DE2746828A1 - Gleiskettenschuh - Google Patents
GleiskettenschuhInfo
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- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62D—MOTOR VEHICLES; TRAILERS
- B62D55/00—Endless track vehicles
- B62D55/08—Endless track units; Parts thereof
- B62D55/18—Tracks
- B62D55/26—Ground engaging parts or elements
- B62D55/28—Ground engaging parts or elements detachable
- B62D55/286—For soft grounds, e.g. consisting of snow or swamp
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Description
Gleiskettenschuh
Die Erfindung betrifft einen Gleiskettenschuh für eine endlose Fahrzeug-Gleiskette. Derartige Gleisketten haben die
Aufgabe, insbesondere bei leichten oder halbnassen Böden den spezifischen Flächendruck des zugehörigen Fahrzeuges auf den
Untergrund zu vermindern und so dem Einsinken des Fahrzeuges entgegenzuwirken. Zusätzlich müssen auch Vortriebs- und Bremskräfte
übertragen werden, so daß die an jedem Glied der Kette befestigten Gleiskettenschuhe in der Regel eine vorstehende Profilfläche
zur Bildung eines Formschlusses mit dem Boden aufweisen, die oftmals eine V-förmige bzw. dreieckige Form besitzt.
Bei einigen derartigen Gleiskettenschuhen ist die gesamte, V-förmige Lauffläche zwar stumpf und flach genug, um bei
leichten Böden ein gutes "Aufschwimmen", also ein nur geringes Einsinken zu bewirken, jedoch ist dann der vorstehende Anteil
der Profilfläche nicht groß genug, um eine gute Kraftübertragung zu gewährleisten.
Wenn andererseits das vorstehende Profil ausschließlich aus einer Rippe besteht, die über die gesamte Breite des Gleiskettenschuhs
reicht, ist zwar die Kraftübertragung befriedigend, jedoch steigt dadurch der Lenkwiderstand stark an, da bei jedem
Lenkvorgang die beiden Gleisketten des Fahrzeugs um eine Hochachse geschwenkt werden, was eine seitliche Bewegung jeder Gleiskette
gegenüber dem Boden zur folge hat. Diese Bewegung wird selbstverständlich durch die tief in den Boden hineinragende
Rippe erschwert. Außerdem besteht bei ausgeprägten Rippen die
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Gefahr, daß sich der Zwischenraum zwischen der Rippe und anderen Teilen des Schuhs und/oder benachbarten Schuhen mit Erde so stark
zusetzt, daß die verbessernde Wirkung bezüglich der Kraftuber- j tragung zum Teil wieder zunichte gemacht wird.
Ein weiterer Nachteil der V-förmig bzw. dreiecksförmig gestalteten Profile von Gleiskettenschuhen besteht darin, daß
sie intermittierend Stoßkräfte auf die Stützkonstruktion der Gleiskette bzw. auf Teile davon übertragen. Diese Erscheinung
rührt daher, daß der vordere, hervorstehende Scheitel der im wesentlichen dreieckförmigen Lauffläche des Gleiskettenschuhs
zuerst mit dem Boden in Berührung kommt. Im ersten Augenblick liegt dabei das Fahrzeuggewicht nur auf dem vorderen Dreieckscheitel
wodurch der Gleiskettenschuh unstabil wird und die Neigung hat, sich zur einen oder anderen Seite des Scheitels zu
drehen. Dieser Effekt tritt insbesondere bei harten Böden auf.
Die Neigung des Gleiskettenschuhs, sich um seinen Scheitel zu drehen, überträgt sich auf die Halteglieder des
Schuhs, also z.B. auf die Kettenglieder und deren Zapfengelenke, und muß von diesen aufgenommen werden. Während des Betriebes
erfolgt diese Drehung so rasch, daß die dabei auf die Kettenglieder und Zapfen ausgeübten Momente und Kräfte Spitzenwerte
erreichen, die in ihrer Eigenschaft als Stoßbelastungen zu Zerstörungen führen können. Zumindest tritt dadurch ein unerwünschter
Verschleiß auf.
Es ist demnach Aufgabe der Erfindung, einen Gleiskettenschuh zu schaffen, der eine geringe Einsinktiefe des Fahrzeuges,
gute Kraftübertragungseigenschaften mit einem niedrigen Lenkungswiderstand
verbindet, darüber hinaus selbstreinigende Eigenschaften aufweist und die Erzeugung von Stoßbelastungen vermeidet.
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Die Erfindung besteht darin, daß an der Vorderseite und an der Hinterseite des Schuhes gegeneinander geneigte
Schrägflächen angeordnet sind, zwischen deren quer zur Laufrichtung
der Gleiskette befindlichen Scheitel im mittleren Bereich der Schrägflächen eine Rippe angeordnet ist, und daß
zwischen den Schrägflächen zu beiden Seiten der Rippe jeweils eine Stützfläche vorgesehen ist, deren Ausdehnung in Laufrichtunc
unmittelbar neben der Rippe deren Dicke entspricht und sich mijt zunehmendem seitlichen Abstand von der Rippe vergrößert.
Die Gestaltung des erfindungsgemäßen Gleiskettenschuhs
ist in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft. Einmal ist die Auf stands-;
fläche besonders groß, wodurch der spezifische Bodendruck vermindert und damit die Gefahr des Einsinkens verkleinert wird.
Zum anderen ist eine in die beiden Stützflächen integrierte Rippe vorhanden, die ausreichende Antriebskräfte übertragen
kann, aber dennoch den Lenkwiderstand gering hält. Schließlich treten nur glatte, ebene und teilweise geneigte Flächen mit
gekrümmten Kanten auf, die wenig Angriffsmöglichkeiten zum Festsetzen von Schmutz oder Erdboden bieten und für eine
Selbstreinigung im Betrieb sorgen. Dadurch, daß die Stützflächen zu beiden Seiten des Gleiskettenschuhs hin breiter werden, wird
die Neigung zum Schwenken wesentlich verringert, da die beiden Stützflächen gleichzeitig mit ihren äußeren Ecken voran auf den
Boden aufsetzen bzw. unter eine Tragrolle geraten, so daß kein Anlaß für eine Schwenkbewegung besteht. Dies trägt außerordentlich
zu einer Schonung der Kettenglieder einschließlich ihrer Gelenke und der gesamten Tragkonstruktion bei; entsprechend
niedrig ist auch der Verschleiß.
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Vorzugsweise sind die beiden Schrägflächen und die Stützflächen eben ausgebildet. Letztere können dabei zu den
Seiten hin leicht abfallen, wobei es dann zweckmäßig ist, die Rippe in der Weise bogenförmig auszubilden, daß sie von der
Mitte aus quer zur Laufrichtung zu beiden Seiten hin abfällt. Die äußeren Enden der Stützflächen werden von Seitenflächen
begrenzt, deren vordere und hintere Kanten zusammen mit den Schrägflächen gebildet werden.
Dadurch entsteht eine vorstehende Profilfläche mit einer Anzahl von Facetten, die zusammen eine sehr große Oberfläche
ergeben. Entsprechend gering ist dann der spezifische Bodendruck. Die jeweils in stumpfen Winkeln aneinanderstoßenden
Facettenflächen tragen dazu bei, daß sich kaum Teile des Bodens an irgendeiner Stelle festsetzen können, so daß der erfindungsgemäße
Gleiskettenschuh sich auch nicht zusetzen kann. Auch können sich zwischen zwei benachbarten Gleiskettenschuhen keine
Bodenklumpen halten, da die einander zugekehrten Nachbarflächen voneinander wegweisen.
In bevorzugter Ausfuhrungsform geht die in der Mitte
des Gleiskettenschuhs angeordnete Rippe ohne übergang in die Stützflächen über. Letztere wiederum fallen zur Seite hin
leicht ab. Infolge dieser Merkmale ist der Lenkwiderstand einer mit erfindungsgemäßen Gleiskettenschuhen bestückten Gleiskette
außerordentlich gering. Die Stützflächen mit der Rippe bekommen dadurch nämlich annähernd die Form einer sphärisch gekrümmten
Fläche, die natürlich leichter quer zur Vertikalen über einen Boden zu bewegen ist, als eine in sich ebene Platte.
Außerdem führen die beiden annähernd eine elliptische Form aufweisenden Oberkanten der .aus den Stützflächen und der Rippe
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gebildeten Lauffläche zu einem Selbstreinigungseffekt bei einer
Lenkbewegung des Fahrzeuges.
Es ist zweckmäßig, die Schrägflächen, die Stützflächen
und die Seitenflächen mit Hilfe von Platten zu bilden, die zusammen mit einer rechteckigen Grundplatte einen hohlen, ggfs.
mit Versteifungsrippen verstärkten Körper bilden. Dadurch entsteht ein leichter, aber äußerst stabiler Gleiskettenschuh,
der auch bei härtester Beanspruchung so gut wie keinen Verformungen unterworfen ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist,
näher erläutert; es bedeuten:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des
erfindungegemäßen Gleiskettenschuhes,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gleiskettenschuhs gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht entlang der
Linie 3-3 in Fig. 1 und
Fig. 4 eine Querschnittsansicht entlang der
Linie 4-4 in Fig. 1
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Die einzelnen Figuren zeigen den erfindungsgemäßen Gleiskettenschuh in einer Lage mit der Lauffläche nach oben,
also z.B. in der Lage, in der er sich beim Vorlauf des oberen Gleiskettenteiles befindet.
Das in den Figuren 1-4 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt einen Gleiskettenschuh 12, der aus Vollmaterial
hergestellt sein kann, der aber ebenso als Hohlkörper gegossen ! oder aus Stahlplatten mit Versteifungsrippen oder einem anderen,
harten und verschleißfesten Material zu einem Mehrflächen-Gebilde
auf einer Grundplatte 16 aufgebaut sein kann, was in den Figuren
dargestellt ist. Die Grundplatte 16 kann z.B. aus einer massiven Platte bestehen, und sich über den gesamten Boden des Gleiskettenschuhs
12 hinweg erstrecken. Sie kann aber auch durch die unteren Kanten der die Außenseiten bildenden Wände definiert
werden. In den Figuren 3 und 4 ist zu erkennen, daß der als Hohlkörper ausgebildete Gleiskettenschuh 12 mit Hilfe von Verstärkungsrippen
18 ausgesteift ist. Innerhalb der Grundplatte 16 sind an vorgegebenen Stellen Löcher 20 zur Aufnahme von Bolzen
vorgesehen, mit deren Hilfe der Gleiskettenschuh an dem zugeordneten Kettenglied angeschraubt wird (nicht gezeigt).
Zur Erzielung einer maximalen Oberfläche der Aufstandsfläche mit der Folge einer geringen Eindringtiefe des Gleiskettenschuhs
in den Boden ist die gesamte, zum Tragen herangezogene, gegenüber der Grundplatte 16 vorstehende Fläche mit
einer Vielzahl von schrägstehenden Facettenflächen versehen, die im wesentlichen unter stumpfen Winkeln aneinandergrenzen. Zwei
dieser Flächen, nämlich die Schrägflächen 22 und 24, erstrecken sich im wesentlichen über die gesamte Breite des Gleiskettenschuhs
12 und verlaufen von der Vorderkante bzw. Hinterkante unter gegenseitiger Neigung zueinander aufwärts.
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Zwischen diesen beiden Schrägflächen 22 und 24 ragt eine Rippe 28 hervor, die in seitlicher Ausdehnung einen vorgegebenen
Mittelbereich umfaßt und in Laufrichtung vor der Mitte des Gleiskettenschuhs 12 angeordnet ist (Fig. 3 und 4).
Die Lauffläche der Rippe 28 steht deutlich über die beiden Schrägflächen 22 und 24 hervor, so daß es beim Eintauchen der
Rippe in den Boden zu einem Formschluß kommt, der sehr große Vortriebskräfte auf den Boden zu übertragen vermag . Obwohl in
der zeichnerischen Darstellung die Rippe 28 als in sich eben dargestellt ist, kann sie ebenso nach oben vorgewölbt sein,
also ihre Lauffläche einen Bogen quer über den Bereich der Rippe beschreiben.
In diesem Fall fallen beide Enden 30 der Rippe 28 zur Seite hin ab (Fig. 2), wobei sie nahtlos in daran angrenzende
Stützflächen 34 übergehen, die zu den Seiten des Gleiskettenschuhs 12 hin zunehmend breiter werden und ihrerseits nach
außen hin abfallen. Bezogen auf die Laufrichtung haben beide Stützflächen 34 unmittelbar neben der Rippe 28 eine Ausdehnung,
die der Rippendicke entspricht und an den äußeren Seiten eine Ausdehnung, die annähernd der Länge des Gleiskettenschuhs
12 entspricht.
Die dadurch erzielte , jeweils relativ große Stützfläche 34 hat einen besonders geringen spezifischen Bodendruck zur
Folge, wodurch die Eindringtiefe entsprechend gering ist. Außerdem bewirken beide Stützflächen 34 zusammen eine stabile Auflagesituation
des Gleiskettenschuhs beim Auftreffen auf den Boden bzw. bei dem Einlaufen unter eine Tragrolle, so daß so
gut wie keinerlei Stoßbelastungen auftreten, die zu einem erhöhten Verschleiß an der Gleiskette führen können.
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Es sei darauf hingewiesen, daß die Wirkung der Rippe 28 dadurch unterstützt wird, daß die beiden seitlich davon
gelegenen Stützflächen 34 zur Seite hin in Richtung auf die
Grundplatte 16 abfallen, was indirekt die Eindringtiefe der
Rippe 28 erhöht. Dieses seitliche Abfallen der Stützflächen 34 ist auch bei einer Lenkbewegung des Fahrzeuges, und damit bei
einer Bewegung der aus den Gleiskettenschuhen gebildeten Kette quer zur Laufrichtung vorteilhaft. Wegen der Neigung der Stützflächen 34 zur Seite hin vom Boden weg weist die gesamte
Profilfläche des erfindungsgemäßen Gleiskettenschuhs annähernd die Form eines sphärisch gekrümmten Körpers auf, der natürlich leichter quer zur Laufrichtung über den Boden zu verschieben
ist, als beispielsweise eine in sich ebene Platte. Je nach der zufälligen Lage eines Gleiskettenschuhs gegenüber dem Fahrzeug und neben einer leichten Verschiebebewegung quer zur Laufrichtung kommt auch eine reine Drehung um eine vertikale Achse während
eines Lenkvorgangs vor, bei der der erfindungsgemäße Gleiskettenschuh ebenfalls beispielsweise gegenüber einer ebenen
Platte einen geringeren Widerstand aufweist.
gelegenen Stützflächen 34 zur Seite hin in Richtung auf die
Grundplatte 16 abfallen, was indirekt die Eindringtiefe der
Rippe 28 erhöht. Dieses seitliche Abfallen der Stützflächen 34 ist auch bei einer Lenkbewegung des Fahrzeuges, und damit bei
einer Bewegung der aus den Gleiskettenschuhen gebildeten Kette quer zur Laufrichtung vorteilhaft. Wegen der Neigung der Stützflächen 34 zur Seite hin vom Boden weg weist die gesamte
Profilfläche des erfindungsgemäßen Gleiskettenschuhs annähernd die Form eines sphärisch gekrümmten Körpers auf, der natürlich leichter quer zur Laufrichtung über den Boden zu verschieben
ist, als beispielsweise eine in sich ebene Platte. Je nach der zufälligen Lage eines Gleiskettenschuhs gegenüber dem Fahrzeug und neben einer leichten Verschiebebewegung quer zur Laufrichtung kommt auch eine reine Drehung um eine vertikale Achse während
eines Lenkvorgangs vor, bei der der erfindungsgemäße Gleiskettenschuh ebenfalls beispielsweise gegenüber einer ebenen
Platte einen geringeren Widerstand aufweist.
Jede Stützfläche 34 wird im wesentlichen durch einen Schnitt ihrer Ebene mit der vorderen und hinteren Schrägfläche
22 bzw. 24 gebildet, wobei zwangsläufig gekrümmte Kanten 36 entlang den Schnittstellen entstehen. Diese Kanten 36 bewirken
im Zusammenhang mit den beiden Schrägflächen 22 und 24 einen
Selbstreinigungseffekt. Während einer Lenkbewegung des Fahrzeuges wird nämlich Schlamm oder verdichteter Boden an diesen Schrägflächen 22 und 24 und an den Kanten 36 entlangbewegt. Bis auf
die Ausnehmungen für die Befestigungslöcher 20, die sich wegen ihrer geringen Größe ohne Schaden mit Schlamm oder Boden vollsetzen können,sind keinerlei Höhlungen oder rechte Winkel an
Selbstreinigungseffekt. Während einer Lenkbewegung des Fahrzeuges wird nämlich Schlamm oder verdichteter Boden an diesen Schrägflächen 22 und 24 und an den Kanten 36 entlangbewegt. Bis auf
die Ausnehmungen für die Befestigungslöcher 20, die sich wegen ihrer geringen Größe ohne Schaden mit Schlamm oder Boden vollsetzen können,sind keinerlei Höhlungen oder rechte Winkel an
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dem erfindungsgemäßen Gleiskettenschuh 12 vorhanden, in denen
sich Teile des Bodens festsetzen können.
sich Teile des Bodens festsetzen können.
Die seitliche Begrenzung des Gleiskettenschuhs 12 wird
mit Hilfe jeweils einer Seitenfläche 40 gebildet, deren untere
Kante durch die Verbindung mit der Grundplatte 16, deren obere
Kante durch die jeweils angrenzende Stützfläche 34, und
deren vordere und hintere Kante durch die angrenzenden Schrägflächen 22 und 24 gebildet werden. Beide Seitenflächen 40 sind
leicht zur Mitte des Gleiskettenschuhs geneigt.
mit Hilfe jeweils einer Seitenfläche 40 gebildet, deren untere
Kante durch die Verbindung mit der Grundplatte 16, deren obere
Kante durch die jeweils angrenzende Stützfläche 34, und
deren vordere und hintere Kante durch die angrenzenden Schrägflächen 22 und 24 gebildet werden. Beide Seitenflächen 40 sind
leicht zur Mitte des Gleiskettenschuhs geneigt.
Auch diese beiden Seitenflächen 40 bilden mit den
restlichen Flächen an dem erfindungsgemäßen Gleiskettenschuh i
jeweils einen stumpfen Winkel, so daß auch hier keine Stelle j vorhanden ist, an der sich Reste des Bodens oder Schlamm fest- \
setzen können. Dies gilt auch für den zwischen zwei benachbarten
Gleiskettenschuhen gebildeten Zwischenraum, der durch die jeweils ' auseinanderstrebenden Schrägflächen 22 bzw. 24 nach außen ge-
Gleiskettenschuhen gebildeten Zwischenraum, der durch die jeweils ' auseinanderstrebenden Schrägflächen 22 bzw. 24 nach außen ge-
i öffnet ist und dem in diesen Zwischenraum gedrückten Boden kaum '
Halt bietet. Spätestens beim Abheben der Gleiskettenschuhe vom
Boden bzw. beim überlaufen des hinteren Antriebsrades der Gleis- ; kette fallen evtl. in diesem Zwischenraum haftende Bodenteile
aus der Gleiskette heraus.
Boden bzw. beim überlaufen des hinteren Antriebsrades der Gleis- ; kette fallen evtl. in diesem Zwischenraum haftende Bodenteile
aus der Gleiskette heraus.
In der Darstellung in den Figuren 1-4 sind alle
Flächen im wesentlichen in sich eben dargestellt mit scharfen
Kanten an den jeweiligen Schnittstellen. Alle Flächen können aber ■ ebenso eine leichte Krümmung aufweisen, ggfs. mit gerundeten i Kanten. Zwar ist dann die Herstellung wegen des größeren Auf- ' wandes teurer, die hervorragende Wirksamkeit des effindungsge- ' mäßen Gleiskettenschuhs wird dadurch aber nicht beeinträchtigt, j sondern im Gegenteil eher erhöht.
Flächen im wesentlichen in sich eben dargestellt mit scharfen
Kanten an den jeweiligen Schnittstellen. Alle Flächen können aber ■ ebenso eine leichte Krümmung aufweisen, ggfs. mit gerundeten i Kanten. Zwar ist dann die Herstellung wegen des größeren Auf- ' wandes teurer, die hervorragende Wirksamkeit des effindungsge- ' mäßen Gleiskettenschuhs wird dadurch aber nicht beeinträchtigt, j sondern im Gegenteil eher erhöht.
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Claims (11)
- EIKENBERG & BRÜMMERSTEDTPATENTANWÄLTE IN HANNOVERJ.I. Case Company 105/29Patentansprüche£> 1.1 Gleiskettenschuh für eine endlose Fahrzeug-Gleiskette, ^mit einer vorstehenden Profilfläche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorderseite und an der Hinterseite des Schuhs (12) gegeneinander geneigte Schrägflächen (22, 24) angeordnet sind, zwischen deren quer zur Laufrichtung der Gleiskette befindlichen Scheitel im mittleren Bereich der Schrägflächen eine Rippe (28) angeordnet ist, und daß zwischen den Schrägflächen zu beiden Seiten der Rippe jeweils eine Stützfläche (34) vorgesehen ist, deren Ausdehnung in Laufrichtung unmittelbar neben der Rippe deren Dicke entspricht und sich mit zunehmendem seitlichen Abstand von der Rippe vergrößert.
- 2. Gleiskettenschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schrägflächen (22, 24) im wesentlichen eben sind.
- 3. Gleiskettenschuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (28) derart bogenförmig ausgebildet ist, daß sie von der Mitte aus quer zur Laufrichtung zu beiden Seiten hin abfällt.
- 4. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurph gekennzeichnet, daß die beiden Stützflächen (34) mit der809816/1011Lauffläche der Rippe (28) eine ununterbrochene Fläche bilden.
- 5. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Enden der Stützflächen (34) von Seitenflächen (40) begrenzt sind, deren vordere und hintere Kanten zusammen mit den Schrägflächen (22, 24)1 gebildet werden.
- 6. Gleiskettenschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen (40) im wesentlichen eben sind.
- 7. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützflächen (34) im wesentlichen eben sind. .*
- 8. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützflächen (34) von der Rippe (28) nach außen hin schräg abfallen.
- 9. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die sich gegenüberliegenden Kanten (36) jeder Stützfläche (34) durch den Schnitt ihrer Flächenebene mit den Schrägflächen (22, 24) gebildet werden.
- 10. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe (28) in Laufrichtung vor der Mitte des Gleiskettenschuhes (12) angeordnet ist.
- 11. Gleiskettenschuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägflächen (22, 24),: i808816/1011die Stützflächen (34) und die Seitenflächen (40) mit Hilfe von Platten gebildet sind, die zusammen mit einer rechteckigen Grundplatte(16) einen hohlen, ggfs. mit Verstärkungsrippen (18) verstärkten Körper bilden.Beschreibung809816/101 1
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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US05/733,521 US4094557A (en) | 1976-10-18 | 1976-10-18 | Combination low ground pressure, low turning resistance and self-cleaning track shoe |
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GB (1) | GB1586296A (de) |
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AU738926B2 (en) * | 1998-03-12 | 2001-09-27 | Bradken Resources Pty Limited | A track shoe |
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-
1977
- 1977-07-12 CA CA282,515A patent/CA1058669A/en not_active Expired
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CA1058669A (en) | 1979-07-17 |
FR2367649A1 (fr) | 1978-05-12 |
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Legal Events
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