DE2717537C3 - Innenbeutel für chirurgisches Nahtmaterial - Google Patents
Innenbeutel für chirurgisches NahtmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen stcrilisicrburcn Innenbeutel
für chirurgisches Nahtmaterial.
Es ist bekannt, chirurgisches Nahtmaterial auf einen Träger aufzubringen. Dieser Träger ist im allgemeinen
aus einer flachen Kunststofl'onn ausgebildet, an deren
äußerem Rand das Nahtmaterial umläuft. Der Fadcnträgcr mit dem Nahtmaterial befindet sich in einem
gegebenenfalls mit Sterilisationsflüssigkeit gefüllten, sterilisierbaren Innenbeutel aus Kunststoff- und/oder
Aluminiumfolie. Der Innenbeutel wird wiederum von einem nichtsterilen Außenbeutel aus Kunststoff- oder
Aluminiumfolie aufgenommen.
Bei den bekannten Packungen für chirurgisches Nahtmaterial, wie sie beispielsweise in der DE-AS
98 236 beschrieben sind, sind Innen- und Außenbeulel jeweils mit Aufreißlaschen versehen, so daß zuerst die
beutelartige Außenverpackung aufgerissen und dann der Innenbeutel geöffnet werden muß, um an den
Träger mit dem chirurgischen Nahtmaterial zu gelangen.
Die bekannten chirurgischen Packungen weisen gewisse Nachteile auf. Nach dem Aufreißen von Außen-
und Innenbeutel fiel bisher das Nahtmaterial auf eine sterile Unterlage, z. B. Tuch, worauf üblicherweise eine
weitere Papierschutzhülle entfernt und das Nahtmaterial vom Fadenträger abgewickelt werden mußte. Für
den Chirurgen oder das zuständige Krankenhauspersonal war häufig das Nahtmaterial — insbesondere durch
das Tragen von Gummihandschuhen — schwierig zu fassen, besonders dann, wenn norh eingefädelt werden
mußte.
ίο Außerdem ergab sich beim Abwickeln des Fadens
von bisher bekannten Fadenträgern bei größeren Fadenlängen zum Teil ein Verheddern des Nahtmaterials,
was den Chirurgen bei der Durchführung des Nähvorganges stark behindert.
Auch ist bei den herkömmlichen Fadenträgern die Nadel oftmals nicht befestigt, so daß beim unvorsichtigen
Öffnen der sterilen Irmenpackung diese lose hin- und herbaumeln kann.
Bei bisherigen Ausführungsformen von Verpackungen für Nahtmaterial wurden die erforderlichen Daten
hinsichtlich Nadel- und Fadentyp, Fadenlänge und -stärke etc. auf einem Informationszettel bzw. Etikett
dem Innenbeutel beigegeben. Dabei war es manchmal schwierig, die genannten Daten bei einer noch nicht
geöffneten Packung abzulesen, was dazu führen konnte, daß eine Verpackung für Nahtmaterial geöffnet und
dann erst erkannt wurde, daß nicht das geeignete Material ausgewählt worden war. Derartige Fehlgriffe
aber kosten Geld und wertvolle Zeit. Aus der DE-AS 12 98 236 ist es bekannt, auf der Innenseite der
Außenhülle für einen Innenbeutel Informationen über den Inhalt der Packung anzubringen, die von außen zu
lesen sind. Ist die Außenhülle erst einmal abgerissen, so stehen die Informationen, die den Inhalt des Innenbeutels
betreffen, nicht mehr zur Verfügung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen sterilisierbaren Innenbeutel für das Speichern von
chirurgischem Nahtmaterial zur Verfügung zu stellen, der im noch verschlossenen Zustand eine schnelle
Information über das enthaltene Nahtmaterial, den Nadeltyp sowie die Fadenlänge und -stärke etc. erlaubt
sowie ein schnelles Öffnen des Innenbeutels und ein geordnetes Herausziehen des Nahtmaterials gewährleistet.
Die vorliegende Aufgabe wird dadurch gelöst, daß dieser als ein Gebilde aus Folienbcutcl mit darin
befindlichem Fadenträger mit Informationskopf ausgebildet ist, wobei der Informationskopf des Trägers so
ausgebildet und in dem Folicnbeutel so angeordnet ist, daß ein im wesentlichen gleichzeitiges Abreißen des
Oberteils des Folicnbeutels und des Informationskopfes des Trägers ermöglicht ist.
Der sterilisierbarc Innenbeutel für chirurgisches Nahtmaterial gemäß der Erfindung, der als ein Gebilde
aus einem zumindest an seiner Oberseite durchsichtigen, allseitig mit einer Schweiß- oder Klebenaht verschließbaren
Folienbcutel und einem in den Kunststoffbeutcl eingelegten und an dessen Dimensionen angepaßten
Träger mit Informationskopf ausgebildet ist, stellt eine technisch-funktionelle Einheit dar.
Der Innenbeutel dient nicht nur der Speicherung von sterilem chirurgischen Nahtmaterial, sondern soll in der
vorgeschlagenen Anordnung dazu dienen, daß das zuständige Krankcnhauspcrsonal schnell und sicher an
da*· chirurgische Nahtmaterial gelangt, indem dieses
M rial mit Hilfe der auf den Informalionskopf aufgedruckten Daten genau charakterisiert wird, das
Nahtmaterial mit einer Handhabung beim Abreißen des
Oberteils des Folienbeutels mitsamt dem Informationskopf sofort zur Hand ist, wobei ein Verheddern des
Fadens vermieden und die Verletzungsgefahr infolge einer baumelnden Nadel gebannt wird. Diese Aufgabe
kann der zumindest an seiner Oberseite durchsichtige, mit einem Prägeschlitz oder einer Prägenaht versehene
Folienbeutel nur im Zusammenwirken mit der auf seine körperliche Ausgestaltung abgestimmten Formgebung
des Fadenträgers mit Informationskopf erfüllen. Der sterilisierbare Folienbeutel und der darin befindliche
Fadenträger bi ingen erst zusammen den Erfindungsgedanken zum Ausdruck, wie sich praktisch in ihrem
Zusammenwirken beim Gebrauch zeigt.
Nachfolgend soll die bevorzugte Ausführungstorm des sterilisierbaren Innenbeutels gemäß der Erfindung
im Detail beschrieben werden. Es ist vorgesehen, den Innenbeutel durch Gassterilisation zu sterilisieren und
zwar entweder durch Sterilisation der offenen Packung mit Äthylenoxid oder durch Sterilisation der geschlossenen,
gasdichten Packung mit Hilfe von gamma-Strahlung. Gewünschtenfalls kann aber auch eine Sterilisationsflüssigkeit
in den Innenbeutel eingefüllt werden.
Der sterilisierbare Innenbeutel umfaßt u. a. einen aus einem zumindest an der Oberseite durchsichtigen,
allseitig mit einer Kleb- oder Schweißnaht verschließbaren Beutel. Als Materialien werden hierfür sterilisierbare
Kunststoffolie sowie Aluminiumfolie bevorzugt. Dieser Folienbeutel weist etwa im oberen Drittel einen
einseitig bzw. beidseitig (unter Berücksichtigung von Rechts- und Linkshändern) angebrachten Prägeschlitz
bzw. eine in der gleichen Höhe angebrachte Prägenaht auf, die ein Abreißen des oberen Teiles des Folienbeutels
erlaubt.
In den Folienbeutel wird der Träger mit dem Informationskopf, welcher in seiner Dimension dem
Innenraum des Folienbeutels angepaßt ist, eingelegt. Durch das Anbringen eines Informationskopfes auf der
Vorderseite über dem Trägerunterteil, der mit diesem über vorgebildete Aufreißstellen oder ähnliches verbunden
ist, und der die erforderlichen Daten hinsichtlich des im Innenbeutel enthaltenen Nahtmaterials, z. B. Nadel-
und Fadentyp, Fadenlänge und -stärke etc. enthält, ist es bei Verwendung eines zumindest auf der Vorderseite
durchsichtigen Innen- und Außenbeutcls möglich, sich schnell und einfach über das im Beutel enthaltene
Nahtmaterial zu informieren. Durch die speziell vorgesehene Anordnung des Informationskopfes auf
dem mit einer daumenförmigen Ausbuchtung versehenen Trägerunterteil ist es möglich, aus einer Vielzahl
von in ein Register eingeordneten Beuteln durch Streichen mit dem Daumen über die oberen Beutelenden
schnell das erforderliche Nahtmaterial herauszusuchen, während bisher die Beutel einzeln herausgehoben
werden mußten.
Nach der erfindungsgemäßen Ausführung ist es außerdem nicht mehr wie bisher notwendig, in den
Innenbeutel ein Papicretikett mit den erforderlichen Daten hinsichtlich des enthaltenen Nah'.materials
einzulegen, welches in vielen Fällen infolge Verrutschens etc. vom zuständigen Krankenhauspersonal nur
mit Schwierigkeit abgeleser w .: jci, *onnte.
Der Träger mit Informationskopf kann aus jedem beliebigen Material hergestellt werden, bevorzugt wird
dieser aus Papier hergestellt.
Es ist zweckmäßig, auf der Rückseite des Informationskopfes
die Chargen· Nummer des sterilisierbaren Innenbeutel aufzudrucken bzw einzuprägen.
Der Fadenträger bcsu'ht gemäß der Erfindung aus
einer an den Längsseiten offenen oder zumindest teilweise offenen und an seiner Unterseite verschlossenen
Papierlasche. Prinzipiell kann der Träger jedoch auch so ausgebildet sein, daß er an einer Längsseitc
verschlossen ist und die Unterseite sowie die zweite Längsseite zumindest teilweise offen sind, oder er kann
in einer ähnlichen Weise ausgebildet sein, die eine einfache und schnelle Handhabung beim Einlegen des
Fadens gewährleistet.
Die Fixierung der Fadenschlingen, insbesondere im Falle von längeren Catgut-Fäden, erfolgt durch die auf
der Rückseite des Trägers dafür vorgesehenen Einschnitte, durch die die Fadenschlingen festgehalten
werden, wodurch ein Verheddern des Fadenmaterial vermieden wird.
Längere Fäden, insbesondere solche ohne Nadel, werden ebenfalls als Fadenschlingen gespeichert,
welche am oberen Ende durch einen Clip zusammengehalten werden, um einem Verheddern des Fadens
vorzubeugen.
Die in den Einschnitten fixierten Fadenschlaufen ragen am oberen Ende über die auf dem Träger
vorgesehene daumenförmige Ausbuchtung heraus. Damit kann der Faden in den Träger so eingelegt
werden, daß er auch im geschlossenen Beutel sichtbai angeordnet ist.
Bei Innenbeuteln, die keine Nadel enthalten, ist es außerdem möglich, mehrere Fäden zu speichern.
Durch die in der Trägervorderseite, etwa in der Höhe
der daumenförmigen Ausbuchtung beidseitig angebrachten kurzen Einschnitte wird die Nadel festgehalten.
Sie sitzt in den Einschnitten fest und fährt nicht lose im Beutel herum. Durch diese Ausführungsform ergibt
sich der Vorteil, daß nach dem Abreißen des oberen Endes des Folienbeutels mitsamt dem Informationskopf
die Nadel freigelegt und sofort mit der Zange gegriffen werden kann. Eine Verletzungsgefahr durch eine
freihängende, »baumelnde« Nadel wird dadurch weitgehend ausgeschlossen.
Ein typisches Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in den Zeichnungen 1 bis 3 dargestellt. Hierin bezeichnet
die Bezugsnummer (1) den Außenbeutel. (2) und (3) die Aufreißlaschen des Außenbeutels, (4) die Schweißoder
Klebenaht des Außenbeutels, (5) den allseitig verschlossenen Folienbeutel, (6) die Schweiß- odtr
Klebenaht des Folienbeutels (5), (7) und (8) den linken bzw. rechten Prägeschlitz am Folienbeutel, (9) den
Informationskopf, (10) den Träger für das chirurgische Nahtmaterial, (ti) den Faden und (12) die chirurgische
Nadel, (13) die daumenförmige Ausbuchtung im Träger (10), (14) die vorgebildete Abreißstellc zwischen
Informationskopf und Träger, (15) Einschnitte für die Nadelhalterung und (16) Einschnitte für din Fixierung
der Fadenschlingen.
Die folgenden Ausführungen sollen das Zusammenwirken der einzelnen Teile des sterilisierbaren Ir.nenbeutels
veranschaulichen: Nachdem der nicht-sterile Außenbeutel (1) mittels der Aufreißlaschen (2) und (3)
durch die zuständige Schwester aufgerissen wurde, läßt man den sterilen Innenbeutel (5) auf eine ebenfalls
sterile Unterlage, z. B. Tuch, fallen. Daraufhin wird von der zuständigen OP-Schwester der obere Teil des
Innenbeutels am Prägeschlitz (7) oder (8) des Folienbeutels abgerissen, wobei durch eine Handhabung der
obere Teil des Folienbeutels mitsamt dem Inforniationskopf abgerissen werden kann, mit dem Ziel entweder
mit einem Griff das chirurgische Nahtmaterial in der Hand zu halten oder das Nahtmaterial derart frcizule-
gen. daß es mit einem Griff aus dem unteren Teil des Innenbeutels herausgezogen bzw. die Nadel mit der
Zange erfaßt werden kann.
Dabei sind in einer bevorzugten Ausführungsform die f'rägeschlit/ ■ (7) und (8) im Folienbeutel (5) etwas tiefer
angebracht als die vorgebildeten Abreißstellen (14) zwischen Informationskopf (9) und Trägerunterteil,
damit nach dem Abreißen das Trägerunterteil aus dem unteren Teil des Folienbeutels herausschaut, was den
Zugriff zu dem Nahtmaterial erleichtert. Zudem ist das Trägerunterteil oben mit einer entsprechenden daumenförmigen
Ausbuchtung versehen, damit das Catgut besonders einfach aus dem unteren Teil des Beutels
herausgezogen werden kann.
Naturgemäß könnte der Träger (10) auch anders ausgebildet werden, als dies in der speziellen, sehr
zweckmäßigen Ausführungsform in den Zeichnungen 1 bis 3 dargestellt ist. Aber auch bei einer andersartigen
Ausbildung des Trägers (10) treten die erfindungsgemäßen Vorteile des Trägers bzw. der Kombination Träger
und Folienbeutel hervor, nämlich, daß der Informationskopf, welcher das im Innenbeutel enthaltene Material
genau bezeichnet, mit einer Handhabung mit dem Oberteil des sterilen Folienbeutels (5) abgerissen
werden kann, und der Chirurg bzw. das zuständig!. Krankenhauspersonal dadurch schnell und sicher an das
chirurgische Nahtmaterial gelangen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Sterilisierbarer Innenbeutel für chirurgisches Nahtmaterial mit einem Folienbeutel und darin
befindlichem Fadenträgei, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienbeutel (5) mit Fadenträger
(10) so ausgebildet und ein Informationskopf (9) in dem Folienbeutel (5) am Fadenträger (10) so
angeordnet ist, daß ein im wesentlichen gleichzeitiges Abreißen des Oberteils des Folienbeutels (5) und
des Informationskopfes (9) des Fadenträgers (10) ermöglicht ist.
2. Innenbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prägeschlitze (7, 8) oder die
Prägenaht im Folienbeutel tiefer angebracht sind als die entsprechenden Aufreißstellen (14) zwischen
Informationskopf (9) und Unterteil des Fadenträgers (10).
3. Innenbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationskopf (9) über vorgebildete
Abreißstellen (14) mit dem Unterteil des Fadenträgers (10) verbunden ist.
4. Innenbeutel nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fadenträger (10) als eine am unteren Ende geschlossene Lasche ausgebildet ist, welche an
den beiden I ängsseiten zumindest teilweise offen ist.
5. Innenbeutel nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fadenträger (10) in dem sich an den Informationskopf (9) anschließenden unteren Teil
eine daumenförmige Ausbuchtung beidseitig aufweist.
6. Innenbeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fadenträger (10) auf der Vorderseite in Höhe der daumenförmigen Ausbuchtung
einseitig oder beidseitig Einschnitte (15) aufweist.
7. Innenbeutel nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gek?nn?.eichnct,
daß sich auf der Rückseite des Fadenträgers (10) Einschnitte (16) befinden.
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