DE2703258C2 - Abzweiger nach dem Richtkopplerprinzip mit unterschiedlichen Rohrkernübertragern - Google Patents
Abzweiger nach dem Richtkopplerprinzip mit unterschiedlichen RohrkernübertragernInfo
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Description
45
Übertragungseinrichtungen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 sind aus der Praxis bekannt und
werden insbesondere als Einzel- oder in Kettenschaltung als Mehrfachabzweiger in Gemeinschafts-Antennenanlagen
verwendet.
Derartige Geräte sollen innerhalb ihres gesamten Betriebsfrequenzbereiches hauptsächlich folgende technische
Forderungen erfüllen:
1. Hohe Kopplungsdämpfung (gute Entkopplung) zwischen erstem Ausgang und zweitem Ausgang
(Abzweig)
2. Kleine Dämpfung zwischen Eingang und erstem Ausgang (Stammdurchgangsdämpfung)
3. Hohe Rückflußdämpfung (gute Anpassung) an allen Anschlüssen.
Die bekannten Übertragungseinrichtungen der genannten Art weisen jeweils zwei identische Rohrkernübertrager
auf und genügen damit zwar der Forderung
65 1 durch genaues Einhalten der Grundbedingung für das Richtkopplerprinzip, nämlich gleiches Übersetzungsverhältnis
der beiden Übertrager. Dagegen erfüllen sie die beiden anderen wichtigen Anforderungen für viele
Anwendungsfälle nur in unzureichendem Maße. Das gilt besonders für die Stanirndurchgangsdämpfung bei
höheren Frequenzen und für die Rückflußdämpfungen bei tiefen Frequenzen.
Dieser schwerwiegende Nachteil resultiert daraus, daß für die beiden genannten Forderungen die
Kernabmessungen und die Primärwindungszahl (mit »primär« sind jeweils die Übertragerwicklungen mit der
kleinen Windungszahl bezeichnet) des ersten Übertragers konträren Bedingungen genügen müßten: für
kleine Stammdurchgangsdämpfung sollten sie möglichst klein bemessen sein, für möglichst hohe Rückflußdämpfung
am zweiten Ausgang (Abzweig) bei niedrigen Frequenzen dagegen groß, damit die Induktivität der
Sekundärwicklung möglichst groß ist. Beides läßt sich nicht zugleich realisieren, da das Übersetzungsverhältnis
der Übertrager durch den gewünschten Wert der Dämpfung des zweiten Ausgangs (Abzweigdämpfung)
festliegt. Da die Übertrager identisch sind, ist auch der induktive Widerstand der Sekundärwicklung des zweiten
Übertragers verhältnismäßig klein, so daß die Rückflußdämpfungen von Ein- und Ausgang ebenfalls
zu niedrig sind.
Bei den bekannten Übertragungseinrichtungen der genannten Art ist daher bei der Bemessung der beiden
identischen Übertrager ein technisch nicht befriedigender Kompromiß zwischen geringer Durchgangsdämpfung
und der Übertragungsqualität bei tiefen Frequenzen getroffen. Dieser Nachteil kann insbesondere bei
Kettenschaltung mehrerer solcher Übertragungseinrichtungen, bei der sich die Stammdurchgangsdämpfungen
addieren und der resultierende Widerstand der sekundären Übertragungswicklungen verringert ist,
dazu führen, daß ein sinnvoller praktischer Einsatz nicht mehr möglich ist.
Zur Verbesserung der Rückflußdämpfungen bei tiefen Frequenzen ist es bei einem Differentialübertrager
mit Doppellochkern aus der DE-OS 23 43 403 bekannt, zwischen Fußpunkt und Masse ein ferromagnetisches
Bauteil 29,30 einzuschalten, das die Induktivität der Sekundärwicklungen erhöht. Diese Lösung hat
aber nicht nur den Nachteil, daß ein zusätzliches Bauteil erforderlich ist, sondern auch, daß durch die Richtkopplerwirkung
beeinträchtigende Phasen- und Amplitudenfehler die Kopplungsdämpfung zw:schen Ausgang und
Abzweig verringert wird. Zur Vermeidung dieses Nachteils ist noch eine weitere Induktivität 32, 33, 34
erforderlich. Diese bekannte I Ibertragungseinrichtung arbeitet also mit einer recht aufwendigen Schaltung, die
zudem die Stammdurchgangsdämpfung in keiner Weise verbessert.
Dies gilt auch für eine bekannte Übertragungseinrichtung nach der DE-AS 24 48 737, bei der die Sekundärwicklungen
unterschiedliche Windungszahlen aufweisen und die sich im übrigen ebenfalls auf einen
Übertrager mit Doppellochkern und nicht auf zwei getrennte Rohrkernübertrager bezieht wie der Anmeldungsgegenstand.
Außerdem konnte offensichtlich das im Anspruch 2 geforderte annähernd gleiche Übersetzungsverhältnis
der beiden Übertrager nicht realisiert werden (siehe Spalte 3, vorletzter Absatz: 1 :7 beim
ersten, 1 : 9 beim zweiten Übertrager), so daß wegen der dadurch auftretenden Amplitudenfehler die Richtwirkung
vermindert und damit nicht die optimale
Entkopplung erreicht ist (Koppeldampfung nur 3OdB
gegenüber >40dB beim Ausführungsbeispiel des Anmeldungsgegenstandes gemäß F i g. 3).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Übertragungseinrichtung nach dem Obei begriff des
Anspruches 1 zu schaffen, bei der unter Vermeidung aller genannten Nachteile auf möglichst einfache und
preisgünstige Weise eine für den gesamten Übertragungsfrequenzbereich geringe Stammdurchgangsdämpfung
und hohe Rückflußdämpfung für alle Anschlüsse gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil dieses Anspruches angegebenen
Maßnahmen gelöst.
Dabei ergeben die kleinen Abmessungen des Rohrkerns des ersten Übertragers geringe magnetische Kernverluste
und wegen der kurzen Windungen auch geringe Streuverluste. Durch die Wahl eines Kernmaterials
geringer relativer Permeabilität können die Kernverluste noch weiter verringert werden, so daC insgesamt
eine minimale Staromdurchgangsdämpfung erreicht ist.
Demgegenüber ist durch den größeren Rohrkern des zweiten Übertragers die Induktivität seiner Sekundärwicklung
groß genug, um eine hohe Rückflußdämpfung am Ein- und Ausgang auch bei niedrigen Frequenzen zu
gewährleisten.
Bei der praktischen Bemessung der Windungszahlen wird z. B. folgendermaßen vorgegangen:
Als Primärwicklung des ersten Übertragers wird lediglich ein durch die Rohrkernbohrung geführter
gerader Leiter verwendet (entspricht elektrisch ungefähr 2Λ Windungen), weil dies sowohl eine dazu
symmetrische Anordnung der Sekundärwicklung und damit eine optimale Anwendung der Maßnahmen nach
Anspruch 3 und 4, sowie des ersten Merkmals des Anspruches 2 ermöglicht und im Hinblick auf eine
geringe Stammdurchgangsdämpfung ohnehin eine möglichst geringe Primärwindungszahl angestrebt wird.
Es ist vorteilhaft, den Draht wegen der geringen Dämpfung zu ve. silbern. Bei der Bemessung seines
Durchmessers ist ein Kompromiß zu schließen: Einerseits darf der Draht wegen der geforderten
geringen Dämpfung nicht zu dünn sein, und andererseits nicht zu dick, weil sonst die zur Sekundärwicklung
bestehende Wicklungskapazität steigt und die obere Grenzfrequenz ungünstig beeinflußt.
Mit der Primärwindungszahl und das durch die gewünschte Abzweigdämpfung festgelegte Übersetzungsverhältnis
is*, auch die Sekundärwindungszahl des ersten Übertragers bestimmt. Nun werden die Abmessungen
und/oder das Material des Rohrkerns so gewählt, daß der zum Anschlußwiderstand des zweiten
Ausgangs (Abzweig) parallel liegende induktive Widerstand der Sekundärwicklung des ersten Übertragers
gerade groß genug ist, um den jeweils geforderten Wert der Rückflußdämpfung am Abzweig zu gewährleisten.
Eine derartige Bemessung des ersten Übertragers mit den kleinstmöglichen Werten der Primärwindungszahl
und der Abmessungen und/oder der relativen Permeabilität des Rohrkerns ergibt sehr geringe Kern- und
Streuverluste, so daß die Stammdurchgangsdämpfung klein ist und vor allem zu hohen Frequenzen hin nur
äußerst geringfügig ansteigt.
Die Praxis zeigt, daß es nicht nötig ist, die Windungszahl des zweiten Übertragers gegenüber
denen des ersten zu ändern; es sind lediglich die Abmessungen und/oder das Material des Kerns so zu
wählen, daß die Induktivität ieiner Sekundärwicklung
und damit deren zur Ein- und Aurgangsimpedanz des
Abzweigers parallelgeschalteter induktiver Widerstand groß genug ist, um den gewünschten Wert der
entsprechenden Rückflußdämpfungen auch bei den tiefsten Frequenzen des Übertragungsfrequenzbereiches
zu erreichen. Die dadurch hervorgerufene höhere Induktivität der Primärwicklung macht sich beim
zweiten Übertrager bei weitem nicht so störend bemerkbar wie beim ersten und bewirkt keine
nennenswerte Beeinträchtigung der Stammdurchgangsdämpfung. Natürlich können auch andere Windungszahlen
als beim ersten Übertrager gewählt werden, wobei aber zu beachten ist, daß die gewünschte Induktivität
durch entsprechende Kernänderung besser zu erreichen ist, als durch Vergrößerung der Windungszahlen.
Durch die erfinderischen Maßnahmen nach Anspruch 1 sind also ohne den geringsten Mehraufwand an
Material oder bei der Herstellung und bei maximaler
Koppeidämpfung zwischen den Ausgängen auf elegante Weise die eingangs genannten technischen Forderungen
erfüllt.
Bei einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Übertragungseinrichtung nach Anspruch 2 ist durch das
erstgenannte kennzeichnende Merkmal die die Stammleitung belastende Streuinduktivität der Sekundärwicklung
gegenüber einer Wicklung mit aneinanderüegenden Windungen wesentlich vermindert und trägt somit
zu einer weiteren Verringerung der Stammdurchgangsdämpfung bei.
jo Durch das zweiie kennzeichnende Merkmal dieses
Anspruchs ist als günstiger Kompromiß zwischen einer mit wachsender Frequenz steigenden bzw. kleiner
werdenden Auskoppeldämpfung bei eng zusammen- bzw. weit auseinanderliegenden Windungen ein konstanter
Verlauf über den gesamten Übertragungsfrequenzbereich erzieh.
Bei einer Übertragungseinrichtung nach Anspruch 3 weist der erste Übertrager in vorteilhafter Weise die
von Fertigungsstreuungen unabhängige geringstmögliehe
Wicklungskapazität zwischen Primär- und Sekundärwicklung auf und damit eine auch in der Mengenfertigung
gleichbleibende Kopplungsdämpfung zwischen erstem und zweitem Ausgang, auch bei den höchsten
Frequenzen des zu übertragenden Bereiches. Besonders einfach und kostengünstig ist die Herstellung
derartiger Übertrager durch eine Ausgestaltung nach Anspruch 4.
Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Übertragungseinrichtung als Zweifach-Abzweiger.
Dabei ist F i g. 1 ein Prinzipschaltbild und Fig. 2 die perspektivische Ansicht der beiden
Rohrkernübertrager jedes der in F i g. 1 durch einen gestrichelten Rahmen gekennzeichneten Einzelabzweiger,
wobei der erste Übertrager in Fig. 2a und der zweite Übertrager in F i g. 2b dargestellt ist. F i g. 3 zeigt
die Frequenzgänge folgender Dämpfungen eines Einzelabzweigers: Stammdurchgangsdämpfung zwischen
Ein- und Ausgang, Kopplungsdämpfung zwischen Ausgang und Abzweig, Abzweigdämpfung zwischen
Eingang und Abzweig, sowie der Rückflußdämpfungen für alle drei Anschlüsse. Dabei sind jeweils die Kurven
eines Abzweigers mit in bekannter Weise verwendeten identischen Übertragern (gestrichelt) denen eines
Abzweigers mit erfindungsgemäßem Aufbau (durchgeb5 zöge::) gegenübergestellt, wobei beide Abzweiger für
konstante Auskoppeldämpfung ausgelegt sind.
Gemäß Fig. 1 weist der Zweifach-Abzweiger einen Eingang 1, einen Ausgang 2, sowie zwei gleichberechtig-
te Abzweiganschlüsse 3 und 4 auf. Während der Hauptteil der Hochfrequenzenergie über die Stammleitung
5 vom Eingang 1 zum Ausgang 2 geleitet wird, gelangt nur ein verhältnismäßig kleiner Teil zu den
Anschlüssen 3 und 4.
Er wird bestimmt durch die gewählte Auskoppeldämpfung, die durch ein entsprechendes Übersetzungsverhältnis
(Verhältnis der Windungszahlen von Priniärzu Sekundärwicklung der beiden Übertrager Ü 1 und
Ö2) erreicht ist. Diese sind in Richtkopplertechnik zusammengeschaltet, damit eine möglichst hohe Entkopplung
zwischen Ausgang 2 und dem jeweiligen Abzweig 3, 4 gewährleistet ist. Dazu ist die Schaltung
folgendermaßen aufgebaut: Die Primärwicklungen der Übertrager Öl sind in die Stammleitung 5 eingeschaltet,
die Sekundärwicklung liegt jeweils über eine Leitung 6 einseitig an Masse und führt auf der anderen
Seite über die Leitung 7 zum jeweiligen Abzweiganschluß 3,4.
Die Primärwicklung 5' der zweiten Übertrager L/2 ist
jeweils einmal an die Leitung 7 angeschlossen und zum anderen über eine Parallelschaltung aus einem ohmschen
Widerstand 8 und einem Kondensator 9 an Masse; ihre Sekundärwicklungen liegen jeweils über
Leitungen 10 bzw. 11 zwischen dem Eingang 1 bzw. Stammleitung 5 und Masse.
Die beiden auf getrennte Rohrkerne 12 bzw. 13 gewickelten Übertrager Öl bzw. Ü2 jedes Einzelabzweigers
weisen gleiche Übersetzungsverhältnisse auf, damit sich die für das Richtkopplerprinzip entscheidenden
gegenphasigen Spannungen an den Abzweiganschlüssen in gleicher Größe ergeben und damit
auslöschen. Der ohmsche Widerstand 8 ist als Abschlußwiderstand eines gedachten vierten Tores und
damit als notwendiger Bestandteil des Richtkopplers zu verstehen. Er ist daher so bemessen, daß einerseits die
Entkopplung möglichst groß ist und andererseits die Rückflußdämpfung am Abzweig besonders bei tiefen
Frequenzen den geforderten Wert erreicht (im vorliegenden Ausführungsbeispiel ca. 75 Ohm). Der Kondensator9
kompensiert unvermeidliche Streuinduktivitäten und -kapazitäten und verbessert daniit die Entkopplung
bei hohen Frequenzen.
Die Abzweigdämpfung beträgt bei diesem Ausführungsbeispiel 13 dB, das Übersetzungsverhältnis dementsprechend
etwa 1 :4,5.
Da die Primärwicklungen lediglich aus einem geraden, durch die jeweilige Kernbohrung 14 geführten
Drahtleiter 5, 5' (elektrisch etwa 2/3 Windungen)
bestehen, müssen die jeweiligen Sekundärwicklungen
drei Windungen 15,16,17 bzw. 15', 16', 17' aufweisen.
Bei den bekannten Abzweigern dieser Art sind die Rohrkerne 12, 13 der beiden Übertrager Öl, Ö2 in
Größe und Beschaffenheit gleich.
Damit erhält man den Einzelabzweiger im Frequenzbereich
von 40—860MHz die in F i g. 3 gestrichelt dargestellten Kurven 18 bis 23 in dieser Reihenfolge für
die Stammdurchgangsdämpfung, die Abzweigdämpfung, die Koppeldämpfung zwischen Ausgang 2 und
Abzweigen 3, 4, sowie die Rückflußdämpfungen für die Anschlüsse 1,2 und 3 bzw. 4.
Wählt man jedoch gemäß der Erfindung den Rohrkern 12 bei sonst gleichen Abmessungen und
gleichem Material nur etwa halb so lang wie den Rohrkern 13, verteilt die drei Windungen 15, 16, 17 der
Sekundärwicklung des Übertragers Ü1 gleichmäßig am
Umfang (F i g. 2a) und ordnet diejenigen 15', 16', 17' der
Sekundärwicklung des Übertragers Ö2 verhältnismäßig naheliegend beieinander an (Fig. 2b), sie ist auf
einfache Weise ohne irgendwelche Mehraufwendungen eine entscheidende Verbesserung der Stammdurchgangsdämpfung,
dei Koppeldämpfung zwischen Ausgang 2 und den Abzweigen 3, 4, sowie der
Rückflußdämpfungen an Ein- und Ausgang gemäß den durchgezogen gezeichneten Kurven 24, 26, 27 und 28 in
F i g. 3 erreicht. Die Forderung nach konstanter Auskoppeldämpfung ist gemäß Kurve 25 erfüllt, die
Rückflußdämpfung am Abzweig 3,4 liegt noch über den Werten gemäß Empfehlung des Fachverbandes Empfangsant.
im ZVEl.
Ein Isolierschlauch 30, der den geraden Leiter 5 des Übertragers Öl umhüllt, ist in seiner Stärke so gewählt,
daß er eine zentrische Führung in der Kernbohrung 14 und die symmetrische Anordnung der Sekundärwicklung
nach Anspruch 2 ermöglicht.
Es wurde bereits ausgeführt, daß die durch die Anwendung der erfindungsgemäßen Maßnahmen erzielten
Vorteile bzgl. der Stammdurchgangsdämpfung und der Rückflußdämpfung von Ein- und Ausgang
gegenüber den bekannten Lösungen um so mehr zu Buche schlagen, je mehr Einzelabzweiger in Kette zu
einem Mehrfachabzweiger zusammengeschaltet sind. Trotzdem werden dabei diese Rückflußdämpfungen
absolut gesehen natürlich kleinen Zur weitgehenden Vermeidung dieses Nachteils ist es in Fortbildung der
Erfindung zweckmäßig, bei derartigen Geräten das Verhältnis der Rohrkernabmessungen von Übertrager
Ö2 zu Übertrager Öl mit steigender Anzahl der Einzelabzweiger stufenweise zu vergrößern.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Einrichtung mit einem Eingang und zwei Ausgängen zum breitbandig richtungsabhängigen
Übertragen von Hochfrequenzsignalen, bestehend aus zwei getrennten Rohrkernübertragern, die
derart aufgebaut und zusammengeschaitet sind, daß eine zwischen dem Eingang und dem ersten Ausgang
liegende erste Wicklung und eine zwischen dem zweiten Ausgang und Masse liegende zweite
Wicklung auf den ersten Rohrkern, sowie eine zwischen dem Eingang und Masse liegende dritte
Wicklung und eine zwischen dem zweiten Ausgang und einen mit Masse verbundenen Widerstand
vorgesehenen vierten Wicklung auf den zweiten Rohrkern gewickelt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß das Volumen und/oder die relative Permeabilität des Rohrkerns (!2) des ersten
Übertragers (Cl 1) kleiner in als die des Rohrkerns
(13) des zweiten Übertragers (Ü2).
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Windungen der Sekundärwicklung
des ersten Übertragers (Ü\) gleichmäßig am Umfang des Rohrkerns (12) verteilt sind und
diejenigen der Sekundärwicklung des zweiten Übertragers (Ü2) verhältnismäßig nahe beieinander
liegen.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Kernbohrung
(14) des ersten Übertragers (Cl \) die Primärwicklung einen konstanten Abstand von der Sekundärwicklung
aufweist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Primär- und Sekundärwicklung
Isoliermaterial (30) mit möglichst kleinem Verlustwinkel und kleiner relativen Dielektrizitätskonstante
angeordnet ist.
5. Kettenschaltung von Einrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verhältnis der Ro'nrkernabmessungen des zweiten Übertragers (Ü2) zum ersten Übertrager
(Cl \) mit steigender Anzahl der Einrichtungen stufenweise vergrößert ist.
Priority Applications (1)
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DE19772703258 DE2703258C2 (de) | 1977-01-27 | 1977-01-27 | Abzweiger nach dem Richtkopplerprinzip mit unterschiedlichen Rohrkernübertragern |
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DE19772703258 DE2703258C2 (de) | 1977-01-27 | 1977-01-27 | Abzweiger nach dem Richtkopplerprinzip mit unterschiedlichen Rohrkernübertragern |
Publications (2)
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DE2703258C2 true DE2703258C2 (de) | 1983-03-24 |
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ID=5999645
Family Applications (1)
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DE19772703258 Expired DE2703258C2 (de) | 1977-01-27 | 1977-01-27 | Abzweiger nach dem Richtkopplerprinzip mit unterschiedlichen Rohrkernübertragern |
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