DE2758534A1 - Einrichtung zur aufnahme eines auswechselbaren energiespeichers in einem kraftfahrzeug - Google Patents
Einrichtung zur aufnahme eines auswechselbaren energiespeichers in einem kraftfahrzeugInfo
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Description
Hannover 23.12.1977
Einrichtung zur Aufnahme eines auswechselbaren Energiespeichers in einem Kraftfahrzeug
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des vorstehenden Anspruchs 1. Hierbei ist in erster Linie,
jedoch nicht ausschließlich, an ein Straßenfahrzeug gedacht, das von einer elektrischen Datterie angetrieben wird. In
einem solchen Fall sind üblicherweise die einzelnen Batterie-Elemente zu einem großen Datterieblock von erheblichem Gewicht
zusammengefaßt.
Beim Betrieb solcher Fahrzeuge ist es notwendig, den Speicher - im vorliegenden Fall also die Batterie - zum Zwecke der
Wartung und/oder zum Auswechseln gegen eine andere Batterie aus dem Fahrzeug aus - oder in das Fahrzeug wieder einzubringen. Wegen des relativ hohen Gewichts bzw. der relativ
großen Abmessungen stellen sich dabei eine Reihe von Schwierigkeiten ein. So zeigt die DAS 25 58 637 das Überführen
der Batterien mit Hilfe besonderer Einrichtungen, z. B. von Wechselwagen. Dabei ist es erforderlich, das Fahrzeug u. a.
genau in Fahrzeuglängsrichtung und bezüglich seiner horizontalen Winkellage zu positionieren, was an die Fahrkunst
der Fahrer große Anforderungen stellt. Es wird deshalb dort
eine Einrichtung vorgeschlagen, welche eine überführbare
Schwelle aufweist, die im wesentlichen aus einem Schwellengrundkörper und einem in diesen eingelassenen, die Rastmulden tragenden Schlitten besteht. Die Schwelle ist in
Fahrzeuglängsrichtung - vorzugsweise in Schienen - geführt und der Schlitten im Schwellengrundkörper quer dazu verfahrbar.
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Die DAS 2k 22 96O zeigt eine Vorrichtung zum Ausrichten
eines Fahrzeuges auf einer Batterie-Wechselstation Mittels einer Arretiercinrichtung in Fahrtrichtung und einer an
der Batterie-Wechselstation angeordneten Hubeinrichtung zur Höheneinstellung. Nach der DAS 21 6k 072 ist die Halterung für den Batterietrog so ausgebildet und im Fahrzeug
angeordnet, daß der Batterietrog in jeder Lage und von jeder Fahrzeugseite her durch besondere Mittel eingeschoben
werden kann und dabei mit Sicherheit in Raststellungen gelangt.
Die genannten Einrichtungen setzen eine etwa horizontale Batterieein- und -ausbringung dem Fahrzeug gegenüber voraus.
Dabei treten folgende Nachteile auf:
1. Genaues Positionieren des Fahrzeuges erforderlich,
2. Höhenausgleich am Vechselgerät erforderlich und
3« genaues Positionieren und Fixieren der Batterie
im Fahrzeug erforderlich.
Es ist durch SAE-Paper 770 388 auch bereits bekannt, die
Batterie von unten in das Fahrzeug einzubringen. Das Fahrzeug muf\ dabei auf zwei brückenähnliche Schienen gefahren werden
und die Batterie wird mit einem Scherenhubwagcn in das
Fahrzeug eingefahren und dort mechanisch verriegelt. Auch hier sind teure Zusatzgeräte erforderlich.
Aus allen diesen bekannten Lösungen geht hervor, daß ein
Ein- und Ausbringen der Batterien immer nur ortsgebunden, d. h. in einer hierfür speziell ausgerüsteten Wechselstation,
stattfinden kann. Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, das Wechseln oder Aus- und Einbringen von Fahrzeugbatterien
zum Zwecke der Erneuerung oder Wartung unabhängig von bestimmten Standorten und mit möglichst einfachen und deshalb billigen
Mitteln zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des vorstehenden Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist
es besonders vorteilhaft, wenn die Transportmittel nach den Merkmalen des Anspruchs 2 angeordnet und ausgebildet sind.
Die De- oder Entlastung der Fahrzeugfederung durch die
schwere Batterie bzw. einen anderen Speicher hat eine mehr oder weniger große Einfedcrung bzw. Ausfederung zur Folge, welche
bei der fast immer exzentrischen Lage der Batterie (in bezug auf den Fahrzeug-Schwerpunkt) eine entsprechend zu- oder
abnehmende Kippbewegung des Fahrzeuges ergibt.
Nach dem allgemeinen Gedanken der Erfindung kann mit der vorgeschlagenen fahrzeugeigenen Transporteinrichtung auch ein
waagerechtes Einschieben bzw. Herausschieben des Energiespeichers vorgenommen werden. In erster Linie ist aber daran
gedacht, eine solche Einrichtung gemäß den Merkmalen des vorstehenden Anspruchs 3 zu gestalten, wobei z. B. bei Transportern der Tragrahmen etwas tiefer nls der Fahrzeugboden liegen
dürfte. Der Aufnahmeraum liegt dabri vorzugsweise im Heck des Fahrzeuges im wesentlichen in Längsrichtung. Er kann natürlich auch zwischen den Achsen längs oder quer im Fahrzeug
angeordnet sein. Dir vorgeschlagene Lösung hat den Vorteil,
daf\ ein Wechseln oder Warten der Batterie bzw. des Energiespeichers völlig unabhängig von besonderen Wechsel Stationen
und auch nur von einer Person vorgenommen werden kann. Durch die Ausbildung gemäß den Merkmalen der Ansprüche Ί bis 7 ergeben
sich noch weitere Vorteile. Diese liegen insbesondere darin, daß eine zusätzliche mechanische Sicherung der Batterie oder
des Batterieträgers gegenüber dem Fahrzeug nicht notwendig ist, da die Gewinde selbsthemmend sind. Weiterhin wird durch
eine einfache Drehbewegung - die auch durch einen mechanischen oder pneumatisch oder elektrisch angetriebenen Schrauber ausgeführt werden kann - die Zahl der Tätigkeiten für das Heben
oder Senken der Batterie, für die mechanische Führung der Batterie bzw. Energiespeicher und dem Fahrzeug auf ein Minimum reduziert.
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Defindet sich der Aufnahmeraum direkt unter dem Fahrzeug-Schwerpunkt, dann wird beim Ablassen oder Aufnehmen des
Speichers sich das Fahrzeug ganz gleichmäßig in seinen Federn anheben oder absenken. Nur selten wird sich aber diese
Lage für den Aufnahmeraum verwirklichen lassen. Viel häufiger
dürfte eine Anordnung außerhalb des Fahrzeug-Schwerpunktes
z. B. im Heck des Fahrzeugs sein. In diesem Fall macht das
Fahrzeug bei Absenken und Aufnehmen des Speichers in seiner Federung eine Kippbewegung, die gemäß den Merkmalen des
Anspruchs 8 ausgeglichen werden kann. Die Richtung der Kippbewegung bestimmt, welche Gewindeabschnitte nun im einzelnen
paarweise gleiche Steigungen aufweisen. Liegt z. B. der Aufnahmeraum in der Fahrzeuglängeachse im Heck mit längs angeordneten Fpindeln, dann sind die beiden vorderen Gewindeabschnitte auf beiden Spindeln untereinander in Länge und
.Steigung gleich und verschieden von den untereinander wieder gleichen hinteren Gewindeabschnitten. Liegt z. B. der Aufnahmeraum in der Fahrzeuglängsachse im Heck mit querverlaufenden
Spindeln, so sind die Gewindeabschnitte auf der vorderen Spindel untereinander gleich und verschieden von den auf
der hinteren Spindel liegenden beiden Gewindeabschnitten.
Weitere Merkmale sind in den Ansprüchen 9 und 10 enthalten. Natürlich kann anstelle der biegsamen Welle auch eine Übertragung mit einer Querwelle und mit Kegelrädern bzw. mit
einem Kettentrieb gewählt werden. Damit die Hebevorrichtung bei eingefahrenem Speicher entlastet wird, kann eine Ausgestaltung nach dem Anspruch 12 gewählt werden. Es sei bei dieser
Gelegenheit erwähnt, daß die Anschlußmittel am Speicher zweckmäßig an der Seite angeordnet sein können, die der geschlossenen Seite des Tragrahmens entspricht.
Die Führung des Speichers und des Tragrahmens kann gemäß den Merkmalen der Anspruch· 13 bis 15 erfolgen. Dabei dient
< die Führung gemäß den Anspruch l4 - es können auch zwei
Führungen rechts und links angeordnet sein - gewissermaßen für die grobe Einführung aus der ausgefahrenen Stellung zum
Einfahren, während die Merkmal· des Anspruchs 15 ein genaues
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Einführen der Anschl ußniittel ermöglichen. Ein fehlerhaftes
Kontaktieren zwischen dem Speicher,im vorliegenden Fall z. D.
zwischen der Elektro-Batterie und dem Fahrzeug,ist damit
ausgeschlossen. Man kann auch den Speicher lediglich mit einer Art Warzen in Lochern des Tragrahmens (bzw. umgekehrt)
fixieren, was den Vorteil hat, daß beim Trennen von Speicher
und Tragrahmen nur der kleine Hub der Warzentiefe gemacht werden muß.
Auch ist es tnöglich, den eigentlichen Speichertrager unten
esit Rollen kleinen Durchmessers zu versehen, wodurch nach
ucm Absvnk-cn des Fpcichcrs dieser aus <3ens Tragrahmen ausgefahren
werden kann- Die i>r ehr ich lung der Bollen ist dabei
vorzugsweise parallel zu den Schenkeln des U-fönaigen Tragrahmens
gerichtet, es können aber auch Echwenkrollen verwendet
werden.
Einzelheiten der Erfindung bei einem Kraftfahrzeug iait einer
Elektrobatterie zeigt das Ausführungsbeispiel der Zeichnung,
und zwar zeigt
Figur 1 einen Schnitt durch den Aufnahmeraum im
Heck des Kraftfahrzeuges mit Hubvorrichtung
und
Figur 2 den Aufnahmeraum in Draufsicht mit Hubvorrichtung
im Schnitt»
I« Heck eines nicht mehr dargestellten Kraftfahrzeuges ist
ein Aufnahmeraum (10) für eine nur schematisch angedeutete
Elektro-Batterie (11) geschaffen, der nach dem Fahrzeug-Inneren
durch eine nach oben gewölbte Wandung (12) abgeschlossen ist. Der Aufnahmeraum (10) hat eine derartige Höhe, daß im
eingefahrenen Zustund die Batterie den erforderlichen Abstand
zur Fahrbahn hat, Der Aufnahmeraum liegt auch geneigt,
um ein Aufsetzen des Fahrzeug-Hecks beim Durchfahren von
Querrillen oder Rinnen zu verhindern.
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Die Batterie (il) - die in üblicher Weise aus Einzelelementen zu einem gesamten Block zusammengefaßt ist - ruht
auf einem U-förmigen Tragrahmen (13). dessen U-Schenkel
entgegen der Fahrtrichtung (Pfeil A) zum Heck des Fahrzeuges weisen. Der Tragrahmen (13) ist aus Vinkeleisen zusammengeschweißt und entsprechend verstärkt. An iltm sind auf beiden
Seiten vorn und hinten Augen ('lk) angeordnet, in welche die
Seilz:ige 1i5) der später noch zu beschreibenden Hebevorrichtung (i6) eingehängt sind. Am vorderen Ende des Tragrahmen s ist in der Mitte ein Führungsrohr (17) angeschweißt,
das in eine U-Fchiene (i8) an der Vorderwand (12a) des Aufnahmeraums eingreift. Die Länge dieses F'ihrungsrohrs entspricht etwa der gesamten Hubhöhe. Die U-Fchiene (lö) ist
- wie der Tragrahmen selbst - nach dem Fahrzeug-Heck hin offen, jedoch im unteren Drittel abgedeckt, um ein Pendeln
des ausgefahrenen Tragrahmens zu vermeiden. Zu beiden Seiten dieser Fiihrungsorgane liegen die Anschlußmittel (19), die
aus Fteckbuchse an der Batterie und Steckerteil im Aufnahmeraum des Fahrzeugs bestehen und die aber hier nicht näher
beschrieben zu werden brauchen. Dabei kann wenigstens ein Steckerteil elastisch aufgehängt bzw. befestigt sein, um
kleinere Bewegungen ausgleichen zu können. Im vorliegenden Fall sind dies z. B. die fahrzeugseitig angebrachten Stecker,
die über Gummi elemente befestigt sind.
Als Hebevorrichtung ist zu beiden Seiten der Seitenwand (i2b)
des Aufnahmeraums (12) je ein Vierkantrohr (20) angeordnet. Jedes dieser Vierkantrohre nimmt eine Gewindespindel (21) auf.
Mindestens eine Gewindespindel hat am hinteren Ende einen Sechskant-Anschluß (22) zum Aufstecken einer Kurbel oder
eines kraftbetotigten Schraubers. Beide Gewindespindel (21)
sind an ihren vorderen Enden durch eine biegsame Welle (23) miteinander verbunden, so daß sie sich nur geroeinsam drehen
können.
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Beide Gewindespindeln (21) sind etwa in ihrer Mitte durch einen Block (2k) innerhalb des Vierkantrohres (20) axial
unbewegbar, jedoch drehbar festgelegt. Zu beiden Seiten dieses Blockes erstreckt sich je ein Gewindeabschnitt (2la und
21b), die gegenläufig ausgebildet sind. Auf diesen Gewindeabschnitten laufen Muttern (25), die außen eine Vierkantkontur
haben und demzufolge im Vierkantrohr (20) undrehbar sind. Bei Drehung der Gewindespindeln (2i) werden also
diese Muttern in Längsrichtung bewegt, und zwar bei der einen Drehrichtung der Spindeln die eine nach vorn, die andere nach
hinten bzw. bei der anderen Drehrichtung umgekehrt beide nach der Mitte hin.
Die bereits erwähnten Seilzüge ii5) - es sind also insgesamt
vier Sei!züge, die gewissermaßen an den vier Ecken des Tragrahmens
(13) angreifen - sind mit ihren Enden in den Muttern (25) befestigt und durch Umlenktulien (26) geführt, die
neben den Gewindespindeln (21) liegen. Anstelle der Tillen
sind auch Führungen denkbar, die aus einem flachen, abgesetzten
Zylindersegment und einem oder mehreren Begrenzungsstiften
oder Schrauben mit Hülsen bestehen. Wenn bei der in Figur t
dargestellten Stellung die Gewindespindeln (2t) gedreht werden, so bewegen sich die Muttern auf beiden Spindeln nach
vorn bzw. nach hinten und der Tragrahmen (13) einschließlich der Batterie wird aus dem Aufnahmeraum (1O) nach unten abgesenkt.
Er kann dort auf einen Wagen oder lediglich auf Blöcke abgesetzt werden. Dabei wird die Fahrzeugfeder entlastet
und das Fahrzeug macht eine aufrichtende Kippbewegung. Zum
Ausgleich derselben weisen die Gewindeabschnitte (21a und 21b) verschiedene Steigungen auf.
Das Aufnehmen des Tragrahmen« einschließlich der Batterie ill)
erfolgt gewissermaßen in umgekehrter Richtung« Dabei dient das Führungsrohr (17) zur groben Fixierung de» Tragrahmens
gegenüber dem Fahrzeug. Der Tragrahmen ist am Ende seiner
U-Schenkei mit Führungszapfen (27) versehen, die in entsprechende
Ösen {28) ani Fahrzeug eingreifen. Dieses Eingreifen
erfolgt kurz ehe die Aneehluflsiittel ssit einander in Kontakt
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treten. Auf diese Weise ist ein sicheres Kontaktieren gewährleistet. An der oberen Wandung (12) des Aufnahaerauois
(10) sind elastische Anschläge (29) vorgesehen, gegen welche die Batterie in ihrer obersten Stellung anschlägt.
Ein unbeabsichtigtes Lösen aus dieser Stellung ist ausgeschlossen, da die Gewindespindel selbsthesnend ausgebildet sind.
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Claims (1)
- Deutsche Automobilgesellschaft mbH DAUG 59Hannover 23.12.1977Einrichtung zur Aufnahme eines auswechselbaren Energiespeichers in einem KraftfahrzeugAnsprüchef Einrichtung zur Aufnahme und zum Einbringen bzw. Ausbringen eines Energeispeichers, vorzugsweise einer Elektrobatterie, in einem Kraftfahrzeug, das zur Aufnahme dieses Speichers einen besonderen Raum sowie Anschlußmittel aufweist, welche den Anschlüssen am Speicher selbst entsprechen, dadurch gekennzeichnet, daß am Aufnahmeraum für den Speicher fahrzeugeigene Transportmittel und Führungen angeordnet sind, daß der Speicher in einem Tragrahmen mit entsprechenden Führungsorganen ruht und daß dieser Tragrahmen mit Hilfe der Transportmittel in den Aufnahmeraum hinein bzw. aus diesem heraus derart bewegbar ist, daß die Anschlüsse des Speichers selbsttätig aus den fahrzeugseitigen Anschlußmitteln aus- bzw. wieder einrasten.2. Einrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine derartige Anordnung und Ausbildung der Transportmittel, daß eine beim Herausnehmen bzw. Einbringen des Speichers (11) auftretende Relativbewegung des Fahrzeugs gegenüber dem Boden selbsttätig ausgleichbar ist.3· Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug einen nach dem Fahrzeuginneren abgeschlossenen und nach unten offenen Aufnahmeraum (lO) aufweist, in welchen der Speicher (ll) mittels einer Hebevorrichtung hineingehoben bzw. daraus wieder abgesenkt werden kann, wobei in der eingehobenen Stellung der Tragrahmen (l3), etwa in Höhe des Fahrzeugbodens liegt.909827/0340- 2 - DAUG 59'». Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (13) U-förmig ausgebildet und seine offene Seite einer Fahrzeug-Außenseite zugekehrt ist.5. Einrichtung nach Anspruch k, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (13) an seinen vier Ecken durch Seile (l5) mit einer dem Aufnahmeraum (lO) zugeordneten Hebevorrichtung in Verbindung steht.C, Einrichtung nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß als Hebevorrichtung an zwei gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmeraumes (lO) zwei Gewindespindeln (2i) mit je zwei gegenläufigen Gewindeabschnitten (2la, 2lb) liegend angeordnet und gemeinsam drehbar sind und daß auf jeden Gewindeabschnitt (21a, 2tb) eine Mutter (25) undrehbar angeordnet ist und die vier Seile (15) über Umlenkmittel (2G) geführt und an je einer Mutter (25) befestigt sind.7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Umlenkmittel für jedes Seil eine Umlcnkhülse (26) vorgesehen ist.S, Einrichtung nach einem oder ra«hreren <ler Anspruch« 5 bis 7* dadurch gekennzeichnet, daß die vier Gewindeabschnitte (21a, 21b) auf den beiden Gewindespindeln (21) jeweils paarweise eine verschiedene Steigung aufweisen.9· Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindespindeln (21) axial unverschiebbar in je einem Vierkantrohr (20) angeordnet und die als Vierkant ausgebildeten Muttern (25) dadurch gegen Drehung gesichert sind.10. Einrichtung -nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bia 9i dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der dem Fahrzeug-äußeren zugekehrten Enden der Gewindespindeln (21) mit einem Kurbelanschluß (22) versehen ist und die beiden innen liegenden Enden beider Spindeln (21) durch eine909827/0340biegsame Welle (23) oder dergleichen miteinander drehfest verbunden sind.11. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis10, dadurch gekennzeichnet, daß im Aufnahmeraum (10) federnde Puffer (29) als Anschläge für den Speicher (ll) in seiner eingebrachten Endstellung angeordnet sind.12. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis11, dadurch gekennzeichnet, dan Mittel vorgesehen sind, um den Tragrahmen in seiner eingefahrenen Stellung abzustützen.13. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (13) gegenüber dem Aufnahmeraum und der Speicher (ll) gegenüber dem Tragrahmen fixiert bzw. durch besondere Führungen geführt ist.\k. Einrichtung nach Anspruch 13« dadurch gekennzeichnet, daß am Tragrahmen etwa in der Mitte der U-Dasis zwischen den dort am Speicher (ll) vorgesehenen Anschlußmitteln (19) ein etwa der Hubhöhe entsprechendes Führungsrohr (17) angeordnet ist, welches in eine der U-Form des Tragrahmens (13) selbst gleichgerichtete U-Schiene (18) an der Wand (l2a) des Aufnahmeraumes (lO) eingreift.15· Einrichtung nach Anspruch 13 oder \k, dadurch gekennzeichnet, daß am Tragrahmen (13) konische Führungszapfen (27) - von einer etwas größeren Länge als es dem Eingriffshub der Anschlußmittel entspricht - angeordnet sind, die in entsprechende Ösen (28) an einer Wand des Aufnahmeraumes und ggf. zugleich auch in entsprechende Ösen am Speicher selbst eingreifen.ORIGINAL INSPECTED- k -909827/0340
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