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DE2705717A1 - Klemme zur festlegung eines regalbrettes - Google Patents

Klemme zur festlegung eines regalbrettes

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DE2705717A1
DE2705717A1 DE19772705717 DE2705717A DE2705717A1 DE 2705717 A1 DE2705717 A1 DE 2705717A1 DE 19772705717 DE19772705717 DE 19772705717 DE 2705717 A DE2705717 A DE 2705717A DE 2705717 A1 DE2705717 A1 DE 2705717A1
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DE
Germany
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shelf
clamp
rail
nose
clamping screw
Prior art date
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Application number
DE19772705717
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English (en)
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DE2705717C3 (de
DE2705717B2 (de
Inventor
Gerd Ing Grad Kuchenbecker
Ruprecht Ing Grad Muehlbacher
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Muehlbacher & Kramer KG Labor
Original Assignee
Muehlbacher & Kramer KG Labor
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Publication date
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Publication of DE2705717A1 publication Critical patent/DE2705717A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
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  • Clamps And Clips (AREA)
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Description

EIKENBERG & BRÜMMERSTEDT PATENTANWÄLTE IN HANNOVER Mühlbacher & Kramer KG 472/1 Klemme zur Festlegung eines Regalbrettes
Die Erfindung betrifft eine Klemme zur Festlegung eines Regalbrettes auf einer Konsole, die ihrerseits mit mindestens einem rückseitigen, abwärtsweisenden Haken in rechteckige,abstandsgleiche, längsorientierte Langlöcher einer senkrecht verlaufenden Schiene einsetzbar ist, wobei die Klemme oberhalb des Regalbrettes ebenfalls in ein Loch der Schiene mittels einer die Schiene hintergreifenden Nase einsetzbar ist und mit einer vertikal in Richtung auf das Regalbrett herausschraubbaren Klemmschraube
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versehen ist.
Neben einer in die Schiene eingesetzte Klemme sind noch andere Befestigungsarten der Regalbretter auf den jeweiligen Konsolen üblich , die z.B. aus in die Auflagefläche eingesetzten, in die Unterseite des Regalbrettes eindringenden Stiften oder aus von unten durch die Konsolen in die Bretter geschraubten Schrauben bestehen. In einigen Füllen sind die Konsolen auch nur an ihren Spitzen mit einer Lippe versehen, die das Abgleiten eines Regalbrettes nach vorn verhindern. Außer der letztgenannten Befestigungsmethode, die den Nachteil aufweist, daß immer nur dieselbe Brettlefe gewählt werden kann, werden die Regalbretter stets beschädigt, wodurch eine Wiederverwendung desselben Brettes an einer anderen Stelle und unter anderen Bedingungen oft ausgeschlossen ist.
Eine bekannte Klemme zum Einsetzen in die entsprechenden Schienen zur Befestigung des Regalbrettes auf den darunter liegenden Konsolen ist im oberen Teil der Fig. 1 abgebildet. Sie besteht im wesentlichen aus einem Winkel mit ungleich langen Schenkeln, wobei der lange Schenkel an der Schiene anliegt und an seiner Unterseite eine in der funktionsgemäßen Lage aufwärtsweisende Nase und mit einem Abstand davon einen Stift aufweist. Der kurze Schenkel, der parallel zur darunter liegenden Brettoberfläche angeordnet ist, weist ein Innengewinde auf, mit dessen Hilfe eine darin geführte Klemmschraube in Richtung auf das Brett geschraubt wird. Zur schubsicheren Befestigung der Klemme an der Schiene sind zwei übereinander liegende Schienen-Langlöcher erforderlich, wobei in das untere Loch die Nase und in das obere Loch der Stift eintaucht. Die
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Klemme wird durch die von der Klemmschraube aufgebrachte Druckkraft aufwärtsgedrückt, so daß die Nase die Schiene hintergreift und so ein Abheben der Klemme von der Schienenoberfläche verhindert.
Diese bekannte Klemme weist mehrere Nachteile auf. Einmal ist das Anbringen einer solchen Klemme äußerst umständlich und erfordert in jedem Fall das Zufassen mit zwei Händen. Zunächst einmal muß die Klemmschraube um einen erheblichen Betrag zurückgeschraubt werden, damit die aufwärtsweisende Nase auch durch ein entsprechendes Langloch in der Schiene hindurchgeführt werden kann. Sodann muß die Klemme mit einer Hand aufwärts in Richtung der späteren Befestigungslage geschoben werden, während mit der anderen Hand die Klemmschraube festgezogen wird. Denn nach dem Einsetzen ist ohne anschließendes Hochschieben die Klemme gegen Herausgleiten aus der Schiene nicht gesichert, so daß ein Anziehen der Klemmschraube, ohne sie hochzuschießen, nur unter dem Eintritt eines sehr glücklichen Zufalls gelingt. Das Einsetzen einer solchen Klemme unter Zuhilfenahme beider Hände ist sehr unerwünscht, da im allgemeinen das Brett während der Befestigung mit einer Hand in seine:Lage fixiert werden muß, was insbesondere dann gilt, wenn die erste Klemme zur Befestigung eines Brettes eingesetzt wird.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß von der Klemme die beiden nächsten, sich an die Oberfläche des Regalbrettes anschließenden Langlöcher beansprucht werden, so daß die Konsole für das darüberliegende Brett allenfalls in das dritte Langloch oberhalb des darunter befindlichen Regalbrettes eingesetzt werden könnte. Damit weisen zwei übereinander angeordnete Regalbretter minimal einen Abstand auf, der dem von drei Löchern entspricht. Bei einem üblichen Regal bedeutet das,
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daß keine kleineren Regalbretterabstände als 15 cm gewählt werden können. Bei der weiten Verbreitung dieser Art von Regalen nicht nur im Haushalt, sondern auch in Geschäften, Kaufhäusern und Lagern und bei den daraus resultierenden vielfältigen Anwendungsjnögllchkel ten wird durch einen zu weiten Höhenabstand der Regalbretter oftmals Raum verschenkt, wenn z.B. die zu lagernden Gegenstände sehr flach, aber nicht stapelbar sind.
Es ist demnach Aufgabe der Erfindung, eine Klemme der eingangs beschriebenen Art zu schaffenf mit der das Befestigen der Regalbretter sehr leicht durchgeführt werden kann und bei deren Verwendung der Höhenabstand zwischen zwei übereinander angeordneten Regalbrettern geringer gehalten werden kann als bisher.
Die Erfindung besteht darin, daß die Nase der Klemme in Richtung auf das zu befestigende Regalbrett weist und mit einem in das Langloch eintauchenden Rücken einen integralen Bestandteil bildet, der an seiner der Nase abgewandten Rückseite mit einer parallel zu der Regalbrett-Oberfläche verlaufenden Anlagefläche versehen ist» daß die Länge von der Vorderkante der Nase bis zur Anlagefläche des Rückens größer ist als die Länge eines Langlochs, und daß zu beiden Seiten der Anlagefläche des Rückens und/oder im Anschluß daran eine an der Schienenoberfläche anliegende Stützfläche angeordnet ist.
Das Einsetzen der erfindungsgemäßen Klemme in das unmittelbar oberhalb des Regalbrettes befindliche Schienen-Langloch erfolgt zunächst durch das Einstecken der vertikal nach unten weisenden Nase in den unteren Teil des Langloches , wobei die
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Nase die Schiene hintergreift, und durch anschließendes Eindrücken des sich an die Nase anschließenden Rückens, bis die am hinteren Ende des Rückens angeordnete Anlagefläche in das Langloch eintaucht. Dabei legt sich die mindestens zu beiden Seiten der Anlagefläche des Rückens vorhandene Stützfläche an die Schienenoberfläche an und begrenzt in dieser Weise die Eindrückbewegung des Rückens. Durch Herausschrauben der Klemmschraube in Richtung auf das darunterliegende Regalbrett wird dann die eigentliche Befestigung des Brettes vorgenommen.
Während dieses Schraubvorganges ist es zum Verbleib der Klemme innerhalb der Schiene lediglich notwendig, das der Anlagefläche des Rückens zugeordnete Ende der Klemme so zu halten, daß die Stützfläche in Kontakt mit der Schienenoberfläche bleibt. Dieses Andrücken des einen Endes der Klemme an die Schiene erfordert so wenig Geschick, daß die ungeübteste Hand, beispielsweise mit Daumen und Zeigefinger, die Klemmschraube in Richtung auf das Brett schrauben und gleichzeitig mit einem Teil der Hand oder mit einem der restlichen Finger die Klemme halten kann. Die bisher bekannte Klemme bietet diese bequeme Handhabung nicht, da hier neben dem Andrücken der Klemme an die Schiene in der ersten Phase des Herausschraubens der Klemmschraube die Klemme auch noch angehoben werden muß. Da sie im wesentlichen aus einem ungleichschenkligen Winkel besteht, dessen unterer, kürzerer Schenkel zu nahe an der Brettoberfläche liegt, um die Klemme daran anzuheben, bietet sich außer der Klemmschraube kein weiterer Angriffspunkt, um die Klemme anzuheben. Zum Nachfassen der Klemmschraube beim Weiterdrehen muß diese aber von den Fingern losgelassen werden, wobei dann, wenn nicht eine zweite Hand zur Verfügung steht, die Klemme absackt und ihr Sitz damit nicht mehr gewährleistet ist.
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Vorzugswelse wird die Stützfläche durch die Unterseite eines Fußes von mindestens der Länge des Rückens gebildet, auf dessen dem Rücken abgewandterSeite ein zylindrischer, parallel zu der Schienenlängsachse ausgerichteter, an seiner einen Stirnseite verschlossener Körper angebracht ist, aus dessen offener, mit einem Innengewinde versehener Stirnseite die Klemmschraube herausschraubbar ist. Eine in dieser Weise gestaltete Klemme weist den Vorteil auf, daß immer nur dasjenige Ende der Klemmschraube sichtbar ist, das zur Befestigung des Regalbrettes gerade aus dem Körper herausgeschraubt ist. Das restliche, für dünnere Bretter zur Verfügung stehende Ende befindet sich im Inneren des Körpers und ist deshalb unsichtbar. Dadurch bekommt die Klemme einen sehr ästhetischen, funktioneilen Appeal, der bei der bekannten Klemme in keiner Weise vorhanden ist. Diese ästhetischen Gesichtspunkte sind besonders bei einer Verwendung des Regals im Wohnbereich durchaus wichtig.
Die Klemmschraube kann auf der dem Regalbrett zugewandten Seite mit einer den Durchmesser der Klemmschraube überragenden Kunststoffkappe versehen sein, die auf ihrer Mantelfläche eine Riffelung oder Rippen trägt. Dadurch wird einmal eine Beschädigung der Regalbrett-Oberfläche innerhalb der Druckzone der Klemmschraube verhindert, zum anderen wird dadurch das Herausschrauben der Klemmschraube mit den Fingern erleichtert. Falls besonders hohe Befestigungskräfte erzeugt werden sollen, ist es zweckmäßig, entweder an der Kunststoffkappe oder an der Klemmschraube selbst eine Schlüsselfläche in der Abmessung einer von der DIN-Norm empfohlende Schlüsselweite vorzusehen, mit deren Hilfe größere Schraubkräfte und Befestigungskräfte
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ψ- -
aufgebracht werden können.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher erläutert; darin bedeuten :
Fig. 1 eine schematisehe Seitenansicht eines Regalabschnittes, wobei die obere Hälfte eine Klemme gemäß dem Stand der Technik und die untere Hälfte die erfindungsgemäße Klemme zeigt und eine Draufsicht auf einen an einer Wand befestigten Schienenabschnitt
Fig. 2A eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung
Fig. 2B eine Ansicht der erfindungsgemäßen Klemme nach Fig. 2A von der Stützfläche her *.·.
Fig. 2C eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Klemme nach den Fig. 2A und B von hinten und
Fig. 3 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung.
In Fig. 1 ist auf der linken Seite ein Regal in Seitenansicht gezeigt, während auf der rechten Seite nur der Abschnitt einer auf eine nicht dargestellte Wand geschraubten Schiene 1 zeigt. In einem vorgegebenen Raster sind über die gesamte Länge der Schiene 1 Langlöcher 2 vorhanden, wobei in größeren Abständen jeweils zwischen zwei Langlöchern Anschraublöcher 4 vorhanden sind. In beliebiger Höhe sind in die Schiene 1 mit mindestens einem Haken 6 versehene Konsolen 8 eingesetzt, wobei jeder Haken 6 die Schiene hintergreifen und die Konsolen jeweils auf dem Hakengrund aufliegen. Bei mindestens zwei nebeneinander
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angeordneten Schienen 1 und darin in gleicher Höhe eingesetzten Konsolen 8 kann auf die beiden Konsolen ein Regalbrett 10 aufgelegt werden.
In Fig. 1 ist auf der oberen Hälfte eine bekannte Klemme dargestellt, die im wesentlichen aus einem ungleichschenkligen Winkel 14, einer an der Unterseite des längeren Schenkels angeordneten Nase 16 und in einem Abstand dazu angeordneten Stift 18 und einer durch den kürzeren Schenkel hindurchgeschraubten Klemmschraube 20 besteht. Die Nase 16 und der Stift 1b greifen jeweils in übereinander liegende Langlöcher 2 ein, so dafi von einem Regalbrett 10 einschließlich Konsole 8 und Klemme 12 insgesamt drei übereinander liegende Langlöcher zur ordnungsgemäßen Befestigung beansprucht werden.
Zur vollständigen Entfernung der bekannten Klemme 12 aus der Schiene 1 muß die Klemmschraube 20 soweit zurückgeschraubt werden, daß die Nase 16 mit ihrer Vorderkante·aus dem Langloch 2 herausgeführt werden kann. Dadurch sind weit mehr Umdrehungen der Klemmschraube 20 erforderlich, als dies vom eigentlichen Lösen des Regalbrettes 10 her bedingt ist. Entsprechend muß beim Einsetzen der bekannten Klemme 12 die Klemmschraube 20 über einen ebenso großen Leerweg in Richtung auf das Regalbrett 10 geschraubt werden, wobei bis zum Aufsetzen der Klemmschraube 20 auf dem Regalbrett 10 die Lage der Klemme 12 nicht genau definiert ist.
Die erfindungsgemäße Klemme 22 in Fig. 1 ist auch mit einer Nase 16 versehen, diese weist jedoch vertikal nach unten und bildet mit einem sich daran anschließenden Rücken 24 einen integralen Bestandteil. Der Rücken endet in einer Anlagefläche 26, die von einer Vorderkante 28 der Nase 16 einen größeren Abstand aufweist, als das Langloch 2 lang ist. Zum Einsetzen
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der erfindungsgemäßen Klemme 22 in eines der Langlöcher 2 wird sie mit der Nase 16 voran hinter die Unterkante des Langloches gesteckt und dann mit dem Rücken 24 so tief in das Langloch 2 hineingedrückt, bis eine mindestens zu beiden Seiten des Rückens 24 vorgesehene Stützfläche 30 (Fig. 2C) auf der Oberfläche der Schiene 1 anliegt.
Die Stützfläche 30 wird von der Unterseite eines Fußes 32 gebildet, auf dessen dem Rücken abgekehrter Seite ein zylindrischer, parallel zu der Schienenlängsachse ausgerichteter Körper 34 angebracht ist. Bei der auf der unteren Hälfte der Fig. 1 in funktionsgemäßer Lage gezeichneten Klemme 22 endet der Körper 34 mit der Anlagefläche 26, bei den in den Fig. 2A und B dargestellten Ausführungsbeispielen überragt der Körper die Anlagefläche 26. Die in die Schiene 1 eingesetzt gezeichnete Form der erfindungsgemäßen Klemme 22 wird immer dann verwendet, wenn zwei Regalbretter 10 besonders dicht übereinander angeordnet werden sollen. Es ist klar zu erkennen, daß die kurze Klemme 22 unter der darüber angeordneten Konsole 8 ausreichend Platz findet, obwohl diese an ihrem unteren Ende noch eine Stellschraube mit Gehäuse 36 zum Einstellen der Konsolen - unddamit der Regalbrett-Neigung aufweist. Dadurch können zwei Regalbretter 10 um ein Lochraster näher aneinander gerückt werden, als dies mit Hilfe der bekannten Klemme möglich ist.
Falls eine solche dicht übereinander liegende Anordnung von zwei Regalbrettern 10 nicht erwünscht ist, kann eine erfindungsgemäße Klemme gemäß den Fig. 2A und B gewählt werden, die von den Proportionen her ausgewogener ist und wegen ihrer handlicheren Größe auch leichter zu manipulieren ist. Von der Funktion her unterscheiden sich die kurze und die lange Klemme 22 nicht, wenn man einmal von der etwas längeren Stützfläche
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te- -
bei der größeren Klemme absieht, deren größere Länge aber zur ordnungsgemäßen Funktion nicht erforderlich ist.
In jedem Fall ist die untere Stirnseite des Körpers 34 mit einem Innengewinde versehen, aus dem eine Klemmschraube herausschraubbar ist. An ihrem dem Regalbrett 10 zugewandten Ende ist sie mit einer Kunststoff-Kappe 40 versehen, die zur leichteren Betätigung mit Rippen versehen ist oder, wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 2A und B; mit einer Riffelung. Sowohl die Rippen als auch die Riffelung dienen dazu, die Griffigkeit zu erhöhen, um damit die Befestigungskraft durch Erhöhen der Anschraubkraft zu erhöhen. Wie bei der kleinen erfindungsgemäßen Klemme 22 gezeigt ist, kann die Kunststoff-Kappe 40 noch mit einer Schlüsselfläche 42 versehen sein, wpmit bei Gebrauch eines Schraubenschlüssels noch höhere Anzugskräfte aufgebracht werden können.
Die von der Klemmschraube 38 aufgebrachte Befestigungskraft wird über den Körper 34 und den Rücken 24 zur Anlagefläche geleitet, wo eine Reaktionskraft gegenüber der oberen Kante des Langloches 2 eintritt. Das wegen des Abstandes zwischen der Befestigungskraft und der Reaktionskraft auftretende Moment wird von der Nase 16 als Reaktionskraft gegen die Rückseite der Schiene 2 und von der Stützfläche gegen die Oberfläche der Schienen-Vorderseite aufgebracht. Dadurch ist die Befestigungslage der Klemme 22 eindeutig definiert.
Der Abstand von einer Grundfläche 44 der Nase 16 bis zur Anlagefläche 26 des Rückens 24 (die Trennlinie zwischen der Nase 16 und dem Rücken 24 verläuft in etwa an der durch eine strichpunktierte Linie markierten Stelle in der Fig. 2A) ist vorzugsweise genauso groß gewählt wie die Länge des Langloches 2. Durch diese Maßnahme wird das Einsetzen der Klemme in die
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Schiene 1 noch weiter vereinfacht. Wegen des schrägen Einsetzens der Nase 16 hinter die Unterkante des Langloches 2 trifft beim Eindrücken des Rückens 24 zunächst die der Stützfläche 30 abgewandte Kante der Anlagefläche 26 auf die Schiene auf, die gegen einen geringen Widerstand an der Oberkante des Langloches 2 vorbei eingedrückt werden muß. Es kommt hier zu einer Art Schnappeffekt, da erst dann die Grundfläche 44 und die Anlagefläche 26 formschlüssig in dem Langloch 2 liegen, wenn die Klemme parallel zur Schiene 1 ausgerichtet ist. In der vorherigen Winkellage jedoch tritt eine geringe Klemmwirkung auf, die beim Eindrücken des Rückens 24 überwunden werden muß. Wegen des geringen Eigengewichtes der Klemme ist eine selbsttätige Winkelbewegung mit dem Rücken 24 aus der Schiene heraus wegen des beschriebenen Klemmeffektes unmöglich. Dadurch verbleibt die Klemme 22 nach dem Einstecken in ihrer funktionsgemäßen Lage ohne daß sie gehalten werden muß.
Zum Herausnehmen der erfindungsgemäßen Klemme 22 aus der Schiene 1 braucht die Klemmschraube 38 mitsamt der Kunststoff-Kappe 40 nur ein oder zwei Millimeter von der Regalbrett-Oberfläche freigeschraubt zu werden, damit die der Anlagefläche 26 zugeordnete Seite der Klemme gekippt und dann die gesamte Klemme aus dem Langloch 2 herausgezogen werden kann. Das Einschrauben der Klemmschraube 38 um diesen Betrag in den Körper 34 hinein schafft einen Zustand, der als "sichergelöst" bezeichnet werden kann. Bei der bekannten Klemme 12 hingegen muß über diesen Zustand hinaus die Klemmschraube 20 zurückgeschraubt werden, damit die Klemme überhaupt aus der Schiene 1 entfernt werden-kann; die Bedienung dieser bekannten Klemme ist also sehr umständlich.
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In Fig. 3 ist ein weiteres AusfUhrungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Hierbei ist die Klemmschraube 38 durch den Körper 34 hindurchgeschraubt, die Kappe 40 befindet sich also auf der dem Regalbrett abgewandten Seite des Körpers, der dann ein Durchgangsloch aufweist, das gänzlich oder teilweise mit einem Innen-Gewinde (nicht gezeigt) versehen ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Druckfläche der Klemmschraube nicht abgedeckt, was aber des besonderen Verwendungszweckes wegen auch nicht notwendig ist. Mit zwei zueinandergekehrten, erfindungsgemäßen Klemmen 22 wird nämlich ein Gegenstand 46(Reklametafel, Bild, ggfs. auch ein leichter Schrank) gehalten, der über mehrere Schienen reichen kann und der mithilfe der Klemmschrauben sehr genau ausgerichtet werden kann. Natürlich kann auch dieses Ausführungsbeispiel zur Befestigung eines Regalbrettes, ggfs. auch mit einer auf die Druckfläche der Klemmschraube gesteckten weiteren Kappe, verwendet werden.
Vorzugsweise ist der Körper 34, der Fuß 32 und der Rücken 24 mit der Nase 16 aus einem einzigen Kunststoffteil hergestellt, wobei das nicht dargestellte Innengewinde zur Führung der Klemmschraube 38 in eine in den Kunststoff eingetriebene Buchse geschnitten ist. Der Kunststoff kann beliebig eingefärbt werden, so daß er dem jeweiligen Regaldessin ohne weiteres angepaßt werden kann.
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Claims (6)

  1. Patentansprüche
    Klemme zur Festlegung eines Regalbrettes auf einer Kon-Le, die ihrerseits mit mindestens einem rückseitigen, abwärtsweisenden Haken in rechteckige, abstandsgleiche, längsorientierte Langlöcher einer senkrecht verlaufenden Schiene einsetzbar ist, wobei die Klemme oberhalb des Regalbrettes ebenfalls in ein Loch der Schiene mittels einer die Schiene hintergreifenden Nase einsetzbar ist und mit einer vertikal in Richtung auf das Regalbrett herausschraubbaren Klemmschraube versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nase (16) der Klemme (22) in Richtung auf das zu befestigende Regalbrett (10) weist und mit einem in das Langloch (2) eintauchenden Rücken (24) einen integralen Bestandteil bildet, der an seiner der Nase abgewandten Rückseite mit einer parallel zu der Regalbrett- Oberfläche verlaufenden Anlagefläche (26) versehen ist, daß die Länge von der Vorderkante (28) der Nase bis zur Anlagefläche des Rückens größer ist als die Länge eines Langloches und daß zu beiden Seiten der Anlagefläche des Rückens und/oder im Anschluß daran eine an der Schienenoberfläche anliegende Stützfläche (30) angeordnet ist.
  2. 2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützfläche (30) die Unterseite eines Fußes (32) von mindestens der Länge des Rückens (24) bildet, auf dessen dem Rücken abgekehrter Seite ein zylindrischer, parallel zu der Schienenlängsachse ausgerichteter, mindestens an seiner dem Regalbrett (10) zugewandten Stirnseite offener Körper (34) angebracht ist,aus dem
    eine, von einem Innengewinde geführte, koaxial angeordnete Klemmschraube (38) herausschraubbar ist.
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  3. 3. Klemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,daß die Klemmschraube (38) auf der dem Regalbrett (10) zugewandten Seite mit einer den Durchmesser der Klemmschraube überragenden Kunststoff-Kappe (40) versehen ist, die auf ihrer Mantelfläche eine Riffelung oder Rippen trägt.
  4. 4. Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich ihre Länge auf der dem Regalbrett (10) abgewandten Seite maximal bis zur Anlagefläche (26) des Rückens (24) erstreckt.
  5. 5. Klemme -nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie bis auf die Klemmschraube (38) und das diese führende Innengewinde aus einem einzigen Kunststoffteil besteht.
  6. 6. Klemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand von der der unteren Langlochseite zugewandten Grundfläche (44) der Nase, (16) zu der Anlagefläche (26) des Rückens (24) genauso groß ist wie die Länge des Langloches (2).
    809833/0197
DE19772705717 1977-02-11 1977-02-11 Klemme zur Festlegung eines Regalbrettes Expired DE2705717C3 (de)

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DE2705717B2 DE2705717B2 (de) 1979-12-06
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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2553837A1 (fr) * 1983-10-21 1985-04-26 Be Ind Ab Dispositif de fixation pour assujettir un montant a un objet de forme plate, tel qu'un plateau

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JPS5711581B2 (de) 1982-03-05
DE2705717C3 (de) 1980-08-14
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DE2705717B2 (de) 1979-12-06

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