DE2750787A1 - Vorrichtung zum kontinuierlichen trennen des fruchtfleisches vom fruchtkern und von der fruchthaut, insbesondere des traubenfleisches von traubenkernen und der traubenhaut - Google Patents
Vorrichtung zum kontinuierlichen trennen des fruchtfleisches vom fruchtkern und von der fruchthaut, insbesondere des traubenfleisches von traubenkernen und der traubenhautInfo
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Description
-
- Vorrichtung zum kontinuierlichen
- Trennen des Fruchtfleisches vom Fruchtkern und von der Fruchthaut, insbesondere des Traubenfleisches von Traubenkernen und der Traubenhaut Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Trennen des Fruchtfleisches von den Fruchtkernen und der Fruchthaut, insbesondere von Traubenfleisch und Traubenkernen, mit einem von einem Sieb umschlossenen Rotor, der radiale, sich bis in Siebnähe erstreckende, mit einem Hammerkopf versehene Ausleger aufweist.
- Es ist eine Vorrichtung dieser Art mit einem feststehenden zylindrischen Sieb bekannt, bei der sich im Betrieb das Fruchtfleisch der Trauben an der Siebaussenseite festsetzt und die Sieböffnungen teilweise oder vollständig verschließt.
- Mit dieser Vorrichtung ist zu dem eine einwandfreie Trennung der Haut und der Kerne der Trauben von dem Fruchtfleisch nicht zu erreichken.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu gestalten, die auf einfache Art und Weise und mit wenig Aufwand die Traubenkerne und die Traubenhaut vom Fruchtfleisch trennt und in der die Traubenhäute und die Traubenkerne mit geringem Feuchtigkeitsgehalt anfallen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß neben dem Rotor das Sieb um die Rotationsachse antreibbar ist, die Schlagfläche der Hammerköpfe in der radialen Projektion zur Rotationsachse mit der Rotationsachse einen spitzen Winkel bilde, die Umfangsgeschwindigkeit des Rotors mindestens zehn Prozent von der des rotierenden Siebes abweicht und der Rotor und das Sieb konisch ausgebildet sind.
- Durch die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Sieb und den Hammerköpfen des Rotors wird bei den einzelnen Trauben die Haut von dem Fruchtfleisch abgeschält und zusammengerollt, während die zur Rotationsachse schrägen Schlagflächen den Transport der Kerne und Häute zur Austragsöffnung begünstigen. Bei der Förderung der Fruchtmasse durch die Vorrichtung wirkt infolge des ständig größer werdenden Durchmessers eine stetig größer werdende Zentrifugalkraft auf die Fruchtmasse ein, so daß das Fruchtfleisch sicher durch die Öffnungen des Siebes abgeführt wird. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Sieb an einem Ende mit einem Träger verbunden, der auf einer Hohlwelle sitzt, die durch eine Antriebseinrichtung antreibbar ist. Dies ergibt eine besonders einfache Konstruktion der Vorrichtung. Die mit Hammerköpfen versehenen Ausleger des Rotors sind vorteilhaft gestaffelt auf dem Rotor angeordnet, so daß die Fruchtmasse oder die Kerne und Häute von einem Hammerkopf zum anderen bewegt werden.
- Eine Justierveinrichtung kann vorgesehen werden, die eine axiale Relativbewegung zwischen dem Rotor und dem Sieb ermöglicht, um den Abstand zwischen der Innenfläche des Siebes und den Hammerköpfen einzustellen. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen dem Sieb und den Hammerköpfen so eingestellt werden, daß die Hammerköpfe die an der Siebinnenfläche haftenden Fruchthäute ablösen.
- Das Gehäuse kann so ausgebildet sein, daß es einen Fußteil aufweist, in dem die Antriebseinrichtungen untergebracht sind und einen auf dem Fußteil aufsetzbaren Oberteil besitzt, welcher das Sieb und den Rotor umgibt. Der Rotor ist zweckmäßigerweise an beiden Enden gelagert.
- Im Bereich des kleinen Durchmessers des Siebes kann ein das Sieb verlängerndes, zylindrisches Rohr koaxial angeordnet sein, in dem Axialrippen angebracht sind. Die Axialrippen haben den Vorteil, daß die in das Rohr eingefüllte Fruchtmasse möglichst ausgeglichen auf den Rotor bzw. auf das Sieb verteilt wird. Hierdurch wird eine ungleichförmige Belastung des Siebes vermieden, was insbesondere ein geringes Spiel zwischen dem Sieb und den Hammerköpfen ermöglicht.
- Sofern die Rotationsachse senkrecht angeordnet ist, ergibt sich eine besonders einfache Konstruktion der Vorrichtung.
- Es ist aber auch möglich, die Rotationsachse waagerecht vorzusehen.
- Im Gehäusefußteil ist vorteilhaft ein Kanal zur Aufnahme der Kerne und Häute angeordnet, der durch eine Öffnung der Gehäusewandung einen Auslaß aufweist. Die Kerne und Häute können dann durch diesen Auslaß ausfliessen. Ferner kann im Gehäuse eine Öffnung vorgesehen sein, durch die das Fruchtfleisch austreten kann.
- Da die Häute praktisch trocken anfallen, können sie von den Kernen, z.B. durch Windsichtung, leicht getrennt werden. Die Einrichtung zum Trennen von Häuten und Kernen kann am Fuß der erfindungsgemäßen Vorrichtung untergebracht werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
- Es zeigen: Fig. 1 einen Teilschnitt einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Trennen des Fruchtfleisches von Fruchtkernen und von der Fruchthaut, mit senkrechter Rotationsachse, Fig. 2 eine perspektivische Ansicht etncs mit einem H merkopf versehenen radialen Auslegers des Rotors, Fig. 3 eine schematische Darstellung der Bewegungen von Hammekopf und Sieb und der daraus resultierenden Kräfte für den Fall, daß die Siebgeschwindigkeit größer ist als die Hammerkopfgeschwindigkeit, Fig. 4 eine schematische Darstellung wie in Fig. 3, aber für den Fall, daß die Hammerkopfgeschwindigkeit höher ist als die Siebgeschwindigkeit und Fig. 5 eine abgewickelte Darstellung eines Teils der Hammerköfpfe sowie der Bewegung der Kerne und Häute ftlr den Fall der Anordnung der Hammerköpfe nach Fig. 4.
- Die in der Fig. 1 dargestellte Vorrichtung 1 weist einen in einem Gehäuse 11 drehbar gelagerten, konusförmigen Rotor 13 auf, der mit radialen Auslegern versehen ist, die mit Hammerköpfen 15 ausgestattet sind. Diese Hammerköpfe 15 erstrecken sich bis zu einem vorbestimmbaren Abstand 16 in Richtung auf die Innenfläche 17 eines konusförmigen rotierbaren Siebes 19. Das Gehäuse 11 besteht aus einem Fußteil 21 und einem Gehäuseoberteil 23. Das Gehäuseoberteil 23 umgibt das Sieb 19 und dient zugleich als Basis für ein in das Gehäuse 11 ragendes Rohr 67, auf dem ein trichterförmiger Einfüllstutzen 25 aufsetzbar ist. Im Rohr 67 sind Axialrippen 69 angebracht, die die Traubenmasse verteilen und durch Öffnungen 26 in den Raum zwischen dem Rotor 13 und dem Sieb 19 leiten. Im Fußteil 21 sind die vorteilhaft voneinander unabhängigen Antriebseinrichtungen 27,29 für den Rotor 13 und das Sieb 19 untergebracht. Der Rotor 13 ist im Fußteil 21 in einem Stehlager 31 und im Oberteil 23 in einem Radiallager 33 gelagert. Uber einen scheibenförmigen Träger 35 ist das Sieb 19 mit einer Hohlwelle 37 verbunden, die auf der Antriebswelle 39 des Rotors 13 gelagert ist. Im Bereich zwischen dem Sieb 19 und dem Rotor 13 sind im scheibenförmigen Träger Öffnung 36 vorgesehen, durch die die Kerne und Häute in den Kanal 45 geleitet werden. Als Antriebseinrichtungen 27,29 dienen drehzahlvariable Motoren 41,42, die z.B. über Keilriemen 43, 44 die Antriebswelle 39 und dle Hohlwelle antreiben können.
- Im Gehäusefußteil 21 ist ein Kanal 45 vorgesehen, von dem durch eine Öffnung 47 die Kerne und Häute abfliessen können.
- Durch eine Öffnung 49 kann der Raum 51 zwischen dem Sieb 19 und der Wandung des Gehäuseoberteils 23, in welchen das Fruchtfleisch gelangt, entleert werden.
- Die Hammerköpfe 15 sind am Rotor 13 in einem Winkel von etwa 200 nach links oder nach rechts in bezug auf die Rotationsachse geneigt angebracht.
- Anhand der Figuren 1 bis 5 wird nun die Funktionsweise der Vorrichtung näher beschrieben.
- Die Fruchtmasse wird in den trichterförmigen Einfüllstutzen 25 eingefüllt. Die im Rohr 67 angeordneten Axialrippen 69 verteilen und leiten die Fruchtmasse durch die Öffnungen 26 zwischen den rotierenden Rotor 13 und das ebenfalls rotierende Sieb 19. Die durch die Rotationgsbewegung hervorgerufene Zentrifugalkraft bewirkt, daß die Fruchtmasse an die Innenfläche 17 des konischen Siebe gedrückt wird. Die Fruchtmasse der Trauben wird durch die Wirkung der Zentrifugalkraft und unter der Wirkung der auf dem Rotor 13 angebrachten radialen Auslegern mit den Hammerköpfen 15 in Fruchtfleisch sowie Kerne und Häute aufgeteilt. Durch die Zentrifugalkraft wird das Fruchtfleisch und der Fruchtsaft durch die Öffnungen 20 des Siebes 19 gedrückt und fließt in den Raum 51 zwischen dem Sieb 19 und dem Gehäuse 11. Durch eine Öffnung 49 des Gehäuses 11 kann das Fruchtfleisch und der Fruchtsaft abfliessen, und wird in geeigneten Behältern aufgefangen.
- Die Öffnungen 20 des Siebes 19 sind in ihrer Größe so bemessen, daß die Kerne und Häute keinen Druchlaß finden.
- Vorteilhafterweise sind die Öffnungen 20 konisch zu der Aussenfläche des Siebes 19 erweitert, wodurch das einwandfreie Abfliessen des Fruchtfleisches gefördert wird. Durch die Zentrifugalkraft werden die Kerne und die Häute an die Siebinnenfläche 17 gedrückt und die auf dem Rotor 13 angebrachten Hammerköpfe 15, die im geringen Abstand zur Siebinnenfläche 17 angeordnet sind, fördern die Kerne und Häute in einen im Gehäusefußteil 21 angeordneten, halbkreisförmigen Kanal 45. Die Kerne und Häute können dann durch eine Öffnung 47 austreten und in einem geeigneten Behälter aufgefangen werden.
- Die Drehzahlen des Siebes 19 und des Konus 13 können durch die drehzahlvariablen Motoren 41,42 verändert werden. Es kann also die Umfangsgeschwindigkeit bzw. die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Sieb und dem Rotor der jeweiligen Traubensorte und deren Beschaffenheit angepaßt werden.
- Statt der drehzahlvariablen Motoren 41,42 können auch Getriebe vorgesehen sein, die beispielsweise starr und/ oder stufenlos verstellbar sind und nur von einem Motor angetrieben werden.
- Die Fig. 3 und 4 zeigen in vektorieller Darstellung die durch die Rotationsbewegungen aufgtretenden Geschwindigkeits- bzw. Bewegungskomponenten an einem einzelnen Hammerkopf 15. Die Drehrichtung 57 von Hammerköpfen 15 und vom Sieb 19 ist die gleiche, wobei in Fig. 3 die Siebgeschwindigkeit höher ist als die der Hammerköpfe 15. In der Fig. 4 ist in-dessen die Hammerkopfgeschwindigkeit größer als die Siebgeschwindigkeit. Die in Abhängigkeit von der Siebgeschwindigkeit vs und der Hammerkopfgeschwindigkeit VH gebildete Relativgeschwindigkeit v bewirkt, daß mit den Schlagflächen 59 der Hammerköpfe 15, die vorteilhaft in einem Winkel von etwa 20 zur Rotationsachse 55 geneigt sind, die durch die Zentrifugalkraft auf die Siebinnenfläche 17 gedrückten Kerne und Häute gelöst und in den zwischon dem Sieb 19 cerid den, Konus 43 im Gehäuse 11 angeordneten Kanal 45 gefördert werden. Die Neigungsrichtung der Schlagflächen 59 ist abhängig von der Richtung der Relativbewegung. Die Relativgeschwindigkeit und deren Richtung ist eine Resultierende der Hammerkopf- und der Siebgeschwindigkeit. In der Fig. 3 ist die Bewegung der Kerne und Häute durch einen Pfeil 70 aufgezeigt, während in der Fig. 4 diesem die Bewegung der Kerne und Häute anzeigenden Pfeil das Bezugszeichen 71 zugeordnet ist.
- Die in der Fig. 5 dargestellte Bewegung der Kerne und Häute wird durch die Neigung der Schlagflächen 59 umgelenkt. Durch die Umlenkung werden die Kerne in den Kanal 45 gefördert.
- Damit der Abstand 16 zwischen dem Sieb 19 und den Hammerköpfen 15 eingestellt werden kann, ist beispielsweise am Stehlager 31 eine Justiereinrichtung 30 vorgesehen.
- Durch diese Einrichtung kann der Abstand 16 zwischen dem Sieb 19 und den Hammerköpfen 15 verstellt werden.
- Anstelle der in Fig. 1 aufgezeigten Ausführungsform mit senkrechter Achse ist es auch möglich, eine Ausführungsform mit z.B. waagerechter Rotationsachse zu erstellen.
- Die Vorrichtung kann auch so ausgebildet werden, das beispielsweise das Fruchtfleisch von Kirschen, Zwetschgen usw. von ihrem Fruchtkern und ihrer Fruchthaut gelöst wird.
Claims (13)
- Patentansprüche Vorrichtung zum kontinuierlichen Trennen des Fruchtfleisches vom Fruchtkern und von der Fruchthaut, insbesondere des Traubenfleisches von Traubenkernen und der Traubenhaut, mit einem von einem Sieb umschlossenen Rotor, der radiale, mit einem Hammerkopf versehene Ausleger aufweist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h -n e t , daß neben dem Rotor (13) das Sieb (19) um die Rotationsachse antreibbar ist, die Schlagfläche (59) der Hammerköpfe (15) in der radialen Projektion zur Rotationsachse (55) mit der Rotationsachse einen spitzen Winkel bildet, die Umfangsgeschwindigkeit des Rotors (13) mindestens zehn Prozent von der des rotierenden Siebes (19) abweicht und der Rotor und das Sieb konisch ausgebildet sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlagflächen (59) der Hammerköpfe (15) in einem Winkel von 200 zur Rotationsachse nach links oder nach rechts geneigt sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Sieb (19) und der Rotor (13) in einem Gehäuse (21,23) angeordnet sind, und daß im Gehäuse an einem Ende des Siebes (19), und zwar im Bereich des kleineren Siebdurchmessers, eine Einfüllöffnung (26) ausgebildet ist.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Justierveinrichtung (30) vorgesehen ist, die eine axiale Relativbewegung zwischen dem Rotor (13) und dem Sieb (19) ermöglicht, um den Abstand zwischen der Innenfläche (19) und den Hammerköpfen (15) einzustellen.
- 5. Verrichexlng nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gakennzeichr.et, daß das Sieb (19) an einem Ende mit einem Träger (35) verbunden ist, der mit einer Hohlwelle (37) verbunden iet, die durch eine Antriebseinrichtung (42) antreibbar ist.
- E. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hammerköpfe (15) gestaffelt auf dem Rotor (13) angeordnet sind.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Sieböffnungen (20) zur Siebaussenfläche hin konisch erweitert sind.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein Fußteil (21), in dem die Antriebseinrichtungen (41,42) untergebracht sind und ein auf das Fußteil (21) aufsetzbares Oberteil (23) aufweist, welches das Sieb (19) und den Rotor (13) umgibt.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (13) an beiden Enden gelagert ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über dem kleinen Durchmesser des Siebes (19) ein in das Sieb (19) ragendes, zylindrisches Rohr (67), in dem Axialrippen (69) angebracht sind, koaxial zur Rotationsachse am Gehäuse angeordnet ist.
- 11. Vorrichtng nach sru 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsachse (55) senkrecht oder waagerecht angeordnet ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Fußteil (21) ein Kanal (45) angeordnet ist, der durch eine Öffnung (47) der Gehäusewandung einen Auslaß aufweist.
- 13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (11) eine zum Abziehen des Fruchtfleisches dienende Öffnung (49) vorgesehen ist.
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