurzer Betriebsdauer der Ventilator des bekannten Ofens
zerstört und damit der Ofen betriebsunfähig war.
Zylinder gebildet der unten durch den Boden und oben lediglich durch einen Deckel abgeschlossen ist. Ein
Nachfüllen von Brennstoffen bzw. Strohgroßballen während des Brandes ist bei diesem Ofen daher nicht
möglich. Vor dem erneuten Füllen des Ofens ist man
i.r> deshalb gezwungen, die Füllung ausbrennen und den
Ofen erkalten zu lassen. Der Ofen muß daher verhältnismäßig oft und lange außer Betrieb gesetzt
werden, was gleichfalls unerwünscht sein kann.
Die Zuführung von Verbrennungserstluft erfolgt bei dem bekannten Ofen durch seitliche Öffnungen in der
Wandung des Füllschachtes, die mit der Atmosphäre in
Verbindung stehen. Die Öffnungen können zur Regulierung
der Menge der zuzuführenden Verbrennungserstluft beispielsweise durch Stopfen verschlossen werden.
Zur Absaugung der Verbrennung- und Schwelgase in die Nachverbrennungskammer ist unterhalb der Verbrennungs-
und Schwelzone eine axial zum Füllschacht angeordnete Öffnung oberhalb der Nachverbrennungskammer
vorgesehen. Diese Öffnung ist mit einer Haube abgedeckt, um zu verhindern, daß Asche in die
Nachverbrennungskammer gelangen kann.
Die Verbrennungserstluft strömt damit bevorzugt von den seitlichen Öffnungen in der Wandung des is
Füllschachtes zu der mittleren, oberhalb der Verbrennungskammer angeordneten, mit der Haube abgedeckten
Öffnung hin. Um zu erreichen, daß die Verbrennungserstluft
den unteren Teil der Füllung, also auf ihrem Weg von den seitlichen Öffnungen zur mittleren
Öffnung hin die Verbrennungs- und Schwelzone in einem möglichst langen Weg durchströmt, sind die
seitlichen Offnungen oberhalb der Verbrennungs- und Schwelzone in der Wandung des Füllschachtes vorgesehen.
Infolgedessen brennt zu Beginn der Inbetriebnah- 2s me der seitliche, untere Teil der Füllung verhältnismäßig
rasch ab, so daß sich ein aus unverbranntem Brennstoff bzw. Stroh bestehender Kegel bildet, dessen nach unten
gerichtete Spitze über der über der Absaugöffnung angeordneten Haube liegt, wodurch ein weiteres
Abbrennen der Füllung an dieser Stelle erschwert ist.
Dies hat als weiteren Nachteil des bekannten Ofens Air Folge, daß große Schwankungen in der Heizleistung
während der Inbetriebnahme auftreten.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Ofen der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art weiter zu verbessern.
Dies wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen
erreicht Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den restlichen Ansprüchen zu entnehmen.
Durch die Erfindung werden folgende Vorteile erzielt:
Die zur Absaugung in dem Absaugrohr vorgesehene, von dem schnellströmenden Gas, beispielsweise durch
einen Kompressor erzeugte Druckluft, beaufschlagte Düse ist gegenüber den Temperaturen des abgesaugten,
dem Verbraucher zuströmenden Gas hitzeunempfindlich. Betriebsstörungen durch die Absaugvorrichtung
sind daher beim erfindungsgemäßen Ofen ausgeschlos- so sen.
Ein Nachfüllen von Brennstoff ist durch den Schieber im Füllschacht auch während des Brandes sichergestellt
Schließlich wird durch die über den gesamten Umfang des Füllschachtes verteilten, in Höhe der Verbrennungs-
und Schwelzone angeordneten und mit Druckluft beschickten sowie gegebenenfalls durch die gleichfalls
mit Druckluft beschickten, in der Spitze jedes Stützpfeilers angeordneten Öffnungen ein gleichmäßiges
Abbrennen des unteren Teils der Füllung gewährlei- mi
stet
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung beispielsweise erläutert Es zeigen, jeweils schematisch
Fig. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Ofens mit teilweise weggebrochener Füllschachtwan- b>
dung und
F i g. 2 einen Schnitt durch den Ofen entlang der Linie Il nach F ig. 1.
Gemäß F i g. 1 weist der erfindungsgemäße Ofen
einen Füllschacht 1 auf, der durch einen Blechzylinder gebildet sein kann und dessen unterer erweiterter Teil
den Brennraum 2 darstellt Der Füllschacht 1 ist unten durch einen aus feuerfestem Stein, beispielsweise
Schamotte, bestehenden Boden 3 und oben durch einen Deckel 4 abgeschlossen.
Der Deckel 4 kann über ein über eine an einem Ausleger S befestigte Umlenkrolle 6 geführtes Seil
betätigt werden. Er ist an einer Achse 8 an» oberen Ende
des Füllschachtes I verschwenkbar angelenkt
Zwischen dem Brennraum 2 und dem Deckel 4 ist etwa in halber Höhe des Füllschachts 1 ein in F i g. 1
gestrichelt dargestellter Schieber 9 vorgesehen, dessen Durchmesser dem inneren Durchmesser des Füllschachtes
1 entspricht so daß der Brennraum 2 bei geöffnetem Deckel 4 nach oben hin durch den Schieber 9
abgeschlossen werden kann. Der Schieber 9 ist mittels an ihm befestigten Laufrollen 10 in einer Führungsschiene
verfahrbar und kann durch eine über eine am Füllschacht 1 befestigte Umlenkrolle 12 mittels einer am
Schieber 9 bei 13 angreifenden Kette 14 betätigt werden, beispielsweise durch einen nicht dargestellten
Elektromotor.
Am Boden 3 des Füllschachtes 1 sind zur Aufnahme gepreßter Abfallbrennstoffe, wie Großrundballen aus
Stroh, mehrere Pfeiler 15 angeordnet Die Pfeiler 15 bestehen ebenfalls aus feuerfestem Stein, wie Schamotte.
Statt oder zusätzlich zu den Pfeilern 15 kann sich, wie in Fig.2 durch gestrichelte Linien angedeutet, eine
Rohrschlange 16 über den gesamten Querschnitt des Füllschachtes 1 erstrecken, durch die ein Kühlmittel,
insbesondere Wasser, strömt, wie schematisch durch die beiden Pfeile in F i g. 2 wiedergegeben.
Die Rohrschlange 16 dient zur Aufnahme lockerer, also ungepreßter Abfallbrennstoffe, wie Reisig, Ringe
oder Scheitholz.
Die Pfeiler 15 erstrecken sich nahezu bis zur Höhe von Öffnungen 17 in der ebenfalls aus feuerfestem Stein,
beispielsweise Schamotte, bestehenden Seitenwandung 18 des Brennraumes 2 des Füllschachtes 1. Falls
vorgesehen, befindet sich die Rohrschlange 16 in gleicher Höhe wie die oberen Enden der Pfeiler 15.
Durch die Öffnungen 17 in der Seiten wandung 18 des Brennraums 2 wird die Verbrennungserstluft der
Verbrennungs- und Schwelzone im Brennraum 2 zugeführt Dazu sind die Öffnungen 17 mit einer
Ringleitung 19 verbunden, die außen um den Füllschacht 1 bzw. den Brennraum 2 herumgeführt ist und über eine
Leitung 20 und eine Abzweigung 21 mit einer Druckluftquelle 22, beispielsweise einem Kompressor,
in Verbindung steht
Die Pfeiler 15 sind an ihrem oberen Ende jeweils mit einer Spitze versehen. Auf diesen Spitzen liegt die
Befüllung auf, also beispielsweise der in den Füllschacht 1 eingebrachte Strohballen. An den Berührungsstellen
zwischen dem Strohballen und den Spitzen der Pfeiler 15 entstehen damit Bereiche, bei denen die Zuführung
von Verbrennungserstluft erschwert ist. Es hat sich daher als vorteilhaft erwiesen, auch an den Spitzen der
Pfeiler 15 Öffnungen 23 vorzusehen, durch die Verbrennungserstluft der Verbrennungs- und Schwelzone
im Brennraum 2 zuströmt. Die Öffnungen 23 in den Pfeilern 15 können dabei gleichfalls mit der Druckluftque"e
22 über nicht dargestellte Leitungen verbunden sein.
Unmittelbar über dem Boden 3 des Füllschachtes 1 bzw. Brennraumes 2 ist eine durch einen Kanal 24
gebildete Nachverbrennungskammer angeordnet. Die Wandung des Kanals 24 besteht ebenfalls aus
feuerfestem Stein, wie Schamotte. Er erstreckt sich nahezu über die gesamte Breite des Bodens 3 und ist mit
seitlichen Schlitzen 25 versehen.
In der Mitte des Bodens 3 des Brennraumes 2 mündet über eine öffnung 26 eine Leitung 27 ein. Durch die
Leitung 27 wird der Nachverbrennungskammer bzw. dem Kanal 24 die Verbrennungszweitluft zugeführt, und
zwar über die Abzweigung 21 von der Druckluftquelle 22. Um den Druckluftdurchsatz für die Verbrennungszweitluft
regeln zu können, ist in der Leitung 27 ein Schieber oder Ventil 28 vorgesehen. Ein solcher
Schieber bzw. ein solches Ventil ist zweckmäßigerweise auch der Leitung 20 zu der Ringleitung 19 vorgeschaltet,
in der Zeichnung jedoch nicht dargestellt.
Durch die Seitenwandung 18 des Brennraumes 2 ragt in die Nachverbrennungskammer bzw. den Kanal 24 ein
Absaugrohr 29, durch das die in der Nachverbrennungskammer vollständig verbrannten Gase dem Verbraucher
zugeführt werden. Dazu weist das Absaugrohr 29 einen verengten Abschnitt 30 auf. In Richtung der
abströmenden Gase, welche in Fig. 2 durch einen Pfeil wiedergegeben sind, wird über eine im Absaugrohr 29
koaxial angeordnete Düse 31 dem verengten Abschnitt 30 ein schnellströmendes Gas, beispielsweise Druckluft,
zugeführt, und zwar über eine Leitung 32, die beispielsweise an einen nicht dargestellten Kompressor
angeschlossen sein kann. Das durch die Düse 31 strömende Gas, wie Druckluft, reißt dann die im
Absaugrohr 29 befindlichen, verbrannten Gase mit sich und erzeugt auf diese Weise im Verbrennungsraum bzw.
Kanal 24 einen Unterdruck, der zur Absaugung der im
Brennraum 2 entstandenen Verbrennungs- und Schwelgase in den Verbrennungsraum bzw. Kanal 24 führt.
Nach dem öffnen des Deckels 4 und Herausziehen des Schiebers 9 aus dem Füllraum 1 wird der Füllraum 1
beispielsweise mit zwei Großrundballen Stroh gefüllt. Nach Inbrandsetzung wird über die öffnungen 17 und
gegebenenfalls 23 dem Brennraum 2 Verbrennungserstluft und über die öffnung 26 dem Nachverbrennungsraum
bzw. Kanal 24 Verbrennungszweitluft zugeführt. Auch wird die Düse 31 mit einem schnellströmenden
Gas beaufschlagt.
Über den Pfeilern 15 bzw. der Rohrschlange 16 bildet sich eine Verbrennungs- und Schwelzone aus, wobei aus
dem Brenngut beispielsweise Holzessig, Phenole oder andere brennbare Gase durch die Hitze ausgetrieben
werden. Durch den durch die Düse 31 erzeugten Sog werden diese unvollständig verbrannten Gase bzw
Dämpfe durch die öffnungen 25 in die Nachverbren nungskammer bzw. in den Kanal 24 gesaugt.
In dem Kanal 24 findet dann die Nachverbrennung statt, die durch Einstellung der Druckluftzufuhr mittels
des Ventils oder Schiebers 28 gesteuert werden kann. Die völlig verbrannten Gase strömen sodann über das
Absaugrohr 29 dem Verbraucher zu, beispielsweise
ίο einer Getreideirocknungsanlage.
Gleichzeitig sinkt der Abfallbrennstoff im Füllschacht
nach unten. Sobald die Füllung, also beispielsweise der obere der beiden Großrundballen aus Stroh, unter die
Höhe des Schiebers 9 abgesunken ist, wird der Brennraum 2 gegenüber dem oberen Abschnitt des
Füllschachts 1 durch den Schieber 9 verschlossen, dei Deckel 4 geöffnet, der obere Abschnitt des Füllschachtes
1 über den Schieber 9 mit einer neuen Füllung, also beispielsweise einem neuen Großrundballen aus Stroh.
befüllt, sodann der Deckel 4 geschlossen, worauf nach
Herausziehen des Schiebers 9 aus dem Füllschacht 1 die neue Füllung in den Brennraum 2 gelangt. Auf diese
Weise kann der erfindungsgemäße Ofen kontinuierlich befüllt werden, braucht also nicht stillgesetzt zu werden.
Um feststellen zu können, wann die Füllung über die Höhe des Schiebers 9 abgesunken ist, ist am Füllschachi
1 unterhalb des Schiebers 9 eine Anzeigevorrichtung vorgesehen. Diese besteht im wesentlichen aus einem
am Füllschacht 1 angelenkten Winkelhebel, dessen erster, in F i g. I gestrichelt wiedergegebener Hebelarm
33 im Füllschacht 1 angeordnet ist und dessen zweiter sich aus dem Füllschacht 1 erstreckender Hebelarm 34
ein Rückstellgewicht 35 trägt
Hebelarmes 33 Brenngut vorhanden, so erstreckt sich der Hebelarm 33 mit seinem freien Ende zwischen
Brenngut und der Wandung des Brennraumes 2 nach unten, während der zweite Hebelarm 34 mit dem
Rückstellgewicht 35 sich im wesentlichen waagerecht vom Füllschacht 1 weg erstreckt Befindet sich dagegen
in Höhe des Hebelarmes 33 kein Brenngut im Brennraum 2, so ragt der Hebelarm 33 waagerecht in
den Füllschacht 1 hinein, und der Hebelarm 34 mit dem Rückstellgewicht 35 nach unten. Die Stellung des außen
am Füllschacht 1 angeordneten Hebelarmes 34 bzw. des Gewichtes 35 gibt also an, ob sich in Höhe des
Hebelarmes 33 im Innern des Füllschachtes 1 Brenngut befindet oder nicht.
Claims (9)
1. Ofen für feste Abfailbrennstoffe, insbesondere für Stroh oder Abfajlhol?, wie Reisig, mit einem über
einer Nachverbrennungskammer angeordneten, den Brennstoff _ aufnehmenden, verschließbaren Füllschacht,
einer Vorrichtung zur Zuführung von Verbrennungserstluft zu einer unmittelbar über der
Nachverbrennungskammer liegenden Verbrennungs- und Schwelzone, einer Vorrichtung zur
Zuführung von Verbrennungszweitluft zu der Nachverbrennungskammer und mit einer an die
Nachverbrennungskammer angeschlossenen Vorrichtung zur Absaugung der vollständig verbrannten
Gase, dadurch gekennzeichnet, daß zur Absaugung der vollständig verbrannten Gase ein
Absaugrohr (29) mit einem verengten Abschnitt (10) vorgesehen ist, dem durch eine Düse (31) in Richtung
der abströmenden, verbrannten Gase ein schnellströmendes
Gas zugeführt wird
2. Ofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Absaugrohr (29) an eine Nachverbrennungskammer
angeschlossen ist, die aus einem sich nahezu über die gesamte Breite des Füllschachtes (1)
erstreckenden Kanal (24) gebildet ist, der über seine gesamte Länge verteilte, seitliche öffnungen (25) für
die aus der Verbrennungs- und Schwelzone abzusaugenden, noch brennbaren Gase aufweist
3. Ofen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zuführung der Verbrennungserstluft
um den Füllschacht (I) eine waagerechte Ringleitung (19) verläuft, die einerseits mit
einer Druckluftquelle (22) und andererseits über, über den gesamten Umfang der Ringleitung (19)
verteilte, auf die Verbrennungs- und Schwelzone zu gerichtete Offnungen (17) mit dem Innenraum des
Füllschachtes (1) verbunden ist, wobei der Druckluftdurchsatz regulierbar ist
4. Ofen nach einem der Ansprüche 1 bis 3 für zu Ballen gepreßte Abfallbrennstoffe, wie Strohballen,
dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des Innenraumes des Füllschachtes (1) sich nahezu bis
zur Höhe der Offnungen (17) der Ringleitung (19) erstreckende Pfeiler (15) zur Aufnahme der gepreßten
Abfallbrennstoffe bzw. Strohballen vorgesehen sind
5. Ofen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Pfeiler (15) an seinem oberen Ende mit
einer Spitze versehen ist, die eine öffnung (23) aufweist, durch die der Verbrennungs- und Schwelzone
mittels der Druckluftquelle (22) weitere Verbrennungserstluft zugeführt wird.
6. Ofen nach einem der Ansprüche 1 bis 3 für lockeren, ungepreßten Abfallbrennstoff, wie Reisig,
dadurch gekennzeichnet, daß im Innenraum des Füllschachtes (1) in Höhe der öffnungen (17) der
Ringleitung (19) eine sich nahezu über den gesamten Querschnitt des Füllschachtes (1) erstreckende,
waagerechte Rohrschlange (16) vorgesehen ist, die von einem Kühlmittel durchströmt wird
7. Ofen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand über der
Verbrennungs- und Schwelzone im Füllschacht (1) ein sich über dessen gesamten Querschnitt erstrekkender,
waagerecht angeordneter Schieber (9) vorgesehen ist
8. Ofen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber etwa in der Mitte zwischen der
Verbrennungs- und Schwelzone sowie dem oberen, verschließbaren Ende (4) des Füllschachtes (1)
angeordnet ist
9. Ofen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Schiebers (9) am
Füllschacht (1) ein Winkelhebel (33,34) angelenkt ist,
dessen erster Hebelarm (33) im Füllschacht (1) angeordnet ist und dessen zweiter sich aus dem
Füllschacht (1) erstreckender Hebelarm (34) ein Rückstellgewicht (35) trägt, wobei bei Belastung des
ersten Hebelarmes (33) durch Abfallbrennstoff der erste Hebelarm (33) mit seinem freien Ende sich
nach unten und der zweite Hebelarm (34) mit dem Rückstellgewicht (35) sich im wesentlichen waagerecht
vom Füllschacht (1) weg erstreckt während im unbelasteten Zustand der erste Hebelarm (33)
waagerecht in den Füllschacht (1) und der zweite Hebelarm (34) mit dem Rückstellgewicht (35) mit
seinem freien Ende nach unten ragt
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