DE2750002C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Überspannungsableiter nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein solcher Überspannungsableiter
ist z. B. in Fernsprechgeräten verwendet zum Schutz
gegen extern verursachte Spannungsstöße (beispielsweise
Blitzschläge, durch Induktion verursachte Spannungsstöße
oder durch unbeabsichtigte Berührung von Fernsprechleitungen
mit Starkstromleitungen.
In Übertragungsanlagen mit großen Freileitungsstrecken ist
es üblich, Anschlußgeräte mit Hilfe von Überspannungsableitern
vor Spannungsstößen (z. B. Blitzschlägen) zu
schützen. Diese Überspannungsableiter werden zwischen Leitung
und Erde an jeder Endstelle eingesetzt. Gefordert wird
von solchen Überspannungsableitern, daß sie ohne Beschädigung
mehreren Spannungsstößen widerstehen. Für den Fall
eines Ausfalls des Überspannungsableiters sollte ein Kurzschluß
zwischen Leitung und Erde bestehen bleiben, um das
angeschlossene Gerät sicher zu schützen.
Bei einem Typ von Überspannungsableitern sind zwei Kohleblock-Elektroden
mit parallelen Stirnflächen unter Bildung
eines etwa 50 µm großen Luftspalts einander gegenüberliegend
angeordnet. Zwar ist eine solche Anordnung billig in
der Herstellung, das Ersetzen ausgefallener Überspannungsableiter
dieser Art ist jedoch hoch. Man war daher bestrebt,
die Betriebsdauer solcher Überspannungsableiter
zu verbessern.
Es wurden gasdicht eingekapselte Überspannungsableiter vorgeschlagen,
in denen sich die Elektroden mit dem Funkenspalt
in einer Edelgasatmosphäre befinden, die das Elektronen-Emissionsvermögen
der Elektroden erhöht. Der Luftspalt
bei solchen Überspannungsableitern ist relativ groß
(beispielsweise 500 µm). Durch gleichzeitige Gasdruck-Reduzierung
soll erreicht werden, daß die Durchbruchspannung
etwa genauso groß ist wie bei Vorrichtungen mit Luftspalt
(US-PS 34 55 811). Der breitere Spaltabstand erhöht
zwar die Betriebsdauer des Überspannungsableiters, weil
die Möglichkeit eines Kurzschlusses an dem relativ großen
Spalt herabgesetzt ist, allerdings steigt die Durchbruchspannung
bei einer Undichtigkeit der Einkapselung auf
einen Wert an, der weit über der Sicherheitsgrenze liegt.
In diesem Zustand kann ein solcher Überspannungsableiter
seine gewünschte Funktion nicht mehr erfüllen. Hält man
den Edelgasdruck in dem Gehäuse etwa auf Atmosphärendruck,
muß der Spalt zwischen den Elektroden auf etwa 25 bis 75 µm
reduziert werden. Hierdurch wird erreicht, daß sich die
Durchbruchspannung im Fall einer Undichtigkeit nicht übermäßig
erhöht.
Bei den oben beschriebenen Überspannungsableitern ist die
Einstellung der Spaltbreite besonders kritisch; denn die
Spaltbreite legt die Soll-Durchbruchspannung fest. Die Herstellung
eines solchen Überspannungsableiters erforderte
bislang Bauteile mit engen Toleranzen, damit die Spaltbreite
innerhalb der erforderlichen engen Toleranzen gehalten
wurde.
Die DE-OS 19 44 564 zeigt in Übereinstimmung mit dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ein Verfahren zum Herstellen eines
Überspannungsableiters mit zwei Elektroden. Gehäuse und
Elektroden werden mit Hilfe einer Keramik-Glas-Metall-Verschmelzung
verbunden. Während des Herstellungsvorgangs
werden die Elektrodenteile nach dem Hochfrequenzverfahren
erhitzt und die Beglasung geschmolzen. Die Größe des Funkenspalts
zwischen den beiden Elektroden wird durch entsprechende
Bemessung der Teile des Überspannungsableiters festgelegt.
Sind diese Teile nicht mit sehr engen Toleranzen
gefertigt, so ergeben sich Größenschwankungen bei den
Funkenspalten, mit der Folge, daß möglicherweise ein großer
Teil der hergestellten Überspannungsableiter Ausschuß ist.
Es ist auch bereits bekannt (DE-OS 23 46 987), in einem
Überspannungsableiter die Elektroden mit den sie haltenden
Teilen zu verlöten. Die Größe des Funkenspalts wird dabei
durch entsprechende räumliche Anordnung der Elektroden
eingestellt. Will man Überspannungsableiter mit einer
Soll-Durchbruchspannung herstellen, die einen Funkenspalt
im Mikrometerbereich erfordert, so sind die bislang bekannten
Verfahren aufgrund des hohen Aufwands zum Positionieren
der Elektroden unwirtschaftlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß das aufwendige
Positionieren der Elektroden zum Definieren der
Breite des Funkenspalts entfallen kann und dennoch eine
Funkenspalt-Breite in einem vorgegebenen Bereich erhalten
wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die vorliegende Erfindung nutzt die unterschiedliche Wärmeausdehnung
verschiedener Stoffe. Werden bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren die Teile der Anordnung erhitzt, bleiben
die beiden metallischen Elektroden in Berührung. Nach dem
Abkühlen erhärtet die schmelzbare Metallegierung, so daß
sich die Elektrodenkappe nicht mehr in dem Halteteil verschieben
kann. Bei weiterer Abkühlung schrumpfen die
Elektroden um ein gegebenes Maß. Da das aus Isolierstoff
bestehende Gehäuse weniger schrumpft als die metallischen
Elektroden, bilden sich zwischen den Elektroden der
Funkenspalt. Durch geeignete Materialauswahl und/oder
Dimensionierung lassen sich Spaltbreiten in gewünschten
Bereichen erzielen. Das erfindungsgemäße Verfahren ist
wesentlich wirtschaftlicher als die bekannten Verfahren,
weil auf die aufwendigen Positionierungsarbeiten verzichtet
werden kann.
Bei Umgebungstemperatur weist die
Vorrichtung eine Spaltbreite auf, die in erster Ordnung
lediglich von den Gesamtabmessungen der Einzelteile und von
den Koeffizienten der linearen Ausdehnung der verwendeten
Materialien abhängt. Unter Verwendung dieser Methode ist es
beispielsweise möglich, eine Vorrichtung mit einem Spalt
von 75 ± 10 µm herzustellen, und zwar unter Verwendung
von Einzelteilen, deren Abmessungen eine Herstellungstoleranz
von ±100 µm haben können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsformen
näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt einer Ausführungsform
eines Überspannungsableiters mit einer
teleskopartigen Elektrode,
Fig. 2 einen Längsschnitt einer Ausführungsform
eines Überspannungsableiters mit zwei
teleskopartigen Elektroden und
Fig. 3 einen Längsschnitt einer teleskopartigen
Elektrode.
Wie die Vorrichtung in Fig. 1 zeigt, enthält der erfindungsgemäße
Überspannungsableiter zwei Elektroden 11, 12, die je
an einem Ende eines isolierenden Gehäuses 13 befestigt
sind. Die Elektrode 12 umfaßt zwei teleskopartige Einzelteile:
ein Halteteil 14 mit einem Flansch und eine Elektrodenkappe 15.
Die Höhe des Halteteils ist so bestimmt, daß
genügend Spiel bleibt, um die Höhentoleranzen aller Bauteile
plus die gewünschte Spaltbreite zu kompensieren.
Das mit Flansch versehene
Halteteil 14 ist mit Schultern 16 versehen, um die Elektrode
12 innerhalb des Gehäuses 13 auszurichten. Bei der
Elektrode 12 ist das mit Flansch versehene Halteteil
aus Blech hergestellt und bildet eine mit einem Flansch versehene
Hülse.
Die Einzelteile sind
durch ein schmelzbares Metall 18 dort, wo sie
einander berühren, dicht miteinander verbunden. Das schmelzbare
Metall kann durch irgendeine vieler bekannter Methoden
aufgebracht werden, beispielsweise durch Auflegen von Metallringen
an den zu verbindenden Stellen. Der Ausdruck
Löten umfaßt jeglichen Vorgang der Befestigung mittels der
Verwendung eines erstarrenden Flüssigmetalls (beispielsweise
Hartlöten), insbesondere an der Innenverbindungsstelle
zwischen dem Halteteil 14 und der Elektrodenkappe 15. Die
äußeren Verbindungsstellen können beispielsweise geschweißt
werden.
Zur endgültigen Herstellung werden die Einzelteile so zusammengesetzt,
daß sich die Elektroden 11 und 12 dort berühren,
wo schließlich der Spalt 19 gebildet werden soll.
Für eine automatische Herstellung ist es wünschenswert, daß
die teleskopartigen Bauteile der zweistückigen Elektrode
12 eine lose Gleitpassung aufweisen (beispielsweise ein
Spiel von etwa 50 Mikrometern) und daß die Anordnung vertikal,
wie es in Fig. 1 gezeigt ist, mit der zweistückigen
Elektrode zu oberst, in den Lötofen gestellt wird. Auf diese
Weise hält die Schwerkraft die Berührung an der Spaltstelle
19 aufrecht. Wenn eine vollständig dichte Vorrichtung erzeugt
werden soll, wie es beispielhaft durch Fig. 1 dargestellt
ist, werden die Zusammensetzung und der Druck der
Atmosphäre des Lötofens zu gesteuert, daß die gewünschte
Atmosphäre in der abgedichteten Vorrichtung entsteht. Die
Temperatur des Ofens wird auf die Löttemperatur erhöht, bei
welcher das schmelzbare Metall flüssig ist, und dann auf
Umgebungstemperatur abgekühlt. Wenn das Metall während des
Kühlens erstarrt, entsteht eine feste Verbindung zwischen
der Elektrodenkappe 15 und dem Halteteil 14. Ein nachfolgendes
Schrumpfen der Metallteile gegenüber dem isolierenden
Gehäuse 13 führt zur Öffnung des Schutzspaltes 19. Dies deshalb,
weil die Koeffizienten der linearen Ausdehnung der Metalle
typischerweise größer als die Koeffizienten der linearen
Ausdehnung isolierender Materialien sind. Wenn in der
in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung die untere Elektrode 11 und
die Elektrodekappe 15 aus dem selben Material und das Halteteil
14 aus einem anderen Material hergestellt sind, ist
die Spaltbreite durch folgenden Ausdruck gegeben:
G = (l₂c₂ + l₃c₃ - l₁c₁) (T₂ - T₁) (1)
In diesem Ausdruck bedeuten G die Spaltbreite; l₁, l₂ und
l₃ in Fig. 1 gezeigte Längenabmessungen; c₁ den Koeffizienten
der linearen Ausdehnung des isolierenden Keramikgehäuses
13; c₂ den Koeffizienten der linearen Ausdehnung
der Elemente 11 und 15; und c₃ den Koeffizienten der linearen
Ausdehnung des Halteteils 14. T₂ ist die Liquidustemperatur
der Lotlegierung, und T₁ ist die Umgebungstemperatur.
Gleichung (1) setzt voraus, daß die Ausdehnungskoeffizienten
bezüglich der Temperatur konstant sind. Dies ist für
die meisten reinen Metalle eine vernünftige Annäherung. Für
andere Materialien kann man das Produkt c₁(T₂-T₁) aus
veröffentlichten Diagrammen und Tabellen entnehmen. Dieses
Produkt repräsentiert den Längenänderungsbruchteil zwischen
zwei Temperaturen.
Fig. 2 zeigt einen Überspannungsableiter, bei dem sowohl die untere
Elektrode 21 als auch die obere Elektrode 22 zwei teleskopartige
Einzelteile aufweist (eine mit Flansch versehene Hülse
24 und eine Elektrodenkappe 25). Dies kann man für die Bequemlichkeit
tun, weniger unterschiedliche Grundeinzelteile
herstellen zu müssen. Die metallischen Endansatzteile 26,
27 sind so konzipiert, daß sie an die Teile der Vorrichtung
angepaßt sind, in welche der Überspannungsableiter eingebaut werden
soll. Wie in Fig. 1 sind die Elektroden 21, 22 durch ein
isolierendes Gehäuse 23 getrennt.
Fig. 3 zeigt eine Elektrodenanordnung 31, bei der ein mit
Flansch versehenes Halteteil 34 aus massivem Material hergestellt
ist und in einem Hohlraum in der Elektrodenkappe
35 sitzt. Wenn die Elektrodenkappe 35 und das Halteteil 34 aus
unterschiedlichen Materialien hergestellt sind, ist es wünschenswert,
daß das Material mit dem höheren Koeffizienten
der linearen Ausdehnung im Teil mit dem niedrigeren Koeffizienten
der linearen Ausdehnung sitzt. Wenn diese Situation
gegeben ist, wird, wenn die Temperatur des Lötofens erhöht
wird, der Sitz zwischen den beiden Elementen fester. Dies
führt dazu, die Elemente zueinander auszurichten, und erzeugt
einen besseren Lötkontakt. Wenn beispielsweise die
Elektrodenkappe 35 aus Kupfer und das Halteteil 34 aus Kovar hergestellt
ist, dann sollte, wie in Fig. 1, die Elektrodenkappe
15 vorzugsweise im Inneren des Halteteils 14 teleskopisch
verschiebbar sein. Wenn das Halteteil 34 aus Kupfer und
die Elektrodenkappe 35 aus Molybdän hergestellt sind, wird
gemäß Fig. 3 das Halteteil 14 so
konstruiert, daß es in der Elektrodenkappe 35 sitzt.
Der Isolator 13, 23 kann aus einer Keramik (beispielsweise
hochdichtem Aluminiumoxid), einem Glas (beispielsweise
Quarzglas), einem kristallinen Material (beispielsweise
Saphir) oder einem anderen Material hergestellt sein, das
als schützende Hülle geeignet ist. Es muß auch der hohen
Temperatur standhalten können, die üblicherweise benötigt
wird, um eine unterschiedliche thermische Kontraktion zu erzeugen,
die für die gewünschte Spaltbreite ausreicht. Aus
demselben Grund ist die Verwendung eines schmelzbaren Metalls
mit einer Erstarrungstemperatur von 600°C oder mehr
zu bevorzugen.
Beim Konzipieren eines Überspannungsableiters der hier beschriebenen
Art muß der Konstrukteur die Spaltbreite sowie die Zusammensetzung
und den Druck des Gases innerhalb der Vorrichtung
so wählen, daß die gewünschte Schutzdurchbruchspannung erzeugt
wird. Die Beziehung zwischen diesen Parametern ist bekannt.
Wenn die Vorrichtung, wie bei den erläuterten
Vorrichtungen, in einem vollständig abgedichteten
Zustand hergestellt werden soll, muß das Hartlöten in einem
Ofen mit gesteuerter Atmosphäre geschehen. Bei der Auswahl
des atmosphärischen Drucks des Ofens muß natürlich die lineare
Änderung des Gasdrucks mit der Temperatur beachtet
werden.
Bei einer Vorrichtung der Fig. 2 wurde das
Halteteil, eine mit Flansch versehene Hülse, aus Kovar
(einer Legierung aus ∼28% Nickel, 17% Kobalt, Rest Eisen)
hergestellt, dessen Längenänderungsbruchteil zwischen 800°C
und Raumtemperatur bei etwa 0,83% liegt. Die Gesamtlänge
der Kovarteile l₃ = l₃′ + l₃′′ war 2,9 ± 0,1 mm. Die Elektrodenkappen
25 waren aus Kupfer mit einem Längenänderungsbruchteil
von etwa 1,65% über dem genannten Temperaturbereich
hergestellt, und die Gesamtlänge l₂ war 4,2 ± 0,1 mm. Eine
Hartlotlegierung aus Kupfer-Silber-Eutektikum (BT-Hartlot),
das bei etwa 800°C schmilzt, wurde in Form von Hartlotringen
auf entsprechende Bereiche der Bauteile aufgebracht. Die
teleskopischen Teile waren so konstruiert, daß sie einen
losen Gleitsitz aufwiesen. Das Gehäuse 23 bestand aus hochdichter
Aluminiumoxidkeramik mit einem Längenänderungsbruchteil
von etwa 0,6% und einer Länge l₁ von 7,6 ± 0,15 mm.
Diese Teile wurden vertikal zusammengesetzt und in einen
Hartlotofen gesetzt, der eine gesteuerte Argonatmosphäre
mit einem Druck aufwies, der zur Erzeugung eines Druckes
von einer Atmosphäre "nach Abkühlung" reichte. Nach dem
Hartlöten und der Verringerung der Temperatur auf Umgebungstemperatur
(etwa 20°C) war die Spaltbreite 0,06 ± 0,01 mm.
Claims (6)
1. Verfahren zum Herstellen eines Überspannungsableiters,
bei dem in einem rohrförmigen, isolierenden Gehäuse
zwei Elektroden mit Abstand voneinander unter Bildung
eines Funkenspalts befestigt werden, wobei jede Elektrode
einen Flansch aufweist, der mit einem der einander abgewandten
Gehäuseenden in Eingriff steht und daran befestigt
ist, und mindestens eine der Elektroden einen
Halteteil (14, 24, 34) mit Flansch und einer Elektrodenkappe
(15, 25, 35) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - das Gehäuse (13, 23) und die Elektroden (11, 12; 21, 22) derart zusammengefügt werden, daß sich die den Funkenspalt definierenden Stirnflächen der Elektroden berühren,
- - vor dem Zusammenbau der Halteteil (14, 24, 34) und die Elektrodenkappen (15, 25, 35) teleskopisch in Eingriff miteinander stehen, so daß sich die den Funkenspalt definierenden Stirnflächen in ihrer Lage so einstellen können, daß sie einander berühren, wobei zwischen dem Halteteil und der Elektrodenkappe im Eingriffsbereich dieser Teile eine schmelzbare Metallegierung (18) vorgesehen ist,
- - die Temperatur der Anordnung über die Hartlöttemperatur erhöht wird und
- - die Anordnung auf Umgebungstemperatur abgekühlt wird, wobei die Breite des Funkenspalts (19) bestimmt wird durch die unterschiedliche Kontraktion der Elektroden in bezug auf das Gehäuse (13, 23) während des Abkühlens von der Hartlöttemperatur auf die Umgebungstemperatur.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der mit Flansch versehene Halteteil (14, 24) als Hülse ausgebildet
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die schmelzbare Metallegierung bei Temperaturen unterhalb
600°C fest ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die schmelzbare Metallegierung hauptsächlich Kupfer und
Silber enthält.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
jede Elektrode (21, 22) im wesentlichen aus einem mit
Flansch versehenen Halteteil (14, 24, 34) und einer Elektrodenkappe
(25) besteht.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Flansche der Elektroden (21, 22) mit Hilfe der schmelzbaren
Legierung an dem Gehäuse (13, 23) befestigt werden.
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