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Heft.
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Die Erfindung betrifft ein Heft, bestehend aus mehreren von einem
Umschlag umgebenen Blättern, von welchen das erste, dem Umschlag unmittelbar benachbarte
Blatt mit einem Schriftfeld versehen ist und der Umschlag wenigstens an seiner Außenseite
mit einem Kunststoffüberzug fest verbunden ist.
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Bekannte Hefte, wie sie vor allem von Schülern verwendet werden, bestehen
aus mehreren Blättern, die von einem Umschlag aus Karton oder Preßspan umgeben sind,
wobei die einzelnen Blätter und der Umschlag durch Klammern od. dgl.
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miteinander verbunden sind. Auch Blocks mit entfernbaren Blättern
sind in ähnlicher Weise aufgebaut. Auf dem Umschlag ist bei diesen bekannten Heften
ein Schriftfeld vorgesehen, in welchem Eintragungen beispielsweise des Namens des
Heftinhabers und/oder der Bestimmung des Heftinhaltes vorgenommen werden können.
Um den Heftumschlag zu schonen, ist es weiters bekannt, diesen mit einer entfernbaren
Hülle aus vorzugsweise durchsichtigem Kunststoff zu versehen. Eine solche Hülle
muß jedoch gesondert angeschafft und auf dem Heftumschlag aufgebracht werden.
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Man hat daher bereits vorgeschlagene, den Heftumschlag an seiner Außenseite
mit einem Kunststoffüberzug zu versehen, der mit dem Umschlag fest verbunden ist.
Derartige Hefte weisen einen dauerhaften, abwaschbaren und daher leicht rein zu
haltenden Umschlag auf, es ist daher bei diesen Heften das Anbringen ciner gesonderten
Hülle auf dem Umschlag nicht mehr erforderlich. Bei solchen Heften kann aber auf
dem Umschlag kein Schriftfeld angebracht werden, da auf dem Kunststoffüberzug weder
Kugelschreiber noch Tinte angreifen, daher eine dauerhafte Beschriftung nicht aufgebracht
werden kann.
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Es ist daher erforderlich, bei solchen Heften das Schriftfeld
auf
dem ersten innerhalb des Umschlages angeordneten Blatt anzubringen. Dies stellt
einen wesentlichen Nachteil dar, da Name des Heftinhabers und Bestimmung des Heftinhalts
nicht sofort bei Betrachtung des geschlossenen Heftes sichtbar werden. So muß beispielsweise
im Schulbetrieb beim Austeilen der Hefte jedes Heft geöffnet werden, um den Inhaber
feststellen zu können.
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Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, derartige
Hefte, deren Umschlag mit einem Kunststoffüberzug versehen ist, so zu verbessern,
daß das auf dem ersten Blatt des Heftes angeordnete Schriftfeld auch ohne öffnen
des Umschlages sichtbar ist. Die Erfindung geht hierbei aus von einem Heft od. dgl.
der eingangs beschriebenen Art und besteht im wesentlichen darin, daß der Umschlag
im Bereich des Schriftfeldes ein Fenster aufweist, das durch den Kunststoffüberzug
durchsichtig abgedeckt ist. Durch dieses Fenster wird das Schriftfeld auf dem ersten
Heftblatt sichtbar gemacht, wobei durch den Kunststoffüberzug eine Abdeckung des
Fensters und damit des Schriftfeldes erfolgt. Diese Abdeckung entsteht beim Aufbringen
des Kunststoffüberzuges auf dem Umschlag von selbst, so daß hierfür kein gesonderter
Arbeitsvorgang notwendig ist.
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Wird der Kunststoffüberzug mit dem Umschlag durch Klebung verbunden,
so kann es vorkommen, daß dieser Kunststoffüberzug, der ja auch im Bereich des Fensters
eine Klebeschicht aufweist, am ersten Heftblatt im Bereich des Schriftfeldes haften
bleibt. Um dies zu vermeiden, ist gemäß einem Merkmal der Erfindung auf der Innenseite
des Umschlages im Bereich des Fensters eine durchsichtige Kunststoffolie beispielsweise
durch Kleben befestigt, die innerhalb des Fensters vorzugsweise mit dem auf der
Außenseite des Umschlages vorgesehenen Kunststoffüberzug
verbunden
ist. Diese an der Innenseite des Umschlages angebrachte Kunststoffolie bewirkt hierbei
gleichzeitig eine Verstärkung des Kunststoffüberzuges im Bereich des Fensters, so
daß eine Beschädigung der Abdeckung des Fensters bei normalem Gebrauch des Heftes
praktisch ausgeschlossen ist.
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Nachfolgend ist eine Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten
Zeichnung näher beschrieben. Darin zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf die Außenseite
des Umschlages eines geschlossenen Heftes, Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Heft mit
geöffnetem Umschlag, somit die Innenseite des Umschlages sowie das erste Heftblatt,
und Fig. 3 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt entlang der Linie IlI-III in Fig.
1.
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Das Heft weist einen die Heftblätter umgebenden Umschlag 1 auf, dessen
Außenseite 2 mit einem Überzug 3 aus durchsichtigem Kunststoff abgedeckt ist. Die
dem Umschlag 1 unmittelbar benachbarte erste Heftseite 10 ist mit einem Schriftfeld
4 versehen, welches beliebig ausgebildet sein kann. So ist es beispielsweise möglich,
im Bereich des Schriftfeldes Zeilen 5 vorzusehen und/oder das Schriftfeld 4 durch
eine Umrahmung 6 zu begrenzen. Der Umschlag 1 weist nun ein Fenster 7 auf, das so
angeordnet ist, daß bei geschlossenem Umschlag das Schriftfeld 4 durch dieses Fenster
hindurch sichtbar ist. An der Außenseite 2 des Heftumschlages 1 wird dieses Fenster
7 durch den durchsichtigen Kunststoffüberzug 3 abgedeckt. An der Innenseite 8 des
Heftumschlages 1 ist im Bereich des Fensters 7 eine Kunststoffolie 9 befestigt,
die sowohl mit dem
Fensterrand als auch mit dem Kunststoffüberzug
3 durch Kleben verbunden ist. Hierbei wird ein Klebstoff verwendet, der den Kunststoff
nicht eintrübt, so daß dieser weiterhin durchsichtig bleibt und dadurch die Lesbarkeit
des Schriftfeldes 4 durch das Fenster 7 hindurch gewährleistet ist.
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Im Ausführungsbeispiel ist ein Heft dargestellt. Es kann aber auf
gleiche Weise zum Beispiel auch ein Schreibblock gebildet werden, bei welchem die
einzelnen Blätter abgesehen vom ersten, mit dem Schriftfeld versehenen Blatt, gegebenenfalls
abreißbar ausgebildet sind.