DE2705074C3 - Vorrichtung zum Be- und Entstapeln keramischer Elemente - Google Patents
Vorrichtung zum Be- und Entstapeln keramischer ElementeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Eine derartige
Vorrichtung ist aus der US-PS 33 15 785 bekannt. Bei dieser Vorrichtung ist die Anordnung der Befüll- und
Entleerungsvorrichtung sowie der Stapel- und Entstapelvorrichtung so vorgesehen, daß die leeren Gefache
über eine zusätzliche Transportbahn von der Entstapelvorrichtung zur Befullvorrichtung gebracht
werden. Ein der Stapelvorrichtung vorgeschalteter Drehtisch beschränkt die Zahl der gleichzeitig am Ofenwagen
absetzbaren Gefache. Außerdem werden die U-förmigen Gefache in der bekannten Anlage relativ
langsam gefüllt. Aus der FR-OS 21 20 335 ist es bekannt, unter Verwendung einer einzigen, in Ofenwagen-Bahnrichtung
verfahrbaren Greifeinrichtung Teilstapel von Dachziegeln von Ofenwagen abzunehmen und
wieder Rohlinge dort aufzustapeln, wobei diese auf einfachen Stapelplatten abgesetzt werden. Die Problematik
der Handhabung und Befüllung sowie Entleerung von starren Gefachen, die mit Ziegeln gefüllt sind,
stellt sich dabei allerdings nicht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Vorrichtung bezüglich Aufbau und
Arbeitsablauf zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die den Patentanspruch 1 kennzeichnenden Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kommt an einer Umstapelstelle mit einem einfachen Arbeitstisch mil
zwei darin angeordneten Querfördercrn, einem diese verbindenden Längsförderer und zwei Greifeinrichtungen
aus, wobei die Anordnung des Arbeitstisches quer oberhalb der Bewegungsbahn der Slapelflächen der
Ofenwagen das gleichzeitige Entstapeln bzw. Stapeln am gleichen Wagen zu beiden Seiten dieses Arbeitstisches
ermöglicht. Lediglich beim Umsetzen der Gefache aus dem Stapel auf den Arbeitstisch und umgekehrt
sind teilweise die Gefachhöhe übersteigende Höhenunterschiede zu überwinden. Der übrige Ablauf
findet praktisch auf einer einzigen Förderebene statt. Hiermit sind handhabungsgemäße und energiemäßige
Vorteile verbunden. Durch den einfachen Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann in sinnvoller
Weise das Be- und Entladen der Gefache an zwei unterschiedlichen Stellen erfolgen und die Gelache können
über eine bestimmte Strecke leer auf den Ofenwagen zurückgebracht werden. Das Durchführen des Be- und
Entladens der Gefache an zwei unterschiedlichen Stellen, d. h. vor dem Ofeneintritt einerseits und nach dem
Ofenaustritt andererseits, läßt einen im wesentlichen geradlinigen Verfahrensablauf zu, ohne daß die ungebrannten
und die gebrannten Keramikgegenstünde durch zusätzliche Förderwege und Fördereinrichtungen
an einer Stelle zusammengeführt werden müssen. Das Be- und Entladen der Ofenwagen kann dadurch
werden.
Aus der US-PS 35 71 866 ist auch eine Be- und Entladevorrichtung für Ofenwagen bekannt, bei der vier
Transportbahnen ein Viereck bilden, wobei im Innern des Vierecks neben der ersten Transportbahn eine Befülleinrichtung
angeordnet ist, mit der Keramikteile von der Seite her in oben geschlossene Gelache eingelullt
werden. Die gelullten Gefache werden dann auf die
zweite Transportbahn gehoben, die parallel zur Bewegungsbahn der Ofenwagen verläuft. Oberhalb dieser
Transportbahn und Ofenwagenbahn sind Stapel- und Enlstapeleinrichtungen angeordnet, die im wesentlichen
zwei Greifereinheiten aufweist, deren eine die gefüllten Gefache gruppenweise auf einen Ofenwagen
stapelt, während die andere gleichzeitig volle, bereits durch den Ofen geführte Gefache von einem zweiten
Ofenwagen i'jtmmt und diese auf dem Endteil der zweiten
Transportbahn absetzt. Von dort werden die Gefache vereinzelt auf die dritte Transportbahn
gebracht und von dieser auf die vierte Transportbahn, wo sie entleert und wieder zum Ausgangspunkt der
ersten Transportbahn zurückgebracht werden.
Diese Vorrichtung ist nicht gattungsgemäß, da eben geschlossene Gefache vorgesehen sind, deren Entleerung
aufwendig ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Gefaches.
Fig. 2 eine schematische Ansicht (im Vertikalschnitt entlang der Linie H-II der Fig. 3) einer Stapeleinrichtung.
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung
nach Fig. 2.
Fig. 4 eine schematische Draufsicht auf die Entstapeleinrichtung
und die Entleerungseinrichtung.
Aus Fig. 1 ergibt sich, daß die zur Aufnahme <isr
Keramikteile, hier der Dachsteine bestimmten, bekannten Gefache 1, die auf den Ofenwagen gemäß der Darstellung
in Fig. 2 anzuordnen sind, nur einen an seinen beiden Enden von zwei vertikalen Seitenwänden 4
begrenzten Boden 3 aufweisen. Der Boden 3 und die Seitenwände 4 können massiv oder perforiert sein.
Jedes Gefach 1 ist nach vorn, hinten und oben vollständig offen. Die Gefache haben daher die Form eines
U, das zur Aufnahme der auf der einen Seite angeordneten Dachsteine in der Lage ist, wie sich aus Fig. 2
ergibt. Ohne jedes Band werden die nebeneinanderliegcnden Dachsteine aufgrund der Tatsache vertikal
gehalten, daß sich das von ihnen gebildete Paket auf den Vertikalseiten 4 des Gefaches 1 abstützt.
Im Hinblick auf den Brennvorgang sind die Gefache in horizontalen Lagen 5, 6,7, 8 (Fig. 2) auf dem Ofenwagen
2 angeordnet. Die vertikalen Seitenwände 4 sind ausreichend fest ausgebildet, um das Gewicht der
oberen Gefache auszuhalten. Da diese Gefache alle die gleichen Dimensionen aufweisen, befinden sich die
Scitenwände 4 in den verschiedenen Lagen jeweils senkrecht unter denen der darüberliegenden Lagen.
In diesem Beispiel befinden sich die nach vorn und hinten hin offenen Seiten der Gefache 1 in zur Bewegungsrichtung
der Ofenwagen 2 senkrechten Ebenen.
Da die Gefache 1 nach vorn, hinten und oben vollständig offen sind, lassen sich die Dachsteine leicht
erlassen, um sie vermittels herkömmlicher Stapelyyniren
an die gewünschte Stelle zu bringen und aus den Gelachen 1 zu entnehmen. Derartige Stapelzangen
sind schematisch bei 10,11 dargestellt.
Aufgrund der Verwendung U-förmiger Gefache sind die Stapel- und Entstapeleinrichtungen wie folgt ausgeführt:
Zur Stapelung wird gemäß Darstellung nach Fig. 3
der Vorrat der Iceren Gefache 1 mit einem auf der Ofenwagenbahn
14, 15 laufenden Ofenwagen 2 zu einem Gelache-Ablagetisch 16 geführt, auf welchem die
leeren Gefache mittels der Stapelzange 10 derart deponiert werden, daß sie eine Linie 18 bilden.
Dieser Gefache-Ablagetisch 16 ist etwas höher als der Boden des Ofenwagens 2 angeordnet, so daß letzterer
sich progressiv nach Maßgabe der Arbeitsgänge vorwärtsbewegen kann, wobei sein sich in Bewegungsrichtung
noch vor dem Tisch 16 befindlicher Teil 13 mit leeren Gefachen beladen ist, während sein sich
bereits hinter dem Gefache-Ablagetisch 16 befindlicher Teil 23 die mit Hilfe der nachfolgend beschriebenen
Befulleinrichtung 19 gefüllten Gefache 1 aufnimmt.
Die die Zeile 18 bildenden Gefache 1 werden durch Verschiebung von jeweils zwei derselben in Richtung des Pfeils /, auf ein Förderband der Befulleinrichtung 19 bewegt; sodann werden sie durch das Förderband in Richtung des Pfeils f2 verschoben. In der mittleren Stellung, entsprechend der Linie H-II, sind sie mit von einer Fördereinrichtung 20 herangeführten Dachsteinpaketen versehen, die mit Hilfe einer Stapelzange 11 gestapelt wurden, welche die Dachsteine ohne Schwierigkeiten in den Gefachen 1 ablegen kann, weil diese nach vorn, hinten und oben hin offen sind. Die Endbewegung in Richtung des Pfeils/2 führt sie in die Position 21, von wo sie durch Verschiebung in Richtung des Pfeils f:, auf den Gefach-Ablagetisch 16 gefördert werden, um die Reihe 22 zu bilden. Diese Reihen 22 gefüllter Gefache werden anschließend vermittels einer Stapelzange 10, auf dem bereits unter dem Gefach-Ablagetisch 16 hindurch bewegten Teil 23 des Ofenwagens deponiert, wo sie gemäß Darstellung nach Fig. 2 gestapelt werden, und der Ofenwagen 2 kann sodann seinen Kreislauf entsprechend der Bahn 15 in Richtung auf den (nicht dargestellten) Brennofen fortsetzen.
Die die Zeile 18 bildenden Gefache 1 werden durch Verschiebung von jeweils zwei derselben in Richtung des Pfeils /, auf ein Förderband der Befulleinrichtung 19 bewegt; sodann werden sie durch das Förderband in Richtung des Pfeils f2 verschoben. In der mittleren Stellung, entsprechend der Linie H-II, sind sie mit von einer Fördereinrichtung 20 herangeführten Dachsteinpaketen versehen, die mit Hilfe einer Stapelzange 11 gestapelt wurden, welche die Dachsteine ohne Schwierigkeiten in den Gefachen 1 ablegen kann, weil diese nach vorn, hinten und oben hin offen sind. Die Endbewegung in Richtung des Pfeils/2 führt sie in die Position 21, von wo sie durch Verschiebung in Richtung des Pfeils f:, auf den Gefach-Ablagetisch 16 gefördert werden, um die Reihe 22 zu bilden. Diese Reihen 22 gefüllter Gefache werden anschließend vermittels einer Stapelzange 10, auf dem bereits unter dem Gefach-Ablagetisch 16 hindurch bewegten Teil 23 des Ofenwagens deponiert, wo sie gemäß Darstellung nach Fig. 2 gestapelt werden, und der Ofenwagen 2 kann sodann seinen Kreislauf entsprechend der Bahn 15 in Richtung auf den (nicht dargestellten) Brennofen fortsetzen.
Die Herstellung von Dachstein-Paketen, welche mittels
der Befulleinrichtung 19 in den Gefachen 1 deponiert werden, erfolgt in einer Fördereinrichtung folgender
Konstruktion: Die Dachsteine 25 werden linear zugeführt, flach auf eine erste Transporteinrichtung 24
(Fig. 3) aufgesetzt, von wo sie in Gruppen (von jeweils 5 in der Zeichnung) aufgenommen und in Stapeln
mittels einer Vorstapelzange 12 auf der zweiten Transporteinrichtung
20 aufeinandergesetzt werden; diese zweite Transporteinrichtung 20 führt sie zu einer vierteiligen
Stapelzange, welche sie ergreift und in die bereitstehenden leeren Gefache der Befulleinrichtung
19 einführt.
Die neben dem Brennofen angeordnete Entstapeleinrichtung (Fig. 4) basiert auf dem gleichen Prinzip
wie die vorstehend beschriebene Stapeleinrichtung, jedoch mit umgekehrter Betriebsweise und auf den
Austrag der fertigen Produkte eingerichtet. Die Ofenwagen kommen auf der Ofenwagenbahn 13 in Richtung
des Pfeils/4 an. Die Zeilen der gefüllten Gefache
werden vermittels einer (nicht dargestellten), der Stapelzange 10 entsprechenden Stapelzange vom Teil 30
des Ofenwagens auf den oberhalb des Ofeirwagenbodens angeordneten Gefach-Ablagetisch 32 befördert,
wie dies vorstehend im Zusammenhang mit der Stapeleinrichtung beschrieben wurde, auf welchem
Gefach-Ablagetisch 32 anschließend die Zeile 33 deponiert wird. Von dort werden die vollen Gefache paarweise
in Richtung des Pfeils /5 zu einer Entleerungseinrichtung 34 geführt, wo sie über ein Förderband in
Richtung des Pfeils /6 aus der Position 36 in die
Position 37 bewegt werden. In der mittleren Position,
welche sie auf dieser Bahn einnehmen, können die von ihnen aufgenommenen Dachsteine von einer Entleerungszange
38 erfaßt werden, welche sie aus den U-förmigen Gefachen paketweise hochhebt und auf der
Austragseinrichtung 39 absetzt, von wo sie auf der Förderbahn 40 in Richtung des Pfeils /7 abgefördert
werden.
Die leeren Gefache befinden sich bei 37 am Ausgang der Vorrichtung 34 und werden in Richtung des
Pfeils /8 auf den Gefach-Ablagetisch 32 befördert, wo sie die Zeilen der leeren Gefache bilden, welche
anschließend durch die Stapelzange 41 auf den bereits unter dem Gefach-Ablagetisch 32 hindurchbewegten
Teil 42 des Ofenwagens befördert werden; da dieser nach Beendigung des Stapel Vorganges mit dem Bestand
an leeren Gefachen beladen ist, kann er seinen Zyklus mit einem neuen Entstapelvorgang fortsetzen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Be- und Entladen von einen Brennofen für Keramikteile auf einer Umlaufbahn
durchlaufenden Ofenwagen, auf denen die Keramikteile für den Brennvorgang in mehreren Lagen stapelbarer,
nach oben und zu zwei Seiten hin offener, starrer Gefache in senkrechter Stellung nebeneinander
angeordnet sind, mit oberhalb der Stapel- &iacgr;&ogr; fläche der Ofenwagen angeordneten Stapel- und
Entstapeleinrichtungen für die Gefache mit verfahrbaren Stapelzangen, wobei die Ofenwagen unter den
Stapel- und Entstapeleinrichtungen hindurch verfahrbar sind, mit seitlich der Umlaufbahn angeordneter
Befüll- und Entleerungseinrichtung für die Gefache, und mit Querförderern von der Sefülleintichtung
zu einer Stapeleinrichtung und von einer Entstapeleinrichtung zur Entleerungseinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Stapel- und Entstapeleinrichtungen vorgesehen sind, die jeweils eine in Richtung der Ofenwagenbahn
verfahrbare und mit einer der Ofenwagenbreite entsprechenden Stapelbreite versehene Stapelzange
(10; 41) aufweisen und daß dem Arbeitsbereich der Stapelzangen (10, 41) jeweils einer Stapel-
und einer Entstapeleinrichtung ein die Ofenwagenbahn quer überspannender Gefache-Ablagetisch
(32) zugeordnet ist, unter dem die Ofenwagen (2) hinduichschiebbar und in dem zwei Querförderer
(/&igr;,/i;/5,./«) angeordnet sind, deren einer
(fü fs) die Gefache aus dem Arbeitsbereich der
Stapelzange (10; 41) der Entstapeleinrichtung zur Befüll- bzw. Entleerungseinrichtung (19, 34) hin-
und deren anderer die Gefache von dieser in den Arbeitsbereich der Stapelzange (10; 41) der Stapeleinrichtung
zurückfördert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüll- bzw. Entleerungseinrichtung
(19,34) für die Gefache (1) einen paral-IeI
zur Vorschubrichtung der Ofenwagen (2) verlaufenden Längsförderer (Pfeil /2, /6) zum Überführen
einer Anzahl in Querrichtung nebeneinander angeordneter Gefache (1) vom ersten Querförderer
über eine Zwischenstellung zum zweiten Querförderer aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befüll- bzw. Entleerungseinrichtung
(19,34) mit Greifeinrichtungen (11,38) versehen ist, mit denen die Gefache (1) auf dem
Längsförderer (Pfeil/2,/6) in dessen Zwischenstellung
befüllbar bzw. entleerbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß diese Greifeinrichtungen (11,38)
für ein paketweises Erlassen der Keramikteile ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Gefache-Ablagetische
(16, 32) mit zugehörigen Querförderern und Stapelzangen (10, 41) vorgesehen sind, von denen
u£f STSiC I lu/ CingäilgääCiiig uCS &ugr;&Ggr;0&Pgr;&Pgr;0&igr;0&Pgr;5 &agr;&iacgr;&igr;-geordnet
und seitlich mit einer Befülleinrichtung (19) für die Gefache (1) versehen ist und der zweite
(32) ausgangsseitig des Brennofens angeordnet und seitlich mit einer Entleerungseinrichtung (34) Tür
die Gefache (1) versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Befülleinrichtung (19) mit
einer Vorstapeleinrichtung (20, 24) zum paketweisen Bereitstellen der Keramikteile versehen ist.
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