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DE2756078C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2756078C2
DE2756078C2 DE2756078A DE2756078A DE2756078C2 DE 2756078 C2 DE2756078 C2 DE 2756078C2 DE 2756078 A DE2756078 A DE 2756078A DE 2756078 A DE2756078 A DE 2756078A DE 2756078 C2 DE2756078 C2 DE 2756078C2
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DE
Germany
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oral care
acid
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weight
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DE2756078A
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DE2756078A1 (de
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Abdul Somerset N.J. Us Gaffar
Marijke S. Montclair N.J. Us Devries
David L. Piscataway N.J. Us Carroll
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Original Assignee
Individual
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Description

Die Erfindung betrifft Mundpflegemittel mit einem oralen Trägerstoff und einem Stickstoff enthaltenden antibakteriellen Antibelagmittel gemäß den voranstehenden Ansprüchen.
Kationische antibakterielle Verbindungen sind beispielsweise aus dem Abschnitt "Quaternary Ammonium and Related Compounds" in dem Artikel "Antiseptics and Disinfectants" in Kirk-Othmer, "Encyclopedia of Chemical Technology", 2. Ausgabe, Band 2, Seiten 632 bis 635, bekannt. Kationische Verbindungen mit antibakterieller Wirksamkeit, wie Germizide, werden gegen Bakterien verwendet und sind in Mundpflegemitteln zur Verhinderung von Zahnbelagbildung, der durch Bakterien in der Mundhöhle verursacht wird, benutzt worden.
Eine der am besten bekannten antibakteriellen, Zahnbelag verhindernden, quaternären Ammoniumverbindungen ist Benzethoniumchlorid, das auch als Hyamine® 1622 oder als Diisobutylphenoxyethoxyethyldimethylbenzylammoniumchlorid bekannt ist. Als Oralpräparat ist diese Verbindung äußerst wirksam, da durch eine Verringerung von Zahnbelag bzw. Zahnstein auch gleichzeitig eine Verringerung der Karies und Parodontosekrankheiten bewirkt wird. Andere kationische antibakterielle Stoffe dieser Art sind beispielsweise beschrieben in den US-PS 29 84 639, 33 25 402, 34 31 208 und 37 03 583 sowie in der GB-PS 13 19 396.
Andere antibakterielle, Zahnbelag verhindernde quaternäre Ammoniumverbindungen sind solche, bei denen ein oder zwei der Subtituenten am quaternären Stickstoffatom eine Kohlenstoffkette, meist einen Alkylrest mit 8 bis 20 und insbesondere 10 bis 18 Kohlenstoffatomen enthalten, während die anderen Substituenten kleinere Reste, meist Alkyl- oder Benzylreste mit 1 bis 7 Kohlenstoffatomen, häufig Methyl- oder Ethylreste sind. Typische antibakterielle quaternäre Ammoniumverbindungen sind Dodecyltrimethylammoniumbromid, Benzyldimethylstearylammoniumchlorid, Cetylpyridiniumchlorid und quaternäres 5-Amino-1,3-bis(2-ehthylhexyl)- 5-methylhexahydropyrimidin.
Andere kationische antibakterielle Verbindungen, die in Mundpflegemitteln vorteilhaft eingesetzt sind, um die Mundpflege durch Verringerung von Zahnsteinansatz zu fördern, sind Amide, wie die substituierten Guanidine, beispielsweise Chlorhexidin und die entsprechende Verbindung, Alexidin, in der zwei Ethylhexylreste anstelle der Chlorphenylreste vorhanden sind, sowie andere Bis-Biguanide, wie sie in der DE-OS 23 32 383 mit der folgenden Formel offenbart sind:
in der A und A′ entweder (1) einen Phenylrest, der als Substituent bis zu zwei Alkyl- oder Alkoxyreste mit 1 bis 4 C-Atomen, eine Nitrogruppe oder ein Halogenatom enthalten kann, oder (2) einen Alkylrest mit 1 bis etwa 12 C-Atomen oder (3) einen acyclischen Rest mit 4 bis 12 C-Atomen bedeuten, während X und X′ je nachdem einen Alkylrest mit 1 bis 3 C-Atomen, z und z′ je nachdem entweder 0 oder 1 und R oder R′ je nachdem entweder Wasserstoff, einen Alkylrest mit 1 bis etwa 12 C-Atomen oder einen Aralkylrest mit 7 bis etwa 12 C-Atomen bedeuten, und n eine ganze Zahl von 2 bis einschließlich 12 ist, wobei ferner die Polymethylenkette (CH₂) n durch bis zu 5 Äther-, Thioäther-, Phenyl- oder Naphthylreste unterbrochen sein kann. Diese Verbindungen sind als pharmazeutisch einsetzbare Salze erhältlich. Weitere substituierte Guanidine sind N′-(4-Chlorbenzyl)-N⁵- (2,4-chlorbenzyl)-biguanid, p-Chlorbenzylbiguanid, 4-Chlorbenzhydrylguanylharnstoff, N-3-Lauroxypropyl-N⁵-p-chlorbenzylbiguanid, 5,6-Dichlor-2-guanidobenzimidazol und N-p-Chlorphenyl- N⁵-laurylbiguanid.
Die langkettigen tertiären Amine besitzen ebenfalls antibakterielle und Zahnbelag verhindernde Eigenschaften. Derartige antibakterielle Stoffe sind tertiäre Amine mit einem Alkylrest mit in der Regel 12 bis 18 Kohlenstoffatomen und 2 Poly(oxethylen)- resten, die an dem Stickstoffatom gebunden sind und die gewöhnlich 2 bis 50 Ethenoxygruppen je Molekül enthalten, sowie deren Salze mit Säuren und Verbindungen der folgenden Struktur:
worin R für einen Alkylrest mit 12 bis 18 Kohlenstoffatomen steht und x, y und z zusammen 3 oder größer sind, einschließlich deren Salzen. Im allgemeinen sind kationische Verbindungen wegen ihrer Zahnbelag verhindernden Wirksamkeit bevorzugt.
Die antibakterielle, Zahnbelag verhindernde Verbindung hat vorzugsweise eine antibakterielle Wirksamkeit entsprechend einem Phenolkoeffizienten von über 50, vorteilhaft über 100, und insbesondere über 200 für S. aureus; beispielsweise wird der Phenolkoeffizient (A.O.A.C.) von Benzethoniumchlorid gegenüber S. aureus vom Hersteller mit 410 angegeben. Die kationischen anitbakteriellen Verbindungen sind im allgemeinen monomer und manchmal dimer und haben ein Molekulargewicht unter 2000, meist unter 1000; es lassen sich jedoch grundsätzlich auch polymere kationische Verbindungen verwenden. Die kationischen antibakteriellen Verbindungen werden zweckmäßig in Form eines oral verträglichen Salzes, z. B. als Chlorid, Bromid, Sulfat, Alkylsulfonat, wie Methylsulfonat und Ethylsulfonat, Phenylsulfonat, wie p-Methylphenylsulfonat, Nitrat, Acetat oder Gluconat eingesetzt.
Die kationischen antibakteriellen Verbindungen und die langkettigen tertiären Amine mit antibakterieller Wirkung fördern die Mundhygiene, insbesondere dienen sie zur Entfernung von Plaque. Ihr Einsatz hat jedoch den Nachteil, daß Verfärbungen oder Fleckenbildung auf den Zähnen auftreten.
Der Grund für diese Fleckenbildung oder Verfärbung ist bisher noch nicht völlig geklärt. Der Zahnschmelz enthält einen hohen Anteil von etwa 95% Hydroxyapatit mit Ca+2 und PO₄-3-Ionen. Bei Abwesenheit von Plaque können zusätzlich Ca+2- und PO₄-3-Ionen, insbesondere aus dem Speichel, aufgenommen und auf dem Zahnschmelz abgelagert werden. Solche Ablagerungen können Farbkörper enthalten, die letztlich als verkalkte Ablagerung den Zahn verfärben.
Die bisher verwendeten Zusätze zur Verringerung von durch kationische antibakterielle Antibelagmittel verursachte Zahnverfärbung verringern im allgemeinen auch die Aktivität der antibakteriellen Mittel und deren Fähigkeit, in meßbarem Maß auf den Zahnbelag einzuwirken. Victamide®, auch unter der Bezeichnung Victamine® C bekannt, das Kondensationsprodukt von Ammoniak mit Phosphorpentoxid, verstärkt sogar die Fleckenbildung oder Verfärbung, selbst dann, wenn ein kationisches Antibelagmittel nicht vorhanden ist; diese Verbindung und andere Phosphorverbindungen, wie beispielsweise Dinatriumethan-1-hydroxy-1,1-diphosphonat, fallen in Gegenwart von antibakteriellen Verbindungen, wie Bis-Biguanidinoverbindungen, aus und verringern dabei die Antibelagwirkung des antibakteriellen Stoffes.
Zur Verhinderung des Fleckigwerdens von Zähnen sind Mundpflegemittel bekannt, die z. B. gemäß US-PS 39 88 433 stark bakterizide organische Peroxysäuren enthalten oder gemäß DE-AS 21 61 477 Pyromellitsäure enthalten. Diese Mittel, die nicht gegen Zahnbelag, sondern nur gegen Fleckenbildung vorgeschlagen werden, sind instabil und reagieren mit den übliche anderen Bestandteilen von Mundpflegemitteln, so daß sie ihre Wirksamkeit einbüßen. So werden beispielsweise organische Peroxysäuren in der Regel nur in wasserfreiem Zustand angeboten, die kurz vor Einsatz mit den anderen Komponenten vermischt werden; sie sind darüber hinaus mit Poliermitteln und den meisten Verdickungsmitteln praktisch unverträglich. Ähnliches gilt, wenn auch in geringerem Maße, für die Pyromellitsäure, die darüber hinaus lebensmittelrechtlich bedenklich ist.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ein Mundpflegemittel mit einem oralen Trägerstoff und einem Stickstoff enthaltenden antibakteriellen Antibelagmittel vorzusehen, das neben seiner belagverhindernden Wirkung eine Fleckenbildung an den Zähnen verhindert, und das mit den üblichen Bestandteilen derartiger Mundpflegemittel verträglich ist bzw. nicht destabilisiert wird und eine größere Wirkungsbreite hat.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird daher ein Mundpflegemittel gemäß Kennzeichen des Hauptanspruches vorgeschlagen, wobei ein besonders bevorzugtes Mundpflegemittel Bis-(o- carboxyphenyl-)-succinat enthält.
Der in den erfindungsgemäßen Mundpflegemitteln als die Fleckenbildung und Verfärbung verhindernde Zusatz eingesetzte Bis-Ester hat in Form der freien Säure die folgende Formel:
In dieser Formel stehen die R-Reste unabhängig voneinander für einen Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder für ein Wasserstoffatom, und n ist eine ganze Zahl von 0 bis 6, vorzugsweise 2. Der bevorzugte Zusatz ist dementsprechend Bis(o-carboxyphenyl)succinat (BOCS). Wenn, wie bei den Diestern der Oxalsäure, n=0 ist, ist die n -Gruppe eine einfache Bindung. Diese Gruppe bedeutet auch einen beliebigen C₁ bis C₆-Alkylen- oder -Alkenylenrest und kann mit einem C₁ bis C₄-Alkoxyrest substituiert sein. Die Bis(o-carboxyphenyl)ester der folgenden aliphatischen Carbonsäuren sind Beispiele für geeignete erfindungsgemäße Zusätze:
Oxalsäure (Ethandisäure)
Malonsäure (Propandisäure)
Bernsteinsäure (Butandisäure)
Glutarsäure (Pentandisäure)
Adipinsäure (Hexandisäure)
Pimelinsäure (Heptansäure)
Korksäure (Octandisäure)
Maleinsäure (1,2-Ethylendicarbonsäure HOOCCH:CHCOOH)
Itakonsäure (Methylenbernsteinsäure HOOCC(:CH₂)CH₂COOH)
Isobernsteinsäure (2-Methylpropandisäure)
Dihydromuconsäure (HOOCCH₂CH₂CH:CHCOOH)
Dihydroitaconsäure (Methylbernsteinsäure)
3-Ethylhexandisäure
Eine oder beide Phenylanteile können kernsubstituiert sein mit einer oder mehreren Alkyl- oder Alkoxygruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, wie beispielsweise einem Methyl- oder Isobutoxyrest, einem Halogenatom, wie Chlor, Brom, Iod oder Fluor. In einem Mundwasser sind sie, da sie darin in niedrigen Konzentrationen eingesetzt werden, ausreichend wasserlöslich, obwohl die Wasserlöslichkeit dieser Zusätze je nach deren Molekulargewicht verschieden ist. Diese Bis-Esterzusätze werden in erfindungsgemäßen Mundpflegemitteln in einer Menge von wenigstens 0,005 Gew.-% eingesetzt. Konzentrationen von 0,005 Gew.-% bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 Gew.-% bis 1 Gew.-% werden in der Regel benutzt. Mundpflegemittel, die bei üblichem Gebrauch zufällig verschluckt werden können, enthalten vorzugsweise niedrigere Konzentrationen dieser Zusätze. Ein erfindungsgemäßes Mundwasser enthält dementsprechend vorzugsweise weniger als etwa 1 Gew.-% des Zusatzes. Mundpflegemittel, die auf ärztliche Verordnung benutzt werden, können in einem weiteren Bereich gelegene Konzentrationen enthalten. Der Bis-Esterzusatz wird am besten in einem molaren Verhältnis zu dem antibakteriellen Antibelagmittel von 0,2 : 1 zu 6 : 1, vorzugsweise 0,5 : 1 zu 4 : 1, bezogen auf die freie Base, eingesetzt, um so am besten die Fleckenbildung zu verringern oder zu verhindern.
Die eingangs beschriebenen antibakteriellen Verbindungen, die entweder kationische oder langkettige Amingermizide sind, werden in der Regel in solchen Mengen eingesetzt, daß das Mundpflegemittel 0,001 Gew.-% bis 15 Gew.-% der Verbindung enthält. Um die gewünschten Stärken an Antibelagwirkung zu erreichen, enthält das fertige Mundpflegemittel etwa 0,01 bis 5 Gew.-%, am besten 0,025 bis 1,0 Gew.-% der antibakteriellen Verbindung, bezogen auf die Verbindung in Form der freien Base.
Die Bis-Esterzusätze der oben angegebenen Formel (I) können in bekannter Weise hergestellt werden, durch Reaktion, z. B. Veresterung, von 1 Mol einer Dicarbonsäure der Formel
HOOC n COOH
oder einem Dihalogenidderivat oder einem sonstigen funktionellen Derivat, mit 2 Molen eines o-Carboxyphenols oder einem geeigneten kernsubstituierten Derivat oder einem Salz dieser Verbindung. Wenn man als Reaktionskomponente ein Dicarbonsäuredihalogenid verwendet, ist es zweckmäßig, in dem Reaktionsmedium eine die Säure bindende Verbindung miteinzusetzen.
Das bevorzugte Bis-(o-carboxyphenyl)succinat kann nach den Angaben von Zaugg und Mitarbeitern in Biochemical and Biophysical Res. Communications 64, Nr. 4 (1975), Seiten 1192 bis 1198, durch Einwirkung von 1 Mol Bernsteinsäuredichlorid auf 2 Mole Salicylsäure in Gegenwart von Dimethylanilin und Benzol hergestellt werden.
Man kann die bevorzugte Verbindung auch nach einem verbesserten Verfahren, bei dem die Benutzung von Benzol und Dimethylanilin nicht erforderlich ist, herstellen. Dazu benötigt man ein Alkalisalz der Salicylsäure und ein wasserlösliches organisches Lösungsmittel, wie Aceton, Dimethoxyethan oder Tetrahydrofuran als Reaktionsmedium. Z. B. kann man 32 g (0,2 Mol) Natriumsalicylat und 11,1 ml (0,1 Mol) Bernsteinsäuredichlorid in 200 ml Aceton einmischen und 1 Stunde lang auf einem Wasserbad am Rückfluß behandeln. Die Suspension wird auf Zimmertemperatur abgekühlt; dann werden 11,8 n HCl zugegeben (17 ml, 0,2 Mol). Die Suspension wird 1 Stunde lang im Eisschrank gekühlt und dann abfiltriert. Der Rückstand, ein weißer Niederschlag, wird mit 100 ml Aceton gewaschen. Das Filtrat und die Waschwässer werden kombiniert und zur Trockne, einer öligen Substanz, eingedampft. Das Öl wird in 160 ml heißem Ethanol gelöst, es wird filtriert und über Nacht im Eisschrank gekühlt. Das kristalline Produkt wurde aus der Ethanollösung abfiltriert und getrocknet. Das Bis-(o-carboxyphenyl) succinat fiel in einer Ausbeute von 32 g entsprechend 89% an.
Sonstige Verbindungen der oben angegebenen Formel (I) wurden aus äquivalenten Mengen der entsprechenden Dicarbonsäure- und o-Carboxyphenol-Reaktionskomponenten nach der zuvor angegebenen Verfahrensvorschrift hergestellt.
Bei einigen bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist das Mundpflegemittel flüssig, beispielsweise ein Mundwasser oder ein Mundspülmittel. In solchen Präparaten ist der Träger gewöhnlich eine Wasser/Alkohol-Mischung. Das Verhältnis von Wasser zu Alkohol schwankt in der Regel in den Bereichen von 1 : 1 bis 20 : 1, vorzugsweise von 3 : 1 bis 20 : 1 und liegt am besten bei 17 : 3. Die Gesamtmenge an Wasser/Alkohol-Mischung beträgt gewöhnlich 70 bis 99,9 Gew.-% des Mundwassers. Der pH-Wert derartiger flüssiger Präparate liegt meist im Bereich zwischen 4,5 bis 9 und in der Regel zwischen 5,5 bis 8, vorzugsweise im Bereich zwischen 6 bis 8. Es ist bemerkenswert, daß sich erfindungsgemäße Mittel bei einem pH-Wert unter 5 benutzen lassen, ohne daß dabei der Zahnschmelz nennenswert entcalcifiziert wird.
Derartige flüssige Mundpräparate können auch einen oberflächenaktiven Stoff und/oder eine Fluor liefernde Verbindung enthalten.
Bei bestimmten anderen bevorzugten Ausführungsformen dieser Erfindung kann das Mundpflegemittel im wesentlichen fest oder pastenförmig sein, z. B. als Zahnpulver, Zahntablette, Zahnpasta oder Zahncreme vorliegen. Der Träger solcher festen oder pastenförmigen Mundpflegepräparate enthält Poliermittel, wie beispielsweise wasserunlösliches Natriummetaphosphat, Kaliummetaphosphat, Tricalciumphosphat, hydratisiertes oder wasserfreies Dicalciumphosphat, Calciumpyrophosphat, Magnesiumorthophosphat, Trimagnesiumphosphat, Calciumcarbonat, Aluminiumoxid, hydratisiertes Aluminiumoxid, Aluminiumsilikat, Zirkoniumsilikate, Siliciumdioxid, Bentonit und deren Mischungen. Bevorzugte Poliermittel sind kristalline Kieselerde mit Teilchengrößen bis zu 5 Mikron, einer mittleren Teilchengröße bis zu 1,1 Mikron und einer Oberfläche von 50 000 cm²/g sowie Silikagel, komplexes amorphes Alkalialuminosilikat und hydratisiertes Aluminiumoxid.
Aluminiumoxid, insbesondere hydratisiertes Aluminiumoxid mit einem Aluminiumoxidgehalt von 64,9 Gew.-%, einem Kieselsäuregehalt von 0,008 Gew.-%, einem Eisen(III)oxidgehalt von 0,003 Gew.-% und einem Feuchtigkeitsgehalt von 0,37 Gew.-% bei 110°C sowie einer spezifischen Dichte von 2,42 und einer solchen Teilchengröße, daß 100% der Teilchen kleiner als 50 Mikron und 84% der Teilchen kleiner als 20 Mikron sind, ist besonders geeignet.
Bei Verwendung von klaren Gelen werden als Poliermittel kolloidale Kieselsäure und insbesondere Alkalialuminiumsilikat­ komplexe verwendet, da deren Brechungsindices nahe an denen des Geliermittel-Flüssigkeitssystems, einschließlich Wasser und/oder Feuchthaltemittel, liegen, die gewöhnlich in Zahnpflegemitteln benutzt werden.
Zahlreiche der sogenannten "wasserunlöslichen" Poliermittel sind anionisch und enthalten geringe Mengen an löslichen Anteilen; beispielsweise kann das unlösliche Natriummetaphosphat nach der von Thorpe in "Dictionary of Applied Chemistry", Band 9, 4. Auflage, Seiten 510 bis 511, angegebenen Vorschrift hergestellt werden. Geeignete Poliermittel sind ferner Natriummetaphosphat in der als Madrell'sches und Kurrol'sches Salz bekannten Form. Diese Metaphosphate zeigen eine nur geringfügige Wasserlöslichkeit und werden daher gewöhnlich als unlösliche Metaphosphate bezeichnet, auch wenn sie geringe Mengen, beispielsweise bis zu 4 Gew.-%, lösliche Phosphate als Verunreinigungen enthalten. Der Anteil an wasserlöslichen Phosphaten, die bei unlöslichem Natriummetaphosphat vermutlich lösliches Natriumtrimetaphosphat sind, kann durch Auswaschen mit Wasser entfernt werden. Die unlöslichen Alkalimetaphosphate werden im allgemeinen in Pulverform mit einer solchen Teilchengröße eingesetzt, daß nicht mehr als 1% des Materials größer als 37 Mikron ist.
Das Poliermittel ist im allgemeinen in Mengen von 20 bis 99 Gew.-% der Mundpflegepräparate, bei Zahnpasten bevorzugt in einer Menge von 20 bis 75 Gew.-% und bei Zahnpulver in Mengen von 70 bis 99 Gew.-% vorhanden.
Für die Herstellung eines Zahnpulvers genügt es, wenn die verschiedenen festen Bestandteile in den angegebenen Mengen und Teilchengrößen mechanisch miteinander vermischt, z. B. vermahlen werden.
Bei pastenförmigen Mundpflegemitteln soll die Kombination des antibakteriellen Antibelagmittels und der Bis-Ester enthaltenden Verbindung mit den anderen Komponenten der Zahnpasta verträglich sein. Bei einer Zahnpasta kann der flüssige Träger aus Wasser und einem Feuchthaltemittel meist in einer Menge von 10 bis 90 Gew.-% vorliegen, wobei Glycerin, Sorbit oder Polyethylenglykol als Feuchthaltemittel oder Bindemittel vorhanden sein können. Besonders vorteilhafte flüssige Bestandteile sind Mischungen aus Wasser, Glycerin und Sorbit.
Bei klaren Gelen, bei denen der Brechungsindex beachtet werden muß, werden vorzugsweise etwa 3 bis 30 Gew.-% Wasser, 0 bis 80 Gew.-% Glycerin und 20 bis 80 Gew.-% Sorbit verwendet. Als Gelierungsmittel werden natürliche oder synthetische Gumme oder gumartige Stoffe, wie Irish moss, Natriumcarboxymethylcellulose oder Hydroxyethylcellulose verwendet. Andere Geliermittel sind beispielsweise Traganth, Polyvinylpyrrolidon und Stärke. Sie sind im allgemeinen in Mengen bis zu 10 Gew.-% und vorzugsweise zwischen 0,5 bis 5 Gew.-% in der Zahnpasta vorhanden. Bevorzugte Geliermittel sind Methylcellulose und Hydroxyethylcellulose. In einer Zahnpasta oder in einer gelförmigen Zahnpasta sind die flüssigen und festen Bestandteile so aufeinander abgestimmt, daß eine cremeförmige oder gelartige Masse erhalten wird, die aus einem unter Druck stehenden Behälter oder aus einer aus Aluminium oder Blei bestehenden zusammendrückbaren Tube auspreßbar ist.
Die festen oder pastenförmigen Mundpflegemittel haben einen pH-Wert von 4,5 bis 9, im allgemeinen zwischen 5,5 bis 8 und vorzugsweise zwischen 6 und 8, wobei der pH-Wert in einer 20%igen Aufschlämmung bestimmt wird. Die Mittel können ferner oberflächenaktiven Stoffe und/oder Fluor liefernde Verbindungen enthalten.
In Mundpflegemitteln, wie Mundspülmitteln und Zahnpasten, ist häufig ein Tensid vorhanden, das die Schaumbildung fördert. Als Tenside werden vorzugsweise nicht-ionische Tenside statt anionischer Verbindungen verwendet. Wasserlösliche nicht-ionische Tenside sind beispielsweise Kondensationsprodukte von Ethylenoxid mit langkettigen hydrophoben Verbindungen, z. B. aliphatische Reste mit 12 bis 20 Kohlenstoffatomen, wie z. B. die "Ethoxameren", die hydrophobe Polyoxyethylengruppen haben; ferner Kondensationsprodukte aus Ethylenoxid und Fettsäuren, Fettalkoholen, Fettamiden, einschließlich Alkoholen, wie Sorbitanmonostearat oder Polypropylenoxid.
In den Mundpflegemitteln kann eine Fluor liefernde Verbindung vorhanden sein, die schwach wasserlöslich oder auch voll wasserlöslich ist. Fluor liefernde Verbindungen sind gekennzeichnet durch ihre Fähigkeit, Fluoridionen in Wasser freizusetzen; sie gehen keine Reaktion mit anderen Bestandteilen des Mundpflegemittels ein. Geeignete Fluorverbindungen sind z. B. anorganische Fluoridsalze, wie lösliche Alkali-, Erdalkali- und Schwermetallsalze, z. B. Natriumfluorid, Kaliumfluorid, Ammoniumfluorid, Bleifluorid, Kupferfluoride wie Kupfer(I)fluorid, Zinkfluorid, Zinnfluoride, wie Zinntetrafluorid oder Zinn(II)chlorfluorid, Bariumfluorid, Natriumfluorsilikat, Ammoniumfluorsilikat, Natriumfluorzirkonat, Natriummonofluorphosphat, Aluminiummono- und -difluorphosphat und fluoriertes Natriumcalciumpyrophosphat. Alkali- und Zinnfluoride, wie Natrium- und Zinn(II)fluoride, Natriummonofluorphosphat und ihre Mischungen werden bevorzugt.
Die Menge der Fluor liefernden Verbindung hängt von der Art der Verbindungen, ihrer Löslichkeit und der Art des Mundpflegemittels ab, wobei die Konzentration im nicht giftigen Bereich liegen muß. Festen Mundpflegemitteln, wie Zahnpasten oder -pulvern, wird so viel an Fluorverbindungen zugesetzt, daß höchstens etwa 1 Gew.-% Fluor freigesetzt wird, vorzugsweise jedoch 0,005 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,1 Gew.-% Fluoridionen. Bei Alkalifluoriden und Zinn(II)fluoriden sind diese Komoponenten in Mengen bis zu 2 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Gesamtgemisches, und vorzugsweise in einer Menge von 0,05 bis 1 Gew.-% vorhanden. Natriummonofluorphosphat kann in Mengen bis zu 7,6 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,76 Gew.-% vorhanden sein.
Bei Mundwässern oder anderen flüssigen Präparaten ist die Fluor liefernde Substanz meist in solchen Mengen vorhanden, daß bis zu 0,13 Gew.-%, vorzugsweise 0,0013 bis 0,1 Gew.-% und zweckmäßig 0,0013 bis 0,05 Gew.-% Fluoridionen zur Verfügung gestellt werden.
Die erfindungsgemäßen Mundpflegemittel können weitere Zusätze wie Weißmachmittel, Konservierungsmittel, Silikone, Chlorophyllverbindungen oder Ammoniak enthaltende Verbindungen, wie Harnstoff, Diammoniumphosphat und Mischungen davon, enthalten. Diese Zusätze sind in den Mundpflegemitteln in Mengen vorhanden, die im wesentlichen die gewünschten Eigenschaften nicht beeinträchtigen. Geeignete Aroma- oder Süßungsmittel können auch eingesetzt werden. Beispiele für Aromabestandteile sind Aromaöle, wie grüne Minze, Pfefferminzöl, Wintergrünöl, Sassafras, Nelkenöl, Salbeiöl, Eukalyptusöl, Majoranöl, Zimtöl, Zitronen- oder Orangenöle sowie Methylsalicat. Geeignete Süßungsmittel sind Saccharose, Lactose, Maltose, Sorbit, Natriumcyclamat, Perillartin und Saccharin. Aroma- und Süßungsmittel können in den Mundpflegemitteln in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-% oder mehr vorhanden sein.
Bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Mundpflegemittel in einem oralen Träger, der gewöhnlich Wasser enthält, ist es äußerst zweckdienlich oder sogar wesentlich, die Bis-Ester enthaltende Verbindung erst zuzufügen, nachdem die anderen Bestandteile, etwa mit Ausnahme von etwas Wasser, gemischt und in Kontakt miteinander gebracht sind, um die Bildung von Präzipitaten zu vermeiden.
Beispielsweise kann man ein Mundspülmittel oder Mundwasser dadurch herstellen, daß man Ethanol und Wasser mit einem Aromaöl, einem nicht-ionischen Tensid, einem Feuchthaltemittel, einem kationischen antibakteriellen Antibelagmittel, wie Benzethoniumchlorid oder Chlorhexidin, einem Süßungsmittel und Farbstoff vermischt und dann anschließend die Bis-Ester enthaltende Verbindung zusetzt und gegebenfalls schließlich noch Wasser zufügt.
Bei der Herstellung einer gelförmigen Zahnpasta werden das Feuchthaltemittel, die gumartigen Stoffe und das Verdickungsmittel, wie Hydroxyethylcellulose, sowie das Süßungsmittel zu einem Gel verarbeitet, dazu werden Poliermittel, Aromastoffe und antibakterielle Mittel, wie Benzethoniumchlorid oder Chlorhexidin zugemischt, weiteres Wasser wird zugegeben, und anschließend wird der Bis-Ester enthaltende Stoff zugefügt. Bei Verwendung von Natriumcarboxymethylcellulose als Geliermittel kann nach dem Verfahren gemäß US-PS 38 42 168 oder US-PS 38 43 779 gearbeitet werden, wobei zum Schluß der Bis-Ester enthaltende Stoff zugegeben wird.
Bei der praktischen Anwendung der erfindungsgemäßen Mundpflegemittel wird das Mundwasser oder die Zahnpasta mit dem Gehalt an kationischen Verbindungen oder langkettigen Aminen als antibakterielles Antibelagmittel regelmäßig auf den Zahnschmelz aufgebracht, vorzugsweise 3mal täglich bis 5mal wöchentlich, bei einem pH-Wert von 4,5 bis 9, im allgemeinen 5,5 bis 8, vorzugsweise zwischen 6 bis 8.
Beispiele 1 bis 6
Es wurde ein Mundwasser-Grundansatz wie folgt hergestellt und geprüft:
Mundwasser-Ansatz AGew.-%
aromatisierter Alkohol 5,0 Pluronic® F 108 (Polyalkenoxidblockpolymer) 3,0 Glycerin10,0 Benzethoniumchlorid (BC)y Natriumsaccharin0,03 Bis(o-carboxyphenyl)succinat (BOCS)x Wasserbis zu 100 pH 7,2 bis 7,7 (eingestellt mit 5 n NaOH)
Erscheinung, Stabilitätklar
Die BOCS und 10 Gewichtsteile Wasser wurden den vorher gemischten Bestandteilen zugefügt. Die Zahnverfärbungseigenschaften wurden geprüft. Dazu wurde Hydroxyapatit (Biogel) mit Speichelprotein und Acetaldehyd und einem Phosphatpuffer für pH 7 aufgeschlämmt. Die Mischung wurde bei 37°C geschüttelt, bis sich eine hellbraune Färbung gebildet hatte. Das gefärbte Pulver wurde abgetrennt, getrocknet, und die Farbstärke wurde mit Hilfe eines Gardner-Farbdifferenzmeters bestimmt, bevor und nachdem die zu prüfende Zusammensetzung auf das gefärbte Material aufgebracht worden war.
Die folgende Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse der Verfärbungs- und Fleckenbildungsverringerung, wenn die angegebenen Mengen y bzw. x der Verbindungen BC bzw. BOCS in dem obigen Mundwasser-Ansatz A angewandt wurden.
Tabelle I
Verfärbungs- und Fleckenbildungsverringerung
Die obigen Ergebnisse bestätigen eindeutig, daß die Bis-Esterzusätze der vorliegenden Erfindung, wie am Beispiel von BOCS gezeigt, wesentlich und bedeutsam die Zahnverfärbung unterdrücken, die gewöhnlich durch BC hervorgerufen wird. Ansätze, die auf pH-Werte im Bereich von 5 bis 8 eingestellt worden waren, lieferten ähnliche Ergebnisse. Oral verträgliche Salze von BOCS lieferten ebenfalls ähnliche Ergebnisse.
Wenn äquivalente Mengen der folgenden Bis-Ester enthaltenden Verbindungen anstelle der in den Beispielen 1 bis 6 angegebenen Verbindung verwendet wurden, konnten mit den damit formulierten Ansätzen ebenfalls unerwartete Verminderungen der Zahnverfärbungen bewirkt werden:
BeispielBis-Ester enthaltende Verbindung
 7Bis(2-carboxy-4-butoxyphenyl)oxalat  8Bis(2-carboxy-4-propyl-6-chlorphenyl)glutarat  9Bis(2-carboxy-4-methyl-6-bromphenyl)adipat 10Bis(2-carboxy-4-iodo-6-ethoxyphenyl)suberat 11Bis(2-carboxyphenyl)pimelat 12Bis(2-carboxy-5-methoxyphenyl)malonat 13Bis(2-carboxy-6-butylphenyl)maleat 14Bis(2-carboxyphenyl)itaconat 15Bis(2-carboxy-4-fluorphenyl)muconat
Wenn äquivalente Mengen der folgenden antibakteriellen Antibelagmittel anstelle des in den Beispielen 1 bis 15 verwendeten BC eingesetzt wurden, bewirkten die so formulierten Ansätze ebenfalls eine unerwartete Verringerung der Zahnverfärbungen:
BeispielAntibakterielle Antibelagmittel
16Chlorhexidindiacetat 17Chlorhexidindigluconat 18Dodecyltrimethylammoniumbromid 19Cetylpyridiniumchlorid 20 21Alexidindihydrochlorid
Beispiel 22
Es wurden in-vitro-Tests für die Zahnbelag und Flecken verhindernde Aktivität mit einem Mundwasseransatz A, der 0,075% BC und kein BOCS enthielt, gegen Actinomyces Viscosus durchgeführt. Dabei wurde gefunden, daß die Fleckenbildung, wie erwartet, inhibiert wurde, selbst nachdem 5mal mit Pufferlösung gespült worden war. In ähnlichem Ausmaß wurden die Verfärbungen verringert, wenn Mundwasseransätze verwendet wurden, die zusätzlich zu den 0,075% BC noch 0,03% BOCS bzw. 0,12% BOCS enthielten.
Wenn in einem Mundwasseransatz A 0,15% BC vorhanden waren und die gleiche Prüfung durchgeführt wurde, war, wie gefunden wurde, selbst nach 8 Spülungen mit dem Puffer die Zahnsteinablagerung verhindernde Wirkung noch vorhanden. Ähnlich starke Antibelagwirksamkeit zeigte ein Mundwasseransatz, der zusätzlich zu den 0,15% BC noch 0,24 BOCS enthielt.
Die Ergebnisse zeigen, daß die Zahnbelag verhindernde Aktivität von BC enthaltenden Mundspülwässern durch die Zugabe der erfindungsgemäß eingesetzten Bis-Esterzusätze nicht beeinträchtigt oder reduziert wird.
Beispiel 23
In-vivo-Tests für die Zahnbelag und Flecken verhindernde Aktivität wurden an einer Gruppe von 8 Versuchshunden mit dem Mundwasseransatz A durchgeführt, der 0,075% BC und 0,24% BOCS enthielt, und ferner mit einem Kontrollansatz der gleichen Zusammensetzung, der jedoch kein BOCS enthielt, und einem Placebo-Mundwasser der gleichen Zusammensetzung, das jedoch frei von beiden Verbindungen BC und BOCS war. Die Versuchshunde wurden zunächst zahnprophylaktisch behandelt, um bestehende weiche und harte Zahnablagerungen zu entfernen. Es wurde Indikationslösung benutzt, um die vollständige Entfernung zu gewährleisten. Ihre Anwendung erfolgte durch leichtes Besprühen 2mal täglich an 5 Tagen wöchentlich in einem Zeitraum von 6 Wochen. Die Fleckenbildung wurde relativ durch Beobachtung des Rachenraumes bewertet. Der Zahnbelag wurde nach Besprühen der Zähne mit der Lösung ermittelt. Die mittleren Ergebnisse, je Gruppe je Zahn, waren folgende:
Aus den genannten Ergebnissen wird deutlich, daß die Bis-Ester enthaltenden Zusatzverbindungen gemäß Erfindung, wie am Beispiel von BOCS gezeigt, wesentlich und bedeutsam die Zahnverfärbung in vivo reduzieren, die durch die antibakteriellen Zahnbelag verhindernden Stoffe, wie kationisches BC, verursacht werden, ohne daß die Zahnbelag verhindernde Aktivität der die Flecken verursachenden, antibakteriellen, Zahnbelag verhindernden Stoffe verringert wird.
Die folgende Tabelle 2 zeigt Beispiele, in denen das BC in dem obigen Mundwasseransatz A durch die angegebene Menge y an Cetylpyridiniumchlorid (CPC) ersetzt ist, und gibt die Werte für die Fleckenverhinderung an, im Vergleich zu sonst gleichen Ansätzen, in denen zusätzlich die angegebenen Mengen x an BOCS vorhanden sind.
Tabelle 2
Verfärbungs- und Fleckenbildungsverhinderung
Die obigen Ergebnisse bestätigen, daß die erfindungsgemäß vorhandenen Bis-Esterzusätze, wie BOCS, die gewöhnliche durch quaternäre Ammoniumverbindungen als antibakterielle Antibelagmittel, wie CPC, verursachte Zahnverfärbung und Fleckenbildung deutlich reduzieren. Ansätze, die auf pH-Werte zwischen 5 und 8 eingestellt waren, lieferten ähnliche Ergebnisse. Mit oral verträglichen Salzen von BOCS wurden ebenfalls ähnliche Ergebnisse erzielt.
Bei in-vitro-Prüfung der Zahnbelag verhindernden Aktivität gegen Actinomyces viscosus, wie in Beispiel 22 beschrieben, wurde gefunden, daß die Zahnbelag verhindernde Aktivität der Ansätze in den Beispielen 24 und 25 praktisch gleich war der Aktivität in dem Beispiel 24 A. Dies bestätigt, daß BOCS die Zahnbelag verhindernde Aktivität von CPC nicht nennenswert beeinträchtigt.
Die folgenden Ansätze sind Beispiele für Zahnpasten mit Zahnbelag verhindernder Aktivität und reduzierter Verfärbung:

Claims (2)

1. Mundpflegemittel mit einem oralen Trägerstoff und einem Stickstoff enthaltenden antibakteriellen Antibelagmittel, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,005 bis 5 Gew.-% eines Bis-(o-carboxyphenyl)-esters der folgenden allgemeinen Formel in der (CCR) n einen Alkylen- oder Alkenylrest mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen und R Wasserstoff, einen Alkyl- oder Alkoxyrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und n eine Zahl von 0 bis 6 bedeutet, und wobei einer oder beide Phenylreste mit einem oder mehreren Alkyl- oder Alkoxyresten mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder einem Halogenatom substituiert sein können, sowie dessen oral verträgliche Salze enthält.
2. Mundpflegemittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es Bis-(o-carboxyphenyl-)-succinat enthält.
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