DE2757885A1 - Schildausbaugestell fuer den grubenausbau - Google Patents
Schildausbaugestell fuer den grubenausbauInfo
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Description
- 4 - 2757835
Die Erfindung betrifft ein Schildausbaugestell für den Grubenausbau mit einer Liegendkufe, einem Bruchschild,
der über Lenker am versatzseitigen Ende der Liegendkufe
gelagert ist, und einer am freien Ende des Bruchschildes angelenkten Hangendkappe, die durch mindestens einen in
der Liegendkufe ruhenden Hydraulikstempel unterstützt
ist.
Für Schildausbaugestelle wird ebenso wie für andere Grubenausbaueinrichtungen
eine möglichst universelle Verwendbarkeit angestrebt, damit sie in Streben unterschiedlicher
Mächtigkeit mit gleich guten Eigenschaften eingesetzt werden können. Zur Erfüllung dieser Forderung ist
es notwendig, Schildausbaugestelle so auszugestalten, daß sie einen relativ großen Verstellbereich haben. Besonders
schwerwiegende Probleme bei der konstruktiven Gestaltung von Schildausbaugestellen ergeben sich dann, wenn eine
eingefahrene Bauhöhe von 600 mm oder weniger gefordert
wird. Ba die minimale Bauhöhe eines Ausbaugestells maßgeblich von der Länge des Stützstempels im eingefahrenen
Zustand bestimmt wird, hat bei bekannten Konstruktionen der Stützstempel in den unteren Höhenlagen eine entsprechend
starke Neigung.
Eine Veränderung in der Neigung des Stützstempels in den einzelnen Höhenlagen eines Ausbaugestells hat aber
den Nachteil, daß sich zwangsläufig unterschiedliche Tragfähigkeiten ergeben, weil mit der Änderung des Anstellwinkels
auch eine Veränderung der in Stempellängsrichtung wirkenden Kraftkomponente verbunden ist. Bei
Verwendung eines auf eine bestimmte Tragfähigkeit eingestellten Druckhalteventils für den Druckmittelraum des
Stempels ergeben sich daher unterschiedliche Lastaufnahmen.
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2 O r- n <*\ /Λ
/ 5 / 8 R
Ungünstig ist ferner, daß mit zunehmender Neigung des schrägstehenden Stützstempels die Gefahr besteht, daß
Gesteinsbrocken eingeklemmt und der Stempel zusätzlich auf Biegung beansprucht wird bzw. in seiner Bewegung beeinträchtigt
oder gar blockiert werden kann. Außerdem bringt ein geneigt stehender Stempel eine unerwünschte
Verengung des Fahrweges zwischen dem Stempel und dem Förderer mit sich.
Um den Verstellbereich eines Ausbaugestells zu erhöhen, ist es auch bekannt, als Stützstempel einen Doppel-Teleskopstempel
zu verwenden, der gegenüber einem Einfachstempel im eingefahrenen Zustand eine geringere Bauhöhe
hat und so die Möglichkeit bietet, eine geforderte relativ geringe Bauhöhe des Ausbaugestells bei einer weniger
großen Neigung des Stützstempels zu erreichen. Auch in dieser Sichtung sind bisher keine zufriedenstellenden Ergebnisse
erzielt worden. Lösungserschwerend sind hierbei die wesentlich höheren Drücke, die infolge der Verringerung
der wirksamen Innenquerschnitte in den Druckräumen der Teleskopzylinder auftreten und deren Beherrschung
besondere Maßnahmen erforderlich macht. Weiterhin ist die Forderung nach gleichbleibender Tragfähigkeit in allen
Höhenlagen des Stempels zu beachten, die bei einem Mehrfach-Deleskopstempel
ebenfalls schwerwiegende Probleme aufwirft.
Die Erfindung verfolgt das Ziel, ein Schildausbaugestell dahingehend zu verbessern und weiterzuentwickeln, daß die
Nachteile bekannter Bauarten überwunden werden, d.h. vor allem, es soll ein Schildausbaugestell geschaffen werden,
welches einerseits einen extrem großen Verstellbereich hat und andererseits in allen Höhenlagen eine praktisch
gleichgroße Tragfähigkeit besitzt.
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Diese Aufgabe wird bei einem Schildausbaugestell der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zur gelenkigen Verbindung des Bruchschildes mit der Liegendkufe
zwei Lemniskatenlenker vorgesehen sind und daß der Hydraulikstempel als Mehrfach-, wenigstens Dreifach-Teleskopstempel
mit über den gesamten Einsinkweg konstanter Lastaufnahme ausgebildet ist und «wischen Liegendkufe
und Hangendkappe senkrecht stehend angeordnet ist·
Vorzugsweise ist äs Hydraulikstempel ein Dreifach-Teleskopstempel
vorgesehen.
Ein Hauptvorteil der Erfindung ist darin zu sehen, daß durch den in allen Betriebsstellungen des Ausbaugestells
senkrecht zur Hangendkappe und Liegendkufe stehenden Stützstempel eine abfallende bzw. ansteigende Ausbaukraft
vermieden wird. Dadurch, daß der Unterdützungssteinpel
wenigstens als Dreifach-Teleskopstempel mit konstanter Lastaufnahme ausgebildet ist, ergibt sich ein relativ
großer Verstellbereich, der eine wichtige Voraussetzung für die angestrebte universelle Verwendbarkeit des
Schildausbaugestells ist.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist zur zusätzlichen Versteifung der Hangendkappe am Bruchschild zwischen
diesen beiden Bauelementen eine Kolben-Zylinder-Anordnung
(Stützzylinder) vorgesehen, die an der Hangendkappe in bezug auf das kohlenstoßseitige Ende vor dem Kraftangriff
des Teleskopstempels gelenkig angreift. Dieser Stützzylinder gibt die Möglichkeit, den Kraftangriff des Teleskopstempels
an der Hangendkappe weiter in Richtung auf das Gelenk mit dem Bruchschild zu verlegen, ohne daß
das gewünschte Teilungsverhältnis von 2 : 1 des vorderen Abschnittes zum hinteren Abschnitt der Kappe beeinträchtigt
wird. Damit führt diese Maßnahme zu einer weiteren
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Vergrößerung des Fahrweges, der bei Verwendung eines senkrecht stehenden Stützstempels an sich schon weit
weniger beengt ist als bei einem in Richtung auf den Fahrweg geneigten Stützstempel.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Dreifach-Teleskopstempeis
ergeben sich aus den Unteransprüchen 5 und 6.
Bei dem Teleskopstempel nach der Erfindung ist eine gleichmäßige Tragfähigkeit in allen Ausziehlängen einerseits
durch ein in da? Zufuhrleitung angeordnetes Einlaß- und Druckhalteventil und andererseits durch ein im Boden
des - von unten gesehen - ersten beweglichen Teleskopzylinders befindliches Rückschlagventil gewährleistet,
welches durch die Absinkbewegung der beweglichen Teleskopzylinder gesteuert wird.
Sie Erfindung wird nachstehend anhand von zeichnerisch
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen in schematischer Form:
Figur 1 eine Seitenansicht eines Schildausbaugestells mit LemniSkatenführung und bankrecht stehenden
Dreifach-Teleskopzylindern zwischen Liegendkufe
und Hangendkappe,
Figur 2 einen Axialschnitt eines Dreifach-Teleskopstempels
und
Figur 3 einen Axialschnitt eines Dreifach-Teleskopsternpels
einer weiterentwickelten Ausführungsform.
Bei dem dargestellten Schildausbaugestell ist der Bruchschild 1 über zwei Lemniskatenlenker 2 und 3 mit der Liegendkufe
4 gelenkig verbunden. Am freien Ende des Bruch-
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Schildes 1 ist eine starre Hangendkappe 5 angelenkt, die
gegenüber der Spitze der Liegendkufe 4- relativ weit übersteht, um das Hangende auch im Bereich oberhalb des Förderers
6 abzusichern.
Hangendkappe 5 und Bruchschild 1 sind durch eine Kolben-Zylinder-Anordnung
7 - auch Stutζzylinder genannt - untereinander
verbunden, durch die eine zusätzliche Versteifung der Hangendkappe 5 am Bruchschild 1 bewirkt wird.
Zur Abstützung der Hangendkappe 5 ist ein Dreifach-Teleskopstempel
8 vorgesehen, der senkrecht stehend in der Liegendkufe 4 in geeigneter Weise, beispielsweise mit
Hilfe eines Kugelgelenkes, gelagert ist und an seinem oberen Ende gelenkig an der Hangendkappe 5 angreift. Der
Angriffspunkt 9 liegt zwischen dem Angriffspunkt 10 der Kolben-Zylinder-Anordnung 7 und dem Gelenk 11 der Hangendkappe
5 mit dem Bruchschild 1. Für die Ermittlung
des Teilungsverhältnisses ist bei dieser Konstruktion nicht der Kraftangriffspunkt 9, sondern der resultierende
Kraftangriff zu berücksichtigen, der sich aus den Kräften des Stempels 8 und der Kolben-Zylinder-Anordnung 7 ergibt
und zwischen den Kraftangriffspunkten 9 und 10 liegt.
Das gewünschte Teilungsverhältnis von 2 : 1 des vorderen Abschnittes (gemessen vom resultierenden Angriffspunkt
zur Kappenspitze) zum hinteren Abschnitt (gemessen vom resultierenden Angriffspunkt zum Kappenende) ist bei dieser
Konstruktion ohne Schwierigkeiten einzuhalten.
In Figur 1 ist mit strichpunktierten Linien auch die erreichbare
minimale Bauhöhe des Schildausbaugestells dargestellt. Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist diese
minimale Bauhöhe nur wenig größer als die minimale Höhe des Dreifach-Teleskopstempels 8 im voll eingefahrenen
Zustand.
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2 ι-1 r- ι~7 -\ -λ *~
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Der Aufbau des Dreifach-Teleskopstempels ergibt sich aus
Figur 2. Er enthält einen unteren unbeweglichen Zylinder 12 und drei ausfahrbare Teleskopzylinder 13, Ή und 15·
Der erste ausfahrbare Teleskopzylinder 13 ist durch eine
Bodenplatte 16 abgeschlossen, in der in einer Bohrung ein Rückschlagventil mit einem federbelasteten Ventilkörper
17 angeordnet ist. Mit dem Ventilkörper 17 ist eine Stößelstange 18 verbunden, die nach unten ragt und gegenüber der
Bodenplatte 16 geringfügig vorsteht.
Die Wirkungsweise des Dreifach-Teleskopstempels ist folgende:
Die in den Stempel eingeleitete Druckflüssigkeit strömt
durch das geöffnete Einlaß- und Druckhalteventil 19 in den unteren Druckmittelraum 20 und von dort durch das
ebenfalls geöffnete Rückschlagventil in die oberen Druckmittelräume 13a, 14a und 15a. Nach dem Einfüllen nimmt
der Ventilkörper 17 des Rückschlagventils durch die Einwirkung der Kraft der Rückstellfeder 21 die Schließstellung
ein.
Es sei angenommen, daß der Stempel auf seine maximale Länge ausgezogen ist und in axialer Richtung belastet wird.
Das "^ückschlagventil ist geschlossen, und die Flüssigkeit
smenge in den Druckmittelräumen 13a» 14a und 15a kann
sich somit nicht verändern. Wenn mit steigender Belastung des Stempels der Ansprechdruck des Einlaß- und Druckhalteventils
19 überschritten wird, fließt Druckflüssigkeit aus dem Druckmittelraum 20 ab, was ein gemeinsames Absinken
der Teleskopzylinder 13, 14 und 15zur Folge hat. Es ergibt sich hieraus, daß die Tragfähigkeit des Stempels durch
den Ansprechdruck des Einlaß- und Druckhalteventils 19 bestimmt wird.
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Wenn die gemeinsam absinkenden Teleskopzylinder 13» 14·
und 15 soweit abgesunken sind, daß die Stößelstange 18 auf den Boden 22 aufstößt, wird der Ventilkörper 17 vom
Sitz abgehoben und damit der Abfluß von Druckflüssigkeit aus den Druckmittelräumen 13a» 14-a und 15a freigegeben·
Hierbei entsteht ein Druckabfall in den oberen Druckmifctelräumen und ein momentaner Druckanstieg im Druckmittelraum
20, der ein geringfügiges Anheben des Teleskopzylinders 13 bewirkt, was zur Folge hat, daß der Ventilkörper
17 augenblicklich wieder die Schließstellung einnimmt. Auch während der Tätigkeit des Überdruckventils
ist die Tragfähigkeit des Stempels nur vom vorgegebenen Ansprechdruck des Einlaß- und Druckhalteventils 19 abhängig.
Sieht man von den relativ kleinen Sprüngen ab, die durch das kurzfristige "Atmen" des Rückschlagventils
entstehen, so wird bei dem Dreifach-Teleskopstempel insgesamt
eine Lastkurve erreicht, die in einem Last-/Einsinkwegdiagramm
praktisch eine horizontale Linie ist.
Der in Figur 3 dargestellte Dreifach-Teleskopstempel entspricht
in seinem Grundaufbau der Ausführung nach Figur Für die übereinstimmenden Teile wurden daher in dieser
Zeichnung die gleichen Bezugszeichen wie in Figur 2 verwendet O
Der Unterschied besteht lediglich darin, daß der Teleskopzylinder
14 durch eine Bodenplatte 23 abgeschlossen ist, die im Randbereich eine Bohrung 24 und in der Mitte
eine zentrale Bohrung 25 enthält. Auf der Oberseite ist
an der Bodenplatte 23 konzentrisch zur Bohrung 25 ein Standrohr 26 befestigt, welches am oberen Ende einen im
Teleskopzylinder 15 geführten Kolben 27 trägt, der mit einer zentralen Gewindebohrung auf ein Endgewinde des
Stützrohres 26 aufgeschraubt ist. Wenn der Teleskopzylinder
15 voll eingeschoben ist, liegt der Kolben 27 in der
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Nähe der inneren Abschlußwandung 28 desselben. Ferner
ist der Teleskopzylinder 15 durch eine Bodenplatte 29
abgeschlossen, die eine Mittenbohrung aufweist, in der
das Stützrohr 26 druckdicht geführt ist. Der Baum zwisehen dem Kolben 27 und der Bodenplatte 29 ist durch
eine Bohrung 30 in der Zylinderwandung mit der Atmosphäre verbunden.
Durch die vorstehend erläuterten zusätzlichen Einbauteile
ist gegenüber der Ausführungsform nach Figur 2 der in den TeIe skop zylindern 13 >
14- und 15 für das Druckmittel zur
Verfügung stehende Saum erheblich verkleinert. Für das volle Ausfahren der drei Teleskopzylinder wird bei dieser
Ausführungsform weniger Druckflüssigkeit benötigt. Umgekehrt ist beim Einsinken weniger Druckflüssigkeit abzulassen.
Diese Ausführungsform hat damit den Vorteil, daß der Stempel insgesamt schneller gefüllt werden kann
und beim Einsiken bzw. Nachgeben eine geringere Trägheit hat. Der Innendruck über dem Rückschlagventil 17
wird bei ganz ausgefahrenem Stempel gemindert, weil die Stützfläche des Teleskopzylinders 15 mit Hilfe des Stützrohres
26, der Bodenplatte 29 und des Kolbens 27 vergrößert wird.
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It
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Claims (6)
- Dr.W. P.Radt · ,:Dipl.-Ing. W. Ernesti ΓPatentanwälte463 BochumHeinridi-K8nlg-Strae* 12Fernsprecher 4 IS 50, 4 23 27Telegrammadresse: Radtpatent Bodium77 135
WE/IKAnsprücheΊο Schildausbaugestell für den Grubenausbau mit einer Liegendkufe, einem Bruchschild, der über Lenker am versatzseitigen Ende der Liegendkufe gelagert ist, und einer am freien Ende des Bruchschildes angelenkten Hangendkappe, die durch mindestens einen in der Liegendkufe ruhenden Hydraulikstempel unterstützt ist, dadurch gekennzeichnet , daß zur gelenkigen Verbindung des Bruchschildes (1) mit der Liegendkufe (4) zwei Lemniskatenlenker (2, 3) vorgesehen sind und daß der Hydraulikstempel als Mehrfach-, wenigstens Dreifach-Teleskopstempel (8) mit über den gesamten Einsinkweg konstanter Lastaufnahme ausgebildet ist und zwischen Liegendkufe (4) und Hangendkappe (5) senkrecht stehend angeordnet ist. - 2. Schildausbaugestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Hydraulikstempel ein Dreifach-Teleskopstempel (8) vorgesehen ist.
- 3„ Schildausbaugestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Bruchschild (1) und Hangendkappe (5) durch eine Kolben-Zylinder-Anordnung (7) (Stützzylinder) verbunden sind, die an der Hangendkappe (5) in bezug auf das kohlenstoßsextige Ende vor dem Kraftangriff des Teleskops temp eis (8) gelenkig angreift.
- 4. Schildausbaugestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3* dadurch gekennzeichnet, daß der Stempelangriffspunkt bzw. der resultierende Kraftangriff an der Hangendkappe (5) an90-9826/0381ORIGINAL INSPECTEDeiner solchen Stelle erfolgt, daß das TdLungsverhältnis des vorderen Abschnittes zum hinteren Abschnitt der Hangendkappe (5) etwa 2 : 1 ist.
- 5. Schildausbaugestell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zufuhrleitung, die in den Druckmittelraum (20) des Stempelunterteiles (12) mündet, ein Einlaß- und Druckhalteventil (19) angeordnet ist, daß der - von unten gesehen - erste bewegliche Teleskopzylinder (13) durch eine Bodenplatte (16) abgeschlossen ist, in der sich in einer axialen Bohrung ein federbelastetes Rückschlagventil (17) befindet, welches in der Offenstellung den unteren Druckmittelraum (20) mit den untereinander in Verbindung stehenden Druckräumen (I3a» 14a und 15a) der beweglichen Teleskopzylinder (13, 14 und 15) verbindet und daß das Rückschlagventil (17) eine gegenüber der Bodenplatte (16) nach unten vorstehende Stößelstange (18) aufweist, die beim Auftreffen auf den Boden (22) des Stempelunterteils (12) infolge der Einsinkbewegung der Teleskopzylinder (13» 14 und 15) das öffnen des Rückschlagventils (17) bewirkt.
- 6. Schildausbaugestell nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des zweiten beweglichen Teleskopzylinders (14) eine zweite Bodenplatte (23) mit im Randbereich befindlicher Bohrung (24) und einer zentralen Bohrung (25) angeordnet ist, daß auf der Oberseite konzentrisch zur zentralen Bohrung (25) ein Stützrohr (26) befestigt ist, welches an seinem oberen Ende einen im dritten Teleskopzylinder (15) geführten Kolben (27) trägt, der ebenfalls eine zentrale Bohrung aufweist, daß das Stützrohr (26) in einer Mittenbohrung einer am unteren Ende des dritten beweglichen Teleskopzylinders (15) befindlichen dritten Bodenplatte (29) druckdicht geführt ist und daß der zwischen dem Kolben (27) und der dritten909826/0381ο -Abschlußplatte (29) befindliche Raum mit der Atmosphäre verbunden ist, vorzugsweise durch eine Bohrung (30) in der Zylinderwandungo9G9826/0381
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