DE2719886A1 - Gleitschutzvorrichtung fuer kraftfahrzeugbereifung - Google Patents
Gleitschutzvorrichtung fuer kraftfahrzeugbereifungInfo
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Description
28. April 1977 D/Ke
Dario DAL MONTE CASONI
Via G.B. Nazari, 3
1-20129 Mailand / Italien
Via G.B. Nazari, 3
1-20129 Mailand / Italien
Gleitschutzvorrichtung für Kraftfahrzeugbereifung
— 2 —
709847/0842
Dario DAL MOMTE CASONI, Mailand BLATT
Gleitschutzvorrichtung für Kraftfahrzeugbereifung
Die Erfindung betrifft eine Gleitschutzvorrichtung für Kraftfahrzeugbereifung,
die die Griffigkeit der Bereifung auf Schnee und Eis wesentlich erhöht.
Um der Rutsch- und Schleudergefahr für Kraftfahrzeuge auf
mit Schnee oder Eis bedeckten Straßen zu begegnen, hat man bereits die bekannten Schneeketten entwickelt, die bedarfsweise
montiert und dann, wenn das Kraftfahrzeug über eine schnee- und eisfreie Straße geführt werden soll, wieder demontiert
werden müssen, weil sich andernfalls das Fahrverhalten des Kraftfahrzeuges wesentlich verschlechtern würde.
Das Aufbringen der Schneeketten erfordert jedoch eine gewisse Übung und einen erheblichen Zeitaufwand, weil die
Schneeketten über den gesamten Umfang des auf der Straße ruhenden Reifens gezogen werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gleitschutzvorrichtung
zu schaffen, die sich auch von ungeübten Personen mühelos und sicher auf der Bereifung eines Kraftfahrzeuges
montieren läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß ein Paar Bügelrahmen in Form eines auf einer Längsseite
offenen ebenen Rechteckes, dessen Kurzseiten sich in je einem zur gleichen Seite rechtwinklig abgebogenen, in einem
Haken endenden Abschnitt fortsetzen, vorgesehen ist. Eine derartige erfindungsgemäße Gleitschutzvorrichtung ist ohne
weiteres dem Reifen eines Kraftfahrzeuges zu befestigen,
der noch dazu während der Montagearbeiten nicht gedreht werden muß.
Die im wesentlichen rechteckigen Bügelrahmen lassen sich
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Dario DAL MONT.-: CaSONI, Mailand BLATT
ohne weiteres so montieren, daß sie vom Umfang her teilweise über den Reifen geschoben werden können, den sie danach umfassen,
wobei die rechtwinklig abgebogenen Abschnitte an der in der Lauffläche übergehenden Seitenwand des Reifens liegen.
Eine ausreichende Ausstattung eines Reifens mit der erfindungsgemaßen
Gleitschutzvorrichtung wird erreicht, wenn zwei derartiger Bügelrahmen von entgegengesetzten Seiten her über
den Reifen geschoben und dort in noch zu beschreibender Weise fixiert worden sind. Für die Befestigung der beiden Bügelrahmen
stehen dann insgesamt vier auf einer Seite des Rades an den Seitenwangen des Reifens liegende, mit je einem Haken
ausgestattete Abschnitte vor. Auf der Lauffläche des Reifens selbst bilden die die kurzen Seiten des rechteckigen Bügelrahmens
darstellenden Abschnitte insgesamt vier die Haftung auf einer Schnee- oder Eisdecke erhöhende Vorsprünge.
Die Fixierung der Bügelrahmen auf einem Reifen erfolgt in Ausgestaltung der Erfindung mittels eines oder mehrerer Seile,
insbesondere auch elastischer Seile bestimmter Festigkeit, die über die Haken der seitlichen Abschnitte der Bügelrahmen
geschlungen werden. Dabei ist es vorteilhaft, die die kurzen Seiten des rechteckigen Bügelrahmens bildenden
Abschnitte, die also auf der Lauffläche des Reifens liegen, wellenförmig zu verformen oder auf diese Abschnitte gewellte
Blechstreifen zu schieben, um so die Griffigkeit dieser Abschnitte, insbesondere in frisch gefallenem Schnee, zu erhö—
hen.
In Ausgestaltung der Erfindung können auch die die Langseiten des offenen Rechtecks bildenden Abschnitte des Bügelrahmens
leicht nach innen gekrümmt werden, um weiterhin die Sitzfestigkeit des Bügelrahmens auf dem Reifen zu erhöhen.
Es ist nach einem weiteren Erfindungsgedanken vorteilhaft, auch die rechtwinklig abgebogenen, an der Seitenwand des
Reifens liegenden Abschnitte der erfindungsgemaßen Gleit-
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L-ario DAJ, MCMTE CASONI, Mailand
schutzvorrichtung zu wellen, ebenfalls zur Erhöhung der Sitzfestigkeit.
Die erfindungsgemäßen Bügelrahmen bestehen aus Rundstahl, vorzugsweise aus Federstahl.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele derselben
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Darstellung eines Reifenabschnittes mit aufgebrachter erfindungsgemäßer
Gleitschutzvorrichtung,
Fig. 2 die perspektivische Darstellung zweier elastischer Seile zum Verbinden von auf den Reifen gebrachten
Bügelrahmen,
Fig. 3 die perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels für einen erfindungsgemäßen Bügelrahmen,
Fig. 4 ein anderes Ausführungsbeispiel eines derartigen Bügelrahmens,
Fig. 5 die perspektivische Darstellung eines Abschnittes eines erfindungsgemäßen Bügelrahmens,
Fig. 6 die perspektivische Darstellung zweier verschiedener Enden eines Seiles, das sich zum Verbinden
der erfindungsgemäßen, auf einem Reifen sitzenden Bügelrahmen eignet,
Fig. 7 die Seitenansicht eines Kraftfahrzeugreifens mit
aufgesetzten erfindungsgemäßen Bügelrahmen,
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Dario DAL· MOIiTL CASONI, Mailand
Fig. 8 die schematische Darstellung des Verlaufes von endlosen elastischen Seilen, wenn diese über die
Haken der erfindungsgemäßen Bügelrahmen geschlungen sind, um diese miteinander zu verbinden,
und
Fig. 9 in Alternative zu Fig. 8 die schematische Darstellung des Verlaufs von offenen Seilen, wenn diese
über die Verbindungshaken der auf einem Reifen montierten erfindungsgemäßen Bügelrahmen geschlungen
worden sind.
Gem. Fig. 1 und 7 besteht die erfindungsgemäße Gleitschutzvorrichtung
aus einem Paar Bügelrahmen 1, I1, deren vollständige Form aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist.
Jeder Bügelrahmen 1 bzw. 1' hat danach die Form eines auf einer Langseite offenen ebenen Rechtecks 3,4, dessen lichte
Weite so gewählt ist, daß der Bügelrahmen, nachdem er entsprechend der Darstellung in Fig. 1 über den Reifen 2
geschoben worden ist, dort festsitzt.
Die Bügelrahmen 1 bzw. 1' werden aus Rundstahl, vorzugsweise gehärtetem Federstahl besonderer Qualität, gefertigt,
um die Abnutzung gering zu halten und die erforderlichen Biege- bzw. Torsionsbeanspruchungen aufnehmen zu
können, wie sie in dem die Lauffläche des Reifens 2 umfassenden Bereich auftreten, wenn der Reifen während des Rollens
laufende Verformungen innerhalb der Lauffläche erfährt.
Der die Langseite 3 des offenen ebenen Rechtecks des Bügelrahmens 1 bzw. 1' bildende Abschnitt ist, wie die Fig. 1,
3 und 4 erkennen lassen, leicht nach innen gekrümmt. Dadurch wird eine automatische Rückkehr der Bügelrahmen 1 bzw. 1'
in die ursprüngliche Stellung gewährleistet, nachdem zuvor
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Dario DAL K)NTF CASONI, Mailand
BLATT
eine gewisse Verschiebung infolge des zentripetalen Schubs
durch die seitliche Verformung des Reifens, der sich ausdehnt, wenn zufolge der Auflage der benachbarten Lauffläche
auf dem Boden eine Kompression des Reifenmaterials eintritt, erfolgt war. Die die Kurzseiten des Rechtecks bildenden Abschnitte
4 der Bügelrahmen 1 bzw. 1' gehen gem. den Fig.l, 3, 4 und 5 in senkrecht abgebogene Abschnitte 7 über, die
ihrerseits jeweils in einem Haken 5 enden. Auch die Abschnitte 41 sind gem. Fig. 4 gewellt, um den Eingriff mit dem die
Straße bedeckenden Schnee oder Eis zu verbessern.
Gem. den Fig. 3 und 4 sind die senkrecht zur Ebene des offenen Rechtecks abgebogenen Abschnitte 7 mit einer Wellung ausgestattet,
um den Sitz des Bügelrahmens 1 bzw. 1' auf dem Reifen zu sichern. Gem. dem Ausführungsbeispiel nach Fig.5
ist über den auf der Lauffläche des Reifens 2 zu liegen bestimmten Abschnitt 4 ein Streifen 6 aus gewelltem Blech geschoben,
der mit besonderen Haltesitzen für den Eingriff des Abschnittes 4 ausgestattet ist und der selbst bei Fahrt über
lockeren frischen Schnee einen ausreichenden Eingriff der Gleitschutzvorrichtung gewährleistet.
Hinsichtlich der bereits erwähnten gewellten Abschnitte 4' sei noch darauf hingewiesen, daß durch diese Form nicht nur
der Sitz der Bügelrahmen 1 bzw. I1 auf dem Reifen 2 gesichert
wird, sondern auch die Aufnahme der Torsionsbewegungen der Abschnitte 7 gewährleistet ist.
Da die Bügelrahmen 1 bzw. 1' während der Umdrehung des Reifens
2 periodisch einer auf den Mittelpunkt des Reifens selbst gerichteten Kompression aufgesetzt sind, erfährt deren
gegenseitiger Abstand kontinuierliche Veränderungen. Deshalb sind die Bügelrahmen 1 bzw. 1· gem. den Fig. 7 bis
mit Hilfe eines oder mehrerer geöffneter oder geschlossener elastischer Seile 8 und 8'bzw. 9 und 9' miteinander ver-
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Dario DAL MONTH CASONI, Mailand
BLATT
bunden.
Die elastischen Seile 9 sind dabei mit einem nicht dargestellten Gespinst aus Kunststoff, wie er beispielsweise unter
der Bezeichnung "Nylon" handelsüblich ist, oder einem entsprechendem Material hergestellten Gespinst überzogen, das
die Dehnung eines Seiles 8 bzw. 9 begrenzt.
Wird ein offenes Seil verwendet, so werden dessen Enden gem. Fig. 6 mit einer Hakenöse 10 ausgestattet und zu diesem
Zweck die Hakenöse 10 mit dem Seil 9 in üblicher Weise mittels einer Haltewicklung 11 verbunden.
Die Verbindung zwischen Seil 9 und Hakenöse 10 kann auch in der Weise erfolgen, daß das Seil 9 zunäch± durch die Hakenöse
hindurchgeschoben und das hindurchgeführte Ende zurückgebogen sowie in dieser Lage durch den herumgewickelten Metalldraht
fixiert.
Die einander gem. Fig. 7 gegenüberliegenden Bügelrahmen 1 und I1 sind durch die in den Fig. 8 und 9 schematisch dargestellten
Seile 8 und 81 bzw. 9 und 91 miteinander zu verbinden.
Werden geschlossene Seile gem. Fig. 8 verwendet, so werden diese zunächst auf einem Teil ihrer Länge,beispielsweise
über die linken Haken 5, mehrfach kreuzweise geschlungen und danach mit dem restlichen Teil um die rechten beiden Haken 5
der Fig. 7 gelegt. Zur Erhöhung der Haltesicherheit kann ein zweites endloses Seil 8· in umgekehrter Reihenfolge und Anordnung
über zuerst das rechte Hakenpaar 5 und danach das linke Hakenpaar 5 geschlungen werden.
Benutzt man geöffnete Seile 9 bzw. 91 gem. Fig. 9 zur gegenseitigen
Verbindung der auf dem Reifen 2 sitzenden Bügelrahmen 1 und 1', so werden diese überkreuz über die Haken 5
- 10 -
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gem. Fig. 7 geführt, also es wird beispielsweise das Seil 9
zunächst mit seiner Hakenöse 10 in den linken oberen Haken 5 gem. Fig. 7 eingehakt und danach über den linken unteren
Haken sowie anschließend mehrfach über beide einander benachbarte Haken geschlungen, um von dort aus über den rechten
oberen Haken 5 sowie anschließend den unteren rechten Haken 5 mehrfach geschlungen zu werden. Anschließend wird
das elastische Seil 9' mit seiner Hakenöse 10 in den oberen rechten Haken 5 eingehängt, mehrfach über den unteren rechten
Haken und zurück geschlungen, um dann über den linken unteren Haken 5 und den linken oberen Haken 5 mehrfach hin
und her geschlungen zu werden. Die Seile 9 und 91 kreuzen
sich dabei im Bereich der Achse des Reifens 2 und bewirken eine tangential stabile, symmetrische Verbindung der beiden
Bügelrahmen 1 und 1'. Es entsteht eine geschlossene, peripherische, elastische, jedoch nicht über eine vorgegebene
Grenze hinaus dehnbare und verschiebbare Struktur, die den gegen Gleiten zu sichernden Reifen 2 fest umgreift und auch
unter extremen Beanspruchungen nicht von dem Reifen 2 herunterzubringen ist.
Patentanwalt
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Claims (7)
1. Gleitschutzvorrichtung für Kraftfahrzeugbereifung,
■y gekennzeichnet durch ein Paar Bügelrahmen
(1, 1') in Form eines auf einer Langseite offenen, ebenen Rechteckes (3,4), dessen Kurzseiten (4) sich in je
einem zur gleichen Seite rechtwinklig abgebogenen, in einem Haken (5) endenden Abschnitt (7) fortsetzen.
2. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die lichte Weite des
Rechteckes (3,4) einer vorgegebenen sekantialen Schnittfläche des Reifens (2) entspricht und der die Langseite
(3) bildende Abschnitt der Bügelrahmen (1,1') leicht nach innen gekrümmt ist.
3. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß die rechtwinklig
abgebogenen Abschnitte (7) gewellt sind.
4. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß die die Kurzseiten
(4) der auf einer Kurzseite offenen Rechtecke (3,4) bildenden Abschnitte gewellt sind oder über dieselben
ein Streifen (6 ) gewellten Bleches geschoben ist.
5. Gleitschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß derselbe
aus Rundstahl, insbesondere gehärtetem Federstahl, besteht.
6. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß die von entgegengesetzten
Seiten her über den Reifen (2) geschobenen Bügelrahmen (1,1') durch ein oder mehrere offene
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ORIGINAL INSPECTED
Dar:.o DAL HONTE CASONI, Mailand
(9,9·) oder endlose (8,8') Seile miteinander verbunden
sind und diese Seile (8,8·; 9,9') mit einem aus Kunststoff,
wie er beispielsweise unter der Bezeichnung "Nylon" im Handel befindlich ist, bestehenden Gespinst
umhüllt sind, das die Seildehnung begrenzt, wobei an den Enden der offenen Seile (9,9·) je eine Hakenöse befestigt
ist.
7. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch ge kennzeichnet , daß die von entgegengesetzten
Seiten her über den Reifen (2) geschobenen Bügelrahmen (1,1·) durch ein Paar elastische endlose
Seile (8,8') oder durch ein Paar elastische offene Seile (9,9·) miteinander verbunden sind, wobei die endlosen
Seile (8,8') zunächst einige Male überkreuz über zwei benachbart einander gegenüberliegende Haken (5)
geschlungen und daraufhin über die anderen einander paarweise gegenüberliegenden Haken (5) gelegt werden,
während bei Verwendung offener Seile (9,9·) das eine der beiden mit einem Ende an dem rechten Haken (5) des
einen Bügelrahmens (1) und mit dem anderen Ende an dem linken Haken (5) des anderen Bügelrahmens (1') sowie
das andere mit einem Ende an dem linken Haken (5) des einen Bügelrahmens (1) und mit dem anderen Ende an dem
rechten Haken (5) des anderen Bügelrahmens (I1) oder umgekehrt
befestigt sind, so daß sich diese Seile (9,9·) in der Achse des Reifens (2) kreuzen.
-A-
709847/0842
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