DE2705162A1 - Trage-verpackung aus einem folienmaterial - Google Patents
Trage-verpackung aus einem folienmaterialInfo
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Description
Trage-Verpackung aus einem Folienmaterial
Die Erfindung betrifft eine Trage-Verpackung aus einem Folienmaterial für einen Gegenstand oder eine Gruppe von Gegenständen
mit einer im wesentlichen ebenen Oberseite, wobei der Deckel der Verpackung auf der Oberseite des Gegenstandes anliegt
und etwa in seiner Mitte mit Tragmitteln versehen ist.
Bei Verkaufspackungen aus Kunststoff-Folienmaterial für
quaderförmige Gegenstände oder Gruppen von Gegenständen, wie
z.B. Papierrollen oder Windeln, wird darauf geachtet, daß sie nicht schlaffe Tragbeutel bilden, sondern eine enganliegende,
quaderförmige Hülle mit einem Tragegriff auf der Oberseite, wodurch
sichergestellt ist, daß das so gebildete Paket beim Tragen annähernd vertikal nach unten hängt.
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Derartige beutelartige Verpackungen werden normalerweise durch den offenen Boden hindurch mit Gegenständen gefüllt, der
im Anschluß daran mit Hilfe eines Schweißvorganges oder auf andere Weise verschlossen wird, über zwei Seitenwände und den
die ebene Oberfläche des Gegenstandes bedeckendenDeckel verläuft eine Schweißnaht als Verbindung der aus mindestens zwei Teilen
bestehenden Verpackung, wobei unmittelbar oberhalb der Schweißnaht an dem Deckel ein Paar von sich gegenüberliegenden, folienartigen
Laschen, mit Greiflöchern angebracht sind. Diese Laschen bilden ein lappiges Anhängsel an der Verpackung, das aus
mehreren Gründen unattraktiv ist.
Im Zusammenhang mit Kartons sind spezielle Griffstücke bekannt, die an der beim Tragen oben liegenden Seite des
Kartons angebracht werden können; dies ist jedoch eine sehr teure Lösung, die im Zusammenhang mit einer Verpackung aus
Kunststoff-Folienmaterial wenig geeignet ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Trage-Verpackung der eingangs genannten Art zu schaff en, die überall eng an einem quaderförmigen
Gegenstand anliegt und deren Tragmittel einfach, wirkungsvoll und billig sind.
Die Erfindung besteht darin, daß die Tragmittel aus einem streifenförmigen, zwischen zwei parallel in einem Abstand zueinander
angeordneten Einschnitten oder Ausschnitten liegenden Abschnitt des Deckels bestehen. Dadurch wird kein zusätzliches
Material für z.B. Griffe benötigt, da der streifenförmige Abschnitt
des Deckelmaterials selbst das Tragmittel bildet, wobei das Greifen so erfolgt, daß die Finger durch einen Einschnitt
bzw. Ausschnitt ein- und durch den anderen wieder herausgesteckt werden.Vorzugsweise ist der Bereich der Einschnitte bzw. Aus-
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schnitte mit Hilfe eines an dem Deckel befestigten, blattförmigen Schildes verstärkt. Das eigentliche Folienmaterial der
Verpackung kann dabei so dünn bleiben, wie es für die Verpackungsaufgabe notwendig ist.
Ein in dieser Weise geschickt gestalteter Griff eröffnet
neue Möglichkeiten für die Konstruktion einer Verpackung, weil einmal ohne Schwierigkeiten Griffe an mehreren Seiten des gesamten
Paketes angebracht werden können und zum anderen - und hierin liegt der hauptsächliche Vorteil - der Griff
nicht als lose Lasche,sondern als Abschnitt innerhalb der Verpackung
des entsprechenden Gegenstandes ausgebildet ist. Auf diese Weise kann der Deckel der Verpackung als Schließklappe
zum Verschließen der Verpackungsöffnung ausgebildet sein, wobei dieselbe öffnung zum Füllen und später zum Entnehmen des Gegenstandes
aus der Verpackung benutzt werden kann.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, die Schließklappe mit Hilfe eines Klebers beim Verschließen der öffnung zu befestigen.
Dabei kann die Schließklappe mit einem verlängerten, vorderen Rand versehen sein, der auf die eine Seitenwand der Verpackung
herunterfaltbar und dort mit Hilfe des Klebers befestigbar ist.Der
in dieser Weise in Form der Schließklappe befestigte Deckel der Trage-Verpackung weist eine genügend sichere Befestigung auf, um
ein so gebildetes Paket an dem in dem Deckel befindlichen Griff zu tragen, ohne befürchten zu müssen, daß die auf den Griff
wirkende Zugkraft zu einem öffnen des Deckels führt. Die erfindungsgemäß
ausgebildete Trage-Verpackung ist einfach in ihrem Aufbau und besonders gut in der Lage, die zu verpackenden Gegenstände
dichtanliegend zu umgeben, leicht gefüllt, geschlossen und geöffnet zu werden; außerdem befindet sich - vom Gefühl
her erwartungsgemäß - der Tragegriff an der Schließklappe.
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0.
Als Ausgangspunkt für die erfindungsgemäße Trage-Verpackung
kann z.B. ein flacher Beutel dienen, bei dem die Schließklappe als Verlängerung einer der beiden Beutel-Seitenwände ausgebildet
ist, wobei an dem vorderen, in geschlossenem Zustand die gegenüberliegende
Seitenwand des Beutels überdeckenden Rand ein Streifen oder eine Zone Kleber angebracht ist, der mit Hilfe
eines entfernbaren Bandes abgedeckt ist. Dieses Band wird erst entfernt, wenn die Trage-Verpackung gefüllt ist und der
Deckel in Form der Schließklappe endgültig die Verpackung verschließen soll. Damit ist während des Füllens des zunächst
flachen Beutels keine Beeinträchtigung in der Handhabung wegen des Klebers möglich.
Anschließend wird die Erfindung mit Hilfe eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert;
darin bedeuten:
Fig. 1 eine schematische, isometrische Ansicht einer Herstellungs-Vorrichtung für die erfindungsgemäße
Trage-Verpackung,
Fig. 2-4 isometrische Ansichten der verschiedenen Faltzustände bei der Verpackung eines Gegenstandes
mit Hilfe der erfindungsgemäßen Trage-Verpackung.
In Fig. 1 ist ein Teil einer Herstellungs-Vorrichtung für Kunststoffbeutel gezeigt, durch die eine doppelt liegenden Kunststoff-Folienbahn
2 mit einer doppelt liegenden Falte 4 an der Übergangsstelle zwischen der oberen und unteren Schicht in Richtung
des Pfeiles hindurchläuft. An der der Übergangsstelle abgewandten Seite
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der Folienbahn 2 überragt ein Rand 6 die Kante der darunterliegenden
Schicht. Auf die Unterseite dieses Randes 6 wird fortlaufend ein Klebeband 8 aufgebracht, das von einer Zufuhrrolle
(nicht gezeigt) durch eine Beleimstation 10 für den Kleber (warmschmelzend) transportiert wird. Abweichend davon
kann der Kleber auch direkt auf den Rand 6 aufgebrächt und dann durch das Band abgedeckt werden, allerdings ist das relativ dicke
Band für den Auftrag des warmschmelzenden Klebers besser geeignet, da es dabei weniger leicht beschädigt wird. Das Klebeband 8
ist in der Weise vorbehandelt, daß bei einem späteren Abziehen der Kleber auf dem Kunststoff-Folienmaterial verbleibt.
In einer nachfolgenden Bearbeitungsstation 14 wird die Oberseite der oberen Schicht der Bahn 2 mit einem Schild 18 als
Verstärkung aus einem weiteren Folienmaterial versehen, das vorzugsweise aus Kunststoff besteht und das in konstanten Abständen
entlang der Folienbahn 2 auf die Oberfläche geklebt oder geschweißt wird. Die Schilde 18 werden von einem fortlaufenden
Streifen 16 abgeschnitten.
Als nächstes wird die Kunststoff-Folienbahn 2 durch eine Stanzstation 20 hindurchgeführt, in der in die obere Schicht der
doppelt liegenden Folienbahn 2 zwei längliche, parallel zueinander verlaufende Ausschnitte 22 an der Stelle eingestanzt
werden, an der sich die Schilde 18 befinden. Danach wird in die
der Übergangsstelle zwischen der oberen und unteren Schicht abgelegene
Seite der Folienbahn 2 mit nicht dargestellten Mitteln in der Mitte zwischen zwei benachbart liegenden Schilden 18 eine
V-förmige Kerbe 24 eingeschnitten. Zwischen dem Grund der V-förmigen Kerbe 24 und der gegenüberliegenden Übergangsstelle der Folienbahn
2 wird eine Schweißnaht gelegt, die gleichzeitig eine Teilung der Bahn an dieser Stelle bewirkt. Dadurch entstehen am vorderen
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-Sf-
- t-
Ende der Kunststoff-Folienbahn fortlaufend getrennte Verpackungs-Beutel
28. Jeder Verpackungs-Beutel 28 ist an seinem oberen Ende mit einer ersten Schließklappe 32 einschließlich der Ausschnitte
22 und des verlängerten, vorderen Randes 6 und mit einer zweiten Schließklappe versehen.
In den Fig. 2 bis 4 ist ein derartiger Verpackungs-Beutel 28 mit einem darin eingehüllten, quaderförmigen Gegenstand 34 gezeigt.
Der Gegenstand 34 kann durch die öffnung am oberen Ende leicht in die Trage-Verpackung eingebracht werden, wobei der
eigentliche Füllvorgang in einer horizontalen Lage oder in einer Uberkopf-Lage des Beutels vorgenommen werden kann. Der Gegenstand
reicht dabei bis zu einer vorbestimmten Höhe der Trage-Verpackung, oder anders ausgedrückt, der Verpackungs-Beutel 28
ist zur Einhaltung dieser Höhe entsprechend gestaltet. Zum Verschließen der Trage-Verpackung wird zunächst die zweite Schließklappe
30 auf die Oberseite des Gegenstandes 34 (Fig.3) gefaltet und danach wird das Klebeband 8 unter Belassen des Klebers
36 am vorderen Rand der ersten Schließklappe 32 von dieser abgezogen. Im Anschluß daran wird auch diese erste Schließklappe
32 auf die bereits gefaltete zweite Schließklappe 30 gefaltet, wobei der verlängerte, vordere Rand 6 auf
die vertikale Seitenwand des Verpackungs-Beutels 28 gefaltet und dort fest angepreßt wird. Dadurch klebt der Kleber 36 an
dieser Seitenwand der Verpackung fest, wodurch die erste Schließklappe 32 sicher an dem Rest der Verpackung befestigt wird
(Fig. 4).
Die Ausschnitte 22, die gegebenenfalls auch lediglich als
Einschnitte in der ersten Schließklappe 32 ausgebildet sein können,
gelangen dabei annähernd in die Mitte der Oberseite des verschlossenen Paketes, wobei dann der zwischen den Ausschnitten
22 befindliche streifenförmige Abschnitt 38 als Griff zum An-
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fassen mit der Hand beim Tragen des Paketes dient. Falls der streifenförmige Abschnitt 38 statt durch Ausschnitte 22 durch
Einschnitte gebildet wird, sorgen die durch die Einschnitte hindurchgesteckten Finger für ein Aufklaffen derselben, so daß
ein Ausstanzen zu Ausschnitten 22 nicht unbedingt erforderlich ist.
Für eine sauber verschließbare Trage-Verpackung ist es zweckmäßig, daß der Grund der V-förmigen Kerbe 24 so angeordnet
ist, daß er nicht wesentlich unterhalb der Höhe des Griffes in Form des streifenförmigen Abschnittes 38, oder sogar genau
in Höhe des Griffes liegt.
Die Wirkung des Klebers 36 kann ohne weiteres so stark sein, daß es Schwierigkeiten bereitet, an dieser Stelle die Trage-Verpackung
zu öffnen; in diesem Fall kann die Verpackung am leichtesten dadurch geöffnet werden, daß der verlängerte, vordere
Rand 6 oberhalb^der mit dem Kleber versehenen Stelle
durchtrennt wird.
-Patentansprüche-
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Leerseite
Claims (6)
1.J Trage-Verpackung aus einem Folienmaterial für einen Gegen-
and oder eine Gruppe von Gegenständen mit einer im wesentlichen ebenen Oberseite, wobei der Deckel der Verpackung auf
der Oberseite des Gegenstandes anliegt und etwa in seiner Mitte mit Tragmitteln versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragmittel aus einem streifenförmigen, zwischen zwei parallel in einem Abstand zueinander angeordneten Einschnitten oder Ausschnitten
(22) liegenden Abschnitt (38) des Deckels bestehen.
2. Trage-Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bereich der Einschnitte bzw. der Ausschnitte (22) mit Hilfe eines an dem Deckel befestigten, blattförmigen Schildes
(18) verstärkt ist.
3. Trage-Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel aus einer Schließklappe (32) mit einem verlängerten, vorderen Rand (6) besteht, der auf die eine
Seitenwand der Verpackung herunterfaltbar und daran mit Hilfe eines an der Innenseite des Randes über die gesamte Breite angebrachten
Klebers (36) befestigbar ist.
4. Trage-Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schließklappe (32) an der einen Seitenwand angeordnet ist, und daß an der gegenüberliegenden Seitenwand eine weitere,
mit ihrer vorderen Kante bis maximal zu der ersten Seitenwand reichenden zweite, unter die erste zu faltende Schließklappe (30)
angeordnet ist.
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ORIGINAL INSPECTED
5. Trage-Verpackung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kleber (36) vor dem Anbringen der Verpackung von einem entfernbaren Band (8) abgedeckt ist.
6. Trage-Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet»
daß sie in leerem Zustand zu einem flachen, mit den Schließklappen (32, 30) übereinanderliegenden Beutel zusammenlegbar ist,
und daß dessen oberen Ecken von den beiden Seitenkanten etwa in Höhe des streifenförmigen Abschnittes (38) schräg abgeschnitten
sind.
Wr/am/dm
709833/0283
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Legal Events
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |