DE2749448A1 - Verfahren zum reinigen und desinfizieren von gegenstaenden sowie spuelmaschine zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zum reinigen und desinfizieren von gegenstaenden sowie spuelmaschine zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
- Verfahren zum Reinigen und Desinfizieren von Gegenständen
- sowie Spülmaschine zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art sowie auf eine Spülmaschine zur Durchführung dieses Verfahrens.
- Ein Verfahren der genannten Art ist bekannt. Dabei kann auch ein Desinfizieren oder Sterilisieren der Gegenstände in der Spülmaschine über Heißdampf erfolgen. Die Erzeugung des heißdampf erfordert jedoch eine große Leistungszufuhr.
- Andererseits ist es bekannt, Gegenstände mittels flüssiger Desinfektionsmittel zu desinfizieren, was insbesondere in Krankenhäusern in großem Umfang erfolgt. Dabei ist es schon aus ästhetischen Gründen notwendig, die Gegenstände nicht nur zu desinfizieren, sondern zuvor zu reinigen. Dies gilt für kleine Gegenstände wie Speisengeschirr oder chirurgische Instrumente ebenso wie für große ReinigungscJüter, beispielsweise gellornlte Behälter (Container), Transportwagen oder Betten. Dabei erfolgte das Reinigen einerseits und das Desinfizieren andererseits inbesolldere bei großen, sperrigen Gegenständen seither auf getrenntem Wege.
- In vielen Fällen wurde vor dem Desinfizieren eines größeren Gegenstands in einer entsprechend großen gas- oder dampfbeheizten nd Desinfektionskammer der Gegensta" zunächst manuell gereinigt, was mit einem entsprechend großen Arbeitsaufwand verbunden ist. Gleiches gilt für Desinfektionsgeräte, die beispielsweise Betten mit Desinfektionslösung absprühen. In allen Fällen ist dabei die Wirksamkeit der Desinfektion abhängig von einer vorhergehenden gründlichen Reinigung und daher nachteiligerweise nicht mit Sicherheit erreichbar.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Reinigen und Desinfizieren von Gegenständen anzugeben, das mit geringem apparativem Aufwand und Hedienungsaufwand durchffihrbar ist und eine sichere Desinfektion ermöglicht. Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einem Verfahren der genannten Art dadurch gelöst, daß eine Reinigungsflotte mit einem chlorabspaltenden Desinfektionszusatz verwendet wird.
- Entgegen Vermutungen, daß das in der Reinigungsflotte entllaltene Reinigungsmittel den Desinfektionszusatz oder letzterer das Reinigungsmittel unwirksam machen könnte, hat sich gezeigt, daß sich nach dem Verfahren gemäß der Erfindung ein gleichzeitiges Reinigen und Desinfizieren in derselben Spülkammer einer Spülmaschine mit sehr gutem Erfolg durchführen läßt. Dadurch ist zum Desinfizieren keine gegenüber der Spülkammer der Spülmaschine zusätzliche Einrichtung erforderlich, und es erfolgt gleichzeitig sowohl eine gründliche Reinigung als auch eine sichere Desinfektion.
- Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, zur Durchführung des Verfahrens eine alkalische Reinigungsflotte zu verwenden. Diese wird vorzugsweise auf einer Temperatur von 400C bis 650C, insbesondere von 450C gehalten, wobei die Einwirkdauer der Reinigungsflotte auf jeden Gegenstand umgekehrt proportional zu dieser Temperatur gewählt ist. Bei einer Temperatur der Reinigungsflotte von 450C beträgt beispielsweise die Einwirkungsdauer für übliche, in Krankenhäusern verwendete Transportwagen ebenso 125 sec wie für kleine Gegenstände wie Geschirr oder chirurgische Instrumente. Die niedrige Temperatur der Reinigungsflotte wirkt sich materialschonend für die Gegenstände aus, die im allgemeinen aus Porzellan (Geschirr), rostfreiem Stahl (chirurgische Instrumente, Transportwagen) oder Kunststoff (Transportwagen, ililfsgeräte, Behälter) bestehen.
- Zweckmäßig wird die Konzentration des in der Reinigungsflotte enthaltenen Reinigungsmittels und des Desinfektionszusatzes, vorzugsweise deren Gesamtkonzentration, gemessen und erforderlichenfalls durch Hinzufügung von Reinigungsmittel und/oder Desinfektionsmittel zumindest annähernd konstant gehalten. Damit werden die Reinigungsflotte regeneriert und diejenigen Mengen an Reinigungsmittel und Desinfektionszusatz ersetzt, die durch den Reinigungs- und Desinfektionsvorgang gebunden und unwirksam gemacht werden. Eine Chlorzehrung, d.h. die Bindung und das Unwirksamwerden des im Desinfektionszusatz enthaltenen Aktiv-Chlors, erfolgt im wesentlichen durch eiweiß- und stärkehaltige Verschmutzungen der Gegenstände. Besonders zweckmäßig ist es, ein bereits mit dem Desinfektionszusatz kombiniertes Reinigungsmittel zuzugeben. Dabei hat sich ein Chlorgehalt von mindestens 150 ppm in der Reinigungsflotte als vorteilhaft erwiesen.
- Der Verschmutzungsgrad der Reinigungsflotte, d.h. deren Gehalt an von den Gegenständen abgelösten Schmutzteilchen, die in der Reinigungsflotte gelöst oder ungelöst enthalten sind, sollte zur Erhaltung einer guten Reinigungswirkung der Reinigungsflotte begrenzt bleiben. Dies kann durch Zugabe von Frischwasser in die Reinigungsflotte erfolgen, wobei dann wieder durch gleichzeitige Zugabe von Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel deren qewünschte Konzentration aufrechterhalten bleibt.
- Nach dem Reinigen und Desinfizieren werden die Gegenstände zweckmäßig mit heißem Wasser von mindestens 800C und vorzugsweise 900C nachgespült, um Reste der Reinigungsflotte zu entfernen. Dabei kann dem Nachspülwasser ein schwach saurer Glanzspültrockner zugesetzt werden, vorzugsweise in einer Konzentration von annähernd 0,2 g/l, um Kalkspuren auf den zu trocknenden Gegenständen entgegenzuwirken und ggf. Reste der schwach alkalischen Reinigungsflotte zu neutralisieren.
- Als weitere Maßnahme zur Vermeidung von Kalkspuren ist es zweckmäßig, das Nacispülwasser vor dem Aufsprühen auf die Geqenstände zu enthätten. Weiter ist es zweckmäßig, das Nachspülwasser vor Gebrauch zu entkeimen. Dies erfolgt vorzugsweise dadurch, daß das Nachspülwasser während einer Dauer von mindestens 3 min auf einer Temperatur von 900C oder höher gehalten wird, was beispielsweise bei Erwärmung des Nachspülwassers in einem Durchlauferhitzer durch entsprechende Bemessung von dessen Fassungsvermögen erreicht wird.
- Als besonders zweckmäßig hat es sich jedoch erwiesen, das Nachspülwasser zunächst in einem ersten Erhitzer auf die gewünschte Temperatur von beispielsweise 900C zu brinaen und es dann durch einen zweiten Erhitzer zu leiten, dessen Strömungsweg so lang und/oder dessen Fassungsvermögen so groß ist, daß hier das Nachspülwasser während der angegebenen Zeitdauer von 3 min auf 900C gehalten wird.
- Das Entkeimen des Nachspülwassers ist besonders dann wichtig, wenn, wie vorstehend erwähnt, zuvor ein Enthärten erfolgt, da beim Einsatz von Enthärtungsanlagen oft die Gefahr einer Keimverseuchung besteht.
- Je nach Art der zu reinigenden Gegenstände können dem Nachspülwasser weitere Nachbehandlungsmittel zugesetzt werden. Insbesondere beim Reinigen und Desinfizieren von Transportwagen und Betten ist es zweckmäßig, dem Nachspülwasser ein bakteriostatisches, d.h. das Wachstum von Bakterien hemmendes Konservierunrlslui ttel zuzusetzen. Solche Konservierungsmittel sind beispielsweise quaternäre Ammoniumprodukte oder Amphontenside.
- Nach dem Reinigen und Desinfizieren verschiedener Gegenstände wie beispielsweise medizinischer, insbesondere chirurclischer Instrumente kann es zweckmäßig sein, diese nach ggf. erfolqter Nachspülung und zumindest teilweiser Trocknung mit einer rückfettenden Emulsion zu behandeln, wobei die Emulsion vorzugsweise aufgesprüht wird. Die Emulsion kann der bei der spanabhebenden Werkstoffbearbeitung üblichen Bormilc in ihrer Zusammen setzung gleichen oder ähneln und wird daher auch als "Instrumentenmilch" bezeichnet. Sie gibt den gereinigten Gegenständen einen Oberflächenfilm zurück, der für das reibungsarme Funktionieren von Gelenkstellen zweckmäßig ist.
- Nach dem Reinigen und Desinfizieren sowie einer ggf. erfolgten Nachbehandlung werden die Gegenstände in allen Fällen zweckmäßig mindestens mit Warmluft getrocknet, was vorzugsweise inieiner gesonderten Trockenkammer der Spülmaschine mittels auf die Gegenstände gerichteter Warmluftstrahlen erfolgt. Besonders zweckmäßig hinsichtlich eines niedrigen Energieverbrauchs bei der Trocknung ist es dann, wenn die Warmluft der Trockenkammer mit niederem Druck zugeführt wird und wenn aus der Trockenkammer entnommene Warmluft in einem geschlossenen Kreislauf (Umluft) mit höherem Druck in die Trockenkammer zurückgeführt und als scharf gebündelter Strahl oder in scharf gebündelten Strahlen auf besonders schwierig zu trocknende Stellen der Gegenstände gerichtet wird.
- Die Wärme des beim Reinigen durch Aufsprühen der Rcinigungsflotte entstehenden Dampf-Warmluft-Gemisches wird zweckmäßig zum Erwärmen der beispielsweise der Umgebung der Spülmaschine entnommenen Luft zurückgewonnen, die der Trockenkammer als Warmluft zugeführt wird. Hierzu kann eine Wärmepumpe verwendet werden.
- Eine Spülmaschine zur Durcilführung des Verfahrens gemäß der Erfindung sowie weitere Ausgestaltungen dieser Spülmaschine sind in Anspruch 14 bzw. den folgenden Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert, in denen Ausführungsbeispieleeiner Spülmaschine dargestellt sind. Es zeigen: Fig. 1 in schematischem Längsschnitt eine Spülmaschine zum Reinigen und Desinfizieren von Transportwagen; Fig. 2 einen vereinfachten Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1; Fig. 3 einen waagerechten Schnitt durch eine Tür der Spülmaschine gemäß Fig. 1 entlang der Linie III-III in Fig. 2; Fig. 4 einen in der Spülmaschine gemäß Fig. 1 vorgesehenen, begehbaren Rost; Fig. 5 einen teilweisen Querschnitt durch den Rost gemäß Fig. 4 entlang der Linie V-V; Fig. 6 einen teilweisen, schematischen Querschnitt durch die Trockenkammer der Spülmaschine gemäß Fig. 1 entsprechend der Linie VI-VI; Fig. 7 die Wärmepumpe der Spülmaschine gemäß Fig. 1 samt zugehörigen Regelungseinrichtungen; Fig. 8 einen Querschnitt durch eine Kippeinrichtung der Eingabestation der Spülmaschine gemäß Fig. 1 entsprechend der Linie Vill-Vill; Fig. 9 einen teilweisen Querschnitt durch eine an der Kippeinrichtung vorgesehene Führungsvorrichtung entsprechend dem Schnitt IX-IX in Fig. 1; Fig. 10 einen teilweisen Querschnitt durch einen bei der Spülmaschine gemäß Fig. 1 vorgesehenen Hochförderer entsprechend der Linie X-X; Fig. 11 eine mögliche Abwandlung des Hochförderers gemäß Fig. 10; Fig. 12 einen Schnitt durch einen Reinigungsflottenbehälter bei gegenüber Fig. 1 abgewandelter Bauart der Spülmaschine; Fig. 13 eine Draufsicht auf die beiden Trockenkammern einer in dieser Hinsicht gegenüber Fig. 1 abgewandelten Ausführungsform der Spülmaschine; Fig. 14 einen teilweisen, schematischen Querschnitt durch die erste Trockenkammer der Spülmaschine gemäß Fig. 13 entsprechend der Linie XIV-XIV; Fig. 15 einen teilweisen, schematischen Querschnitt durch die zweite Trockenkammer der Spülmaschine gemäß Fig. 13 entsprechend der Linie XV-XV; Fig. 16 in einer Darstellung ähnlich Fig. 14 einen teilweisen, schematischen Querschnitt durch die erste Trockenkammer einer gegenüber Fig. 13 in dieser Hinsicht nochmals abgewandelten Spülmaschine.
- Die in Fig. 1 dargestellte Spülmaschine dient zum Reinigen und Desinfizieren von Transportwagen 10 von quaderförmig-kastenartiger Bauart. Die Wagen 10 sind auf ihrer in Fig. 1 hinteren Längsseite offen und mittels einer nicht dargestellten, zweiflügeligen Tür verschließbar; die Tür wird für die Reinigung derart geöffnet, daß ihre beiden Türflügel vor bzw. hinter der vorderen bzw. hinteren Stirnseite des Wagens 10 liegen. Jeder Wagen 10 weist vier entsprechend einem rautenförmigen Grundriß angeordnete Rollen auf, nämlich je eine unterhalb der mittleren I,ängsachse angeordnete vordere Rolle 11 und hintere Rolle 12 und zwei um eine gemeinsame, bezüglich der Längserstreckung mittige Querachse drehbare, nalle jeweils einer Längsseite liegende Rollen 13.
- Die vorderen und hinteren Rollen 11, 12 sind um liochachsen schwenkbar. Eine abweichende Anordnung der Rollen ist ebenfalls möglich.
- Die Spülmaschine umfaßt eine Anzahl aneinandergereihter Kammern 16, 18, 20, 21 zur Behandlung der Wagen 10, und die Anzahl der Kammern wird je nach der je Zeiteinheit zu behandelnden Anzahl von Wagen 10 gewählt, wobei sichergestellt sein muß, daß eine Kontaktzeit mit der Reinigungsflotte von insgesamt beispielsweise 125 sec erreicht wird. Im Ausführungsbeispiel, wo z.B. 40 Wagen/h behandelt werden, genügen vier Kammern, bei geringerer Leistung genügt eine geringere Anzahl, bei größerer Leistung verdoppelt sich die Anzahl der Kammern annähernd bei einer Verdoppelung der zu behandelnden Wagen/h. Weiter wird man bei größeren Leistungen die Wagen 10 kontinuierlich durch die Kammern hindurchfördern, während beim Ausführungsbeispiel ein taktweises Fördern derart erfolgt, daß die Laufdauer des nicht dargestellten, die Wagen 10 transportierenden Förderers jeweils der von einer Kammer zur nächsten Kammer zurückzulegenden Wegstrecke eines Wagens 10 und die mit der Laufdauer wechselnde Stillstandszeit der maximal erforderlichen Behandlungsdauer in den Kammern entspricht, wobei vorzugsweise die Stillstandszeit einstellbar vorgegeben ist. Damit ein Wagen 10 nach eillem Transportschritt jeweils die gleiche Lage innerhalb der nächstfolgenden Kammer hat, haben alle Kammern 16, 18, 20, 21 untereinander gleiche in Förderrichtung gemessene Längen. Hierdurch wird auch eine normgerechte Bauweise aller Kammern mit untereinander im wesentlichen gleichen Abmessungen erleichtert.
- Bei größeren Spülmaschinen mit kontinuierlichem Betrieb ist es erforderlich, zwischen aufeinanderfolgenden Behandlunqszonen jeweils Trennzonen vorzusehen, um die in den einzeliien Behandlungszonen verwendeten Mittel, wie Reinigungsflotten unterschiedlicher Konzentration und unterschiedlichen Versclimutzungsgrades, nicht miteinander zu vermischen, während beim Ausführungsbeispiel aufgrund des taktweisen Betriebs vorteilhafterweise die aneinanderanschließen Kammern 16, 18, 20, 21 unmittelbar aneinandeqschließen anschließen können, wobei zu trennende Kammern, beispielsweise die Kammern 18, 20 oder 20, 21, sowie die Eintrittsöffnung der bezüglich der Förderrichtung ersten Kammer 16 und die Austrittsöffnung der bezüglich der Förderrichtung letzten Kammer 21 mit Türen 23 verschlossen sind, die beim Hindurchlaufen eines Wagens geöffnet werden. Die Kammern sind eine erste Spülkammer 16, eine an diese ohne trennende Tür unmittelbar anschließende, im wesentlichen gleichartige zweite Spülkammer 18, eine Nachspülkammer 20 und eine Trockenkammer 21. - Anstelle der noch näher zu beschreibenden Türen 23 können bei anderen Ausführungsformen auch andere Verschlußelemente vorgesehen sein. Insbesondere hat sich auch die Verwendung von Schiebetüren als zweckmäßig erwiesen.
- Vor der ersten Spülkammer 16 liegt eine Eingabestation 22, wo verschmutzte Wagen 10 auf den Förderer aufgegeben werden, zunächst mittels einer Kippeinrichtung (Fig. 8) gekippt und von grobem Schmutz oder in den Wagen 1() verbliebenen Gegenständen befreit 1 werden, und darauf in horizontaler Richtung geradlinig durch durh die Kammern 16, 18, 20, 21 zu einer hinter der Trockenkammer angeordneten Entnahmestation 24 gefördert werden. Um die Wagen 10 von Bodenhöne auf die Höhe des Förderers und der Innenräume der Kammern 16, 18, 20, 21 anzuheben, umfaßt die Eingabestation 22 einen iiociiförderer 19. In entsprechender Weise ist an der Entnahmestation 24 ein die gereinigten Wagen 10 auf Bodenhöhe absenkender Förderer 25 vorgesehen. Auch ist in der Entnähmestation 24 die Antriebsvorrichtung 26 des Förderers angeordnet.
- Im unteren Teil der Spülkammern 16, 18 bilden die Böden 28, 30 jeweils einen zum Inneren der Spülkammer 16, 18 hin offenen Behälter 34, 36, der eine Reinigungsflotte 38 enthält; die Reinigungsfiotte 38 kann vom Behälter 36 der zweiten Spülkarmner 18 in den Behälter 34 der ersten Spülkammer 16 überlaufen in dein Maß, wie Flüssigkeit in den Behälter 36 nachfließt. Der Boden 32 der Nachspülkammer 20 liegt so hoch und ist so angeordllet, daß das zum Nachspülen verwendete, aus Düsen 40 ausgesprühte heiße Nachspülwasser in den Behälter 36 der zweiten Spülkammer 18 abläuft.
- In den Spülkammern 16, 18 sind Düsensysteme 42, 44 angeordnet, die die Reinigungsf lotte 38 auf in geeigneter Stellung in den Kammern 16, 18 befindliche Wagen 10 sprühen und hierzu von Pumpen 46, 48 gespeist werden, die die Reinigungsflotte 38 unmittelbar aus den Behältern 34, 36 ansaugen.
- Die Düsen 40 in der Nachspülkammer 20 werden von einer Pumpe 50 gespeist. Die Düsen 40 sind unmittelbar hinter dem Bewegunsbereich der Türflügel der zwischen den Kammern 18, 20 vorgeschenen Tür 23 angeordnet, um einen Wi(j<n 10 jeweils n,<'.ii während (I<'I Laufdauer des Förderers abzusprühen, während der hinter (1('iII I>iI-sensystem 40 Liegende Raun der Raum Nachsp@@kammer 20 dazu d@e@@@@, , @@@@@ @@@@@@ @@@@@ @@ w@@@@@ <IIfI tIti III 1 1 @@@@@@@@@@@@@@ @@@ II Dieses erfolgt in der Trockenkammer 21, wo eine Anzahl von Düsen, beispielsweise die in Fig. 1 sichtbare Düse 52, an geeiqnet-cr Stele angeordnet sind, um mittels scharf gebündelter Warmluftstrahlen die Wagen 10 zu trocknen. Dabei erfolgt während der Behandlungsdauer eine Zufuhr von trockener Warmluft von einem Wärmetauscher 54 einer nur schematisch durch diesen und einen weiteren Wärmetauscher 56 angedeuteten Wärmepumpe 58 her. Die Wärmepumpe 58 ist als kompakter Einschub unterhalb der Trockenkammer 21 mit leicht lösbaren Verbindungen so angeordnet, daß sie zu Inspektions- und Reparaitizwecken unter der Trockenkammer 21 herausgefahren werden kann. 1ie Wärmepumpe 58 dient zur Rückgewinnung von Wärme aus dem Dampf-Warmluft-Gemisch, das aus der ersten Spülkammer 16 und aus der zweitem Spülkammer 18 abgesaugt und dem Wärmetauscher 56 über einen Kanal 60 zugeführt wird. Am Eintrittsende der ersten Spülkammer 16 uncl am hinteren Ende der zweiten Spülkammer 18 sind entsprecllende Uffnungen 70, 72 zum Kanal 60 vorgesehen. Der Kanal 60 ist übrigens nur der Deutlichkeit halber übertrieben hoch dargestellt, wie iil)erhaupt die Darstellung in den Figuren und insbesondere in Fig. 1 nicht maßstäblich ist.
- Um den Austritt des Dampf-Warmluft-Gemischs aus der ersten Spiilkammer 16 in die Umgebung zu verhindern, ist oberhalb der Eintrittsöffnung der ersten Spülkammer ein Frischluftgebläse 64 angeordnet, das mittels einer auf den unteren Rand der Eintr;ittsöffnung gerichteten, sich über deren Breite erstreckenden Düse 68 einen Luftvorhang erzeugt und das zumindest dann einqeschaitet ist, wenn ein Transportwagen 10 in die erste Spülkammer 16 hine1nliuft und deren Tür 23 geöffnet ist.- Anstelle des Frischluftgebläses und des von ihm erzeugten Luftvorhangs kann bei anderen Ausführungsformen auch eine Dampf-Auffanghaube vorgesehen sein, die zum Absaugen des von ihr aufgefangenen Dampf-Warmluft-Gemisches an den Kanal 60 angeschlossen ist.
- Der zum Transport der Wagen 10 durch die Spülmaschine hindurch verwendete Förderer ist als Kettenförderer mit einer einzigen umlaufend angetriebenen Kette 74 ausgebildet; in Fig. 2 sind Untertrum und Obertrum der Kette 74 erkennbar, die beide in geringem Abstand übereinander und oberhalb des Behälters 36 verlaufen, und zwar derart gegenüber der Längs-Mittellinie der Maschine versetzt, daß sie unterhalb des bezüglich der Förderrichtung linken und in Fig. 2 rechten Randes der zu fördernden Wagen 10 liegen. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die Wagen 10 dadurch unterstützt, daß ihre bezüglich der Förderrichtung rechte Rolle 13 in einer nach oben offenen Führungsschiene 76 läuft.
- Diese hat innerhalb der Kammern16, 18, 20, 21 eine derartige Höhe, daß die Wagen 10 seitlich zu der offenen Seite hin schräg geneigt sind. Dadurch kann ins Innere der Wagen gesprühte Reinigungsflotte leicht aus ihnen herauslaufen. Die Kette 74 weist von ihrem Obertrum nach oben stehende, in Fig. 2 nicht dargestellte Mitnehmer auf, die die Wagen 10 erfassen; abweichend hiervon ist es selbstverständlich ebenfalls möglich, die Wagen 10 mit nach unten ragenden, mit der Kette 74 in Eingriff kommenden Mitnehmern auszurüsten. Die Antriebsvorrichtung 26 für die Kette 74 ist in Fig. 1 nur schematisch dargestellt. Sie weist ein mit dem Antriebsrad der Kette 74 gekuppeltes Kettenrad 78 auf, das seinerseits über eine Kette 80 von einem auf der Welle eines Motors 82 oder einer gegebenenfalls zwischengeschalteten Kupplung sitzenden Kettenrad 84 angetrieben ist. Der Motor 82 sitzt auf einer annähernd waagerecht angeordneten Platte 86, die an einem Längsrand um eine zur Motorachse parallele Schwenkachse 88 schwenkbar ist. An ihrem der Schwenkachse 88 gegenüberliegenden Ende ist die Platte 86 zusätzlich zum Gewicht des Motors 82 von einer Schraubendruckfeder 90 im Sinne eines Spannens der Kette 80 belastet. Bei einer Uberlastung des Motors 82, beispielsweise wenn ein die Maschine durchlaufender Wagen 10 auf ein Ilindernis stößt, hat das Kettenrad 84 die Tendenz, entlang der Kette 80 nach oben zu laufen. Daher schwenkt dann die Platte 86 entgegen dem Gewicht des Motors 82 und der Kraft der Feder 90 um die Schwenkachse 88 nach oben. Diese Bewegung wird, sofern sie einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, von einem elektrischen Endschalter 92 erfaßt, der die Stillsetzung des Motors 82 und eine Störungsanzeige auslöst. Es ist so ein einfacher Uberlastungsschutz für den Förderer geschaffen.
- Im Querschnitt der Fig. 2 ist die Gestalt des Reinigungsflotten-Behälters 36 erkennbar Dieser hat einen L-förmigen Querschnitt mit einem waagerechten Schenkel 94 und einem an dessen eine Seite nach unten anschließenden senkrechten Schenkel 96, wobei der Boden 30 im Bereich des waagerechten Schenkels 94 zum senkrechten Schenkel 96 hin abfällt und wobei die Pumpe 48 an einer senkrechten Wandung des senkrechten Schenkels 96 unterhalb des waagerechten Schenkels 94 sitzt. Entsprechendes gilt für die Gestalt des Behälters 34 der ersten Spülkammer 16 (Fig. 1).
- Aus Fig. 2 und 3 geht die Ausbildung der Türen 23 näher hervor.
- Jede Tür 23 hat zwei gleich breite Flügel 98, 100, die beiderseits am Rahmen 102 um Hochachsen 104, 106 schwenkbar angelenkt sind, wobei die Flügel ga, 100 aus ihrer Schließstellung um mindestens 900 in Förderrichtung nach hinten schwenken können. Grundsätzlich wäre es möglich, die öffnung und Schließbewegung der Flügel 98, 100 entsprechend dem taktweisen Antrieb des Förderers oder dadurch zu steuern, daß ein heranlaufender Wagen 10 eine Lichtschranke betätigt, die ihrerseits eine motorische Verstellung der Flügel 98, 100 auslöst. Demgegenüber ist jedoch beim Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß die Türflügel 98, 100 auf ihre durch nicht gezeigte Anschläge festgelegte Schließstellung hin federbelastet und zum öffnen unter der Einwirkung eines gegen sie laufenden Wagens 10 ausgebildet sind. Außer einer einfachen und sicheren Betriebsweise wird hierdurch erreicht, daß die Türen 23 tatsächlich nur beim erforderlichen Hindurchtreten eines Wagens 10 und nur für die unbedingt erforderliche Zeitdauer geöffnet bleiben. Zu ihrer Betätigung weisen die Türflügel 98, 100 jeweils einen sich in horizontaler und bei geschlossener Tür 23 entgegen der Förderrichtung erstreckenden, als Stoßfänger ausgebildeten Betätigungsfortsatz 108, 110 auf, der sich jeweils annähernd über die Breite des Türflügels 98, 100 erstreckt und dessen freies Ende 112, 114 von der Schwenkachse 104, 106 des Türflügels 98, 100 einen bei geschlossener Tür 23 in Förderrichtung gemessenen Abstand a', b' hat, der dem senkrecht hierzu in Höhe des jeweiligen Fortsatzes 108, 110 gemessenen Abstand a, b der der Schwenkachse 104, 106 zugewandten Seite eines Wagens 10 von der Schwenkachse 104, 106 beim Durchtritt durch die Tür 23 zumindest annähernd gleicht. Hierdurch wird beim Durchtritt eines Wagens 10 eine Schwenkung der Türflügel 98, 100 um zumindest annähernd 900 erreicht. Zweckmäßig weisen die Wagen 10 zumindest auf ihrer in Förderrichtung liegender Stirnseite und entlang ihren Längsseiten eine Scheuerleiste auf, an der die Betätigungsfortsätze 108, 110 anliegen und entlanggleiten können; beim Ausführungsbeispiel wird die Scheuerleiste von einem am unteren Rand jedes Wagens 10 nach außen überstehenden Längsholm 116 und entsprechenden Querholmen 118 (Fig. 9) gebildet.
- Die Betätigungsfortsätze 108, 110 sind aus vertikal stehenden, bogenförmig verformten Blchen 120, 122 hergestellt, die mittels zumindest annähernd horizontal angeordneter, ebener, annähernd viereckiger Bleche 124, 126 ausgesteift sind. Diejenigen Seiten der letztgenannten Bleche 124, 126, die den freien Enden 112, 114 zugewandt sind, haben hiervon einen gewissen Abstand, um ein federelastisches Nachgeben der ihnen benachbarten Bogenabschnitte der Bleche 120, 122 zuzulassen.
- Die an der Eintrittsöffnung der ersten Spülkammer 16 und die an der Austrittsöffnung der Trockenkammer 21 angeordneten Türen 23 sollen im geschlossenen Zustand möglichst dicht sein, um das Entweichen von Dampf und Warmluft zu verhindern. Die übrigen Türen vor und hinter der Nachspülkammer 20 haben diunktion nicht; sie sollen vor allem das Eindringen von Reinigungsflotten-Nebel in die Nachspülkammer 20 und von Wassernebel in die Trockenkammer 21 verhindern, während Warmluft von der Trockenkammer 21 unter der vor dieser liegenden Tür 23 hindurch in die Nachspülkammer 20 und von dort unter der nächsten Tür 23 hindurch in die zweite Spülkammer 18 gelangen und Nachspülwasser aus der Nachspülkammer 20 in die zweite Spülkammer 18 fließen kann. Trotzdem sind die Türen 23 auch hinsichtlich der Betätigungsfortsätze 108, 110 einfachheitshalber untereinander gleich ausgebildet, jedoch sind die an der Eintrittsöffung der ersten Spülkammer 16 und der Austrittsöffnung der Trockenkammer 21 angeordneten Türen 23 mit unterhalb ordneten, von ihnen ange/das Ausströmen von Dampf und Warmluft behindernden, gummielastisch oder federelastisch nachgiebigen Klappen versehen, die bis ZU den Unterkanten det jeweiligen Türflügel 98, 100 reichen, die wegen der Schrägstellung der Wagen 10 unterschiedlich hoch liegen, wie aus Fig. 2 ersichtlich. Allerdings stehen die Wagen 10 auf der Eingabestation 22 und der Entnahmestation 24 lotrecht und fahren erst bei Annäherung an die erste Spülkammer 16 oder in dieser über eine nicht gezeigte Rampe auf die erhöhte Schiene 76, und in entsprechender Weise ist innerhalb der Trockenkammer 21 an deren Ende oder außerhalb von ihr am Beginn der Entnahmestation 24 eine Rampe zum Herabfahren in die lotrechte Stellung vorgesehen. Je nach Bauweise kann also auch die Eintrittsöffnung zur ersten Spülkammer 16 in noch lotrechter Stellung und die Austrittsöffnung der Trockenkammer 21 in bereits wieder lotrechter stellung von den Wagen 10 durchfahren werden. In diese tall können bier die unteren Inden beider Türflügel 98, 100 auf gleichen Höhen liegen, was die Abdichtung unterhalb der Türflügel 98, 100 erleichtert.
- Zu der genannten Abdichtung kann, wie aus Fig. 3 hervorgeht, der eine Türflügel 100 eine Dichtlippe 128 traqen, die auf der Rückseite des anderen Türflügels 98 anschlägt. In diesem Fall ist es zum ordnungsgemäßen Schließen beider Flügel 98, 100 erforderlich, daß der in Fig. 3 rechte Flügel 98 vor dem anderen Flügel 100 schließt. Dies wird dadurch erreicht, daß der Fortsatz 108 zweistufig mit einer zur Schwenkachse 104 hin liegenden ersten Stufe 128 und einer zum freien Ende des Türflügels 98 hin liegenden zweiten Stufe 130 von gegenüber der ersten Stufe 128 geringerer bei geschlossener Tür 23 in Förderrichtung gemessener Länge ausgebildet ist. Hierdurch wird erreicht, daß der Türflügel 98, sobald sich ein Wagen 10 mit seinem hinteren Ende innerhalb der Türöffnung befindet, bereits teilweise schließt, so daß er anschließend, sobald der Wagen 10 die Türöffnung völlig verlassen hat, vor dem anderen Türflügel 100 völlig schließt.
- Umgekehrt muß der Türflügel 100 vor dem Flügel 98 öffnen, wenn die Dichtlippe2peinen größeren Belastungen ausgesetzt werden soll, was durch die bei geschlossener Tür 23 in Förderrichtung gemessene größere Länge b' gegenüber der Länge a' des Flügels 98 erreicht wird. Der Unterschied der Längen b', a' ergibt sich bereits, wie oben erläutert, aus der Schrägstellung der Wagen 10 und deren dadurch unterschiedliche Abstände b, a zu den jeweiligen Schwenkachsen 106, 104. - Anstelle der am Türflügel 100 befestigten Dichtlippe 128 wäre selbstverständlich auch die Verwendung einer am Flügel 98 befestigten Dichtlippe möglich, die bei sonst gleichbleibender Ausbildung der Türflügel 98, 100 auf der Vorderseite des Flügels 100 aufliegen könnte.
- Zweckmäßig ist es, die gesamte Spülmaschine einschließlich aller Kammer 16, 18, 20, 21 begehbar auszubilden, um eine Inspektion und erforderlichenfalls Reparatur zu erleichtern. Hierzu sind unmittelbar oberhalb der Behälter 34, 36 (Fig. 1, 2) Roste 132 liegend angeordnet, von denen einer in Fig. 4 und 5 näher dargestellt ist. Der Rost weist zwei Längsholme 134 mit quadratischem, C-förmigem Querschnitt mit nach außen gewandter offener Seite sowie in der gegenüberliegenden Wandung 136 in regelmäßigen Abständen vorgesehenen, untereinander gleich großen, sich über die Höhe dieser Wandung 136 erstreckenden, quadratischen Ausschnitten 138 auf. Weiter weist der Rost 132 eine Vielzahl inneren von Querholmen 140 auf, deren äußere Höhe der lichten' Höhe der Längsholme gleicht und deren Breite jeweils der lichten Weite eines Ausschnitts 138 gleicht, die also ebenfalls einen quadratischen Querschnitt haben. Die oberen Wandungen 142 und die unteren Wandungen 144 der Querholme 140 sind mit den oberen Wangen 146 bzw. den unteren Wangen 148 der Längsholme 134 durch Punktschweißung an Stellen 150, 152 verbunden, die entlang der Mittellinie der Längsholme 134 liegen. Der Rost 132 ist so in einfachster Weise herstellbar, bietet in der Reinigungsflotte 38 (Fig.
- 1) enthaltenen Schmutzteilchen kaum Ablagerungsstellen und ist leicht zu reinigen. Derartige Roste sind im übrigen auch unabhängig vom beschriebenen Ausführungsbeispiel vielseitig verwendbar.
- Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch die Trockenkammer 21, insbesondere deren Innenraum. Der Trockenkammer 21 wird Warmluft mittels zweier Niederdruckgebläse 154 (Fig. 7) über Einlässe 156 von relativ großem Querschnitt zugeführt, die einen Luftstrom geringer Geschwindigkeit im wesentlichen auf die Rückseite und teilweise auf die Oberseite eines zu trocknenden Wagens richten, wobei wegen der gegenüber der Mitte der Trockenkammer seitlich 211 versetzten Einleitung im wesentlichen nach unten eine in der Trockenkammer 21 zirkulierende Strömung erzeugt wird. Die zugeführte Warmluft hat beispielsweise eine Temperatur von 550C sowie eine relative Feuchte von 12 %. Wenn diese Warmluft über die Oberflächen eines Wagens 10 gestrichen ist und diesen teilweise getrocknet hat, so beträgt ihre relative Feuchte maximal 45 %. Es wäre unökonomisch, diese Warmluft nun abzuleiten, um neuer, trockener Warmluft Platz zu machen. Vielmehr sind mehrere Rückführungswege für aus der Trockenkammer 21 entnommene und mittels jeweils eines Gebläses beschleunigte Luft vorgesehen, die jeweils in einer einen auf den Wagen 10 gerichteten Luftstrahl hoher Geschwindigkeit erzeugenden Düse enden. Durch die scharf gebündelten Luftstrahlen hoher Geschwindigkeit lassen sich wegen der noch nicht allzu hohen Feuchte dieser Luftstrahlen schwierig zugängliche und/oder aus sonstigen Gründen schwierig zu trocknende Stellen der Wagen 10 trocknen. Insgesamt wird dadurch ein relativ geringer Heizenergieaufwand benötigt, da nur relativ geringe Luftmengen je Stillstandszeit des Förderers mit wenig Energie in die Trockenkammer 21 gebracht werden können, womit bereits ein großer oder auch überwiegender Teil der Oberfläche der Wagen 10 trocknet, und danach wird die noch feuchtigkeitsaufnahmefähige Luft benutzt, als Umluft in einem geschlossenen Rückführungskreis schwierig zu trocknende Stellen zu erfassen. Hierdurch wird weniger Energie verbraucht, als wenn ausschließlich Gebläse mit hohen Druckbereich eingesetzt würden.
- In Fig. 6 ist einer der genannten Rückführungswege gebildet von einem Auffangkasten 157, zwei durch die Oberseite der Trokkenkammer 21 nach außen geführten Luftleitungen 158, zwei von Motoren 160 getriebenen Gebläsen 162, zwei weiteren Luftleitungen 164 sowie zwei räumlich in Förderrichtung aneinander anschließenden Düsen 166, die beide nahe dem oberen Rand eines Wagens 10 unter einem Schrägwinkel auf dessen bereits schrägstehende Oberseite 168 gerichtet sind. Die hierdurch erzeugten Luftstrahlen werden wiederum vom Kasten 15 aufgefangen, so daß sich ein teilweiser Kreislauf ergibt. Allerdings wird der vom Kasten 15 aufgenommenen, feuchten Warmluft ständig auch von den Einlässen 156 her trockene Warmluft beigemischt, so daß die Wirksamkeit des Kreislaufs zu Trocknungszwecken über die gesamte Behandlungsdauer erhalten bleibt.
- Weitere Rückführungswege sind gebildet zwischen nahe dem bezüglich der Förderrichtung hinteren Ende der Trockenkammer 21 liegenden Bereich und der Düse 52 einerseits sowie zwei Düsen 170 andererseits; die Düsen 52, 172 sind mit nicht gezeigten Gebläsen ähnlich dem Gebläse 162 über Kanäle 174 bzw. 176, 178 verbunden.
- eine in Längsrichtun verlaufende Linie 179 Die Düse 52 ist aufs'der innerenoberseit kastenförmigen, auf der Seite der Düse 52 offenen Wagens 10 nahe dessen aufgrund der Schrägstellung oberer Innenecke 180 gerichtet. Hierdurch werden etwaige in dieser Ecke 180 verbliebene Wasserreste durch die Ecke 180 hindurch zur rückwärtigen Innenseite getrieben, von wo sie über das in Fig. 6 rechte und untere Ende des Wagens 10 aus diesem herauslaufen. Das Wasser kann gewünschtenfalls durch nicht gezeigte Vorrichtungen aufgefangen werden, um eine weitere Befeuchtung der Luft zu vermeiden. In ähnlicher Weise geschieht dies übrigens auch beim Kasten 157, der einen schrägen, vom Wagen 10 fort abfallenden Bcdenaufweist, an dessen unterem Ende ein Wasserablaß 184 vorgesehen ist.
- Die Düsen 172 sind auf die vordere und hintere Stirnseite des Wagens 10 nahe dessen bezüglich der Förderrichtung rechten vorderen und hinteren Rändern gerichtet, wodurch die Stirnseiten und die diesen zugekehrten Außenseiten der nach außen umgeschlagenen Türflügel 186 getrocknet werden.
- Die Zuführung der Warmluft zur Trockenkammer 21 mittels der Gebläse 154 (Fig. 7) erfolgt taktweise mit voller Leistung nur dann, wenn sich ein Wagen 10 zum Trocknen in der Trockenkammer 21 befindet, jedoch laufen während der Laufdauer des Förderers (Transportschritt) die Gebläse 154 zweckmäßig mit verringerter Förderleistung weiter, um bei geöffneter Tür 23 am Eingang der Trockenkammer 21 durch dann in die Nachspülkammer 20 und gegebenlls in die Spülkammern 18, 16 strömende Warmluft zu verhindern, daß Wasserdampf in umgekehrter Richtung in die Trockenkammer 21 strömt; sind abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Trockenkammern vorgesehen, so wird man während der Laufdauer des Förderers wenigstens die Gebläse 154 der bezüglich der Förderrichtung ersten Trockenkammer zumindest mit Teilleistung laufen lassen.
- Die Wärmekapazität der Wagen 10 wie auch anderer großvolumiger Gegenstände wie beispielsweise Krankenhausbetten ist bei der diesen angepaßten, großvolumigen Bauweise der Spülmaschine relativ gering zur Wäriekapazität der Reinigungsflotte 38 in den Behaltern 34, 36 der Spülkasimern 16, 18. Weiter geben die relativ leistungsstark zu bemessenden Pumpen 46, 48, die jeweils während der Behandlungsdauer laufen, an die von ihnen geförderte Reinigungsflotte 38 eine große thermische Verlustleistung ab.
- Dabei benötigen relativ sperrige zu reinigende und zu desinfizierende Gegenstände wie die Wagen 10 eine große Menge von heißem Nachspülwasser, das in die zweite Spülkammer 18 fließt, von deren Behälter 36 die Reinigungsflotte 38 wiederum zum Behälter 34 der ersten Spülkammer 16 überfließt. Aus diesen Gründen genügt eine relativ geringe Wärmeleistung zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Temperatur der Reinigungsflotte 38 in den Behältern 34, 36, zumal diese erforderliche Temperatur bei Verwendung geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel einen im Vergleich beispielsweise zu Geschirrspülmaschinen geringen Wert von 450C haben kann. Andererseits wird zur Erhitzung der Luft, die der Trockenkammer 21 als Warmluft zugeführt wird, eine relativ große Wärmeleistung benötigt. Daher ist es günstig, wenn die Wärmepumpe 58 zur Erzeugung dieser Warmluft verwendet werden kann. Jedoch muß die Warmluft der Trockenkammer 21 entsprechend dem taktweisen Betrieb der Spülmaschine jeweils nur während einer vorgegebenen Trocknungszeit zugeführt werden, nach der bis zur nächstfolgenden Trocknungszeit während des Transportschrittes grundsätzlich keine Warmlufterzeugung und beim Ausführungsbeispiel wegen des Weiterlaufens der Gebläse 154 mit verringerter Leistung eine nur geringe Wärmeleistung zur Warmlufterzeugung erforderlich ist. Dagegen kann man eine Wärmepumpe nur unter Inkaufnahme von Nachteilen taktweise betreiben, und bei den bei Spülmaschinen der betrachteten Art in Frage kommenden Taktfolgezeiten ist ein taktweiser Betrieb der Wärmepumpe durch abwechselndes Einschalten und Ausschalten nicht möglich, unter anderem wegen der nach einem Ausschaltbefeh vergehenden Totzeit bis zum Ansprechen eines den Kompressor der Wärmepumpe abschaltenden Druckgebers. Auch die Wärmepumpe 58 beim Ausführungsbeispiel wird daher kontinuierlich betrieben. Trotzdem wird sie verwendet, um über den Wärmetauscher 54 wechselnde Wärmemengen zur Warmlufterzeugung abzugeben.
- Durch noch zu beschreibende Regelungsmaßnahmen wird sie für einen derartigen Betrieb geeignet ausgebildet.
- Das in der Wärmepumpe 58 in einem Kreislauf geführte Arbeitsmittel ist beispielsweise Difluordichlormethan. Das Arbeitsmittel wird mittels eines Kompressors 188 verdichtet und über die Primärseite des Wärmetauschers 54 in einen Verflüssiger 190 gedrückt, der ebenfalls als Wärmetauscher ausgebildet ist und der im Ausführungsbeispiel aus einem Hauptkondensator 191 und einem Hilfskondensator 192 gebildet ist. Hauptkondensator 191 und Hilfskondensator 192 sind sowohl mit ihren vom Arbeitsmittel durchströmten Primärseiten als auch mit ihren Sekundär seiten jeweils unmittelbar hintereinander geschaltet. Im Hauptkondensator 191 gibt das Arbeitsmittel die Kompressionswärme und einen Teil der Kondensationswärme ab, soweit dies nicht bereits im Wärmetauscher 54 erfolgt ist, während es im Hilfskondensator 56, der als Sammler und Unterkühler dient, einen restlichen Teil der Kondensationswärme und die Unterkühlungswärme abgibt. Das dann verflüssigte Arbeitsmittel gelangt über ein Absperrventil 193, das mittels eines Magneten 194 betätigbar ist, und ein Drosselorgan in Gestalt eines Expansionsventils 195 zu dem wiederum als Wärmetauscher ausgebildeten Verdampfer 56, wo es auf einen relativ niedrigen Verdampferdruck entspannt verdampft und die zum Verdampfen erforderliche Wärme dem über den Kanal 60 abgesaugten Dampf-Warmluft-Gemisch entzieht. Das nunmehr dampfförmige Arbeitsmittel wird über eine Saugleitung vom Kompressor 188 angesaugt, wo der vorstehend beschriebene Kreislauf erneut beginnt.
- In die Sekundärseite des Wärmetauschers 54 strömt der Umgebung der Spülmaschine entnommene Raumluft, die erhitzt wird und über die Gebläse 154 der Trockenkammer 21 zugeführt wird. Beim Eintritt in die Sekundärseite des Wärmetauschers 54 hat die Raumluft beispielsweise eine Temperatur von 250C und eine relative Feuchte von 60 %, während sie nach ihrer Erhitzung eine Temperatur von 550C und eine relative Feuchte von 12 % aufweist.
- Das über den Kanal 60 dem Verdampfer 56 zugeführte Dampf-Warmluft-Gemisch wird beim Hindurchlaufen durch die Sekundärseite des Verdampfers 56 entwärmt und entfeuchtet und danach nach oben geführt und entweder mittels eines Gebläses in den umgebenden Raum oder ins Freie ausgeblasen, oder besser noch kam die kontinuierlich anfallende Kaltluft wie beim Ausführungsbeispiel einer Klimaanlage 197 zugeführt werden. Diese umfaßt ein die Kaltluft ansaugendes und damit auch das Dampf-Warmluft-Gemisch zum Verdampfer 56 förderndes Gebläse 199. Die in gewünschter Weise klimatisierte Luft wird beispielsweise dem die Spülmaschine umgebenden Raum zugeführt, während überschüssige Kaltluft ins Freie abgeführt wird.
- Das Entspannungsventil 195 ist hinsichtlich seines Durchflußquerschnittes nicht nur in üblicher Weise vom hydrostatischen Ausgangssignal des Temperaturwandlers 201 am Ausgang des Verdampfers 56 im Sinne eines Konstanthaltens der Temperatur an diesem Ausgang, sondern zusätzlich auch vom hydrostatischen Ausgangssignal des Druckwandlers 196 im Sinne eines Konstanthaltens des Druckes am Ausgang des Verdampfers 56 gesteuert, um beispielsweise bei schwankenden Umgebungstemperaturen die Abwärme im zu entwärmenden Dampf-Warmluft-Gemisch möglichst weitgehend auszunutzen.
- Es seien nun die Regelmaßnahmen beschrieben, die bei geringer über den Wärmetauscher 54 entnommener Wärmelteistung verhindern, daß hierdurch die Wärmepumpe 58 unzulässige Betriebszustände annimmt und insbesondere der primärseitige Eingangsdruck des Verflüssigers 190 auf unzulässige Werte ansteigt. Hierzu wird im wesentlichen durch die Sekundärseite des Verflüssigers, nämlich durch die in Reihe geschaltenen Sekundärseiten des Hilfskondensators 192 und des Hauptkondensators 191, aus dem Wasserleitungsnetz entnommenes Kaltwasser geleitet und bezüglich seiner Strömung, d.h. seiner den terflüssiger 190 je Zeiteinheit durchfließenden Menge, im Sinne eines Konstanthaltens des primärseitigen Eingangsdrucks geregelt.
- Kaltwasser wird aus dem Leitungsnetz über ein bei Betriebsbeginn zu öffnendes Ventil 198 und ein Druckreduzierventil 200 zugeführt. Hinter dem Druckreduzierventil 200 ist eine an der höchsten Stelle des Raumes liegende Vorrichtung 202 zum Verhindern eines Unterdrucks am Ausgang des Druckreduzierventils 200 angeschlossen, damit im Falle eines Druckabfalls im Leitungsnetz, beispielsweise bei dessen Entleeren, kein Wasser aus den nachfolgenden Anlageteilen zurückgesaugt werden kann.
- Demselben Zweck dient ein Rückschlagventil 204, dem ein Schmutzdas fänger 206 vorgeschaltet ist und das'Kaltwasser vom Druckreduzierventil 200 zu einer Entkalkungsvorrichtung 208 durchläßt.
- Hinter der Entkalkungsvorrichtung 208 führt eine Zweigleitung 210 zum Behälter 36 der zweiten Spülkammer 18, um diesen und den Behälter 34 der ersten Spülkammer 16 bei Bedarf zu füllen, in welchem Fall ein von einem Magneten 212 betätigbares, in die Leitung 210 eingeschaltetes Ventil 214 geöffnet wird. Weiter führt vom Ausgang der Entkalkungsvorrichtung 208 eine Leitung 216 über das von einem Magneten 218 betätigbare, im Betriebszustand völlig geöffnete Ventil 217, ein weiteres Druckreduzierventil 220 und ein Stellventil 222 zum sekundärseitigen Eingang des Hilfskondensators 192. Dieser ist, wie bereits erwähnt, mit dem Hauptkondensator 191 in Reihe geschaltet. Der sekundärseitige Ausgang des Hauptkondensators 191 ist über eine Leitung 224 mit einem Speicherbehälter 226 verbunden.
- Zur Erfassung des primärseitigen Eingangsdrucks des Hauptkondensators 54 ist an dessen Eingang ein Druckwandler 228 vorgesehen, der ein dem gemessenen Druck proportionales Ausgangssignal erzeugt, das als Istwertsignal einem Regler 230 zugeführt wird. Dieser vergleicht das Istwertsignal mit einem über einen Signalkanal 232 zugeführten, einstellbaren Sollwertsignal und steuert entsprechend der erhaltenen Regelabweichung mittels eines Stellmotors 234 den Durchflußquerschnitt des Stellventils 222 derart, daß der primärseitige Eingangsdruck des Hauptkondensators 191 auch bei wechselnder über den Wärmetauscher 54 abgegebener Wärmeleistung konstant bleibt. Hierbei fließt also dem Speicherbehälter 226 je nach Regelzustand eine mehr oder minder große Menge je Zeiteinheit von im Verflüssiger 191 erwärmtem Wasser zu. Dessen Temperatur bleibt dabei als Folge der beschriebenen Druckregelung annähernd konstant und hat vorzugsweise zumindest annähernd denjenigen Wert von 900C, den das über das Düsensystem 40 versprühte Nachspülwasser haben soll.
- Der Speicherbehälter 226 dient als Zwischenspeicher für das kontinuierlich, jedoch in unterschiedlicher Menge vom Verflüssiger 190 kommende, erwärmte Wasser, da dieses nur taktweise in jeweils vorgegebener Menge zum Nachspülen verwendet wird. Die Leistungsfähigkeit der Wärmepumpe 10 ist so ausgelegt, daß bei Vollast der Spülmaschine (Eingabe eines Wagens 10 bei jedem Taktschritt) und bei einer mittleren Umgebungstemperatur (Lufttemperatur 250C in dem die Spülmaschine enthaltenden Raum) einerseits bei jedem Takt die erforderliche Warmluft für die Trockenkammer 21 erzeugt wird und andererseits die sich zwischen aufeinanderfolgenden Nachspülvorgängen im Speicherbehälter 126 ansammelnde Wassermenge genau der für einen Nachspülvorgang erforderlichen Wassermenge gleicht.
- Während des Nachspülvorgangs wird über einen Signalkanal 236 ein entsprechendes Signal gegeben. Hierdurch wird die Pumpe 50 in Gang gesetzt, die das im Speicherbehälter 226 enthaltene Heißwasser über eine Leitung 240 ansaugt und zu dem Düsensystem 40 fördert, und gleichzeitig wird die Speisung des Magneten 242 eines Ventils 244 vorbereitet, das zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht öffnet. Das Heißwasser fließt aus einem Anschluß im Boden des Speicherbehälters 226 über ein Rückschlagventil 246, Xen Durchlauferhitzer 167 und ein Filter 248 zur Pumpe 240.
- Uber einen Anschluß 250 kann erforderlichenfalls ein Glanzspülmittel oder ein anderes Nachbehandlungsmittel zugegeben werden.
- Eine Beheizung des Durchlauferhitzers 167 durch hochwertige Fremdenergie ist bei zu Beginn des Nachspülvorganges vollständiger Befüllung des Speicherbehälters 226 mit Heißwasser nicht oder allenfalls in geringem Umfang erforderlich, um sicherzustellen, daß das Nachspülwasser die erforderliche Temperatur von 900C hat und zu seiner Desinfektion mindestens 3 min auf dieser Temperatur gehalten wurde, bevor es zum Einsatz kommt.
- Die Zufuhr von Fremdenergie zum Durchlauferhitzer 167 - im Ausführungsbeispiel von über einen Schalter 252 einem Heizwiderstand 254 zugeführte elektrische Energie, bei anderen Ausführungsformen Heißdampf - wird mittels eines Reglers 256 geregelt, dem ein dem Istwert der Temperatur des Heißwassers am Ausgang des Durchlauferhitzers 167 entsprechendes Istwertsignal von einem Temperaturwandler 258 zugeführt wird, während er ein entsprechendes Sollwertsignal über einen Kanal 260 erhält.
- Das Innenvolumen des Speicherbehälters 226 ist um annähernd 10 % größer als diejenige Heißwassermenge, die für einen Nachspülvorgang erforderlich ist. War bei Beginn des Nachspülvorgangs der Speicherbehälter 226 bis zu Seiner maximalen Füllhöhe befüllt, so verbleibt nach dem Nachspülvorgang eine Restfüllung mit einer Füllhöhe, die einen Bruchteil der maximalen Füllhöhe ausmacht.
- Sollte, beispielsweise bei erhöhter Raumlufttemperatur, zwischen aufeinanderfolgenden Nachspülvorgängen eine größere Wassermenge vom Verflüssiger 190 erwärmt werden, als für einen einzelnen Nachspülvorgang erforderlich ist, so daß dem Speicherbehälter 226 mehr erhitztes Wasser zugeführt wird, als zum Erreichen des maximalen Flüssigkeitsstandes erforderlich ist, dann wird das überschüssige Wasser über ein sich mit seinem Einlauf bis zur gewünschten maximalen Flüssigkeitshöhe erstreckendes Uberlaufrohr 262 abgeführt. Da die Abführung von Heißwasser in dieser Weise nur relativ selten und kurzzeitig auftritt, kann im allgemeinen der hierdurch auftretende Energieverlust hingenommen werden, jedoch kann gewünschtenfalls auch dieses Heißwasser nochmals gespeichert und zu sonstigen Zwecken, beispielsweise zur Luftbefeuchtung in der Klimaanlage 197, verwendet werden.
- Die Erhitzung der der Trockenkammer 21 zugeführten Luft mittels des Wärmetauschers 54 hat gewissermaßen Vorrang vor der Wassererwärmung mittels des Verflüssigers 190; bei geringen Temperaturen der dem Wärmeaustauscher 54 zugeführten Luft - beim Ausführungsbeispiel der Raumluft - erhöht sich die vom Wärmeaustauscher 54 an diese Luft abgegebene Wärmeleistung. Daher steht dann durchschnittlich eine geringere Wärmeleistung zur Erwärmung von Kaltwasser im Verflüssiger 190 zur Verfügung, wodurch aufgrund der Wirkung der beschriebenen Regelung die Menge der dem Speicherbehälter 226 zwischen aufeinanderfolgenden Nachspülvorgängen zugeführten Wassermenge verringert wird.
- Beim folgenden Nachspülvorgang wird daher der Speicherbehälter 226 unter den der erwähnten Restmenge entsprechenden Flüssigkeitsstand entleert. Damit dann trotzdem dem Düsensystem 40 die erforderliche Menge von Nachspülwasser zugeführt werden kann, spricht beim Unterschreiten des der Restmenge entsprechenden Flüssigkeitsstandes ein Druckwächter 264 an, der den Magneten 266 eines Ventils 268 sowie bei vorhandenem Signal auf dem Kanal 236 den Magneten 242 des Ventils 244 betätigt.
- Die Ventile 244, 268 liegen eingangsseitig dem Ventil 217 parallel, und der Ausgang des Ventils 244 ist mit dem Ausgang des Rückschlagventils 246 verbunden, während der Ausgang des Ventils 268 zum Speicherbehälter 226 führt. Bei geöffnetem Ventil 244 über dieses fließendes Kaltwasser wird somit anstelle von aus dem Speicherbehälter 226 entnommenem Wasser über den Durchlauferhitzer 167 und die Pumpe 50 dem Düsensystem 40 zugeführt, wobei der Durchlauferhitzer 167 für die nun erforderliche Erhitzung auf die gewünschte Nachspültemperatur von 900C durch Fremdenergiezufuhr sorgt. Über das Ventil 268 strömt dem Speicherbehälter 226 solange Kaltwasser zu, bis der der Restmenge entsprechende Wasserstand im Speicherbehälter 226 wieder überschritten wird; eine Schalthysterese des Druckwächters 264, die beispielsweise 5 % bis 10 s des maximalen Flüssigkeitsstands im Speicherbehälter 226 entspricht, sorgt dafür, daß das Entleeren des Speicherbehälters 226 unter den der Restmenge entsprechenden Wasserstand und das anschließende Wiederauffüllen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Spulvorgängen auch bei extremer Störgr-ößeneinfluß (niedrige Raumtemperatur) allenfalls einige wenige Male zwischen zwei aufeinanderfolgenden Naehspülvorgängen erfolgt.
- Die vorstehend beschriebene Regelung wird dadurch erleichtert, daß, wie bereits erwähnt, die Gebläse 154 nicht nur während der Behandlungsdauer oder der Stillstandszeit des Förderers, sondern auch in der jeweils dazwischen liegenden Zeit, in der der Förderer läuft, mit Teillast arbeiten. Hierdurch sind die Schwankungen der vom Urmetauscher 54 abzugebenden Wärmemengen geringer als bei vollständiger Abschaltung der Gebläse 154 während der Transportzeiten. Die Förderleistung der Gebläse 154 wird zweckmäßig so groß bemessen, daß sich unter allen Betriebsbedingungen in der rockenkaer 21 ein Überdruck gegenüber allen übrigen Kammern 16, 18t 20 einstellt, wobei vorzugsweise an der Trockenkammer, beispielsweise an deren hinterer oberer Seite, eine sich bei einem vorgegebenen Überdruck gegenüber dem Umgebungsdruck öffnende Verschlußvorrichtung vorgesehen ist, um zu vermeiden, daß die Gebläse 154 gegen einen allzu hohen Gegendruck arbeiten müssen. Die genannte Verschlußvorrichtung kann beispielsweise eine Klappenanordnung sein, wobei die Klappen aufgrund ihres Eigengewichts bis zu dem vorgegebenen Überdruck geschlossen bleiben und dann einem Ströiungsweg freigeben. Die hierbei entweichende Warmluft kann gewünschtenfalls, wie in Fig. 7 durch eine gestrichtelte Leitung 280 angedeutet, der Klimaanlage 197 zugegührt werden, um beispielsweise im Winter zur Raumerwärmung @eizutragen. - Die vorstehend genannten Maßnahmen, insbesondere die @emessung deer Gebläseförderleistung derart, daß iii der Trockenkammer 21 ein Überdruck gegenüber allen übrigen kammmern herrscht, sind auch be i anderen Ausführungsformen zweckmässig, insbesondere auch dann, wenn keine Türen oder sonstige Verschlußelemente zwischen den Kammern und c;cjf. auch keine Verschlußelemente zur Umgebung hin vorgesehen sind. rm übrigen sind die anhand von FifJ. 7 beschriebene Wärmepumpe 58 und die in Zusammenhang hieritit erläuterten Regelungsmaßnahmen auch dann mit Vorteil anwentlbar, wenn großvolumige Gegenstände wie Transportwagen in der Spün'aschine auf andere Weise als mit dem eingangs erläuterten Verfahren gereinigt und/oder <les iiif iz iert werden.
- Im folgenden sei die in der Eingabestation 22 (Fig. 1) enthaltene Kippeinrichtung 300 anhand von Fig. 8 näher erläutert. Sie dient zum Kippen jeweils eines Wagens 10 um eine waaqerechte, zur Förderrichtung parallele Kippachse 302 in eine Schrägstellung mit nach unten weisender offener Seite, wobei der Wagen 10, wie in Fig. 8 bei 10' gestrichelt angedeutet ist, in Schrägstellung einen Winkel von mindestens 300 und vorzugsweise wie im Ausführungsbeispiel 450 gegenüber der Waagerechten einnimmt. In dieser Schrägstellung des Wagens 10 rollen oder gleiten etwa in ihm vergessene Gegenstände sowie grobe Schmutz reste aus ihm heraus und können in einem neben der Eingabestation 20 (Fig. 1) angeordneten, nicht gezeigten Behälter aufgefangen werden.
- Die Kippeinrichtung 300 umfaßt mehrere die Kippachse 302 bildende, nahe der unteren Außenkante eines in der Kippeinrichtung 300 gehaltenen Wagens 10 angeordnete erste Auflager 304, von denen eines in Fig. 9 noch genauer dargestellt ist und die vom Obertrum der in Fig. 8 und 9 nicht dargestellten Kette 74 (Fig. 2) nach oben ragend in regelmäßigen gegenseitigen Abständen getragen sind. Diese Abstände sind geringer als die halbe Länge eines Wagens 10, so daß er an mindestens zwei Stellen seiner Längsseite auf ersten Auflagern 304 abgestützt werden kann. Weiter umfaßt die Kippeinrichtung 300 ein nahe der der Kippachse 302 gegenüberliegenden Längsseite des Wagens 10 liegendes zweites Auflager 306, das im Ausführungsbeispiel als ein nach oben offener Führungsschienenabschnitt ähnlich der Führungsschiene 76 (Fig. 2) ausgebildet ist, um die bezüglich der Förderrichtung rechte Rolle 13 abzustützen und in Förderrichtung zu führen. Der das Auflager 306 bildende Führungsschienenabschnitt schließt bei nicht gekippter Stellung der Kippeinrichtung 300 an seinem in Förderrichtung hinteren Ende an das vordere Ende der Führungsschiene 76 an einer Stelle vor der erwähnten Rampe an, über welche die Führungsschiene 76 auf eine gegenüber dem Obertrum der Kette 74 höhere Lage ansteigt; das Auflager 306 liegt gegenüber der Kippachse 302 um die Höhendifferenz c tiefer, die erforderlich ist, um bei auf dem Auflager 306 aufsitzendem Wagen 10 diesen in lotrechter Stellung zu halten. Diese Höhendifferenz ist geringfügig kleiner als derjenige Abstand, um den sich die Rollen 11 (Fig. 1), 12, 13 unter der Unterseite des Wagens 10 nach unten erstrecken.
- Das erste Auflager 304 weist eine bei lotreciiter Stellung des auf ihm ruhenden Wagens 10 annähernd waagerechte Auflagefläche 308 von gegenüber der Breite des unteren llolms 116 des Wagens 10 geringfügig größerer Breite auf. Weiter weist es eine sicll von der Auflagefläche 308 senkrecht nach oben erstreckende, der Außenseite des Holms 116 zugewandte Führungsfläche 310 auf.
- Schließlich ist in Fig. 8 und Fig. 9 eine dritte, der Innenseite des Holms 116 zugekehrte Führungsfläche 312 vorgesehen, so daß der Wagen 10 mit seinem Holm 116 von oben her in das erste Auflager 304 abgesenkt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn abweichend von dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel die Wagen 10 nicht mittels eines Hochförderers 19 auf die iiöhe der Kammern 16, 18, 20, 21 angehoben werden, sondern mittels eines nicht gezeigten, an der Decke des Raumes verlegten Förderers hängend transportiert und auf die Eingabestation 22 abgesenkt werden. Ist dagegen wie in Fig. 1 der Hochförderer 19 vorgesehen, von dem aus die Wagen 10 in waagerechter Richtung auf die Kippeinrichtung 300 gefahren werden, so muß die Führungsfläche 312 entfallen, oder bei vorhandener Führungsfläche 312 muß anstelle des Querholms 118 ein höher liegender Querholm vorgesehen sein.
- Auflagefläche 308 und Führungsflächen 310, 312 sind von den Innenseiten eines U-förmigen, nach oben offenen Bügels 314 gebildet, der auf dem Joch eines in Querrichtung verlaufenden, nach unten offenen Bügels 316 befestigt ist. Letzterer sitzt bei lotrechter Stellung des im Bügel 314 abgestützten Wagens 10 auf einem Lagerbock 318 auf, der seinerseits an der Kette 74 (Fig. 2) befestigt ist, und kann von dieser Ruhestellung ausgehend um die Kippachse 302 nach oben und zurück verschwenkt werden. Die Kippachse 302 liegt in einem geringen Abstand unterhalb der Auflagefläche 308 und vom Wagen 10 aus gesehen in geringem Abstand jenseits der Führungsfläche 310, um eine stabile Ruhelage des Bügels 314 zu gewährleisten und um bei der Kippbewegung des Wagens 10 die von diesem auf den Bügel 314 ausgeübten Kräfte in ihrer Wirkungslinie abzustützen.
- Durch die Gestalt des Bügels 314 ist der Längsholm 116 in ihm längsverschiebbar gehalten, so daß eine genaue Positionierung des Wagens 10 in Förderrichtung nicht erforderlich ist, um den Kippvorgang ausführen zu können.
- Das das zweite Auflager 306 tragende, gelenkige Gestell umfaßt zwei in parallelen vertikalen, voneinander beabstandeten, quer zur Förderrichtung stehenden Ebenen angeordnete Gelenk -vierecke, von denen in Fig. 8 nur eines dargestellt ist. Das Gelenkviereck wird gebildet von einer lotrechten Stange 309 und zwei übereinander angeordneten, sich in Querrichtung erstreckenden Stangen 311, 313, die mit der lotrechten Stange 309 an Anlenkstellen 315, 317 schwenkbar verbunden sind und die an ihren bezüglich der Förderrichtung und in Fig. 8 linken Enden an ortsfesten Schwenkgelenken 320, 322 angeLetlkt in.
- Alle Schwenkvorgänge erfolgen dabei um zur Kippaclise 302 i parallel le Achsen. Diejenigen der ortsfesten Schwenkgelenke 320, 322 liegen zumindest annähernd in der lotrechten Eben der Kippachse 302. Grundsätzlich könnte, wenn der Bügel 314 nicht von der Kette 74 (Fig. 2) getragen wäre, die Achse des oberen Schwenk<jelenks 320 auch mit der Kippachse 302 zusammenfallen, jedoch muß im Ausführungsbeispiel das obere Schwenkgelenk 320 unterhalb des Obertrums der Kette 74 (Fig. 2) angeordnet sein. Im nicht gekippten Ruhezustand liegen die Anlenkstellen 316, 318 der übereinander angeordneten Stangen 311, 313 jeweils um eine llöhendifferenz d niedriger als das dieselbe Stange 311 bzw. 31 tragende ortsfeste Schwenkgelenk 320, 322, und diese Ilöhendifferenz d ist annähernd gleich der Höhendifferenz c zwischen zweitem Auflager 306 und Kippachse 302. Hierdurch wird erreicht, daß das am oberen, die obere Stange 311 nach oben überragenden Ende der lotrechten Stange 309 getragene zweite Auflager 306 bei einer Verschwenkung der übereinander liegenden Stangen 311, 313 um die ortsfesten Schwenkgelenke 320, 322 jedenfalls annähernd auf einem Kreisbogen um die Kippachse 302 wandert, so daß sich die auf dem zweiten Auflager 306 aufsitzende Rolle 13 praktisch nicht gegenüber diesem Auflager 306 seitlich verschiebt.
- Die übereinander liegenden Stangen 311, 313 haben eine L-förmige Gestalt mit einem in Ruhestellung vom ortsfesten Schwenkgelenk 320, 322 lotrecht nach unten weisenden Schenkel 324 und einem an dessen unteres Ende senkrecht zu ihm anschließenden, zur Anlenkstelle 315, 317 an der lotrechten Stange 309 verlaufenden, mithin in Ruhestellung waagerechten Schenkel 328, 330.
- Hierdurch wird erreicht, daß auch im gekippten Zustand der im Ruhezustand waagerechte Schenkel 328 der oberen Stange 311 trotz der dabei auftretenden Annäherung an die Rollen 13 diese nicht berührt; die bei Kippstellung des Wagens 10 eingenommene Stellung einiger Teile der Kippeinrichtung 300 ist in Fig. 8 gestrichelt angedeutet, wobei die in Kippstellung befindlichen Teile mit Bezugszeichen (z.B. 311') bezeichnet sind, die sich von denjenigen für die Bezeichnung der in Ruhestellung befindlichen Teile (z.B. 311) um einen angefügten Strich unterscheiden.
- Die obere Stange 311 erstreckt sich mit einem Stangenabschnitt 332 in geradliniger Fortsetzung ihres im Ruhezustand waagerechten Schenkels 328 über die Anlenkstelle 315 an der lotrechten Stange 309 hinaus. Nahe dem freien Ende dieses Stangenabschnitts 322 ist das untere Ende einer weiteren lotrechten Stange 334 an einer Anlenkstelle 336 angelenkt. Oberhalb des Stangenabschnitts 332 liegt parallel zu ihm eine gegenüber der Länge der Stangen 311, 313 kürzere Stange 338, die an ihren beiden Enden an jeweils einer der beiden lotrechten Stangen 309, 334 angelenkt ist, und zwar an einer unmittelbar unterhalb des zweiten Auflagers 306 am oberen Ende der Stange 309 gebildeten Anlenkstelle 340 und an einer am oberen Ende der weiteren lotrechten Stange 334 liegenden Anlenkstelle 342. Damit bilden der oberhalb der Anlenkstelle 315 der oberen Stange 311 liegende Stangenabschnitt 344 der lotrechten Stange 309, der Stangenabschnitt 332 der oberen Stange 311, die weitere lotrechte Stange 334 und die Stange 338 ein an den Anlenkstellen 315, 336, 340, 342 verbundenes Gelenkparallelogramm, das mit dem von der lotrechten Stange 309 und den übereinander liegenden Stangen 311, 313 gebildeten Gelenkparallelogramm an den der Anlenkstelle 315 benachbarten Ecken verbunden ist. Die relativ kurze Stange 338 behält daher, wie aus ihrer bei 338' gezeigten Stellung erkennbar, während des Kippvorgangs ihre Stellung gegenüber dem Wagen 10 bei. Gleiches gilt für das zweite Auflager 306, das unmittelbar auf dem in Fig. 8 linken Ende der Stange 338 befestigt ist.
- Von der relativ kurzen Stange 388, und zwar von deren an der weiteren lotrechten Stange 334 angelenktem Ende ausgehend, erstreckt sich ein mit ihr fest verbundener und zu ihr senkrecht stehender Schenkel 346 nach oben. Dessen oberes Ende liegt in Höhe der Oberseite 348 des vorspringenden, bezüglich der Förderrichtung rechten unteren Längsholms 116 des Wagens 10. Die 302 zur Kippachse/hin liegende Seite 350 des Schenkels 346 ist als Führungsfläche ausgebildet, die den Wagen 10 beim Absenken auf die Kippeinrichtung 300 am rechten Längsholm 116 derart führt, daß der linke Längsholm 116 nicht auf das freie Ende des die Führungsfläche 312 bildenden Schenkels des Bügels 314 auftreffen kann, und die genannte Seite 350 wirkt auch als Anschlag, der den Wagen 10 am rechten Längsholm 110 gegen eine Bewegung vom ersten Auflager 304 fort festlegt.
- An dem sich nach oben erstreckenden Schenkel 346 ist ein Winkelhebel 352 gelagert; seine an einer Anlenkstelle 354 gebildete Schwenkachse verläuft parallel zur Kippachse 302. Der Winkelhebel 352 weist einen sich nach oben erstreckenden Schenkel 356 und einen sich senkrecht zu diesem von der Kippachse 302 fort erstreckenden Schenkel 358 auf. Zwischen das freie Ende des sich von der Kippachse 302 fort erstreckenden Schenkels 358 des Winkelhebels 352 und das freie Ende des Stangenabschnitts 332 der oberen Stange 311 ist eine an ihren beiden Enden an Anlenkstellen 360, 362 schwenkbar angelenkte Schubstange 364 eingeschaltet. Wegen des sich bei einer Kippbewegung verringernden Abstandes zwischen der oberen Stange 311 und der Anlenkstelle 354 wird dem Winkelhebel 352 bei der Kippbewegung eine zusätzliche Schwenkbewegung gegenüber dem nach oben ragenden Schenkel 346 erteilt, und diese Schwenkbewegung wird zur Betätigung eines Verriegelungselements ausgenutzt, das in betätigtem Zustand ein Abheben des Wagens 10 vom zweiten Auflager 306 verhindert.
- Beim Ausführungsbeispiel ist das genannte Verriegelungselement eine vom oberen Ende des nach oben ragenden Schenkels 356 des Winkelhebels 352 zur Kippachse 302 hin abgekröpfte Nase 366, die in verschwenkter Stellung die Oberseite 348 des nach außen vorspringenden rechten Längsholms 116 übergreift.
- Die Anlenkstellen 360, 362 der Schubstange 364 liegen von der Kippachse 302 aus gesehen jenseits der weiteren lotrechten Stange 334 bzw. des von deren oberem Ende nach oben ragenden Schenkels 346. Der Abstand der Anlenkstelle 362 des unteren Endes der Schubstange 364 von der Anlenkstelle 336 des unteren Endes der weiteren lotrechten Stange 334 ist größer als die wirksame, d.h. zwischen den Anlenkstellen 354, 360 gemessene Länge des sich von der Kippachse 302 fort erstreckenden Schenkels 358 des Winkelhebels 352. Dadurch erfolgt bereits bei einem geringen Kippwinkel der Stangen 311, 313, 338 gegenüber der Waagerechten eine so starke Verschwenkung des Winkelhebels 352 und der Nase 366, daß letztere ihre auf der Oberseite 348 des rechten Längsholms 116 aufliegende, betätigte Stellung erreicht. Eine weitere Verschwenkung des Winkelhebels 352 ist danach nicht mehr möglich. Um dann die weitere Kippbewegung nicht zu verhindern, weist die Schubstange 364 zwei in ihrer Längsrichtung gegeneinander verschiebbare Abschnitte 368, 370 auf, zwischen die eine Druckfeder 372 eingeschaltet ist; der untere Abschnitt 370 ist in einer zentralen Bohrung 374 des oberen Abschnitts 368 der Schubstange 364 längsverschiebbar geführt. Die Druckfeder 362 kann eine relativ hohe Federsteifheit aufweisen, um ein Zurückschwenken der Nase 366 unter betriebsmäßig vorkommenden Belastungen zu vermeiden, und besteht vorzugsweise aus einer Anzahl von paarweise gegeneinander gerichteten Tellerfedern, die den unteren Abschnitt 370 der Schubstange 364 koaxial umgeben.
- Zum Verschwenken des Gestells mit dem zweiten Auflager 306 ist als Stellantrieb eine Zylinder-Kolben-Einheit 376 vorgesehen.
- Deren Kolbenstange 378 ist am Gestell in Höhe der Anlenkstelle 340 zwischen lotrechter Stange 309 und relativ kurzer Stange 338 unmittelbar unter dem zweiten Auflager 306 angelenkt.
- Der Zylinder der Zylinder-Kolben-Einheit 376 ist an seinem unteren Ende an einer Lagerstelle 380 angelenkt, die in geringem Abstand oberhalb der Aufstellfläche der Spülmaschine liegt.
- Die Lagerstelle 380 liegt auch in geringem Abstand seitlich von der Anlenkstelle 317 der unteren Stange 313 an der lotrechten Stange 309, so daß die Zylinder-Kolben-Einheit 376 eine der Lotrechten angenäherte, geringe Schrägstellung aufweist. Hierdurch wird einerseits eine genügende Länge der Zylinder-Kolben-Einheit 376 bei nicht ausgefahrener Kolbenstange 378 erhalten, um bei ausgefahrener Kolbenstange 378 den gewünschten Kippwinkel von 450 zu erreichen, während andererseits eine Schrägbelastung des nicht weiter dargestellten Grundrahmens der Eingabestation 22 (Fig. 1) vermieden wird. Gewünschtenfalls ist es jedoch ebenfalls möglich, abweichend von Fig. 8 die untere Lagerstelle 380 bezüglich der Förderrichtung weiter nach links und beispielsweise unter das untere Schwenkgelenk 322 zu legen, um eine Kolben-Zylinder-Einheit von gegenüber Fig. 8 noch größerer Länge unterbringen zu können und um hierdurch einen noch größeren Kippwinkel zu erreichen.
- Der Schwenkbereich des zweiten Auflagers 306 bei Erreichen der Ruhestellung ist dadurch begrenzt, daß dann der Stangenabschnitt 332 auf einem gummielastischen Kissen 382 zur Auflage kommt.
- Bei Erreichen des gewünschten Kippwinkels ist der Stellweg dadurch begrenzt, daß dann ein vom Kolben der Zylinder-Kolbener Einheit 376 betätlgbarve,rnicht dargestellter Endschalter betätigt wird, der die Abschaltung der Zufuhr von Strömungsmittel zu der Zylinder-Kolben-Einheit 376 bewirkt. Gewünschtenfalls kann mittels eines weiteren, ebenfalls nicht dargestellten Endschalters bereits vor Erreichen der gewünschten Kippstellung die Strömungsmittelzufuhr gedrosselt werden, so daß der Wagen 10 die Kippstellung mit einer verlangsamten Bewegung erreicht.
- In Fig. 9 ist im Schnitt ein Tisch 384 dargestellt, der seitlich des Bewegungsbereichs angeordnet ist, in dem sich die Wagen 10 bei lotrechter Stellung in Förderrichtung bewegen können. Der Tisch 384 liegt auf. der Seite dieses Bewegungsbereichs, auf der auch die Kippachse 302 liegt, so daß sich ein Wagen 10 in seiner um die Kippachse 302 gekippten, auch in Fig. 9 bei 10' angedeuteten Schrägstellung mit seiner offenen Längsseite über die Tischplatte 386 des Tisches 384 neigt. Die Platte 386 ist von dem Wagen 10 fort schräg abwärts geneigt, und zwar im Ausführungsbeispiel mit einem Schrägwinkel 400, der annähernd dem in gekippter Stellung des Wagens 10 eingenommenen Schrägwinkel entspricht. Die obere Stirnseite 388 der Platte 386 liegt mit ihrer oberen, waagerechten, am Übergang zur Oberseite der Platte 386 liegenden Kante 390 bei in Schrägstellung befindlichem Wagen 10 geringfügig tiefer als die Oberseite des bei lotrechter Stellung des Wagens 10 waagerechten, unteren Bodens 392 dieses Wagens 10. Bei Schrägstellung des Wagens 10 vom Boden 392 herunterrutschende Gegenstände oder grobe Schmutzteile gelangen daher auf die Oberseite der Tischplatte 386 und werden über diese in den bereits erwähnten, nicht dargestellten Behälter geleitet.
- Die obere Stirnseite 388 der Tischplatte 386 sollte dem Boden 392 möglichst eng benachbart liegen, um ein Hineinrutschen von Gegenständen zwischen Außenrand 394 des Bodens 392 und Stirnseite 388 zu vermeiden. Bei starrer Befestigung der Tischplatte 386 wäre ein derartiger Spalt nicht völlig vermeidbar. Es ist daher zweckmäßig, wenn die Tischplatte 386 wie beim Ausführungsbeispiel aus einer Ruhestellung, bei der ihre obere Stirnseite 388 einem lotrecht stehenden Wagen 10 eng benachbart liegt, unter der Einwirkung des sich bei seinem Kippen in die Schrägstellung mit dem Außenrand 394 an die obere Stirnseite 388 anlegenden Wagens 10 entgegen einer Federkraft verschiebbar ist. Hierzu weist die Tischplatte 386 an ihren beiden bezüglich der Förderrichtung vorderen und hinteren Enden, die zweckmäßig um die in Förderrichtung gemessene Länge des Innenraums eines Wagens 10 auseinanderliegen, jeweils zwei Laufrollen 396, 398 auf, die zwischen den Führungsflächen 400 einer in Fig. 9 verdeckten Führungsschiene parallel zur Schrägrichtung der Tischplatte 386 geführt sind. In der in Fig. 9 dargestellten Ruhestellung der Tischplatte 386 liegt die obere Rolle 398 an einem Anschlag 402 an, wobei die Tischplatte 386 unter der Wirkung einer vorgespannten Schraubenzugfeder 404, die zwischen die Tischplatte 386 und eine ortsfeste Befestigungsstelle 406 eingespannt ist, in dieser Ruhestellung gehalten wird. Bei einer Beaufschlagung der oberen Stirnseite 388 durch den gekippten Wagen 10 kann somit die Tischplatte, der Kippbewegung des Wagens 10 nachgebend, bis in eine untere, bei 386' angedeutete Endstellung verschoben werden. Bei einem Zurückschwenken des Wagens 10 in seine lotrechte Ausgangsstellung wird die Tischplatte 386 dann wieder von der Feder 404 zurückgeholt, wobei bis zum Erreichen der Ruhestellung die obere Stirnseite 388 unter Vermeidung eines Spaltes an der Außenkante 394 angelegt bleibt.
- Eine weitere in Fig. 9 gezeigte Ausgestaltung des Tisches 384 ist in dem Fall zweckmäßig, daß abweichend von Fig. 1 die Wagen 10 nicht mittels eines Hochförderers 19 auf die erforderliche Höhe angehoben werden, sondern mittels eines beispielsweise an der Decke des Raumes befindlichen Förderers hängend gefördert und auf die Eingabestation 22 abgesenkt werden. In diesem Fall ist zweckmäßig die obere Stirnseite 388 der Tischplatte als Anschlag für die Wagen 10 zur Verhinderung einer waagerechten Bewegung senkrecht zur Förderrichtung über die zum Aufsetzen auf das erste Auflager erforderliche Stellung hinaus ausgebildet, wozu beim Ausführungsbeispiel der untere Rand 408 der oberen Stirnseite 388 lotrecht oberhalb des oberen Rands 410 der Führungsfiache 310 und in einem Abstand von diesem Rand 410 liegt, der geringer ist als die Höhe eines Längsholms 116 des Wagens 10. Weiter ist hierbei die Tischplatte 386 in ihrer Ruhestellung mittels eines Riegels 412 verriegelbar, damit der von der oberen Stirnseite 399 gebildete Anschlag beim Aufsetzen eines Wagens 10 von oben her nicht nachgeben kann. Damit dieses elastische Nachgeben andererseits jedoch in bereits beschriebener Weise dann möglich ist, wenn ein Wagen 10 in seine Schrägstellung gekippt wird, ist eine Entriegelung vorgesehen, die dann wirksam wird, wenn sich das zweite Auflager 306 (Fig. 8) in einer Stellung befindet, die oberhalb seiner der lotrechten Stellung des Wagens 10 entsprechenden unteren Stellung liegt.
- Der Riegel 412 greift in seiner in Fig. 9 dargestellten, die Platte 386 verriegelnden Stellung mit seinem oberen Ende in die öffnung 414 eines unterhalb der Platte 386 parallel zu dieser liegenden und mit ihr verbundenen Formstücks 416 ein und erstreckt sich von seinem oberen Ende rechtwinklig zur Tischplatte 386 nach unten, wo sein unteres Ende nahe dem bei lotrechter Stellung des Wagens 10 lotrechten Schenkel 324 der oberen Stange 311 liegt. Das untere Ende des Riegels 412 ist dort mittels eines mit dem genannten Schenkel 324 über einen Stützträger 418 verbundenen Winkelstücks 420 betätigbar; bei lotrecht stehendem Schenkel 324 wird der Riegel 412 vom Winkelstück 420 in seine Verriegelungsstellung verschoben. Wird dagegen der Wagen 10 gekippt, so schwenkt der Schenkel 324 um das ortsfeste Schwenkgelenk 320, das Winkelstück 420 wird abgesenkt, und der Riegel 412 kann dieser Bewegung folgen, wodurch er die Tischplatte 386 zur Verschiebung aus ihrer Ruhestellung freigibt. Die Abwärtsbewegung des Riegels 412 im Sinne einer Entriegelung wird durch eine Schraubendruckfeder 422 unterstützt, die das obere Ende des Riegels 412 koaxial umgibt und auf einem ortsfesten Führungsring 424 abgestützt ist. Der Führungsring 424 sowie ein weiterer, nahe dem unteren Ende des Riegels 412 vorgesehener Führungsring 426 bilden Teile einer den Riegel 412 und die Feder 422 koaxial umgebenden, ortsfesten Hülse 428.
- Falls die Tischplatte 386 beispielsweise aufgrund einer Hemmung durch einen zwischen ihre obere Stirnseite 388 und den Wagen 10 eingeklemmten Gegenstand nicht in ihre Ruhestellung zurückkehren kann, obwohl der Wagen 10 in seine lotrechte Stellung zurückgeschwenkt wird, kann der Riegel 412 nicht in die Öffnung 414 eindringen, obwohl sein unteres Ende vom Winkelstück 420 nach oben gedrängt wird. Um in diesem Fall übermäßige Belastungen zu vermeiden, ist der Riegel 412 zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden Teile 430, 432 im Sinne einer Verkürzung des Riegels 412 entgegen der Federkraft einer im oberen Teil 430 gelagerten Druckfeder 434 gegeneinander längsverschiebbar sind. Die Federsteifigkeit der Druckfeder 434 ist größer als diejenige der Feder 422, damit bei einer Verschiebung des unteren Endes des Riegels 412 nach oben dessen oberes Ende dieser Verschiebungsbewegung immer dann folgt, wenn es in die öffnung 414 eindringen kann.
- In Fig. 9 ist noch ein Abweiser 436 für die bezüglich der Förderrichtung linke Laufrolle 13 des Wagens 10 sichtbar. Der Abweiser 436 hat denselben Zweck wie die Ausbildung der oberen Stirnseite 388 der Tischplatte 386 als Anschlag, macht jedoch die letztgenannte Maßnahme nicht überflüssig, da sich der Wagen 10 bei seinem Absenken um eine mittlere Hochachse verdrehen kann, was durch den Abweiser 436 nicht verhindert wird, da die Rolle 13, wie aus Fig. 1 ersichtlich, in der Mitte des Wagens 10 zwischen vorderem und hinterem Ende liegt.
- Die anhand von Fig. 8 und 9 beschriebenen Ausgestaltungen der Spülmaschine sind auch in dem Fall zweckmäßig anwendbar, daß die Spülmaschine nicht nach dem Verfahren gemäß der Erfindung arbeitet. Gleiches gilt für die im folgenden anhand der Fig. 10 und 11 zu beschreibenden Ausgestaltungen.
- In Fig. 10 ist schematisch ein Querschnitt durch den Hochförderer 19 (Fig. 1) dargestellt, der in der Eingabestation 22 vorgesehen ist. Der Hochförderer 19 dient dazu, die Transportwagen 10 von einer unteren Tiefststellung nahe der Standfläche der Spülmaschine auf einem lotrechten, ersten Bahnabschnitt durch einen die Kette 74 aussparenden Bewegungsbereich nach oben, auf einem eine waagerechte Richtungskomponente aufweisenden, zweiten Bahnabschnitt quer zur Förderrichtung auf die Kette 74 hin und auf einem zumindest annähernd lotrechten, gegenüber dem ersten Bahnabschnitt kürzeren dritten Bahnabschnitt nach unten bis zum Aufsetzen auf das Obertrum der Kette 74 bzw. die von diesem getragenen ersten Auflager 304 (Fig. 9) zu fördern. Der Verlauf der genannten Bahnabschnitte ist in Fig. 10 anhand der Bahn des zur Kette 74 hin liegenden, bezüglich deren Förderrichtung linken, unteren Randes eines Transportwagens 10 dargestellt: Ein erster Bahnabschnitt 438 führt senkrecht nach oben, ein zweiter Bahnabschnitt 440 verläuft schräg nach außen und oben in Richtung auf die Kette 74, und ein dritter Bahnabschnitt 442 verläuft lotrecht nach unten auf das Obertrum der Kette 74 hin. Am Ubergang vom zweiten Bahnabschnitt 440 zum dritten Bahnabschnitt 442 hat der Transportwagen 10 seine höchste erreichbare, bei 10" angedeutete Stellung.
- Der Hochförderer 19 weist eine an zwei Ständern 444 von C-förmigem Querschnitt in lotrechter Richtung geführt mittels einer Antriebsvorrichtung 446 zwischen der in Fig. 10 dargestellten Tiefststellung und einer Höchststellung höhenverstellbare Platt-448 eine eine sonstige, beispielsweise gestellartige Tragevorrichtung auf. Die Höchststellung der Plattform 448 entspricht der bei 10" angedeuteten Stellung eines Transportwagens. Zur Führung zwischen den Ständern 444, von denen in Fig. 10 nur einer erkennbar ist, weist die Plattform 448 zwei nach oben ragende Schenkel 450 auf, an denen in die Ständer eingreifende Laufrollen 452, 454 gelagert sind. Der waagerechte Abstand der Ständer 444 von der Kette 74 ist größer als die Breite der Transportwagen 10, um einen Transportwagen 10 zwischen Kette 74 und Ständern 444 anheben zu können, und die Plattform 448 erstreckt sich von den Ständern 444 in waagerechter Richtung auf die Kette 74 hin, wobei jedoch ihre waagerechte, die Ständer 444 überragende Länge geringer als der Abstand der Kette 74 von den Ständern 444 ist. Der Transportwagen 10 steht nichtunmittelbar auffder Plattform 448, sondern auf einem auf Rollen 456 auf der Plattform 448 verfahrbaren Wagen 458, der gegenüber der Plattform 448 quer zur Förderrichtung der Kette 74 verschiebbar ist. Die Verschiebung des Wagens 458 gegenüber der Plattform 448 erfolgt ausschließlich im Bereich des zweiten Bahnabschnitts 440 mittels eines Antriebsgestänges 460; das Antriebsgestänge 460 ist zweifach vorhanden, zur einfacheren Darstellung jedoch nur einmal gezeigt. Damit der Transportwagen 10 sich während des Fördervorgangs nicht gegenüber dem Wagen 458 seitlich verschieben kann, ist seine rechte Laufrolle 13 in einem Führungsschienenabschnitt 462 geführt, der bei der höchsten, bei 458" angedeuteten Stellung des Wagens 458 mit dem das zweite Auflager 306 (Fig. 8) bildenden Führungsschienenabschnitt fluchtet. Bei der bei 458" angedeuteten Höchststellung liegt der Wagen 458 gegenüber seiner Tiefststellung um einen Abstand höher, der der Summe der Höhen des ersten Bahnabschnitts 438 und des zweiten Bahnabschnitts 440 entspricht.
- Das Antriebs-gestänge 460 weist einen unmittelbar an einem Lagerbock 464 der Plattform 448 gelagerten, sich von seiner Lagerstelle bei Tiefststellung der Plattform 448 schräg nach oben und von dem Transportwagen 10 fort nach außen erstreckenden Hebelarm 466 mit zwei an bzw. nahe seinem freien Ende vorgesehenen Eingriffselementen in Gestalt von Rollen 470, 468 auf. Weiter umfaßt das Antriebsgestänge 460 einen zweiten Hebelarm 472 und eine Schubstange 474. Die Anlenkstelle der Hebelarme 466, 472 ist von einer den Lagerbock 464 durchsetzenden, sich parallel zur Laufrichtung der Kette 74 in waagerechter Richtung erstreckenden Achse 476 gebildet, mit der beide Hebelarme 466, 472 drehfest verbunden sind, so daß sie gemeinsam einen Winkelhebel bilden. Die Schubstange 474 ist einerseits an dem der Achse 476 abgewandten freien Ende und andererseits an einem auf der Oberseite des Wagens 458 vorgesehenen Lagerbock angelenkt.
- Von den beiden vom Hebelarm 466 getragenen Rollen 468, 470 liegt die in der Tiefststellung der Plattform 448 untere, im folgenden als erste bezeichnete Rolle 468 in Fig. 10 hinter dem Hebelarm 466, während die bei der Tiefststellung lotrecht oberhalb am freien Ende des Hebels 466 liegende, im folgenden als zweite bezeichnete Rolle 470 in der Darstellung vor dem Hebelarm 466 liegt. Die Rollen 468, 470 liegen also in voneinander beabstandeten Ebenen. Ausschließlich die erste Rolle 468 ist von einer der Tiefststellung der Plattform 448 entsprechenden, in Fig. 10 unten rechts dargestellten Tiefststellung ausgehend nach oben en zwischen zwei parallel/, lotrechten, vom Transportwagen 10 aus gesehen vor bzw. hinter der ersten Rolle liegenden Führungsflächen 480, 482 führbar, deren gegenseitiger Abstand annähernd dem Durchmesser der ersten Rolle 468 gleicht. Die vom Transportwagen 10 aus gesehen vor der ersten Rolle 468 liegende lotrechte Führungsfläche 480 erstreckt sich, von der Tiefststellung der ersten Rolle 468 aus gemessen, über eine Höhe, die mindestens so groß ist wie die Höhe des ersten Bahnabschnitts 438, während sich die hinter der ersten Rolle 468 liegende lotrechte Führungsfläche 482 über eine von der Tiefststellung der ersten Rolle 468 aus gemessene Höhe erstreckt, die mindestens um die Höhe des dritten Bahnabschnitts 442 geringer ist als die Höhe des ersten Bahnabschnitts 438.
- Bei einer Höhenverstellung der Plattform 448 aus ihrer Tiefststellung nach oben wird die erste Rolle 468 zwischen den Führungsflächen 480, 482 geführt, wodurch das Antriebsgestänge 460 seine ursprüngliche Stellung beibehält und eine Verschiebung des Wagens 458 gegenüber der Plattform 448 verhindert wird. Am Ende des ersten Bahnabschnitts 438 beginnt jedoch eine während des Durchlaufs durch den zweiten Bahnabschnitt 440 anhaltende Verschwenkung des Hebelarms 466 mittels der zweiten Rolle 470. Hierzu zu ist in der Ebene der zweiten Rolle 470, also in Fig. 10 vor den Führungsflächen 480, 482, eine nach unten gerichtete, an die vor der ersten Rolle 468 liegende Führungsfläche 480 bogenförmig anschließende, obere Anschlagfläche 484 vorgesehen, gegen die die zweite Rolle 470 bei ihrer Aufwärtsbewegung in eineroHEhe des ersten Bahnabschnitts 438 gleichen Höhe über der Tiefststellung dieser zweiten Rolle 470 beginnend anläuft. Hierdurch wird der Hebelarm 466 und damit auch der zweite Hebelarm 472 verschwenkt, während sich die Achse 476 weiter nach oben bewegt, wodurch der Wagen 458 zusammen mit dem Transportwagen 10 entsprechend dem zweiten Bahnabschnitt 440 seitlich verschoben wird.
- Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 10 ist eine zusätzliche, nach unten gerichtete, an die vor der ersten Rolle 468 liegende Führungsfläche 480 anschließende obere Anschlagfläche 486 vorgesehen, die hinter der Ebene der oberen Anschlagfläche 484 in der Ebene der ersten Rolle 468 liegt. Gegen die zusätzliche obere Anschlagfläche 486 kann die erste Rolle 468 jedoch bei ihrer Aufwärtsbewegung erst in einer gegenüber der Höhe des ersten Bahnabschnitts 438 größeren Höhe über der Tiefststellung der ersten Rolle 468 beginnend anlaufen, wenn sich die zweite Rolle 470 bereits mit der oberen Anschlagfläche 484 im Eingriff befindet. Durch das Anlaufen auch der ersten Rolle 468 gegen die zusätzliche obere Anschlagfläche 486 wird eine noch verstärkte Verschwenkung der Hebelarme 466, 472 erzielt, wodurch bei der in Fig. 10 angedeuteten Höchststellung die zweite Rolle 470 bereits wieder um das äußere Ende der zusätzlichen oberen Anschla? fläche 486 herum nach unten gelaufen ist und einen gewissen Abstand von der oberen Anschlagfläche 484 erreicht hat; in der Höchststellung befindliche Teile des Hochförderers 19 sind in Fig. 10 schematisch angedeutet und mit Bezugszeichen (z.B. 470") versehen, die aus dem Bezugszeichen des entsprechenden Teils (z.B. 470) durch Anfügen zweier Striche gebildet sind.
- Die gegenüber der Führungsfläche 480 geringere Länge der lotrechten, hinter der ersten Rolle 468 liegenden lotrechten Führungsfläche 482 ermöglicht es, beim Absenken der Plattform 448 und damit des inzwischen seitlich verschobenen Transportwagens 10 aus der Höchststellung heraus die Winkelstellung der Hebelarme 466, 472 und damit die seitliche Stellung des Transportwagens 10 während des dritten Bahnabschnitts 442 beizubehalten, so daß der Transportwagen 10 lotrecht nach unten auf das Obertrum der Kette 74 bzw. die ersten Auflager 304 (Fig. 9) aufgesetzt werden kann. Der Transportwagen 10 wird dann mittels der Kette 74 weitergefördert, worauf die Plattform 448 mit dem Wagen 445 wieder in die Tiefststellung verstellt werden kann. Dabei wird zunächst wieder der Wagen 458 in seine Ausgangsstellung zurückgezogen, um dann zusammen mit der Plattform 448 lotrecht nach unten bewegt zu werden. Zum Zurückziehen des Wagens 458, nachdem der Transportwagen 10 abgefördert wurde, ist unterhalb der oberen Anschlagfläche 484 eine nach oben gerichtete, untere Anschlagfläche 488 für die zweite Rolle 470 vorgesehen, gegen die die zweite Rolle 470 bei ihrer Abwärtsbewegung aus ihrer der Höchststellung der Plattform 448 entsprechenden Stellung (bei 470" angedeutet) anläuft und mittels deren sie auf den Bereich zwischen den lotrechten Führungsflächen 480, 482 hin zurückführbar ist. Die untere Anschlagfläche 488 muß, um nicht etwa bereits eine seitliche Rückbewegung des Transportwagens 10 während des Durchlaufs durch den dritten Bahnabschnitt 442 zu bewirken, von der zweiten Rolle 470 bei ihrer der Höchststellung der Plattform 448 entsprechenden Stellung einen lotrechten Abstand aufweisen, der mindestens so groß ist wie die Höhe des dritten Bahnabschnitts 442.
- Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 10 ist, um einen besonders ruckfreien Rücklauf des Wagens 458 in seine Ausgangsstellung zu erreichen, unterhalb der zusätzlichen oberen Anschlagfläche 486 eine weitere untere Anschlagfläche 490 für die erste Rolle 468 vorgesehen, gegen die die erste Rolle 468 bei ihrer Abwärtsbewegung auf ihrer an der zusätzlichen oberen Anschlagfläche 486 anliegenden Höchststellung heraus anläuft und mittels deren die erste Rolle 468 in den Bereich zwischen den lotrechten Führungsflächen 480, 482 zurückführbar ist. Die weitere untere Anschlagfläche 490 schließt dabei unmittelbar an das obere Ende der lotrechten Führungsfläche 482 an.
- Die Antriebsvorrichtung 446 der Plattform 448 weist zwei in jeweils einer quer zur Förderrichtung der Kette 84 stehenden, lotrechten Ebene umlaufende, über jeweils ein oberes Kettenrad 492 und ein unteres Kettenrad 494 geführte Ketten 496 auf, von denen in Fig. 10 nur eine dargestellt ist. Weiter umfaßt die Antriebsvorrichtung 446 ein zwischen die Kette 496 und die Plattform 448 eingeschaltetes Zugglied in Gestalt eines Winkelhebels 498, der zwei senkrecht zueinander stehende Schenkel 500, 502 aufweist.
- Die Anlenkstelle 504 des Winkelhebels 498 an der Plattform 448 ist an einem Lagerbock 506 gebildet und liegt annähernd lotrecht unterhalb der Anlenkstelle 508 an dem dem Transportwagen 10 zugewandten Trum der Kette 496, um in waagerechter Richtung auf die Kette 496 und die Führungsmittel der Plattform 448 wirkende Kraftkomponenten weitgehend zu vermeiden.
- Der nicht gezeigte Antriebsmotor für die Kette 496 sowie für die weitere, nicht dargestellte, in einer parallelen Ebene umlaufende Kette treibt die jeweiligen oberen Kettenräder 492 über ein ebenfalls nicht dargestelltes, selbstsperrendes Getriebe und eine gemeinsame Achse 510 an. Durch das selbstsperrende Getriebe wird vermieden, daß im Falle eines Ausfalls der Leistungszufuhr die aus ihrer Tiefststellung angehobene Plattform 448 in die Tiefststellung zurückfallen könnte.
- Die Höhe des Scheitelpunkts 512 des oberen Kettenrads 492 über der sich bei Tiefststellung der Plattform 448 ergebenden Tiefstlage der Anlenkstelle 508 des Winkelhebels 498 an der Kette 496 gleicht zumindest annähernd der Summe der Höhen des ersten Bahnabschnitts 438 und des zweiten Bahnabschnitts 440. Daher hat die Anlenkstelle 508, wie bei 508" dargestellt, bei der Höchststellung der Plattform 448 annähernd dieselbe Höhe wie der Scheitelpunkt 512. Durch die Form des Winkelhebels 498 ist danach seine Anlenkstelle an der Kette 496 über den Scheitelpunkt 512 hinaus bis zu einer Stelle 514 der Kette 496 mitnehmbar, die annähernd um die Höhe des dritten Bahnabschnitts 442 tiefer liegt als der Scheitelpunkt 512 und damit als die der Höchststellung der Plattform 448 entsprechenden Stellung bei 508". Durch nicht gezeigte Endschalter wird der Antriebsmotor nach dem Durchlaufen der Bahnabschnitte 438, 440, 442 dann abgeschaltet, wenn die Anlenkstelle 508 die Stelle 514 erreicht hat. Dabei liegt die Unterseite des dann annähernd waagerechten Schenkels 500 des Winkelhebels 448 nur geringfügig oberhalb der Achse 510. Hierdurch ist sichergestellt, daß bei der Höchststellung der Plattform 448 selbst bei einem Versagen des selbstsperrenden Getriebes die Plattform 448 nicht nach unten laufen könnte, da dann der annähernd waagerechte Schenkel 500 auf der Achse 510 aufsetzen und die Plattform 448 halten würde. Weiter wird durch diese Konstruktion erreicht, daß keine Fehlbedienung in der Weise möglich ist, daß nach einem Absetzen des Transportwagens 10 auf dem Obertrum der Kette 74 die Plattform 448 weiter abgesenkt wird, was die Führungsschiene 462 aus ihrer mit dem zweiten Auflager 306 (Fig. 8) fluchtenden Stellung brächte und eine Abförderung des Transportwagens 10 unmöglich machen könnte. Vielmehr muß zunächst eine Umsteuerung des Antriebsmotors der Antriebsvorrichtung 446 erfolgen, wodurch die Anlenkstelle 508 von der Stelle 514 aus erneut durch den Scheitelpunkt512 zu dem zur Plattform 448 hin liegenden Trum der Kette 496 laufen muß, bevor eine Absenkung der Anlenkstelle 508 und damit der Plattform 448 erfolgen kann.
- Damit der Winkelhebel 498 in der vorbeschriebenen Weise wirksam werden kann, muß sein an der Kette 496 angelenkter Schenkel 500 eine gegenüber der Summe des Halbmessers des oberen Kettenrads 492 und des Halbmessers von dessen Achse 510 (bzw. Welle bei anderen denkbaren Ausführungsmöglichkeiten) geringfügig größere Länge aufweisen, und der an der Plattform 448 angelenkte Schenkel 502 sollte zweckmäßig wie beim Ausführungsbeispiel eine gegenüber dem an der Kette angelenkten Schenkel 500 größere, zweckmäßig mehrfach größere, Länge aufweisen. Weiter ist es günstig, wenn sich wie beim Ausführungsbeispiel der an der Kette 496 angelenkte Schenkel 500 ausgehend von dem oberen Ende des an der Plattform 448 angelenkten Schenkels 502 von dem zu fördernden Transportwagen 10 fort erstreckt.
- Das in Fig. 11 gezeigte Ausführungsbeispiel des Hochförderers 19 ist gegenüber Fig. 10 teilweise abgewandelt, jedoch sind gleiche oder funktionell gleichartige Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 10 bezeichnet.
- Eine Abwandlung in Fig. 11 gegenüber Fig. 10 besteht darin, daß der Hebelarm 466 nur eine einzige Rolle 468 als zwischen den lotrechten Führungsflächen 480, 482 führbares Eingriffsorgan trägt. Hierdurch wird die Konstruktion der Führungsmittel einfacher. Durch Schrägstellung der unteren Anschlagfläche 488 zur Führungsfläche 482 hin wird ein ruckfreies Zurückziehen des Wagens 458 erreicht, wenn der hochgeförderte Transportwagen 10 abgefördert wurde und Wagen 458 und Plattform 448 in die Tiefststellung zurück verstellt werden.
- Um dem zweiten Bahnabschnitt 440 trotz des Vorhandenseins nur einer Rolle 468 am Hebelarm 466 eine starke waagerechte Komponente zu geben, ist die Achse 476 nicht wie in Fig. 10 über einen Lagerbock 464 unmittelbar an der Plattform 448, sondern nur mittelbar an letzterer gelagert. Dies dadurch, daß der Lagerbock 506 für den Winkelhebel 498 höher als die Achse 476 liegt, daß der annähernd senkrechte Schenkel 502 des Winkelhebels 498 sich über seine Anlenkstelle 504 am Lagerbock 506 nach unten erstreckt und daß die Achse 476 an dem vom oberen Schenkel 500 des Winkelhebels 498 aus gesehen jenseits der Anlenkstelle 504 liegenden, unteren freien Ende des Winkelhebels 498 gelagert ist. Wie beim Vergleich mit der Stellung des Winkelhebels 498 bei 498" entsprechend der Höchststellung der Plattform 448 erkennbar, wandert durch diese konstruktive Maßnahme die Achse 476 im Bereich des zweiten Bahnabschnitts 440 durch die Verschwenkung des Winkelhebels 498 auf die Kette 74 hin, wodurch eine Verschiebung des Wagens 458 erreicht wird, die sich derjenigen Verschiebung, die durch die Verschwenkung der Hebelarme 466, 472 erreicht wird, überlagert.
- Damit während der dem ersten Bahnabschnitt 438 entsprechenden Bewegung der Achse 476 keine seitliche Bewegung dieser Achse 476 erfolgt, die zu einer ungewünschten seitlichen Verschiebung des Wagens 458 führen könnte, ist zweckmäßig an der Anlenkstelle 508 des oberen Schenkels 500 des Winkelhebels 498 ein Führungsmittel vorgesehen, das in dem dem ersten Bahnabschnitt 438 entsprechenden Bewegungsbereich der Anlenkstelle 508 deren genau lotrechte Bewegung erzwingt. Im Ausführungsbeispiel ist hierzu eine Rolle 520 vorgesehen, die zwischen zusätzlichen lotrechten Führungsflächen 522 bis in die Nähe des oberen Kettenrads 492 geführt wird.
- Der dritte Bahnabschnitt 442 kann bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 11 genau lotrecht verlaufen, obwohl beim Absenken der Plattform 448 entlang des dritten Bahnabschnitts 442 eine weitere Verschwenkung des Winkelhebels 498 erfolgt, die im Sinne einer waagerechten seitlichen Verschiebung des Wagens 458 wirkt.
- Während dieser Bewegung ist jedoch die Rolle 468 von der oberen Anschlagfläche 484 frei, so daß die Verschwenkung des Winkelhebels 498 durch eine teilweise Rückschwenkung der Hebelarme 466, 472 kompensiert werden kann.
- Beim zweiten Bahnabschnitt 440 kommt es nicht nur auf dessen horizontale Länge, sondern auch auf dessen Verlauf an, beispielsweise wenn der Bewegungsbereich des hochgeförderten und dann abgesenkten Transportwagens 10 so gelegt werden muß, daß eine in den Fig. nicht gezeigte Blechverkleidung der Transportkette 74 nicht berührt wird. Es kann daher erforderlich sein, den zweiten Bahnabschnitt 440 so auszugestalten, daß er zunächst eine an den ersten Bahnabschnitt 438 anschließende, relativ große Steigung und erst zum Übergang zum dritten Bahnabschnitt 442 hin eine geringe Steigung aufweist, wie dies in Fig. 11 durch den alternativen Verlauf bei 440' angedeutet ist. Dieser Verlauf 440' kann dadurch gefördert werden, daß der Wagen 458 mit seinen Rollen 456 nicht auf einer waagerechten Lauffläche auf der Plattform 448, sondern über Erhebungen 524 hinweg verfahrbar ist, deren waagerechte Länge jeweils der waagerechten Länge des zweiten Bahnabschnitts 440 gleicht.
- Fig. 12 zeigt eine mögliche Abwandlung des Reinigungsflottenbehalters 36 der Spülmaschine gegenüber Fig. 2. Diese Abwandlung ist besonders dann günstig, wenn eine niedrige Bauweise der Spülmaschine angestrebt wird, so daß unterhalb der Kammern wenig Raum zur Unterbringung des Reinigungsflottenbehälters zur Verfügung steht.
- Der Reinigungsflottenbehälter 36 gemäß Fig. 12 weist eine gegenüber seinem Grundriß geringe Höhe auf. Sein Boden 30 fällt zu einer seitlichen tiefsten Stelle 526 hin flach ab, und oberhalb dieser Stelle 526 sitzt die als Kreiselpumpe ausgebildete Pumpe 48, und zwar abweichend von Fig. 2 mit lotrechter Achse und untenliegendem Wassereinlaß 528. Die Pumpe 48 samt ihrem Motor 530 ist dabei in einem in die Reinigungsflotte 38 eintauchenden, ihr gegenüber abgedichteten Kasten 532 untergebracht, der an der Außenseite der Spülmaschine sitzt. Damit wird zwar eine geringfügige Verbreiterung der Spülmaschine gegenüber Fig. 2 in Kauf genommen, jedoch insgesamt eine Verringerung des Raumbedarfs erzielt.
- In den Fig. 13 bis 16 sind weitere mögliche Abwandlungen der Spülmaschine gemäß Fig. 1 bis 12 dargestellt. Dabei sind mit in diesen Figuren übereinstimmende oder zumindest funktionell gleichartige Teile mit Bezugszeichen (z.B. 154A, 154B) bezeichnet, die sich von den Bezugszeichen (z.B. 154) gleicher bzw.
- gleichartiger Teile in Fig. 1 bis 12 und insbesondere in Fig.
- 1 und 6 durch einen angefügten Großbuchstaben unterscheiden.
- Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 13 bis 15 sowie auch bei derjenigen nach Fig. 16 ist anstelle der Nachspülkammer 20 (Fig. 1) eine Trockenkammer 20A als erste Trockenkammer vorgesehen, während anstelle der Trockenkammer 21 (Fig.
- 1, 6) eine hinsichtlich der Luftführung abgewandelte Trockenkammer 21A als zweite Trockenkammer vorhanden ist, wie aus der Draufsicht der Fig. 13 ersichtlich ist. In der ersten Trockenkammer 20A sind in gleicher Weise wie in der flachspülkammer 20 (Fig. 1) die in Fig. 13 bis 16 nicht näher dargestellten Nachspüldüsen 40 angeordnet.
- Wie aus Fig. 13 erkennbar, wird die Warmluft für die Trockenkammeri20A, 21A mittels eines Erhitzers 534 erzeugt, der an der bezüglich der Förderrichtung linken Seite der Spülmaschine im Bereich der Verbindungsstelle beider Trockenkammern 20A, 21A aufrechtstehend angeordnet ist. Von ihm führen auf der Oberseite der Trockenkammern 20A, 21A Luftleitungen 536A, 536B zu den zentral auf den Oberseiten der Trockenkammern 20A, 21A angeordneten Niederdruckgebläsen 154A, 154B. Die Warmluft wird nun jedoch abweichend von Fig. 6 nicht einfach ins Innere der Trockenkammern 20A, 21A eingeblasen, sondern hierfür sind Düsen vorgesehen, um bereits beim Einblasen der Warmluft eine erhöhte Trocknungswirkung zu erreichen.
- Wie aus Fig. 14 erkennbar, sind in der ersten Trockenkammer 20A vom Gebläse 154A gespeiste und an dieses über einen Kanal 538A angeschlossene Düsen 540A, 542A, 544A vorgesehen, die nahe der bezüglich der Transportrichtung des Transportwagens 10 rechten Längsseite des Transportwagens 10 außerhalb von dessen Bewegungsrichtung angeordnet sind. Weiter ist an das Gebläse 154A eine auf die Oberseite 168 des Wagens 10 gerichtete Düse 546A angeschlossen, die nahe der gegenüberliegenden Längsseite liegt.
- Die Düse 540A ist nahe dem bezüglich der Transportrichtung rechten, waagerechten, oberen Rand der rechten Längsseite des Transportwagens 10 angeordnet und unter einem Schrägwinkel abwärts auf diese Längsseite hin gerichtet, wobei die Austrittsöffnung dieser Düse 540A parallel zu dem genannten Rand verläuft und wobei die in dieser Richtung gemessene Länge der Austrittsöffnung annähernd so groß wie die Länge der Längsseite des Transportwagens 10 ist.
- Zwei Düsen 542A sind vorgesehen, um die Stirnseiten des Transportwagens 10 zu trocknen. Sie haben also dieselbe Funktion wie die Düsen 172 (Fig. 6), sind jedoch nicht mit Umluft gespeist. Die annähernd senkrecht verlaufenden Austrittsöffnungen dieser Düsen 542A haben annähernd die halbe Höhe der Längsseiten des Transportwagens 10 und sind derart angeordnet, daß sie sich annähernd bis zur Oberseite 168 des Transportwagens 10 erstrecken.
- Die Düse 544A ist unter einem Schrägwinkel aufwärts auf die Unterseite des Transportwagens 10 hin gerichtet, und die parallel zu dem benachbarten Längsrand gemessene Länge der sich in dieser Richtung erstreckenden Austrittsöffnung der Düse 544A hat annähernd dieselbe Länge wie die Unterseite des Transportwagens 10.
- Zur Trocknung der Oberseite 168 des Transportwagens 10 sind in der ersten Trockenkammer 20A zwei Düsen vorgesehen, von denen eine Düse 166A in Fig. 14 sichtbar ist. Diese Düsen schließen parallel zur Transportrichtung aneinander an und haben gemeinsam dieselbe Anordnung und Funktion wie die Düsen 166 in Fig. 6.
- Der von ihnen erzeugte, über die Oberseite 168 des Transportwagens 10 geleitete Luftstrom wird wieder mittels eines Auffangkastens 157A aufgefangen, dessen Aufnahmeöffnung annähernd dieselbe Länge wie die Längserstreckung des Wagens 10 hat. Von ihm wird die aufgefangene Luft als Umluft über Rückführungswege zu den Düsen, beispielsweise der Düse 166A, zurückgeführt, die schräg auf die Oberseite 168 des Transportwagens gerichtet sind. Der eine Rückführungsweg wird, wie aus Fig. 13 und 14 erkennbar, von einer Luftleitung 158A, dem Gebläse 162A und der Luftleitung 164A gebildet, während im anderen Rückführungsweg das Gebläse 162B und die Luftleitung 164B liegen. Die Luftleitungen 164A, 164B sind vor bzw. hinter den Kanal 538A um diesen herum zu seiner Unterseite zu den Düsen, beispielsweise der Düse 166A, geführt.
- Die Düse 546A ist bezüglich der Längserstreckung des Transportwagens 10 in dessen Mitte senkrecht nach unten auf dessen Oberseite 168 gerichtet, und ihre Austrittsöffnung erstreckt sich quer zur Transportrichtung des Transportwagens 10. Der Abstand der Austrittsöffnung der Düse 546A von der Oberseite 168 des Transportwagens 10 ist etwas größer als der Abstand der Düsen 540A, 542A von der dortigen Längsseite des Transportwagens 10.
- Die quer zur Förderrichtung gemessene Länge der Austrittsöffnung der Düse 546A ist annähernd halb so groß wie die in dieser Richtung gemessene Breite der Oberseite 168 des Transportwagens 10, und die Düse 546A erstreckt sich annähernd bis zu dem bezüglich der Transportrichtung linken oberen Längsrand des Transportwagens 10. Durch diese Anordnung wird erreicht, daß der von der Düse 546A abgegebene Warmluftstrom den von der Düse 166A über die Oberseite 168 des Wagens 10 geschickten Umluftstrom gewissermaßen an die Oberseite 168 andrückt und ihn fächerartig bezüglich der Transportrichtung nach hinten und nach vorn ausbreitet. Es hat sich gezeigt, daß so eine sehr günstige Trocknungswirkung auf der Oberseite 168 erreicht wird, obwohl diese unmittelbar von einem Umluftstrom überstrichen wird.
- und erst oberhalb von diesem die Warmluft zugeführt wird, während es an sich naheliegend erscheinen müßte, daß zweckmäßiger die noch nicht mit Feuchtigkeit beladene Warmluft unmittelbar auf die Oberseite 168 geleitet und allenfalls oberhalb von dieser zusätzliche Umluft geführt wird. Dies liegt wieder daran, daß die Umluft mit wesentlich höherem DruCk als die Warmluft zugeführt werden kann.
- Die ins Innere des Transportwagens 10 auf eine Auftrefflinie 179A gerichtete Düse 52A entspricht in ihrer Anordnung und Wirkungsweise der Düse 52 in Fig. 6. Die Eintrittsöffnung des der Düse 52A zugeordneten, den Kanal 174A umfassenden Rückführungsweges liegt jedoch am hinteren Ende der zweiten Trockenkammer 21A nahe deren Boden; das in diesen Rückführungsweg eingeschaltete, nicht dargestellte Gebläse ist zweckmäßig unterhalb einer der Trockenkammern 20A, 21A untergebracht.
- Abgesehen von dem mit dem Auffangkasten 157A (bzw. 157 in Fig.
- 6) beginnenden Rückführungsweg ist es allgemein zweckmäßig, wenn die Eintrittsöffnungen dieser Rückführungswege für die Umluft nahe dem Boden der zweiten Trockenkammer 21A (bzw. in Fig.
- 1 und 6 nahe dem Boden der einzigen vorgesehenen Trockenkammer 21) liegen. Hierdurch enthält die eingesaugte Umluft einen relativ geringen Feuchteanteil, da die Feuchte teilweise als Dampf nach oben steigt; nach unten fallende größere Wassertropfen können ohne weiteres von den Eintrittsöffnungen der Rückführungswege ferngehalten oder aus letzteren durch geeignete Mittel nach Art des Ablaufs 184A abgeschieden werden.
- Wie aus Fig. 15 erkennbar, erfolgt die Zuführung von Warmluft in die zweite Trockenkammer 21A in ähnlicher Weise wie bei der ersten Trockenkammer 20A; gleichartige Teile sind mit Bezugszeichen (z.B. 540B) bezeichnet, die sich nur durch den an die Zahl angefügten Buchstaben von dem Bezugszeichen (z.B. 540A) des entsprechenden Teils in Fig. 14 unterscheiden.
- Die Auslaßöffnungen der auf die Stirnseiten des Transportwagens 10 gerichteten Düsen 542B in der zweiten Trockenkammer 21A haben annähernd dieselbe, annähernd senkrecht gemessene Länge wie die Auslaßöffnungen der Düsen 542A in der ersten Trockenkammer 20A, jedoch sind die Düsen 542B derart angeordnet, daß sie sich annähernd bis zur Unterseite des Transportwagens 10 erstrecken.
- Hierdurch wird in der ersten Trockenkammer 20A zunächst die Feuchtigkeit an den Stirnseiten des Transportwagens 10 nach unten getrieben und danach in der zweiten Trockenkammer 21A mittels der Düsen 542B vollständig zur Unterseite des Transportwagens 10 und von diesem fort geblasen.
- In der zweiten Trockenkammer 21A ist zwar auch eine ins Innere des Transportwagens 10 gerichtete Düse 52B vorgesehen, jedoch ist diese auf eine Auftrefflinie 179B gerichtet, die nahe der bezüglich der Förderrichtung linken Längsseite des Transportwagens 10 liegt. Hierdurch wird, nachdem in der ersten Trockenkammer 20A die obere innere Ecke des Transportwagens 10 bereits weitestgehend getrocknet wurde, im Inneren des Transportwagens 10 eine umlaufende, wirbelnde Luftströmung erzeugt, die alle Innenflächen noch einmal nachtrocknet. Der Kanal 174B, über den die Düse 52B mit Umluft gespeist ist, kann an dasselbe, nicht dargestellte Gebläse angeschlossen sein, das die Düse 52A der ersten Trockenkammer 20A (Fig. 14) speist, so daß die Rückführungswege beider Düsen 52A, 52B teilweise gemeinsam sind.
- Fig. 16 zeigt eine mögliche Abwandlung des Ausführungsbeispiels der Spülmaschine gemäß Fig. 13 und 15 im Bereich der ersten Trockenkammer 20A, wobei die Rückführungswege mit dem Auffangkasten 157A, den Gebläsen 162A, 162B und den von ihnen gespeisten Düsen, z.B. der Düse 166A, entfallen. Die Düsen 540A, 542A, 544A, 546A für die Warmluftzuführung können dabei in gleicher Weise wie in Fig. 14 angeordnet sein. Anders als bei der Ausführung gemäß Fig. 14 sind sowohl die auf die Auftrefflinie 179A gerichtete Düse 52A als auch eine Düse 52C vorgesehen, die in gleicher Weise wie die Düse 52B der zweiten Trockenkammer 21A (Fig. 15) auf eine Auftrefflinie 179C gerichtet ist, die nahe dem bezüglich der Förderrichtung linken oberen Längsrand des Transportwagens 10 liegt. Beide Düsen 52A, 52C sind an denselben, den Kanal 174C umfassenden Rückführungsweg für Umluft angeschlossen, und mittels einer steuerbaren, zwischen zwei Endstellungen 548A, 548B verstellbaren Klappe kann wahlweise die eine oder die andere der Düsen 52A, 52C wirksam gemacht werden.
- Beispielsweise kann während des Stillstands des Transportwagens 10 in der ersten Trockenkammer 20A zunächst die Düse 52A und danach die Düse 52C eingeschaltet werden. Hierdurch wird bereits in der ersten Trockenkammer 20A sowohl eine weitestgehende Trocknung der oberen inneren Ecke als auch eine weitgehende Trocknung aller Innenoberflächen des Transportwagens 10 erreicht.
- Die Ausbildung der Trockenkammern gemäß Fig. 13 bis 15 bzw. in der Abänderung gemäß Fig. 16 kann ebenso wie die Ausbildung der Trockenkammer 21 gemäß Fig. 6 auch unabhängig von der Wirkungsweise der Spülmaschine gemäß der Erfindung bei derartigen Spülmaschinen mit Erfolg verwendet werden.
- Zur Gebläseleistung der Niederdruckgebläse 154A, 154B (Fig. 13) sei noch bemerkt, daß diese unabhängig davon, ob die Ausbildung der ersten Trockenkammer 20A gemäß Fig. 14 oder gemäß Fig. 16 erfolgt, zweckmäßig in der Weise bemessen wird, wie dies bereits anhand von Fig. 1 erläutert wurde. Insbesondere sollte in den Trockenkammern 20A, 21A ein leichter Überdruck gegenüber der Umgebung herrschen. Die zur Begrenzung dieses Überdrucks bereits anhand von Fig. 1 erwähnten, dort jedoch nicht gezeigten Klappenanordnungen sind in Fig. 13 durch Klappen 550A bzw. 550B gebildet, die sich an der Oberseite der ersten Trockenkammer 20A bzw. der zweiten Trockenkammer 21A finden.
Claims (1)
- A!JSPRVCHE 1. Verfahren zum Reinigen und Desinfizieren von Gegenständen, wobei das Reinigen in einer von den Gegenständen durchlaufenen, eine Spülkammer und vorzugsweise einen die Gegenstände durch die Spülkammer hindurch fördernden Förderer aufweisenden Spülmaschine erfolgt, indem die Gegenstände in der Spülkammer mit einer Reinigungsflotte besprüht werden, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reinigungsflotte mit einem chlorabspaltenden Desinfektionszusatz verwendet wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine alkalische Reinigungsflotte verwendet wird.3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsflotte auf einer Temperatur von 400c bis 650C, vorzugsweise von 450C gehalten wird, und daß die Einwirkungsdauer der Reinigungsflotte auf jeden Gegenstand umgekehrt proportional zu dessen Temperatur gewählt ist.4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des in der Reinlgungsflotte enthaltenen Rein gungsmittels tind des ruesilsfi>t onszusat@@s, vorzugsweise deren Gesamtkonzentration, gemessen und gc3f.durch Hinzufüqen von Reinigungsmittel und/oder Dsssinfektionsmittel zumindest annähernd konstant gehalten wird, vorzugsweise auf einem Chlorgehalt von mindestens 150 ppm in der Reinigungsflotte.5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschmutzungsgrad der Reinigungsflotte durch Zugabe von Frischwasser auf einen vorgegebenen Wert begrenzt wird.6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände nach dem Reinigen und Desinfizieren mit heißem Wasser von mindestens 800C und vorzucjsweise 900C nachgespült werden, wobei vorzugsweise dieses Nachspülwasser nach Gebrauch der Reinigungsflotte zugeführt wird.7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß dem Nachspülwasser ein schwach saurer Glanzspültrockner zugesetzt wird, vorzugsweise in einer Konzentration von annähernd 0,2 g/l.8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Nachspülwasser vor dem Aufsprühen auf die Gegenstände entkeimt wird, vorzugsweise dadurch, daß es während einer Dauer von mindestens 3 min auf eine Temperatur von 90°C oder höher gehalten wird.9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Nachspülwasser ein bakteriostatisches Konservierungsmittel zugesetzt wird.10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Gegenstände vorzugsweise medizinische, insbesonderf) chirurgische Instrumente sind, dadurch gekennzeichnet, daß dièse nich dem Reinigen und Desinfizieren sowie ggf. Nachspülen un<i zumindest teilweiser Trocknung mit einer rückfettenden Emulsion behandelt werden, wobei diese vorzugsweise aufgesprüht wi rtl.11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Reinigen und Desinfizieren sowie einer ggf. erfolgenden Nachbehandlung die Gegenstände, vorzugsweise in einer gesonderten Trockenkammer, mit Warmluft, vorzugsweise mittels auf die Gegenstände gerichteter Warmluftstrahlen, getrocknet werden.12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmluft der Trockenkammer mit niedrigem Druck zugeführt wird und daß aus der Trockenkammer entnommene Warmluft mit höherem Druck in die Trockenkammer zurückgeführt und strahlförmig auf besonders schwierig zu trocknende Stellen der Gegenstände gerichtet wird.13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärme des beim Reinigen entstehenden Dampf-Warmluft-Gemisches zum Erwärmen von Luft zurückgewonnen wird, die der Trockenkammer als Warmluft zugeführt wird.14. Spülmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit mindestens einer von den zu reinigenden und zu desinfizierenden Gegenständen auf einer horizontalen Förderbahn durchlaufbaren Spülkammer, einem an der Unterseite der Spülkammer vorgesehenen, vorzugsweise nach oben ins Kammerinnere offenen Behälter für eine Reinigungsflotte, einem in der Spülkammer angeordneten Düsensystem und einer dieses mit der im Behälter enthaltenen Reinigungsflotte speisenden Pumpe, dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsflotte (38) einen chlorabspaltenden Desinfektionszusatz enthält.15. Spülmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß bezüglich der Förderrichtung vor der Spülkammer (16, 18) eine Eingabestation (22) und/oder nach der Spülkammer eine Entnahmestation (24) zur Aufgabe der Gegenstände (10) auf einen Förderer bzw. zu deren Entnahme vorgesehen sind.16. Spülmaschine nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß bezüglich der Förderrichtung hinter der Spülkammer (16, 18) mindestens eine Trockenkammer (21; 20A, 21A) vorgesehen ist, der zur Trocknung der Gegenstände (10) Warmluft zuführbar ist.17. Spülmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwei aneinander anschließende Trockenkammern (20A, 21A) vorgesehen sind.18. Spülmaschine nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß bezüglich der Fördereinrichtung hinter der Spülkammer (16, 18) und ggf. vor einer Trockenkammer (21; 21A) eine weitere Kammer (20; 20A) mit in ihr angeordneten, mit heißem Wasser speisbaren Nachspüldüsen (40) liegt.19. Spülmaschine nach Anspruch 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die die Nachspüldüsen (40) enthaltende weitere Kammer als Trockenkammer (20A) ausgebildet ist.20. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 19 mit mindestens zwei Kammern, wobei die Kammern vorzugsweise untereinander gleiche in Förderrichtung gemessene Längen aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Fördern der Gegenstände (10) vorgesehene Förderer taktweise angetrieben ist, wobei die Laufdauer des Förderers jeweils der von einer Kammer (16, 18, 20, 21; 16, 18, 20A, 21A) zur nächsten Kammer zurückzulegenden Wegstrecke eines Gegenstands (10) und die mit der Laufdauer abwechselnde Stillstandszeit der maximal erforderlichen Behandlungsdauer in einer der Kammern (16, 18, 20, 21; 16, 18, 20A, 21A) entspricht, wobei vorzugsweise die Stillstandszeit einstellbar vorgegeben ist.21. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anstriebsvorrichtung (26) des Förderers eine von einem Kettenrad (84) umlaufend angetriebene Kette (80) umfaßt, daß das Kettenrad (84) im Sinne eines Spannens dieser Kette (80) belastet ist und daß ein Auswandern des Kettenrads (84) gegenüber seiner Ruhestellung um einen vorgegebenen Schwellenwert mittels eines Schalters (92) erfaßbar ist, wobei vorzugsweise das Kettenrad (84) von der horizontalen Ausgangswelle eines Motors (82) getragen ist, der auf einer insbesondere horizontalen, um eine zur Motorwelle parallele Schwenkachse (88) schwenkbaren und vom Gewicht des Motors (82) und/oder von einer Feder (90) belasteten Platte (86) sitzt.22. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungsflottenbehälter (34, 36) einen L-förmigen Querschnitt mit einem annähernd waagerechten Schenkel (94) und einem an dessen eine Seite nach unten anschließenden, senkrechten Schenkel (96) aufweist.23. Spülmaschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (48) an einer senkrechten Wandung des senkrechten Schenkels (96) unterhalt des annähernd waagerechten Schenkels (94) sitzt.24. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungsflottenbehälter (36) eine gegenüber seinem Grundriß geringe Höhe aufweist, daß sein Boden (30) zu einer seitlichen tiefsten Stelle (526) hin flach abfällt und daß oberhalb dieser Stelle (526) die einen untenliegenden Wassereinlaß (528) aufweisende, vorzugsweise lotrecht stehend angeordnete und vorzugsweise als Kreiselpumpe ausgebildete Pumpe (48) sitzt, wobei vorzugsweise die Pumpe (48) mit ihrem Motor (530) in einem in die Reinigungsflotte (38) eintauchenden, ihr gegenüber abgedichteten Kasten (532) sitzt.25. Spülmaschine nach Anspruch 20 oder nach Anspruch 20 und einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlaßöffnung zumindest der bezüglich der Förderrichtung ersten und die Auslaßöffnung der letzten Kammer (16, 21) von zum Hindurchtreten der Gegenstände (10) zu öffnenden Verschlußelementen, vorzugsweise Türen, insbesondere zweiflügeligen Türen (23), verschlossen sind.26. Spülmaschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Türflügel (98, 100) der Türen (23) auf ihre vorzugsweise durch Anschläge festgelegte Schließstellung hin federbelastet und zum öffnen unter der Einwirkung eines gegen sie laufenden Gegenstands (10) ausgebildet sind.27. Spülmaschine nach Anspruch 26, wobei die Gegenstände vorzugsweise einen zumindest annähernd rechteckigen Grundriß aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Türflügel (98, 100) jeweils einen sich in horizontaler und bei geschlossener Tür (23) entgegen der Förderrichtung erstreckenden, vorzugsweise als Stoßfänger ausgebildeten und vorzugsweise sich annähernd über die Breite des Türflügels (98, 100) erstreckenden, in einer von den Gegenständen (10) erfaßbaren Höhe angeordneten Betätigungsfortsatz (108; 110) aufweisen, dessen freies Ende (112; 114) von der Schwenkachse (104; 106) des Türflügels (98; 100) einen in Förderrichtung gemessenen Abstand hat, der dem senkrecht hierzu in Höhe des jeweiligen Fortsatzes (108; 110) gemessenen Abstand der der Schwenkachse (104; 106) zugewandten Seite eines Gegenstands (10) von der Schwenkachse (104; 106) beim Durchtritt durch die Tür (23) zumindest annähernd gleicht, wobei vorzugsweise die Gegenstände (10) mit in Höhe der Fortsätze (108; 110) angebrachten Scheuerleisten (116, 118) versehen sind.28. Spülmaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Fortsätze (108; 110) von vertikal stehenden, bogenförmig verformten Blechen (120; 122) gebildet sind, die mittels zumindest annähernd horizontal angeordneter, zumindest annähernd viereckiger Bleche (124; 126) ausgesteift sind, deren der Stelle (112; 114) größten Abstand des Bogens zugewandte Seiten von dieser Stelle (112; 114) beabstandet sind.29. Spülmaschine nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß bei zweiflügeliger Ausbildung der Tür (23) der Fortsatz (108) des einen Türflügels (98) zweistufig mit einer zur Schwenkachse (102) hin liegenden ersten Stufe (128) und einer zum freien Ende des Türflügels (98) hin liegenden zweiten Stufe (130) von gegenüber der ersten Stufe (128) geringerer bei geschlossener Tür (23) in Förderrichtung gemessener Länge ausgebildet ist.30. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß bei zweiflügeliger Ausbildung der Tür (23) die Gegenstände (10) in voneinander verschiedenen in Höhe des jeweiligen Fortsatzes (108; 110) gemessenen Abständen (a; b) von den Schwenkachsen (104; 106) beider Türflügel (98; 100) durch die Tür (23) hindurch zuführbar sind, wobei vorzugsweise der auf der Seite größeren Abstands (b) befindliche Türflügel (100) eine auf der Rückseite oder der auf der Seite geringeren Abstands (a) befindliche Türflügel (98) eine auf der Vorderseite des jeweils anderen Türflügels (98; 100) anschlagende, vertikale Dichtlippe (128) aufweist.31. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Eintrittsöffnung der bezüglich der Förderrichtung ersten Kammer (16) ein einen vorzugsweise abwärts auf den unteren Rand der Eintrittsöffnung gerichteten Luftvorhang erzeugendes Gebläse (64) mit einer Düse (68) vorgesehen ist.32. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenstände (10) in seitlich schräggestellter Lage durch die Spülkammer (16, 18) hindurch förderbar sind.33. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Fördern der Gegenstände (10) vorgesehene Förderer eine einzige umlaufend angetriebene Kette (74) aufweist, von der über vorzugsweise an ihr getragene Mitnehmer der Gegenstand (10) antreibbar ist, wobei die Kette (74) vorzugsweise unterhalb einer Längsseite des Gegenstands (10) liegt und dieser nahe seiner anderen Längsseite mittels mindestens einer auf einer Führungsschiene (76) laufenden,/Rolle (13) (13) abgestützt ist.34. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 14 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer bzw. Kammern (16, 18, 20, 21; 16, 18, 20A, 21A) begehbar ausgebildet sind.35. Spülmaschine nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß als begehbare Abdeckung ein Rost (132) vorgesehen ist, der vorzugsweise zwei Längsholme (134) mit rechteckigem, insbesondere quadratischem, C-förmigem Querschnitt mit nach außen gewandter offener Seite sowie in der gegenüberliegenden Wandung (136) in regelmäßigen Abständen vorgesehenen, untereinander gleich großen, sich über die Höhe dieser Wandung (136) erstreckenden, rechteckigen, vorzugsweise quadratischen Ausschnitten (138) sowie eine Vielzahl von Querholmen (140) von der lichten Höhe der Längsholme (134) gleicher äußerer Höhe und den lichten Weiten der Ausschnitte (138) gleicher äußerer Breite aufweist, deren obere und/oder untere Wandungen (142, 144) mit den oberen und/oder unteren Wandungen (146, 148) der Längsholme (134) insbesondere durch Punktschweißung verbunden sind.36. Spülmaschine nach Anspruch 16 oder nach Anspruch 16 und einem der Ansprüche 17 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Trockenkammer (21; 20A, 21A) Warmluft mittels mindestens eines Niederdruckgebläses (154; 154A, 154B) zuführbar ist und daß mindestens ein Rückführungsweg (157, 158, 162, 164, 166; 174, 52; 178, 172; 176; 172; 157A, 158A, 162A, 164A, 166A; 157A, 162B, 164B; 174A, 52A; 174B, 52B; 174C, 52A; 174C, 52C) für aus einer Trockenkammer (21; 20A, 21A) entnommene und mittels eines Gebläses (162; 162A, 162B) beschleunigte Umluft vorgesehen ist, der in einer einen auf den Gegenstand (10) gerichteten Luftstrahl hoher Geschwindigkeit erzeugenden Düse (166; 52; 172; 166A; 52A; 52B; 52C) endet.37. Spülmaschine nach Anspruch 36, wobei der Gegenstand eine zumindest annähernd ebene Oberweise aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Düse (166; 166A) mit parallel zu der Oberseite (168) liegender Austrittsöffnungunter einem Schrägwinkel nahe einem Längsrand, bei seitlich schräggestellter Oberseite (168) vorzugsweise dem höher liegenden Längsrand, auf diese gerichtet ist, daß jenseits des gegenüberliegenden Rands der Oberseite (168) ein den von der Düse (166; 166A) erzeugten Luftstrahl aufnehmender, seitlich zu der Oberseite (168) des Gegenstands (10) hin offener Kasten (157; 157A) vorgesehen ist und daß ein Rückführungsweg (158, 162, 164; 158A, 162A; 162B) zwischen diesem Kasten und der auf die Oberseite (168) gerichteten Düse (166; 166A) liegt, wobei vorzugsweise die Leitung (158; 158A), die zu dem in diesen Rückführungsweg eingeschalteten Gebläse (162; 162A; 162B) führt, an die Oberseite des Kastens (157; 157A) angeschlossen ist und wobei der Kasten (157; 157A) vorzugsweise einen schräg von seiner Einlaßseite fort abfallenden Boden (182; 182A) aufweist und wobei weiter vorzugsweise an der tiefsten Stelle dieses Bodens (182; 182A) ein Wasserablauf (184; 184A) angeschlossen ist.38. Spülmaschine nach Anspruch 36 oder 37, wobei der Gegenstand je eine zumindest annähernd senkrecht stehende, vordere und hintere Stirnwand aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Düse (172; 542A; 542B) mit annähernd senkrecht verlaufender Auslaßöffnung nahe einem annähernd senkrechten Rand jeder Stirnseite von deren Bewegungsbereich beabstandet angeordnet und unter einem Schrägwinkel auf sie hin gerichtet ist.39. Spülmaschine nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die nahe einem annähernd senkrechten Rand angeordneten Düsen (172) mit Umluft gespeist sind und daß die Einlaßöffnung des zugeordneten Rückführungswegs (176; 178) nahe dem bezüglich der Förderrichtung hinteren Ende der Trockenkammer (21) liegt.40. Spülmaschine nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die nahe einem annähernd senkrechten Rand angeordneten Düsen (542A; 542B) von dem Niederdruckgebläse (154A; 154B) gespeist sind.41. Spülmaschine nach Anspruch 17 und 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnungen der nahe einem senkrechten Rand angeordneten Düsen (542A; 542B) annähernd die halbe Höhe der Längsseiten des Gegenstands (10) aufweisen sowie daß die in der bezüglich der Förderrichtung ersten Trockenkammer (20A) angeordneten derartigen Düsen (542A) sich annähernd bis zur Oberseite (168) des Gegenstands erstrecken und die in der zweiten Trockenkammer (21A) angeordneten derartigen Düsen (542B) demgegenüber tiefer angeordnet sind und vorzugsweise sich annähernd bis zur Unterseite des Gegenstands (10) erstrecken.42. Spülmaschine nach Anspruch 36 oder nach Anspruch 36 und einem der Ansprüche 37 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trockenkammer (20au 21A) mindestens eine von dem Niederdruckgebläse (154A, 154B) gespeiste Düse (540A, 540B) nahe einem waagerechten, oberen Rand einer Längsseite des Gegenstands (10) von dessen Bewegungsbereich beabstandet angeordnet und unter einem Schrägwinkel abwärts auf die Längsseite hin gerichtet ist, wobei die parallel zu dem genannten Rand gemessene Länge der Austrittsöffnung dieser Düse (540A, 540B) vorzugsweise annähernd so groß ist wie die Länge des Gegenstands (10).43. Spülmaschine nach Anspruch 36 oder nach Anspruch 36 und einem der Ansprüche 37 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trockenkammer (20A, 21A) eine von dem Niederdruckgebläse (154A, 154B) gespeiste Düse (544A, 544B) nahe einem Längsrand der Unterseite des Gegenstands (10), bei seitlich schräggestellt gefördertem Gegenstand (10) vorzugsweise nahe dem höher liegenden Längsrand, vom Bewegungsbereich des Gegenstands (10) beabstandet angeordnet und unter einem Schrägwinkel aufwärts auf die Unterseite hin gerichtet ist, wobei die parallel zu dem Längsrand gemessene Länge der Austrittsöffnung dieser Düse (544A, 544B) vorzugsweise annähernd so groß ist wie die Länge der Unterseite.44. Spülmaschine nach den Ansprüchen 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Niederdruckgebläse (154au 154B) gespeisten Düsen (540A, 542A, 544A; 540B, 542B, 544B) auf derselben Seite der Bewegungsbahn des Gegenstands (10) angeordnet sind.45. Spülmaschine nach Anspruch 36 oder nach Anspruch 36 und einem der Ansprüche 37 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trockenkammer (20A, 21A) eine sich mit ihrer Austrittsöffnung quer zur Förderrichtung des Gegenstands (10) erstreckende, von dem Niederdruckgebläse (154A, 154B) gespeiste zusätzliche Düse (546A, 546B) angeordnet ist, die von oben her vorzugsweise senkrecht auf die Oberseite (168) des Gegenstands (10) hin gerichtet und von dessen Bewegungsbereich beabstandet ist.46. Spülmaschine nach Anspruch 37 und 45, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Förderrichtung gemessene Länge der Austrittsöffnung der von oben her auf die Oberseite (168) des Gegenstands (10) gerichteten Düse (546A) annähernd halb so groß wie die in dieser Richtung gemessene Breite der Oberseite (168) ist und daß diese Düse (546A) sich annähernd bis zu demjenigen oberen Längsrand des Gegenstands (10) erstreckt, der demjenigen Längsrand gegenüberliegt, an dem die Düse (166A) mit parallel zur Oberseite (168) liegender Austrittsöffnung angeordnet ist.47. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 36 bis 46, wobei der Gegenstand eine quaderförmig-kastenförmige, auf einer Längsseite offene Gestalt aufweist,und insbesondere ein Transportwagen ist, dadurch gekennzeichnet, daß nahe seiner offenen Längsseite, von seinem Bewegungsbereich beabstandet, eine schräg nach oben ins Innere des Gegenstands (10) gerichtete, vorzugsweise mit Umluft gespeiste Düse (52; 52A; 52B; 52A, 52C) vorgesehen ist, die auf eine Auftrefflinie (179; 179A; 179B; 179A, 179C) der inneren Oberseite des Gegenstands (10) yerichtet ist.48. Spülmaschine nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftrefflinie (179; 179A) von der inneren oberen Ecke (180) des Gegenstands (10) um eine gegenüber der Breite der Oberseite (168) des Gegenstands (10) geringe Strecke beabstandet ist.49. Spülmaschine nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftrefflinie (179B; 179C) nahe der offenen Längsseite des Gegenstands (10) liegt.50. Spülmaschine nach Anspruch 17, 48 und 49, dadurch gekennzeichnet, daß in der bezüglich der Förderrichtung ersten Trockenkammer (20A) die Auftrefflinie (179A) von der inneren oberen Ecke (180) des Gegenstands (10) um eine geringe Strecke beabstandet ist und daß in der zweiten Trockenkammer (21A) die Auftrefflinie (179B) nahe der offenen Längsseite liegt, wobei vorzugsweise die Einlaßöffnungen der Rückführungswege (174A; 174B), die den ins Innere des Gegenstands (10) gerichteten Düsen (52A; 52B) zugeordnet sind, in der zweiten Trockenkammer (21A) liegen.51. Spülmaschine nach Anspruch 48 und 49, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Trockenkammer (20A) sowohl die ins Innere des Gegenstands (10) gerichtete Düse (52A), deren Auftrefflinie (179A) von der inneren oberen Ecke (180) um eine geringe Strecke benachbart ist, als auch eine ins Innere des Gegenstands gerichtete Düse (52C), deren Auftrefflinie (179C) nahe der offenen Längsseite liegt, vorgesehen sind, und daß diese beiden Düsen (52A, 52C) mittels einer steuerbaren Umschaltvorrichtung (548A, 548B) an denselben Rückführungsweg (174C) angeschlossen sind.52. Spülmaschine nach Anspruch 17 und 51, dadurch gekennzeichnet, daß die ins Innere des Gegenstands (10) gerichteten, mittels der Umschaltvorrichtung (548A, 548B) angeschlossenen Düsen (52au 520 in der bezüglich der Förderrichtung ersten Trockenkammer (20A) angeordnet sind, wobei vorzugsweise die Eintrittsöffnung des zugeordneten Rückführungswegs (174C) in der zweiten Trockenkammer (21A) liegt und wobei vorzugsweise in der zweiten Trockenkammer (21A) ausschließlich eine ins Innere des Gegenstands (10) gerichtete Düse (52B) vorgesehen ist, deren Auftrefflinie (179B) nahe der offenen Längsseite des Gegenstands (10) liegt.53. Spülmaschine nach Anspruch 16 oder nach Anspruch 16 und einem der Ansprüche 17 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Warmluft in der Sekundärseite eines Wärmetauschers (54) erzeugbar ist, der mit seiner Primärseite im Arbeitsmittelkreislauf einer vorzugsweise unterhalb der Kammern (16, 18, 20, 21), insbesondere der Trockenkammer (21), angeordneten Wärmepumpe (58) liegt und daß die Wärmepumpe (58) einen als Wärmetauscher ausgebildeten Verdampfer (56) aufweist, dessen dem Arbeitsmittelkreislauf abgewandte Sekundärseite von aus den Kammern (16, 18, 20, 21) stammendem Dampf-Warmluft-Gemisch durchstrom bar ist, wobei vorzugsweise die Führung der Warmluft zur Trokkenkammer (21) mittels mindestens eines dem Wärmetauscher (54) nachgeschalteten Gebläses (154) erfolgt.54. Spülmaschine nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß das Dampf-Warmluft-Gemisch an einer in der Oberseite der Spülkammer (16, 18) liegenden oeffnung (70, 72) vorzugsweise mittels eines dem Verdampfer (56) nachgeschalteten Gebläses (199) ansaugbar und insbesondere nach seiner Entwärmung und Entfeuchtungdem Verdampfer (56) einer Klimaanlage (197) zuführbar ist.55. Spülmaschine nach Anspruch 53 oder 54, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchtrittsquerschnitt eines im Arbeitsmittelkreislauf der Wärmepumpe (58) liegenden Drosselorgans (195) in Abhängigkeit von der Temperatur am primärseitigen Ausgang des Verdampfers (56) im Sinne von deren Konstanthaltung und/oder in Abhängigkeit vom Druck des Arbeitsmittels am primärseitigen Ausgang des Verdampfers (56) im Sinne einer Konstanthaltung des Drucks regelbar ist.56. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 53 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit vom gemessenen Druck am primärseitigen Eingang eines mit seiner Primärseite in den Arbeitsmittelkreislauf der Wärmepumpe (58) eingeschalteten, als Wärmetauscher ausgebildeten Verflüssigers (190) die Strömung einer durch dessen Sekundärseite geleiteten und zu erwärmenden Flüssigkeit verstellbar, vorzugsweise im Sinne eines Konstanthaltens dieses Drucks regelbar ist.57. Spülmaschine nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, daß die zu erwärmende Flüssigkeit beim Eintritt in den Verflüssiger (190) eine gegenüber der Siedetemperatur des Arbeitsmittels geringe Temperatur aufweist'und vorzugsweise dem Wasserleitungsnetz entnommenes Frischwasser ist.58. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 18 oder 19 und nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß das erwärmte Wasser in einen Speicherbehälter (226) fließt und aus diesem taktweise den Nachspüldüsen (40) zuführbar ist.59. Spülmaschine nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit vom Unterschreiten eines Mindestwasserstands im Speicherbehälter (226) diesem und/oder der von ihm zu den Nachspüldüsen (40) führenden Leitung (240) nicht erwärmtes Frischwasser zuführbar ist und daß in diese Leitung (240) mindestens ein vorzugsweise hinsichtlich seiner Ausgangstemperatur geregelter Durchlauferhitzer (167) eingeschaltet ist, wobei vorzugsweise die Zufuhr von nicht erwärmtem Frischwasser zu dem Speicherbehälter (226) in Abhängigkeit davon abschaltbar ist, daß der Wasserstand eine gegenüber dem Mindestwasserstand höhere, jedoch gegenüber dem höchsten möglichen Wasserstand geringere, insbesondere mehrfach geringere, Höhe erreicht, und wobei vorzugsweise der höchste mögliche Wasserstand im Speicherbehälter (226) von einem Uberlauf (262) bestimmt ist, über den überschüssiges Wasser abläuft.60. Spülmaschine nach Anspruch 16 oder nach Anspruch 16 und einem der Ansprüche 17 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderleistung mindestens eines Warmluft zur Trockenkammer (21; 20A, 21A) fördernden Gebläses (154; 154A, 154B) unter allen Betriebsbedingungen so groß bemessen ist, daß sich in der Trockenkammer (21; 20A, 21A) ein Uberdruck gegenüber allen übrigen Kammern (16, 18, 20; 16, 18) einstellt, wobei vorzugsweise an der Trockenkammer (21; 20A, 21A) eine sich bei einem vorgegebenen ueberdruck gegenüber dem Umgebungsdruck öffnende Verschlußvorrichtung, vorzugsweise eine Klappenanordnung (550A, 550B), vorgesehen ist.61. Spülmaschine nach Anspruch 15 oder nach Anspruch 15 und einem der Ansprüche 16 bis 60, wobei die Gegenstände auf mindestens einer Längsseite offene, gestell Xder kastenartige Tragevorrichtungen, insbesondere quaderförmig-kastenförmige Transportwagen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabestation (22) eine Kippvorrichtung (300) aufweist, die zum Kippen jeweils eines Gegenstands (10) um eine waagerechte, zur Förderrichtung parallele Kippachse (302) in eine Schrägstellung mit nach unten weisender offener Längsseite ausgebildet ist, wobei vorzugsweise der Gegenstand (10) in Schrägstellung einen Winkel von mindestens 300 und inbesondere 450 gegenüber der Waagerechten einnimmt.62. Spülmaschine nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippeinrichtung (300) mindestens ein die Kippachse (302) bildendes, nahe der unteren Außenkante des Gegenstands (10) angeordnetes, erstes Auflager (304) sowie mindestens ein auf einer zumindest annähernd kreisbogenförmigen Bahn um die Kippachse (302) geführtes, nahe der der Kippachse (302) gegenüber liegenden Längsseite des Gegenstands (10) liegendes zweites Auflager (306) aufweist, das mittels eines Stellantriebs (376) in seiner Höhenlage verstellbar ist, wobei der Verstellweg vorzugsweise auf den Bereich zwischen einer der lotrechten Stellung des Gegenstands (10) entsprechenden unteren Stellung und einer der Schrägstellung des Gegenstands (10) entsprechenden oberen Stellung begrenzt ist.68. Spülmaschine nach Anspruch 62, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Auflager (304) eine bei lotrechter Stellung des auf ihm ruhenden Gegenstands (10) annähernd waagerechte Auflagefläche (308) und eine von dieser annähernd senkrecht nach oben ragende, der Außenseite des Gegenstands (10) zugewandte Führungsfläche (310) aufweist, die gemeinsam um die in jeweils geringem Abstand unterhalb der Auflagefläche (308) und außerhalb der Führungsfläche (310) verlaufende Kippachse <3()2) schwenkbar sind.64. Spülmaschine nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (308) und die Führungsfläche (310) von den Innenseiten eines vorzugsweise U-förmigen, nach oben offenen Bügels (314) gebildet sind, in den der vorzugsweise von einem Längsholm (116) gebildete untere Längsrand des Gegenstands (10) einführbar ist und in dem er vorzugsweise längsverschiebbar gehalten ist, wobei der Bügel (314) vorzugsweise um die Kippachse (302) kippbar an einem Lagerbock (318) gelagert ist, auf dem er bei annähernd waagerechter Stellung der Auflagefläche (308) aufsitzt.65. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 62 bis 64, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Auflager (304) von einem endlosen Zugglied, vorzugsweise einer Kette (74), des zum Fördern der Gegenstände (10) vorgesehenen Förderers getragen ist.66. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 62 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß die Kippvorrichtung (300) zwei sich quer zur Förderrichtung erstreckende, übereinander in gegenseitigem Abstand angeordnete Stangen (311, 313) aufweist, die jeweils an ihrem einen Ende an einem ortsfesten Schwenkgelenk (320, 322) um eine zumindest annähernd in der lotrechten Ebene der Kippachse (302) liegende, zur Kippachse 302 parallele und vorzugsweise in beiden Fällen unterhalb von ihr liegende Achse schwenkbar sind und die an einer lotrecht stehenden Stange (309) schwenkbar angelenkt sind, nahe deren oberem Ende das zweite Auflager (306) vorgesehen ist.67. Spülmaschine nach Anspruch 66, wobei die Gegenstände auf ihrer Unterseite unter ihre unteren Längsränder nach unten ragende Teile aufweisen und insbesondere Transportwagen mit nach unten ragenden Rollen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Auflager (306) zur Aufnahme mindestens eines der nach unten ragenden Teile (13) bei lotrechter Stellung des Gegenstands (10) tiefer als das erste Auflager (302) liegt, daß die Anlenkstellen (315, 317) der übereinander liegenden Stangen (311, 313) an der lotrechten Stange (309) unterhalb von deren oberem Ende und bei lotrechter Stellung des Gegenstands (10) jeweils tiefer als das dieselbe Stange (311, 313) tragender ortsfeste Schwenkgelenk (320, 322) liegen und daß die Höhendifferenz (d) zwischen der Anlenkstelle (315; 317) einer der übereinanderliegenden Stangen (311; 313) und dem diese Stange (311; 313) tragenden ortsfesten Schwenkgelenk (320, 322) zumindest annähernd gleich der Höhendifferenz (c) zwischen dem zweiten Auflager (306) und der Kippachse (302) ist, wobei die übereinander angeordneten Stangen (311, 313) vorzugsweise eine L-förmige Gestalt mit einem bei lotrechter Stellung des Gegenstands (10) vom ortsfesten Schwenkgelenk (320, 322) lotrecht nach unten ragenden Schenkel (324, 326) und einem an dessen unteres Ende senkrecht zu ihm anschliessenden, zur Anlenkstelle (315, 317) an der lotrechten Stange (309) verlaufenden Schenkel (328, 330) aufweisen.68. Spülmaschine nach Anspruch 67, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine der übereinander angeordneten Stangen (311, 313), vorzugsweise die obere Stange (311), über die lotrechte Stange (309) hinaus erstreckt, daß nahe dem Ende des über die lotrechte Stange (309) hinausragenden Stangenabschnitts (332) das untere Ende einer weiteren lotrechten Stange (334) angelenkt ist, daß oberhalb des Stangenabschnitts (332) parallel zu diesem eine gegenüber der Länge der übereinander liegenden Stangen (311, 313) kürzere Stange (338) liegt, die an ihren beiden Enden an jeweils einer der lotrechten Stangen (309, 334) angelenkt ist, daß sich von der kürzeren Stange (338) vorzugsweise senkrecht zu dieser und vorzugsweise von deren an der weiteren lotrechten Stange (334) angelenktem Ende ausgehend ein Schenkel (346) nach oben erstreckt, dessen zur Kippachse (302) hin liegende Seite vorzugsweise als die Bewegung des Gegenstands (10) von der Kippachse (302) fort verhindernder Anschlag (350) ausgebildet ist und dessen oberes Ende vorzugsweise in Höhe einer über-reifbaren, nach oben weisenden Fläche (348) eines Gegenstands (10) liegt, daß an dem sich nach oben erstreckenden Schenkel (346) ein Winkelhebel (352) mit einem sich nach oben erstreckenden Schenkel (356) und einem sich von der Kippachse (302) fort erstreckenden Schenkel (358) um eine zur Kippachse (302) parallele Achse (354) schwenkbar gelagert ist, daß zwischen das freie Ende des sich von der Kippachse (302) fort erstreckenden Schenkels (358) des Winkelhebels (352) und den Stangenabschnitt (332) eine an ihren beiden Enden schwenkbar gelagerte Schubstange (364) eingeschaltet ist und daß die sich bei einer Kippbewegung des zweiten Auflagers (306) ergebende Schwenkbewegung des Winkelhebels (352) auf ein Verriegelungselement (366) übertragbar ist, das in betätigtem Zustand ein Abheben des Gegenstands (10) vom zweiten Auflager (306) verhindert, wobei das Verriegelungselement vorzugsweise eine vom oberen Ende des nach oben ragenden Schenkels (356) des Winkelhebels (352) zur Kippachse (302) hin abgekröpfte Nase (366) ist, die in verschwenkter Stellung eine nach oben weisende Fläche des Gegenstands (10), insbesondere die Oberseite (348) eines an dessen unterer Außenseite vorgesehenen, nach außen vorspringenden Längsholms (116), übergreift.69. Spülmaschine nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubstange (364) die Anlenkstellen (360, 362)/von der Kippachse (302) aus gesehen jenseits der weiteren lotrechten Stange (334) liegen und daß der Abstand der Anlenkstelle (362) des unteren Endes der Schubstange (364) von der Anlenkstelle (336) des unteren Endes der weiteren lotrechten Stange (334) größer ist als die wirksame Länge des sich von der Kippachse (302) fort erstreckenden Schenkels (358) des Winkelhebels (352).70. Spülmaschine nach Anspruch 63 oder 69, dadurch gekennzeichnet, daß die Schubstange (364) zwei in ihrer Längsrichtung gegeneinander verschiebbare Abschnitte (368, 370) aufweist, zwischen die eine vorzugsweise von paarweise gegeneinander gerichteten Tellerfedern gebildete Druckfeder (372) eingeschaltet ist.71. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 61 bis 70, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Kippeinrichtung (300) oberhalb der Kippachse (302) und außerhalb des Bewegungsbereichs der Gegenstände (10) ein Tisch (384) vorgesehen ist, dessen Platte (386) von einem auf der Kippeinrichtung (300) befindlichen Gegenstand (10) fort nach außen schräg abwärts geneigt ist, und daß die obere Stirnseite (388) der Platte (384) in Höhe eines bei lotrechter Stellung des Gegenstands (10) waagerechten Bodens (392) des Gegenstands (10) sowie zumindest bei gekippter Stellung des Gegenstands (10) diesem Boden (392) eng benachbart liegt, wobei vorzugsweise der Schrägwinkel der Tischplatte (386) demjenigen Winkel gleicht, den der Gegenstand (10) in Schrägstellung gegenüber der Waage rechten einnimmt, und wobei vorzugsweise die Länge der Tischplatte (386) in Förderrichtung mindestens so groß wie die in dieser Richtung gemessene lichte Weite der offenen Längsseite des Gegenstands (10) ist.72. Spülmaschine nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte <386) aus einer Ruhestellung, bei der ihre obere Stirnseite (388) einem lotrecht stehenden Gegenstand (10) eng benachbart liegt, unter der Einwirkung des sich bei seinem Kippen in die Schrägstellung an die obere Stirnseite (388) anlegenden Gegenstands (10) entgegen einer Federkraft verschiebbar ist.73. Spülmaschine nach Anspruch 62 und 72, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Stirnseite (388) der Tischplatte 086) als Anschlag für den Gegenstand (10) zur Verhinderung einer waagerechten Bewegung senkrecht zur Förderrichtung über die zum Aufsetzen auf das erste Auflager (304) erforderliche Stellung hinaus ausgebildet ist, wobei vorzugsweise der untere Rand (408) der oberen Stirnseite (388) lotrecht oberhalb des oberen Rands (410) einer der Außenseite des Gegenstands (10) zugewandten Führungsfläche (310) des ersten Auflagers (304) liegt, daß die Tischplatte (386) in ihrer Ruhestellung verriegelbar ist und daß die Verriegelung in Abhängigkeit von einer Verstellung des zweiten Auflagers <306) in eine oberhalb seiner unteren Stellung liegende Stellung aufhebbar ist.74. Spülmaschine nach Anspruch 6G oder 67 und nach Anspruch 73, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Verriegelung der Tischplatte (386) dienende, vorzugsweise senkrecht zur ihr stehend unterhalb von ihr angeordnete Riegel (412) von der oberen Stange (311) der übereinander angeordneten Stangen (311, 313) betätigbar ist, vorzugsweise von deren bei lotrecht stehendem Gegenstand (10) lotrecht stehendem Schenkel (324), und vorzugsweise zweiteilig ausgebildet ist, wobei die beiden Teile (430, 432) im Sinne einer Verkürzung des Riegels (412) entgegen der Federkraft einer Druckfeder (434) gegeneinander längsverschiebbar sind und die Federsteifigkeit der Druckfeder (434) größer als die Federsteifigkeit derjenigen Feder (422) ist, die den Riegel (412) im Sinne einer Entriegelung belastet.75. Spülmaschine nach Anspruch 15 oder nach Anspruch 15 und einem der Ansprüche 16 bis 74, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe- und/oder Ausgabestation (22; 24) einen zusätzlichen Förderer (19; 25) aufweist, der die Gegenstände (10) von einer unteren Tiefststellung nahe der Standfläche der Spülmaschine auf einem lotrechten ersten Bahnabschnitt (438) durch einen das Fördermittel (74) des zum waagerechten Fördern der Gegenstände (10) vorgesehenen Förderers aussparenden Bewegungsbereich hindurch nach oben, auf einem eine waagerechte Richtungskomponente aufweisenden zweiten Bahnabschnitt (440) quer zur Förderrichtung des zum waagerechten Fördern vorgesehenen Förderers auf dessen Fördermittel (74) hin und auf einem zumindest annähernd lotrechten, gegenüber dem ersten Bahnabschnitt (438) kürzeren dritten Bahnabschnitt (442) nach unten bis zum Aufsetzen auf dieses Fördermittel (74) bzw. umgekehrt fördert.76. Spülmaschine nach Anspruch 75, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Förderer (19) eine in lotrechter Richtung geführte, mittels einer Antriebsvorrichtung (446) zwischen einer Tiefststellung und einer Höchstellung höhenverstellbare Plattform (448) und einen auf dieser quer zur Förderrichtung bis zum waagerechten Fördern der Gegenstände (10) vorgesehenen Förderers verschiebbaren, vorzugsweise auf Rollen (456) verfahrbaren Wagen (458) aufweist, dessen Verschiebung im Bereich des zweiten Bahnabschnitts <440) mittels eines l1ysteresebehafteten Antribsgestänges (460) erfolgt, wobei der Höhen unterschied zwischen der Höchststellung und der Tiefststellung der Summe der Höhen des ersten Bahnabschnitts (438) und des zweiten Bahnabschnitts (440) gleicht.77. Spülmaschine nach Anspruch 76, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsgestänge (460) einen unmittelbar oder mittelbar parallel an der Plattform (448) um eineozur Förderrichtung des zum waagerechten Fördern der Gegenstände (10) vorgesehenen Förderers verlaufende Achse (476) schwenkbar gelagerten, vorzugsweise sich von seiner Lagerstelle (476) bei Tiefststellung der Plattform (448) schräg nach oben und von dem Gegenstand fort nach außen erstreckenden Hebelarm (466) mit mindestens einem an oder nahe seinem freien Ende vorgesehenen Eingriffselement, vorzugsweise einer Rolle (468, 470; 468), aufweist, daß das Eingriffselement (468) von seiner der Tiefststellung der Plattform (448) entsprechenden Tiefststellung ausgehend nach oben zwischen zwei parallelen, lotrechten, vom Gegenstand (10) aus gesehen vor bzw. hinter dem Eingriffselement (468) liegenden Führungsflächen (480, 482) geführt ist, deren gegenseitiger Abstand vorzugsweise annähernd dem Durchmesser des Eingriffselements (468) gleicht, daß sich die vor dem Eingriffselement (468) liegende lotrechte Führungsfläche (480) über eine von der Tiefststellung des Eingriffselements (468) aus gemessene Höhe erstreckt, die mindestens so groß ist wie die Höhe des ersten Bahnabschnitts (438), daß sich die hinter dem Eingriffselement (468) liegende lotrechte Führungsfläche (482) über eine von der Tiefststellung des Eingriffselements (468) aus gemessene Höhe erstreckt, die mindestens um die Höhe des dritten Bahnabschnitts (442) geringer ist als die Höhe des ersten Bahnabschnitts (438), daß eine nach unten gerichtete, vorzugsweise an die vor dem Eingriffselement (468) liegende Führungsfläche (480) insbesondere bogenförmig anschlies sende, obere Anschlagfläche (484) vorgesehen ist, gegen die das Eingriffselement (468) oder ein weiteres Eingriffselement (470) bei seiner Aufwärtsbewegung in einer der Höhe des ersten Bahnabschnitts (438) gleichen Höhe über der Tiefststellung dieses Eingriffselements (468; 470) beginnend anläuft, daß unterhalb der oberen Anschlagfläche (484) eine nach oben gerichtete untere Anschlagfläche (488) vorgesehen ist, gegen die das Eingriffselement (468) bzw. das weitere Eingriffselement (470) bei seiner Abwärtsbewegung aus seiner der Höchststellung der Plattform (448) entsprechenden Stellung heraus anläuft und mittels deren es auf den Bereich zwischen den lotrechten Führungsflächen (480, 482) hin zurückführbar ist, daß die untere Anschlagfläche (488) mindestens einen der Höhe des dritten Bahnabschnitts (442) gleichen Abstand von dem Eingriffselement (468) bzw. dem weiteren Eingriffselement (470) bei dessen der Höchststellung der Plattform (448) entsprechenden Stellung aufweist und daß der Hebelarm (466) mit dem Wagen (458) zu dessen Verschiebung in Wirkverbindung steht, wobei vorzugsweise der Hebelarm (466) mit einem weiteren, mit ihm drehfest verbundenen Hebelarm (472) einen Winkelhebel bildet und das freie Ende des weiteren Hebelarms (472) über eine an ihm und an dem Wagen (458) angelenkte Schubstange (474) mit letzterem verbunden ist.78. Spülmaschine nach Anspruch 76 oder 77, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung (446) der Plattform (448) mindestens eine in einer quer zur Förderrichtung des zum waagerechten Fördern der Gegenstände (10) vorgesehenen Förderers stehenden, lotrechten Ebene umlaufende, über ein oberes Kettenrad (492) und ein unteres Kettenrad (494) geführte Kette (496), einen eines der Kettenräder (492, 494) in beiden Drehrichtungen vorzugsweise über ein selbstsperrendes Getriebe antreibenden Antriebsmotor sowie ein an der Plattform (448) und oberhalb der Anlenkstelle (504) an der Plattform (448) an der Kette (496) angelenktes Zugglied (498) aufweist, daß die Höhe des Scheitelpunkts (512) des oberen Kettenrads (492) über der sich bei Tiefststellung der Plattform (448) ergebenden Tiefstlage der Anlenkstelle (508) des Zugglieds (498) an der Kette (496) zumindest annähernd der Summe der Höhen des ersten und des zweiten Bahnabschnitts (438, 440) gleicht und daß die Anlenkstelle (508) des Zugglieds (498) an der Kette (496) von der Tiefstlage aus über den Scheitelpunkt (512) hinweg bis zu einer Stelle (514) der Kette (496) mitnehmbar ist, die annähernd um die Höhe des dritten Bahnabschnitts (442) tiefer liegt als der Scheitelpunkt (512), wobei vorzugsweise zwei in beabstandeten Ebenen jeweils um ein oberes und ein unteres Kettenrad (492, 494) umlaufende Ketten (496) vorgesehen sind und das Zugglied (498) zwischen den Ebenen dieser Ketten angeordnet ist und wobei vorzugsweise die Anlenkstelle (504) des Zugglieds (498) an der Plattform (448) in gegenüber der Länge des Zugglieds waa erechten (498) geringemiAbsand von dem benachbarten Trum der Kette (496) liegt.79. Spülmaschine nach Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugglied ein Winkelhebel (498) mit zumindest annähernd senkrecht zueinander stehenden Schenkeln (500, 502) ist, wobei vorzugsweise der an der Kette (496) angelenkte Schenkel (500) eine gegenüber der Summe des Halbmessers des oberen Kettenrads (492) und des Halbmessers von dessen Achse (510) oder Welle geringfügig größere Länge und der an der Plattform (448) angelenkte Schenkel (502) gegenüber dem an der Kette (496) angelenkten Schenkel (500) eine insbesondere mehm fach größere Länge aufweisen, wobei vorzugsweise der an der Kette (496) angelenkte Schenkel (500) sich vom oberen Ende des an der Plattform (448) angelenkten Schenkels (502) ausgehend von dem Gegenstand (10) fort erstreckt und bei der Tiefstlage der Anlenkstelle (508) an der Kette (496) an deren zum Gegenstand (10) hin liegenden Trum angelenkt ist und wobei vorzugsweise der an der Kette (496) angelenkte Schenkel (500) bei einer Mitnahme seiner Anlenkstelle (508) an der Kette (496) über diejenige Stelle (514) hinaus, die um die Höhe des dritten Bahnabschnitts (442) tiefer liegt als der Scheitelpunkt (512), auf die Achse (510) oder Welle des oberen Kettenrads (492) aufsetzbar ist.80. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 77 bis 79, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelarm (466) zwei in voneinander beabstandeten Ebenen liegende Eingriffselemente (468, 470) trägt, von denen ausschließlich ein erstes Eingriffselement (468) zwischen den lotrechten Führungsflächen (480, 482) führbar ist und von denen ausschließlich das vorzugsweise bei Tiefststellung lotrecht oberhalb des ersten Eingriffselements (468) liegende, zweite Eingriffselement (470) mit der oberen und unteren Anschlagfläche (484, 488) in Eingriff bringbar ist, wobei vorzugsweise eine nach unten gerichtete, insbesondere an die vor dem ersten Eingriffselement (468) liegende Führungsfläche (480) anschließende, zusätzliche obere Anschlagfläche (486) vorgesehen ist, gegen die das erste Eingriffselement (468) bei seiner Aufwärtsbewegung in einer gegenüber der Höhe des ersten Bahnabschnitts (438) größeren Höhe über seiner Tiefststellung beginnend anläuft, und wobei vorzugsweise unterhalb der zusätzlichen oberen Anschlagfläche (486) eine nach oben gerichtete, insbesondere an die hinter dem ersten Eingriffselement (468) liegende lotrechte Führungsfläche (482) anschließende, zusätzliche untere Anschlagfläche (490) vorgesehen ist, gegen die das erste Eingriffselement (468) bei seiner Abwärtsbewegung aus seiner an der zusätzlichen oberen Anschlagfläche (486) anliegenden Höchststellung heraus anläuft und mittels deren es in den Bereich zwischen den lotrechten Führungsflächen (480, 482) zurückführbar ist, wobei die zusätzliche obere Anschlagfläche (486) tiefer als die obere Anschlagfläche (484) und die zusätzliche untere Anschlagfläche (490) tiefer als die untere Anschlagfläche (488) liegen.
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