DE2709604A1 - Mehrfach-kupplungsbuchse zum anschluss an insbesondere drei steckerstifte - Google Patents
Mehrfach-kupplungsbuchse zum anschluss an insbesondere drei steckerstifteInfo
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- Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
Description
Standex International Corporation
Neuanmeldung
DA IUM
24. Februar 1977
Standex International Corporation, EIm Square, Andover, Massachusetts 01810, V. St. Λ.
Mehrfach-Kupplungsbuchse zum Anschluß an insbesondere
drei Steckerstifte
Die Erfindung betrifft eine Mehrfachbuchse, die aus einem
Block aus Isoliermaterial gefertigt ist und zur Aufnahme mehrerer, gegenseitigen Abstand aufweisende Leiterklemmen
geeignet ist. Zum Stand der Technik wird auf die US-Patentsschriften 3 101 985, 3 206 715, 3 566 341, 3 764 960
sowie 3 853 388 verwiesen.
Buchsen der hier in Rede stehenden Art finden hauptsächlich
für hermetisch abgeschlossene Kompressoren in Kühlaqyregaten oder Klimageräten Verwendung. Der Kompressor besteht aus
einem hermetisch abgeschlossenen Gehäuse, in welchem das Kompressor-Aggregat selbst sowie der Antriebsmotor für
das Kompressor-Aggregat untergebracht sind. In der Gehäusewandung ist eine Glas/Metall-Durchführung oder ein Kopf
befestigt, durch welche sich drei Leiterstifte von innen nach außen erstrecken, so daß dem Motor in dem Gehäuse
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elektrischer Strom nach Anschluß der Leiterstifte an eine elektrische Leitung zugeführt werden kann.
Die Mehrfachbuchse besitzt ein isolierendes Gehäuse, in welchem drei Leiterklemmen beherbergt sind, wobei die
in den Leiterklemmen verankerten elektrischen Leitungen sich aus dem Gehäuse heraus erstrecken. Bei der praktischen
Verwendung wird die Mehrfachkupplung beim Motorhersteller so eingebaut, daß die aus dem Kupplungsgehäuse vorstehenden
elektrischen Anschlußleitungen die Zuführungsleitungen
für den Motor sind. Der in dieser Weise mit dem elektrischen Anschluß versehene Motor wird an den Kompressor-Hersteller
verschickt, der den Motor in die Kompressor-Einheit einbaut, wobei die Kupplung dann mit ihren Anschlußleitungen
mit den drei Anschlußstiften im Innern des Kompressorgehäuses verbunden wird. Während des Zusammenbaus wird die
Kupplung relativ häufig, etwa bei den vielfachen Prüfungen des Motors und des Kompressors an den Kompressor angesteckt
und wieder abgezogen. Daher ist es besonders wichtig, daß die Kupplung und die Buchse außerordentlich zufriedenstellend
und zuverlässig arbeiten und den erheblichen Belastungen beim Einbau gewachsen ist. So ist es insbesondere
wichtig, die Leiterklemmen fest in dem Buchsengehäuse zu verankern, so daß sie aus dem Buchsengehäuse bei den vielfachen
Manipulationen nicht herausgezogen werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Mehrfachbuchse
zu schaffen, die insbesondere eine Dreier-Anschlußleitung mit zugehörigen Leiterklemmen sicherer
gegen Herausziehen hält, als das bislang möglich war. Weiter soll jede Leiterklemme in dem Kupplungsgehäuse
gesichert werden.
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Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, daß an das Buchsengehäuse
eine Kappe angelenkt ist, welche mit Nasen versehen sind, die in den Einschubkanal für jede Leiterklemme
einführbar sind. Die Kappe kann an dem Buchsengehäuse dann so befestigt werden, daß die Nasen in die Einschubkanältfür
jede Leiterklemme hineinreichen, wobei die Nasen auch wieder gelöst werden können und damit eine beschädigunysfreie
Entnahme der Leiterklemmen aus dem Buchsengehäuse ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Buchse soll darüber hinaus von einfacherer
Bauweise sein und sich vor allem gegenüber bisherigen Buchsen ähnlicher Art wirtschaftlicher herstellen
lassen, wobei außerdem die Arretierung der Leiterklemmen
in dem Gehäuse zuverlässiger verwirklicht sein soll. Zweckmäßig soll das Buchsengehäuse mit der angelenkten
Kappe einteilig sein.
Bei der erfindungsgemäßen Buchse arbeiten die Nasen der
Kappe mit Anschlägen in den Einschubkanälen für die Leiterklemmen zusammen und richten die Buchsenteile auf
die Steckerstifte aus, die durch öffnungen in dem Gehäuse
eingeführt werden können.
Die erfindungsgemäße Buchse kann die Steckerstifte aufnehmen
und an sie ist eine Kappe angeformt, die als integrale Bestandteile die Nasen trägt, welche zum Zurückhalten der
Leiterklemmen in dem Einführweg einführbar sind und wobei die Buchsenteile der Leiterklemmen auf die jeweiligen
stecker-aufnehmenden öffnungen in dem Buchsengehäuse ausgerichtet
sind. Dabei weist wenigstens eine der Nasen eine angeformte Arretierlippe auf, die zum Arretieren der Kappe
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an dem Gehäuse in den Einschubkanal hineinreicht.
Zusammengefaßt werden die der Erfindung zugrundeliegenden Ziele durch ein Buchsengehäuse aus Isolierstoff erreicht,
in welchem drei längsgerichtete Einschubkanäle ausgebildet sind, welche die Leiterklemmen aufzunehmen gestatten;
ferner ist in dam Buchsengehäuse eine Steckerstift aufnehnninl·
Querbohrung und eine gegenüberliegende Arretieröffnuny für
die Nase ausgebildet. Eine integral an das Buchsenyehäuse
angeformte Kappe ist an einem Ende an das Gehäuse angelenkt
und trägt drei gegenseitigen Abstand aufweisende Nasen, wobei jede Nase durch eine für sie vorgesehene Arretieröf inun<i
beim Schließen der Kappe hindurchgeführt werden kann, wenigstens
eine der Nasen besitzt eine integral angeformte Arretierlippe und kann bei der Durchführung durch seine ihm
zugeordnete öffnung sich verbiegen und dann federnd mit der Arretierlippe hinter die Arretierung in dem Einschubkanu 1
vorspringen und damit die Kappe am Gehäuse arretieren. In einer Ausführungsform der Erfindung tragen zwei auswärts
gerichtete Nasen seitliche Arretierlippen. In einer anderen Ausführungsform sind alle drei Nasen mit Arretieilippen
ausgerüstet, die sich quer über den Einführkanal für die Leiterklemmen erstrecken und die Kappe am Gehäuse
arretieren.
Die Nasen bilden rückwärtige Anschläge und verhindern damit,
daß die Leiterklemmen aus dem Gehäuse herausgezogen werden können und kooperieren mit vorderen Anschlägen in dem Einführkanal,
damit die Buchsenteile mit den stiftaufnehmenden
Bohrungen in dem Gehäuse ausgerichtet und die Leiterklenimen in dem Gehäuse sicher arretiert werden.
Die Kabelklemmen sind von zweckmäßiger Form und weisen einen Klemmabschnitt auf, mit welchem die LeiterklenuutMi
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an eine Kabelseele angeklemmt werden kann, und umfassen einen Buchsenteil, gebildet aus einer Bodenwand mit einerlJtn ι·1
gangsöffnung und zwei Seitenwänden, die sich rechtwinklig
von der Bodenwand beidseitig der öffnung parallel zu einander
erheben. Die öffnung ist vorzugsweise rechtwinklig. Die kleinere Abmessung der öffnung und der Abstand der
beiden Seitenwände ist um einige Tausendstel Zoll kleiner als der Durchmesser des Steckerstifes, für den die Stecket kupplung
ausgelegt ist, so daß zwischen Stift und Leitexklemme ein Preßsitz erreicht wird. Die Seitenwände sind
eben und liegen parallel zueinander, so daß es möglich ist, daß die Leiterklemme bezüglich des Steckerstiftes vor und
zurück sich bewegen kann, ohne daß das Metall in irgendei nei Weise derart belastet wird, daß eine bleibende Verformung
zu befürchten wäre.
Die Erfindung wird nachstehend im einzelnen anhand der beigefügten Zeichnungen an zwei Ausführungsformen boschrieben.
Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine längsgeschnittene perspektivische Darstellung eines Buchsengehäuses gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 einen Querschnitt durch einen EinschubkanuJ
des Buchsengehäuses aus Fig. 1 mit eingefühlt ti
Leiterklemme;
Fig. 3 eine Stirnansicht eines Buchsengehäuses gemäß Fig. 1, das auf einen Steckerkopf aufgesetzt
worden ist;
Fig. 4 eine Ansicht von unten auf das Buchsengehau.se
gemäß Fig. 1;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer teilweise weggebrochenen und teilweise geschnittenen
weiteren Ausführungsform eines Buchsengehäuse;;; und
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie 6-6 aus Fig. b,
wobei die Kappe auf dem Buchsengehäuse arretiert ist.
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Das Buchsengehäuse 10 kann auf Steckerstifte 11
setzt werden, die einen Teil einer Glas/Metall-Durchführung oder eines Kopfes 12 bilden. Der Kopf ist auf
einem hermetisch abgeschlossenen Gehäuse für eine Motor-Kompressoreinheit
befestigt. Die Buchse weist ein Gehäuse 14 und drei Leiterklemmen 15 auff wobei an jede Leiterklemme
eine elektrische Leitung 16 angeklemmt ist. Jede Leiterklemme weist einen Schaft 18 mit einer KabeLzwinge
19 auf, welche einen isolierten Abschnitt 20 sowie die Seele 21 der elektrischen Leitung umgreift. An dem gegenüberliegenden
Ende des Schaftes 18 ist ein Buchsenteil bestehend aus einer Bodenwand 23 und zwei aufwärts st dienden
Seitenwänden 24 ausgebildet. Eine Buchsenöffnung 25 ist in der Bodenwand 23 ausgeschnitten. Die öffnung hat eine Brei Li
die gleich dem Abstand zwischen den beiden Seitenwänden ist, und eine Länge, die wesentlich größer als die Breite
ist. Die Breite der öffnung 25 und der Abstand zwischen den Seitenwänden 24 ist geringfügig kleiner als der Durchmesser
der Steckerstifte 1 1 , auf welche die Leiterklenuiie
aufgedrückt wird. Wenn beispielsweise ein Steckerstift eine Größe von 0,090 Zoll hat, dann kann die öffnung die
Abmessungen 0,083 Zoll/0,087 Zoll haben und damit ungefähr 0,005 Zoll kleiner als der Durchmesser des Steckerstiftes
sein, so daß bei Aufsetzen der Kabelklemme auf den Steckeistift ein Preßsitz sich ergibt.
Das Buchsengehäuse 14, in welchem die Kabelklemmen befestigt
sind, ist eine einteilige Einheit, in welcher drei sich längs erstreckende Einführkanäle 26 ausgebildet sind. Zweckmäßig
ist das Gehäuse aus einem harten, isolierenden Kunststoff integral gespritzt oder geformt, wobei das dabei
speziell zu verwendende Material geeignet gewählt werden kann. Die nach außen führenden Einführkanäle sind untereinander
identisch und auch identisch zu dem Mittel kanal aus-
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geführt mit der Ausnahme, daß der Mittelkanal ein Stück nach rückwärts innerhalb des Buchsengehäuses versetzt ist,
und zwar in Anpassung an die Steckerstifte, die unter gleichem Winkel und Abstand voneinander angeordnet sind.
Aufgrund dieser Rückwärtsversetzung ergibt sich eine rückwärtige Verlängerung 28 des Buchsengehäuses 14. Jeder
Einführkanal 26 besitzt einen Boden 30, Seitenwände 31 und eine Oberwand 32. Der Boden 30 weist eine kreisförmig«-'
Durchbohrung 34 auf, die quer zur Längs ichse des Einführkanals 26 sich von außen her in diesen erstreckt und daiüi
vorgesehen ist, daß ein Steckerstift 11 durch die Bohrung 34 hindurch in die Leiterklemme 15 eingeführt werden kanu.
Die obere Wand 32 weist eine T-förmige öffnung 3 6 mit
vorderen und hinteren Wänden 38 und 39 auf. Die öffnung 36 erstreckt sich in ähnlicher Weise quer zur Längsachse
des Einführkanals 26, jedoch im Verhältnis zur Durchbohrung von der gegenüberliegenden Aussenfläche des Buchsengehäuse.s
14 ausgehend.
Am vorderen Ende des Buchsengehäuses 14 ist eine Kappe 4 0 angeordnet. Die Kappe 4 0 sitzt an dem Gehäuse 14 über
ein Paar integral angeformte und an den Außenkanten angeordnete Gelenke 42, und kann um die Gelenke 42 in der
durch den Pfeil in Fig. 1 angedeuteten Richtung verschwenkL
und in eine Ausnehmung 44 in dem Buchsengehäuse 14 eingefügt werden. Die Ausnehmung 44 in dem Buchsengehäuse
kann wie bei 46 angedeutet, angefast sein, wodurch das Einfügten der Kappe in ihren Sitz erleichtert wird. Die
Kappe 40 trägt drei Nasen 48, die voneinander solchen Abstand haben, daß sie durch die unter gleichem Winkel
angeordneten Arretieröffnungen 36 hineinreichen können, wenn die Kappe 40 in der für sie vorgesehenen Ausnehmung
44 sitzt. Da das Gehäuse 40 eine nach rückwärts reichende Verlängerung 28 aufweist, ist die Kappe 4 0 in ähnlicher
Weise mit einer Verlängerung 50 versehen, die an einem
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Ende die Nase 48 trägt.
Die Kappe 40 weist ferner drei Aufsätze 54 auf, die gegenüber den Nasen 48 Abstand haben und so positioniert.
sind, daß ihre Enden 56 die Vorderwände 38 jeder Hastöffnung 36 ergreifen, wenn die Kappe 40 auf dem Buchsengehäuse
arretieit ist. Jede der Nasen 48 weist eine Arretierlippe 5Γ auf, die die obere Wand 32 des Einführkanals
26 hintergreift und dann die Kappe 40 auf dem Buchsengehäuse 14 in der Ausnehmung 4 4 so arretiert,
daß die Außenseite der Kappe mit der Oberseite des Buchsengehäuses fluchtet. Eine hinterschnittene Nut 60 ist am
Boden jeder Nase zwischen der Nase 48 und dem Aufsatz 54 vorgesehen, damit die Nase einwärts gebogen werden kann,
wenn sie durch die Arretieröffnung 36 hindurchgeführt wird, so daß dann die Arretierlippe 58 ebenfalls durch tue
Arretieröffnung hindurchgeführt werden kann. Wenn die Lippe 58 die Begrenzung der öffnung 36 passiert hat, dünn
sorgt die Elastizität des die Nase formenden Materia Ls dafür, daß die Nase nach rückwärts springt und die Arretieilippe
58 dann das Gehäuse 14 in dem Einführkanal 26 zum Arretieren der Kappe 40 auf dem Gehäuse 14 ergreift. Der
Eingriff der Viand 56 des Kappenaufsatzes 54 mit der Vorder-
wand 38 der Arretieröffnung 36 schafft eine Widerstandskialt
gegen das Abbiegen der Nase 48, wenn sie durch die Nasenöffnung 36 hindurchgeführt wird, so daß Kräfte von dem
Gelenk 4 2 oder der Kappe 40 freigehalten werden, die sonst zu einem Verbiegen oder einem Verziehen jener Teile führen
könnten. Die Aufsätze 54 verhindern ferner, daß die Kappe 4 in einer Richtung bewegt wird, oder rutschen kann, ti ie zu
einer Freigabe der Nasen führen könnte. Die Nase 58 ist am vorderen Ende abgerundet, was das Einführen der Nase in
die Rastöffnung 36 erleichtert.
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Beim Einbau der Leiterklemmen 15 in das Buchsengehäuse zur Bildung d<..r Buchse 10 wird jede der drei Leiterklemmen
mit angeklemmten Anschlußdrähten in den zugehörigen sich in Längsrichtung erstreckenden Einführkanal 26 eingeführt,
und zwar bis zum vorderen Anschlag 52 im Einführkanal 26, wo I
eher so angeordnet ist, daß die öffnung 25 in der Leiterklemme
15 mit der Durchbohrung 34 in dem Gehäuse 14 ausgerichtet ist. Die Kappe 4 0 wird dann um ihre Gelenke 4 2
geklappt und die Nasen 48 werden durch die Rastöffnungen 36 hindurchgedrückt. Beim Durchtritt durch die öffnungen
36 biegen sich die Nasen einwärts und springen nach Freigabe durch die öffnungsbegrenzung zurück in ihren arretierenden
Eingriff mit dem Einführkanal 26. Die Nase 48, die in den Einführkanal 26 vorsteht, schafft zugleich einen
rückwärtigen Anschlag in der Nähe des rückwärtigen Endes der Leiterklemmenbuchse 22, welcher mit dem vorderen
Anschlag 52 in dem Einführkanal kooperiert und die Ausrichtung der Buchsenöffnung 25 in der Buchse 22 auf die
Durchbohrung 34 in dem Gehäuse 14 aufrecht erhält. Die Breite der Nase 48 ist größer als der Abstand zwischen
den Außenflächen der Buchsenseitenwände 24, so daß sich
die Nase quer über die Leiterklemmenbuchse erstreckt und ein rückwärtiges Herausziehen der Leiterklemme verhindert.
Der vordere Anschlag verhindert in ähnlicher Weise eine Vorwärtsbewegung der Leiterklemme. Jeder Versuch, die
Leiterklemme aus dem Einführkanal herauszuziehen, drückt die Nase in stärker arretierenden Eingriff mit dem Gehäuse.
Sollte es jedoch erwünscht sein, die Leiterklemme aus dem Gehäuse herauszuziehen, beispielsweise um die Leiterklemmen
nachzuarbeiten, dann kann die Kappe dadurch gelöst werden, daß mittels eines Werkzeuges die Nasen einwärts gebogen
werden, bis die Arretierlippe freigegeben ist, wonach dann die Kappe von dem Gehäuse weggeschwenkt werden kann. Die
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Leiterklenmien können dann in einfacher Weise aus dem
Gehäuse herausgezogen werden, ohne daß sie irgendwelche Deformationen erleiden.
Wenn die Leiterklemme in ihrem Einschubkanal gesichert
ist, liegt die rechtwinklige Öffnung 25 über der kreisförmigen stiftaufnehmenden Durchbohrung 34 und ist somit
bereit zur Aufnahme eines Stiftes, der dann durch die beiden Löcher reicht. Die Seitenwände 24 sind eben und
liegen parallel zueinander und die Längsabmessung der Öffnung 25, die sich längs des Einschubkanals 26 erstreckt,
ermöglicht es, daß die Leiterklemme bezüglich des Stiftes vor- und zurückbewegt werden kann, ohne daß auf das Metall
irgendeine Belastung ausgeübt wird, die zu seiner plastischen Deformation führen könnte. Die Arretieröffnungen 36 sind
in Längsrichtung bezüglicher der gegenüberliegenden stiftaufnehmenden Bohrungen 34 geringfügig in Längsrichtung
versetzt. Bei Aufstecken auf einen Kopf liegt daher wenigsten
ein Teil des Stiftes, der durch die beiden Löcher und in den Einschubkanal vorsteht, gegen die Deckenwand 3 2 des
Einschubkanals an und kann somit die Kappe 4 0 nicht aus der Arretierung herausdrücken und lösen.
Wenn die Halterklemmen eingebaut sind, ist die Kupplung bereit, auf die drei Steckerstifte 11 eines Kopfes 12,wie
Fig. 3 zeigt, aufgesteckt zu werden. Wenn die Kupplung auf einem Kopf befestigt ist, dann ruht die rückwärtige Verlängerung
28 des Kupplungsgehäuses, in welchem der mittlere Einschubkanal vorgesehen ist, auf einer Schürze 62 des Kopfes
12. Das vordere Ende des Kupplungsgehäuses besitzt einen Fuß 64 an jeder Ecke. Die Füße erstrecken sich nach abwärts
in den Kopf und ruhen auf der Innenfläche der Schürze 62 und halten damit das Kupplungsgehäuse fluchtend oder auf
gleicher Höhe mit der Schürzenkante.
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Wie man aus Fig.5 und 6 entnimmt, ist das Kupplungsgehäuse
70 gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung mit drei sich in Längsrichtung erstreckenden Einschubkanälen
72 zur Aufnahme der Leiterklemmen 15 vorgesehen. Vorzugsweise ist das Kupplungsgehäuse aus einem harten, isolierenden
Kunststoff gespritzt, wobei das Material, aus dem das Gehäuse besteht, keinen besonderen Einschränkungen unterliegt..
Die Einschubkanäle sind untereinander gleich und identisch mit dem mittleren Einschubkanal bis auf den Umstand, daß
der mittlere Einschubkanal wieder nach rückwärts versetzt ist, damit die stiftaufnehmenden Leiterklemmen 15 in einem
gleichseitigen Dreieck angeordnet werden können. Dadurch wird eine rückwärtige Verlängerung 74 des Kupplungsgehäuses
70 geschaffen. Jeder Einschubkanal 72 besitzt einen Boden 76, Seitenwände 78 und eine deckenwand 80. Der Boden 76 besitzt
eine kreisförmige Durchbohrung 82, die sich quer zu jedem Einschubkanal 72 von der Außenseite des Kupplungsgehäuses 70 her in jeden Einschubkanal 72 erstreckt und
dient dazu, daß ein Steckerstift 11 durch sie hindurchragen
kann und von einer Leiterklemme 15 aufgenommen weiden kann. Die Deckenwand 80 besitzt rechtwinklige Arretieröffnungen
84. Die öffnungen 84 erstrecken sich ebenfalls quer zu jedem Einschubkanal 72 von der gegenüberliegenden
Außenfläche des Kupplungsgehäuses 70 her.
Am vorderen Ende des Kupplungsblockes 70 ist eine Kappe 8t>
vm gesehen. Die Kappe 86 ist mittels eines integral angefoimten
Gelenks 88, das sich quer über seine Breite erstreckt, um das Gelenk 88 in Richtung des in Fig. 5 eingetragenen Pfei U:,
verschwenkbar und in einer Ausnehmung 90 in dem Kupplungsblock 70 einfügbar. Die Kappe 86 trägt drei Nasen 92
die solchen Abstand voneinander haben, daß je eine Nase durch eine Arretierungsöffnung 84 reicht, wenn die Kappe üb
die Ausnehmung 90 eingedrückt wird. Da der Kupplungsblock 70 eine rückwärtige Verlängerung 74 aufweist, ist die Kapp«.·
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86 in ähnlicher Weise mit einer Verlängerung yi versehen,
welche eine der Nasen 92 trägt.
Jeder der zwei äußeren Nasen 92 weist eine Arretierlippe 90
auf, die die Deckenwand 80 des zugehörigen Einschübkanals
72 längs einer äußeren Kante hintergreifen kann, so daß die Kappe 86 auf dem Kupplungsblock 70 in der Ausnehmung 90
arretiert wird, wobei dann die Ausßenseite der Kappe mit der Außenseite des Kupplungsblockes fluchtet und alle Nasen
92 sich in den zugehörigen Einschubkanal 72 erstrecken (Fig. 6). In dxeserAusführungsform sind die Arretierlippen
nur an zwei der Nasen 92 ausgebildet, was ausreicht, um die
Kappe sicher auf dem Kupplungsblock zu arretieren. Weiter erstrecken sich die Arretierlippen seitlich von der Kappe
86, so daß dann, wenn die Kappe auf dem Kupplungsblock arretiert ist, die Lippen 86 sich längs eines Teiles der
Länge des Einschubkanals erstrecken, d.h. in einer Richtung parallel zur Längsrichtung des Einschubkanals 72, statt
quer zur Längsrichtung des Einschubkanals, wie bei der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform der Erfindium
Die Nasen 92 sind wiederum gerundet, um ein Einschieben der Arretierlippen 96 durch die Arretieröffnungen 84 zu erleichtern,
wobei die beiden äußeren Nasen 92 sich nach innen verbiegen, wenn sie durch die Nase aufnehmenden Öffnungen
84 hindurchgeführt werden, so daß die Arretierlippen leicht durch diese Öffnungen hindurchgedrückt werden können.
Wenn die Lippen 96 die Öffnung 84 passiert haben, dann soryt
die Elastizität des Materials der Nasen dafür, daß die Nasen nach außen zurückspringen und die Arretierlippen 96 das
Kupplunsgehäuse 70 in den Kanälen 72 ergreifen und damit die Kappe 86 auf dem Kupplungsblock 70 arretieren.
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Die Ausfuhrungsform gemäß Fig. 5 und 6 ist insofern besonders
vorteilhaft, als sie größere Toleranzen in der Herstellung des Kupplungsblockes erlaubt. Das bedeutet,
daß es in der in Fig. 1-4 dargestellten Ausführungsform notwendig ist, die Herstellungstoleranzen exakt zu überwachen,
wobei die kritischen Abmessungen der Abstand der Gelenke 4 2 von den drei Nasen 48 wie auch die Anordnung
der nasenaufnehmenden öffnungen und der Aufsätze 54 gehören. Wenn beispielsweise die Verlängerung 50, die die mittlere
Nase 48 trägt, etwas zu lang ausfällt, oder etwas zu kurz ausfällt, dann wird die Nase 48 und der Aufsatz 54 nicht
auf die zugehörige Öffnung ausgerichtet sein, wenn die Kappe auf den Block verschwenkt wird, so daß es nicht
möglich ist, daß die Nasen in den Einschubkanal eingeführt werden können und schließlich die Arretierung der Kappe
auf dem Block verhindert wird. In der Ausführungsform gemäß Fig. 5 und 6 können die nasenaufnehmenden öffnungen
durchaus zu groß ausfallen, wodurch diese Längserstreckumj
nicht mehr kritisch ist. In dieser Ausführungsform ist es lediglich notwendig, die Toleranzen zwischen den äußeren
Nasen und den nasenaufnehmenden öffnungen sorgfältig einzuhalten, was die kürzere Querrichtung ist und leichter bei
der Fertigung einzuhalten ist. Des weiteren bemerke man, daß bei dieser Ausführungsform die Aufsätze 54 entfallen
können, da die auswärts gerichteten Nasen 92 nach innen sich biegen, wenn sie durch die öffnungen 84 gedrückt werden
und folglich keine Kräfte auf das Gelenk 88 ausgeübt werden. Da die Kappe weiter in der Ausnehmung 90 ruht, wie man am
besten aus Fig. 6 erkennt, wird eine Bewegung der Kappe in solcher Richtung, die ein Lockern der Lippen 96 fördern
würde, verhindert.
Beim Einbau der Leiterklemmen 15 in das Buchsengehäuse
zur Bildung der Buchse dieser Ausführungsform wird jeder der drei Leiterklemmen mit angezwungener elektrischer Leitung
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in den Einschubkanal 72 eingeführt bis zum Anschlag an den vorderen Anschlag 98 in dem Einschubkanal 72. Letzterer
ist so angeordnet, daß das Loch 25 in der Leiterklemme auf die Durchbohrung 82 in dem Kupplungsgehäuse ausgerichtet
ist. Die Kappe 86 wird dann um das Gelenk 88 verschwenkt und die auswärts stehenden Nasen 92 werden durch die nasenaufnehmenden
öffnungen 84 hindurchgedrückt. Die mittlere Nase, die keine Arretierlippe hat, wird lediglich in die
zugehörige öffnung hineingedrückt, so daß die Kappe dann an Ort und Stelle sich auf dem Buchsengehäuse befindet.
Beim Durchtritt durch die öffnungen 84 biegen sich die Nasen einwärts und wenn sie von der öffnung wieder freigegeben
werden, springen sie automatisch zurück und arretieren sich in den Einschubkanälen 72. Die Nasen 92
stehen in die Einschubkanäle 72 vor und bilden rückwärtige Anschläge in der Nähe des hinteren Endes des Buchsenteils
22 der Leiterklenunen und arbeiten mit dem vorderen Anschlug
98 in dem Einschubkanal zusammen, so daß die stiftaufnehmenden
Löcher 25 in den Buchsenteilen 22 mit den stiftaufnehmenden
Bohrugnen 82 in dem Buchsengehäuse 70 ausgerichtet bleiben. Die Breite der Nasen 92 ist größer als der Abstand zwischen
der Außenfläche der Seitenwände 24 des Buchsenteiles, und somit erstrecken sich die Nasen quer über den Buchsenteil
und verhindern, daß die Leiterklenunen nach rückwärts herausgezogen werden können. Die vorderen Anschläge verhindern in
ähnlicher Weise eine Vorwärtsbewegung der Leiterklenunen. Wenn jedoch eine oder alle Leiterklenunen aus dem Buchsengehäuse
entfernt werden sollen, um beispielsweise die Leiterklenunen nachzuarbeiten, dann kann die Kappe durch Einführen
eines Werkzeuges und Einwärtsbiegen der Nasen so weit, bis die Arretierlippen freigegeben werden, gelöst werden, so duli
dann die Kappe wieder von dem Buchsengehäuse weggeschwenkt werden kann. Die Leiterklemmen können dann in einfacher Weise
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aus dem Buchsengehäuse herausgezogen werden, ohne daß sie irgendeiner deformierenden Kraft ausgesetzt werden.
Wenn die Leiterklemmen an Ort und Stelle untergebracht sind, ist das Buchsengehäuse zum Aufstecken auf drei
Steckerstifte 11 eines Kopfes 12 in der gleichen Weise
bereit, wie bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispio1
gemäß Fig. 3.
Die Erfindung ist selbstverständlich auf die beschriebenen Auslührungsbeispiele nicht beschränkt. Insgesamt wurde
eine Buchse mit drei Leiterklemmen beschrieben, von denen jede einen stiftaufnehmenden Buchsenteil aufweist und
unter gleichem Winkel bezüglich der beiden anderen Leitetklemmen
in einem Block untergebracht ist. Das auf einen Dreistift-Kopf aufsetzbare Buchsengehäuse besitzt eine
sich quer erstreckende stiftaufnehmende Bohrung und eine gegenüberliegende nasenaufnehmende Arretieröffnung,
die mit zugehörigem Einschubkanal zur Abnahme der Leiterklemme kommuniziert. Das Buchsengehäuse ist mit einer
an einem Ende angelenkten Kappe versehen, welche integrale Nasen trägt, von denen jede durch die zugehörige Arretieröffnung
hindurchgedrückt werden kann und dann die Kappe arretiert und gleichzeitig die Leiterklemmen in dem Einschubkanal
so sichert und zurückhält, daß der stiftaufnehinoin
Buchsenteil jeder Leiterklemme auf die stiftaufnehmende
Durchbohrung in dem Buchsengehäuse ausgerichtet ist.
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Claims (14)
- -M-Ansprüche.JIsolierendes Buchsengehäuse mit wenigstens einem Einschubkanal (26) zur Aufnahme einer Leiterklemii.e (15), mit einer sich quer zum. Einschübkanal erstreckenden, stiftauinehmenden Bohrung (34) und einer quer zum Einschubkanal sich erstreckenden Arretieröffnung (36) sowie mit einer Kappe (40) mit wenigstens einer integral angeformten Nase (48), welche durch die Arretieröffnung hindurchgedrückt werden kann und dann die Entnahme einer Leiterklemme aus dem Einschubkanal verhindert.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nase eine Arretierlippe (58) aufweist, die zu Arretierungszwecken in den Einschubkanal hineinragt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierlippe sich quer zur Längsachse des Einschubkanals erstreckt.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierlippe sich an einer Seite des Einschubkanals erstreckt.
- 5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Arretieröffnung als T-förmiger Schlitz mit Stamm- und Querbalken ausgebildet ist, und daß die Nase in den Querbalken des Schlitzes paßt und daß die Kappe mit Aufsätzen (74) versehen ist, welche neben den Zähnen angeordnet sind und in den Stammabschnitt des T-förmiqen Schlitzes passen und eine Bewegung der Kappe in einer Richtung verhindern, die ein Lösen der Kappe aus ihrer Arretierungunterstützen würde.• Q98U/0S12ORIGINAL INSPECTED-Yl-
- 6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse drei Einschubkanäle vorgesehen sind, und daß die stiftaufnehmenden Bohrungen (34) unter gleichen Winkeln zueinander, insbesondere an den Ecken eines gleichseitigen Dreiecks angeordnet sind.
- 7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe an einem Ende des Kupplungsgehäuses angelenkt ist.
- 8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe über mehrere Gelenke (42) an einer Seitenkante des Gehäuses integral angeformt ist.
- 9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Einschubkanal ein Anschlag (52) ausgebildet ist, welcher zur Ausrichtung der Bohrung (34) auf ein stiftaufnehmendes Loch (25) in jeder Leiterklemme (15) vorgesehen ist.
- 10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zusammen mit der Kappe aus einem einteiligen Stück besteht.
- 11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappe drei Nasen trägt.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden äußeren Nasen mit Arretierlippen versehen sind, die sich seitlich zur Längsachse des Einschubkanals erstrecken, und daß die mittlere Nase arretierlippenfrei ist.• 09SU/0512-rff-
- 13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Leiterklemme aus einem Buchsenabschnitt und einem Klemmabschnitt besteht, wobei der Klemmabschnitt zum Anklemmen einer elektrischen Leitung vorgesehen ist und der Buchsenabschnitt die stift aufnehmende Öffnung 425) aufweist.
- 14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Buchsenabschnitt aus einer Bodenplatte und zwei parallelen Seitenplatten besteht, deren Abstand im wesentlichen gleich der Breite der stiftaufnehmenden Öffnung (25) ist.809814/0512
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