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Die Erfindung betrifft eine Papiermaschine, insbesondere zur
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Herstellung von Tissue-Papier, mit einer Bahnbildungsvorrichtung,
einer einen rotierenden Trockenzylinder aufweisenden Trocknungsvorrichtung und einer
Aufwickelvorrichtung.
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Bei bekannten Papiermaschinen dieser Art (s. z.B. DT-OS 2 315 792)
sind die Bahnbildungsvorrichtung und die Aufwickelvorrichtung auf entgegengesetzten
Seiten der Trocknungsvorrichtung angeordnet. Die Papierbahn wird von der Bahnbildungsvorrichtung
kommend dem Glättzylinder der Trocknungsvorrichtung zugeführt und um den Glättzylinder
soweit herumgeführt, daß sich die Bahnbewegungsrichtung 0 um nahezu 360 ändert.
Diese Anordnung hat zur Folge, daß die Länge der Gesamtmaschine beträchtlich ist
und eine kompaktere Anordnung oder eine Verkürzung der Maschine nur schwer möglich
ist. Die Raumausnutzung ist insgesamt schlecht, da die oben angegebenen Einzelvorrichtungen
im allgemeinen eine sehr verschiedene Höhe aufweisen. Hinzu kommt, daß bei Papiermaschinen
in dieser bekannten Anordnung die Papierbahn entweder die Bahnbildungsvorrichtung
am Filz oder am Sieb hängend verlassen muß,( s. z.B. DT-PS 1 303 226) oder ein Übertragungsfilz
verwendet werden muß, an dem die Bahn hängend den Trockenzylinder zugeführt wird,
oder die Bahn muß auf dem Sieb liegend, zusammen mit dem Sieb, um den Trockenzylinder
herumgeführt werden (DT-OS 2 315 792).
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Es ist auch eine Vorrichtung bekannt,(DT-OS 2 420 562) bei der die
Bahnbildungsvorrichtung und die Trocknungsvorrichtung zu einer Baueinheit zusammengefaßt
sind und die Übergabe der Papierbahn von der Bahnbildungsvorrichtung auf den Trockenzylinder
direkt von dem am Trockenzylinder anliegenden Zylinder der Bahnbildungsvorrichtung
erfolgt.
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Bei dieser Vorrichtung muß jedoch die gesamte Bahnbildungsvorrichtung
direkt unterhalb des Trockenzylinders der Trocknungsvorrichtung angeordnet werden,
wodurch die Gesamtanlage kompliziert und unübersichtlich wird, und es ist schwierig,
eine für die Trocknung der Bahn in der Trocknungsvorrichtung ausreichende Vortrocknung
in der Bahnbildungsvorrichtung zu erreichen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, bei einer Papiermaschine
der oben angegebenen Bauart, eine Verkürzung der Maschinenlänge und eine bessere
Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Raumes, bei übersichtlicher und wartungsfreundlicher
Anordnung der Gesamtanlage zu erreichen.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den im Kennzeichen des Patentanspruchs
1 angegebenen Merkmalen.
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Dadurch, daß Bahnbildungsvorrichtung, Trocknungsvorrichtung und Aufwickelvorrichtung
nicht mehr im wesentlichen in Längsrichtung hintereinander angeordnet sind, ergibt
sich eine wesentliche Verkürzung der Gesamtlänge der Maschine. Wie weiter unten
anhand von Ausführungsbeispielen ausführlicher gezeigt, ist es bei dieser Ausbildung
auch stets möglich, die Papierbahn von der Bahnbildungsvorrichtung auf einem Sieb
oder Filz liegend an den Trockenzylinder heranzuführen, dort zu übergeben und sie
dann um den größten Teil des Umfanges des Trockenzylinders herumzuführen, sie an
der gleichen Seite des Trockenzylinders abzunehmen und der Aufwickelvorrichtung
zuzuführen.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Papiermaschine
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Da die Trocknungsvorrichtung wegen des großen Durchmessers des Trockenzylinders
die größte Höhe besitzt, kann eine
v besonders gute Raumausnutzung
erreicht werden, wenn die wesentlichriedrigere Aufwickelvorrichtung und die Bahnbildungs-1
vorrichtung auf verschiedenen Ebenen, d.h. im wesentlichen übereinander angeordnet
sind.
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Vorteile bringt auch die Anordnung der Bahnbildungsvorrichtung zwischen
Trocknungsvorrichtung und Aufwickelvorrichtung, weil hierdurch eine besonders kompakte
Anordnung erreicht wird und sich der Übertragungsweg zwischen Bahnbildungsvorrichtung
und Trocknungsvorrichtung verkürzt. Dies hat beispielsweise bei Verwendung von Übertragungsfilzbahnen
den Vorteil, daß sich nicht so leicht Schwingungen der Filzbahn ergeben können.
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Besondere Vorteile ergeben sich bei der erfindungsgemäßen Anordnung
der Papiermaschine auch wenn die Trocknung der Bahn in der Trocknungsvorrichtung
nach dem Durchblasverfahren durchgeführt werden soll. In diesem Falle kann die Bahn
auf einem Sieb liegend an den Trockenzylinder herangeführt und an diesen übergeben
werden, ohne daß das Sieb um den Trockenzylinder mit herumgeführt werden muß.
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Die Anordnung der der Bahnbildungsvorrichtung zugeordneten Siebe und
Filzbahnen unterhalb einer die Achse des Trockenzylinders enthaltenden horizontalen
Ebene hat den Vorteil, daß selbst bei sehr hohen Produktionsgeschwindiqkeiten verhindert
wird, daß sich Schwingungen auf die Maschinenstuhlung übertragen. Außerdem wird
die Bedienung und das Auswechseln der Siebe und Filze stark erleichtert.
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Weiterhin ist es bei der erfindungsgemäßen Anordnung der Papiermaschine
möglich, die von der Bahnbildungsvorrichtung kommende Papierbahn von oben nach unten
laufend an den absteigenden Teil des Trockenzylinders heranzuführen. Dies schafft
bei Verwendung einer Sauganpreßwalze besonders günstige Verhältnisse, weil - wie
weiter unten näher erläutert - das an dieser Stelle aus der Bahn gezogene Wasser
direkt nach unten abgeschleudert werden kann.
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Im folgenden werden anhand der beigefügten Zeichnungen Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Papiermaschine näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung eine erste Ausführungsform
einer Papiermaschine mit Bahnbildung zwischen Sieb und Filz.
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Fig. 2 zeigt in einer Darstellung analog Fig. 1 eine andere Ausführunqsform
einer Papiermaschine mit Bahnbildung zwischen zwei Sieben und Durchblastrocknung.
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In den Fig. 1 und 2 ist jeweils eine aus einer Bahnbildungsvorrichtung
1, einer Trocknungsvorrichtung 2 und einer Aufwickelvorrichtung 3 aufgebaute Papiermaschine
dargestellt.
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Der Übersichtlichkeit wegen sind alle für die Erfindung nicht wesentlichen
Teile, insbesondere die Einzelheiten des Maschinenständers 19, nur angedeutet oder
weggelassen.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Bahnbildungsvorrichtung 1 und
die Aufwickelvorrichtung Yauf der gleichen Seite der Trocknungsvorrichtung 2 angeordnet.
Dabei stehen die Bahnbildungsvorrichtung 1 und die Trocknungsvorrichtung 2 auf dem
Boden 18, beispielsweise einer Maschinenhalle, während die Aufwickelvorrichtung
3 auf einer erhöhten Plattform 17 aufgestellt ist. In horizontaler Richtung gesehen
befindet sich die Bahnbildungsvorrichtung 1 zwischen der Trocknungsvorrichtung 2
und der Aufwickelvorrichtung 3.
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Die Bahnbildungsvorrichtung 1 weist im wesentlichen einen rotierenden
Zylinder 4 auf, um den eine Filzbahn 8 und eine Siebbahn 7 in der aus Fig. 1 ersichtlichen
Weise auf einem Teil seines Umfanges herumgeführt sind.Von einem Stoffauflauf 9
aus wird über ein Anschlußteil 9a der Stoff zwischen die Filzbahn 8 und die Siebbahn
7 gegeben. Die Bahnbildung erfolgt auf einem Abschnitt des Umfanges des Zylinders
4, wobei durch Pressung und Wirkung der Zentrifugalkraft nach außen entwässert wird.
Das in Pfeilrichtung W abgeschleuderte Wasser sammelt sich in einem Auffangbehälter
loi
Der Zylinder 4 kann perforiert und von innen wenigstens abschnittsweise
mit Druckluft beaufschlagt sein, wodurch die Entwässerung unterstützt werden kann.
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Oberhalb des Zylinders 4 werden Siebbahn 7 und Fihbahn 8 auseinandergeführt
und die Papierbahn 15 wird auf der Filzbahn 8 liegend weitertransportiert und dem
Glättzylinder 12 der Trocknungsvorrichtung 2 zugeführt. Der Glättzylinder 12 rotiert
in Pfeilrichtung D, und die Übergabe der Papierbahn 15 erfolgt mittels einer Sauganpreßwalze
11. Wie aus der Zeichnung ersichtlich, erfolgt die Übergabe der Papierbahn 15 an
den Glättzylinder 12 in der unteren Hälfte des absteigenden Teils des Glättzylinders
12, und zwar von oben nach unten. Dies ist nur durch die erfindungsgemäße Anordnung
der Bahnbildungsvorrichtung 1, der Trocknungsvorrichtung 2 und der Aufwickelvorrichtung
3 möglich. Stünde beispeilsweise die Aufwickelvorrichtung 3 auf der entgegengesetzten
Seite der Trocknungsvorrichtung 2 so müßte die Papierbahn 15 von unten nach oben
kommend an den Glättzylinder übergeben werden.
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Die in Fig. 1 dargestellte Anordnung hat den Vorteil, daß die Rotationsbewegung
der Sauganpreßwalze 11 so ist, daß das in sie eingedrungene Wasser nach unten in
einen Auffangbehälter 11a abgeschleudert werden kann. Hierdurch ist sichergestellt,
daß das in die Sauganpreßwalze 11 eingedrungene Wasser vollständig wieder entfernt
wird. Die Filzbahn 8 wird dann in üblicher Weise über eine weitere Anpreßwalze 13
noch einmal an den Glatt zylinder 12 heran- und dann über nicht eigens bezeichnete
Rollen zur Bahnbildungsvorrichtung 1 zurückgeführt.
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Die den Glättzylinder 12 umlaufende Papierbahn 15 wird durch eine
Abnahmevorrichtung 14 abgenommen und in ihrer Bewegungsrichtung um nahezu 1800 gedreht
und über eine Anrollwalze 16 der Aufwickelvorrichtuw 3 zugeführt.
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Die gesamte der Bahnbildungsvorrichtung 1 zugeordnete Führung der
EilOahn 8 und der Siebbahn 7 sind unterhalb einer die
Drehachse
des Glättzylinders 12 enthaltenden Ebene E angeordnet. Dadurch wird die Bedienung
der Filzbahn 8 und der Siebbahn 7 sehr viel weniger durch Teile des nicht dargestellten
Maschinenständers behindert als bei bekannten Anordnungen, bei denen oft die Filz-
und Siebbahnen innerhalb der Maschine sehr viel höher hinaufgeführt werden müssen.
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Die in horizontaler Richtung aeaeneinander versetzte Anordnung der
Bahnbildungsvorrichtung 1 urd der Aufwickelvorrichtung 3 hat außer der starken Verkürzung
des Übertragungsweges zwischen der Bahnbildungsvorrichtung 1 und der Trocknungsvorrichtung
2 den Vorteil, daß einerseits die Bahnbildungsvorrichtung 1 leicht zugänglich und
damit leicht zu bedienen ist und andererseits unterhalb der Aufwickelvorrichtung
3 ein Raum frei wird, in dem Zusatzvorrichtungen, beispielsweise ein Ausschußauflöser
angeordnet werden können.
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In Fig. 2 ist eine Ausführungsform dargestellt, die ähnlich aufgebaut
ist, wie die Ausführungsform nach Fig. 1. Es sind daher in Fig. 2 gleiche Bauteile
mit den gleichen Bezugsziffern wie in Fig. 1 bezeichnet.
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Bei der in Fig. 2 dargestellten Papiermaschine sind die Bahnbildungsvorrichtungen
1, die Trocknungsvorrichtung 2 und die Aufwickelvorrichtung 3 auf der gleichen Ebene,
beispielsweise dem Boden 18, angeordnet. Der Stoff wird vom Stoffauflauf 9 über
das Ausflußteil 9a zwischen zwei umlaufende Siebe 7 und 20 gegeben, die gemeinsam
um den Zylinder 4 geführt sind.
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Das wiederum in Pfeilrichtung W nach außen abgeschleuderte Wasser
sammelt sich im Auffangbehälter 10.
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Oberhalb des Zylinders 4 werden die beiden Siebe 7 und 20 auseinandergeführt
und die Papierbahn 15 wird auf dem Sieb 20 liegend dem Trockenzylinder 22 über eine
Sauganpreßwalze 11 zugeführt. Dabei wird das Sieb 20 nur über einen kleinen Winkelbereich
am Mantel des Trockenzylinders 22 liegend mitgeführt und sodann über eine Walze
23 wieder vom Trockenzylinder 22 weggeführt, während die Papierbahn 15 um den Trockenzylinder
22
herumgeführt wird.
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I Das in die Sauganpreßwalze 11 eingedrungene Wasser wird wieder
nach unten in einen Auffangbehälter lla abgeschleudert.
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Die Trocknung der Bahn auf dem Trockenzylinder 22 erfolgt durch einen
aus der den Trockenzylinder 22 umgebenden Haube 21 in Pfeilrichtung L auf die Bahn
gerichteten Warmluftstrom. Bei dieser Art der TrocknungSder Trockenzylinder 22 mit
Öffnungen versehen bzw. siebartig ausgebildet sein. Es wird auch besonderes hervorgehoben,
daß bei dieser Art der Trocknung die Übergabe der Bahn an den Trockenzylinder 22
nur von einem Sieb und nicht von einem Filz aus erfolgen kann.
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Die Papierbahn 15 wird über eine Abnahmewalze 24 vom Trockenzylinder
22 weg und der Aufwickelvorrichtung 3 über eine Aufrollwalze 16 zugeführt.
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Auch bei dieser Ausführungsform erfolgt die Führung der Siebe 27 unterhalb
der horizontalen Ebene E durch die Drehachse des Trockenzylinders 22.